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0184/05
0537/05
0813/05
0041/05
0402/05
0329/05
0923/05
0616/05
0243/05
0086/05
0724/05
0762/05
0753/05
0166/05B
0853/05
0173/05
0087/05
0183/05
0243/05B
0654/05
0243/1/05
0715/05
0873/04
0166/04
0879/04
0782/04
0889/04
Drucksache 157/12

... Entsprechend der Vereinbarung zwischen den EU-Sozialpartnern werden durch die Richtlinie 2009/13/EG bestimmte Normen des Seearbeitsübereinkommens in Unionsrecht aufgenommen. Insbesondere im Anhang dieser Richtlinie finden sich die relevanten Elemente der Titel 1, 2, 3 und 4 des Seearbeitsübereinkommens in Bezug auf die Mindestanforderungen für die Arbeit auf Schiffen (ärztliches Zeugnis, Mindestalter, Ausbildung und Befähigungen), die Beschäftigungsbedingungen (Beschäftigungsverträge für Seeleute, Heimschaffung, Entschädigung bei Schiffsverlust oder Schiffbruch, Besatzungsstärke, berufliche Entwicklung und Qualifizierung sowie Beschäftigungschancen für Seeleute), die Bestimmungen über Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung und Verproviantierung, Gesundheitsschutz, medizinische und soziale Betreuung, unter anderem Bestimmungen über die Verpflichtungen der Reeder und den Zugang zu Sozialeinrichtungen an Land, und schließlich die Bestimmungen für Beschwerdeverfahren an Bord.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Das Seearbeitsübereinkommen

1.2. Die Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens

1.3. Geltende Rechtsvorschriften der EU

1.3.1 Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten6

1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Inhalt des Vorschlags

3.1.1 Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats

3.1.2 Inhalt des Vorschlags im Einzelnen

3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5 Wahl des Instruments

3.6 Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften

Artikel 4
Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständige Personen

Artikel 5
Beschwerden

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 156/12

... - Übereinkommen über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (Neufassung), 1949 (Nr. 92);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Das Seearbeitsübereinkommen

1.2. Die Verantwortlichkeiten des Hafenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens

1.3 Geltende Rechtsvorschriften der EU

1.3.1 Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle6

1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Inhalt des Vorschlags

3.1.1 Änderung der Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle

3.1.2 Einzelerläuterungen zum Vorschlag

3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5 Wahl des Instruments

3.6 Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 18a
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Seearbeitsübereinkommen

Artikel 30a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 30b
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 31
Ausschuss

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 310/11

... Die zwei wichtigsten Kostenkomponenten sind Treibstoff (23 % der durchschnittlichen Gesamtkosten) und Löhne (etwa 28 %). Der Treibstoffverbrauch schwankt stark, wobei Trawler und besonders Baumkurrentrawler den höchsten Verbrauch aufweisen. Die hohen Treibstoffpreise bedeuten, dass der Anteil der Treibstoffkosten an den Gesamtkosten steigt, obwohl viele Flotten ihr Fangverhalten geändert haben, um Treibstoff zu sparen. In vielen Flottensegmenten bewirken die steigenden Treibstoffkosten geringere Gewinnbeteiligungen für die Besatzungen und niedrigere Löhne.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/11




1. Einleitung

2. Bestandslage

3. wirtschaftliche Analyse

4. politische Ausrichtung

4.1. Fehlende wissenschaftliche Gutachten

4.2. Fischereiaufwand

5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

6. Grundsätze für TAC-Vorschläge

7. Zeitplan für die Vorschläge

8. Fazit

Anhang Ia
Nordostatlantik und angrenzende Gewässer

Anhang Ib
Mittelmeer und Schwarzes Meer

Anhang II
Fischereiaufwand über Mehrjahrespläne gesteuert (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)


 
 
 


Drucksache 680/10

... 7. Flugbesatzung: alle Personen an Bord eines Flugzeugs oder Drehflüglers, die



Drucksache 844/10

... In den letzten Jahren war eine steigende Tendenz hin zu neuen Mobilitätsformen zu beobachten. Neue Belegschaftsstrukturen sind unter anderem im Luftverkehr festzustellen; sie sind dadurch gekennzeichnet, dass Unternehmen ihre Dienste von sogenannten "Heimatbasen" in unterschiedlichen Mitgliedstaaten anbieten. Die Kommission erwägt, 2011 ein Papier über veränderte Mobilitätsmuster im Zusammenhang mit dem Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit und sozialer Sicherheit zu erstellen; darin möchte sie spezifische Maßnahmen aufzeigen, die die Kommission ergreifen muss, um besser auf die Bedürfnisse der verschiedenen Kategorien von Wanderarbeitnehmern eingehen zu können. Die Kommission hält es – ohne dem Papier vorgreifen zu wollen – für angezeigt, das Konzept des Sitzes bzw. der Niederlassung für Mitglieder von Flugbesatzungen bereits zu spezifizieren, um so den Trägern bei dessen bzw. deren Bestimmung zu helfen und die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in dieser Branche zu erleichtern. Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist, dass das Konzept der "Heimatbasis" bereits in der Verordnung (EG) Nr. 1899/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt definiert ist und in dieser Branche bereits angewandt wird.



Drucksache 497/10

... (2) Beim Einflug in das oder beim Ausflug aus dem Gebiet einer Vertragspartei und während ihres Aufenthaltes im Gebiet einer Vertragspartei sind die für dieses Gebiet geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften für den Einflug in das oder den Ausflug aus dem Gebiet von Fluggästen, Besatzungen oder Fracht von Luftfahrzeugen (einschließlich Vorschriften betreffend Einreise, Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne oder bei Postsendungen die hierfür geltenden Vorschriften) von diesen Fluggästen und Besatzungen, sowie von allen, die in deren Namen handeln und vom Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei in Bezug auf die Fracht zu befolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Europa -Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Verkehrsrechte

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Widerruf der Genehmigungen

Artikel 5
Investitionen

Artikel 6
Anwendung von Rechtsvorschriften

Artikel 7
Wettbewerbspolitik

Artikel 8
Subventionen

Artikel 9
Kommerzielle Tätigkeiten

Artikel 10
Zölle und Gebühren

Artikel 11
Benutzungsgebühren

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistik

Titel II
Zusammenarbeit im Regelungsbereich

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftfahrtsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computergesteuerte Buchungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchführung

Artikel 22
Der Gemeinsame Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Geografische Ausweitung des Abkommens

Artikel 26
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 27
Änderungen

Artikel 28
Beendigung

Artikel 29
Registrierung bei der ICAO und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Bilaterale Abkommen zwischen Marokko und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Verfahren für Betriebsgenehmigungen und technische Erlaubnisse zuständige Behörden

1. Europäische Gemeinschaft

2. Königreich Marokko

Anhang IV
Übergangsbestimmungen

Anhang V
Liste der Staaten nach den Artikeln 3 und 4 des Abkommens

Anhang VI
Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56/EG Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 93/65 Nr. 2082/2000 Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004

C. Umwelt

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

D. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

E. Computergesteuerte Buchungssysteme

Nr. 2299/1989

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 91/670

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 219/10

... 29. betont ferner, dass die Fähigkeiten für die Überwachung auf See in der Region gestärkt werden müssen, vor allem durch Ausbildung und Vernetzung der Küstenwachen der Länder der Region, und ist der Auffassung, dass sich die EU an diesen Anstrengungen beteiligen sollte, indem sie den Verhaltenskodex von Dschibuti sowie den Plan zu seiner Umsetzung unterstützt, den die IMO entwickelt hat, wie von den Staaten der Region vereinbart (einschließlich der Schaffung des Zentrums zum Austausch von Informationen im Jemen sowie des Zentrums zur Ausbildung der Besatzungen in Dschibuti);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 679/09

... Aufgrund des technischen Fortschrittes, insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung und grundlegend verbesserter Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Flugdienstberatern und den Besatzungen der Luftfahrzeuge auch während des Fluges, sind erhebliche Teile der bisherigen Ausbildung nicht mehr zeitgemäß und können daher entfallen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und angemessen, die praktische Ausbildung in einem reduzierten Umfang von drei Monaten zu absolvieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. Buchstabe a § 112 Absatz 2 Nummer 2 :

Zu 1. Buchstabe b § 112 Absatz 3 :

Zu 1. Buchstabe c § 112 Absatz 5 Satz 1 :

Zu 1. Buchstabe d § 112 Absatz 6 :

Zu 2. § 113 Absatz 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 950: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Flugdienstberater


 
 
 


Drucksache 88/09

... Für die Ausstellung von Besatzungsausweisen für Angehörige von Luftfahrtunternehmen gilt Absatz 3 entsprechend.



Drucksache 577/08

... Für den Bund verhält sich der Vollzugsaufwand neutral. Zwar ergibt sich mit der Lizenzierung von Verkehrsflugzeugführern in mehrköpfigen Flugbesatzungen eine neue Aufgabe. Gleichzeitig wird die Anzahl der auszustellenden konventionellen Verkehrsflugzeugführerlizenzen jedoch abnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. § 20 Abs. 2 :

Zu 2. § 22 Abs. 1 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Nr. 4 :

Zu 3. § 24e Abs. 3 :

Zu Artikel 2

Zu 1. und 2. § 1 Abs. 6 und § 36 Abs. 6 :

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 492: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer


 
 
 


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