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"Bestandsaufnahme"


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0380/04
0795/04B
0821/04
0804/04
0715/03
0715/03B
0856/03
Drucksache 830/1/05

... " als Entwurf für den im Februar 2006 zu beschließenden gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Arbeitsprogramms "Bildung und Ausbildung 2010" zur Kenntnis. Der Bundesrat sieht in dem vorliegenden Kommissionsentwurf Änderungsbedarf u. a. deswegen, weil die Kommission über das eigentliche Ziel einer Bestandsaufnahme der erfolgten Aktivitäten seit der Erstellung des letzten Zwischenberichts sowie einer Skizzierung des weiteren Vorgehens in einigen Fällen hinausgeht und zu einer nicht vertragskonformen Bewertung der bildungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ansetzt.



Drucksache 733/05

... Die Kommission wird zudem eine öffentliche Ausschreibung für Studien zu diesem Themenbereich durchführen, die sich unter anderem mit der Frage befassen sollen, aus welchen Motiven es zu einer Radikalisierung bzw. zu einer Abkehr von dieser kommen kann, und welche sozioökonomischen Faktoren zur Radikalisierung und Gewaltbereitschaft beitragen. Das diesbezügliche Pilotprojekt wird möglicherweise im Jahr 2006 fortgesetzt. Das Netz und die Studien werden unter anderem zu einer Bestandsaufnahme jener Ergebnisse dienen, die bei den bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Forschungsarbeiten im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft und anderer Forschungsprogramme ermittelt wurden. Eine solche Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Wissensstands sollte auch im Rahmen des Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für die künftigen finanziellen Vorausschauen durchgeführt werden, und es sollten neue Forschungsmaßnahmen auf diesem Gebiet im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms in Angriff genommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/05




1. Einleitung

2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

2.1. Rundfunkmedien

2.2. Das Internet

2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft

2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen

2.4.1. Integration

2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche

2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges

2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste

2.6. Sachverständigennetze

2.7. Beobachtung und Datensammlung

2.8. Außenbeziehungen

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 364/05

... Bei der Bestandsaufnahme im Anschluss an den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) wurde erkannt, dass der Markt der Finanzdienstleistungen für Privatkunden stärkere Beachtung erfordert. Eine Reihe wichtiger Faktoren haben darüber hinaus dazu beigetragen, dass die künftige Integration der Märkte der Finanzdienstleistungen für Privatkunden verstärkt gefördert werden muss, u.a.:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 52/1/05

... Zweck der Strategischen Umweltprüfung ist es, dass bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Landschaftsplan ist kein Instrument zur Intensivierung der Flächennutzung, sondern im Gegenteil ein Instrument zur Begrenzung der Flächennutzung auf ein natur- und umweltverträgliches Maß. Der Landschaftsplan fördert also die nachhaltige Entwicklung eines hohen Umweltniveaus in seinem Wirkungsbereich (Naturschutz und Landschaftspflege) und dient damit den Zielen der EU-Richtlinie. Diesen Plan, der nach Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft die erkannten Defizite zu beheben versucht, zusätzlich einer Umweltprüfung zu unterziehen, führt zu einer unnötigen Verfahrensverzögerung und wenn überhaupt nur zu unerheblichen neuen Erkenntnissen im Hinblick auf die Zielsetzung der EU-Richtlinie bzw. des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. a In Artikel 1 Nr. 11 ist § 14o Abs. 2 zu streichen.

9.b Artikel 2 Nr. 5 ist wie folgt zu ändern:

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 137/1/05

... Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005 - Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 783/05

... Wenige Unternehmen erstellen systematische Bestandsaufnahmen ihres intellektuellen Kapitals, also des durch Forschung und andere Wissensressourcen entstandenen Wertes. Diese mangelnde Anerkennung des intellektuellen Kapitals kann dazu führen, dass sich die Finanzmärkte einseitig traditionellen anstatt forschungsintensiven Unternehmen zuwenden, und beeinflusst auch die Ressourcenverteilung innerhalb der Unternehmen selbst. Zwar sind mehrere Verfahren zur Bewertung und Erfassung von intellektuellem Kapital entwickelt worden, insbesondere für interne Managementzwecke, die Akzeptanz in den Unternehmen ist indessen bisher gering. Die Kommission wird dazu beitragen, die Entwicklung und Anwendung dieser Verfahren weiter zu fördern und gleichzeitig die EU-weite Kohärenz der Definitionen und Methoden zu verbessern. Dabei sollten die Ansichten der Betroffenen und Entwicklungen im Bereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/05




Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

3 Einleitung

Kapitel 1
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Politik

1.1. Bessere Rechtsetzung für neue Technologien

1.2. Neuausrichtung staatlicher Beihilfen auf Forschung und Innovation

1.3. Verbesserung von Efizienz und Nutzung geistigen Eigentums

1.4. Ein attraktiver Binnenmarkt für Forscher

1.5. Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschung und Innovation

1.6. Bessere und umfassendere Nutzung von Steueranreizen

Kapitel 2
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Finanzierung

2.1. Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel für Schlüsseltechnologien

2.2. Europäische Strukturfonds als Motoren für Forschung und Innovation

2.3. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

2.4. Mobilisierung nationaler Programme und anderer Finanzierungsquellen für europäische Forschung und Innovation

Kapitel 3
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der Unternehmen

3.1. Intensivierung der Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie

3.2. Innovationspole sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster

3.3. Proaktive Unterstützungsdienste zur Förderung von Forschung und Innovation

3.4. Innovationsmanagement und sozialer Wandel

3.5. Das Potenzial innovativer Dienstleistungen

3.6. Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für industrielle Forschung und Innovation und Verbesserung der Berichterstattung über intellektuelles Kapital

Kapitel 4
Verbesserte Forschungs- und Innovationssysteme

4.1. Forschung und Innovation als ein vorrangiger Bereich der nationalen Reformprogramme für Wachstum und Beschäftigung

4.2. Verbesserte Instrumente für die Politikanalyse

4.3. Unterstützung für Lernprozesse in der Politik und für Kooperation

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 477/05

... Der Bericht der Bundesregierung an den Bundesrat basiert auf einer empirischen Beobachtung und Analyse der Sozialhilfepraxis vor und nach In-Kraft-Treten der Verordnung. Zur Vorbereitung des Berichts wurde ein zweiteiliges Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Der erste Untersuchungsteil, eine Bestandsaufnahme zur Verwaltungspraxis vor dem In-Kraft-Treten der Neufassung zum 1. August 2001, ist im Dezember 2001 abgeschlossen worden. Der zweite Untersuchungsteil, der in diesem Jahr abgeschlossen werden konnte, befasste sich mit der Verwaltungspraxis nach In-Kraft-Treten der Neufassung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 785/05

... Zwei Mitgliedstaaten, Niederlande und Dänemark, haben auf diese Weise ihren gesamten Bestand an Rechtsvorschriften bewertet und bewerten jetzt systematisch auch alle neuen Maßnahmen. Das VK und die Tschechische Republik wollen, gestützt auf eigene Bestandsaufnahmen, genauso vorgehen. Mindestens sieben weitere Mitgliedstaaten haben einen SKM-Test eingeleitet oder planen einen derartigen Test in ein oder zwei Sektoren. Ein Mitgliedstaat - Deutschland - ist Beobachter in dem von SKM-Benutzern und -Testern eingerichteten informellen Netz. Am 19. September 2005 wurde in London das informelle Netz in eine internationale Lenkungsgruppe umgewandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/05




Mitteilung

1. Verwaltungskosten und bessere Rechtsetzung

2. QUANTIFIZIERUNG des administrativen Aufwands IN der EU - gegenwärtiger STAND

3. MACHBARKEIT einer einheitlichen EU-Methode

4. Mehrwert einer einheitlichen EU-Methode

5. GRUNDRISS einer einheitlichen EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten

6. Dienächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 107/1/05

... 6. Die angekündigte "Mitteilung der Kommission betreffend Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse" greift in Bezug auf die soziale Wohnraumförderung in unzulässiger und unnötiger Weise in die Befugnisse der Länder ein, soweit sie über eine bloße Bestandsaufnahme und Beschreibung der Organisation und Funktionsweise dieser Dienstleistungen hinausgeht (z.B. durch einen "Beitrag zur Modernisierung der Dienstleistung", wie hier angekündigt). Die Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung im Einzelnen obliegt den Ländern. Im Hinblick darauf, dass die Wohnungsmärkte in Deutschland regional sehr differenziert sind und auch die Länderförderungen lediglich regional wirken, ist dies keine Aufgabe, die durch Gemeinschaftsrecht zu regeln wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 151/05

... 2. Bestandsaufnahme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/05




Weissbuch

1. Einleitung

2. Bestandsaufnahme

2.1. Große Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern

2.2. Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen

2.3. Die Problematik der Rechtsverluste

3. Verbesserung des Informationsflusses durch Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschs

3.1. Die möglichen Optionen

3.2. Lösungsvorschlag

3.3. Arbeitsprogramm

4. Verwendung der Informationen


 
 
 


Drucksache 54/05

Leitlinien kann die Kommission aus dieser Bestandsaufnahme trotz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/05




Bericht

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

5. Stellungnahmen des Bundestages

III. Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2003 der Europäischen Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichtes

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Das neue Subsidiaritätsprotokoll nach der Europäischen Verfassung

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 766/05

... Im Mittelpunkt der sportpolitischen Aktivitäten stand die 10. Europäische Sportministerkonferenz vom 14. bis 15. Oktober in Budapest. Sie befasste sich mit den Schwerpunktthemen „Verantwortungsvolles Regierungshandeln im Sport“ und „Europäische Zusammenarbeit im Sport“. An ihr nahmen etwa 140 Delegierte aus 40 Mitgliedstaaten teil. Die deutsche Delegation wurde von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Frau Ute Vogt, geleitet. Da es sich um die 10. Europäische Sportministerkonferenz des Europarats handelte, erfolgte auch eine Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit. Die angenommenen Entschließungen sind daher auch richtungweisend für die künftige sportpolitische Tätigkeit des Europarats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 157/1/05

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Zweiten Armuts - und Reichtumsbericht zahlreiche Daten zur sozialen Lage in Deutschland vorlegt und damit wichtige Grundlagen für das politische Handeln schafft. Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass wie bei dem Ersten Armuts - und Reichtumsbericht aus dem Jahr 2001 erneut weder eine ungeschminkte Bestandsaufnahme stattfindet noch eine umfassende Ursachenanalyse vorgenommen wird. Infolgedessen wird auch der politische Handlungsbedarf nur unvollständig erfasst.



Drucksache 97/05

... (1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat auf der Grundlage der Berichterstattung nach § 25, der Gesundheitsberichte nach § 9 und eines Berichtes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in jeder Legislaturperiode einen Bericht über gesundheitsrelevante Lebensbedingungen, Verhaltensweisen und bedeutsame Krankheiten mit Präventionsbezug sowie über die Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention nach diesem Gesetz und dessen Auswirkungen vor. Die Berichte enthalten eine zusammenfassende, das Alter, das Geschlecht und die soziale Lage berücksichtigende Bestandsaufnahme und Bewertung der gesundheitlichen Lage, der Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention sowie der in diesem Gesetz getroffenen Regelungen und gegebenenfalls Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 137/05

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005 - Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/05




2 Vorwort

Teil I
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

Teil II
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 564/05

... 4. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden führt regelmäßige Aussprachen mit dem für interinstitutionelle Beziehungen zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, um den Stand der Umsetzung des laufenden Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms der Kommission zu bewerten, über die Vorbereitung des künftigen Programms zu beraten und eine Bestandsaufnahme der Ergebnisse des laufenden bilateralen Dialogs zwischen den betroffenen Ausschüssen des Parlaments und den jeweiligen Mitgliedern der Kommission vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/05




Beschluss des Europäischen Parlaments zu der Revision der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission 2005/2076 ACI

Anlage

I. Geltungsbereich

II. politische Verantwortung

III. KONSTRUKTIVER Dialog und Informationsfluss

IV. Zusammenarbeit IM Bereich der Gesetzgebungsverfahren und der Programmplanung

V. Mitwirkung der Kommission an den Parlamentsarbeiten

VI. Schlussbestimmungen

Anhang 1
Übermittlung vertraulicher Informationen an das Europäische Parlament

1. Geltungsbereich

2. Allgemeine Bestimmungen

3. Modalitäten für den Zugang zu den vertraulichen Informationen und für ihre Behandlung

Anhang 2
Zeitplan für das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission


 
 
 


Drucksache 137/05 (Beschluss)

... Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005 - Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien



Drucksache 52/05 (Beschluss)

... Zweck der Strategischen Umweltprüfung ist es, dass bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Landschaftsplan ist kein Instrument zur Intensivierung der Flächennutzung, sondern im Gegenteil ein Instrument zur Begrenzung der Flächennutzung auf ein natur- und umweltverträgliches Maß. Der Landschaftsplan fördert also die nachhaltige Entwicklung eines hohen Umweltniveaus in seinem Wirkungsbereich (Naturschutz und Landschaftspflege) und dient damit den Zielen der EU-Richtlinie. Diesen Plan, der nach Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft die erkannten Defizite zu beheben versucht, zusätzlich einer Umweltprüfung zu unterziehen, führt zu einer unnötigen Verfahrensverzögerung und wenn überhaupt nur zu unerheblichen neuen Erkenntnissen im Hinblick auf die Zielsetzung der EU-Richtlinie bzw. des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/05 (Beschluss)




Anlage

1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4 Folgeänderungen:

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG

4 Folgeänderung:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

4 Folgeänderung:

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

4 Folgeänderungen:

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

4 Folgeänderungen:

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

4 Folgeänderung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

4 Folgeänderung:

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 883/05

... 11. bedauert, dass der Vorschlag in der ursprünglichen Erklärung von Barcelona, dass die Kommission ein jährliches Treffen der städtischen und regionalen Vertreter organisiert, um eine Bestandsaufnahme der gemeinsamen Herausforderungen zu machen und Erfahrungen auszutauschen, nie verwirklicht wurde, und fordert die Kommission auf, diese Initiative im Rahmen der revidierten Partnerschaft Europa-Mittelmeer zu realisieren;



Drucksache 538/05

... 4. fordert, dass die vom Allgemeinen Rat der WTO für Juli 2005 vorgesehene Bestandsaufnahme der Verhandlungen streng sachbezogen sein muss, um keine falschen Erwartungen in der Öffentlichkeit zu wecken, und dass ein Termin für den Abschluss der Arbeiten der Doha-Runde unter Berücksichtigung der zeitlichen Erfordernisse für die Vorbereitung aller Verhandlungsführer, insbesondere der Entwicklungsländer, festgesetzt wird;



Drucksache 910/05

... Die Europäische Kommission hat die Ratifizierung der Verfassung tatkräftig unterstützt und allen Mitgliedstaaten bei ihren Informationskampagnen zur Seite gestanden. Einzelne Kommissionsmitglieder haben sich aktiv an der Diskussion in den verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt. Die Kommission ist weiterhin der Auffassung, dass die Verfassung ein wichtiger Schritt wäre, um die Europäische Union in der Außenwahrnehmung demokratischer, transparenter, handlungsfähiger und stärker zu machen. Die Kommission bedauert daher, dass es unter den gegenwärtigen Umständen unwahrscheinlich ist, dass die Verfassung in absehbarer Zukunft ratifiziert wird. Solange der Ratifizierungsprozess nicht abgeschlossen ist, sollte ihrer Ansicht nach die in der Verfassung erzielte generelle Ausgewogenheit nicht durch die stückweise Umsetzung einzelner Teile des Textes gefährdet werden. Die Zeit der Reflexion sollte vielmehr zunächst zu einer umfassenden und intensiven Diskussion über europäische Themen genutzt werden. Jede Vision zur Zukunft Europas muss sich auf eine klare Bestandsaufnahme der Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger stützen. Dies ist der Zweck, den wir mit Plan D verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/05




1. Einleitung

2. Ziele von PLAN D

Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Europäische Union

Zielgruppen und moderne Medien

Eine langfristige Verpflichtung

Aktives Zuhören für mehr Engagement

3. Unterstützung der Diskussionen IN den Mitgliedstaaten

3.1. Veranstaltung von Diskussionen in den Mitgliedstaaten

3.2. Inhalt

3.3. Feedback

4. Initiativen auf Gemeinschaftsebene

4.1. Anregung einer umfassenderen öffentlichen Diskussion

4.1.1. Besuche von Kommissionsmitgliedern in den Mitgliedstaaten

4.1.2. Verfügbarkeit der Kommissionsmitglieder für die nationalen Parlamente

4.1.3. Bürgerfreundliche Vertretungen

4.1.4. Die Nutzung von Europe-Direct-Zentren für regionale Veranstaltungen

4.1.5. Europäischer Runder Tisch für Demokratie

4.1.6. Europäische Goodwill Ambassadors

4.2. Förderung der Bürgerbeteiligung am demokratischen Leben

4.2.1. Förderung eines wirksameren Anhörungsverfahrens

4.2.2. Unterstützung europäischer Bürgerprojekte

4.2.3. Mehr Transparenz

4.2.4. Erhöhung der Wahlbeteiligung

4.3. Mittel zur Einrichtung eines Dialogs über europäische Themen

4.3.1. Besondere Eurobarometer-Umfrage über die Zukunft Europas

4.3.2. Internet

4.3.3. Zielgruppen

5. Finanzierung

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 107/05

... Gemäß ihrer Ankündigung im Weißbuch von 2004 zu Leistungen der Daseinsvorsorge wird die Kommission im Jahr 2005 eine Mitteilung vorlegen, in der sie erläutern wird, in welchem Rahmen Sozialdienstleistungen funktionieren und wie sie modernisiert werden können. Diese Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der mit der Erbringung von Sozialdienstleistungen zusammenhängenden Maßnahmen der Gemeinschaft enthalten. Ferner sollen darin Organisation und Funktionsweise dieser Dienstleistungen beschrieben werden, um so einen Beitrag zur Modernisierung und zur Sicherung der Qualität je nach den Besonderheiten der verschiedenen Bereiche zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/05




1. MEHR Vertrauen schaffen - Instrumente und Voraussetzungen für den Erfolg

1.1. Mehr Vertrauen schaffen

1.2. Instrumentarium

1.3. Drei Erfolgsbedingungen

1.3.1. Chancen für junge Menschen durch einen generationenübergreifenden Ansatz

1.3.2. Partnerschaft für den Wandel

1.3.3. Externe Dimension

2. ZWEI vorrangige Schwerpunkte

2.1. Auf dem Weg zur Vollbeschäftigung:

2.2. Eine solidarischere Gesellschaft: Chancengleichheit für alle


 
 
 


Drucksache 770/05

... Die Kommission organisierte zwei Konsultationsrunden mit Vertretern verschiedener Interessengruppen im Hinblick auf den geplanten Datenaustausch zwecks Ermöglichung, Erleichterung oder Beschleunigung der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten. Die Beteiligten beschäftigten sich eingehend mit dem Begriff des Verfügbarkeitsgrundsatzes, nahmen Stellung zu Umsetzungsstrategien und äußerten sich zu Mittel und Wegen, wie die Grundrechte besser geschützt werden können. Sie testeten ebenfalls die Durchführbarkeit verschiedener im Rahmen der Folgenabschätzung entwickelter Optionen. Zunächst erfolgte anhand eines Fragebogens eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation, auf der die zweite, eher lösungsorientierte Phase der Anhörung aufbaute.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 596/05 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass eine detaillierte Bestandsaufnahme in den einzelnen Mitgliedstaaten zu den bereits vorhandenen Kontrollsystemen und deren Funktionsweise bezogen auf die verschiedenen Bereiche (z.B. Garantiefonds, Strukturfonds) erfolgen sollte, bevor pauschal und nicht abgestimmt neue Kontrollsysteme aufgebaut werden. Die Kommission führt in ihrer Mitteilung selbst bestimmte Mitgliedstaaten an, in denen sie bestimmte Schwachstellen sieht. Diese Problematik kann aber nicht durch zusätzliche Bescheinigungen und Zertifizierungen auf nationaler Ebene beseitigt werden, die zudem dann noch auf alle übertragen werden.



Drucksache 508/05

... a) Bestandsaufnahmen der Nutzung von N&N-Anwendungen und der Exposition gegenüber diesen, insbesondere gegenüber hergestellten Strukturen im Nanomaßstab, zu machen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/05




2 Hintergrund

1. Forschung, Entwicklung und Innovation: Europa benötigt Wissen

1.1 Die Kommission wird

1.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

2. INFRASTRUKTUR und Europäische Spitzenleistungzentren

2.1 Die Kommission wird

2.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

3. INTERDISZIPLINÄRE Humanressourcen: Europa braucht Kreativität

3.1 Die Kommission wird

3.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

4. INDUSTRIELLE Innovation: VOM Wissen zum Markt

4.1 Die Kommission wird

4.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

5. Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension: eingehen auf Erwartungen und Ängste

5.1 Die Kommission wird

5.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

6. öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz

6.1 Die Kommission wird

6.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

7. Internationale Zusammenarbeit

7.1 Die Kommission wird, entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation,

7.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

8. Durchführung einer stimmigen und sichtbaren Strategie auf europäischer Ebene


 
 
 


Drucksache 795/1/04

... Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse ENQA der Bergen-Konferenz bezogen auf Standards, Richtlinien und Verfahren vorlegen wird und was sich aus der Bestandsaufnahme als Handlungsnotwendigkeit ergibt. Die Bindung an die Empfehlung von 1998 hält der Bundesrat für die Festschreibung eines Minimal-Standards aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess; nach Auffassung des Bundesrates muss Qualitätssicherung jedoch stets auf der Höhe der Zeit sein und entwicklungsfähig bleiben.



Drucksache 466/04

... "Diese Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der gemeinschaftspolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erbringung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von allgemeinem Interesse umfassen. Außerdem wird diese Mitteilung beschreibende Angaben über die Art und Weise enthalten, wie Gesundheits- und Sozialdienstleistungen in den Mitgliedstaaten organisiert sind und wie die Dienste funktionieren. Diese Darstellung wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten1 und Organisationen der Zivilgesellschaft erstellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 860/04

... (3) Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung veröffentlicht die Kommission eine ausführliche Bestandsaufnahme aller Anreize, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Erforschung, Entwicklung und Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die pädiatrische Verwendung zur Verfügung stellen. Diese Bestandsaufnahme wird regelmäßig aktualisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 860/04




Begründung

1. Einführung und Hintergrund

2. Begründung

4 Objektivität

Geltungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Legislative und administrative Rationalisierung

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft

Externe Konsultationen

Bewertung des Vorschlags:

3. DARLEGUNG

Schlüsselmaßnahmen des Vorschlags

Der Pädiatrieausschuss

5 Zulassungsanforderungen

Freistellung von den Anforderungen

5 Zulassungsverfahren

Die Zulassung für die pädiatrische Verwendung

Verlängerung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats

Erweiterte Marktexklusivität für Arzneimittel für seltene Leiden

Pädiatrisches Studienprogramm: Arzneimittelprüfungen für die Kinder Europas

Informationen über die Verwendung von Arzneimitteln bei Kindern

Sonstige Maßnahmen

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Kapitel 2
Pädiatrieausschuss

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Titel II
Zulassungsanforderungen

Kapitel 1
allgemeine Zulassungsanforderungen

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Kapitel 2
Freistellungen

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Kapitel 3
PÄDIATRISCHES Prüfkonzept

Abschnitt 1
Anträge auf Billigung

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Abschnitt 2
Zurückstellungen

Artikel 21

Artikel 22

Abschnitt 3
Änderung eines pädiatrischen Prüfkonzepts

Artikel 23

Abschnitt 4
ÜBEREINSTIMMUNG mit dem pädiatrischen Prüfkonzept

Artikel 24

Artikel 25

Kapitel 4
Verfahren

Artikel 26

Kapitel 5
VERSCHIEDENE Bestimmungen

Artikel 27

Titel III
Zulassungsverfahren

Artikel 28

Kapitel 1
Zulassungsverfahren für Anträge IM Geltungsbereich von Artikel 8 und 9

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel 2
Zulassung für die pädiatrische Verwendung

Artikel 31

Artikel 32

Kapitel 3
Kennzeichnung

Artikel 33

Titel IV
Anforderungen im Anschluss an die Zulassung

Artikel 34

Artikel 35

TITLEL V Bonusse und Anreize

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Titel VI
Kommunikation und Koordinierung

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Titel VII
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Allgemeines

Abschnitt 1
Gebühren, Gemeinschaftsbeitrag, SANKTIONEN und Berichte

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Abschnitt 2
Ausschuss

Artikel 50

Artikel 51

Kapitel 2
Änderungen

Artikel 52
Die Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 wird wie folgt geändert:

Artikel 53

Artikel 54

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

Artikel 55

Artikel 56


 
 
 


Drucksache 586/04

sozialpädagogische Forschung (Hrsg.), Bestandsaufnahme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 380/04

... Bestandsaufnahme der Gemeinschaftserfahrungen mit reverser Gentechnologie;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 795/04 (Beschluss)

Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse ENQA der Bergen-Konferenz bezogen auf Standards, Richtlinien und Verfahren vorlegen wird und was sich aus der Bestandsaufnahme als Handlungsnotwendigkeit ergibt. Die Bindung an die Empfehlung von 1998 hält der Bundesrat für die Festschreibung eines Minimal-Standards aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess; nach Auffassung des Bundesrates muss Qualitätssicherung jedoch stets auf der Höhe der Zeit sein und entwicklungsfähig bleiben.



Drucksache 821/04

... Erstens bestand allgemeine Übereinstimmung dahingehend, dass EU-weite AGB in einer signifikanten Zahl von Fällen erfolgreich angewandt werden könnten, wenngleich auf bestimmten Gebieten nach wie vor einige rechtliche und administrative Hindernisse bestehen. Eine Bestandsaufnahme der auffälligsten Hindernisse soll von der Kommission mit Hilfe der Interessengruppen erstellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/04




1. Einleitung

2. WEITERES Vorgehen

2.1 Verbesserung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts Maßnahme I des Aktionsplans

2.1.1 Hauptfunktion des GRR

2.1.2 Andere denkbare Funktionen des GRR

2.1.3 Rechtsnatur des GRR

2.2 Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen Maßnahme II des Aktionsplans

2.2.1 Vorschläge der Kommission im Aktionsplan

2.2.2 Reaktionen von Interessengruppen und anderen Mitbeteiligten

2.2.3 Aktionen: Website zur Förderung der Entwicklung und Verwendung EU-weiter AGB

2.2.3.1 Plattform für den Informationsaustausch zu bestehenden und geplanten EU-weiten AGB

2.2.3.2 Leitlinien zum Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und EU-weiten AGB

2.2.3.3 Ermittlung legislativer Hindernisse bei der Verwendung EU-weiter AGB

2.3 Eine nicht sektorspezifische Maßnahme ­ ein optionales Instrument im Bereich des europäischen Vertragsrechts Maßnahme III des Aktionsplans

3. Vorbereitung und Ausarbeitung des gemeinsamen Referenzrahmens

3.1 Vorbereitung: Forschungsarbeiten und Mitwirkung von EU-Organen, Mitgliedstaaten und sonstigen Interessengruppen

3.1.1 Überblick

3.1.2 Mitwirkung von Interessengruppen

Erster Teil

Zweiter Teil

3.1.3 Mögliche Struktur und Inhalt des GRR

3.2 Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens durch die Kommission

3.2.1 Eignung zur Verfolgung der Ziele des Aktionsplans

3.2.2 Praxistauglichkeitstest

3.2.3 Konsultation zum GRR der Kommission

3.2.4 Verabschiedung des GRR durch die Kommission

Anhang I
Denkbare Struktur eines GRR

Kapitel I
­ Grundsätze

Kapitel II
­ Definitionen

Kapitel III
­ Mustervorschriften

Abschnitt I
­ Vertrag

Abschnitt II
­ Vorvertragliche Pflichten

Abschnitt III
­ Erfüllung / Nichterfüllung:

Abschnitt IV
­ Mehrere Parteien

Abschnitt V
­ Forderungsabtretung

Abschnitt VI
­ Schuldübernahme ­ Vertragsübernahme

Abschnitt VII
­ Verjährung

Abschnitt VIII
­ Besondere Vorschriften für Kaufverträge

Abschnitt IX
­ Besondere Vorschriften für Versicherungsverträge

Anhang II

1. Zum allgemeinen Kontext eines optionalen Instruments:

2. Zur Verbindlichkeit eines optionalen Instruments

3. Zur Rechtsform eines optionalen Instruments

4. Zum Inhalt eines optionalen Instruments

5. Zum Geltungsbereich eines optionalen Instruments

6. Zur Rechtsgrundlage eines optionalen Instruments


 
 
 


Drucksache 804/04

... (3) Für die in Anhang I aufgeführten Länder richtet sich die Hilfe nach den Europäischen Partnerschaften. Die Programmierung der Hilfe erfolgt anhand eines pro Land und Komponente festgelegten Rahmens, in dem den in der Bestandsaufnahme des jeweiligen Landes ermittelten Prioritäten für die Vorbereitung auf eine weitere Integration in die Europäische Union und den vom Europäischen Rat definierten Kriterien Rechnung getragen wird, sowie unter Berücksichtigung der bei der Umsetzung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, einschließlich regionaler Zusammenarbeit, erzielten Fortschritte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 715/03

... - eine systematische Bestandsaufnahme des Status von Doktoranden, der Strukturierung und Organisation von Programmen für Doktoranden in den europäischen Ländern und der Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um in ein derartiges Programm aufgenommen zu werden, erstellen, um der Forschergemeinde einen vollständigeren Überblick über die Besonderheiten der Ausbildungsmöglichkeiten in Europa zu vermitteln. Zu dieser Bestandsaufnahme würden die Merkmale einer Ausbildung gehören, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erteilt und durch Programme wie Sokrates-Erasmus und insbesondere die Humanressourcen-Maßnahmen des Rahmenprogramms gefördert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/03




3 Einleitung

1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E

2. Definition eines Forschers

3. Karriereaussichten im F&E-Bereich

3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E

3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie

3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen

3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen

4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen

4.1. Forschungsausbildung

4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld

4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme

4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren

4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen

4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers

4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen

4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn

5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen


 
 
 


Drucksache 715/03 (Beschluss)

... - systematische Bestandsaufnahme des Status von Doktoranden;



Drucksache 856/03

... Dem festgelegten Zeitplan entsprechend wurden ab der zweiten Jahreshälfte 2001 zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele nach und nach verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt. Diese erste Phase war notwendig, um die vorrangigen Themen zu ermitteln, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen, eine erste Liste von Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte aufzustellen und den notwendigen Konsens zwischen allen beteiligten Akteuren herzustellen. Auf dieser Grundlage haben die Arbeitsgruppen zumeist die in den verschiedenen Ländern auf politischer und strategischer Ebene angewandten bewährten Verfahren zusammengetragen und im Hinblick auf deren spätere Ausschöpfung eine Auswahl getroffen. In den Berichten sämtlicher Arbeitsgruppen wird hervorgehoben, dass die nationalen Maßnahmen in den Schlüsselbereichen von „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ verstärkt werden müssen und dass eine bessere Unterstützung der nationalen Bemühungen durch die Gemeinschaft notwendig ist1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/03




Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie

Teil I
NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT

1.1 Unzureichende Fortschritte

1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt

1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen

1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen

1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend

1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung

1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen

1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen

Teil II
VIER Ansatzpunkte für den Erfolg

2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten

2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon

2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise

2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs

2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien

2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen

2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte

2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen

2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen

2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen

2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen

2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms

2.4.2 Efizientere Umsetzung

Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte

STATISTISCHER Anhang


 
 
 


Drucksache 87/18 PDF-Dokument



Drucksache 627/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.