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"Datenschutzbeauftragter"


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0575/05
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0577/05
0599/05
0599/05B
0770/05
0764/05
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0657/04
0907/04
0907/1/04
0869/04B
0657/04B
0907/04B
Drucksache 511/05

... - Datenschutz. Damit die Datenschutzvorschriften für das SIS II konsequent und einheitlich angewendet werden, ist in diesem Beschluss die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird damit betraut, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus dem SIS, die die Kommission aufgrund dieses Beschlusses vornimmt, zu kontrollieren. Somit wird sichergestellt, dass die gleiche Stelle für die gesamten Datenverarbeitungstätigkeiten der Kommission im Rahmen der Pfeiler 1 und 3 zuständig ist. Der Beschluss schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Verarbeitung von SIS-II-Daten im Zusammenhang mit diesem Beschluss das Übereinkommen des Europarates Nr. 108 vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 599/05

... sieht allerdings Ausnahmen von der Meldepflicht vor. Zum einen entfällt eine Meldung, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat, und zum anderen, wenn mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten für eigene Zwecke höchstens vier Arbeitnehmer beschäftigt sind und eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit den Betroffenen dient. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als wichtige Maßnahme der Selbstkontrolle des Datenschutzes für nicht öffentliche Stellen ist wiederum für den Fall vorgesehen, dass wenigstens fünf Arbeitnehmer in automatisierter oder mindestens zwanzig Personen auf „andere“ Weise personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 599/05 (Beschluss)

... sieht allerdings Ausnahmen von der Meldepflicht vor. Zum einen entfällt eine Meldung, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat, und zum anderen, wenn mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten für eigene Zwecke höchstens vier Arbeitnehmer beschäftigt sind und eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit den Betroffenen dient. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als wichtige Maßnahme der Selbstkontrolle des Datenschutzes für nicht öffentliche Stellen ist wiederum für den Fall vorgesehen, dass wenigstens fünf Arbeitnehmer in automatisierter oder mindestens zwanzig Personen auf „andere“ Weise personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 869/1/04

... Hessischer Datenschutzbeauftragter



Drucksache 869/04 (Beschluss)

... Hessischer Datenschutzbeauftragter



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 42/16 PDF-Dokument



Drucksache 44/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



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Drucksache 98/18 PDF-Dokument



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Drucksache 145/17 PDF-Dokument



Drucksache 145/17 (Beschluss)(zu) PDF-Dokument



Drucksache 159/17 PDF-Dokument



Drucksache 160/17 PDF-Dokument



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Drucksache 182/17 PDF-Dokument



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Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 217/17 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



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Drucksache 240/10 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Drucksache 282/18 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 365/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 392/16 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



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