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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Brandmeisteranwärter"


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Drucksache 608/1/12

... Zwar stellt sich für Bewerber der "Feuerwehrlaufbahn" die Frage der körperlichen Eignung nicht. Sofern diese nämlich als Brandmeisteranwärter im Rahmen ihrer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder im Anschluss an diese künftig auch zum Notfallsanitäter ausgebildet werden (müssen), ist die körperliche Eignung bereits mit Bestehen des dem Einstellungsverfahren vorangegangenen Eignungstests nachgewiesen. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass bei den Feuerwehren künftig "gemischte" Teams, bestehend aus Feuerwehrbeamten mit rettungsdienstlicher Ausbildung und Notfallsanitätern, im Rettungsdienst gemeinsam Verwendung finden werden, ist die zwingend erforderliche körperliche Eignung schon zu Beginn in die Eignungsvoraussetzungen aufzunehmen. Die bloße Formulierung, "... in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ... " zu sein, ist nicht ausreichend. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Bewerber zwar objektiv gesund sein kann, den physischen Anforderungen, die den Notfallsanitätern im Einsatzfall abverlangt werden, jedoch nicht gewachsen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG

13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 608/12 (Beschluss)

... Zwar stellt sich für Bewerber der "Feuerwehrlaufbahn" die Frage der körperlichen Eignung nicht. Sofern diese nämlich als Brandmeisteranwärter im Rahmen ihrer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder im Anschluss an diese künftig auch zum Notfallsanitäter ausgebildet werden (müssen), ist die körperliche Eignung bereits mit Bestehen des dem Einstellungsverfahren vorangegangenen Eignungstests nachgewiesen. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass bei den Feuerwehren künftig "gemischte" Teams, bestehend aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift und Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

9. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

10. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

12. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


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