[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Drittfinanzierer"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 157/10

... sowie § 359 BGB für nicht anwendbar erklärt, wenn der Verbraucherdarlehensvertrag der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dient. Der Darlehensgeber muss sich zunächst festlegen, ob im konkreten Fall ein verbundener Vertrag gemäß § 358 BGB vorliegt. Dies erscheint sachgerecht, denn er muss wissen, ob das finanzierte Geschäft mit ihm selbst abgeschlossen wurde oder ob er sich als Drittfinanzierer bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags der Mitwirkung des Vertragspartners des finanzierten Geschäfts bedient hat (§ 358 Absatz 3 BGB). Aufgrund des Verbundes muss der Darlehensgeber zudem wissen, ob der Verbraucherdarlehensvertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten dient. Er ist somit in der Lage, den maßgeblichen Hinweis nach 3a Buchstabe a oder b einzusetzen. Bei beiden Gestaltungshinweisen ist an der gekennzeichneten Einfügestelle der verbundene Vertrag im Mustertext durch den Darlehensgeber hinreichend konkret anzugeben. Auf die Bezeichnung des Vertragsgegenstandes des verbundenen Vertrags im Vertragstext kann Bezug genommen werden, soweit sich dies grammatikalisch in den Mustertext einfügt. Bei Buchstabe a folgt dies bereits aus den Gestaltungshinweisen ** und ***, die auf Buchstabe b jedoch nicht angewandt werden können. Die Vertragskonstellation aus Buchstabe b findet ausschließlich dort im Muster Niederschlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 4
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Anhang zu
Artikel 2 Nummer 3

Anlage 6
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsrecht

3 Widerrufsfolgen

3 Gestaltungshinweise:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

IV. Sonstige Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Vorbemerkung zu Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt
Widerrufsrecht und Gestaltungshinweise 1 bis 3c

Zum Klauseltext Widerrufsrecht

Zu den Gestaltungshinweisen:

Abschnitt
Widerrufsfolgen und Gestaltungshinweise 4 bis ***

Zum Klauseltext Widerrufsfolgen

Zu den Gestaltungshinweisen:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1114: Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.