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0155/05
0541/05
0246/05B
0393/05B
0780/04
0833/04
0877/04
0413/04B
0551/04B
0876/04
0702/04
0666/04
0667/04
0915/04
Drucksache 346/16

... Beschädigungsverbot und Mitteilungspflicht



Drucksache 44/1/16

... 41. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung und des Sachverständigenrates, dass ein europäisches Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Einlagensicherungsfonds, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde, zu einer Verlagerung finanzieller Risiken auf die europäische Ebene führt. Wie im Beschluss des Bundesrats vom 29. Januar 2016 dargelegt (BR-Drucksache 640/15(B)), würde dies massive Fehlanreize entstehen lassen und das Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen nachhaltig beschädigen. Der Bundesrat lehnt deshalb den Verordnungsvorschlag der Kommission weiterhin ab.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 37. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung und des Sachverständigenrates, dass ein europäisches Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Einlagensicherungsfonds, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde, zu einer Verlagerung finanzieller Risiken auf die europäische Ebene führt. Wie im Beschluss des Bundesrats vom 29. Januar 2016 dargelegt (BR-Drucksache 640/15(B)), würde dies massive Fehlanreize entstehen lassen und das Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen nachhaltig beschädigen. Der Bundesrat lehnt deshalb den Verordnungsvorschlag der Kommission weiterhin ab.



Drucksache 630/15 (Beschluss)

... Die Einbeziehung der derzeit noch ungeregelten nikotinfreien E-Zigaretten in die Regelungen zu E-Zigaretten ist dringend notwendig, da auch nikotinfreie E-Zigaretten nach wissenschaftlicher Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung sowie nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes gesundheitsschädliche Wirkungen haben. So werden durch das Aerosol gefährliche Substanzen aufgenommen, die als krebsauslösend gelten oder im Verdacht stehen, Krebs auszulösen (z.B. Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd) oder die zytotoxische, d.h. zell- oder gewebeschädigende Eigenschaften haben.



Drucksache 630/1/15

... Die Einbeziehung der derzeit noch ungeregelten nikotinfreien E-Zigaretten in die Regelungen zu E-Zigaretten ist dringend notwendig, da auch nikotinfreie E-Zigaretten nach wissenschaftlicher Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung sowie nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes gesundheitsschädliche Wirkungen haben. So werden durch das Aerosol gefährliche Substanzen aufgenommen, die als krebsauslösend gelten oder im Verdacht stehen, Krebs auszulösen (z.B. Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd) oder die zytotoxische, d.h. zell- oder gewebeschädigende Eigenschaften haben.



Drucksache 538/15 (Beschluss)

... an. Auf eine gesetzliche Vermutung kann auch in Zukunft nicht verzichtet werden. Anderenfalls hätten die Vertragsstaaten bei der Durchsetzung öffentlichrechtlicher Rückgabeansprüche eine bisher nicht bestehende Hürde zu überwinden. Da eine solche Hürde in der Praxis auch nur schwer zu überwinden sein wird, ist der Verzicht auf die gesetzliche Vermutung geeignet, das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland bei den Vertragsstaaten erheblich zu beschädigen. Eine besondere Bedeutung kommt der Vermutungsregel bei Verfahren zur Rückgabe von Kulturgütern aus Raubgrabungen zu.



Drucksache 165/2/14

... 24. Die Zwecktauglichkeit des SUP-Konzepts wird außerdem durch seine Missbrauchsanfälligkeit und tendenzielle Verbraucherunfreundlichkeit in Frage gestellt. Die Seriositätsrisiken werden voraussichtlich bei wirtschaftlich erfahrenen und rechtlich informierten Wirtschaftsteilnehmern alsbald zu Akzeptanzproblemen führen. Ungewandte Marktteilnehmer werden möglicherweise die Gefahren bei Geschäften mit einer SUP nicht sofort erkennen; schlechte Erfahrungen werden aber auch hier den Ruf der SUP über kurz oder lang beschädigen.



Drucksache 687/13 (Beschluss)

... Selbst wenn ein allgemeiner, flächendeckender Missbrauch von Werkvertragskonstruktionen empirisch nicht belegt ist, ist es Aufgabe eines sozialen Rechtsstaats, hier einzuschreiten. Abzuwarten hieße, die vielen tausend Werkvertragsbeschäftigten, die gegenwärtig unbestritten unter den vorgenannten Bedingungen in den Betrieben deutscher Unternehmen arbeiten und leben müssen, ihrem Schicksal zu überlassen und den Ruf Deutschlands als Wirtschaftsstandort weiter zu beschädigen.



Drucksache 737/13

... 26. betont, dass die Gefechtsverbände ein spezifisches Instrument von begrenztem Umfang und begrenzter Tragweite darstellen und zwar einigen Situationen gerecht werden, nicht aber als universelles Werkzeug zur Krisenbewältigung angesehen werden können; erinnert daran, dass gemäß dem ursprünglichen Planziel 1999 von Helsinki, das 2008 vom Europäischen Rat bekräftigt wurde, die EU in der Lage sein sollte, innerhalb von 60 Tagen 60 000 Einsatzkräfte für eine größere Operation aufzustellen; stellt fest, dass dieses Ziel zwar nie offiziell aufgegeben, aber aufgrund dauerhaft mangelnder Ressourcen nie ernsthaft umgesetzt wurde; weist darauf hin, dass die EU keine willkürlichen Ziele setzen sollte, die ihre Glaubwürdigkeit beschädigen, sondern vielmehr vermehrte Anstrengungen unternehmen muss, um Ressourcenlücken zu schließen und im Hinblick auf militärische Operationen der EU im Allgemeinen mehr Stärke hervorzubringen und die militärischen Fähigkeiten zu verbessern;



Drucksache 687/13

... Selbst wenn ein allgemeiner, flächendeckender Missbrauch von Werkvertragskonstruktionen empirisch nicht belegt ist, ist es Aufgabe eines sozialen Rechtsstaats, hier einzuschreiten. Abzuwarten hieße, die vielen tausend Werkvertragsbeschäftigten, die gegenwärtig unbestritten unter den vorgenannten Bedingungen in den Betrieben deutscher Unternehmen arbeiten und leben müssen, ihrem Schicksal zu überlassen und den Ruf Deutschlands als Wirtschaftsstandort weiter zu beschädigen.



Drucksache 173/12 (Beschluss)

... Die Überweisung von Straftätern, die nicht an einer psychischen Störung mit Krankheitswert leiden, in den psychiatrischen Maßregelvollzug würde den therapeutischen Charakter dieser Einrichtungen beschädigen, im Widerspruch zu dem ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Auftrag stehen und den Charakter zum Nachteil der bislang dort zu behandelnden Patienten verändern. Gerade die Unterbringung von Strafgefangenen mit "lediglich" dissozialen Persönlichkeitsstörungen würde in diesen Einrichtungen zu erheblichen Belastungen und zu hohen Sicherheitsrisiken führen.



Drucksache 173/1/12

... Die Überweisung von Straftätern, die nicht an einer psychischen Störung mit Krankheitswert leiden, würde den therapeutischen Charakter dieser Einrichtungen beschädigen und zum Nachteil der bislang dort zu behandelnden Patienten verändern sowie im Widerspruch zu dem ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Auftrag stehen. Solche Bestrebungen sind nachdrücklich abzulehnen.



Drucksache 310/12

... "(2) Besteht das Gut aus mehreren Frachtstücken (Sendung) und sind nur einzelne Frachtstücke verloren oder beschädigt worden, so ist der Berechnung nach Absatz 1



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