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0985/1/04
0613/04
0441/04
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Drucksache 557/10

... "Die auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die ein Verbraucher bei einem Telefonanruf nach Absatz 2 Nr. 2 abgibt, wird erst wirksam, wenn der Verbraucher sie durch eine nachfolgende Erklärung in Textform innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers gemäß Absatz 2 Nr. 2 nicht vorgelegen hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/10




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 811/10

... Darüber hinaus wird die Kommission auch der Frage nachgehen, ob in anderen speziellen Bereichen, wie bei den Beweislastvorschriften, größere Kohärenz erforderlich ist, um eine wirksame Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor

2.1. Schlüsselbegriffe

2.2. Der EU-Rechtsrahmen

3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen

3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen

3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen

4. VORGESCHLAGENE Massnahmen

4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen

4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung

Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen

Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen

Ausreichend hohe Bußgelder

Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute

Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen

Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße

Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 584/1/10

... "(2c) Sofern das Anlageprotokoll gemäß Absatz 2a nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angefertigt wird, obliegt dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Beweislast bei Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen fehlerhafter Anlageberatung." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

3 3.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG

17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 855/10 (Beschluss)

... - die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für Verschlechterungen einer Sache, die er aufgrund eines widerrufenen Vertrags (nicht: Fernabsatzvertrag) erhalten hat. Nach der Entwurfsbegründung erscheint es aus Gründen der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit sachgerecht, die vorgenommenen Änderungen (zur Beweislast) auf alle Widerrufsrechte zu erstrecken. Unterschiede ließen sich demgegenüber kaum vermitteln (vgl. BR-Drs. 855/10, S. 13, 22).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Regelmäßig ist eine solche Prognose nur auf Grundlage eines dokumentierten Sanierungsplans möglich. Aus einem solchen Sanierungsplan kann sich auch der subjektive Sanierungszweck ergeben. Die objektive Beweislast für die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 8c Absatz 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 174/1/09

... ", in dem der Anspruchsgegner mit dem Erhalt wichtiger Nachrichten rechnen muss. Der Absender musste hierfür aktiv tätig werden, während der Empfänger darauf warten konnte und durfte, bis er etwa einen Widerspruchsbescheid mit Zustellungsurkunde erhielt. Dies ist auch interessengerecht und spiegelt im Vorfeld eines Verfahrens letztlich die Beweislast im späteren Prozess wider. Dies ist ein Grundsatz unserer Rechtsordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/1/09




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

aa Praktikabilität

bb Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts

cc Fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt DLRL und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.

dd Technische Fragen

ee Zustimmungsbedürftigkeit

2. Zur Einleitungsformel

3. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

10. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

19. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

22. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

23. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

24. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... Zudem ergibt sich aus der Entwurfsbegründung nicht eindeutig, ob auf den gemeinsamen Vertreter auch die Beweislastregelung des § 93 Absatz 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 308/09

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts2,



Drucksache 282/09

... besagt eine gesetzliche Vermutungsregel, dass die in ihr genannte Tatsache vorliegt, solange nicht das Vorhandensein der Tatsache widerlegt wird. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass einerseits bei durch die Untersuchung und die dauerhafte Speicherung verursachten Schäden der Geschädigte nach den gewöhnlichen Beweislastregelungen vor eine außerordentlich schwierige Beweispflicht gestellt sein wird, die er Kraft eigener Kenntnisse kaum erfüllen kann, andererseits nur der Untersuchungsberechtigte oder Speicherbetreiber über die notwendigen Informationen zur Ursächlichkeit oder Nichtursächlichkeit seiner Tätigkeiten, Anlagen und Einrichtungen für den Schaden verfügen wird. Um zu verhindern, dass die Vermutung auch auf Schäden Anwendung findet, deren Verursachung durch die Untersuchung oder dauerhafte Speicherung nicht nahe liegt, bestimmen Satz 1 und 2 als tatbestandliche Voraussetzung zugleich, dass der Schaden nach den Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere nach dem Betriebsablauf, den verwendeten Einrichtungen, der Art und Konzentration der eingesetzten und freigesetzten Stoffe, den meteorologischen Gegebenheiten, nach Zeit und Ort des Schadenseintritts und dem Schadensbild, geeignet sein müssen, den entstandenen Schaden zu verursachen. Satz 3 bestimmt, dass die Kausalitätsvermutung nicht gilt, wenn die Anlage bestimmungsgemäß betrieben worden ist und der Betreiber darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass nach den Gegebenheiten des Einzelfalls ein anderer Umstand als eine in § 2 Abs. 1 genannte Tätigkeit, Anlage oder Einrichtung als alternative Schadensursache in Betracht kommt. Eine abstraktgenerelle Eignung des anderen Umstandes reicht nicht aus. Sie muss vielmehr aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls festgestellt werden. Auch Umstände, deren Ursächlichkeit fernliegend ist, werden zur Feststellung der Eignung nicht ausreichen. Vielmehr wird man die Kausalitätsvermutung erst dann für erschüttert halten können, wenn erhebliche Anhaltspunkte für die Ursächlichkeit der anderen Umstände sprechen und die alternative Schadensursache plausibel erscheinen lassen. Ist die Kausalitätsvermutung erschüttert, gelten die allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 174/09 (Beschluss)

... Diese Beweislastverteilung zu Lasten der Verwaltung ist nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09 (Beschluss)




1. Zur Einleitungsformel

2. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

8. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

19. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

21. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

22. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 180/09

... Als Alternative hat das Bundesministerium die Einführung einer Beweislastumkehr im Streitfall über die Beratung geprüft. Auch nach Rücksprache mit den zuständigen Fachverbänden hat es sich gegen diese Alternative entschieden, da der vorgesehene Lösungsweg mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten bietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 141/09

... 19. stellt fest, dass sich die enge Zusammenarbeit zwischen den Gleichstellungsstellen und den Arbeitsaufsichtsbeamten positiv auf die Verhütung und Ermittlung von diskriminierenden Praktiken auswirken kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der neuen Aufgaben infolge der Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG auf die Schulung der Gewerbeaufsichtsbeamten und auf das neu geschaffene Instrumentarium, z.B. die Umkehr der Beweislast, zu dringen;



Drucksache 65/1/09

... Über Negativtatsachen braucht hingegen nicht berichtet zu werden, da diese nicht Gegenstand der Hauptverhandlung sind. Dies entspricht auch dem Grundsatz der negativen Beweislast des Protokolls über die Hauptverhandlung. Eine anderweitige Regelung stünde daher nicht im Einklang mit der Systematik des Strafverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 2 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 3 Satz 4 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 4 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 331 Absatz 1 Satz 2 - neu - StPO Nummer 13 - neu - § 358 Absatz 2 Satz 1 - neu - StPO


 
 
 


Drucksache 395/09

... Die Beweislast für die Minderung des Aufwands liegt beim Auftraggeber, da es sich bei der Regelung des Absatz 2 um eine Ausnahme zu Absatz 1 handelt. Es ist offen gelassen, wie die Minderung zu erfolgen hat. Da der Vorschrift praktisch keine Bedeutung zukommt, wurde diese gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/09




Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland

2. Deregulierung der Beratungsleistungen

3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells

4. Honorarerhöhungen

§ 4a
(Abweichende Honorarermittlung)

§ 6
(Wegfall von Zeithonoraren)

§ 21
(Zeitliche Trennung der Ausführung)

§ 23
(Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)

§ 25
Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)

§ 26
(Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)

Teil III
(Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)

§ 36
(Kosten von EDV-Leistungen)

§ 42
(Sonstige städtebauliche Leistungen)

§ 44
(Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)

§ 49
(Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)

§ 50
(Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)

§ 57
(Örtliche Bauüberwachung)

§ 58
(Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)

§ 61
(Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)

Teil VIIa
: Verkehrsplanerische Leistungen

§ 61a
(Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)

§ 66
Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)

§ 67
Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Überschrift

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Teil 2
Flächenplanung

Abschnitt 1
Bauleitplanung

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 2
Landschaftsplanung

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
Objektplanung

Abschnitt 1
Gebäude und raumbildende Ausbauten

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

§ 35
(Leistungen im Bestand)

Zu § 36

Abschnitt 2
Freianlagen

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke

Zu § 40

Zu § 41

Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Zu § 43

Abschnitt 4
Verkehrsanlagen

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Teil 4
Fachplanung

Abschnitt 1
Tragwerksplanung

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Abschnitt 2
Technischen Ausrüstung

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

§ 54
(Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)

Zu § 55

Zu § 56

Zu den Anlagen:

Im Einzelnen:

3 Beratungsleistungen

Besondere Leistungen

3 Objektlisten

3 Leistungsbilder

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen


 
 
 


Drucksache 65/09 (Beschluss)

... Über Negativtatsachen braucht hingegen nicht berichtet zu werden, da diese nicht Gegenstand der Hauptverhandlung sind. Dies entspricht auch dem Grundsatz der negativen Beweislast des Protokolls über die Hauptverhandlung. Eine anderweitige Regelung stünde daher nicht im Einklang mit der Systematik des Strafverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 2 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 3 Satz 4 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 4 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 331 Absatz 1 Satz 2 - neu - StPO , Nummer 13 - neu - § 358 Absatz 2 Satz 1 - neu - StPO


 
 
 


Drucksache 670/09

... 6.1.3 Der neue Satz 3 setzt Artikel 29 Absatz 2 der Freizügigkeitsrichtlinie um. Hiernach kann die Verlustfeststellung aus Gründen der öffentlichen Gesundheit nur erfolgen, wenn die Krankheit innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise auftritt. Die Ausländerbehörde trägt die Beweislast dafür, dass eine Gesundheitsgefährdung i.S.d. § 6 Absatz 1 vorliegt und dass der Unionsbürger sich noch nicht länger als drei Monate seit Einreise im Bundesgebiet aufhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... Regelmäßig ist eine solche Prognose nur auf Grundlage eines dokumentierten Sanierungsplans möglich. Aus einem solchen Sanierungsplan kann sich auch der subjektive Sanierungszweck ergeben. Die objektive Beweislast für die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 8c Absatz 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 386/09

... Durch ergebnisbasiertes Management würden sowohl die Fischereiwirtschaft als auch die politischen Entscheidungsträger von einem Teil der Belastung durch das detaillierte Management technischer Fragen entbunden. Dies müsste an eine umgekehrte Beweislast gekoppelt sein: Es wäre Sache der Fischereiwirtschaft nachzuweisen, dass sie als Gegenleistung für die Möglichkeit zu fischen verantwortungsvoll handelt. Dies würde zu einem besseren Management beitragen, indem die Politik deutlich vereinfacht würde und die derzeitigen Anreize, falsche oder unvollständige Angaben zu machen, wegfielen. Bei einem ergebnisbasierten Management wäre auf Verhältnismäßigkeit und die Auswirkungen auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu achten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/09




Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020

2. Einführung

3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse

4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen

4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität

4.2. Präzisierung der politischen Ziele

4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze

4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen

4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue

5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien

5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?

5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien

5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher

5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik

5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik

5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

5.8. Die externe Dimension

5.9. Aquakultur

6. Die nächsten Schritte

7. Nehmen auch Sie Stellung!

8. Kurzbezeichnungen


 
 
 


Drucksache 167/09

... Nach Satz 2 gilt das Gesetz auch dann, wenn die Überlassung von Wohnraum und die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen in verschiedenen Verträgen und zudem mit mehreren Unternehmern vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unternehmer rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Durch die Formulierung wird zugleich die Beweislastverteilung geregelt. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor und werden die Leistungen von verschiedenen Unternehmern geschuldet, ist somit grundsätzlich von einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Verbundenheit der Unternehmer auszugehen. Die gegenteilige Annahme muss der Unternehmer beweisen, wenn er diesen Einwand erhebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 3
Informationspflichten vor Vertragsschluss

§ 4
Vertragsschluss und Vertragsdauer

§ 5
Wechsel der Vertragsparteien

§ 6
Schriftform und Vertragsinhalt

§ 7
Leistungspflichten

§ 8
Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs

§ 9
Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage

§ 10
Nichtleistung oder Schlechtleistung

§ 11
Kündigung durch den Verbraucher

§ 12
Kündigung durch den Unternehmer

§ 13
Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten

§ 14
Sicherheitsleistungen

§ 15
Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen

§ 16
Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

§ 17
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung anderer Gesetze

§ 119
Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Notwendigkeit der Neuregelung

III. Wesentliche Ziele der Neuregelung

IV. Inhaltliche Schwerpunkte der Neuregelung

1. Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs entsprechend dem Zweck eines modernen Verbraucherschutzgesetzes § 1 und § 2 WBVG

2. Stärkung der vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers als Voraussetzung selbstbestimmter Entscheidungen des Verbrauchers § 3 WBVG

3. Orientierung der Regelungen zum Vertragsschluss an den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften § 4 und § 6 Absatz 1 und 2 WBVG

4. Aufnahme von Regelungen für einen Wechsel der Vertragsparteien § 5 WBVG

5. Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen an den Mindestinhalt des Vertrags § 6 Absatz 3 WBVG

6. Transparenzgesicherte Erweiterung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten als Voraussetzung neuer Wohnformen § 8 WBVG

7. Übernahme und Verbesserung bewährter Regelungen für Vertragsdauer, Leistung, Gegenleistung, Nicht- und Schlechtleistung §§ 7, 9 und § 10 WBVG

8. Neustrukturierung der Kündigungsmöglichkeiten von Verbraucher und Unternehmer §§ 11 bis 13 WBVG

9. Übernahme der Regelung über Sicherheitsleistungen des Verbrauchers für die Erfüllung seiner Vertragspflichten § 14 WBVG

10. Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen und Übergangsvorschrift § 16 und § 17 WBVG

11. Harmonisierung mit dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 180/09 (Beschluss)

... Zudem ergibt sich aus der Entwurfsbegründung nicht eindeutig, ob auf den gemeinsamen Vertreter auch die Beweislastregelung des § 93 Absatz 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 67/09

... Im Zusammenhang mit dem Rb Einziehung hat der Rat bereits mit dem Rahmenbeschluss (RB) 2005/212/JI vom 24. Februar 2005 über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten (ABl. L 68 vom 15.3.2005, S. 49) das materielle Recht der EU-Mitgliedstaaten harmonisiert. Ziel jenes Rahmenbeschlusses ist es, sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten über wirksame Vorschriften für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten verfügen, unter anderem über die Beweislast für die Herkunft der Vermögenswerte einer Person, die wegen einer Straftat im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität verurteilt wurde (vgl. Erwägungsgrund Nummer 8 zum Rb Einziehung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 57/09

... Der Bund hat mit dem Erlass des MOG seit 1972 von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Die mit dem MOG durchgeführten EG-Vorschriften treffen zur Organisation der Agrarmärkte in der EU auch Regelungen, die sich an Beteiligte der der Landwirtschaft nachgeordneten Wirtschaftsbereiche, insbesondere die verarbeitende Industrie, das Ernährungshandwerk und den Handel, richten. Das MOG enthält hinsichtlich Marktordnungswaren im Sinne des § 2 Vorschriften, die nicht oder nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die ihr nachgeordneten Wirtschaftsbereiche Anwendung finden. So erfasst das MOG in bestimmten Bereichen nicht nur die landwirtschaftliche Urproduktion, sondern auch die nachgelagerten Verarbeitungs- und Handelsstufen, wie z.B. in § 17 Absatz 1 Satz 2. Dies gilt auch für die allgemeinen Vorschriften, wie die Regelungen über Besondere Vergünstigungen (§ 6), Rücknahme, Widerruf, Erstattung (§ 10), Beweislast (§ 11), Zinsen (§ 14) sowie zur Überwachung (§§ 15, 16, 33). Das vorliegende Änderungsgesetz ist daher auch auf die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG zu stützen. Eine bundesgesetzliche Regelung ist erforderlich im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 GG. Zur Wahrung der Rechtseinheit ist es erforderlich, für eine bundeseinheitliche Durchführung der die Landwirtschaft als auch ihre nachgeordneten Wirtschaftsbereiche betreffenden Vorschriften zu sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 8
Mengen

§ 9b
Sondermaßnahmen zur Marktstützung mit finanzieller Beteiligung

§ 9c
Vorbehalt der Nachprüfung

§ 17
Entnahme von Proben; Erhebung von Kosten durch Behörden des Bundes.

§ 42
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 43
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 I.

4 1.

4 2.

4 3.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 722: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen


 
 
 


Drucksache 428/09

... 12. stellt fest, dass es eine gewisse Primafacie-Bewertung der Vorteile einer Gruppenklage auf einer Vorstufe geben sollte, und betont, dass Kollektivkläger nicht besser oder schlechter gestellt werden dürfen als Individualkläger; fordert, dass im Rahmen kollektiver Rechtsdurchsetzungsmechanismen der Grundsatz gelten muss, dass die klagende Partei Nachweise für ihre Ansprüche erbringen muss, sofern die geltenden nationalen Rechtsvorschriften keine Erleichterung der Beweislast vorsehen oder den Zugang zu Informationen und Nachweisen, über die die beklagte Partei verfügt, erleichtern;



Drucksache 640/3/09

... Nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages wird dem Kunden bei Benutzung von Fernkommunikationsmitteln unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Woche eingeräumt. Bei dieser Regelung ist ein Missbrauch zu Spekulationszwecken seitens des Kunden nicht völlig auszuschließen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Beweislast hinsichtlich der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Protokolls obliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/3/09




Zu Artikel 4 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 499/08

... Artikel 8: Beweislast

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
: Zweck

Artikel 2
: Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
: Geltungsbereich

Artikel 4
: Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
: Positive Maßnahmen

Artikel 6
: Mindestanforderungen

Artikel 7
: Rechtsschutz

Artikel 8
: Beweislast

Artikel 9
: Viktimisierung

Artikel 10
: Unterrichtung

Artikel 11
: Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
: Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Artikel 13
: Einhaltung

Artikel 14
: Sanktionen

Artikel 15
: Umsetzung

Artikel 16
: Bericht

Artikel 17
: Inkrafttreten

Artikel 18
: Adressaten

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
Positive Maßnahmen

Artikel 6
Mindestanforderungen

Kapitel II
Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung

Artikel 7
Rechtsschutz

Artikel 8
Beweislast

Artikel 9
Viktimisierung

Artikel 10
Unterrichtung

Artikel 11
Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Einhaltung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Bericht

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 719/08

... In der Rechtssache T- 374/ 04 Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission28 verknüpfte das Gericht die der Kommission obliegende Beweislast bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse mit dem Grundsatz der Subsidiarität. Das Gericht prüfte einen Einspruch Deutschlands gegen eine Kommissionsentscheidung zum nationalen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/08




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze 2007

3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung

3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission

4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure

4.1 Nationale Parlamente

4.2 Europäisches Parlament und Rat

4.3 Ausschuss der Regionen

4.4 Gerichtshof

5. Fazit

Anhang 1
Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 616/08

... "(4) Ist die Baugeldeigenschaft oder die Verwendung des Baugeldes streitig, so trifft die Beweislast den Empfänger."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 632a
Abschlagszahlungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 18
Überleitungsvorschrift zum Forderungssicherungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung über

§ 2a
Übergangsregelung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/1/08

... 35. Der Bundesrat wendet sich gegen die nach dem Vorbild der Gleichbehandlungsrichtlinien gestalteten Regelungen zur gestuften Beweislastumkehr und zum Verbot der Limitierung von Schadensersatzansprüchen. Hierdurch beschränkt die EU in unverhältnismäßiger Weise den Ausgestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten und zwingt sie zur Übernahme von mit dem eigenen Prozessrecht nicht in Einklang stehenden Detailbestimmungen.



Drucksache 848/08 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die häufige Geschäftspraxis, dass ein Darlehen nur bzw. nur zu bestimmten Konditionen gewährt wird, wenn der Darlehensnehmer noch weitere Leistungen des Darlehensgebers in Anspruch nimmt, werden in Artikel 247 § 8 Abs. 1 EGBGB-E weitere Informationspflichten des Darlehensgebers aufgestellt. In der Praxis wird sich jedoch häufig nachträglich nicht feststellen lassen ob der Darlehensgeber die Zusatzleistungen, wie zum Beispiel den Abschluss einer Restschuldversicherung, zur zusätzlichen zwingenden Voraussetzung für den Verbraucherkreditvertrag gemacht hat. Artikel 247 § 8 Abs. 1 EGBGB-E sollte daher um eine Beweislastregel ergänzt werden, die den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

3. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

24. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

25. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

26. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

27. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

28. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

29. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

30. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

32. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 499/08 (Beschluss)

... 12. Die in Artikel 8 (Beweislast) und 7 (Rechtsschutz) vorgesehenen Regelungen würden insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigten Bestimmungen in Artikel 4 (Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen) i. V. m. Artikel 2 Abs. 5 (Verweigerung angemessener Vorkehrungen) zu einer nicht überschaubaren Dokumentationsbürokratie und einer Vielzahl von Klageverfahren führen. Die Pflicht, im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen, die eine Benachteiligung verhindern, kann auch bedeuten, dass beispielsweise Schulgebäude umgebaut oder die gesamte Verkehrsinfrastruktur umgestaltet werden muss. Über die Frage der Zumutbarkeit dürften bei Sachverhalten von hohem allgemeinen Interesse regelmäßig Rechtsstreitigkeiten entstehen. Ein Unternehmen müsste gegebenenfalls zum Nachweis einer Nichtbenachteiligung wegen vorliegender Unverhältnismäßigkeit sämtliche internen Daten offen legen. Zusätzliche europäische Rechtsakte ohne konkreten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger konterkarieren die nachdrücklichen Bemühungen um bessere Rechtsetzung.

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Drucksache 499/08 (Beschluss)




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen

Beteiligung eines Bundesratsbeauftragten


 
 
 


Drucksache 759/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob bei einem Festhalten an einem Verschuldenskriterium zumindest die Beweislast für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen den Unternehmen auferlegt werden sollte.

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Drucksache 759/08 (Beschluss)




6. Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

10. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

11. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

12. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

14. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

17. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

18. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

Zu Artikel 3

23. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 553/08 (Beschluss)

... (4) Die auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die ein Verbraucher bei einem Telefonanruf nach Absatz 2 Nr. 2 abgibt, wird erst wirksam, wenn der Verbraucher sie durch eine nachfolgende Erklärung in Textform innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers gemäß Absatz 2 Nr. 2 nicht vorgelegen hat.

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Drucksache 553/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 312e Abs. 1a - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 312f Nr. 1, 2 BGB

3. Zu Artikel 1a - neu - § 43 Abs. 2a - neu - , 3 BDSG

Artikel 1a
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG Nr. 4 § 20 Abs. 1 UWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 2 UWG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - UWG

8. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 102 Abs. 2 Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 765/08

... Fristen und Beweislast

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Konkordanztabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vollständige Harmonisierung

Kapitel II
Information der Verbraucher

Artikel 5
Allgemeine Informationspflichten

Artikel 6
Verletzung der Informationspflicht

Artikel 7
Spezielle Informationspflichten von Vermittlern

Kapitel III
Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 10
Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Artikel 11
Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen

Artikel 12
Dauer und Beginn der Widerrufsfrist

Artikel 13
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Artikel 14
Ausübung des Widerrufsrechts

Artikel 15
Wirkungen des Widerrufs

Artikel 16
Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall

Artikel 17
Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall

Artikel 18
Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

Artikel 19
Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Artikel 20
Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Kapitel IV
Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge

Artikel 21
Geltungsbereich

Artikel 22
Lieferung

Artikel 23
Risikoübergang

Artikel 24
Vertragsmäßigkeit

Artikel 25
Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten

Artikel 26
Abhilfe bei Vertragswidrigkeit

Artikel 27
Kosten und Schadensersatz

Artikel 28
Fristen und Beweislast

Artikel 29
Gewerbliche Garantien

Kapitel V
Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln

Artikel 30
Geltungsbereich

Artikel 31
Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln

Artikel 32
Allgemeine Grundsätze

Artikel 33
Beweislast

Artikel 34
Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Artikel 35
Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Artikel 36
Auslegung von Vertragsklauseln

Artikel 37
Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 38
Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 39
Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln

Kapitel VI
Allgemeine Vorschriften

Artikel 40
Ausschuss

Artikel 41
Rechtsdurchsetzung

Artikel 42
Sanktionen

Artikel 43
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 44
Information

Artikel 45
Unbestellte Produkte

Artikel 46
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 48
Überprüfung

Artikel 49
Inkrafttreten

Artikel 50
Adressaten

Anhang I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen

B. Muster-Widerrufsformular

Anhang II
Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Anhang III
Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Anhang IV
Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)

Anhang V
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 345/08

... genügt auch hinsichtlich der Beweisregelung in Artikel 12 der Richtlinie den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen. Artikel 12 Buchstabe a der Richtlinie sieht für Tatsachenbehauptungen, die im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen stehen, eine Beweislastumkehr für den Fall vor, dass dies "

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Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Die beschriebene Verantwortungsverteilung lässt es zudem gerechtfertigt erscheinen, dem Schuldner - der durch seine pflichtwidrige Nichtleistung das Vollstreckungsverfahren veranlasst hat - auch die Darlegungs- und Beweislast für die vollständige Befriedigung des Gläubigers zu übertragen. Will der Schuldner, der - ohne völlig vermögenslos zu sein - das Verfahren bis zu diesem Punkt hat laufen lassen, seine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis abwenden, muss er deshalb nicht nur vollständig zahlen, sondern dies auch dem Gerichtsvollzieher binnen gesetzter Frist nachweisen (etwa durch eine Zahlungsquittung des Gläubigers oder sonstige geeignete Dokumente).

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Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 615/08

... "(4) Ist eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtschaftlicher Betrachtung und aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede vollständig oder teilweise als Sacheinlage zu bewerten (verdeckte Sacheinlage), so befreit dies den Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. Jedoch sind die Verträge über die Sacheinlage und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung nicht unwirksam. Auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht des Gesellschafters wird der Wert des Vermögensgegenstandes im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister oder im Zeitpunkt seiner Überlassung an die Gesellschaft, falls diese später erfolgt, angerechnet. Die Anrechnung erfolgt nicht vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Beweislast für die Werthaltigkeit des Vermögensgegenstandes trägt der Gesellschafter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

§ 5a
Unternehmergesellschaft

§ 14
Einlagepflicht

§ 16
Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten

§ 55a
Genehmigtes Kapital

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 15a
Öffentliche Zustellung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Siebenundzwanzigster Abschnitt

Artikel 64

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 18
Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes

§ 19
Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes

Artikel 6a
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 6b
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

§ 15a
Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

§ 44a
Gesicherte Darlehen

§ 135
Gesellschafterdarlehen

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103d
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

§ 6
Gesellschafterdarlehen

§ 6a
Gesicherte Darlehen

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Anlage 3
(zu § 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

§ 41d
Verwendung von Musterprotokollen

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 99
Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

a Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

4 Hinweise:

b Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

4 Hinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51)


 
 
 


Drucksache 10/08A

... § 6 sieht Ausnahmen von der Pflicht vor, Anlagen vorrangig an das Netz anzuschließen, wenn die Anlage bestimmte technische Voraussetzungen nicht erfüllt. Da es sich um eine Ausnahme von der Anschlusspflicht handelt, liegt die Beweislast für das Vorliegen der Bedingungen beim Netzbetreiber. Das Recht auf Anschluss nach allgemeinen Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 326/08

... "(4) Verträge, die unmittelbar durch eine unlautere Telefonwerbung nach Absatz 2 Nr. 2 abgeschlossen werden, werden erst wirksam, wenn der Kunde das fernmündliche Vertragsangebot des Unternehmers schriftlich, mittels Fax oder E-Mail angenommen hat. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers gemäß Absatz 2 Nr. 2 nicht vorgelegen hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 848/1/08

... Im Hinblick auf die häufige Geschäftspraxis, dass ein Darlehen nur bzw. nur zu bestimmten Konditionen gewährt wird, wenn der Darlehensnehmer noch weitere Leistungen des Darlehensgebers in Anspruch nimmt, werden in Artikel 247 § 8 Abs. 1 EGBGB-E weitere Informationspflichten des Darlehensgebers aufgestellt. In der Praxis wird sich jedoch häufig nachträglich nicht feststellen lassen ob der Darlehensgeber die Zusatzleistungen, wie zum Beispiel den Abschluss einer Restschuldversicherung, zur zusätzlichen zwingenden Voraussetzung für den Verbraucherkreditvertrag gemacht hat. Artikel 247 § 8 Abs. 1 EGBGB-E sollte daher um eine Beweislastregel ergänzt werden, die den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 und 11 § 358 Abs. 6 und § 358a BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

4. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB ,

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 2 Nr. 3 - neu - BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB *

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

23. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

26. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

28. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

31. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

33. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

34. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

37. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

39. Zu Artikel 11 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 560/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen ob zum Schutze der Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl eine Festlegung der Beweislast dahingehend ausreichend ist, dass der Anbieter, zu dem hin der Wechsel erfolgt, im Streitfalle den Beweis für die Änderung entweder durch die Vorlage entsprechender Willenserklärungen des Kunden in Textform oder mit Hilfe eines entsprechenden Voice Files erbringen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 98 TKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 und 10 § 142 Abs. 1 Satz 1 und § 144 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 40 Abs. 1 Satz 4 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 66a Satz 6 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 Satz 1 TKG


 
 
 


Drucksache 567/08

... Wenn konkrete Anhaltspunkte gegen die nachgewiesene oder vermutete Emissionsklasse sprechen kann das Bundesamt für Güterverkehr die Vorlage weiterer geeigneter Unterlagen zum Nachweis der Emissionsklasse verlangen. Da die Darlegungs- und Beweislast für alle für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen beim Mautschuldner liegt, hat er auch alle Kosten zu tragen, die sich daraus ergeben, dass er die vom Bundesamt für Güterverkehr verlangten Unterlagen vorlegt. Da die Amtssprache deutsch ist, gehen erforderliche Übersetzungskosten ebenfalls zu Lasten des Mautschuldners.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Mauthöheverordnung

§ 1
Mautsätze

Artikel 3
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze

zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere Änderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. Bürokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 399/08

... Die Personen, die keine steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben, können durch ihr Verhalten grundsätzlich auch nicht ihre Steuerhaftung begründen. Allerdings haben sie nach der einschlägigen Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Gesamtverantwortung eines jeden Vorstandsmitgliedes eine gewisse Pflicht zur Überwachung der anderen Verantwortlichen, insbesondere wenn sich der Verein in der Krise befindet. Die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung der Überwachungspflicht löst nach der jetzigen Rechtslage die Haftungspflicht aus. Zukünftig tritt die Haftungspflicht nur noch bei positiver Kenntnis von der steuerlichen Pflichtverletzung der anderen Vorstandsmitglieder ein. Nach den Beweislastregeln hat die Finanzbehörde dieses haftungsbegründende Merkmal nachzuweisen. Die Steuerhaftung nach § 71 AO – Haftung des Steuerhinterziehers – bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 31a

Zu § 31a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 716/08 Beweislast

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 960/1/08

... 10. Problematisch erscheint die Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, da die Ausgestaltung des Eigenverschuldens als Haftungsausschluss zum einen eine Beweislastumkehr zur Folge hat und zum anderen die Unternehmen (zumindest zunächst) für das Fremdverschulden Dritter, insbesondere anderer Passagiere, einzustehen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 968/08 Beweislast

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 965/08

... - Die Klauseln für die Übertragung der Zuständigkeit wurden präziser gefasst, insbesondere im Hinblick auf die Umstände, unter denen diese Klauseln angewendet werden sollten, sowie in Bezug auf den Mitgliedstaat, der die Beweislast trägt, und die Folgen einer solchen Übertragung. Diese Klarstellungen sollen eine einheitlichere Anwendung der Verordnung gewährleisten und abweichenden Auslegungen in den Mitgliedstaaten, die die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats erschweren oder verzögern können, entgegenwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 759/1/08

... 7. Sollte an einem Verschuldenskriterium festgehalten werden, sollte zumindest die Beweislast für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen den Unternehmen auferlegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

8. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob eine Bagatellgrenze von vier Euro notwendig ist.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Fernzügen deutlich ausgeweitet werden können.

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

19. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

20. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

21. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

22. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 - neu - EVO

23. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

24. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

25. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

26. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

27. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 EVO

31. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 304/08

... Die beschriebene Verantwortungsverteilung lässt es zudem gerechtfertigt erscheinen, dem Schuldner - der durch seine pflichtwidrige Nichtleistung das Vollstreckungsverfahren veranlasst hat - auch die Darlegungs- und Beweislast für die vollständige Befriedigung des Gläubigers zu übertragen. Will der Schuldner, der - ohne völlig vermögenslos zu sein - das Verfahren bis zu diesem Punkt hat laufen lassen, seine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis abwenden, muss er deshalb nicht nur vollständig zahlen, sondern dies auch dem Gerichtsvollzieher binnen gesetzter Frist nachweisen (etwa durch eine Zahlungsquittung des Gläubigers oder sonstige geeignete Dokumente).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

§ 35

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Allgemeines Vollstreckungsrecht

e Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 544/08 (Beschluss)

... Des Weiteren soll die DGUV e.V. den zuständigen Sozialressorts zeitnah über die Erfahrungen mit der Verbesserung der Beweislastumkehr beim Arbeitgeberregress berichten, um zu prüfen, ob die Sofortmeldung die gewünschten Auswirkungen zeitigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV , Buchstabe c § 28a Abs. 4 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG

Zu Artikel 2

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG

Artikel 2a
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI

15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI

16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII

17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV

20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 544/1/08

... Des Weiteren soll die DGUV e.V. den zuständigen Sozialressorts zeitnah über die Erfahrungen mit der Verbesserung der Beweislastumkehr beim Arbeitgeberregress berichten, um zu prüfen, ob die Sofortmeldung die gewünschten Auswirkungen zeitigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV ,

Zum ersten Spiegelstrich:

Zum zweiten Spiegelstrich:

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG

Zu Artikel 2

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG

Artikel 2a
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI

15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI

16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII

17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV Nr. 2a - neu - § 5c Nr. 8 der 2. BMeldDÜV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV

20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 827/08

... Verstoß gegen Absatz 1 betroffenen Zahlungsdienstleistern, Zahlungsdienstnutzern oder gleichartigen Zahlungssystemen gegenüber zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet ist. Bei einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß macht sich der Betreiber zudem schadensersatzpflichtig. Die Beweislast für den Nachweis eines Verstoßes richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen; danach hat jede Partei, die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu beweisen. Die Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens kommt die Deutsche Bundesbank aufgrund ihrer umfassenden Spezialkenntnisse im Zahlungsverkehr und aufgrund ihrer Aufgaben bei der Überwachung des Zahlungsverkehrs als Sachverständige in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung sonstiger Gesetze

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten


 
 
 


Drucksache 689/08

... 13. ist der Auffassung, dass die Umkehrung der Beweislast hinsichtlich der Unschädlichkeit eines Produkts auf den Hersteller oder den Importeur zur Förderung der Präventionspolitik beitragen könnte, wie es im Übrigen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (



Drucksache 748/08

... Die Bestimmung über die Beweislast findet sich in den meisten Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Für Gerichtsverfahren gilt im Allgemeinen die Regel, dass eine Person, die eine Behauptung aufstellt, diese beweisen muss. In Diskriminierungsfällen ist es aber häufig äußerst schwierig, die erforderlichen Beweise zu erbringen da sie sich oft in den Händen des Beklagten befinden. Dieses Problem wurde vom Europäischen Gerichtshof19 und vom Gemeinschaftsgesetzgeber in den Richtlinien 97/80/EG20, 2000/43/EG21, 2000/78/EG22,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Begründung

Allgemeiner Kontext

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Mutterschaftsurlaub

Artikel 10
Kündigungsverbot

Artikel 12a
Beweislast

Artikel 12b
Viktimisierung

Artikel 12c
Strafen

Artikel 12d
Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 630/08

... Befristete Arbeitsverhältnisse enden zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine Weiterbeschäftigung. Der Verzicht eines Arbeitgebers, befristet beschäftigte Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, bedarf auch künftig keiner Begründung. Aus der Neuregelung erwächst weder ein Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung noch kommt es zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers, wonach er Gründe darlegen müsste, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen und nicht mit dem Wehrdienst im Zusammenhang stehen.

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Drucksache 630/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 20
Vernehmung von Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen

§ 25a
Einweisung in der Dienststelle

§ 25b
Einführung und Begleitung

§ 30a
Pflichten der Vorgesetzten

§ 61
Disziplinarvorgesetzte

§ 63
Einstellung des Verfahrens

§ 64
Verhängung der Disziplinarmaßnahme

Artikel 2
Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes

§ 13
Beschwerden gegen den Vertrauensmann

§ 18
Mitbestimmung

Artikel 4
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Neufassung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Regelungsinhalte

3 Gesetzgebungskompetenz

Kosten der öffentlichen Haushalte

Kosten für die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses

Kosten für die Neustrukturierung der Bildungsmaßnahmen für die Dienstleistenden

a Informationsseminar

b Seminar zur politischen Bildung

c Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen

d Seminar zu speziellen Fachthemen

e Seminar zur Reflexion

IT -Kosten

Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Änderung von Informationspflichten

a Informationspflichten der Wirtschaft:

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Befristung des Gesetzes

Abschaffung oder Vereinfachung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften

Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu den Nummern 11 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummern 20 bis 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 452: Drittes Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 172/08

... Als Antragsvoraussetzung liegt die Beweislast insoweit beim Antragsteller. An ihm ist es zu beweisen dass die von ihm unterhaltene Niederlassung im Inland den Anforderungen des § 3 Abs.1 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 748/08 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat wendet sich gegen die nach dem Vorbild der Gleichbehandlungsrichtlinien gestalteten Regelungen zur gestuften Beweislastumkehr und zum Verbot der Limitierung von Schadensersatzansprüchen. Hierdurch beschränkt die EU in unverhältnismäßiger Weise den Ausgestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten und zwingt sie zur Übernahme von mit dem eigenen Prozessrecht nicht in Einklang stehenden Detailbestimmungen.



Drucksache 560/1/08

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob zum Schutze der Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl eine Festlegung der Beweislast dahingehend ausreichend ist, dass der Anbieter, zu dem hin der Wechsel erfolgt, im Streitfalle den Beweis für die Änderung entweder durch die Vorlage entsprechender Willenserklärungen des Kunden in Textform oder mit Hilfe eines entsprechenden Voice Files erbringen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 98 TKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 und 10 § 142 Abs. 1 Satz 1 und § 144 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 40 Abs. 1 Satz 4 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 66a Satz 6 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 Satz 1 TKG


 
 
 


Drucksache 553/1/08

... (4) Verträge, die unmittelbar durch eine unlautere Telefonwerbung nach Absatz 2 Nr. 2 abgeschlossen werden, werden erst wirksam, wenn der Kunde das fernmündliche Vertragsangebot des Unternehmers schriftlich, mittels Fax oder E-Mail, angenommen hat. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers gemäß Absatz 2 Nr. 2 nicht vorgelegen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 312e Abs. 1a - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 312f Nr. 1, 2 BGB

3. Zu Artikel 1a - neu - § 43 Abs. 2a - neu - , 3 BDSG

Artikel 1a
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG Nr. 4 § 20 Abs. 1 UWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 312b Abs. 4a - neu - BGB *

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 2 UWG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - UWG

10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 102 Abs. 2 Satz 1 TKG

11. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 960/08 (Beschluss)

... 6. Problematisch erscheint die Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, da die Ausgestaltung des Eigenverschuldens als Haftungsausschluss zum einen eine Beweislastumkehr zur Folge hat und zum anderen die Unternehmen (zumindest zunächst) für das Fremdverschulden Dritter, insbesondere anderer Passagiere, einzustehen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 553/2/08

... (4) Die auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die ein Marktteilnehmer bei einem Telefonanruf nach Absatz 2 Nr. 2 abgibt, wird erst wirksam, wenn der Marktteilnehmer sie durch eine nachfolgende Erklärung in Textform bestätigt. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine unzumutbare Belästigung des Marktteilnehmers gemäß Absatz 2 Nr. 2 nicht vorgelegen hat.

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Drucksache 553/2/08




Zu Artikel 2


 
 
 


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