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"Bestandsaufnahme"
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... • breite Unterstützung für die Neuausrichtung des Binnenmarktes in der in dieser Mitteilung dargelegten Weise: insbesondere sollte der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008 dafür sorgen, dass Binnenmarktprioritäten in der Lissabon-Strategie – auch in ihrer externen Dimension – einen höheren Stellenwert erhalten und dass die Feststellungen in diesem Bericht in die der Bestandsaufnahme zur Wirtschafts- und Währungsunion aus Anlass ihres zehnjährigen Bestehens im Mai 2008 eingehen;
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 169/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 (KOM (2006) 0629 )
... umfassende Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft
Drucksache 932/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) KOM (2007) 797 endg.; Ratsdok. 16600/07
... ". Auf späteren Tagungen des Europäischen Rates wurde dieses Ziel bekräftigt. Die Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit, mit der die Europäische Kommission im Jahr 2006 begonnen hat, unterstreicht die Bedeutung des Vorgehens gegen alte und neue Formen der Armut und der sozialen Ausgrenzung in Europa.
Begründung
1. Einleitung
2. Ein europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
2.1. Allgemeine Ziele
2.2. Spezielle Ziele - Anerkennung - Identifizierung - Zusammenhalt - Engagement
2.3. Umsetzung von Maßnahmen
2.4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern
3. Komplementarität
4. Zusätzlicher Nutzen auf EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
5. Externe Anhörung
6. Folgenabschätzung
7. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Artikel
Vorschlag
Artikel 1 Das Europäische Jahr
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Gender Mainstreaming
Artikel 5 Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene
Artikel 6 Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene
Artikel 7 Ausschuss
Artikel 8 Finanzvorschriften
Artikel 9 Antrags- und Auswahlverfahren
Artikel 10 Kohärenz und Komplementarität
Artikel 11 Teilnehmerländer
Artikel 12 Budget
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 15 Begleitung und Evaluierung
Artikel 16
Anhang Nähere Angaben zu den Maßnahmen gemäß Artikel 3
I. Gemeinschaftsweite Massnahmen
1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen
2. Informations- und Werbekampagnen, die u. a. Folgendes einschließen:
3. Sonstige Maßnahmen
4. Finanzierung Finanzmittel können bereitgestellt werden für:
II. Kofinanzierung von Massnahmen auf nationaler Ebene
III. Massnahmen, die nicht aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union gefördert werden können
IV. Prioritäten für das europäische Jahr
Drucksache 70/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich der Absatzmaßnahmen für Butter, Butterfett und Rahm
... (3) Erstreckt sich eine Inventur des Betriebes auf Erzeugnisse, die sich unter amtlicher Überwachung befinden, so hat der Hersteller oder Verarbeiter der zuständigen Zollstelle den Zeitpunkt der Inventur so rechtzeitig anzuzeigen, dass eine amtliche Bestandsaufnahme durch die zuständige Zollstelle mit der Inventur verbunden werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Verarbeitung von Butter, Butterfett und Rahm zu bestimmten Erzeugnissen (Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Muster, Vordrucke, Formulare
§ 4 Elektronische Kommunikation
§ 5 Zuständigkeit
§ 6 Zulassung von Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben und Zwischenerzeugnissen
§ 7 Angebotsabgabe, Zuschlagserteilung
§ 8 Kleinverwender
§ 9 Amtliche Überwachung
§ 10 Anzeigepflichten vor der Herstellung oder Verarbeitung
§ 11 Aufzeichnungspflichten, Inventur
§ 12 Anzeigepflichten nach der Herstellung oder Verarbeitung
§ 13 Duldungs- und sonstige Mitwirkungspflichten
§ 14 Bezug von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen, Milchfett oder Zwischenerzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 15 Versendung von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen, Milchfett oder Zwischenerzeugnissen nach anderen Mitgliedstaaten
Artikel 2 Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... Etwaige neue Prioritäten könnten die technische und fachmännische Unterstützung (beispielsweise beim Austausch von Erregern, bei der Bestandsaufnahme von Kulturen und bei deren Schutz) oder den Ausbau der Laborkapazitäten zwecks Krankheitserkennung und Verbesserung der Krankheitsüberwachungssysteme einschließen.
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 222/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Eine hälftige Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder ist im Blick auf die nationale und europäische Bedeutung unverzichtbar. Der geplante registergestützte Zensus stellt die erste Volkszählung für ganz Deutschland nach der Wiedervereinigung dar, die Vereinten Nationen empfehlen sogar einen Zehnjahresturnus für eine umfassende Bestandsaufnahme von Gesellschaft und Wirtschaft. Die Europäische Union wird gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen (Zensusverordnung) vorschreiben. Darüber hinaus entspricht die freiwillige Kostenbeteiligung des Bundes der Staatspraxis bei Volkszählungen. Eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen war auch bei früheren Zählungen immer gesetzlich verankert.
1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1
2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7
4. Zu § 6 *
5. Zu § 6 Abs. 2 - neu - *
6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4
7. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6
8. Zu § 9 Abs. 2
9. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
10. Zu § 10 Abs. 2
11. Zu § 13 Abs. 1
12. Zu § 14
13. Zu § 14a - neu -Nach § 14 ist folgender § 14a einzufügen:
14. Zu § 15a - neu -Nach § 15 ist folgender § 15a einzufügen:
Drucksache 270/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft Ein Überblick KOM (2007) 185 endg.; Ratsdok. 8754/07
... Seit dieser ersten Bestandsaufnahme sind drei Jahre vergangen, in denen umfassende Erfahrungen gesammelt wurden, sich eine wegweisende Rechtsprechung herausgebildet hat, und zahlreiche Beschwerden vom Europäischen Bürgerbeauftragten beigelegt wurden. Darüber hinaus haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Verordnung zur Anwendung des Übereinkommens von Århus
Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick
3 Einführung
Teil 1 Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit
1. Anwendung der Verordnung
1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente
1.2. Einschränkung des Zugangsrechts
1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz
1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte
1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen
2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001
2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung
2.2. Verfahren
2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde
2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge
2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen
2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich
2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich
2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung
2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen
2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis
3. Weitere Entwicklungen
3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen
Teil 2 Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften
4. Gesamtwertung
5. Eine aktivere Verbreitungspolitik
5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren
5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen
6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten
7. Abwägung der Interessen
7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz
7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen
7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung
7.3.1. Übermäßige Anträge
7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs
7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen
8. Abschließende Bemerkungen
Anlage Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Bericht der Kommission zur Bestandsaufnahme der Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung des Europäischen Binnenmarkts und zur Modernisierung der Binnenmarktpolitik.
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
2.1 Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der geometrischen und energetischen Kennwerte der Gebäudehülle einschließlich aller Einbauteile und der Wärmebrücken, Bewertung der Luftdichtheit und Erkennen von Leckagen, Kenntnisse der bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten einschließlich der damit verbundenen konstruktivstatischen Aspekte. Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der energetischen Kennwerte der haustechnischen Anlagen, Beurteilung der Auswirkungen des Nutzerverhaltens, von Leerstand und Witterungseinflüssen, technischen Anlagenkomponenten einschließlich deren Betriebseinstellung und Wartung auf den Energieverbrauch.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... • eine Bestandsaufnahme von Vermögen sowie Rechten und Pflichten der bisherigen Verbände,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Vor einer Gesetzesänderung bedarf das Berufszulassungsrecht der Gesundheitsfachberufe einer umfassenden Bestandsaufnahme und ggf. Neubewertung der Aufgaben jedes einzelnen dieser Berufe angesichts vielschichtiger Entwicklungen im Bereich der ärztlichen, pflegerischen und Heilmittelversorgung sowie der Finanzierbarkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies kann nicht durch punktuelle Vorhaben auf "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG
34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG
36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG
39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V
43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV
44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41
51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 687/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur besseren Rechtsetzung 2005: Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht) (2006/2279(INI))
... 6. begrüßt, dass die Kommission sich verpflichtet hat, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht für ihre Sachverständigengruppen zu erhöhen und eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Fälle von EU-Selbstregulierung und Koregulierung zu erstellen;
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 2.4. Internationale Bestandsaufnahme
Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen
1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems
2. Wichtige Aspekte
2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle
2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung
2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen
2.4. Internationale Bestandsaufnahme
3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa
3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften
3.2. Internationale Lösungen
3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU
3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken
3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen
3.6. Abwrackfonds
3.7. Weitere Optionen
4. Fazit
Drucksache 697/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07
... 14. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die für 2008 vorgesehene Studie zur Ermittlung eines Satzes von Schlüsseldaten zur Erleichterung der Bestandsaufnahme des Sektors im Zweijahresrhythmus sich im Rahmen des Ratsbeschlusses zu einem kohärenten Indikatoren- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bewegen muss. Die Länder lehnen Indikatoren ab, die über jene in diesem Rahmen festgelegten hinausgehen.
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... A. in der Erwägung, dass 2007 die Hälfte des für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 angesetzten Zeitraums verstrichen ist und sich damit die einmalige Gelegenheit bietet, eine Bestandsaufnahme der noch unerledigten Punkte vorzunehmen,
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 476/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07
... 1. Zu entwickeln sind beste Methoden zur Förderung der offiziellen Organisation der Vertretung der Energieverbraucher sowie zur regelmäßigen Bestandsaufnahme und Beobachtung der Marktentwicklung.
1. Einleitung
2. Informationskampagne
3. Hintergrund
4. Das Instrument
5. Das Verfahren
Anhang I Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
1. Mögliche Elemente einer Einleitung zur künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
2. Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
A. Anschluss
B. Vertrag
C. Preise, Tarife und Überwachung
D. Freie Wahl des Anbieters
E. Information
F. Beschwerden
G. Vertretung
H. Sozialmassnahmen
I. Unlautere Geschäftspraktiken
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 460/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern KOM (2007) 330 endg.; Ratsdok. 11182/07
... Bei bilateralen Abkommen erteilt das Drittland die Fanggenehmigungen. Nach Abschluss des Abkommens und der Aufteilung der Fangrechte auf die Mitgliedstaaten leitet die Kommission die Anträge an das Drittland weiter und unterrichtet anschließend die Mitgliedstaaten darüber, welche Fanggenehmigungen erteilt wurden. Sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in der Kommission sind die Verwaltungsverfahren für diese Art von Abkommen häufig sehr schwerfällig und erfordern, dass für jedes der betroffenen Schiffe ausführliche Unterlagen erstellt werden. Umfasst das Abkommen einen Finanzbeitrag der Gemeinschaft, so ist dies mit einem weiteren Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Gebühren, die Bestandsaufnahme von Fehlern usw. verbunden. Rund 400 Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft teilen sich jährlich 1 600 Fanggenehmigungen im Rahmen solcher Abkommen. Bei Abkommen ohne finanziellen Beitrag kommt es nicht selten zu Quotenübertragungen, für die dann neue Fanggenehmigungen beantragt werden müssen. Rund 850 Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft teilen sich 1 600 Fanggenehmigungen im Rahmen dieser Art von Abkommen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der eingegangenen und verwendeten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich und Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Fischereitätigkeit von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft Ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Bestimmung
Abschnitt II Genehmigung von Fischereitätigkeiten im Rahmen von Abkommen
Artikel 4 Interessenbekundung
Artikel 5 Mitteilung des Fangplans
Artikel 6 Ersuchen um Weiterleitung von Anträgen
Artikel 7 Zulässigkeitskriterien für Anträge
Artikel 8 Weiterleitung durch die Kommission
Artikel 9 Nichtweiterleitung einzelner Anträge
Artikel 10 Nichtweiterleitung sämtlicher Anträge eines Mitgliedstaats
Artikel 11 Mitteilung
Artikel 12 Vorläufige Aufteilung
Artikel 13 Nichtausschöpfung der Fangmöglichkeiten
Abschnitt III Nicht in den Anwendungsbereich eines Abkommens fallende Fischereitätigkeiten
Artikel 14 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 15 Genehmigung durch die Mitgliedstaaten
Abschnitt IV Meldepflichten und Einstellung der Fischereitätigkeiten
Artikel 16 Informationssystem für Fanggenehmigungen
Artikel 17 Meldung der Fänge und des Fischereiaufwands
Artikel 18 Kontrolle der Fänge und des Fischereiaufwands
Artikel 19 Schließung von Fischereien
Artikel 20 Aussetzung von Fanggenehmigungen
Abschnitt V Datenzugang
Artikel 21 Datenzugang
Kapitel III Fischereitätigkeiten ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, bei denen es sich nicht um Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft handelt
Artikel 22 Fischereitätigkeiten im Rahmen eines Abkommens
Kapitel IV Fischzucht ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer
Artikel 23 Fischzucht im Rahmen eines Abkommens
Kapitel V Fischereitätigkeiten von Drittländern in Gemeinschaftsgewässern
Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 25 Weiterleitung der Anträge
Artikel 26 Erteilung von Fanggenehmigungen
Artikel 27 Zulässigkeitskriterien für Anträge
Artikel 28 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 29 Kontrolle der Fänge und des Fischereiaufwands
Artikel 30 Schließung von Fischereien
Artikel 31 Aussetzung und Entzug im Falle von Verstößen
Kapitel VI Durchführungsmassnahmen
Artikel 32 Durchführungsbestimmungen
Artikel 33 Ausschussverfahren
Kapitel VII Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 34 Internationale Verpflichtungen
Artikel 35 Änderungen und Aufhebung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Verpflichtungen gemäß Artikel 10
Anhang II Kriterien für die Neuaufteilung gemäß Artikel 13
Anhang III
Drucksache 720/07H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Zum Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen ist dem Deutschen Bundestag beginnend ab dem Jahr 2018 zu berichten, um neben einer Bestandsaufnahme gegebenenfalls frühzeitig notwendige Nachsteuerungen veranlassen zu können.
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
Begründung
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
2 Allgemeines
2 Sozialschutz
Drucksache 414/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen KOM (2006) 216 endg.; Ratsdok. 9769/06
... " von größter Bedeutung. Die neue finanzielle Vorausschau 2007-13 eröffnet Möglichkeiten zur Kofinanzierung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und von Natura 2000 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums32, dem Kohäsionsfonds und dem Strukturfonds33, LIFE+34 sowie dem Siebten Forschungsrahmenprogramm. Die vom Europäischen Rat vom Dezember35 geplanten Haushaltskürzungen würden allerdings auf jeden Fall die Finanzierungsmöglichkeiten für die Erhaltung der biologischen Vielfalt über die o.g. Instrumente beeinflussen. Es kommt daher darauf an, für welche Maßnahmen sich die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten müssen durch gemeinschaftliche Kofinanzierung und durch eigene Mittel der Mitgliedstaaten für eine angemessene Finanzierung des vorliegenden Aktionsplans sorgen. Dies gilt vor allem für Natura 2000, landwirtschaftliche Nutzfläche und Wälder mit einem hohen ökologischen Wert, die biologische Vielfalt des Meeres, die weltweite biologische Vielfalt sowie für Forschung, Überwachung und die Bestandsaufnahme im Bereich der biologischen Vielfalt. In jedem Fall sollte die Bewilligung von Finanzmitteln der Gemeinschaft haushaltsmäßige Einschränkungen berücksichtigen und innerhalb der Grenzen der neuen Finanziellen Vorausschau liegen.
1. Einführung
2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?
3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?
3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt
3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt
4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?
4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU
4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten
4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung
4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik
4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik
4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung
4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik
4.3.1. Internationales Regierungsführung
4.3.2. Unterstützung nach Außen
4.3.3. Welthandel
4.4. Unterstützende Maßnahmen
4.4.1. Wissen
4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement
4.4.3. Überwachung und Berichterstattung
5. WAS MUSS Geschehen?
5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus
5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele
5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU
5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt
5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel
5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage
5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen
5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung
5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen
Drucksache 510/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 98 der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60 /EG KOM (2006) 397 endg.; Ratsdok. 11816/06
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in Artikel 4 geforderte Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und mit Blick auf den schonenden Umgang mit vorhandenen Ressourcen nur in aggregierter Form auf der Grundlage vorhandener Daten erfolgen kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für die Erstellung der Bestandsaufnahme auf den Zeitplan der
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... ) hat in diesem Zusammenhang angeregt, eine Bestandsaufnahme des Qualifikationsbedarfs dieses Wirtschaftszweigs zu erstellen49. Der Rat hat die Kommission aufgefordert, die Motivation von Offiziersanwärtern über einen längeren Zeitraum hinweg zu erforschen, um die Gründe für den Abbruch der Ausbildung herauszufinden
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
Drucksache 207/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... 3. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, dem Rat und dem Parlament regelmäßig einen Bericht über die Überprüfung der EU-Energiestrategie vorzulegen, in dem die im Grünbuch aufgezeigten Fragen behandelt werden und in dem eine Bestandsaufnahme und ein Aktionsplan enthalten sein sollen.
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... - die im Februar 2005 angenommene Mitteilung der Kommission mit einer Bestandsaufnahme der Fortschritte und mit ersten Vorschlägen für den einzuschlagenden Kurs;
Mitteilung
1. EIN Aktionsrahmen
2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen
2.1. Klimawandel und saubere Energien
2.2. Gesundheit
2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration
2.4. Management der natürlichen Ressourcen
2.5. Nachhaltiger Verkehr
2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung
3. Ergebnisse
3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen
3.2. Bessere Politikgestaltung
4. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung
3 Hauptziele
4 Umweltschutz
Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt
Wirtschaftlicher Wohlstand
Unserer internationalen Verantwortung nachkommen
Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte
Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
Offene und demokratische Gesellschaft
Einbeziehung der Bürger
Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner
politische Kohärenz und Governance
politische Integration
Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse
4 Vorsorgeprinzip
Den Verursacher haftbar machen
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
Allgemeines Ziel
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Allgemeine Ziele
Operationelle Ziele und Vorgaben
Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
- Politik anders gestalten.
Kohärentere Politik
Ausbau der Methode der offenen Koordinierung
Preise und Anreize richtig gestalten
Investition in Wissenschaft und Technologie
Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren
- Nicht nachhaltige Trends
Klimaänderung und saubere Energie
Öffentliche Gesundheit
Armut und soziale Ausgrenzung
Alterung der Gesellschaft
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Flächennutzung und Verkehr
Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung
- Einhegen der Globalisierung
- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene
- Entwicklungsfinanzierung
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
Drucksache 324/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon - Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union KOM (2006) 177 endg.; Ratsdok. 9038/06
... der Mitgliedstaaten und der Organisationen der Zivilgesellschaft, die es der Kommission ermöglicht hat, eine erste Bestandsaufnahme der Herausforderungen und Fragen zu diesem Thema vorzunehmen. Die Kommission möchte diesen offenen Konsultations- und Reflexionsprozess über alle weiteren in der vorliegenden Mitteilung angekündigten Phasen weiterführen.
2 Einführung
I - Sozialdienstleistungen ALS tragende Säule für Gesellschaft und Wirtschaft IN Europa
1.1. Die Sozialdienstleistungen in der Europäischen Union
1.2. Eine allgemeine Forderung nach Modernisierung und Qualität
1.3. Ein Gemeinschaftsrahmen, der offen ist für die Berücksichtigung spezifischer Merkmale und der die Modernisierung begünstigt
II - Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf den Bereich der Sozialdienstleistungen: eine IN SICH schlüssige Logik
2.1. Die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit wirtschaftlichem Charakter und solchen mit nichtwirtschaftlichem Charakter
2.2. Die konkrete Situation der Sozialdienstleistungen heute
2.2.1. Die Wahl des Delegationsmodus
2.2.2. Rückgriff auf eine Kostenerstattung aus dem öffentlichen Haushalt
2.2.3. Rückgriff auf Marktregulierung
2.2.4. Vereinbarkeit mit den Regeln für den Marktzugang
III - bessere Überwachung und Begleitung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse IN der Europäischen Union
3.1. Eine vertiefte Konsultation zu den spezifischen Merkmalen
3.2. Die Beobachtung der Situation der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union
2 Fazit
Drucksache 510/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60 /EG KOM (2006) 397 endg.; Ratsdok. 11816/06
... - Erstellung einer Bestandsaufnahme der Einleitungen, Emissionen und Verluste, um zu überprüfen, ob die Vorgaben in Bezug auf Reduzierung oder Einstellung erfüllt werden;
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 - Gegenstand:
Artikel 2 und Anhang I – Umweltqualitätsnormen:
Artikel 3 - Übergangszone der Überschreitungen:
Artikel 4 - Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste:
Artikel 5 und Anhang II – Identifizierung von prioritären gefährlichen Stoffen:
Artikel 6 , 7 und 8:
Artikel 9 , 10 und 11:
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Umweltqualitätsnormen
Artikel 3 Übergangszone der Überschreitungen
Artikel 4 Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste
Artikel 5 Änderung der Richtlinie 2000/60/EG
Artikel 6 Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG
Artikel 7 Änderung der Richtlinie 86/280/EWG
Artikel 8 Aufhebungen
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Anhang I Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe
Teil A: Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern
Teil B: Umweltqualitätsnormen (UQN) für andere Schadstoffe
Teil C: Einhaltung der Umweltqualitätsnormen
Anhang II : Änderung von Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG
Drucksache 394/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat -Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... Die Kommission wird nächstes Jahr eine umfassende Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit in Europa in die Wege leiten und parallel zur Binnenmarktuntersuchung und in Abstimmung mit ihr eine Sozialagenda für Zugangschancen und Solidarität auf den Weg bringen. Sie wird überdies die Möglichkeit der Einführung einer "Berechtigungskarte” prüfen, durch die jeder Bürger seine Rechte kennen lernen und sie in vollem Umfang wahrnehmen könnte. Außerdem wird die Kommission ihre Agenda für nachhaltige Entwicklung intensiv weiterverfolgen.
Mitteilung
2 Einleitung
EINE politische Agenda für Europa, die Ergebnisse verspricht
Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Erweiterung
- Schwerpunkte.
- Kohärenz.
- Koordinierung.
EIN BUDGET für die Umsetzung des Programms
EIN PARTNERSCHAFTLICHES Europa: Subsidiarität, bessere Rechtsetzung, Offenheit
LÖSUNG INSTITUTIONELLER Fragen
2 Schlussfolgerung
Drucksache 863/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus KOM (2006) 614 endg. Ratsdok. 14600/06
... 22 Quelle: European Inventory – Validation of non-formal and informal learning (europäische Bestandsaufnahme – Validierung des nichtformalen und informellen Lernens), http://www.ecotec.com/europeaninventory/.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
3. Die nächsten Schritte
1. Zugangsschranken beseitigen
2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen
3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse
4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.
5. Indikatoren und Benchmarks
4. Maßnahmen der Europäischen Union
Anhang Teilnahme an der Erwachsenenbildung
Drucksache 54/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Die Mitteilung bildet den dritten und letzten Schritt der Kommission bei der Überprüfung der Strategie. Im Februar 2005 hatte sie zunächst eine Bestandsaufnahme und Leitlinien vorgelegt. Im Juni 2005 wurde auf der Grundlage eines Kommissions-Vorschlags vom Europäischen Rat eine Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung angenommen. Ziel der Überprüfung ist es, die Strategie für die nachhaltige Entwicklung von 2001 weiterzuentwickeln.
Drucksache 65/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 5. Der Bundesrat erachtet es nach wie vor für notwendig, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine eingehende Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der gegenwärtigen Kontrollsysteme und -maßnahmen auf Ebene der einzelnen Sektoren und Regionen vornimmt. Erst auf einer solchen Grundlage können die für die jeweiligen Mitgliedstaaten identifizierten Schwachstellen und Defizite individuell behoben werden. Bevor ein solches Verfahren nicht durchgeführt worden ist, ist es ausgeschlossen, dass generelle neue oder zusätzliche Kontrollanforderungen gestellt werden.
Drucksache 911/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Wiederholungstaten von Sexual- oder Gewalttätern
... Der Entwurf sieht ferner vor, dass in allen Fällen der Begutachtung externe Sachverständige zu beauftragen sind. Externe Sachverständige können die in der Strafhaft über den Verurteilten gewonnenen Befunde erheben und ihr Gutachten unbeeinflusst von persönlichen Momenten abgeben, die sich während einer längeren Strafhaft durch die Behandlung im Vollzug nicht ausschließen lassen. Das externe Gutachten bietet daher für die gerichtliche Entscheidung eine zusätzliche Bestandsaufnahme und Bewertung der positiven und negativen Prognoseprädiktoren.
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Die finanziellen Auswirkungen, die durch dieses Gesetz für die öffentlichen Haushalte, die Wirtschaft und das Preisniveau verursacht werden, können nur vor dem Hintergrund der bereits auf Bundes- und Länderebene bestehenden Regelungen zur Umwelthaftung (hierzu und zu den folgenden Angaben: Hoffmeister, Öffentlich-rechtlicher Ausgleich für Umweltschäden in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen: Bestandsaufnahme, Rechtsvergleich und Vorschläge de lege ferenda, Berichte Umweltbundesamt 9/02, 2002) bewertet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)
§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 14 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie
2. Struktur des Gesetzentwurfs
3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln
2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund
a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz
b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG
c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG
e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
III. Gender Mainstreaming
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Allgemeines
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten
Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen
Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Der Europarat hatte 2005 als Europäisches Jahr der Demokratieerziehung (Motto: Demokratie leben und lernen) ausgerufen. Die Umsetzung des Jahres in Deutschland erfolgte im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) durch einen nationalen Begleitausschuss, dem Vertreter der Länder, des Bundes und überregional tätiger Institutionen bzw. Träger der politischen Bildungsarbeit angehörten. Die zentrale Veranstaltung in Deutschland fand am 13. und 14. Juni 2005 in Bonn statt. Diese Konferenz mit über 100 Teilnehmern aus Bildung und Wissenschaft umfasste eine Bestandsaufnahme, Austausch und kritische Reflexion guter Praktiken sowie Perspektiven von politischer Bildung und Demokratieerziehung in Deutschland. Daneben veranstalteten die Länder zahlreiche Einzel- und Netzwerksprojekte sowie Fachtagungen und gaben Publikationen heraus. Über die Deutsche UNESCO-Kommission wurden im ersten Halbjahr 2005 auch Projekte deutscher Auslandsschulen in das Jahr der Demokratieerziehung einbezogen.
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 510/2/06
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60 /EG
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in Artikel 4 geforderte Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und mit Blick auf den schonenden Umgang mit vorhandenen Ressourcen nur in aggregierter Form auf der Grundlage vorhandener Daten erfolgen kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für die Erstellung der Bestandsaufnahme auf den Zeitplan der
Drucksache 510/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60 /EG KOM (2006) 397 endg.; Ratsdok. 11816/06
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in Artikel 4 geforderte Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und mit Blick auf den schonenden Umgang mit vorhandenen Ressourcen nur in aggregierter Form auf der Grundlage vorhandener Daten erfolgen kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für die Erstellung der Bestandsaufnahme auf den Zeitplan der
Drucksache 207/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... 3. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, dem Rat und dem Parlament regelmäßig einen Bericht über die Überprüfung der EU-Energiestrategie vorzulegen in dem die im Grünbuch aufgezeigten Fragen behandelt werden und in dem eine Bestandsaufnahme und ein Aktionsplan enthalten sein sollen.
Drucksache 67/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
... a) Aufgrund dieser Bestandsaufnahme ist festzustellen, dass das LAG derzeit noch nicht aufgehoben werden kann, da sowohl im Leistungsbereich als auch auf der Rückforderungsseite noch Aufgaben erledigt werden müssen. Da die Bewertung und Schadensfeststellung für die Lastenausgleichsleistungen jedoch weitestgehend abgeschlossen sind können die insoweit bestehenden Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden. Dazu zählen insbesondere das Feststellungsgesetz nebst Verordnungen sowie die Verordnungen zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz, das selbst bereits aufgehoben wurde. Diese Kassation hindert nicht die Feststellung und Bewertung nach diesen Vorschriften, wenn für noch offene Anträge oder Verfahren weiter auf diese zurückgegriffen werden muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Altsparergesetzes und dazu erlassener Vorschriften
Artikel 4 Aufhebung von Vorschriften zur Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden
Artikel 5 Aufhebung von Vorschriften zur Anpassung von Leistungen
Artikel 6 Aufhebung von Rechtsvorschriften zur Leistungsdurchführung nach dem Lastenausgleichsgesetz
Artikel 7 Aufhebung von Rechtsvorschriften zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
Artikel 8 Aufhebung von Vorschriften zur Abgeltung
Artikel 9 Aufhebung weiterer Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Nr. 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Nr. 23
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 65/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 12. Der Bundesrat erachtet es nach wie vor für notwendig, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine eingehende Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der gegenwärtigen Kontrollsysteme und -maßnahmen auf Ebene der einzelnen Sektoren und Regionen vornimmt. Erst auf einer solchen Grundlage können die für die jeweiligen Mitgliedstaaten identifizierten Schwachstellen und Defizite individuell behoben werden. Bevor ein solches Verfahren nicht durchgeführt worden ist, ist es ausgeschlossen, dass generelle neue oder zusätzliche Kontrollanforderungen gestellt werden.
Drucksache 58/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... erfordert, kommen erhebliche finanzielle und personelle Belastungen auf die Länder zu. Daher darf die Richtlinie nur Regelungen enthalten, die für eine nachhaltige grenzüberschreitende Bekämpfung von Hochwasser in der EU unbedingt notwendig sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch bei der bisherigen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Bestandsaufnahme) bedingt durch die Erstellung der Unterlagen deutlich höhere personelle und finanzielle Belastungen entstanden sind, als zunächst angenommen. Dies darf sich keinesfalls wiederholen. Dieser Aspekt hat im Hinblick auf die Debatte um die Haftung der Länder bei einem Verstoß gegen EU-Recht ganz besondere Bedeutung. Er beeinflusst erheblich die Beurteilung, ob der Richtlinienvorschlag dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Der Bundesrat folgt ebenso wenig der Einschätzung, durch den Richtlinienvorschlag komme es zu einer Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Denn es werden zusätzliche Verwaltungsverfahren erst begründet, ganz abgesehen von den erforderlichen Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie in nationales Recht.
Drucksache 58/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... erfordert, kommen erhebliche finanzielle und personelle Belastungen auf die Länder zu. Daher darf die Richtlinie nur Regelungen enthalten, die für eine nachhaltige grenzüberschreitende Bekämpfung von Hochwasser in der EU unbedingt notwendig sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch bei der bisherigen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Bestandsaufnahme) bedingt durch die Erstellung der Unterlagen deutlich höhere personelle und finanzielle Belastungen entstanden sind, als zunächst angenommen. Dies darf sich keinesfalls wiederholen. Dieser Aspekt hat im Hinblick auf die Debatte um die Haftung der Länder bei einem Verstoß gegen EU-Recht ganz besondere Bedeutung. Er beeinflusst erheblich die Beurteilung, ob der Richtlinienvorschlag dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Der Bundesrat folgt ebenso wenig der Einschätzung, durch den Richtlinienvorschlag komme es zu einer Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Denn es werden zusätzliche Verwaltungsverfahren erst begründet, ganz abgesehen von den erforderlichen Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie in nationales Recht.
Drucksache 394/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat - Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... 13. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass Gegenstand der politischen Agenda auch die Sicherung von Solidarität sein muss. Mit Blick auf die Verteidigung des europäischen Gesellschaftsmodells im globalen Wettbewerb müssen die Mitgliedstaaten insbesondere die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmen verbessern und tragfähige Konzepte einer Flexicurity verwirklichen. Die Antwort der Mitgliedstaaten bzw. der EU kann daher nur in konkreten Maßnahmen bestehen, nicht aber in weiteren Berichtsprozessen. Die Ankündigung der Kommission, eine umfassende Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit in Europa vorzunehmen, sieht der Bundesrat auf Grund der bereits bestehenden zahlreichen Koordinierungsprozesse, die gerade gestrafft werden sollten, kritisch.
Drucksache 912/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesbericht Forschung 2006
... Sehr verehrter Herr Bundesratspräsident, das Bundeskabinett hat am 6. Dezember 2006 den Bundesbericht Forschung 2006 verabschiedet. Der Bundesforschungsbericht wird im Auftrag des Deutschen Bundestages erstellt und gilt als die umfassendste Bestandsaufnahme zur Forschungsförderung in Deutschland.
Drucksache 716/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (14. RSA-ÄndV)
... Die unmittelbare Berücksichtigung des Morbiditätsrisikos der Versicherten erfolgt auf der Grundlage eines vom Bundesversicherungsamt festzulegenden Versichertenklassifikationsmodells, das als Aufgreifkriterien für die Morbidität der Versicherten Diagnosen und/oder Arzneimittelwirkstoffe verwendet. Für die gesetzliche Krankenversicherung existiert derzeit ein unmittelbar einsetzbares Klassifikationsmodell nicht. Da die Entwicklung eines Versichertenklassifikationsmodells für die gesetzliche Krankenversicherung zunächst eine Bestandsaufnahme der internationalen Entwicklungsarbeit und der Möglichkeit, diese für ein GKV-spezifisches Klassifikationsmodell zu nutzen voraussetzt, hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben (Klassifikationsmodelle für Versicherte im Risikostrukturausgleich, Forschungsbericht 334 des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung). Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind bei der Auswahl des maßgeblichen Modells zu berücksichtigen. Das Nähere zur Auswahl und zur Anpassung des Modells wird in einer gesonderten Rechtsverordnung geregelt.
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... Ausgehend von Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember 1998 und Oktober 2001 sowie einer Verständigung zwischen den Regierungschefs des Bundes und der Länder vom Dezember 2001 erfolgte eine erste kritische Überprüfung der bundesstaatlichen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung. Auf der Grundlage einer im Jahr 2002 von zwei Bund/Länder-Arbeitsgruppen formulierten Bestandsaufnahme und Problembeschreibung wurden zunächst auf Regierungsebene Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung aufgenommen, bis im Oktober 2003 Bundestag und Bundesrat eine vom damaligen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Franz Müntefering, MdB, und vom bayerischen Ministerpräsidenten, Dr. Edmund Stoiber, geleitete Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... l. I S. 1503) getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers, den Beruf des Vollrechtsbeistands zu schließen und damit die umfassende Rechtsberatung den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorzubehalten, hat das aus dem Jahr 1935 stammende, 1962 unter Einführung seiner jetzigen Bezeichnung in die Sammlung des Bundesrechts (BGBl. III 303-12) aufgenommene Rechtsberatungsgesetz (RBerG) keine grundlegenden, sondern lediglich punktuelle Änderungen erfahren. Auch der gesetzgeberischen Entscheidung aus dem Jahr 1980 ging keine umfassende Bestandsaufnahme des Rechts der Rechtsberatung voraus; vielmehr wurde die Gesetzesänderung erst auf Veranlassung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommen, der ursprünglich nur gebührenrechtliche Vorschriften enthalten hatte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
§ 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
Teil 2 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen
§ 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen
Teil 3 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
§ 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
§ 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
§ 12 Registrierungsvoraussetzungen
§ 13 Registrierungsverfahren
§ 14 Widerruf der Registrierung
§ 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen
Teil 4 Rechtsdienstleistungsregister
§ 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
§ 17 Löschung der Eintragung
Teil 5 Datenübermittlung und Zuständigkeiten
§ 18 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 19 Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
§ 1 Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
§ 2 Versicherungsberater
§ 3 Gerichtliche Vertretung
§ 4 Vergütung der registrierten Personen
§ 5 Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet
§ 6 Schutz der Berufsbezeichnung
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 11 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 15 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 16 Änderung des Markengesetzes
Artikel 17 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 18 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 19 Änderungen sonstigen Bundesrechts
Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
2. Europarechtliche Vorgaben
3. Rechtslage in Europa
4. Gesellschaftliche Entwicklungen
II. Leitlinien und wesentliche
1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes
2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft
3. Keine abschließende
4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen
6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung
7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen
10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen
11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde
12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland
13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens
14. Wegfall des Bußgeldtatbestands
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Teil 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Teil 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Teil 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Teil 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummern 4 bis 8
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 20
Drucksache 102/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine europäische Kommunikationspolitik KOM (2006) 35 endg.; Ratsdok. 5992/06
... • Die Annahme des Programms Bürger/innen für Europa würde eine neue Möglichkeit eröffnen, Bürgerkontakte zu fördern und den Menschen mehr Mitsprache im Rahmen des europäischen Regierens einzuräumen. Mit dem Programm sollen auch europaweit tätige Organisationen der Zivilgesellschaft dabei unterstützt werden, länderübergreifende Projekte zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft sowie Diskussionsveranstaltungen zu Europathemen durchzuführen. Mehrere bestehende bzw. geplante EU-Programme könnten ebenfalls stärker dafür genutzt werden, Kontakte zwischen den europäischen Bürgern und eine Mobilisierung der Menschen zu fördern. Die Kommission könnte im Zuge einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Instrumentariums vorbildliche Verfahren aufzeigen und verbreiten. Beispielsweise könnten wertvolle Anregungen aus den positiven Erfahrungen der Erasmus-Studenten gewonnen werden. Im Laufe der Jahre haben sie von sich aus ein Netzwerk von 150 000 Studierenden aus allen Mitgliedstaaten aufgebaut. Ihre Webseiten fungieren als Schnittstelle, über die Aktivitäten angekündigt, persönliche Treffen organisiert und weit reichende Diskussionen zu europäischen Themen initiiert werden.
Einleitung: die KLUFT überbrücken
Teil I Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen
1. Kommunikation ALS eigenständige Politik
2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE
Teil II Die Dinge voranbringen
1. gemeinsame Grundsätze festlegen
• Einbeziehung.
• Vielfalt.
• Teilnahme.
2. Die Rolle der Bürger stärken
3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen
4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen
5. Die Aufgabe gemeinsam angehen
6. Schlussfolgerung
Finanzbogen
Drucksache 207/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... Hierfür ist ein klarer, aber flexibler Rahmen erforderlich. Klar insofern, als er eine gemeinsame Vorgehensweise darstellt, die auf höchster Ebene gebilligt wird, flexibel insofern als er in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden muss. Als Grundlage für diesen Prozess schlägt die Kommission daher vor, dass dem Rat und dem Parlament regelmäßig ein Bericht über die Überprüfung der EU-Energiestrategie vorgelegt wird, in dem die in diesem Grünbuch aufgezeigten Fragen behandelt werden. Die Überprüfung würde eine Bestandsaufnahme und einen Aktionsplan für die Frühjahrstagung des Europäischen Rats umfassen wobei die erzielten Fortschritte festgestellt und neue Herausforderungen und Antworten zu allen Aspekten der Energiepolitik aufgezeigt würden.
Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR
1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
2. SECHS vorrangige Bereiche
2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:
2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:
2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:
2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz
2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien
2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik
3. Schlussfolgerungen
• Nachhaltigkeit:
• Wettbewerbsfähigkeit:
• Versorgungssicherheit:
Drucksache 394/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat - Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... 15. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass Gegenstand der politischen Agenda auch die Sicherung von Solidarität sein muss. Mit Blick auf die Verteidigung des europäischen Gesellschaftsmodells im globalen Wettbewerb müssen die Mitgliedstaaten insbesondere die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmen verbessern und tragfähige Konzepte einer Flexicurity verwirklichen. Die Antwort der Mitgliedstaaten bzw. der EU kann daher nur in konkreten Maßnahmen bestehen, nicht aber in weiteren Berichtsprozessen. Die Ankündigung der Kommission, eine umfassende Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit in Europa vorzunehmen, sieht der Bundesrat auf Grund der bereits bestehenden zahlreichen Koordinierungsprozesse, die gerade gestrafft werden sollten, kritisch.
Drucksache 485/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA
... 55. empfiehlt, dass auf dem Gipfeltreffen 2006 eine umfassende Bestandsaufnahme, in der die noch bestehenden wichtigsten Hindernisse in voller Übereinstimmung mit den Regeln des Binnenmarkts, einschließlich der Bestimmungen über den öffentlichen Dienst und das Vorsorgeprinzip, erforderlich sind, angenommen werden soll;
Ein de facto bestehender transatlantischer Markt
Der weitere Weg: Eine stärkere transatlantische Wirtschaftspartnerschaft
Entwicklungsagenda von Doha
Folgemaßnahmen zur Wirtschaftsinitiative und zu dem informellen Treffen zwischen Wirtschaftsministern der EU und der USA vom 30. November 2005
Förderung der Zusammenarbeit im Regulierungs- und Normungsbereich
Förderung offener und wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anreize für die Innovation und die Weiterentwicklung der Technologie
Verbesserung des Handels, des Reiseverkehrs und der Sicherheit
Förderung der Energieeffizienz
Rechte an geistigem Eigentum
2 Investitionen
Wettbewerbspolitik und Durchsetzung
2 Beschaffungswesen
Dienstleistungen/Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen
2 Dienstleistungen/Luftverkehrsdienste
Beilegung von Streitigkeiten zwischen der EU und den USA im Rahmen der WTO
Andere globale Fragen
Transatlantische Dialoge
Drucksache 395/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Die Zeit der Reflexion und Plan D KOM (2006) 212 endg.; Ratsdok. 9393/06
... In erster Linie ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Debatten zu veranstalten. Die Rolle der Kommission nach Plan D besteht darin, die Diskussion mit zu strukturieren und gegebenenfalls die Mitgliedstaaten finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Eine umfassende Bestandsaufnahme der Maßnahmen, die die Kommission im Rahmen von Plan D zwischen Oktober 2005 und April 2006 durchgeführt hat, findet sich in Anhang 1.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Schwerpunkte der DEBATTEN
2.1. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas
2.2. Die Europäische Union und ihre Rolle
2.3. Europas Grenzen und seine Rolle in der Welt
2.4. Die Arbeitsweise der Europäischen Union: Mehr konkrete Maßnahmen, weniger Worte
3. Schlussfolgerungen
Anhang
1. Beispiele für seit Oktober 2005 durchgeführte Maßnahmen
Anregung einer umfassenderen öffentlichen Diskussion
Förderung der Bürgerbeteiligung am demokratischen Leben
2. Bewertung
Drucksache 830/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: "Ein elementarer Beitrag zum Wohlstand und zum sozialen Zusammenhalt in Europa"
... " zur Kenntnis. Der Bundesrat sieht in dem vorliegenden Kommissionsentwurf Änderungsbedarf u. a. deswegen, weil die Kommission über das eigentliche Ziel einer Bestandsaufnahme der erfolgten Aktivitäten seit der Erstellung des letzten Zwischenberichts sowie einer Skizzierung des weiteren Vorgehens in einigen Fällen hinausgeht und zu einer nicht vertragskonformen Bewertung der bildungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ansetzt.
Drucksache 900/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors KOM (2005) 620 endg.; Ratsdok. 15203/05
... 6 Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss der Rat der Justiz- und innenminister auf seiner Tagung vom September 2001 eine Bestandsaufnahme der bestehenden einzelstaatlichen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.
2 Einleitung
Teil I - nationale Koordinierungsstrukturen
1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten
2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten
Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten
Optimale Nutzung von Finanzinformationen
Kombinierung von Fähigkeiten
Einbindung der breiten Öffentlichkeit
3. Die Beteiligten und der Privatsektor
Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors
Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Teil II - Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten
1. europäischer und internationaler Kontext
2. Umsetzung auf europäischer Ebene
Anhang
1. Einleitung
2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten
2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors
2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes
2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen
2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen
3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken
Drucksache 107/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Sozialpolitische Agenda KOM (2005) 33 endg.
... 6. Die angekündigte "Mitteilung der Kommission betreffend Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse" greift in Bezug auf die soziale Wohnraumförderung in unzulässiger und unnötiger Weise in die Befugnisse der Länder ein, soweit sie über eine bloße Bestandsaufnahme und Beschreibung der Organisation und Funktionsweise dieser Dienstleistungen hinausgeht (z.B. durch einen "Beitrag zur Modernisierung der Dienstleistung", wie hier angekündigt). Die Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung im Einzelnen obliegt den Ländern. Im Hinblick darauf, dass die Wohnungsmärkte in Deutschland regional sehr differenziert sind und auch die Länderförderungen lediglich regional wirken, ist dies keine Aufgabe, die durch Gemeinschaftsrecht zu regeln wäre.
Drucksache 157/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Lebenslagen in Deutschland - Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Zweiten Armuts - und Reichtumsbericht zahlreiche Daten zur sozialen Lage in Deutschland vorlegt und damit wichtige Grundlagen für das politische Handeln schafft. Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass wie bei dem Ersten Armuts- und Reichtumsbericht aus dem Jahr 2001 erneut weder eine ungeschminkte Bestandsaufnahme stattfindet noch eine umfassende Ursachenanalyse vorgenommen wird. Infolgedessen wird auch der politische Handlungsbedarf nur unvollständig erfasst.
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... /EG, ABl. EG (Nr.) L 327 S. 1) geprägt werden. Sie fordert unter anderem eine detaillierte Bestandsaufnahme und Beschreibung der verschiedenen Wassernutzungen durch Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen in den einzelnen Flussgebieten. Hierzu sind auch wirtschaftliche Analysen durchzuführen. Der daraus resultierende Datenbedarf kann, was die Mengendaten betrifft, zum großen Teil durch die bestehenden Wasser- und Abwasserstatistiken abgedeckt werden. Um dies noch zu verbessern, werden im Bereich der Wassernutzungen zum Beispiel Anpassungen der Erhebung bei ökonomischen Daten wie Investitionen (Entgelte) vorgenommen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 596/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens KOM (2005) 252 endg.; Ratsdok. 10326/05
... 13. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass eine detaillierte Bestandsaufnahme in den einzelnen Mitgliedstaaten zu den bereits vorhandenen Kontrollsystemen und deren Funktionsweise bezogen auf die verschiedenen Bereiche (z.B. Garantiefonds, Strukturfonds) erfolgen sollte, bevor pauscha1 und nicht abgestimmt neue Kontrollsysteme aufgebaut werden. Die Kommission führt in ihrer Mitteilung selbst bestimmte Mitgliedstaaten an, in denen sie bestimmte Schwachstellen sieht. Diese Problematik kann aber nicht durch zusätzliche Bescheinigungen und Zertifizierungen auf nationaler Ebene beseitigt werden, die zudem dann noch auf alle übertragen werden.
Drucksache 909/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatangehörigen in die Europäische Union KOM (2005) 389 endg.; Ratsdok. 12120/05 KEP-AE-Nr. 052360
... Untersuchung/Bestandsaufnahme der Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten
1. Einleitung
2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien
3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene
3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11
3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen
3.3.2 Integrationshandbuch
3.3.3 Website zur Integrationsthematik
3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen
3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 397/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
... Satz 2 (neu) stellt klar, dass nur die künftigen, also die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verkündeten Beschlüsse und Entscheidungen einzutragen sind, nicht aber frühere. In manchen Gemeinschaften wurden die Beschlüsse schon bislang gesammelt. Diesen Gemeinschaften bleibt es unbenommen, die bisherige Beschluss-Sammlung weiterhin zu nutzen. Soweit eine Beschluss-Sammlung bislang nicht geführt wurde, mag die Gesetzesänderung Anlass geben, die noch relevanten Beschlüsse und Entscheidungen zu sichten und zu ordnen. Ist eine solche nachträgliche Sammlung ohne weiteres möglich, dürfte sie auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Ist eine Bestandsaufnahme aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Beschlüsse und Entscheidungen nicht möglich oder kann die Beschlusslage zum heutigen Zeitpunkt aus anderen Gründen nicht mehr nachvollzogen werden, beruht dies auf Umständen in der Vergangenheit, mit denen die heute in der Gemeinschaft verbundenen Eigentümer und der derzeit bestellte Verwalter nicht belastet sein sollen. Im Ergebnis obliegt es also der Eigenverantwortung der derzeitigen Eigentümer, wie sie mit einer weniger übersichtlichen Beschlusslage umgehen möchten. Im Einzelfall kann es empfehlenswert sein, alle nicht mehr auffindbaren Beschlüsse aufzuheben und auf diese Weise Rechtssicherheit zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
§ 45 Zustellung
§ 46 Anfechtungsklage
§ 47 Prozessverbindung
§ 48 Beiladung, Wirkung des Urteils
§ 49 Kostenentscheidung
§ 50 Streitwert
§ 62 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
1. § 10 wird wie folgt geändert:
2. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt:
3. § 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
4. Dem § 156 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:
Artikel 3 Änderung anderer Vorschriften
1. In § 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingefügt:
2. In § 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angefügt:
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 3 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Eine Prüfung durch die Bundesregierung hat ergeben,
II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:
1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigentümer
2. Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren
4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften
5. Stärkung der Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung
III. Nicht aufgenommen in den Entwurf
IV. Kosten
V. Gleichstellung
VI. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes -
1. Zu Nummer 1 - § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -
2. Zu Nummer 2 - § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -
3. Zu Nummer 3 - § 10 WEG neu -
4. Zu Nummer 4 - § 12 Abs. 4 WEG neu -
5. Zu Nummer 5 - § 16 WEG neu -
6. Zu Nummer 6 - § 17 Satz 2 WEG neu -
7. Zu Nummer 7 - § 19 Abs. 1 WEG neu -
8. Zu Nummer 8 - § 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -
9. Zu Nummer 9 - § 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -
10. Zu Nummer 10 - § 23 Abs. 4 WEG neu -
11. Zu Nummer 11 - § 24 WEG neu -
12. Zu Nummer 12 - § 26 WEG neu -
13. Zu Nummer 13 - § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -
14. Zu Nummer 14 - § 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -
15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der Überschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -
16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der §§ 43 bis 50 WEG -
17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den §§ 51 bis 58 WEG sowie des § 59 WEG -
18. Zu Nummer 18 - § 62 WEG neu -
II. Zu Artikel 2 - Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -
1. Zu Nummer 1 - § 10 ZVG neu -
2. Zu Nummer 2 - § 45 Abs. 3 ZVG neu -
3. Zu Nummer 3 - § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -
4. zu Nummer 4 - § 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -
III. Zu Artikel 3 - Änderung anderer Vorschriften -
Zu Nummer 2
IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -
Drucksache 580/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und den Auswirkungen des industriellen Wandlungsprozesses auf die Politik und die Rolle der KMU
... 20. ist beunruhigt über das Fehlen von verfügbaren Daten über die Industrie in den neuen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme in Bezug auf die Industrie durchzuführen und parallel dazu einen Aktionsplan auszuarbeiten, um auf die Gefahren für die Industrie und die Arbeitsplätze in diesen Staaten zu reagieren; fordert die Kommission auf, spezifische Folgemaßnahmen zur Überwachung der Errungenschaften im Hinblick auf den Binnenmarkt in diesen Ländern durchzuführen; weist nachdrücklich auf den Mangel an Kenntnissen über kleine und insbesondere handwerkliche Betriebe in allen - auch den alten - Mitgliedstaaten hin und bekräftigt seine Forderung nach statistischen und wirtschaftlichen Studien und Analysen über diese Unternehmen;
Festlegung von Zielen für die europäische Industriepolitik
Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen der europäischen Industriepolitik
Eine Methode und ein ordnungspolitischer Rahmen für unsere Ziele im Bereich der Industriepolitik
Instrumente zur Unterstützung der europäischen Industrie
Drucksache 896/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Zukunft des europäischen Migrationsnetzes KOM (2005) 606 endg.; Ratsdok. 15240/05
... Da die vorbereitende Maßnahme 2006 ausläuft, gilt es eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorzunehmen und im Wege dieses Grünbuchs Überlegungen dazu anzustoßen, welches Vorgehen sich für die Zukunft empfiehlt.
1. Einleitung
2. politischer Hintergrund
3. INFORMATIONSLÜCKEN
4. DAS gegenwärtige EMN
4.1. Stellung und Struktur
4.2. Finanzierung
4.3. Aufgaben und wichtigste Erfolge
4.4. Evaluierung
5. Europäisches Migrationsnetz der Zukunft
5.1. Allgemeine Zielsetzung und Maßnahmenbereiche
5.2. Konkrete Aufgaben
5.3. Beziehungen zu anderen informationserhebenden Stellen und institutionellen Akteuren
5.4. Form und Struktur
Option 1: Bei der Kommission angesiedeltes Netz
Option 2: Agentur
6. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 : NATIONAL Contact POINTS AND COORDINATOR National Contact Points:
Anhang 2 : REFERENCES
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.