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0881/05
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0312/05
0935/05
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0395/05
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0766/05
0740/05
0944/05
0328/05
0924/05
0197/05
0087/05
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0616/2/05
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0581/05
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0983/04
0622/04
0879/04
0012/04
0783/04
0876/04
0981/04
0725/04
0140/04
0591/04
0831/03
Drucksache 787/07

... C. in der Erwägung, dass Mexiko seit 1999 einen Beobachterstatus beim Europarat hat und im Einklang mit diesem Status an den Sitzungen des Ministerkomitees und der diplomatischen Vertreter teilnimmt; in der Erwägung, dass Mexiko ebenfalls das Protokoll von Palermo ratifiziert hat,



Drucksache 560/07

... Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen



Drucksache 373/07

... (3) Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.



Drucksache 7/07

... Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (im Folgenden: EPÜ) in deutsches Recht umzusetzen. Die Revisionsakte wurde von den Vertretern der Vertragsstaaten auf einer Diplomatischen Konferenz am 29. November 2000 in München verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Revisionsakte am 21. August 2001 unterzeichnet. Mit dem parallel zu diesem Gesetz eingebrachten Vertragsgesetz soll sie ratifiziert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die Folgeanpassungen im nationalen Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Buchstabe dd

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 666/07

... Da der diplomatische Geschäftsweg im vertragslosen Auslieferungsverkehr beachtet werden muss beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Ratifizierung das Auswärtige Amt unter Hinweis auf den einzuhaltenden Geschäftsweg als Zentralbehörde zu benennen.



Drucksache 211/07

... G. in der Erwägung, dass das Verbot von Folter eine zwingende Norm des Völkerrechts darstellt (jus cogens), von der keine Abweichung möglich ist, und dass die Verpflichtung zum Schutz gegen Folter, zu deren Ermittlung und Bestrafung eine allen Staaten gemeinsame Verpflichtung darstellt (erga omnes), wie dies in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in Artikel 3 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der entsprechenden Gesetzgebung, in Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in den nationalen Verfassungen und Rechtsvorschriften vorgesehen ist; in der Erwägung ferner, dass die auf europäischer und internationaler Ebene angenommenen besonderen Übereinkommen und Protokolle über Folter und entsprechende Überwachungsmechanismen die Bedeutung belegen, die dieser unverletzlichen Norm von der internationalen Gemeinschaft beigemessen wird; in der Erwägung, dass die Anwendung diplomatischer Zusicherungen mit dieser Norm unvereinbar ist H. in der Erwägung, dass in Demokratien, in denen die Rechtstaatlichkeit eine Selbstverständlichkeit darstellt, Terrorismus nicht dadurch erfolgreich bekämpft werden kann, dass die Grundsätze selbst, die der Terrorismus zu zerstören sucht, geopfert oder eingeschränkt werden, und dass der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten niemals in Frage gestellt werden darf; in der Erwägung ferner, dass Terrorismus mit rechtlichen Mitteln sowie unter Beachtung der internationalen und nationalen Gesetze besiegt werden kann und muss,



Drucksache 918/07

... " beschuldigt hat; in der Erwägung, dass die diplomatische Delegation Russlands am Sitz der OSZE in Wien im vergangenen Monat Vorschläge in Umlauf brachte, wonach Delegationen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) auf 50 Personen begrenzt werden sollen und unmittelbar nach den Wahlen keine öffentliche Bewertungen vornehmen dürfen; in der Erwägung, dass Russland laut Aussage von Vladimir Churow, Leiter der zentralen Wahlkommission, "



Drucksache 66/07

... d) auf Arbeitsebene, wobei die Vertragsparteien so weit wie möglich auch die diplomatischen Kanäle nutzen.



Drucksache 453/07

... g) die Förderung des Dialogs und die Einleitung der Verfahren zur Schaffung einer diplomatischen Akademie der Europäischen Union,



Drucksache 694/07

... 22. begrüßt die Bereitschaft des Rates, dafür Sorge zu tragen, dass das Bestehen bilateraler Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen nicht mit einer Verringerung des internationalen Drucks der Europäischen Union einhergeht, wenn in einem Land Menschenrechtsverletzungen geschehen, und erinnert daran, dass es unerlässlich ist, den Dialog oder die Konsultation durch ausreichenden diplomatischen und politischen Druck auf allen Ebenen, einschließlich im Rahmen der Organisationen der Vereinten Nationen und insbesondere des Menschenrechtsrates, zu verstärken;



Drucksache 227/07

... ii. wenn die Bundesrepublik Deutschland nach Konsultation auf diplomatischem Weg andere Einkünfte notifiziert bei denen sie die Anrechnungsmethode nach Buchstabe b anzuwenden beabsichtigt. Die Doppelbesteuerung wird für die notifizierten Einkünfte durch Steueranrechnung nach Buchstabe b vom ersten Tag des Kalenderjahres vermieden, das dem Kalenderjahr folgt in dem die Notifikation übermittelt wurde.



Drucksache 410/07

... 6. fordert das Büro für Technische Hilfe der Kommission für das Westjordanland und den Gazastreifen , die diplomatischen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf, ihre Bemühungen zur Sicherstellung der Freilassung von Alan Johnston zu verstärken und zu koordinieren und die Palästinensische Behörde bei ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen;



Drucksache 228/07

... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen



Drucksache 90/07

... Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Der diplomatische und konsularische Schutz des Unionsbürgers in Drittländern KOM (2006)



Drucksache 500/07

... 3. fordert den Rat nachdrücklich auf, die "Passerelle-Klausel” des Artikels 42 EU-Vertrags zu aktivieren, parallel zum Fortschreiten des Verfassungsprozesses, um die Bestimmungen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrahmens zu bringen und dadurch die Wirksamkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie die demokratische und gerichtliche Kontrolle zu stärken; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, dem Rat vor Oktober 2007 einen formellen Vorschlag für einen Beschluss über die Aktivierung der Klausel gemäß Artikel 42 des EU-Vertrags vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass die innere Kohärenz durch das Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa gestärkt werden könnte, besonders durch die Schaffung des Amtes des Europäischen Außenministers und eines externen diplomatischen Dienstes;



Drucksache 408/07

... 13. verkennt nicht, dass EU-Maßnahmen, wie die Demarchen gegenüber Drittländern, insbesondere im Bereich der Menschenrechte manchmal vertraulich sein müssen; meint aber, dass eine Liste dieser Maßnahmen in den Jahresbericht aufgenommen werden sollte, wobei in gewissem Maß bilaterale diplomatische Kontakte mit Regierungen unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit zugelassen werden sollten;



Drucksache 722/07

... Die Änderung dient der weiteren Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens. Das Internationale Übereinkommen zur Überwachung und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen – Bekanntmachung vom 23. Mai 2006, BAnz. S. 3994) wurde im Februar 2004 in einer diplomatischen Konferenz der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) verabschiedet. Um die Verschleppung fremder Organismen zu verhindern, schreibt das Übereinkommen ein Ballastwasser-Management vor. Derzeit ist vorgesehen, dass ein Mindeststandard ab 2009 für die ersten Schiffe verpflichtend wird. Systeme zur Behandlung von Ballastwasser müssen nach Maßgabe der von der IMO erstellten Richtlinien genehmigt werden. Die entsprechende Richtlinie (MEPC.125(53)), die der IMO-Umweltausschuss im Juli 2005 beschlossen hat, definiert eine Vielzahl von Anforderungen, die Ballastwasser-Anlagen erfüllen müssen, um die im Übereinkommen festgelegten Standards einzuhalten. Dieses ist Voraussetzung für eine mögliche Typ-Zulassung. Gleichzeitig gibt die Richtlinie Herstellern von Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser und Schiffseigentümern einen Überblick über Form und Inhalt des Zulassungsverfahrens. Systeme und Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser werden derzeit von deutschen Unternehmen entwickelt.



Drucksache 325/07

... • Systematische Eingliederung der kulturellen Dimension und verschiedener kultureller Komponenten in alle Massnahmen, Projekte und Programme der Aussenbeziehungen und der Entwicklungspolitik als Mittel zur Stärkung der Qualität der diplomatischen Tätigkeiten und der Berechtigung und Nachhaltigkeit aller Kooperationstätigkeiten der EU;



Drucksache 383/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Problem der Schiffsabwrackung seit einigen Jahren in den zuständigen internationalen Organisationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) diskutiert und ein abgestimmtes Vorgehen erörtert wird, um international konsensfähige, realistische und wirksame Lösungen für das Abwracken von Schiffen zu finden die die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs berücksichtigen. Im Dezember 2005 vereinbarte der MEPC, dass die IMO ein neues verbindliches Regelwerk zum Recycling von Schiffen erarbeiten solle, um rechtsverbindliche und international anwendbare Vorschriften für die internationale Schifffahrt und für Recyclinganlagen zu schaffen. Die Arbeiten am Übereinkommensentwurf sind weit fortgeschritten, so dass diese voraussichtlich im Frühjahr 2008 abgeschlossen werden und das Übereinkommen auf einer diplomatischen Konferenz im Frühjahr 2009 angenommen werden könnte.



Drucksache 218/07

... – unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das am 17. Juli 1998 von der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen angenommen wurde,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/07




Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen

Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union


 
 
 


Drucksache 383/07

... Seit 2005 arbeitet die IMO an einer bindenden internationalen Rechtsordnung für eine saubere Schiffsabwrackung. Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission beteiligen sich an dieser Arbeit. Der Entwurf eines Übereinkommens über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen wird derzeit im Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der IMO erörtert. Das Übereinkommen soll von einer diplomatischen Konferenz 2008 oder 2009 angenommen werden und einige Jahre später in Kraft treten. Der Anhang des Entwurfs enthält Vorschriften für Anforderungen an Schiffe (einschließlich Bauart, Konstruktion, Betrieb und Instandhaltung) und Schiffsrecyclinganlagen sowie einige Vorschriften zu Meldepflichten. Ziel ist ein Schiffsrecycling nach dem Prinzip "



Drucksache 383/1/07

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Problem der Schiffsabwrackung seit einigen Jahren in den zuständigen internationalen Organisationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) diskutiert und ein abgestimmtes Vorgehen erörtert wird, um international konsensfähige, realistische und wirksame Lösungen für das Abwracken von Schiffen zu finden die die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs berücksichtigen. Im Dezember 2005 vereinbarte der MEPC, dass die IMO ein neues verbindliches Regelwerk zum Recycling von Schiffen erarbeiten solle, um rechtsverbindliche und international anwendbare Vorschriften für die internationale Schifffahrt und für Recyclinganlagen zu schaffen. Die Arbeiten am Übereinkommensentwurf sind weit fortgeschritten, so dass diese voraussichtlich im Frühjahr 2008 abgeschlossen werden und das Übereinkommen auf einer diplomatischen Konferenz im Frühjahr 2009 angenommen werden könnte.



Drucksache 612/06

... e) Ungeachtet der Bestimmungen des Buchstabens a wird die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung nach Buchstabe b vermieden, wenn aa) in den Vertragsstaaten Einkünfte oder Vermögen unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zugeordnet oder verschiedenen Personen zugerechnet werden (außer nach Artikel 9) und dieser Konflikt sich nicht durch ein Verfahren nach Artikel 26 Absatz 3 regeln lässt und wenn aufgrund dieser unterschiedlichen Zuordnung oder Zurechnung die betreffenden Einkünfte oder Vermögenswerte unbesteuert blieben oder niedriger als ohne diesen Konflikt besteuert würden; oder bb) die Bundesrepublik Deutschland nach gehöriger Konsultation mit der zuständigen singapurischen Behörde auf diplomatischem Weg andere Einkünfte notifiziert, bei denen sie die Anrechnungsmethode nach Buchstabe b anzuwenden beabsichtigt. Die Doppelbesteuerung wird für die notifizierten Einkünfte durch Steueranrechnung vom ersten Tag des Kalenderjahres vermieden, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Notifikation übermittelt wurde.



Drucksache 158/06

... im Hinblick darauf, dass das Statut des Gerichtshofs in Artikel 10 vorsieht, dass die Mitglieder des Gerichtshofs bei der Ausübung ihres Amtes diplomatische Vorrechte und Immunitäten genießen,



Drucksache 483/06

... A. in der Erwägung, dass es nach den Wahlen in Palästina und Israel nunmehr an der Zeit ist, eine neue Grundlage für eine diplomatische und politische Initiative der Europäischen Union und des Nahost-Quartetts (Europäische Union, Vereinigte Staaten, Russische Föderation und Vereinte Nationen) zu schaffen, die ehrgeizige Ziele zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und eines Prozesses im Hinblick auf eine dauerhafte und gangbare Friedenslösung verfolgen muss,



Drucksache 569/06

... Dieser Vertrag gilt unabhängig davon, ob zwischen den beiden Vertragsstaaten diplomatische oder konsularische Beziehungen bestehen.



Drucksache 206/06

... 1. die diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen Wahlkonsulate,



Drucksache 239/06

... - unter Hinweis auf Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen,



Drucksache 484/06

... 18. betont, dass die Partner in der Frage der Atompolitik des Iran eng zusammenarbeiten und gegenüber der gesamten Region eine kohärente Politik verfolgen müssen, wobei das iranische Volk, seine Regierung und die demokratische Opposition im Mittelpunkt stehen sollten; fordert die USA auf, sich an den Verhandlungen mit dem Iran zu beteiligen; unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. März 2006 und die Forderung an den Iran, die vom Verwaltungsrat der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) geforderten Schritte zur Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten und zur Überprüfung der Wiederaufbereitungsaktivitäten durch die IAEO zu unternehmen, einschließlich Forschung und Entwicklung; teilt die Auffassung, dass diese Maßnahmen zu einer diplomatischen Lösung auf dem Verhandlungswege beitragen werden, mit der sicher gestellt wird, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt wird; unterstützt uneingeschränkt die Schlussfolgerungen des Treffens in Berlin vom 30. März 2006 und den auf diesem Treffen geäußerten eindringlichen Appell an den Iran, internationale Bedenken auf diplomatischem Wege zu behandeln, erinnert jedoch daran, dass die Verhandlungen bereits seit drei Jahren andauern und weder unendlich fortgeführt werden noch einfach zu einer Politik der Beschwichtigung führen dürfen; ist der Auffassung, dass der UN-Sicherheitsrat weitere Maßnahmen in Betracht ziehen sollte;



Drucksache 454/06

... 28. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union im Allgemeinen auf Treffen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine entschlossene Haltung in Debatten über Gewerkschaftsrechte und andere grundlegende Menschenrechte von Arbeitnehmern einnimmt, einschließlich unter dem luxemburgischen Vorsitz, als die Europäische Union z.B. bezüglich Menschenrechtsverletzungen, die möglicherweise in Bezug auf kolumbianische Gewerkschafter begangen wurden, eine entschiedene Haltung einnahm, was dann als Zeichen von Kohärenz mit einer engagierten EU-Erklärung auf der Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2005 führte; äußert in diesem Zusammenhang sein Erstaunen darüber, dass es möglich war, dass ein Land wie Belarus im Juni 2005 in den Verwaltungsrat der ILO trotz des Umstands gewählt wurde, dass Belarus keine Demokratie mit freien Gewerkschaften ist und vier größere EU-Länder ständige Mitglieder des Verwaltungsrates sind; ersucht den Rat zu erläutern, welche diplomatischen Demarchen er vor dieser Wahl unternommen hatte, und ob er in Erwägung zieht, sich der Mitgliedschaft von Belarus zu widersetzen; besteht weiterhin darauf, dass es unbedingt notwendig ist, die von der Europäischen Union unterstützten speziellen Programme für schutzbedürftige Sektoren in Drittländern auszubauen;



Drucksache 926/06

... I. in der Erwägung, dass sich der Friedensprozess im Nahen Osten in einer politischen und diplomatischen Sackgasse befindet, obwohl eine umfassende und dauerhafte Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts für die Herstellung von Frieden und Sicherheit in der gesamten Region von wesentlicher Bedeutung ist,



Drucksache 927/06

... 2. begrüßt die anhaltenden diplomatischen Bemühungen des Rates und der Kommission, um die internationalen Anstrengungen zur Stärkung des BWÜ am Leben zu erhalten; anerkennt die Rolle der Europäischen Union im Bezug auf die Förderung der Sondierung freiwilliger, nicht verbindlicher Inspektionen als „vertrauensbildende Maßnahmen“ sowie die Stärkung der nationalen Rechtsvorschriften im Vorfeld der Überprüfungskonferenz;



Drucksache 417/06 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden, zur Aufnahme biometrischer Identifikatoren einschließlich Bestimmungen über die Organisation der Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen KOM (2006)



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.