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"Beschädigten-Grundrente"


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Drucksache 668/07

... Er beträgt für die Beschädigten-Grundrente 100 Prozent und für die übrigen Leistungen und für Hinterbliebenen-Rente 60 Prozent. Seitdem haben sich bei einer Gesamtbetrachtung der betreffenden Staaten die entsprechenden Kriegsopferleistungen und sonstigen Sozialleistungen wesentlich erhöht. Um wesentliche Änderungen der für die Teilversorgung maßgebenden Verhältnisse zu berücksichtigen, ermächtigt § 64e Abs. 5 Satz 2 Buchstabe b des Bundesversorgungsgesetzes zu einer entsprechenden Änderung der Ableitungssätze. Die vorgesehene Erhöhung des bisherigen Ableitungssatzes für bestimmte Leistungen von 60 Prozent auf ebenfalls 100 Prozent trägt diesen wesentlichen Änderungen der Verhältnisse, wie sie sich bei einer Gesamtbetrachtung der betreffenden Staaten im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland darstellen Rechnung. Dies gilt insbesondere für Polen, wo mehr als die Hälfte der Teilversorgungsberechtigten lebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

G. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Finanzielle und weitere Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Auswirkungen auf das Preisgefüge

5. Informationspflichten

6. Relevanzprüfung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandsversorgungsverordnung (3. AuslVersÄndV)


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.