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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Diplom-Betriebswirtin"


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Drucksache 207/07 (Beschluss)

... " nur für Bachelor- und Masterabschlüsse gelten soll, oder auch für den Diplom-Betriebswirt/die Diplom-Betriebswirtin. Letzteres ist mit Blick darauf, dass das betreffende Studium den in § 1 Abs. 3 Satz 2 VersVermV in Verbindung mit der Anlage in der Verordnung im Einzelnen beschriebenen Nachweis versicherungsspezifischer Kenntnisse ersetzen soll, nach der Zielrichtung der Regelung zu fordern. Andererseits erscheint eine Begrenzung der Regelung im Bereich von Bachelor- und Masterstudiengängen auf reine "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07 (Beschluss)




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1und 3

3. Zu § 4 Abs. 1

Zu den einzelnen Regelungen:

4. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

5. Zu § 9 Abs. 6

6. Zu § 18a - neu -

7. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 207/1/07

... " nur für Bachelor- und Masterabschlüsse gelten soll, oder auch für den Diplom-Betriebswirt/die Diplom-Betriebswirtin. Letzteres ist mit Blick darauf, dass das betreffende Studium den in § 1 Abs. 3 Satz 2 VersVermV in Verbindung mit der Anlage in der Verordnung im Einzelnen beschriebenen Nachweis versicherungsspezifischer Kenntnisse ersetzen soll, nach der Zielrichtung der Regelung zu fordern. Andererseits erscheint eine Begrenzung der Regelung im Bereich von Bachelor- und Masterstudiengängen auf reine "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/07




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1

3. Zu § 3 Abs. 3 Satz 3

4. Zu § 4

1. Abschlusszeugnis

2. Abschlusszeugnis

3. Abschlusszeugnis

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

6. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

7. Zu § 9 Abs. 6

8. Zu § 18a - neu -Wi

9. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 207/2/07

... " nur für Bachelor- und Masterabschlüsse gelten soll, oder auch für den Diplom-Betriebswirt/die Diplom-Betriebswirtin. Letzteres ist mit Blick darauf, dass das betreffende Studium den in § 1 Abs. 3 Satz 2 VersVermV in Verbindung mit der Anlage in der Verordnung im Einzelnen beschriebenen Nachweis versicherungsspezifischer Kenntnisse ersetzen soll, nach der Zielrichtung der Regelung zu fordern. Andererseits erscheint eine Begrenzung der Regelung im Bereich von Bachelor- und Masterstudiengängen auf reine "

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Drucksache 207/2/07




Zu § 4

Zu den einzelnen Regelungen:

Nr. 1a): Nr. 1b): Nr. 1c): Nr. 1d): Nr. 1e): Nr. 2a): Nr. 2b): Nr. 2c): Nr. 3a): Nr. 3b):

 
 
 


Drucksache 207/3/07

... " nur für Bachelor- und Masterabschlüsse gelten soll, oder auch für den Diplom-Betriebswirt/die Diplom-Betriebswirtin. Letzteres ist mit Blick darauf, dass das betreffende Studium den in § 1 Abs. 3 Satz 2 VersVermV in Verbindung mit der Anlage in der Verordnung im Einzelnen beschriebenen Nachweis versicherungsspezifischer Kenntnisse ersetzen soll, nach der Zielrichtung der Regelung zu fordern. Andererseits erscheint eine Begrenzung der Regelung im Bereich von Bachelor- und Masterstudiengängen auf reine "

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Drucksache 207/3/07




Zu § 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.