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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dritteinziehungsmöglichkeit"


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Drucksache 135/1/12

... 10. Der Bundesrat hält die erste Alternative der Dritteinziehungsmöglichkeit gemäß Artikel 6 Absatz 2 ("wenn ein Rückgabeanspruch besteht"), die nicht mit weiteren Einschränkungen versehen ist, für zu weitreichend. Allein das Bestehen "eines Rückgabeanspruchs" lässt einen zwingenden Rückschluss auf eine Bemakelung des Übertragungs-Rechtsgeschäfts nicht zu. Ein bloßer Rückgabeanspruch kann auch anderweitig - beispielsweise vertragsrechtlich - begründet sein. Aus Sicht des Bundesrates sollte Artikel 6 Absatz 2, 1. Alternative daher gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/1/12




Zur Vorlage allgemein

Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 135/12 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat hält die erste Alternative der Dritteinziehungsmöglichkeit gemäß Artikel 6 Absatz 2 ("wenn ein Rückgabeanspruch besteht"), die nicht mit weiteren Einschränkungen versehen ist, für zu weitreichend. Allein das Bestehen "eines Rückgabeanspruchs" lässt einen zwingenden Rückschluss auf eine Bemakelung des Übertragungs-Rechtsgeschäfts nicht zu. Ein bloßer Rückgabeanspruch kann auch anderweitig - beispielsweise vertragsrechtlich - begründet sein. Aus Sicht des Bundesrates sollte Artikel 6 Absatz 2, 1. Alternative daher gestrichen werden.

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Drucksache 135/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.