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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Doppel- und Mehrbettzimmer"


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Drucksache 484/13

... Nach Absatz 2 Nummer 1 erhöht sich für schutzbedürftige Einrichtungen mit einer Wohnnutzung die Entschädigungspauschale analog zu Mehrfamilienhäusern entsprechend der Anzahl der abgeschlossenen Wohnungen, über die die Einrichtung verfügt. Für abgeschlossene Wohnungen in schutzbedürftigen Einrichtungen ist es sachgerecht, die Entschädigungspauschale des § 5 Absatz 3 in voller Höhe anzusetzen, da insoweit ein vergleichbarer Sachverhalt wie bei Mehrfamilienhäusern vorliegt. Nach Nummer 2 erhöht sich die Entschädigungspauschale für eine schutzbedürftige Einrichtung mit Wohnnutzung zudem nach der Anzahl der Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer, allerdings mit einem Abschlag von den Pauschalbeträgen des § 5 Absatz 3 für Wohnungen. Die Absenkung der Erhöhungsbeträge für Zimmer, in denen übernachtet wird, berücksichtigt in generalisierender Weise die im Vergleich zu Wohnungen geringeren Beiträge von einzelnen Zimmern zum Sachwert der Immobilie. Bei einer der Pauschalwertermittlung zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung ist es sachgerecht, für jedes Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer die Hälfte der Pauschale einer abgeschlossenen Wohnung zugrunde zu legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Entschädigungsgrundsätze

§ 3
Außenwohnbereich

§ 4
Fluglärmbelastung von Grundstücken

§ 5
Entschädigungspauschalen bei Wohnungen

§ 6
Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes

§ 7
Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung

§ 8
Entschädigung in besonderen Fällen

§ 9
Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen

§ 10
Auszahlung

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung / Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellung von Männern und Frauen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2268: Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.