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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Binnenmarktbezug"


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Drucksache 92/13 (Beschluss)

... 6. Die genannten Regelungen des Artikels 14 des Vorschlags erfassen die gesamte öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten, ohne dass der Richtlinienvorschlag den hierzu erforderlichen Binnenmarktbezug begründen würde. Auf die Binnenmarktkompetenz aus Artikel 114 Absatz 1 AEUV kann eine Maßnahme nur gestützt werden, wenn sie objektiv der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes dient, indem Handelshemmnisse abgebaut oder Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Soweit der Richtlinienvorschlag sämtliche Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten erfasst, sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.



Drucksache 92/1/13

... 13. Die genannten Regelungen des Artikels 14 des Vorschlags erfassen die gesamte öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten, ohne dass der Richtlinienvorschlag den hierzu erforderlichen Binnenmarktbezug begründen würde. Auf die Binnenmarktkompetenz aus Artikel 114 Absatz 1 AEUV kann eine Maßnahme nur gestützt werden, wenn sie objektiv der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes dient, indem Handelshemmnisse abgebaut oder Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Soweit der Richtlinienvorschlag sämtliche Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten erfasst, sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.



Drucksache 772/1/11

... Nach der Begründung des Vorschlags soll sich der von Artikel 114 AEUV geforderte Binnenmarktbezug daraus ergeben, dass über eine Stärkung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in außergerichtliche Streitbeilegungssysteme der grenzübergreifende Einzelhandel beflügelt werden kann.



Drucksache 772/11 (Beschluss)

... Nach der Begründung des Vorschlags soll sich der von Artikel 114 AEUV geforderte Binnenmarktbezug daraus ergeben, dass über eine Stärkung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in außergerichtliche Streitbeilegungssysteme der grenzübergreifende Einzelhandel beflügelt werden kann.

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Drucksache 772/11 (Beschluss)




Anlage Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.


 
 
 


Drucksache 453/10

... Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zu diesem Bundesratsbeschluss die Bestätigungslösung unter Hinweis auf den europäischen Kontext abgelehnt (BT Drucksache. 16/10734 S. 23). Aufgrund des besonderen Binnenmarktbezuges wurden diese Vorschläge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kostenfallen im Internet in den Beratungen über einen Entwurf für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher [KOM (2208) 614 endgültig] eingebracht und erörtert. Zur Bekämpfung der Internetkostenfallen wurde die "



Drucksache 306/1/07

... 13. Die Kompetenz zur Regelung von Finanzdienstleistungen findet im Rahmen des Kompetenztitels nach Artikel 95 EGV seine Grenze dort, wo es um die Regelung rein nationaler Sachverhalte geht. Diesen fehlt der notwendige Binnenmarktbezug. Regelungen zum Bankenwechsel auf rein nationaler Ebene sind damit vom Anwendungsbereich des Artikels 95 EGV ausgeschlossen. Der Bundesrat mahnt zudem zur Zurückhaltung bei der Anwendung des Artikels 95 EGV. Mit Besorgnis nimmt er zur Kenntnis, dass dieser Kompetenztitel nach Abschluss der Rechtsangleichung im Binnenmarkt zur Anwendung kommen soll, wenn es um die Korrektur von negativen Effekten des einheitlichen Marktes geht. Für solche Maßnahmen, die letztlich spezifische Schutzkonzepte beinhalten, stehen Kompetenznormen, in denen es um die Rechtsangleichung geht, nicht zur Verfügung.

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Drucksache 306/1/07




Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 3:

Zu Frage 5:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 14:


 
 
 


Drucksache 306/07 (Beschluss)

... 13. Die Kompetenz zur Regelung von Finanzdienstleistungen findet im Rahmen des Kompetenztitels nach Artikel 95 EGV seine Grenze dort, wo es um die Regelung rein nationaler Sachverhalte geht. Diesen fehlt der notwendige Binnenmarktbezug. Regelungen zum Bankenwechsel auf rein nationaler Ebene sind damit vom Anwendungsbereich des Artikels 95 EGV ausgeschlossen. Der Bundesrat mahnt zudem zur Zurückhaltung bei der Anwendung des Artikels 95 EGV. Mit Besorgnis nimmt er zur Kenntnis, dass dieser Kompetenztitel nach Abschluss der Rechtsangleichung im Binnenmarkt zur Anwendung kommen soll wenn es um die Korrektur von negativen Effekten des einheitlichen Marktes geht. Für solche Maßnahmen, die letztlich spezifische Schutzkonzepte beinhalten stehen Kompetenznormen, in denen es um die Rechtsangleichung geht nicht zur Verfügung.

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Drucksache 306/07 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 3:

Zu Frage 5:

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Zu Frage 14:


 
 
 


Drucksache 174/1/05

... Der Bundesrat hält es grundsätzlich für möglich, auf europäischer Ebene einheitliche Vordrucke für Erbscheine, Nachlassverzeichnisse, Testamentsvollstreckerzeugnisse und Formulare für die Testamentseröffnung sowie zur Erbausschlagung einzuführen. Jedoch weist der Bundesrat insbesondere zur Einführung eines Europäischen Erbscheins im Gemeinschaftsrecht darauf hin, dass dann auch gemeinschaftsrechtlich geregelt werden müsste, welche Rechtswirkungen ein solcher Erbschein haben soll, insbesondere inwieweit durch ihn das Erbrecht einer Person verbindlich festgestellt und unter welchen Voraussetzungen sowie von welcher Behörde oder welchem Gericht er erteilt werden kann. Die Einführung entsprechender Erbscheinsvordrucke setzt damit die Schaffung eines europäischen Erbscheinsrechts oder die Harmonisierung der nationalen Erbscheinsrechtsordnungen voraus. Bestimmungen zu einem Europäischen Erbschein müssten sich aber aus Kompetenzgründen auf verfahrensrechtliche Fragen und grenzüberschreitende Fälle beschränken. Für Regelungen rein nationaler Fälle fehlt nach Ansicht des Bundesrates der erforderliche Binnenmarktbezug.

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Drucksache 174/1/05




Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Fragen 31 und 32

Fragen 33 bis 35

Frage 36

Frage 37

Frage 38

Frage 39


 
 
 


Drucksache 174/05 (Beschluss)

... Behörde oder welchem Gericht er erteilt werden kann. Die Einführung entsprechender Erbscheinsvordrucke setzt damit die Schaffung eines europäischen Erbscheinsrechts oder die Harmonisierung der nationalen Erbscheinsrechtsordnungen voraus. Bestimmungen zu einem Europäischen Erbschein müssten sich aber aus Kompetenzgründen auf verfahrensrechtliche Fragen und grenzüberschreitende Fälle beschränken. Für Regelungen rein nationaler Fälle fehlt nach Ansicht des Bundesrates der erforderliche Binnenmarktbezug.

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Drucksache 174/05 (Beschluss)




Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Fragen 31 und 32

Fragen 33 bis 35

Frage 36

Frage 37

Frage 38

Frage 39


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.