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"Binnenmarkt-Erfordernis"


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Drucksache 211/05

... Das Binnenmarkt-Erfordernis in Artikel 65 ist deshalb enger als das Kriterium des Auslandsbezugs. Eine Maßnahme, die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts notwendig ist, hat zwangsläufig Auswirkungen über die Landesgrenzen hinaus, während eine Maßnahme mit Auslandsbezug nicht ohne weiteres für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts notwendig sein muss. Diese Auslegung wird auch durch die Vorgeschichte von Artikel 65 bestätigt, da das Binnenmarkt-Kriterium erst im späteren Verlauf der Verhandlungen eingefügt wurde, um den Anwendungsbereich der Bestimmung zu beschränken. Die Verfasser des Artikels 65 können eine engere Auslegung nicht intendiert haben, da dies neue Hindernisse für den Zugang zur Justiz im Europäischen Rechtsraum schaffen würde. Jedes Rechtsinstrument müsste andernfalls seine eigene Definition des Auslandsbezugs haben, da diese Definition fast zwangsläufig je nach Regelungsgegenstand unterschiedlich wäre, was die Anwendung dieser Rechtsinstrumente erheblich erschweren würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Suchbeispiele:


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