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"Bundesschienenwege"
Drucksache 41/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... "Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ein die Bundesschienenwege betreffendes Maßnahmengesetz zu ändern, wenn nach Inkrafttreten eines solchen Maßnahmengesetzes Tatsachen bekannt werden, die der Ausführung des Verkehrsinfrastrukturprojektes oder von Teilen des Verkehrsinfrastrukturprojektes nach den getroffenen Festsetzungen entgegenstehen."
Drucksache 393/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3354) geändert worden ist, und des Bedarfsplans für die Bundeschienenwege gemäß der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetz vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1874), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3221) geändert worden ist, gewährleisten.
§ 15 Bundesförderprogramm.
§ 24 Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten
‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes
§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Der Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling (Ostkorridor Süd), das im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans der Bundesschienenwege ist, hat eine sehr hohe verkehrliche Bedeutung. Es ist im Bundesschienenwegeausbaugesetz der Dringlichkeitsstufe "Vordringlicher Bedarf mit zusätzlicher Ausweisung einer Engpassbeseitigung" (VB-E) zugeordnet. Diese spezielle Bedarfskategorie innerhalb der Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs wurde eingerichtet, um anhand der Kriterien Netzbedeutung, Wirtschaftlichkeit und Umweltbetroffenheit besonders wichtige Projekte zu identifizieren und zu kennzeichnen, deren beschleunigte Umsetzung für die Volkswirtschaft von besonders hohem Interesse ist. Das Projekt entspricht diesen Kriterien:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
§ 2 Verkehrsinfrastrukturprojekte
§ 3 Träger des Vorhabens; zuständige Behörde
§ 4 Vorbereitendes Verfahren
§ 5 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 6 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 7 Anhörungsverfahren
§ 8 Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht
§ 9 Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes
§ 10 Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission
§ 11 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes
§ 12 Normenkontrollverfahren
§ 13 Zusätzliche Regelungen der Behörde
§ 14 Überleitung von Verfahren
§ 15 Gebühren
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absätze 3 bis 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 1 bis 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 400/5/19
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... Der gesetzliche Bedarf und die verbindliche Feststellung des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens der für den Strukturwandel vorgesehenen Bundesfernstraßen muss ebenso wie bei den Bundesschienenwegen (§ 22 Absatz 2) unmissverständlich im Gesetz verankert werden. Diese Projekte dürfen nicht schlechter gestellt sein als die regulären Bedarfsplanprojekte, für die in § 1 Absatz 2
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... "(2) Bei Investitionen in Nahverkehrsvorhaben, die Bestandteil des Ausbauumfangs von Großknotenprojekten oder Maßnahmen für den Deutschlandtakt gemäß der Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sind und im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans positiv bewertet worden sind, ist die Förderung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. Die §§ 3 und 4 Absatz 2 bis 4, die §§ 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß. Die Voraussetzungen gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe b) und gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe c) bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Voraussetzung gemäß § 3 Nummer 2 gelten als erfüllt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... und als darüber hinaus nicht bundeseigenes Eisenbahnvorhaben auch nicht in den Bedarfsplan nach dem Bundesschienenwegausbaugesetzes aufgenommen. Die vorgesehenen Vorschriften stellen das Vorhaben mit in den Bedarfsplänen nach dem
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *
§ 17i Feste Fehmarnbeltquerung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *
§ 18h Feste Fehmarnbeltquerung
15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG
18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG
19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Drucksache 643/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Die bisherige Förderpraxis hat gezeigt, dass die mit dem Fördergesetz angestrebten Ziele ohne eine Modifikation der Förderbedingungen nicht uneingeschränkt erreichbar sind. So können aufgrund der Beschränkung der Förderung auf den Ersatz vorhandener Anlagen die vom Gesetzgeber intendierten zusätzlichen Kapazitäten nicht geschaffen werden. Das Fördergesetz sollte daher wie das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das in Teilen Vorbild für das SGFFG war, auch den Aus- und Neubau umfassen. Die im Gesetz festgelegte Förderquote von 50 Prozent überfordert in vielen Fällen die Finanzkraft der Betreiber, weil die erzielbaren Trasseneinnahmen der überwiegend im Schienengüterverkehr genutzten Anlagen höchstens die Instandhaltungskosten decken. Die Begrenzung der förderfähigen Planungskosten nur bis zu einer Obergrenze von höchstens 13 Prozent der Baukosten erhöht die Eigenanteile der Betreiber weiter und verschärft somit das bestehende Problem zusätzlich. Die gesetzliche Antragfrist führt oftmals dazu, dass ein bewilligtes Vorhaben nicht wie vorgesehen im Bewilligungsjahr umgesetzt werden kann. Das bislang in § 3 Absatz 2 Satz 2 SGFFG gesetzlich festgeschriebene Priorisierungsverfahren hat in vielen Fällen zur Konsequenz, dass Brückenprojekte oder andere Ingenieurbauwerke aufgrund der im Vergleich zur Umbaulänge hohen Baukosten nicht zu Förderung vorgesehen werden können. Dies konterkariert jedoch den Förderzweck, da diesen oftmals eine Schlüsselrolle für die Befahrbarkeit längerer Schienenwege zukommt und eine Bestandsnetzinvestition in den Schienenweg nicht darstellbar ist, wenn nicht gleichzeitig die notwendige Investition in eine erneuerungsbedürfte Brücke gefördert werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 643/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
... Die bisherige Förderpraxis hat gezeigt, dass die mit dem Fördergesetz angestrebten Ziele ohne eine Modifikation der Förderbedingungen nicht uneingeschränkt erreichbar sind. So können aufgrund der Beschränkung der Förderung auf den Ersatz vorhandener Anlagen die vom Gesetzgeber intendierten zusätzlichen Kapazitäten nicht geschaffen werden. Das Fördergesetz sollte daher wie das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das in Teilen Vorbild für das SGFFG war, auch den Aus- und Neubau umfassen. Die im Gesetz festgelegte Förderquote von 50 Prozent überfordert in vielen Fällen die Finanzkraft der Betreiber, weil die erzielbaren Trasseneinnahmen der überwiegend im Schienengüterverkehr genutzten Anlagen höchstens die Instandhaltungskosten decken. Die Begrenzung der förderfähigen Planungskosten nur bis zu einer Obergrenze von höchstens 13 Prozent der Baukosten erhöht die Eigenanteile der Betreiber weiter und verschärft somit das bestehende Problem zusätzlich. Die gesetzliche Antragsfrist führt oftmals dazu, dass ein bewilligtes Vorhaben nicht wie vorgesehen im Bewilligungsjahr umgesetzt werden kann. Das bislang in § 3 Absatz 2 Satz 2 SGFFG gesetzlich festgeschriebene Priorisierungsverfahren hat in vielen Fällen zur Konsequenz, dass Brückenprojekte oder andere Ingenieurbauwerke aufgrund der im Vergleich zur Umbaulänge hohen Baukosten nicht zu Förderung vorgesehen werden können. Dies konterkariert jedoch den Förderzweck, da diesen oftmals eine Schlüsselrolle für die Befahrbarkeit längerer Schienenwege zukommt und eine Bestandsnetzinvestition in den Schienenweg nicht darstellbar ist, wenn nicht gleichzeitig die notwendige Investition in eine erneuerungsbedürfte Brücke gefördert werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen auch den im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesenen Weiteren Bedarf abzubilden, wie das auch in den Ausbaugesetzen für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen erfolgt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes wird künftig, wie es beim Ausbaubedarf des Netzes der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege der Fall ist, durch Gesetz beschlossen. Durch diese Bestätigung vom Parlament wird den Wasserstraßenplanungen im Rahmen einer integrierten Bundesverkehrswegeplanung ein größeres Gewicht beigemessen und das weitere Verfahren erleichtert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Artikel 2 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
d Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A
b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
c Weitere Module
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
III. Alternative
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demografie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1
I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 432/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen auch den im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesenen Weiteren Bedarf abzubilden, wie das auch in den Ausbaugesetzen für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen erfolgt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
Drucksache 433/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Drucksache 433/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Anlage (zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben
Unterabschnitt 1 Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Unterabschnitt 2 Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können
Unterabschnitt 3 Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)
Artikel 2
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt des Entwurfs
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem
1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A
4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C
4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
6. Förderung Transeuropäischer Netze
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekt
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand des Bundes
b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XI. Demografie-Check
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Zu § 8
Zur Anlage zu § 1 :
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
3. Potentieller Bedarf
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 745/16
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG )
... Der Rückzug der DB AG aus dem SPFV zeigt zudem deutlich, dass das Instrument des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, welches den SPFV nicht anspricht, nicht ausreicht, um ein Grundangebot im SPFV sicherzustellen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Auffassung der Bundesregierung, dass das Verkehrsangebot im SPFV seit dem Jahr 1994 eine rein an der Eigenwirtschaftlichkeit zu messende unternehmerische Entscheidung der Eisenbahnverkehrsunternehmen sei (BT-Drs 18/3266 v. 24.11.2014, S. 28). Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2011 allerdings bestätigt, dass sich der Staat durch privatrechtliche Gestaltungsformen seiner Verantwortung für Gemeinwohlaufgaben nicht entziehen kann (BVerfGE 128, 226, Urteil v. 22.02.2011).
Drucksache 195/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im Öffentlichen Personennahverkehr
... - die Bundesmittel nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) sowie nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Deutscher Bahn AG,
Drucksache 745/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG )
... Der Rückzug der DB AG aus dem SPFV zeigt zudem deutlich, dass das Instrument des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, welches den SPFV nicht anspricht, nicht ausreicht, um ein Grundangebot im SPFV sicherzustellen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Auffassung der Bundesregierung, dass das Verkehrsangebot im SPFV seit dem Jahr 1994 eine rein an der Eigenwirtschaftlichkeit zu messende unternehmerische Entscheidung der Eisenbahnverkehrsunternehmen sei (BT-Drucksache 18/3266 vom 20. November 2014, S. 28). Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2011 allerdings bestätigt, dass sich der Staat durch privatrechtliche Gestaltungsformen seiner Verantwortung für Gemeinwohlaufgaben nicht entziehen kann (BVerfGE 128, 226, Urteil vom 22. Februar 2011).
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)
§ 1 Gewährleistungsauftrag
§ 2 Schienenpersonenfernverkehrsplan (SPFV-Plan)
§ 3 Mitwirkungspflichten
§ 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 319/2/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV )
... 3. Die Bundesregierung wird gebeten, Regelungen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen zu treffen. Zumindest sollte bei der Ermittlung der Geräuschbelastung in dem zu betrachtenden Straßenabschnitt oder Schienenweg die Vorbelastung durch die Geräusche anderer Straßen oder Schienenwege geprüft und, soweit wie möglich, berücksichtigt werden.
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Besei tigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
3 Eingangsformel
§ 1 Mittelverteilung
§ 2 Ermittlung der Schadenshöhe
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung
§ 5 Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln
§ 6 Liquidität des Fonds
§ 7 Fondsverwaltung
§ 8 EU-beihilferechtliche Genehmigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“
3 Vorbemerkung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
3. Bewertung
Drucksache 11/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... "Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 Dezibel(A) ist für die in der Anlage (Bedarfsplan für die Bundesschienenwege) zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1974), das zuletzt durch Artikel 309 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.
Drucksache 109/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
... (2) Für den Begriff der Schienenwege gilt § 8 Absatz 5 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1874), das zuletzt durch Artikel 309 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Investitionen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
§ 7h Gebühren und Auslagen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
II.1 Bisherige Rechtslage
II.2 Künftige Rechtslage
III. Inhalt der Regelung
IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Alternativen
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den Bund
b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Eine deutliche Erhöhung der Instandhaltungsmittel wird von den Nutzern des Netzes und vom Bundesrechnungshof, zuletzt im "Gemeinsamen Bericht über die Erfahrungen der ersten zwei Vertragsjahre 2008 und 2009 und Verbesserungspotenziale der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Erhaltung der Bundesschienenwege", seit langem gefordert. Zusätzliche Eigenmittel der DB Infrastrukturgesellschaften in Form von nicht aktivierungsfähigen Instandhaltungsaufwendungen sind hierfür dringend erforderlich, auch im Sinne einer langfristig kostenoptimierten Erhaltung des Netzes.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG
3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG
§ 61 Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG
7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG
8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG
9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG
10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG
§ 37 Kapitalverzinsung
11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG
15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG
16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG
17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG
18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG
19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb
§ 45a Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG
22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG
23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG
24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG
29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG
§ 14a Lärmmonitoring
30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Zu § 25
Zu § 25
31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG
'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
§ 7a Infrastruktur- und Zustandsbericht
§ 8a Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 8b Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 8a
Zu § 8a
Zu § 8b
32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... Der Ausbau und die Instandhaltung der Schienenhinterlandanbindung auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland obliegen der Bundesrepublik Deutschland und verursachen Kosten für den Bund im Rahmen des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesschienenwege und bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Artikel 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 2 Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 3 Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 4 Straßenbaulast
Artikel 5 Beschreibung der Hinterlandanbindungen
Artikel 6 Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist
Artikel 7 Organisation der Gesellschaft
Artikel 8 Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen
Artikel 9 Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung
Artikel 10 Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen
Artikel 11 Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs
Artikel 12 Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)
Artikel 13 Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung
Artikel 14 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
Artikel 15 Steuern
Artikel 16 Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen
Artikel 17 Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse
Artikel 18 Datenschutz
Artikel 19 Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 20 Konsultationsgremium
Artikel 21 Streitigkeiten
Artikel 22 Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen
Artikel 23 Ratifikation und Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... Bundesschienenwegegesetz
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... und im Bundesschienenwegeausbaugesetz.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Vorhaben nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf
2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie
1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:
2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:
3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:
4. Verbindung Halle - Schweinfurt:
5. Verbindung Diele – Niederrhein:
6. Verbindung Wahle – Mecklar:
2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien
2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland
2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland
2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte
2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
IV. Gender Mainstreaming
B Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 : Energieleitungsausbaugesetz
1. § 1 EnLAG
2. § 2 EnLAG
3. § 3 EnLAG
4. Anlage
Artikel 2 : Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Änderung des § 11 EnWG
2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG
3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG
4. Änderung des § 43 EnWG
5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG
6. Neuer § 117a EnWG
7. Änderung des § 118 EnWG
Artikel 3 : Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung
1. Änderung des § 48 VwGO
2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
Artikel 4 : Änderungen der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 : Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
Drucksache 315/08
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... Bundesschienenwegegesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
3 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Bundesschienenwegegesetz
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Artikel 2 Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhaltung der Schienenwege
Teil 1 Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege
§ 3 Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege
Teil 2 Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 4 Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 5 Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen
§ 5a Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte
Teil 3 Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege
§ 6 Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
§ 7 Befugnisse des Bundes
§ 7a Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte
Teil 4 Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
§ 8 Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 9 Verletzungen sonstiger Pflichten
§ 10 Wiederholte Pflichtverletzungen
§ 11 Schadensersatz
Abschnitt 3 Ausbau von Schienenwegen
§ 12 Ausbau der Schienenwege
§ 13 Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen
§ 14 Gegenstand des Bedarfsplans
§ 15 Überprüfung des Bedarfs
§ 16 Planungszeitraum
§ 17 Unvorhergesehener Bedarf
§ 18 Berichtspflicht
§ 19 Finanzierung
§ 20 Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung
§ 21 Nahverkehr
§ 22 Rückzahlung von Mitteln des Bundes
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 23 Übergangsregelungen
Anlage (zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Artikel 2 Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
§ 1 Gewährleistungsauftrag
§ 2 Gegenstand der Gewährleistung
§ 3 Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs
§ 4 Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht
§ 5 Verkehrsdurchführungsverträge
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 3 Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes
a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
b Die Sicherstellung des Fernverkehrs
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Bund
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
5 Vollzugsaufwand
Länder und Gemeinden
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
a Unternehmen:
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1
§ 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 4 Allgemeines
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 5
§ 5a
§ 6
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 7a
§§ 8 bis 11
4 Allgemeines
§ 8
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 22
§ 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Artikel 2 Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1 :
§ 2 :
§ 3 :
§ 4 :
§ 5 :
§ 6 :
Artikel 3 Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 116/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... - Die öffentliche Eisenbahninfrastruktur der bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ergänzt sich und ist gleichermaßen diskriminierungsfrei für alle öffentlichen Eisenbahnen zugänglich. In einigen Relationen besteht ein Konkurrenzverhältnis zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Strecken. Nach den derzeitigen Finanzierungsregelungen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden Zuwendungen zur Eisenbahninfrastruktur nur bundeseigenen Eisenbahnen gewährt. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Eigentümern hinsichtlich des Zuwendungsanspruchs ist nicht sachgerecht und führt dazu, dass die Nutzungsentgelte der nicht zuwendungsberechtigten Bahnen höher sind beziehungsweise die Infrastruktur nicht im notwendigen Maße nachhaltig in Stand gehalten werden kann. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beziffert die Finanzierungslücke zum nachhaltigen Erhalt der NE-Infrastruktur mit jährlich 150 Mio. €.
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... Der Bau der Grenzbrücke über die Oder zwischen Frankfurt (Oder) und Kunersdorf (Kunowice) bei Stromkilometer 580,640 obliegt gemäß Vertrag der Bundesrepublik Deutschland. Der Bau wird von der DB Netz AG als Bauherrin durchgeführt. Die hiermit in Zusammenhang stehenden zuwendungsfähigen Baukosten werden seitens des Bundes im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes finanziert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 555/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Den Bedürfnissen des Güterverkehrs (Kapazität, Anschlüsse etc.) ist durch die Aufnahme entsprechender Regelungen in das Bundesschienenwegegesetz und die LuFV Rechnung zu tragen.
Zum Gesetzentwurf allgemein1
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a
29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Den Bedürfnissen des Güterverkehrs (Kapazität, Anschlüsse etc.) ist durch die Aufnahme entsprechender Regelungen in das Bundesschienenwegegesetz und die LuFV Rechnung zu tragen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG
9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Begründung
3 Einführung:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Bundesschienenwegegesetz
Drucksache 94/2/06
Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte - Antrag des Landes Hessen -Punkt 14 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... es, für die nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, betreffen,
Drucksache 182/06
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht nach § 99 BHO zur Finanzierung der Bundesschienenwege
Bericht nach § 99 BHO zur Finanzierung der Bundesschienenwege
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... " (BEV) zusammengeführt worden. Aus dem Bundeseisenbahnvermögen ist die Deutsche Bahn AG (DB AG) ausgegliedert worden. Ihr wurde das Eigentum an den Bundesschienenwegen übertragen (zu den Bundesleistungen an das BEV und die DB AG vgl. Schaubild 6). Die zweite Stufe der Bahnreform 1999 brachte die Aufspaltung in die fünf Aktiengesellschaften DB Netz AG, DB Station & Service AG, Railion Deutschland AG, DB Regio AG und DB Fernverkehr AG unter dem Dach der DB AG als Management-Holding.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 464/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetz es
... Die einzelnen Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes bzw. des auf seiner Grundlage beschlossenen Bundesschienenwege- bzw. Bundesfernstraßenausbaugesetzes werden nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert, über die der Haushaltsgesetzgeber entscheidet.
2 Vorbemerkung
Zu den Punkten 1 und 2:
zu Punkt 3:
zu Punkt 4:
Drucksache 249/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Des Weiteren ist auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln, ob Maßnahmen zur Erhöhung der Schienenwegkapazität ergriffen werden sollen. Hierzu gehört auch ein Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen. Die Entscheidung über die Finanzierung von Maßnahmen richtet sich, sofern die Maßnahmen durch den Betreiber der Schienenwege nicht ausschließlich selbst finanziert werden, bei Eisenbahnen des Bundes nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz, bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach Landesrecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen, Fahrgastinformationen
§ 4 Schienennetz-Benutzungsbedingungen
§ 5 Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis
§ 6 Antragstellung
§ 7 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen
§ 8 Zuweisungsverfahren
§ 9 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege
§ 10 Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen
§ 11 Rechte an Zugtrassen
§ 12 Besonderes Kündigungsrecht
§ 13 Rahmenverträge
§ 14 Gelegenheitsverkehr
§ 15 Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 16 Überlastete Schienenwege
§ 17 Kapazitätsanalyse
§ 18 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 19 Besondere Schienenwege
§ 20 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 21 Entgeltgrundsätze für Schienenwege
§ 22 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege
§ 23 Entgeltnachlässe für Schienenwege
§ 24 Entgelte für Serviceeinrichtungen
§ 25 Veröffentlichungen, Bekanntmachungen
Begründung
Allgemeiner Teil
Drucksache 642/05
Mitteilung der Bundesregierung
zu der Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Verfalls des Baurechts bei Verkehrsprojekten des Bundes
... Derzeit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit der Fünfjahresplanung für den Ausbau der Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen bis 2010 befasst. Dabei werden die Investitionsmittel so gesteuert, dass bestandskräftiges Baurecht nicht verfällt.
Drucksache 363/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... (2) Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, für die nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 18 Erfordernis der Planfeststellung
§ 18a Anhörungsverfahren
§ 18b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 18c Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 18d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 18e Rechtsbehelfe
Artikel 2 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 17a Anhörungsverfahren
§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 17d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 17e Rechtsbehelfe
Artikel 3 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
§ 14a Anhörungsverfahren
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 14e Rechtsbehelfe
Artikel 4 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
Artikel 5 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
§ 2a Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 2b Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 2c Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 2d Rechtsbehelfe
§ 2e Bauaufsichtsbehörde
§ 7a Entschädigungsverfahren
§ 12 Übergangsregelung für Planungen
Artikel 7 Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 8 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 11a Erfordernis der Planfeststellung
§ 11b Anhörungsverfahren
§ 11c Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 11d Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 11e Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 11f Rechtsbehelfe
§ 11g Vorarbeiten
§ 11h Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§ 11i Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 12 Enteignung
§ 12b Umlage der Mehrkosten für Erdkabel
§ 20 Übergangsregelung
Artikel 9 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 12 Neubekanntmachung
Artikel 13 Inkrafttreten
2 Begründung
Drucksache 540/04 (Beschluss)
... 2. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Finanzmittel für die Verkehrsinfrastruktur entsprechend dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz ab dem Jahr 2005 von jährlich 5,8 Mrd. € für die Bundesfernstraßen, 4 Mrd. € für die Bundesschienenwege und 0,6 Mrd. € für die Wasserwege zur Verfügung zu stellen. Ansonsten ist der Bundesverkehrswegebau in Deutschland auf viele Jahre völlig unterfinanziert und der Neu- und Ausbau dringend notwendiger Maßnahmen auf absehbare Zeit nicht mehr möglich.
Drucksache 891/04
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Des Weiteren ist auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln, ob Maßnahmen zur Erhöhung der Schienenwegkapazität ergriffen werden sollen. Hierzu gehört auch ein Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen. Die Entscheidung über die Finanzierung von Maßnahmen richtet sich, sofern die Maßnahmen durch den Betreiber der Schienenwege nicht ausschließlich selbst finanziert werden, bei Eisenbahnen des Bundes nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz, bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach Landesrecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen, Fahrgastinformationen
§ 4 Schienennetz-Benutzungsbedingungen
§ 5 Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis
§ 6 Antragstellung
§ 7 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen
§ 8 Zuweisungsverfahren
§ 9 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege
§ 10 Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
§ 11 Rechte an Zugtrassen
§ 12 Besonderes Kündigungsrecht
§ 13 Rahmenverträge
§ 14 Gelegenheitsverkehr
§ 15 Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 16 Überlastete Schienenwege
§ 17 Kapazitätsanalyse
§ 18 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 19 Besondere Schienenwege
§ 20 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 21 Entgeltgrundsätze für Schienenwege
§ 22 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege
§ 23 Entgeltnachlässe für Schienenwege
§ 24 Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
§ 25 Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen
Artikel 2 Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Anlage n
Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 4 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.
Drucksache 955/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... ,Artikel 3 Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Drucksache 400/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Drucksache 401/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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