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0821/04
0165/04B
0666/04
0893/04B
0986/04B
0667/04
0915/04
0818/04
0701/3/04
0830/03B
0715/03
0715/03B
Drucksache 375/1/14

... Die Problematik der Betreuung bzw. Pflege von nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Ehegatten) findet in den geltenden Regelungen des BAföG keine explizite Erwähnung und wird auch im Rahmen der 25. BAföG-Novelle nicht aufgegriffen. Das Gesetz enthält keine abschließende Benennung der "schwerwiegenden Gründe", die gemäß § 15 Absatz 3 Nummer 1 BAföG zu einer über die Förderungshöchstdauer hinausgehenden Gewährung der Ausbildungsförderung führen können. Diese Regelungslücke sollte geschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/14




1. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 591/14 (Beschluss)

Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes



Drucksache 249/14

... , die eine Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge umfassen, könnte sich die Steuer- und Abgabenbelastung wieder erhöhen. Deutschland hat bei der Anhebung des Bildungsniveaus benachteiligter Gruppen einige Fortschritte verzeichnet, doch die Bildungsleistungen sind nach wie vor stark von der sozioökonomischen Herkunft abhängig, was sich auf die Menschen während ihres gesamten Arbeitslebens auswirkt. Trotz einiger Fortschritte in Richtung angemessener Aktivierungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen bereitet die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin Sorge, was darauf schließen lässt, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Erleichterung der Umwandlung von Minijobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen waren lediglich begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Beim Abbau fiskalischer Fehlanreize für Zweitverdiener gab es keine Fortschritte. Deutschland hat bei der Verbesserung der Verfügbarkeit des Angebots an ganztägiger frühkindlicher Bildung und Betreuung einige Fortschritte erzielt, der Ausbau von Ganztagsschulen war jedoch begrenzt. Gleichzeitig bestehen bei Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen nach wie vor Qualitätsbedenken und regionale Disparitäten.

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Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 393/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Satz 5 FAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 591/14

Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... b) In Absatz 3 Satz 6 werden nach dem Wort "Betreuungsbedarf" die Wörter "und Pflegebedürftige" eingefügt und das Wort "Betreuungsangebote" durch die Wörter "Betreuungs- und Entlastungsangebote" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 419/14 (Beschluss)

... Die Sätze 2 und 3 orientieren sich am geltenden § 245a BauGB, der eine ähnliche Rückwirkung für Anlagen zur Kinderbetreuung sowie Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Anlagen regelt. Änderungen der Baugebietsvorschriften der



Drucksache 571/14

... 3.7 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau" und "Kinderbetreuungsfinanzierung"



Drucksache 249/1/14

... 4. Hinsichtlich der erneuten Empfehlung zum Ausbau von Ganztagsschulen betont der Bundesrat abermals, dass die Länder insbesondere in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen haben, um den quantitativen Ausbau des Ganztagsangebots voranzutreiben. Der Erfolg dieser Bemühungen zeigt sich in einer nachweislich kontinuierlichen und substantiellen Erhöhung der Verfügbarkeit von Ganztagsangeboten - wobei die Anstrengungen der Länder in Zukunft weiter fortgesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund stellt die Aussage in Ziffer 13 der Erwägungsgründe, wonach der Ausbau von Ganztagsschulen begrenzt gewesen sei, die Situation in Deutschland nicht korrekt dar. Der Bundesrat stellt fest, dass die in Ziffer 13 aufgestellte pauschale Behauptung, es bestünden Qualitätsbedenken bei Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, auch in der Arbeitsunterlage zu den länderspezifischen Empfehlungen nicht mit Fakten unterlegt wird. Die Darstellung der Kommission wird den Anstrengungen von vielen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich, die z.B. durch Qualitätsrahmen oder durch festgelegte Verfahren Qualitätssicherung und -entwicklung gewährleisten, nicht gerecht.



Drucksache 429/14

... 4. für den eine rechtliche Betreuung nach den §§ 1896 ff. des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage 2
Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c.

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Anlage 1
Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) Anlage 2 Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (Anlage 2 zu § 125a)

Anlage 3
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung (Anlage 3 zu § 27).

Abschnitt 1
Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit.

Unterabschnitt 1
Allgemeines .

§ 1
Erlaubnispflichtiges Personal

§ 2
Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht

§ 3
Anwendbare Vorschriften

§ 4
Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis

§ 5
Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen

§ 6
Durchführungsbestimmungen

§ 7
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

§ 8
Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente

§ 9
Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 10
Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 11
Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

§ 12
Erlaubnisse der Bundeswehr

§ 13
Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure

§ 14
Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten

§ 15
Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis

§ 16
Voraussetzungen für die Ausbildung

§ 17
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung

§ 18
Zuverlässigkeit

§ 19
Bewerbermeldung

§ 20
Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit

§ 21
Flugmedizinische Tauglichkeit

§ 22
Alleinflüge

§ 23
Ausbildungsbetriebe

§ 24
Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis

§ 25
Form der Ausbildungserlaubnis

§ 26
Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 27
Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 28
Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis

§ 29
Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb

§ 30
Beginn der Ausbildungstätigkeit

§ 31
Aufsicht über Ausbildungsbetriebe

§ 32
Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis

§ 33
Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger und flugmedizinischer Zentren; Aufsicht

§ 34
Fliegerärztlicher Ausschuss

Unterabschnitt 2
Segelflugzeugführer.

Unterabschnitt 3
Luftsportgeräteführer.

Unterabschnitt 9
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten.

§ 88
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren

Unterabschnitt 10
(weggefallen).

Abschnitt 2
Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen.

Unterabschnitt 1
Prüfer von Luftfahrtgerät.

Unterabschnitt 2
Freigabeberechtigtes Personal.

Unterabschnitt 3
Flugdienstberater.

Unterabschnitt 4
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der LuftverkehrsZulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist.

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

Unterabschnitt 1
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung.

Unterabschnitt 2
Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen.

§ 125
Nachweis von Sprachkenntnissen

Unterabschnitt 2a
(weggefallen).

Unterabschnitt 3
Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung.

§ 128a
Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern

§ 129
Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung

Unterabschnitt 4
Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften.

§ 134
Ordnungswidrigkeiten

§ 135
Übergangsvorschriften

Anlage 3
(zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung

Artikel 3
Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

§ 45a
Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen

§ 45b
Anrechnung von Flugzeiten

Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer.

§ 96
Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 6
Weitere Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen:

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2442: Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt und zur Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

A: Erfüllungsaufwand nationale Regelung :

B: Erfüllungsaufwand EU-Verordnung :


 
 
 


Drucksache 574/14

... "(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/14




Initiativgesetz des Bundestages ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht*

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 5
Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug.

§ 184a
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

§ 184d
Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

§ 184e
Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 463/14 (Beschluss)

... "(3) Für die Betreuung ... <weiter wie Vorlage> .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Absatz 3, Absatz 4 - neu - PflegeZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 444/14

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Verfahren für die Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels zu etablieren. Ziel der bundesweiten Verteilung ist es, eine kindeswohlgerechte Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten und die Verantwortung für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen gleichmäßig auf die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu verteilen.



Drucksache 608/14

... Kinderbetreuung



Drucksache 120/14 (Beschluss)

Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen



Drucksache 333/13

... Kern der TEN-E-Verordnung sind Vorschriften zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturvorhaben, die als Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse identifiziert wurden. Nach Artikel 8 Absatz 1 der TEN-E-Verordnung werden die Mitgliedstaaten zur Benennung einer nationalen Behörde ("onestopshop"), verpflichtet, die für die Betreuung der Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse verantwortlich ist, von der Antragstellung bis zur finalen Genehmigung. Eine Abweichung dahingehend, dass für ein einzelnes Vorhaben bzw. eine bestimmte Kategorie von Vorhaben eine andere Behörde zuständig ist, ist nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass diese Behörde das jeweilige Vorhaben in seiner Gesamtheit betreut und als einziger Ansprechpartner bis zur Annahme einer umfassenden Entscheidung über das Vorhaben fungiert (Artikel 8 Absatz 2). Da die Zuständigkeit für die Durchführung der Bundesfachplanung für grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen gemäß §§ 4 ff. NABEG nach geltender Rechtslage bei der Bundesnetzagentur liegt, entspricht es dem Konzept der TEN-E-Verordnung, ihr insoweit auch die Zuständigkeit für die Planfeststellung zu übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Energierechtlicher Hintergrund

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. EU-rechtlicher Kontext

5. Beteiligung der Länder an der Bundesfachplanung sowie im Planfeststellungsverfahren

II. Alternativen

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

IV. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (NKR-Nr.: 2551)


 
 
 


Drucksache 556/13

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung weiterhin große Finanzierungsherausforderungen bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, die wissenschaftlich belegen, dass Investitionen in diesem Bereich mit starken positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Nur mit dem weiteren Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen und einer Verbesserung der Qualität der Bildungsangebote wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umfassend eingelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 501/1/13

Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde



Drucksache 207/13

... (18) Die Empfehlungen betreffen die deutsche Finanzpolitik, den Finanzsektor, den Arbeitsmarkt sowie die Bereiche Infrastruktur und Wettbewerb. Die Bundesregierung hat in allen angesprochenen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt, wenn auch einzelne Maßnahmen noch über das Jahr 2013 hinaus reichen werden. Ehrgeizige Vorhaben zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen wurden erfolgreich auf den Weg gebracht oder abgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung der Schuldenregel, die weitere Gestaltung der Energiewende, strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor oder der Ausbau der Kinderbetreuung. Im Folgenden wird detailliert über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2012/2013 berichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 76/13

... ‚aa) In Buchstabe a wird das Wort "vormundschaftsgerichtliche" durch die Wörter "familien- oder betreuungsgerichtliche" ersetzt.‘



Drucksache 49/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Anordnung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen


 
 
 


Drucksache 44/13

... 2. der Anteil der Bundeszuschüsse für Betriebskosten und Investitionen bis einschließlich des jeweiligen Stichtages höchstens ein Drittel der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung, wie sie in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (



Drucksache 470/13

... Angesichts der demografischen Situation in der EU sollten die Reformen auch auf eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern abzielen; dazu sollten sie sicherstellen, dass die Steuer- und Sozialschutzsysteme die richtigen Anreize für eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit und deren Beibehaltung bieten. Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung (kurz Kinderbetreuung), die Bekämpfung der Kinderarmut und die Prävention von Schulabbrüchen sind wesentliche Instrumente zur Erreichung dieses Ziels. Qualität, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit der entsprechenden Dienstleistungen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 113/13

... Für die Organisation und Durchführung der Stichproben (einschließlich der automatisierten Vergabe von Registriernummern) im Hinblick auf die Energieausweise und Inspektionsberichte entsteht den Ländern Erfüllungsaufwand in Höhe von circa 325 000 Euro als einmaliger Installationsaufwand für die Registrierung der Ausweise bzw. Inspektionsberichte und laufenden Kosten für die Betreuung der Datenbank in Höhe von 145 000 Euro sowie den Kosten der Länder für die Überprüfung der Ausweise bzw. Inspektionsberichte in Höhe von etwa 128 000 Euro jährlich ab dem Jahr 2014. Es wird dabei - unter Zugrundelegung einer 0,5-Prozent-Stichprobe - von einer zu prüfenden Zahl von Energieausweisen und Inspektionsberichten von insgesamt rund 2 200 Stück jährlich und von einem durchschnittlichen Prüfaufwand pro Ausweis bzw. Bericht von 5 8, 10 Euro (eine Stunde im höheren Dienst à 58,10 Euro) ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 4/13

... 3. Anforderungen an den Erwerb und die Aufrechterhaltung der für die Betreuung und Pflege und das Töten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; hierbei kann auch vorgeschrieben werden, dass Aufzeichnungen über die Maßnahmen, die zum Zwecke des Erwerbs und der Aufrechterhaltung der Kenntnisse und Fähigkeiten ergriffen werden, zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind.



Drucksache 150/13

... 27. über die tierärztliche Betreuung Haustiere oder Fische haltender Betriebe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 635/13 (Beschluss)

... es (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)



Drucksache 783/13 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes



Drucksache 716/13

... Die Sprachmodule des Integrationskurses umfassen mindestens 600 Stunden. Für die Integrationskurse erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 2,94 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Einstufungs- und Durchführungstest und ggf. Kinderbetreuungsund Fahrtkosten.



Drucksache 186/1/13

... [- Ausbau der Betreuungsangebote und Abschaffung des Betreuungsgeldes,]



Drucksache 267/13

... Die festgestellte Befristungspraxis in der Wissenschaft - insbesondere bezüglich des so genannten wissenschaftlichen Nachwuchses - weist teilweise erhebliche Abweichungen von den Regelungszielen auf, die mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz angestrebt werden. Der hohe Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit sehr kurzen Laufzeiten von unter einem Jahr lässt eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vermuten. Ferner werden die mit einer Promotion verbundenen Qualifizierungsziele nicht immer hinreichend gewährleistet. Fehlen vertragliche Vereinbarungen über die jeweiligen Rechte und Pflichten, haben die Betroffenen im Bedarfsfall keine Handhabe gegen zu hohe Arbeits- und Lehrleistungen, eine mangelhafte Betreuung und Beratung oder zur Sicherung ihrer eigenen Qualifizierung. Festzustellen ist weiterhin eine unterschiedliche Anrechnungspraxis von studienbegleitenden befristeten Arbeitszeiten, die vor allem auf die unzureichend bestimmte gesetzliche Norm zurückzuführen ist. Die Anrechnung von Elternzeiten, Betreuungs- und Pflegezeiten u.a. auf die zulässigen Befristungsgrenzen ist unzureichend geregelt. Schließlich ist der Ausschluss tarifvertraglicher Abweichungen für bestimmte Kernvorschriften sachlich nicht zu rechtfertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 190/13 (Beschluss)

... (3) Der ärztlich begleitete Patiententransport umfasst Beförderungen, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung weiterhin große Finanzierungsherausforderungen bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, die wissenschaftlich belegen, dass Investitionen in diesem Bereich mit starken positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Nur mit dem weiteren Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen und einer Verbesserung der Qualität der Bildungsangebote wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umfassend eingelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 24. Der Bundesrat lehnt das Betreuungsgeld ab, da es falsche Anreize setzt. Die finanziellen Mittel sollten zur Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingesetzt werden, damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird.



Drucksache 743/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 501/13 (Beschluss)

Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde



Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Auffassung der Kommission, Sozialinvestitionen als notwendige Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit langfristigen Auswirkungen zu verstehen. Dieser präventive Ansatz sollte vor allem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sein und Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg begleiten. Entscheidend ist daher, dass die präventive Sozialpolitik zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzt und unter anderem eine verlässliche Kinderbetreuung, frühkindliche Erziehung, Bildung sowie attraktive Breitensportangebote umfasst.



Drucksache 119/13

... Die Höhe der Kostenbeiträge für teilstationäre Leistungen wird nur noch in einer Beitragsstufe festgelegt. Die Berechnung der Betreuungszeit aufgrund der bisherigen Unterteilung der teilstationären Leistungen in eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden und mehr als fünf Stunden führte zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe der neu eingeführten Kostenbeiträge bleibt auch für die Fälle der bisherigen Beitragsstufe 5 (Leistungen bis zu fünf Stunden) angemessen. Denn das Kindergeld soll nach Änderungen der Regelungen zur Kostenheranziehung im SGB VIII auch bei teilstationären Leistungen nicht mehr bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kostenbeitragsverordnung

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

Anlage

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung der Verordnung

II. Inhalt der Verordnung

III. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand des Bundes

2. Erfüllungsaufwand der Länder

3. Erfüllungsaufwand der Kommunen

IV. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2394: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 441/13

... "(6) Für die Kosten, die für die Betreuung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zwecks Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses sowie für Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Qualifizierung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person entstehen, können auf Antrag Zuschüsse erbracht werden. Eine Pauschalierung ist zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 93/13

... 5. Die Befristung des Leistungstatbestandes zur Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird verlängert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 441/13 (Beschluss)

... "(6) Für die Kosten, die für die Betreuung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zwecks Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses sowie für Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Qualifizierung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person entstehen, können auf Antrag Zuschüsse erbracht werden. Eine Pauschalierung ist zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 743/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 49/13

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Anordnung nach dem



Drucksache 577/1/13

... 41. Der Bundesrat begrüßt insbesondere, dass die in Artikel 11 Absatz 5 vorgesehene Kostenbeschränkung nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, gelten soll.



Drucksache 86/13 (Beschluss)

... 4. Die veränderten Bedingungen und besonderen Anforderungen des Aufwachsens in Familie, in den Einrichtungen von Bildung, Erziehung und Betreuung sowie der Gesellschaft führen dazu, dass der Staat mehr und mehr eine "Garantenrolle" bei der Schaffung und Sicherung der für ein gelingendes Aufwachsen notwendigen Rahmenbedingungen ausfüllt. Um diese notwendigen Bedingungen gestalten und langfristig für die Gesellschaft erhalten zu können, bedarf es vor allem starker staatlicher Institutionen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die zentrale Rolle und Funktion, die die Berichtskommission den Jugendämtern beimisst, sowie ihren Vorschlag, sie zu "lokalen strategischen Zentren für Fragen des Aufwachsens" weiterzuentwickeln. Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die in diesem Kontext ebenso wachsende Bedeutung des Schulsystems hin (Ganztag).



Drucksache 199/1/13

... 15. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Beschränkung der Unterbringungspflicht gemäß Artikel 1 Absatz 9 Buchstabe b in Artikel 9 Absatz 5 erfolgen sollte. Auch bei einer Flugentfernung unter 250 km und einer kleinen Kapazität des Luftfahrtzeugs bedarf es einer Betreuungsleistung für die Fluggäste, wenn zum Beispiel ein nächtlicher Aufenthalt erforderlich wird. Eine Begründung für die Beschränkung in Bezug auf die räumliche Nähe und die Größe des Flugzeugs ist aus Verbrauchersicht nicht zu erkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/1/13




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 756/13 (Beschluss)

... Für die Integrationskurse erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 2,94 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Einstufungs- und Durchführungstests und gegebenenfalls Kinderbetreuungs- und Fahrtkosten.



Drucksache 465/13

... XII gehört die Schuldnerberatung zu der umfassenden Betreuung und Unterstützung der Leistungsberechtigten. Neben dem Gewinn an Information im Hinblick auf bestehende Beratungsangebote soll durch die Neuregelung die Hemmschwelle der Verbraucherinnen und Verbraucher, eine solche Beratungsstelle aufzusuchen, abgesenkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Änderung des § 19 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Änderung des § 19 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a


 
 
 


Drucksache 253/13

... s in Betracht, wonach sich der Angeklagte psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen hat (Therapieweisung), soll ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten vernommen werden, soweit dies erforderlich ist, um festzustellen, ob der Angeklagte einer solchen Betreuung und Behandlung bedarf."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 171b

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Folgeänderungen

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 182/13

... kann erteilt werden, wenn diese Personen vor ihrer Einreise die Hausangestellte oder den Hausangestellten seit mindestens einem Jahr in ihrem Haushalt zur Betreuung eines Kindes unter 16 Jahren oder eines pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedes beschäftigt haben. Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung und für die Dauer des Aufenthaltes der Person, bei der die Hausangestellten beschäftigt sind, längstens für fünf Jahre erteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Nach wie vor ist zu beobachten, dass Zahlungsdienstleister insbesondere Kunden in finanziell schwieriger Lage auch überdurchschnittlich hohe Kontoführungsgebühren in Rechnung stellen, während Girokonten ohne Leistungseinschränkungen vielfach auch kostenlos angeboten werden. Dies wird zumeist damit begründet, dass auf Seiten der Zahlungsdienstleister der Aufwand für die Führung und Betreuung des Kontos überdurchschnittlich ausfalle und dieser Aufwand in Rechnung zu stellen sei. Bei einem Girokonto auf Guthabenbasis mit einem bloßen Minimum an vorgeschriebenen Funktionen verfängt diese Argumentation jedoch nicht. Angesichts des Ausschlusses von Überziehungen und der Beschränkung auf nur wenige vorgeschriebene Funktionen ist im Vergleich zu einem normalen Girokonto nicht von einem in gerechtfertigter Weise abrechenbaren Mehraufwand auszugehen, zumal selbst ein tatsächlich vorhandener Mehraufwand nach der Rechtsprechung nicht automatisch zu einem Anspruch auf ein gesondertes Entgelt führen muss: Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf Pfändungen entschieden, dass die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nicht dazu berechtigt, erhöhte Entgelte geltend zu machen, da es sich nicht um Sonderdienstleistungen handelt, sondern um Leistungen im eigenen Interesse zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 783/13

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes



Drucksache 728/1/13

... d) Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/1/13




1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 3

2. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 4

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 3

4. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

5. Zu § 11 Absatz 1

6. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

7. Zu § 11 Absatz 3 Satz 1

8. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

9. Zu § 16 Absatz 1

10. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

11. Zu § 16 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - § 16 Absatz 4 Satz 3 ist durch folgende Sätze zu ersetzen:

12. Zu § 16 Absatz 4 Satz 4

13. Zu § 18 Absatz 3 Satz 2

14. Zu § 18 Absatz 3 Satz 3

15. Zu § 21 Absatz 3 Satz 5

16. Zu Anlage 1 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d,

18. Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g

19. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Überschrift und Satz 2 und Nummer 3

20. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 - neu - Der Anlage 2 Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

21. Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a

22. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1

23. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich


 
 
 


Drucksache 466/13

... XII gehört die Schuldnerberatung zu der umfassenden Betreuung und Unterstützung der Leistungsberechtigten. Neben dem Gewinn an Information im Hinblick auf bestehende Beratungsangebote soll durch die Neuregelung die Hemmschwelle der Verbraucherinnen und Verbraucher, eine solche Beratungsstelle aufzusuchen, abgesenkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 2
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

a Änderung des § 24 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 24 Absatz 2a


 
 
 


Drucksache 199/13

... - die Fluggäste zu betreuen, also z.B. für Mahlzeiten, Erfrischungen, Telefonnutzung und Hotelunterbringung zu sorgen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.