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0918/1/04
0267/04
0728/04B
0993/04B
0993/1/04
0849/1/04
0610/04
0543/04B
0852/04
0618/04B
0270/04
0871/04
0676/2/04
0676/04B
0701/04B
0544/04B
0586/04
0918/04B
0184/04
0945/04
0428/04B
0553/04B
0722/04
0881/04
0429/04
0728/1/04
0721/04
0847/04
0429/04B
0945/04B
0709/04
0666/04
0945/1/04
0184/04B
0818/04
0428/04
0701/3/04
0325/03B
0830/03B
0663/03B
0642/03B
Drucksache 258/15 (Beschluss)

... Nach dem Konzept des Gesetzentwurfs sollen die Behörden, die insbesondere für die Anerkennung nicht bundesrechtlich geregelter Verbraucherschlichtungsstellen zuständig sind, durch Landesrecht bestimmt werden. Ferner sollen die Länder die Universalschlichtungsstellen einrichten. Der Zeitbedarf für die rechtliche wie tatsächliche Umsetzung ist erheblich, zumal jeweils zwischen verschiedenen Alternativen entschieden und die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Besonders aufwendig gestaltet sich die Umsetzung dann, wenn die Länder in die Prüfung die Möglichkeit einbeziehen, die in der Sache gebotene bundeszentrale Wahrnehmung der Aufgaben im Wege von Länderkooperationen herbeizuführen.



Drucksache 58/15

... Soweit öffentliche Stellen Informationen aufgrund bundesrechtlicher Zugangsregelungen zugänglich machen, entsteht kein Erfüllungsaufwand, da diese Informationen nach dem Gesetzentwurf ohne Weiteres weiterverwendet werden können. Erfüllungsaufwand entsteht für diejenigen öffentlichen Stellen, die Informationen im Anwendungsbereich des Gesetzes zugänglich machen und deren Weiterverwendung von Entgeltleistungen abhängig machen. Sie müssen die diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes sowie die Transparenzanforderungen beachten. Soweit Personal- und Sachkosten entstehen, hängen diese von der Ausgestaltung des Verfahrens im Einzelfall ab und können daher nicht beziffert werden. Sie sind in den betroffenen Haushaltseinzelplänen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsansätze und Stellenpläne aufzufangen.



Drucksache 274/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dies umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des

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Drucksache 274/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren


 
 
 


Drucksache 278/15

... Der Status des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung ist bezogen auf seine Tätigkeit im Unternehmen bisher nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Mit den Urteilen vom 3. April 2014 (B 5 RE 13/ 14 R, B 5 RE 9/ 14 R und B 5 RE 3/ 14 R) hat das Bundessozialgericht deshalb entschieden, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der

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Drucksache 278/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 46
Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte

§ 46a
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46b
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46c
Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 41a
Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte

§ 41b
Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41c
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41d
Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte

§ 155a
Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 286f
Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Sozialversicherungsrechtliche Situation

2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte

2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit

3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern

4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung

5. Vertretung des Arbeitgebers

6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

7. Änderung der Patentanwaltsordnung

8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 409/15

... Zu diesem Zweck soll es den Ländern ermöglicht werden, durch Landesrecht, d.h. durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, die Einzelheiten einer Zuständigkeitskonzentration zu regeln. Eine Festlegung im Bundesrecht, dass die Länder nur durch Gesetz oder unmittelbar durch Rechtsverordnung eine solche Zuständigkeitskonzentration vornehmen dürfen, wird bewusst vermieden. Diese Gestaltungsmöglichkeit bleibt den Ländern überlassen. Letztlich sollen die Länderparlamente selber bestimmen können, welchem Regelungsmodell sie bei einer Asylzuständigkeitskonzentration nach Herkunftsländern in ihrem Land folgen. Die gerichtsbezirksübergreifende Zuweisung von asylrechtlichen Streitverfahren an ein Verwaltungsgericht ist an eine Voraussetzung geknüpft, die einen Missbrauch der örtlichen Zuständigkeitskonzentration verhindern soll. So soll von der Möglichkeit nur dann Gebrauch gemacht werden können, wenn es für die Förderung der Streitigkeiten sachdienlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 14/15

... ) erarbeitet wird, bei der zeitgleich § 9 Abs. 4 UStatG novelliert und an die neuen bundesrechtlichen Anforderungen angepasst werden soll. Das Ressort erachtet daher eine Erhebung nach geltendem Recht nicht mehr für sinnvoll und erwartet eine bessere Datenlage nach Novellierung des UStatG.



Drucksache 493/15 (Beschluss)

... über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe



Drucksache 538/15 (Beschluss)

... ) vom 29. April 2013 festgestellten Defizite zu beheben, auf der Ebene des Bundesrechts an die Stelle mehrerer verschiedener Gesetze einen kohärenten Rechtsrahmen treten zu lassen, Ein- und Ausfuhr von Kulturgut als zwei Seiten einer Medaille zu regeln sowie die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des - europa- und völkerrechtlich begründeten - öffentlichrechtlichen Rückgabeanspruchs zu erweitern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 KGSG

3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 und 2 KGSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 KGSG

6. Zu Artikel 1 § 16 Überschrift, Absatz 1 KGSG

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3, § 24 Absatz 3, § 79 Absatz 4 KGSG

8. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 KGSG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Nummer 4 KGSG

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 - neu - KGSG

11. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Nummer 7 KGSG

12. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 3 KGSG

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - KGSG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 KGSG

15. Zu Artikel 1 § 86 Überschrift

16. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 3 - neu - KGSG


 
 
 


Drucksache 575/14

... "(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze aufzustellen, die für die medizinische Bewertung des Grades der Behinderung und die medizinischen Voraussetzungen für die Vergabe von Merkzeichen maßgebend sind, die nach Bundesrecht im Schwerbehindertenausweis einzutragen sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/14




‚Artikel 1a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 225/14 (Beschluss)

... ) zur Verfügung. Parallel zu diesen Auskunftsrechten wurden in den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts Datenübermittlungsbefugnisse für öffentliche Stellen geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19a VwVG

3. Zu Artikel 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 432/14

... Die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 67 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut nur auf die nach bundesrechtlichen Regelungen gewährten Zuschläge. Durch die Föderalismusreform I (BGBl. 2006 I S. 2034) ist ab dem 1. September 2006 die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Beamtenrechts zwischen Bund und Ländern geändert worden. Auf Grund von Artikel 125a Absatz 1 GG gelten die Regelungen des



Drucksache 131/14

... Um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für sogenannte "Public-Viewing"- Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 einheitlich im gesamten Bundesgebiet zu erreichen, ist vor diesem Hintergrund der Erlass von bundesrechtlichen Vorschriften geboten, die speziell den Schutz gegen Lärm bei diesen öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien zum Gegenstand haben. Vor dem Hintergrund, dass bereits für "Public-Viewing"- Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, zur Fußball-Europameisterschaft 2008 und zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010 jeweils eine Verordnung mit befristeter Geltung erlassen worden war (BAnz. Nummer 84 vom 4. Mai 2006, Seite 3511; BAnz. Nummer 80 vom 3. Juni 2008, Seite 1949; BAnz. Nummer 77 vom 26. Mai 2010, Seite 1827) und sich diese Verordnungen im Vollzug bewährt hatten, bietet sich an, den Regelungsgehalt dieser Verordnungen aufzugreifen und auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auszurichten. Die Verordnungen waren als Parallelregelung zur Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2817: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 77/14 (Beschluss)

... eine einheitlich geltende bundesrechtliche Vollregelung zu schaffen, die alle landwirtschaftlichen Betriebe im Hinblick auf technische Anforderungen an JGS-Anlagen im Wettbewerb gleichstellt. Damit würde eine seit Langem - vor allem von der betroffenen Wirtschaft - geforderte Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer geschaffen, das sich im Laufe der Zeit in den Ländern in einigen Punkten unterschiedlich entwickelt hat.



Drucksache 147/1/14

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 638/1/14

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die Effektivität der bestehenden Struktur der Aufsicht über Finanzanlagevermittler einschließlich der Effektivität des Verwaltungsvollzugs der einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen überprüft wird. Die Überprüfung sollte sich insbesondere darauf erstrecken, ob gegenwärtig bundesweit eine wirkungsvolle Aufsichtspraxis mit einem effektiven, reibungslosen und einheitlichen Vollzug gewährleistet ist.



Drucksache 225/1/14

... ) zur Verfügung. Parallel zu diesen Auskunftsrechten wurden in den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts Datenübermittlungsbefugnisse für öffentliche Stellen geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19a VwVG

3. Zu Artikel 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 396/14

... Im Rahmen des hier einschlägigen Artikels 96 Absatz 5 Nummer 5 GG hat es der Verfassungsgeber dem Gesetzgeber überlassen, den Begriff des Staatsschutzes durch einfaches Bundesrecht näher zu regeln (vgl. die sogenannte Eggesin-Entscheidung des Bundesgerichthofs, Urteil vom 22. Dezember 2000, 3 StR 378/00, Absatz-Nummer 14), jedoch muss er sich hierbei an den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen des Staatsschutzstrafrechts halten. Zum Begriff des Staatsschutzes hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Bundesgesetzgeber "nur solche Straftaten der Strafverfolgung durch den Bund unterstellen [darf], die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise betreffen und die Rechtsgüter des Gesamtstaates derart stark beeinträchtigen, dass ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des Angriffs auf die bundesstaatliche Gesamtordnung nicht gerecht würde" (BGH, a. a. O. Absatz-Nummer 15).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 29/1/14

... Kosten- bzw. gebührenfreie Personenstandsurkunden für Zwecke der Gewährung von Elterngeld sind bundesrechtlich nicht vorgesehen. Insbesondere enthalten § 64 Absatz 2 Satz 2



Drucksache 149/14

... Für die Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Artikel 5) folgt die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG. Eine bundeseinheitliche Regelung ist im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, um einheitliche Rahmenbedingungen für die geförderten Altersvorsorgeprodukte sicherzustellen, um die Wirtschaftseinheit zu wahren und um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums Deutschland sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz bereits bundesrechtlich geregelt ist.



Drucksache 279/14

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die Effektivität der bestehenden Struktur der Aufsicht über Finanzanlagevermittler einschließlich der Effektivität des Verwaltungsvollzugs der einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen überprüft wird. Die Überprüfung sollte sich insbesondere darauf erstrecken, ob gegenwärtig bundesweit eine wirkungsvolle Aufsichtspraxis mit einem effektiven, reibungslosen und einheitlichen Vollzug gewährleistet ist.



Drucksache 156/14

... Der Gesetzentwurf dient der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Bundesrecht durch das geltende

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2810: Gesetz zur Änderung des Umwelti nformationsgesetzes (UIG)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 162/1/14

... Der Begriff "Kleinkläranlagen" ist im Bundesrecht nicht gebräuchlich, sondern es wird stets

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anhang 1 Teil C Absatz 1 Satz 1 Fußnote zur Tabelle AbwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Anhang 29 Teil F Absatz 1 Satz 2 - neu - ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 162/14 (Beschluss)

... Der Begriff "Kleinkläranlagen" ist im Bundesrecht nicht gebräuchlich, sondern es wird stets der Begriff "Kleineinleitungen" verwendet (siehe auch Anhang 1 Teil C Absatz 4 AbwV und § 8 AbwAG). Ein neuer Begriff birgt die Gefahr von Missverständnissen und führt zu einem Klärungsbedarf im Vollzug.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anhang 1 Teil C Absatz 1 Satz 1 Fußnote zur Tabelle AbwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Anhang 29 Teil F Absatz 1 Satz 2 - neu - , Nummer 18 Buchstabe f Anhang 41 Teil F Satz 2 - neu - , Nummer 22 Buchstabe e Anhang 46 Teil F Satz 2 - neu - AbwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 461/1/13

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass das Staatsangehörigkeitsrecht dringend reformbedürftig ist. Sowohl im Sinne der Demokratie als auch der Integration ist anzustreben, dass die in Deutschland integrierten und dauerhaft lebenden Menschen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleiche Rechte und Pflichten wahrnehmen. Mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht ist es nicht gelungen, das Auseinanderfallen von Einwohner- und Bürgerschaft deutlich zu reduzieren. Trotz einiger Steigerungen bleiben die Einbürgerungszahlen weit hinter dem Einbürgerungspotenzial zurück. Bemühungen in den Ländern, Ausländerinnen und Ausländern eine realistische Perspektive auf volle Teilhabe und Anerkennung als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu bieten, werden durch das geltende Bundesrecht begrenzt. Unnötige und unklare Regelungen führen zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.



Drucksache 497/13

... Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

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Drucksache 497/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 67
Berufshaftpflichtversicherung

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 6
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 501/1/13

... 1. Ziel des Gesetzes ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen und die Vorschläge einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht umzusetzen, soweit wie sie gesetzliche Änderungen im Bundesrecht betreffen. Durch Änderungen im Verfahrensrecht und durch Änderungen im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde gestärkt werden, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers soweit wie möglich zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken.



Drucksache 113/13

... Insgesamt nimmt die Änderungsverordnung den Grundsatz der Nachhaltigkeit des Bundesrechts durch Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie durch Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 150/13

... (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht mehr anzuwenden, soweit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder zu einem Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bundesrechtliche Vorschriften in Kraft getreten sind oder in Kraft treten, die inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten; eine auf Grund des Absatzes 2 erlassene Rechtsverordnung bleibt davon unberührt. Das Bundesministerium macht den nach Satz 1 maßgeblichen Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.



Drucksache 6/13

... In § 16 wird das Wort "bundesrechtlichen" gestrichen.



Drucksache 112/1/13

... 2006 wegen des engen Sachzusammenhangs mit bauordnungsrechtlichen Verfahren nicht bundesrechtlich geregelt werden, sondern auf Länderebene erfolgen.



Drucksache 639/13

... (2) Soweit das Grundbuchamt nach bundesrechtlicher Vorschrift verpflichtet ist, einem Gericht oder einer Behörde über eine Eintragung Mitteilung zu machen, besteht diese Verpflichtung nicht bezüglich der Angaben, die nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 aus dem Liegenschaftskataster in das Grundbuch übernommen wurden.

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Drucksache 639/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 127

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

§ 28

§ 37

§ 46a

§ 71a
Anlegung des Datenbankgrundbuchs

§ 76a
Eintragungen in das Datenbankgrundbuch; Verordnungsermächtigung

§ 92a
Zuständigkeitswechsel

§ 93
Ausführungsvorschriften; Verordnungsermächtigung Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung

§ 100a
Zuständigkeitswechsel

§ 114

Artikel 3
Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung

Artikel 4
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 40

Artikel 5
Änderung der Grundstücksverkehrsordnung

Artikel 6
Änderung des Vermögensgesetzes

§ 30b
Anmeldevermerk

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 638/13

... Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

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Drucksache 638/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

§ 15b
Betrieb ohne Registrierung

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 8
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 97a
Abmahnung

§ 104a
Gerichtsstand

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51
Gewerblicher Rechtsschutz

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/13

... (1) Werte für Messgrößen dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse nur dann angegeben oder verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung ein Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde und die Werte auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sind, soweit in der Rechtsverordnung nach § 41 Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist. Andere bundesrechtliche Regelungen, die vergleichbaren Schutzzwecken dienen, sind weiterhin anzuwenden.



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Das DBVG wurde über einen Fünfjahreszeitraum evaluiert. Die Bundesministerien des Innern und für Gesundheit haben Ende Oktober 2012 den "Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG)" (künftig: Evaluationsbericht) der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass sich die mit dem DBVG eingeführten Neuerungen grundsätzlich bewährt haben. Handlungs- oder Prüfungsbedarf für bundesrechtliche Änderungen bejaht sie nur in folgenden Punkten:



Drucksache 461/13 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass das Staatsangehörigkeitsrecht dringend reformbedürftig ist. Sowohl im Sinne der Demokratie als auch der Integration ist anzustreben, dass die in Deutschland integrierten und dauerhaft lebenden Menschen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleiche Rechte und Pflichten wahrnehmen. Mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht ist es nicht gelungen, das Auseinanderfallen von Einwohner- und Bürgerschaft deutlich zu reduzieren. Trotz einiger Steigerungen bleiben die Einbürgerungszahlen weit hinter dem Einbürgerungspotenzial zurück. Bemühungen in den Ländern, Ausländerinnen und Ausländern eine realistische Perspektive auf volle Teilhabe und Anerkennung als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu bieten, werden durch das geltende Bundesrecht begrenzt. Unnötige und unklare Regelungen führen zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.

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Drucksache 461/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 356/13

... "(2) Dieses Gesetz gilt auch für die öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen."

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Drucksache 356/13




§ 16
Barrierefreiheit

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 21
Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 26
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes


 
 
 


Drucksache 93/13

... Im Übrigen ist auch auf Artikel 125a Absatz 2 Satz 1 GG hinzuweisen. Soweit mit einem Gesetz keine grundlegende Neukonzeption verbunden ist, sondern die wesentlichen Elemente der bisherigen Regelung erhalten bleiben, ergibt sich die Kompetenz des Bundes zur Änderung fortbestehenden Bundesrechts aus Artikel 125a Absatz 2 Satz 1 GG (BVerfGE 111, 10). Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist vor In-Kraft-Treten des Artikels 72 Absatz 2 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des

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Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 69/1/13

... a) In Nummer 5 sind in § 6 Absatz 1 nach dem Wort "Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und nach dem Wort "wurden," die Wörter "und sonstige bundesrechtliche Pflichtarbeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" einzufügen.



Drucksache 323/13

... Änderung sonstigen Bundesrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 335a
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften

2. Senkung der Mindestordnungsgelder

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden

4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 253/13

... In § 117a der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird die Angabe "6 und 7" durch die Angabe "6, 7 und 9" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 171b

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Folgeänderungen

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Ferner besteht gegenüber der Schaffung eines bundesrechtlichen Kontrahierungszwanges die grundsätzlich abweichende Möglichkeit, auf europäischer Ebene auf eine zeitnahe Initiative der Kommission zum europaweiten Anspruch auf Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis hinzuwirken und deshalb Änderungen im Bundesrecht einstweilen bis zur Vorlage eines solchen Richtlinienvorschlages durch die Kommission zurückzustellen, um diesen dann zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Ein solches Zuwarten erscheint angesichts der Tatsache, dass in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher ungelöst bleiben, unvertretbar. Allein aufgrund der - für sich genommen durchaus zu begrüßenden - bisherigen Ankündigungen der Kommission, einen Richtlinienvorschlag zu unterbreiten, darf sich der Gesetzgeber nicht seiner politischen Verantwortung entziehen. Selbst wenn ein Richtlinienvorschlag vorgelegt werden würde, wäre dieser zunächst mit einer Umsetzungsfrist verbunden und hätte auf absehbare Zeit keine unmittelbare Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland. Abgesehen davon steht der Gesetzentwurf in Einklang mit den bereits unterbreiteten Empfehlungen der Kommission zur Einrichtung und zum Zugang eines Girokontos für Jedermann

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 728/1/13

... Die Auswahl der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten sind originäre Aufgaben der Prüfungsvorsitzenden oder des Prüfungsvorsitzenden. Dies geschieht nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der jeweiligen fachlichen Expertise. Die Berufsgesetze und Verordnungen anderer bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberufe weisen einen solchen Passus ebenfalls auf und haben sich bewährt.



Drucksache 354/13 (Beschluss)

... es gilt" die Wörter "zwischen Dienstherrn, die dem Bundesrecht unterliegen" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 206/13

... es (Freigabe von Bundesrecht zur landesrechtlichen Ersetzung) nicht nur für ein komplettes Bundesgesetz, sondern auch für Teile davon Gebrauch machen darf (vgl. Degenhart in Sachs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 28/13

... Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12e
Saisonbeschäftigungen

Artikel 7
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 9
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

2. Weitere Kosten

3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 320/13

... Ferner besteht gegenüber der Schaffung eines bundesrechtlichen Kontrahierungszwanges die grundsätzlich abweichende Möglichkeit, auf europäischer Ebene auf eine zeitnahe Initiative der Kommission zum europaweiten Anspruch auf Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis hinzuwirken und deshalb Änderungen im Bundesrecht einstweilen bis zur Vorlage eines solchen Richtlinienvorschlages auf Ebene der Europäischen Kommission zurückzustellen, um diesen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Ein solches Zuwarten erscheint angesichts der Tatsache, dass in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher ungelöst bleiben, unvertretbar. Allein aufgrund der - für sich genommen durchaus zu begrüßenden - bisherigen Ankündigungen der Europäischen Kommission, einen Richtlinienvorschlag zu unterbreiten, darf sich der Gesetzgeber nicht seiner politischen Verantwortung entziehen. Selbst wenn ein Richtlinienvorschlag vorgelegt werden würde, wäre dieser zunächst mit einer Umsetzungsfrist verbunden und hätte auf absehbare Zeit keine unmittelbare Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland. Abgesehen davon steht der vorliegende Gesetzentwurf in Einklang mit den bereits unterbreiteten Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Einrichtung und zum Zugang eines Girokontos für Jedermann

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 546/13

... "§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes gilt zwischen Dienstherren, die dem Bundesrecht unterliegen, entsprechend mit der Maßgabe, dass".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten - Drucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135, 17/13878 -

Anlage
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 389/13

... d) In § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 werden nach dem Wort "Maßgabe" die Wörter "des Bundesrechtes oder des" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/13




§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften


 
 
 


Drucksache 612/13

... Der Nationale Normenkontrollrat weist ausdrücklich darauf hin, dass in Fällen, in denen der Vollzug des Bundesrechts den Ländern obliegt, der Bund den Erfüllungsaufwand in Zusammenarbeit mit den Ländern zu ermitteln hat. Im Rahmen der Länderanhörung sind dabei die konkreten Kosten, die durch ein Regelungsvorhaben verursacht werden, zu erheben. Nur so kann Transparenz über die Auswirkungen eines Regelungsvorhabens hergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 382/13

... Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 120a
Änderung der Bewilligung

Artikel 2
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 6a

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 13

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Artikel 6
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 13
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

§ 81a
Verfahrenskostenhilfe

Artikel 17
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 18
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 65a
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 51a
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 354/1/13

... es gilt" die Wörter "zwischen Dienstherrn, die dem Bundesrecht unterliegen" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/13




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 112/13 (Beschluss)

... 2006 wegen des engen Sachzusammenhangs mit bauordnungsrechtlichen Verfahren nicht bundesrechtlich, sondern auf Länderebene erfolgen.



Drucksache 190/1/13

... Bei einer kumulativen Geltung von Landes- und Bundesrecht bezüglich der Kostentragung wäre insbesondere in den Ländern, in denen nach den rettungsdienstgesetzlichen Bestimmungen kostendeckende Entgelte zwischen den Aufgabenträgern/Leistungserbringern und den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung vereinbart werden, nicht hinreichend klar, nach welchen Normen sich die Finanzierung des Rettungsdienstes dem Grunde und der Höhe nach richtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 75 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB V


 
 
 


Drucksache 444/13

... Bei der Ausgestaltung der Prüfungsordnung für die Lebensmittelkontrollpersonen in Anlage 3 wurde in weiten Teilen auf bestehende Regelungen der Länder zurückgegriffen. Ergänzende landesrechtliche Regelungen, die nicht im Widerspruch zu den bundesrechtlichen Vorgaben stehen, sind jedoch weiterhin möglich.



Drucksache 500/13

... 2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130a
Elektronisches Dokument

§ 130c
Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 130d
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden

§ 174
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung.

§ 298
Aktenausdruck

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

§ 945b
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 14a
Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 14b
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46c
Elektronisches Dokument

§ 46f
Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 46g
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 65c
Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 65d
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 55c
Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 55d
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 52c
Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 52d
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 7
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 31a
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

§ 31b
Verordnungsermächtigung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 10
Änderung des Markengesetzes

Artikel 11
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 12
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 13
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen

Artikel 17
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Zugänglichmachungsverordnung

Artikel 21
Änderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 22
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 24
Verordnungsermächtigung für die Länder

Artikel 25
Verordnungsermächtigungen für den Bund

Artikel 26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 728/13 (Beschluss)

... Die Auswahl der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten sind originäre Aufgaben der Prüfungsvorsitzenden oder des Prüfungsvorsitzenden. Dies geschieht nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der jeweiligen fachlichen Expertise. Die Berufsgesetze und Verordnungen anderer bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberufe weisen einen solchen Passus ebenfalls auf und haben sich bewährt.



Drucksache 31/13

... Auch das Fahrlehrerwesen, die Berufskraftfahrerqualifikation sowie die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wirken länderübergreifend und bedürfen daher der bundesrechtlichen Regelung.



Drucksache 112/13

... (3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zu den in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 getroffenen bundesrechtlichen Regelungen zur Erfassung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten durch Rechtsverordnung Regelungen zu erlassen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

§ 2a
Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude

§ 7b
Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes

1. Anlass

2. Wesentliche Änderungen im Überblick

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Erfüllungsaufwand

4. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit Europarecht; Befristung des Änderungsgesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2129: Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 707/1/12

... (Bundesrecht) und § 63 Absatz 2 Nummer 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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