Drucksache 755/8/06
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG) ... VI) versicherungsfreien Angestellten, beschränkt auf die Höhe des jeweiligen Arbeitgeberanteils, zu tragen hätte. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Dienstordnungsangestellte und außertarifliche Angestellte mit beamtenähnlicher Versorgungszusage und soll verhindern, dass Krankenkassen mit einem höheren Anteil an Dienstordnungsangestellten und außertariflichen Angestellten mit beamtenähnlicher Versorgungszusage besser gestellt werden, als Krankenkassen, die keine oder nur einen geringen Anteil dieser Angestellten beschäftigen. Der zwingende Abzug der fiktiven Rentenversicherungsbeiträge in Höhe der jeweiligen Arbeitgeberanteile bei der Berechnung der laufenden Versorgungsdeckungszuweisungen behandelt alle Krankenkassen hinsichtlich ihrer aktiven Beschäftigten so, wie wenn diese rentenversicherungspflichtig wären. Auf diese Weise werden die bei den Krankenkassen derzeit vorhandenen unterschiedlichen Beschäftigtenstrukturen bei der Berechnung der Versorgungsdeckungszuweisungen ausreichend berücksichtigt.
Zu Artikel 1
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa:
Zu Dreifachbuchstabe bbb, ccc und ddd:
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
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