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"Drittbetrieben"
Drucksache 687/13
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... Die in den letzten beiden Jahren durch Betriebsrätebefragungen und im Rahmen der Aufdeckung spektakulärer "Lohndumping"-Fälle gewonnenen Erkenntnisse belegen nicht nur die Zunahme des Missbrauchs von Werkvertragskonstruktionen zur Verdeckung eigentlich vorliegender teurerer Arbeitnehmerüberlassung und zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Festzustellen ist zudem, dass viele "Personaldienstleistungsunternehmen", die ihre Beschäftigten in Drittbetrieben einsetzen, gerade und ausschließlich für den "Notfall" der Aufdeckung dieser Umgehungspraxis eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorweisen können, die sie lediglich auf "Vorrat" beantragt und erhalten, jedoch bis dahin gar nicht für die im Gesetz vorgesehene Arbeitnehmerüberlassung genutzt haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 99a Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil:
B. Einzelbegründung:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 687/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... Die in den letzten beiden Jahren durch Betriebsrätebefragungen und im Rahmen der Aufdeckung spektakulärer "Lohndumping"-Fälle gewonnenen Erkenntnisse belegen nicht nur die Zunahme des Missbrauchs von Werkvertragskonstruktionen zur Verdeckung eigentlich vorliegender teurerer Arbeitnehmerüberlassung und zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Festzustellen ist zudem, dass viele "Personaldienstleistungsunternehmen", die ihre Beschäftigten in Drittbetrieben einsetzen, gerade und ausschließlich für den "Notfall" der Aufdeckung dieser Umgehungspraxis eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorweisen können, die sie lediglich auf "Vorrat" beantragt und erhalten, jedoch bis dahin gar nicht für die im Gesetz vorgesehene Arbeitnehmerüberlassung genutzt haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:
II. Betriebsverfassungsgesetz:
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 99a Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Suchbeispiele:
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Allgemeines ,
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Bau ,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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