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"Bundesratsbeauftragten"


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0869/08B
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0831/07B
0304/07
0744/1/06
0762/03
Drucksache 638/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 278/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Themenbereich "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 764/17

... Der vom Bundesrat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 500/16(B) ∗) benannte Bundesratsbeauftragte für die Expertengruppe für territorialen Zusammenhalt und Stadtentwicklung (EGTCUM) Niedersachsen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MR Dipl. -Ing. Günter Vogel-Cairénius) kann seine Funktion künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 611/17

... Der vom Bundesrat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 (BR-Drucksache 38/16(B)) benannte Bundesratsbeauftragter für die Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung" Nordrhein-Westfalen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (RD Dr. Patrick Neuhaus) kann seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/17




Arbeitsgruppe Modernisierung der Hochschulbildung


 
 
 


Drucksache 147/17

... Die vom Bundesrat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 (BR-Drucksache 38/16(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" Bayern Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (OStR'in Anne-Rose Merz) wird ihre Funktion in der o.g. Arbeitsgruppe nicht mehr wahrnehmen können.



Drucksache 94/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ministerialrat Philipp Holzheid).



Drucksache 711/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 93/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Qualifikation, Schulung sowie Wissenstransfer: traditionelle und neue Berufe im Bereich des kulturellen Erbes" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Landesamt für Denkmalpflege (Oberkonservator Dipl. -Ing. Rocco Curti).



Drucksache 188/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 634/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 143/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Landesamt für Statistik (Präsident Dr. Thomas Gößl).



Drucksache 188/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Justizministerium (OStA Martin Diesterheft).



Drucksache 540/17

... Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 (BR-Drucksache 72/14(B) festgelegt, den Benennungszeitraum der Bundesratsbeauftragten zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" auf dreieinhalb Jahre zu begrenzen, um damit zur Halbzeitbewertung (mid-term-review) eine Neubenennung zu ermöglichen.



Drucksache 93/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Qualifikation, Schulung sowie Wissenstransfer: traditionelle und neue Berufe im Bereich des kulturellen Erbes" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Landesamt für Denkmalpflege (Oberkonservator Dipl. -Ing. Rocco Curti).



Drucksache 143/17

... Die vom Bundesrat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 500/16(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik Baden-Württemberg Statistisches Landesamt (Präsidentin Dr. Carmina Brenner) wird ihre Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen können.



Drucksache 636/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 13/17

... Der vom Bundesrat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 400/15(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Erweiterung und Beitrittsländer" Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Senator Frank Henkel) wird seine Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 147/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") einen Vertreter des Landes Hessen, Kultusministerium (Referent Horst-Günter Herold).



Drucksache 143/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Landesamt für Statistik (Präsident Dr. Thomas Gößl).



Drucksache 712/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 94/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 373/17 (Beschluss)

... 12. Er bittet die Bundesregierung, die Länder in der zweiten Verhandlungsphase enger einzubeziehen als bisher. Dies bezieht sich insbesondere auf die Teilnahme der Bundesratsbeauftragten an den Sitzungen und Seminaren der Ratsarbeitsgruppe. Er bedauert, dass dies in der Vergangenheit nicht gewährleistet wurde, obgleich Themen erörtert wurden, die laut Tagesordnung Länderzuständigkeiten berühren oder wesentliche Interessen der Länder betreffen.



Drucksache 373/1/17

... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder in der zweiten Verhandlungsphase enger einzubeziehen als bisher. Dies bezieht sich insbesondere auf die Teilnahme der Bundesratsbeauftragten an den Sitzungen und Seminaren der Ratsarbeitsgruppe. Er bedauert, dass dies in der Vergangenheit nicht gewährleistet wurde, obgleich Themen erörtert wurden, die laut Tagesordnung Länderzuständigkeiten berühren oder wesentliche Interessen der Länder betreffen.



Drucksache 188/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Justizministerium (OStA Martin Diesterheft).



Drucksache 278/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Themenbereich "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 720/17

... Der vom Bundesrat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 400/15(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Entwicklungszusammenarbeit Brandenburg Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (Detlev Groß) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 94/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ministerialrat Philipp Holzheid).



Drucksache 147/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") einen Vertreter des Landes Hessen, Kultusministerium (Referent Horst-Günter Herold).



Drucksache 594/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Expertengruppe der Kommission zur Richtlinie



Drucksache 595/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 589/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 5/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) für den Ausschuss für Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie



Drucksache 597/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Expertengruppe der Kommission "Trinkwasser-Richtlinie" (Richtlinie



Drucksache 736/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Themenbereich "Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe" einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MR Arnold Schmidt).



Drucksache 589/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie



Drucksache 39/16

... Das Mandat des bisher benannten Bundesratsbeauftragten für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"1 soll auf den Themenbereich "Informationsaustausch" beschränkt werden.



Drucksache 594/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 38/16 (Beschluss)

... a) als Bundesratsbeauftragte/Bundesratsbeauftragten N. N.



Drucksache 703/16

... Der vom Bundesrat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 (BR-Drucksache 300/14(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich:



Drucksache 115/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt l der Bund-Länder-Vereinbarung fflr dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 36/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertenarbeitsgruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 38/1/16

... a) als Bundesratsbeauftragte/Bundesratsbeauftragten N. N.



Drucksache 589/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie



Drucksache 595/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für das Gremium der Kommission "Generaldirektoren für Berufliche Bildung" (DGVT) einen Vertreter des LandesHessen, Kultusministerium (LMR Wolfgang Kreher).



Drucksache 594/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Expertengruppe der Kommission zur Richtlinie



Drucksache 595/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für das Gremium der Kommission "Generaldirektoren für Berufliche Bildung" (DGVT) einen Vertreter des LandesHessen, Kultusministerium (LMR Wolfgang Kreher).



Drucksache 5/16

... Der vom Bundesrat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 800/13(B), Ziffer 13) benannte Bundesratsbeauftragte für den Ausschuss für Maschinen / Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie



Drucksache 38/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppen jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen unter der Voraussetzung, dass die Beauftragten und ihre Stellvertreter nicht gleichzeitig an Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppe teilnehmen.



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