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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesliegenschaft"


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Drucksache 521/19

... -Emissionen der Bundesliegenschaften (Bereitstellung von Wärme und Strom) und im Bereich Mobilität (Dienstreisen und Fuhrpark) systematisch erhoben. Änderungen gegenüber dem Vorjahr werden jeweils erläutert. Zudem wird von jedem Geschäftsbereich jährlich auf Basis der Ist-Emissionen eine Liste mit Maßnahmen erstellt, mit denen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 557/3/17

... Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) die zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften. Sie verfügt gegenwärtig über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen und ist eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/3/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 557/2/17

... Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) die zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften. Sie verfügt gegenwärtig über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen und ist eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/2/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 557/4/17

... 1. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die verbilligte Veräußerung von Bundesliegenschaften an Gebietskörperschaften und mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften zu erleichtern. Der Bundesrat erhofft sich hierbei insbesondere eine noch stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus.



Drucksache 557/17 (Beschluss)

... Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) die zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften. Sie verfügt gegenwärtig über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen und ist eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 571/3/14

... Der am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossene Entwurf des Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes (BR-Drucksache 282/14(B)) soll den unbefriedigenden Zustand der bestehenden Staatspraxis beenden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften sowie die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Kampfmittel erstattet. Denn auch der Ausgleich der enormen, im Zusammenhang mit der Beseitigung von nicht ehemals reichseigenen Kampfmitteln und weiteren Rüstungsaltlasten noch ausstehenden Kosten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.



Drucksache 571/14 (Beschluss)

... Der am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossene Entwurf des Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes (BR-Drucksache 282/14(B)) soll den unbefriedigenden Zustand der bestehenden Staatspraxis beenden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften sowie die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Kampfmittel erstattet. Denn auch der Ausgleich der enormen, im Zusammenhang mit der Beseitigung von nicht ehemals reichseigenen Kampfmitteln und weiteren Rüstungsaltlasten noch ausstehenden Kosten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.



Drucksache 227/12

... Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften. Nach geltender Rechtslage hat sie sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften an kaufmännischen Grundsätzen zu orientieren und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/12




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 227/1/12

... "Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften hat das gesetzlich auferlegte Ziel, nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern. Der Schlüssel für eine gelungene Konversion liegt nach den Erfahrungen aus den vergangenen Strukturreformen jedoch in der Möglichkeit der öffentlichen Hand, Konversionsgrundstücke zu verbilligten Konditionen zu erwerben. Denn insbesondere die Standortkommunen, die an einer eigenverantwortlichen Entwicklung der auf ihrem Gemeinde-/Stadtgebiet liegenden Konversionsflächen interessiert sind, sehen sich aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht dazu in der Lage, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Deshalb haben sowohl die Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2011 als auch der Bundesrat am 30. März 2012 die Einführung einer Öffnungsklausel im Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) gefordert, mit der die Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Verwertung von Liegenschaften ermöglicht wird. Neben dieser Öffnungsklausel müssen gleichzeitig die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken rechtzeitig vor Räumung der Bundeswehrliegenschaften geschaffen werden (Haushaltsvermerk)."



Drucksache 227/12 (Beschluss)

... Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften. Nach geltender Rechtslage hat sie sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften an kaufmännischen Grundsätzen zu orientieren und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/12 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung


 
 
 


Drucksache 5/07

... Die Vorschrift greift die Zielsetzung des Gesetzes über die Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) auf. Danach wird grundsätzlich das Eigentum an allen Dienstliegenschaften von Bundeseinrichtungen sukzessive an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen, um ein modernes und wirtschaftlich effizientes Liegenschaftsmanagement zu gewährleisten. Hierdurch wird die abgebende Dienststelle - hier die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) - von entsprechenden Aufgaben entlastet und ist mit Ausnahme der Miete (einschließlich Betriebskosten) nicht mit weiteren Liegenschaftskosten belastet. Die Miete ist zudem bei der Gebührengestaltung zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 2). Da zunächst die DAMA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Eigentümerin der von ihr genutzten Bundesliegenschaft wird, bestimmt Satz 1 in Ergänzung zum BImA-Errichtungsgesetz den Eigentumsübergang dieser Liegenschaft auf die BImA. Um daran anschließend die weitere dauerhafte Nutzung der Liegenschaft durch die DAMA zu gewährleisten, verpflichten Satz 2 und 3 die BImA und die DAMA zum Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages bis zum 30. September 2007. Soweit im Zuge der diesbezüglichen Verhandlungen Differenzen oder Verzögerungen auftreten sollten, obliegt es dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Finanzen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechts- und Fachaufsicht klärend tätig zu werden. Die Übertragung der Liegenschaft auf die BImA lässt die Rechte und Pflichten der DAMA aus der übernommenen Vereinbarung des BfArM zur Wahrnehmung der Aufgaben des Technischen Liegenschaftsmanagements vom 2. Dezember 2002 unberührt. Die DAMA kündigt im Hinblick auf die Übernahme der Liegenschaft durch die BImA in Abstimmung mit dieser die genannte Vereinbarung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Überleitung von Beschäftigten

§ 18
Verteilung der Versorgungsbezüge

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

§ 21
Eigentumsübertragung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Änderung des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Internationaler Wettbewerb

3. Neuregelung

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

6. Finanzielle Auswirkungen

7. Kosten- und Preiswirkungen

B. Die Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absätze 5 bis 7

Zu Absätze 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absätzen 2, 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 141/06

... 15. Bundesliegenschaften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.