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"Datenbank"
Drucksache 169/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... Demnach rechnet das BMF für den einmaligen Antrag der Unternehmen, ein Steuerlager betreiben zu dürfen mit einmaligen Bürokratiekosten in Höhe von 166.000 Euro bei einer Fallzahl von 8.156 und einem Zeitansatz von 37 Minuten pro Fall. Der Antrag ist aus Sicht des Ressorts erforderlich, da das bisherige gesetzliche System der Lagerarten an die Systemrichtlinie angepasst wird. Daneben werden Verbrauchsteuer-ID sowie eine Datenbank für das elektronische Verfahren eingeführt. Hierfür sind aktuelle Daten erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 7 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Truppenzollgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Gesetzesfolgen § 44 GGO
II. 1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
III. Befristung des Gesetzes
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Absätze 1 und 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 805: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Drucksache 221/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009) 103 endg.; Ratsdok. 7201/09
... Im Rahmen der ländlichen Entwicklung werden auch IT-Investitionen wie Vernetzung öffentlicher Gebäude, Schulung und Aufklärung zu Umweltfragen im Rahmen von Natura 2000 in Kombination mit Internet-Foren zum Meinungsaustausch, Datenbanken und Online-Katalogen für die Erhaltung von biologische Ressourcen, die Bereitstellung von Beratungsdiensten, die Förderung von Erzeugergemeinschaften, die Verbesserung der Informatikkompetenzen (eskills) der Landbevölkerung usw. gefördert. Nationale und regionale Webportale für Netze zur Entwicklung des ländlichen Raums werden ebenfalls finanziert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund
3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage
3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete
3.2. Versäumte Chancen
5 Agrarbetriebe
Junge Menschen
5 Frauen
Senioren und benachteiligte Gruppen
3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18
4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten
4.1. Der ELER und IKT
5 Aktionen
5 Mittel
Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung
4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT
4.3. Forschung
4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23
Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
Unterstützung durch nationale und regionale Behörden
Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure
4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten
5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Die Veröffentlichung erfolgt automatisiert aus einer Datenbank. Die Informationspflicht dient der Umsetzung von Artikel 16 Absatz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 706/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... " sowie die Einrichtung eines Netzes von Datenbanken, aus dem alle einschlägigen Daten abgerufen werden. In diesem Zusammenhang könnte die angedachte Flexibilisierung des Rechtsetzungsansatzes weitere Fragen aufwerfen.
Drucksache 730/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... In vielen Datenbank-Systemen der Mitgliedstaaten und der EU sind Informationen über Bürger der EU-Mitgliedstaaten und über Drittstaatsangehörige in unterschiedlicher Form gespeichert. Der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen im Rahmen ihrer rechtmäßigen Aufgaben ist in innerstaatlichen und europäischen Vorschriften geregelt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benannte Behörden
Artikel 4 Prüfstellen
Artikel 5 Europol
Kapitel II Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten
Artikel 6 Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten
Artikel 7 Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten
Artikel 8 Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten
Artikel 9 Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen
Kapitel III Datenschutz
Artikel 10 Datenschutz
Artikel 11 Datensicherheit
Artikel 12 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen
Artikel 13 Protokollierung und Dokumentierung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 14 Kosten
Artikel 15 Sanktionen
Artikel 16 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
Artikel 17 Überwachung und Bewertung
Artikel 18 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... 46. fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mitgliedstaaten mit den zur Vorbereitung und Umsetzung wirksamer nationaler Aktionspläne, einschließlich der behördlichen Überwachung und der Qualitätsprüfungen in Bezug auf die einzelnen Maßnahmen, darunter die Verpflichtungen hinsichtlich der Energieausweise für Gebäude, und zur Förderung von öffentlichen Bildungs- und Informationsprogrammen zum Thema Energieeffizienz erforderlichen institutionellen Kapazitäten auszustatten, fordert die Kommission auf, eine öffentliche Datenbank zu den Energieeffizienzmaßnahmen der Mitgliedstaaten und den wichtigsten Elementen von deren Umsetzung zu erstellen;
Drucksache 20/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln KOM (2008) 664 endg.; Ratsdok. 17501/08
... Der Ausbau der EudraVigilance-Datenbank zur einzigen Annahmestelle von Pharmakovigilanzinformationen über in der Gemeinschaft zugelassene Humanarzneimittel würde es allen zuständigen Behörden ermöglichen, die Informationen gleichzeitig zu erhalten, darauf zuzugreifen und sie zu nutzen, wobei sichergestellt sein muss, dass diese die entsprechenden Zugriffsrechte auf die Daten in der EudraVigilance-Datenbank erhalten.
Drucksache 683/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3
6. Zu § 4 Satz 2 und 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 105/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur E-Justiz (2008/2125(INI))
... Es sollte ein Programm gestarted werden, mit dem geprüft wird, wie Online-Übersetzungsmöglichkeiten für die europäischen e-Justizportale bestmöglich bereitgestellt werden können. Gleichzeitig sollte eine Arbeitsgruppe für die Vereinfachung und Standardisierung der Terminologie eingesetzt werden. Jeder Mitgliedstaat sollte eine Datenbank von Gerichtsübersetzern und -dolmetschern zur Verfügung stellen.
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Geforderten Vorschlags
Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments
Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments
1. Aktionsplan zur EU-Justiz
2. Maßnahmen im Hinblick auf zukunftssichere Rechtsvorschriften
3. Maßnahmen betreffend das Zivilverfahren
4. Maßnahmen betreffend das Vertrags- und Verbraucherrecht
5. Maßnahmen betreffend die Aspekte Sprache, Mehrsprachigkeit und Interoperabilität
6. Maßnahmen betreffend die europäischen e-Justizportale
a Das europäische e-Justizportal für die Bürgerinnen und Bürger
b Das sichere europäische e-Justizportal
7. Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten
8. Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
9. Nutzung von Videokonferenzen
10. Stärkung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien
Drucksache 756/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Die Kommission wird ein Beobachtungszentrum für urbane Mobilität einrichten, das sich an Stadtverkehrsfachleute richtet und das in Form einer virtuellen Plattform27 den Austausch von Informationen, Daten und Statistiken, die Verfolgung von Entwicklungen und den Austausch bewährter Verfahren erleichtern wird. Über die Plattform wird sich eine Datenbank mit Informationen zu einem großen Spektrum geprüfter und bereits vorhandener Lösungen abrufen lassen sowie Schulungs- und Bildungsmaterial, Programme für den Personalaustausch und andere Instrumente. Auch gibt sie einen Überblick über das EU-Recht und Finanzinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der urbanen Mobilität.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Welche Rolle kann die EU übernehmen?
3. Ein Aktionsprogramm zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilität
Thema 1 – Förderung integrierter Strategien
Aktion 1 – Beschleunigung der Einführung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität
Aktion 2 – Nachhaltige Mobilität in den Städten und zur Regionalpolitik
Aktion 3 – Verkehr und eine gesunde städtische Umwelt
Thema 2 – Die Bürger im Mittelpunkt
Aktion 4 – Plattform zu Fahrgastrechten im öffentlichen Nahverkehr
Aktion 5 – Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Aktion 6 – Verbesserte Reiseinformationen
Aktion 7 – Zugang zu Umweltzonen
Aktion 8 – Kampagnen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens
Aktion 9 – Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung
Thema 3 – Umweltfreundlicher Stadtverkehr
Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge
Aktion 11 – Internet-Ratgeber zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge
Aktion 12 – Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten
Aktion 13 – Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme
Thema 4 – Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten
Aktion 14 – Optimierung vorhandener Finanzierungsquellen
Aktion 15 – Ermittlung des künftigen Finanzierungsbedarfs
Thema 5 – Erfahrungs- und Wissensaustausch
Aktion 16 – Aktualisierung von Daten und Statistiken
Aktion 17 – Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität
Aktion 18 – Beitrag zum internationalen Dialog und Informationsaustausch
Thema 6 – Optimierung der urbanen Mobilität
Aktion 19 – Städtischer Güterverkehr
Aktion 20 – Intelligente Verkehrssysteme intelligent transport systems, ITS zur Förderung urbaner Mobilität
4. Ausblick
Anhang 1 Überblick über die Maßnahmen zur urbanen Mobilität
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... b) Der Bundesrat weist die Bundesregierung darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Zeitplan den Arbeitgebern die Daten von privat krankenversicherten Arbeitnehmern in der ELSTAM-Datenbank Anfang 2010 noch nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung die gesetzlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die hiervon betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls schon im Lohnsteuerabzugsverfahren vom verbesserten Abzug der Vorsorgeaufwendungen profitieren können. Die bisher vorgesehene Regelung für das Einkommensteuervorauszahlungsverfahren stellt nur für einen Teil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Lösung des Problems dar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 24. Im Rahmen einer Erleichterung des Zugangs zur Justiz begrüßt der Bundesrat auch die beabsichtigte Vernetzung der Dolmetscher-Übersetzer-Datenbanken. Ob die Erbringung von Dolmetschleistungen per Videokonferenz im Bereich der Justiz sinnvoll ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 675/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung von neurodegenerativen Krankheiten, insbesondere Alzheimer, durch gemeinsame Programmplanung im Bereich der Forschung KOM (2009) 379 endg.; Ratsdok. 12382/09
... Vorsorge, Biomarker, einschließlich der genetischen Disposition, bildgebende Technologien, Früherkennungsmethoden mit Hilfe eines multidisziplinären Ansatzes, Standardisierung von Diagnosekriterien und -instrumenten, große Datenbanken, die für Bevölkerungsstudien eingesetzt werden könnten, sowie Behandlungsstrategien und die klinische Erprobung von neuen chemischen und biologischen Medikamenten, Impfstoffen oder neuartigen Technologien.
Begründung
3 Zusammenfassung
1. Die Entwicklung der gemeinsamen Programmplanung
Ein Thema für die gemeinsame Programmplanung
2. Bekämpfung von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere Alzheimer
Umfassende Forschungsbemühungen erforderlich
Ein Feld mit wachsender Bedeutung für die Forschungsförderung in Europa
Derzeitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
Derzeitige Maßnahmen auf EU-Ebene
Vorteile einer verstärkten Koordinierung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Proportionalitätsprinzip
Wahl des Instruments
4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags
Vorschlag
Drucksache 216/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... – den Akteuren im Bereich der Katastrophenverhütung Forschungsergebnisse leicht und systematisch zugänglich machen und eine spezielle Datenbank für Experten entwickeln.
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit eines Gemeinschaftskonzepts zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen
3. Schlüsselelemente eines gemeinschaftlichen Verhütungskonzepts
3.1. Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen
3.1.1. Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen
3.1.2. Verbreitung bewährter Praktiken
3.1.3. Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung
3.1.4. Förderung von Forschungsarbeiten
3.2. Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus
3.2.1. Anwendung des Programms Bisherige Erfahrungen auf die Katastrophenverhütung
3.2.2. Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung
3.2.3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren
3.2.4. Verbesserung von Frühwarnsystemen
3.3. Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung
3.3.1. Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Fördermittel
3.3.2. Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschaftsvorschriften
4. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereich Verhütung
5. Schlussfolgerung und Perspektive
Drucksache 22/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... Strengere Vorschriften für Inspektionen, einschließlich einer größeren Transparenz der Inspektionsergebnisse durch Veröffentlichung in der EudraGMP-Datenbank, die von der EMEA verwaltet wird (Artikel 1 Absatz 15 der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie). Hinsichtlich der Folgen für die Wirtschaftsteilnehmer war die Kommission bei der Entscheidung über die politischen Optionen darum bemüht,
Drucksache 133/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon
... 21. empfiehlt den Institutionen der Europäischen Union, gemeinsam Informationen über Repräsentativität und Tätigkeitsfelder von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel in einer öffentlichen und benutzerfreundlichen Datenbank;
Drucksache 871/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu der gemeinsamen Programmplanung von Forschungstätigkeiten zur Bekämpfung neurodegenerativer Krankheiten, insbesondere der Alzheimer-Krankheit
... 7. ist der Überzeugung, dass Forschungsprogramme vorrangig ausgerichtet sein sollten auf Prävention, Biomarker (einschließlich genetische Disposition), Methoden der diagnostischen Bildgebung, Frühdiagnosemethoden, die auf einem fachgebietsübergreifenden Ansatz beruhen, die Standardisierung von Kriterien und Diagnoseinstrumenten und den Aufbau von Datenbanken mit breiter Basis, die für Bevölkerungsstudien, Behandlungsstrategien und klinische Studien an neuen chemischen und biologischen Substanzen, Impfstoffen und Technologien genutzt werden können;
Drucksache 164/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... So soll z.B. in der vorliegenden Verordnung mit der Änderung der EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung der Tierhalter zur Meldung der durch einen beauftragten Tierarzt durchgeführten Impfungen unter Nennung des verwendeten Impfstoffes verpflichtet werden. Da aber die für die Meldung notwendige Eingabe in die HIT-Datenbank dem Impftierarzt oder der zuständigen Behörde vorbehalten ist, könnte der Tierhalter dieser Verpflichtung nur durch eine auf einen privatrechtlichen Vertrag gestützte Delegation an seinen Impftierarzt nachkommen und somit mit eigenen Mittel nicht hinreichend sicherstellen. In diesem Zusammenhang ist auch die vorgesehene Bußgeldbewehrung der Meldepflicht des Tierhalters unverhältnismäßig, da nicht erfolgte oder unrichtige Meldungen nicht wirksam kontrolliert werden könnten.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung
2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV
3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV
§ 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988
Artikel 6a Änderung der Schweinepest-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
B Entschließung
Drucksache 94/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu den Auswirkungen des Fremdenverkehrs in Küstenregionen - Aspekte der regionalen Entwicklung (2008/2132(INI))
... 16. bedauert, dass es der derzeitige Mangel an Transparenz in Bezug auf die Ausgaben der Europäischen Union in den Küstenzonen unmöglich macht, die in diesen Regionen getätigten Investitionen zu quantifizieren oder die Auswirkungen der geförderten Initiativen zu analysieren; begrüßt in diesem Zusammenhang die im oben genannten Grünbuch zur künftigen Meerespolitik vorgesehene Schaffung einer Datenbank für maritime Regionen, die Informationen über die Begünstigten aller gemeinschaftlichen Fördermittel (einschließlich der Strukturfonds) enthält, und fordert die Kommission auf, diese wichtige Aufgabe unverzüglich zu erfüllen; betont, wie wichtig eine derartige Maßnahme für die Gewährleistung von Transparenz in diesem Bereich ist; fordert die Kommission auf, geeignete Instrumente zu aktivieren, um diese Daten für Untersuchungen und statistische Zwecke zur Verfügung zu stellen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die Endbegünstigten zu veröffentlichen und somit ein umfassendes Bild von den laufenden Projekten entstehen zu lassen;
Drucksache 652/09
... (1) Die informationspflichtigen Stellen ergreifen Maßnahmen, um den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Verbraucherinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck stellen sie sicher, dass Verbraucherinformationen, über die sie verfügen, in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 7 Unterstützung des Zugangs zu Verbraucherinformationen
§ 8 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 9 Gebühren und Auslagen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... - unter Hinweis auf vorhandene und geplante EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem, Eurodac und das
Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining
Rechtliche Verpflichtungen
2 Wirksamkeit
Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung von Informationen über die Märkte von Drittstaaten zu verbessern, unter anderem eigens für KMU aufbereitete Informationen bereitzustellen und die Marktzugangsdatenbank rationaler zu gestalten, wobei vor allem den Mitarbeitern von KMU der Zugang erleichtert wird;
Drucksache 626/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft KOM (2009) 291 endg.; Ratsdok. 11516/09
... In Anbetracht der Tatsache, dass Krebsforschung hauptsächlich auf einzelstaatlicher Ebene erfolgt und in der EU beträchtlich zersplittert und unterschiedlich ist, beabsichtigt die Gemeinschaft, ihre Anstrengungen zu verstärken, um im Einklang mit den Zielen des Europäischen Forschungsraums die EU-weite Koordinierung in diesem Bereich zu verbessern. Darüber hinaus werden derzeit einzelne Bereiche wie die Initiative Innovative Arzneimittel (IMI) und ESFRI (Europäische Roadmap, die Forschungsinfrastrukturen für klinische Versuche und die biomedizinische Forschung mit einschließt) eingeführt, die der Krebsforschung zugute kommen. IMI ist eine europaweite Initiative der Zusammenarbeit des öffentlichen und privaten Sektors mit dem Ziel, bessere Arzneimittel, einschließlich Krebstherapien, zu entdecken und zu entwickeln. Die ESFRI-Roadmap umfasst Projekte, mit denen Einrichtungen für klinische Versuche und Bio-Datenbanken gefördert werden sollen, um einem einheitlicheren europäischen Rahmen den Weg zu bereiten. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Jahre 2001 eine Richtlinie für klinische Versuche angenommen wurde, die einen standardisierten europäischen Rahmen für die Einführung bewährter Verfahren bei der Durchführung klinischer Versuche mit Humanarzneimitteln lieferte.10
Mitteilung
1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?
1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie
1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre
1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung
2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen
2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion
5 Früherkennung:
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Abbildung 1
3.1. Die nächsten Schritte
3.2. Finanzierung
4. Fazit
Drucksache 716/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
... 4. Die Ministerien des Bundes und der Länder eröffnen sich untereinander und dem Bundesrat im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften Zugang zu ressortübergreifenden Dokumentendatenbanken zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird sich bemühen, dass Dokumentendatenbanken der Europäischen Union, die den Regierungen der Mitgliedstaaten zugänglich sind auch dem Bundesrat und den Regierungen der Länder zugänglich gemacht werden. Einzelheiten müssen gesondert geregelt werden.
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 37. fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie auszuarbeiten, mit deren Hilfe noch für die KMU bestehende Hindernisse bei der Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs (Zugang zu den IKT, Entwicklungskosten und e-Business-Systempflege, mangelndes Vertrauen, fehlende Informationen und Rechtsunsicherheit im Fall transnationaler Konflikte usw.) aus dem Weg geräumt werden können, und politische Empfehlungen auszuarbeiten, die auch die Möglichkeit beinhalten, den KMU Anreize für eine stärkere Beteiligung am Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen zu bieten; befürwortet in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Datenbank, die darauf gerichtet ist, neuen und unerfahrenen Teilnehmern am Online-Handel informationstechnische Unterstützung und Managementberatung zu bieten, und die Durchführung einer vergleichenden wirtschaftlichen Analyse des Nutzens, den der elektronische Handel und die Online-Werbung für KMU mit sich bringen, sowie von Fallstudien erfolgreicher KMU in der Europäischen Union, die Online-Handel betreiben;
Drucksache 163/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Die Verpflichtung des Tierhalters zur Anzeige der einzeltierbezogenen Impfdaten für Rinder und der bestandsbezogenen Impfdaten für Schafe und Ziegen gegenüber der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle innerhalb der Frist von sieben Tagen beinhaltet die Meldung dieser Daten an die HIT-Datenbank. Die Kompetenz für die Eingabe der Daten in die HIT-Datenbank liegt bei den zuständigen Behörden oder den Impftierärzten. Für den für die Eingabe der Daten entstehenden Zeit- und Verwaltungsaufwand erheben die Impftierärzte Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Eine einzeltierbezogene Datenerfassung zieht einen deutlich höheren Zeitaufwand und somit höhere Kosten für die Rinderhalter nach sich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV
§ 3
2. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung
3. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung
4. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 6a Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
5. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 6b Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Drucksache 134/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29 /EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung
... 20. begrüßt die Initiative der Kommission zur Errichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank der zur Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erlassenen nationalen Maßnahmen, der Rechtsprechung hierzu und anderer einschlägiger Materialien; fordert die Kommission auf, diese Datenbank um wissenschaftliche Überwachungsberichte zu ergänzen, die auf der Grundlage der in der Datenbank dokumentierten Fälle konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung formulieren; fordert die Kommission ferner auf, diese Datenbank für die Errichtung eines einheitlichen Online-Portals zu nutzen, über das sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher Informationen über die in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften abrufen können;
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Sobald das Portal eingeführt ist, wird es den Hauptzugangspunkt zu rechtlichen Informationen, rechtlichen und administrativen Institutionen, Registern, Datenbanken und anderen Diensten im Rahmen des europäischen Justiz-Projekts darstellen.
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?
– Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
– Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen
Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern
3. Bestehende Kooperationsmechanismen
3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern
Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR
3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz
Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
4. Zukunftsperspektiven
4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes
– Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts
– Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
– Kombination der Optionen 1 und 2
5. Nächste Schritte
Drucksache 413/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))
... – unter Hinweis auf die Informationen aus der Datenbank des Urban Audit, die Statistiken mit 330 Indikatoren zu 358 europäischen Städten bietet,
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;
Drucksache 163/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Die Verpflichtung des Tierhalters zur Anzeige der einzeltierbezogenen Impfdaten für Rinder und der bestandsbezogenen Impfdaten für Schafe und Ziegen gegenüber der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle innerhalb der Frist von sieben Tagen beinhaltet die Meldung dieser Daten an die HIT-Datenbank. Die Kompetenz für die Eingabe der Daten in die HIT-Datenbank liegt bei den zuständigen Behörden oder den Impftierärzten. Für den für die Eingabe der Daten entstehenden Zeit- und Verwaltungsaufwand erheben die Impftierärzte Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Eine einzeltierbezogene Datenerfassung zieht einen deutlich höheren Zeitaufwand und somit höhere Kosten für die Rinderhalter nach sich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *
§ 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung
3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung
4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung
5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 6a Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 6b Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Drucksache 572/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... 5. die Übermittlung von Namen und Sitz des Sponsors und des verantwortlichen Prüfers und nicht personenbezogener Angaben zur klinischen Prüfung von der zuständigen Behörde an eine europäische Datenbank,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Medizinproduktegesetzes
§ 7 Grundlegende Anforderungen
§ 15a Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten
§ 22 Verfahren bei der Ethik-Kommission
§ 22a Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde
§ 22b Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung
§ 22c Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen
§ 23 Durchführung der klinischen Prüfung
§ 23a Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen
§ 23b Ausnahmen zur klinischen Prüfung
§ 24 Leistungsbewertungsprüfung
§ 32 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich.
§ 37a Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
§ 14a Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
§ 4a Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
§ 3 Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten
§ 5 Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen
§ 6 Beratungen
Artikel 6 Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 196/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... - In § 29 Abs. 1a Satz 1 Nr. 5 werden durch die zusätzliche Übermittlung des Geschlechts im Rahmen der Anfragen nach § 28 Satz 2 fünf bestehende Informationspflichten inhaltlich erweitert (zusätzlicher Informationsinhalt). Hierdurch entfällt gegebenenfalls die Notwendigkeit zu einer doppelten Recherche unter beiden Geschlechtern in den bestehenden Datenbanken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 2 Änderung des Häftlingshilfegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten für die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 788: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... " durch Unternehmen, die Waren zwischen zwei Häfen auf dem Zollgebiet der Gemeinschaft befördern (insbesondere wird der Einsatz einer neuen europäischen Datenbank zu einer erhebliche Vereinfachung bei der Erstzulassung und der nachfolgenden Dienstzuteilung von Schiffen führen).
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 216/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... 5. Für die Einrichtung weiterer Datenbanken oder eines webbasierten Instruments für den Informationsaustausch besteht hingegen kein Bedürfnis. Vielmehr sind die bereits zahlreich existierenden Einrichtungen, Plattformen und Informationssysteme, von denen nur einige unter Punkt 5.2 im Begleitdokument aufgezählt werden, auf ihren tatsächlichen Nutzen zu evaluieren und gegebenenfalls zu reduzieren. Die an gleicher Stelle vorgeschlagene Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Katastrophen ist entbehrlich.
Drucksache 192/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... 1. Das Büro organisiert, koordiniert und fördert den Austausch von Informationen über die Umsetzung und Anwendung sämtlicher Instrumente des gemeinschaftlichen Besitzstands im Asylbereich zwischen den einzelstaatlichen Asylbehörden sowie zwischen diesen und der Kommission. Hierzu kann es Datenbanken einrichten, die Sachverhaltsdaten sowie Rechts- und Rechtsprechungsdaten zu den auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehenden Asylrechtsinstrumenten enthalten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Inhalt des Vorschlags
• Bewertung
Vorschlag
Kapitel 1 Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag
Artikel 1 Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Artikel 2 Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Kapitel 2 Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Abschnitt 1 Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich
Artikel 3 Austausch von Informationen und bewährten Praktiken
Artikel 4 Herkunftslandinformationen
Artikel 5 Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen
Artikel 6 Schulungen
Artikel 7 Unterstützung im Außenbereich
Abschnitt 2 Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten
Artikel 8 Besondere Belastung
Artikel 9 Sammlung und Auswertung von Informationen
Artikel 10 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Artikel 11 Sammlung und Austausch von Informationen
Artikel 12 Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros
Kapitel 3 Asyl-Unterstützungsteams
Artikel 13 Koordinierung
Artikel 14 Technische Hilfe
Artikel 15 Asyl-Einsatzpool
Artikel 16 Entsendung
Artikel 17 Entscheidung über die Entsendung eines Teams
Artikel 18 Einsatzplan
Artikel 19 Nationale Kontaktstelle
Artikel 20 EU-Kontaktstelle
Artikel 21 Kosten
Kapitel 4 Organisation des Büros
Artikel 22 Organe des Büros
Artikel 23 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 24 Vorsitz des Verwaltungsrats
Artikel 25 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 26 Abstimmungsmodalitäten
Artikel 27 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 28 Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 29 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 30 Exekutivausschuss
Artikel 31 Arbeitsgruppen
Artikel 32 Beirat
Kapitel 5 Finanzbestimmungen
Artikel 33 Haushaltsplan
Artikel 34 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 35 Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 36 Rechnungslegung und Entlastung
Artikel 37 Finanzregelung
Kapitel 6 Bestimmungen betreffend das Personal
Artikel 38 Personal
Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Rechtsstellung
Artikel 41 Sprachenregelung
Artikel 42 Zugang zu Dokumenten
Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Bewertung und Überarbeitung
Artikel 46 Verwaltungskontrolle
Artikel 47 Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern
Artikel 48 Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR
Artikel 49 Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen
Artikel 50 Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros
Artikel 51 Aufnahme der Tätigkeit des Büros
Artikel 52 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 24. Im Rahmen einer Erleichterung des Zugangs zur Justiz begrüßt der Bundesrat auch die beabsichtigte Vernetzung der Dolmetscher-Übersetzer-Datenbanken. Ob die Erbringung von Dolmetschleistungen per Videokonferenz im Bereich der Justiz sinnvoll ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 381/09
... Die gespeicherten Daten sind nach dem Stand der Technik gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern. Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Daten nach Satz 1 wird nicht errichtet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Den Bürgern muss die Überwindung von Sprachbarrieren erleichtert werden, die ihnen den Zugang zum Recht erschweren können: z.B. durch einen vermehrten Einsatz maschineller Übersetzungshilfen, wo dies möglich ist, durch das Bemühen um eine bessere Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in der Justiz, durch die gemeinsame Nutzung der verfügbaren Ressourcen in den Mitgliedstaaten, insbesondere mithilfe einer Vernetzung der Dolmetscher-Übersetzer-Datenbanken, sowie durch die Erbringung von Dolmetschleistungen per Videokonferenz. E-Justiz bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Über das europäische Portal werden sich die Bürger besser über ihre Rechte informieren und auf Informationen über die verschiedenen Rechtssysteme zugreifen können. Videokonferenzen müssen häufiger zum Einsatz gelangen, beispielsweise um Opfern und Geschädigten unnötige Reisen zu ersparen. Bestimmte EU-Verfahren (z.B. das europäische Mahnverfahren oder Verfahren über geringfügige Forderungen) könnten mittelfristig online abgewickelt werden. Vorgesehen ist auch im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen die schrittweise Vernetzung einer Reihe von nationalen Registern (z.B. Insolvenzregister natürlicher und juristischer Personen).
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... "-Portal den Zugang zu juristischen Datenbanken umfasst sowie elektronische gerichtliche und außergerichtliche Rechtsmittel, intelligente Systeme, die so gestaltet sind, dass sie die Bürger dabei unterstützen herauszufinden, wie sie mit rechtlichen Problemen umgehen müssen, und ferner umfassende Register, Verzeichnisse der Angehörigen der Rechtsberufe und leicht verständliche Leitfäden zu den Rechtssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten umfasst;
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 706/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... " sowie die Einrichtung eines Netzes von Datenbanken, aus dem alle einschlägigen Daten abgerufen werden. In diesem Zusammenhang könnte die angedachte Flexibilisierung des Rechtsetzungsansatzes weitere Fragen aufwerfen.
Drucksache 176/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
... Im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen werden beim Bundeskriminalamt für die Bereiche der DNA-Daten, der daktyloskopischen Daten und der Daten aus Kraftfahrzeugregistern Kosten entstehen. Diese werden insbesondere für die technische Realisierung, Pflege und laufende Unterhaltung des automatisierten Datenaustauschs bei DNA- und Fingerabdruckdatenbanken anfallen. Sie werden entscheidend von den tatsächlich zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschenden Datenmengen abhängen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 8 Schadensersatz
Artikel 2 Änderung des Bundespolizeigesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 593: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Drucksache 21/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz KOM (2008) 665 endg.; Ratsdok. 17502/08
... Der Ausbau der EudraVigilance-Datenbank zur einzigen Annahmestelle von Pharmakovigilanz-Informationen über in der Gemeinschaft zugelassene Humanarzneimittel würde es allen zuständigen Behörden ermöglichen, die Informationen gleichzeitig zu erhalten, darauf zuzugreifen und sie zu nutzen, wobei sichergestellt sein muss, dass diese die entsprechenden Zugriffsrechte auf die Daten in der EudraVigilance-Datenbank erhalten.
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Speicherung der Höhe der übermittelten Beiträge für eine KV/PV in der ELSTAM Datenbank beim BZSt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434t Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Behandlung von Grenzgängern
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen insgesamt
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 10
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu § 10c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Erster Teil
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zweiter Teil
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 22
Zu § 23
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)
Drucksache 53/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Der Datenbank-Hauptschlüssel wird durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verwaltet.
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... (v) Schaffung einer EU-weiten Datenbank, die positive und negative Kreditdaten über Kleinstkreditnehmer enthält.
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... (4) Das Statistische Bundesamt stellt die Informationstechnik für die Übernahme und Zusammenführung der von den Meldebehörden nach § 3 Absatz 1 übermittelten Daten sowie der Angaben aus den erwerbsstatistischen Registern nach den §§ 4 und 5 in das dort für den Zensus betriebene Datenbanksystem bereit. Die Übernahme und Zusammenführung der von den Meldebehörden nach § 3 Absatz 1 übermittelten Daten und der erwerbsstatistischen Angaben nach § 5 obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die melde- und erwerbsstatistischen Angaben werden mit dem Anschriften- und Gebäuderegister verbunden und bilden zusammen einen Referenzdatenbestand, der vom Statistischen Bundesamt bereitgehalten wird. Der Referenzdatenbestand ist zu nutzen, um Erhebungs- und Hilfsmerkmale erhebungsteilübergreifend auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 892/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)
... 3. Der Bundesrat erinnert an die besondere datenschutzrechtliche und damit verfassungsrechtliche Brisanz des ELENA-Verfahrens, die sich vor allem daraus ergibt, dass einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten (über 30 Mio.) gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden (Vorratsdatenspeicherung). Er betont erneut, dass eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt ist und wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sind.
Drucksache 648/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht KOM (2009) 293 endg.; Ratsdok. 11722/09
... Beim VIS handelt es sich im Gegensatz zum SIS II um ein IT-System, das auf der Grundlage des EG-Vertrags, d. h. der so genannten ersten Säule, eingerichtet worden ist. Um Strafverfolgungsbehörden eine Abfrage der Datenbank nach bestimmten Straftaten zu gestatten, wurde allerdings auf der Grundlage der dritten Säule eine besondere Regelung erlassen. Für das VIS sind folgende Rechtsakte von Belang:
Drucksache 715/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
... § 11 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 1 Mitwirkung des Bundestages.
§ 2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
§ 3 Vorhaben der Europäischen Union
§ 4 Grundsätze der Unterrichtung
§ 5 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 6 Förmliche und allgemeine Zuleitung
§ 7 Berichtsbogen und Umfassende Bewertung
§ 8 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
§ 9 Stellungnahmen des Bundestages
§ 10 Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen
§ 11 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 12 Vereinbarung Bundestag - Bundesregierung
Anlage (zu § 7 Absatz 1) Berichtsbogen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 412/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))
... 8. erachtet die Aufstellung spezieller Programme zur Förderung der Übersetzung und von Netzen mehrsprachiger Terminologiedatenbanken für sehr wichtig;
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
... 3. weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich der absoluten Notwendigkeit bewusst werden sollte, dass die FRONTEX sich sowohl für ihre Koordinierung punktueller gemeinsamer Einsätze als auch für ihre ständigen Missionen darauf verlassen können muss, dass die von den Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Datenbank CRATE, zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich verfügbar sind; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bisher noch keine ausreichende Bereitschaft gezeigt haben, der FRONTEX die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und fordert sie auf, dies zu tun;
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... " sowie eine einschlägige Datenbank einzuführen, die zu statistischen Zwecken und für gezielte Maßnahmen zur Information der betroffenen Migrantengruppen verwendet werden;
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... b) Der Bundesrat weist die Bundesregierung darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Zeitplan den Arbeitgebern die Daten von privat krankenversicherten Arbeitnehmern in der ELSTAM-Datenbank Anfang 2010 noch nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung die gesetzlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die hiervon betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls schon im Lohnsteuerabzugsverfahren vom verbesserten Abzug der Vorsorgeaufwendungen profitieren können. Die bisher vorgesehene Regelung für das Einkommensteuervorauszahlungsverfahren stellt nur für einen Teil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Lösung des Problems dar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 706/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... Eine optimale, für die Mitgliedstaaten äußerst effiziente Lösung wäre es, ein Netz von Datenbanken einzurichten, aus dem alle einschlägigen Daten abgerufen werden könnten. Da eine derartige Lösung nur langfristig zur Gänze umgesetzt werden kann, wird vorgeschlagen, die Daten mittelfristig auf der Ebene der Mikrodaten miteinander zu verknüpfen. Die Verknüpfung von Mikrodaten ist ein wichtiges Instrument, mit dem sich nicht nur die Belastung der Befragten verringern, sondern auch um die Vergleichbarkeit der Datensätze erhöhen lässt. Dieser Prozess sollte zudem Gelegenheit bieten, die auf regionaler Ebene vorliegenden Daten auszudehnen und besser zu nutzen, sodass er wesentlich zur Verbesserung des Anwendungsbereichs und der Qualität von regionalen Daten beitragen würde. Kurzfristig dürften die enge Zusammenarbeit im ESS sowie die Einrichtung und Weiterentwicklung gemeinsamer Strukturen, Instrumente und Verfahren im Rahmen von Kooperationsnetzen dazu beitragen, dass mit der Geschäftsarchitektur des ESS der richtige Weg zur Verwirklichung ihrer langfristigen Ziele beschritten wird.
1 Einleitung
2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell
Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*
3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur
Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen
4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen
Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten
Auf der Ebene der EU
5 Politische und managementbezogene Herausforderungen
5.1 Herausforderungen für das ESS
Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern
5.2 Herausforderungen für Eurostat
Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission
6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Drucksache 892/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)
... 1. Der Bundesrat erinnert an die besondere datenschutzrechtliche und damit verfassungsrechtliche Brisanz des ELENA-Verfahrens, die sich vor allem daraus ergibt, dass einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten (über 30 Mio.) gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden (Vorratsdatenspeicherung). Er betont erneut, dass eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt ist und wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sind.
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... 1. Zur Bezeichnung der Art sind die internationalen Kurzbezeichnungen der Weltgesundheitsorganisation oder, soweit solche nicht vorhanden sind, gebräuchliche wissenschaftliche Bezeichnungen zu verwenden; das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestimmt im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die zu verwendenden Bezeichnungen und veröffentlicht diese in einer Datenbank nach § 67a;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
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Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
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Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
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Zu Nummer 34
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Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
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Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
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Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
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Zu Buchstabe b
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Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
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Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
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Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
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Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
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Zu Nummer 56
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Zu Nummer 57
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Zu Buchstabe b
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Zu Nummer 59
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Zu Nummer 72
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Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
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Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 771/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland
... K. in der Erwägung, dass am 4. Dezember 2008 die Büroräume des Forschungs- und Informationszentrums der Organisation Memorial in St. Petersburg von maskierten Männern der russischen Generalstaatsanwaltschaft gestürmt und Festplatten sowie CDs beschlagnahmt wurden, auf denen die gesamte Datenbank mit den Namen tausender Opfer der stalinistischen Unterdrückung gespeichert war, sowie in der Erwägung, dass diese Datenbank infolge einer gerichtlichen Verfügung an Memorial zurückgegeben wurde,
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Es existieren bereits umfangreiche Informationen und Forschungsergebnisse, die von den Mitgliedstaaten jedoch nicht ausgetauscht werden. Eine wirksame Methode zur Verbesserung des Wissensmanagements wäre ein Vermittlungsmechanismus, der als IT-Tool und Datenbank für Klimaauswirkungen, Anfälligkeit und bewährte Anpassungspraktiken fungiert.
1. Einleitung
2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
4. Instrumente - Finanzierung
5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC
7. Schlussfolgerungen - Perspektiven
Drucksache 730/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... ") geht der Bundesrat jedoch davon aus, dass die EURODAC-Zentraldatenbank auch zum Zwecke der Gefahrenabwehr einschließlich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten abgefragt werden darf. (entfällt bei Annahme von Ziffer 1)
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.