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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Doppelbeamtenverhältnis"


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Drucksache 433/1/14

... Die Notwendigkeit des Einvernehmens des aufnehmenden Dienstherrn mit der Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses hat den Sinn, dass sich die beteiligten Dienstherren über die dienstrechtlichen und finanziellen Folgen einer derartigen beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung eines Doppelbeamtenverhältnisses vor einer entsprechenden Anordnung verständigen sollen. Dies betrifft insbesondere die Versorgungslastenteilung, die nach dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag einen Dienstherrenwechsel voraussetzt, der bei einem Doppeldienstverhältnis erst mit Beendigung des Dienstverhältnisses beim Bund vollendet ist. Tritt der Beamte aus beiden Dienstverhältnissen in den Ruhestand, führt die geplante Änderung insbesondere für Länder und Kommunen zu Nachteilen, die als Versorgungsdienstherren auch die Dienstzeit beim Bund berücksichtigen müssen, ohne hierfür eine Abfindung zu erhalten. Der gleichzeitige Versorgungsanspruch gegen den Bund entlastet den späteren Dienstherrn nicht, weil der Anspruch nach Maßgabe des

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Drucksache 433/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBG


 
 
 


Drucksache 433/14 (Beschluss)

... Die Notwendigkeit des Einvernehmens des aufnehmenden Dienstherrn mit der Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses hat den Sinn, dass sich die beteiligten Dienstherren über die dienstrechtlichen und finanziellen Folgen einer derartigen beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung eines Doppelbeamtenverhältnisses vor einer entsprechenden Anordnung verständigen sollen. Dies betrifft insbesondere die Versorgungslastenteilung, die nach dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag einen Dienstherrenwechsel voraussetzt, der bei einem Doppeldienstverhältnis erst mit Beendigung des Dienstverhältnisses beim Bund vollendet ist. Tritt der Beamte aus beiden Dienstverhältnissen in den Ruhestand, führt die geplante Änderung insbesondere für Länder und Kommunen zu Nachteilen, die als Versorgungsdienstherren auch die Dienstzeit beim Bund berücksichtigen müssen, ohne hierfür eine Abfindung zu erhalten. Der gleichzeitige Versorgungsanspruch gegen den Bund entlastet den späteren Dienstherrn nicht, weil der Anspruch nach Maßgabe des

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Drucksache 433/14 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 10


 
 
 


Drucksache 156/10

... Die Änderung soll klarstellen, dass die Versorgungslastenteilung für die Zeit, in der die Oberfinanzpräsidentinnen und Oberfinanzpräsidenten, die am 31. Dezember 2007 noch nicht in den Ruhestand getreten waren, in einem Doppelbeamtenverhältnis zum Bund und zu einem Land standen, weiterhin nach den Regelungen des § 107b BeamtVG in Verbindung mit den hier getroffenen besonderen Maßgaben vorzunehmen ist. Die Versorgungslastenteilung für die davon noch insgesamt betroffenen vier Beamtinnen und Beamten ist nicht Gegenstand der Regelungen im Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, so dass er für diesen Personenkreis keine Anwendung findet.

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Drucksache 156/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften

Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Diensherrenwechseln Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1185: Entwurf für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln


 
 
 


Drucksache 545/07

... Absatz 1 Satz 1 regelt, dass für die Oberfinanzpräsidenten bzw. Oberfinanzpräsidentinnen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz das Doppelbeamtenverhältnis mit Inkrafttreten dieses Gesetzes endet. Dabei handelt es sich um diejenigen Oberfinanzdirektionen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes sowohl aus einer Bundesabteilung als auch aus einer oder mehreren Landesabteilungen bestehen. Da diese Oberfinanzdirektionen nach Inkrafttreten des Gesetzes als Landesbehörden verbleiben, wird der Oberfinanzpräsident bzw. die Oberfinanzpräsidentin Landesbeamter bzw. Landesbeamtin.

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Drucksache 545/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 4
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des EG-Beitreibungsgesetz

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 8
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Artikel 12
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 22

Zu § 23

Zu den §§ 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.