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"Bundesrecht"
Drucksache 258/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... Nach dem Konzept des Gesetzentwurfs sollen die Behörden, die insbesondere für die Anerkennung nicht bundesrechtlich geregelter Verbraucherschlichtungsstellen zuständig sind, durch Landesrecht bestimmt werden. Ferner sollen die Länder die Universalschlichtungsstellen einrichten. Der Zeitbedarf für die rechtliche wie tatsächliche Umsetzung ist erheblich, zumal jeweils zwischen verschiedenen Alternativen entschieden und die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Besonders aufwendig gestaltet sich die Umsetzung dann, wenn die Länder in die Prüfung die Möglichkeit einbeziehen, die in der Sache gebotene bundeszentrale Wahrnehmung der Aufgaben im Wege von Länderkooperationen herbeizuführen.
Drucksache 58/15
... Soweit öffentliche Stellen Informationen aufgrund bundesrechtlicher Zugangsregelungen zugänglich machen, entsteht kein Erfüllungsaufwand, da diese Informationen nach dem Gesetzentwurf ohne Weiteres weiterverwendet werden können. Erfüllungsaufwand entsteht für diejenigen öffentlichen Stellen, die Informationen im Anwendungsbereich des Gesetzes zugänglich machen und deren Weiterverwendung von Entgeltleistungen abhängig machen. Sie müssen die diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes sowie die Transparenzanforderungen beachten. Soweit Personal- und Sachkosten entstehen, hängen diese von der Ausgestaltung des Verfahrens im Einzelfall ab und können daher nicht beziffert werden. Sie sind in den betroffenen Haushaltseinzelplänen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsansätze und Stellenpläne aufzufangen.
Drucksache 274/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dies umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des
Anlage Entschließung des Bundesrates: Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... Der Status des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung ist bezogen auf seine Tätigkeit im Unternehmen bisher nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Mit den Urteilen vom 3. April 2014 (B 5 RE 13/ 14 R, B 5 RE 9/ 14 R und B 5 RE 3/ 14 R) hat das Bundessozialgericht deshalb entschieden, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 46 Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte
§ 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 41a Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte
§ 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41c Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41d Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte
§ 155a Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung
Artikel 6 Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Sozialversicherungsrechtliche Situation
2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte
2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit
3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern
4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung
5. Vertretung des Arbeitgebers
6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
7. Änderung der Patentanwaltsordnung
8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 409/15
Gesetzesantrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern
... Zu diesem Zweck soll es den Ländern ermöglicht werden, durch Landesrecht, d.h. durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, die Einzelheiten einer Zuständigkeitskonzentration zu regeln. Eine Festlegung im Bundesrecht, dass die Länder nur durch Gesetz oder unmittelbar durch Rechtsverordnung eine solche Zuständigkeitskonzentration vornehmen dürfen, wird bewusst vermieden. Diese Gestaltungsmöglichkeit bleibt den Ländern überlassen. Letztlich sollen die Länderparlamente selber bestimmen können, welchem Regelungsmodell sie bei einer Asylzuständigkeitskonzentration nach Herkunftsländern in ihrem Land folgen. Die gerichtsbezirksübergreifende Zuweisung von asylrechtlichen Streitverfahren an ein Verwaltungsgericht ist an eine Voraussetzung geknüpft, die einen Missbrauch der örtlichen Zuständigkeitskonzentration verhindern soll. So soll von der Möglichkeit nur dann Gebrauch gemacht werden können, wenn es für die Förderung der Streitigkeiten sachdienlich ist.
Drucksache 14/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Aussetzung der Erhebung nach § 9 Absatz 4 des Umweltstatistikgesetz es
... ) erarbeitet wird, bei der zeitgleich § 9 Abs. 4 UStatG novelliert und an die neuen bundesrechtlichen Anforderungen angepasst werden soll. Das Ressort erachtet daher eine Erhebung nach geltendem Recht nicht mehr für sinnvoll und erwartet eine bessere Datenlage nach Novellierung des UStatG.
Drucksache 493/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
... über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
Drucksache 538/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... ) vom 29. April 2013 festgestellten Defizite zu beheben, auf der Ebene des Bundesrechts an die Stelle mehrerer verschiedener Gesetze einen kohärenten Rechtsrahmen treten zu lassen, Ein- und Ausfuhr von Kulturgut als zwei Seiten einer Medaille zu regeln sowie die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des - europa- und völkerrechtlich begründeten - öffentlichrechtlichen Rückgabeanspruchs zu erweitern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 KGSG
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 und 2 KGSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 KGSG
6. Zu Artikel 1 § 16 Überschrift, Absatz 1 KGSG
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3, § 24 Absatz 3, § 79 Absatz 4 KGSG
8. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 KGSG
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Nummer 4 KGSG
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 - neu - KGSG
11. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Nummer 7 KGSG
12. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 3 KGSG
13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - KGSG
14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 KGSG
15. Zu Artikel 1 § 86 Überschrift
16. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 3 - neu - KGSG
Drucksache 575/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG
... "(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze aufzustellen, die für die medizinische Bewertung des Grades der Behinderung und die medizinischen Voraussetzungen für die Vergabe von Merkzeichen maßgebend sind, die nach Bundesrecht im Schwerbehindertenausweis einzutragen sind."
‚Artikel 1a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 225/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des VerwaltungsVollstreckungsgesetzes
... ) zur Verfügung. Parallel zu diesen Auskunftsrechten wurden in den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts Datenübermittlungsbefugnisse für öffentliche Stellen geschaffen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19a VwVG
3. Zu Artikel 2 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 147/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG
13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 67 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut nur auf die nach bundesrechtlichen Regelungen gewährten Zuschläge. Durch die Föderalismusreform I (BGBl. 2006 I S. 2034) ist ab dem 1. September 2006 die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Beamtenrechts zwischen Bund und Ländern geändert worden. Auf Grund von Artikel 125a Absatz 1 GG gelten die Regelungen des
Drucksache 131/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
... Um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für sogenannte "Public-Viewing"- Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 einheitlich im gesamten Bundesgebiet zu erreichen, ist vor diesem Hintergrund der Erlass von bundesrechtlichen Vorschriften geboten, die speziell den Schutz gegen Lärm bei diesen öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien zum Gegenstand haben. Vor dem Hintergrund, dass bereits für "Public-Viewing"- Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, zur Fußball-Europameisterschaft 2008 und zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010 jeweils eine Verordnung mit befristeter Geltung erlassen worden war (BAnz. Nummer 84 vom 4. Mai 2006, Seite 3511; BAnz. Nummer 80 vom 3. Juni 2008, Seite 1949; BAnz. Nummer 77 vom 26. Mai 2010, Seite 1827) und sich diese Verordnungen im Vollzug bewährt hatten, bietet sich an, den Regelungsgehalt dieser Verordnungen aufzugreifen und auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auszurichten. Die Verordnungen waren als Parallelregelung zur Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2817: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... eine einheitlich geltende bundesrechtliche Vollregelung zu schaffen, die alle landwirtschaftlichen Betriebe im Hinblick auf technische Anforderungen an JGS-Anlagen im Wettbewerb gleichstellt. Damit würde eine seit Langem - vor allem von der betroffenen Wirtschaft - geforderte Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer geschaffen, das sich im Laufe der Zeit in den Ländern in einigen Punkten unterschiedlich entwickelt hat.
Drucksache 147/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG
17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG
20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 638/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die Effektivität der bestehenden Struktur der Aufsicht über Finanzanlagevermittler einschließlich der Effektivität des Verwaltungsvollzugs der einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen überprüft wird. Die Überprüfung sollte sich insbesondere darauf erstrecken, ob gegenwärtig bundesweit eine wirkungsvolle Aufsichtspraxis mit einem effektiven, reibungslosen und einheitlichen Vollzug gewährleistet ist.
Drucksache 225/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des VerwaltungsVollstreckungsgesetzes
... ) zur Verfügung. Parallel zu diesen Auskunftsrechten wurden in den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts Datenübermittlungsbefugnisse für öffentliche Stellen geschaffen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19a VwVG
3. Zu Artikel 2 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 396/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... Im Rahmen des hier einschlägigen Artikels 96 Absatz 5 Nummer 5 GG hat es der Verfassungsgeber dem Gesetzgeber überlassen, den Begriff des Staatsschutzes durch einfaches Bundesrecht näher zu regeln (vgl. die sogenannte Eggesin-Entscheidung des Bundesgerichthofs, Urteil vom 22. Dezember 2000, 3 StR 378/00, Absatz-Nummer 14), jedoch muss er sich hierbei an den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen des Staatsschutzstrafrechts halten. Zum Begriff des Staatsschutzes hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Bundesgesetzgeber "nur solche Straftaten der Strafverfolgung durch den Bund unterstellen [darf], die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise betreffen und die Rechtsgüter des Gesamtstaates derart stark beeinträchtigen, dass ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des Angriffs auf die bundesstaatliche Gesamtordnung nicht gerecht würde" (BGH, a. a. O. Absatz-Nummer 15).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 29/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
... Kosten- bzw. gebührenfreie Personenstandsurkunden für Zwecke der Gewährung von Elterngeld sind bundesrechtlich nicht vorgesehen. Insbesondere enthalten § 64 Absatz 2 Satz 2
Drucksache 149/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... Für die Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Artikel 5) folgt die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG. Eine bundeseinheitliche Regelung ist im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, um einheitliche Rahmenbedingungen für die geförderten Altersvorsorgeprodukte sicherzustellen, um die Wirtschaftseinheit zu wahren und um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums Deutschland sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz bereits bundesrechtlich geregelt ist.
Drucksache 279/14
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts
... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die Effektivität der bestehenden Struktur der Aufsicht über Finanzanlagevermittler einschließlich der Effektivität des Verwaltungsvollzugs der einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen überprüft wird. Die Überprüfung sollte sich insbesondere darauf erstrecken, ob gegenwärtig bundesweit eine wirkungsvolle Aufsichtspraxis mit einem effektiven, reibungslosen und einheitlichen Vollzug gewährleistet ist.
Drucksache 156/14
... Der Gesetzentwurf dient der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Bundesrecht durch das geltende
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Alternativen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2810: Gesetz zur Änderung des Umwelti nformationsgesetzes (UIG)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 162/1/14
... Der Begriff "Kleinkläranlagen" ist im Bundesrecht nicht gebräuchlich, sondern es wird stets
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anhang 1 Teil C Absatz 1 Satz 1 Fußnote zur Tabelle AbwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Anhang 29 Teil F Absatz 1 Satz 2 - neu - ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 162/14 (Beschluss)
... Der Begriff "Kleinkläranlagen" ist im Bundesrecht nicht gebräuchlich, sondern es wird stets der Begriff "Kleineinleitungen" verwendet (siehe auch Anhang 1 Teil C Absatz 4 AbwV und § 8 AbwAG). Ein neuer Begriff birgt die Gefahr von Missverständnissen und führt zu einem Klärungsbedarf im Vollzug.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anhang 1 Teil C Absatz 1 Satz 1 Fußnote zur Tabelle AbwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Anhang 29 Teil F Absatz 1 Satz 2 - neu - , Nummer 18 Buchstabe f Anhang 41 Teil F Satz 2 - neu - , Nummer 22 Buchstabe e Anhang 46 Teil F Satz 2 - neu - AbwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 461/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein -
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass das Staatsangehörigkeitsrecht dringend reformbedürftig ist. Sowohl im Sinne der Demokratie als auch der Integration ist anzustreben, dass die in Deutschland integrierten und dauerhaft lebenden Menschen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleiche Rechte und Pflichten wahrnehmen. Mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht ist es nicht gelungen, das Auseinanderfallen von Einwohner- und Bürgerschaft deutlich zu reduzieren. Trotz einiger Steigerungen bleiben die Einbürgerungszahlen weit hinter dem Einbürgerungspotenzial zurück. Bemühungen in den Ländern, Ausländerinnen und Ausländern eine realistische Perspektive auf volle Teilhabe und Anerkennung als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu bieten, werden durch das geltende Bundesrecht begrenzt. Unnötige und unklare Regelungen führen zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
Drucksache 497/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
... Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 51a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Artikel 3 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 45a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Artikel 4 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 67 Berufshaftpflichtversicherung
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 6 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 501/1/13
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
... 1. Ziel des Gesetzes ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen und die Vorschläge einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht umzusetzen, soweit wie sie gesetzliche Änderungen im Bundesrecht betreffen. Durch Änderungen im Verfahrensrecht und durch Änderungen im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde gestärkt werden, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers soweit wie möglich zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken.
Drucksache 113/13
... Insgesamt nimmt die Änderungsverordnung den Grundsatz der Nachhaltigkeit des Bundesrechts durch Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie durch Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
§ 26c Registriernummern
§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 26e Erfahrungsberichte der Länder
§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.1 Grundsätze
3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden
Tabelle
Tabelle
2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.
Tabelle
2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.
3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.
Tabelle
Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Wesentliche Regelungen im Überblick
III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Folgen der Verordnung
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
cc Stichprobenkontrollen
aaa Unabhängiges Kontrollsystem
bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten
3. Kosten für die Wirtschaft
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
VI. Zeitliche Geltung
VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen
VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu § 26c Registriernummern
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder
Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht mehr anzuwenden, soweit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder zu einem Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bundesrechtliche Vorschriften in Kraft getreten sind oder in Kraft treten, die inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten; eine auf Grund des Absatzes 2 erlassene Rechtsverordnung bleibt davon unberührt. Das Bundesministerium macht den nach Satz 1 maßgeblichen Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.
Drucksache 6/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)
... In § 16 wird das Wort "bundesrechtlichen" gestrichen.
Drucksache 112/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse 908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetz es
... 2006 wegen des engen Sachzusammenhangs mit bauordnungsrechtlichen Verfahren nicht bundesrechtlich geregelt werden, sondern auf Länderebene erfolgen.
Drucksache 639/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
... (2) Soweit das Grundbuchamt nach bundesrechtlicher Vorschrift verpflichtet ist, einem Gericht oder einer Behörde über eine Eintragung Mitteilung zu machen, besteht diese Verpflichtung nicht bezüglich der Angaben, die nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 aus dem Liegenschaftskataster in das Grundbuch übernommen wurden.
Drucksache 638/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13a Aufsichtsmaßnahmen
§ 15b Betrieb ohne Registrierung
§ 20 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 6 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 7 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 8 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 97a Abmahnung
§ 104a Gerichtsstand
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 51 Gewerblicher Rechtsschutz
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 32/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
... (1) Werte für Messgrößen dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse nur dann angegeben oder verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung ein Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde und die Werte auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sind, soweit in der Rechtsverordnung nach § 41 Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist. Andere bundesrechtliche Regelungen, die vergleichbaren Schutzzwecken dienen, sind weiterhin anzuwenden.
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... Das DBVG wurde über einen Fünfjahreszeitraum evaluiert. Die Bundesministerien des Innern und für Gesundheit haben Ende Oktober 2012 den "Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG)" (künftig: Evaluationsbericht) der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass sich die mit dem DBVG eingeführten Neuerungen grundsätzlich bewährt haben. Handlungs- oder Prüfungsbedarf für bundesrechtliche Änderungen bejaht sie nur in folgenden Punkten:
Drucksache 461/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass das Staatsangehörigkeitsrecht dringend reformbedürftig ist. Sowohl im Sinne der Demokratie als auch der Integration ist anzustreben, dass die in Deutschland integrierten und dauerhaft lebenden Menschen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleiche Rechte und Pflichten wahrnehmen. Mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht ist es nicht gelungen, das Auseinanderfallen von Einwohner- und Bürgerschaft deutlich zu reduzieren. Trotz einiger Steigerungen bleiben die Einbürgerungszahlen weit hinter dem Einbürgerungspotenzial zurück. Bemühungen in den Ländern, Ausländerinnen und Ausländern eine realistische Perspektive auf volle Teilhabe und Anerkennung als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu bieten, werden durch das geltende Bundesrecht begrenzt. Unnötige und unklare Regelungen führen zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 9 Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern
Artikel 2 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Passgesetzes
Artikel 5 Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Drucksache 356/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... "(2) Dieses Gesetz gilt auch für die öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen."
§ 16 Barrierefreiheit
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 26 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Drucksache 93/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... Im Übrigen ist auch auf Artikel 125a Absatz 2 Satz 1 GG hinzuweisen. Soweit mit einem Gesetz keine grundlegende Neukonzeption verbunden ist, sondern die wesentlichen Elemente der bisherigen Regelung erhalten bleiben, ergibt sich die Kompetenz des Bundes zur Änderung fortbestehenden Bundesrechts aus Artikel 125a Absatz 2 Satz 1 GG (BVerfGE 111, 10). Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist vor In-Kraft-Treten des Artikels 72 Absatz 2 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes
1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe
2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund
3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe
4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang
5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
3. Weitere Kosten
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Erfüllungsaufwand für Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
Drucksache 69/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung
... a) In Nummer 5 sind in § 6 Absatz 1 nach dem Wort "Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und nach dem Wort "wurden," die Wörter "und sonstige bundesrechtliche Pflichtarbeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" einzufügen.
Drucksache 323/13
Gesetzentwurf des Bundesministeriums
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuch s
... Änderung sonstigen Bundesrechts
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften
2. Senkung der Mindestordnungsgelder
3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden
4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
Drucksache 253/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
... In § 117a der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird die Angabe "6 und 7" durch die Angabe "6, 7 und 9" ersetzt.
Drucksache 320/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Ferner besteht gegenüber der Schaffung eines bundesrechtlichen Kontrahierungszwanges die grundsätzlich abweichende Möglichkeit, auf europäischer Ebene auf eine zeitnahe Initiative der Kommission zum europaweiten Anspruch auf Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis hinzuwirken und deshalb Änderungen im Bundesrecht einstweilen bis zur Vorlage eines solchen Richtlinienvorschlages durch die Kommission zurückzustellen, um diesen dann zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Ein solches Zuwarten erscheint angesichts der Tatsache, dass in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher ungelöst bleiben, unvertretbar. Allein aufgrund der - für sich genommen durchaus zu begrüßenden - bisherigen Ankündigungen der Kommission, einen Richtlinienvorschlag zu unterbreiten, darf sich der Gesetzgeber nicht seiner politischen Verantwortung entziehen. Selbst wenn ein Richtlinienvorschlag vorgelegt werden würde, wäre dieser zunächst mit einer Umsetzungsfrist verbunden und hätte auf absehbare Zeit keine unmittelbare Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland. Abgesehen davon steht der Gesetzentwurf in Einklang mit den bereits unterbreiteten Empfehlungen der Kommission zur Einrichtung und zum Zugang eines Girokontos für Jedermann
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten
II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 675f
Zu § 675f
Zu Artikel 2
Drucksache 728/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... Die Auswahl der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten sind originäre Aufgaben der Prüfungsvorsitzenden oder des Prüfungsvorsitzenden. Dies geschieht nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der jeweiligen fachlichen Expertise. Die Berufsgesetze und Verordnungen anderer bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberufe weisen einen solchen Passus ebenfalls auf und haben sich bewährt.
Drucksache 354/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
... es gilt" die Wörter "zwischen Dienstherrn, die dem Bundesrecht unterliegen" einzufügen.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 206/13
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuch s (BauGB )
... es (Freigabe von Bundesrecht zur landesrechtlichen Ersetzung) nicht nur für ein komplettes Bundesgesetz, sondern auch für Teile davon Gebrauch machen darf (vgl. Degenhart in Sachs,
Drucksache 28/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12e Saisonbeschäftigungen
Artikel 7 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 9 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
2. Weitere Kosten
3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Weitere Kosten:
Drucksache 320/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Ferner besteht gegenüber der Schaffung eines bundesrechtlichen Kontrahierungszwanges die grundsätzlich abweichende Möglichkeit, auf europäischer Ebene auf eine zeitnahe Initiative der Kommission zum europaweiten Anspruch auf Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis hinzuwirken und deshalb Änderungen im Bundesrecht einstweilen bis zur Vorlage eines solchen Richtlinienvorschlages auf Ebene der Europäischen Kommission zurückzustellen, um diesen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Ein solches Zuwarten erscheint angesichts der Tatsache, dass in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher ungelöst bleiben, unvertretbar. Allein aufgrund der - für sich genommen durchaus zu begrüßenden - bisherigen Ankündigungen der Europäischen Kommission, einen Richtlinienvorschlag zu unterbreiten, darf sich der Gesetzgeber nicht seiner politischen Verantwortung entziehen. Selbst wenn ein Richtlinienvorschlag vorgelegt werden würde, wäre dieser zunächst mit einer Umsetzungsfrist verbunden und hätte auf absehbare Zeit keine unmittelbare Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland. Abgesehen davon steht der vorliegende Gesetzentwurf in Einklang mit den bereits unterbreiteten Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Einrichtung und zum Zugang eines Girokontos für Jedermann
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten
II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. finanzielle Auswirkungen
2. gesellschaftspolitischer Art
3. gleichstellungspolitischer Art
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Drucksache 546/13
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
... "§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes gilt zwischen Dienstherren, die dem Bundesrecht unterliegen, entsprechend mit der Maßgabe, dass".
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten - Drucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135, 17/13878 -
Anlage Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Zu Artikel 1
Drucksache 389/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... d) In § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 werden nach dem Wort "Maßgabe" die Wörter "des Bundesrechtes oder des" eingefügt.
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... Der Nationale Normenkontrollrat weist ausdrücklich darauf hin, dass in Fällen, in denen der Vollzug des Bundesrechts den Ländern obliegt, der Bund den Erfüllungsaufwand in Zusammenarbeit mit den Ländern zu ermitteln hat. Im Rahmen der Länderanhörung sind dabei die konkreten Kosten, die durch ein Regelungsvorhaben verursacht werden, zu erheben. Nur so kann Transparenz über die Auswirkungen eines Regelungsvorhabens hergestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
3 Eingangsformel
§ 1 Mittelverteilung
§ 2 Ermittlung der Schadenshöhe
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung
§ 5 Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln
§ 6 Liquidität des Fonds
§ 7 Fondsverwaltung
§ 8 EU-beihilferechtliche Genehmigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“
3 Vorbemerkung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
3. Bewertung
Drucksache 382/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
... Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 120a Änderung der Bewilligung
Artikel 2 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 6a
§ 7
§ 8
§ 8a
§ 13
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 40 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Artikel 6 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 7 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 10 Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 13 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 16 Änderung des Markengesetzes
§ 81a Verfahrenskostenhilfe
Artikel 17 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 18 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
Artikel 19 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
§ 51a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 354/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
... es gilt" die Wörter "zwischen Dienstherrn, die dem Bundesrecht unterliegen" einzufügen.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 112/13 (Beschluss)
... 2006 wegen des engen Sachzusammenhangs mit bauordnungsrechtlichen Verfahren nicht bundesrechtlich, sondern auf Länderebene erfolgen.
Drucksache 190/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... Bei einer kumulativen Geltung von Landes- und Bundesrecht bezüglich der Kostentragung wäre insbesondere in den Ländern, in denen nach den rettungsdienstgesetzlichen Bestimmungen kostendeckende Entgelte zwischen den Aufgabenträgern/Leistungserbringern und den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung vereinbart werden, nicht hinreichend klar, nach welchen Normen sich die Finanzierung des Rettungsdienstes dem Grunde und der Höhe nach richtet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 75 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB V
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... Bei der Ausgestaltung der Prüfungsordnung für die Lebensmittelkontrollpersonen in Anlage 3 wurde in weiten Teilen auf bestehende Regelungen der Länder zurückgegriffen. Ergänzende landesrechtliche Regelungen, die nicht im Widerspruch zu den bundesrechtlichen Vorgaben stehen, sind jedoch weiterhin möglich.
Drucksache 500/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
... 2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130a Elektronisches Dokument
§ 130c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
§ 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung.
§ 298 Aktenausdruck
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
§ 945b Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 14a Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 14b Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46c Elektronisches Dokument
§ 46f Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 65c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 65d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 55c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 52c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 7 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 31b Verordnungsermächtigung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 10 Änderung des Markengesetzes
Artikel 11 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 12 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 13 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
Artikel 17 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Zugänglichmachungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 22 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 24 Verordnungsermächtigung für die Länder
Artikel 25 Verordnungsermächtigungen für den Bund
Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 728/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... Die Auswahl der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten sind originäre Aufgaben der Prüfungsvorsitzenden oder des Prüfungsvorsitzenden. Dies geschieht nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der jeweiligen fachlichen Expertise. Die Berufsgesetze und Verordnungen anderer bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberufe weisen einen solchen Passus ebenfalls auf und haben sich bewährt.
Drucksache 31/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Auch das Fahrlehrerwesen, die Berufskraftfahrerqualifikation sowie die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wirken länderübergreifend und bedürfen daher der bundesrechtlichen Regelung.
Drucksache 112/13
... (3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zu den in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 getroffenen bundesrechtlichen Regelungen zur Erfassung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten durch Rechtsverordnung Regelungen zu erlassen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
§ 2a Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude
§ 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes
1. Anlass
2. Wesentliche Änderungen im Überblick
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Erfüllungsaufwand
4. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit Europarecht; Befristung des Änderungsgesetzes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2129: Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 707/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... (Bundesrecht) und § 63 Absatz 2 Nummer 5
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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