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"Drittstaaten"
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 6. Mit dem Austritt wird das Vereinigte Königreich zum Drittstaat. Das geltende Recht der EU enthält ein in jahrzehntelangen Verhandlungen verfeinertes und ausgewogenes Geflecht an Rechten und Pflichten der Mitgliedstaaten. Dieses Gleichgewicht muss gewahrt bleiben. Es muss bei den Verhandlungen darauf geachtet werden, dass im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigtem Königreich eine Balance von Rechten und Pflichten besteht.
Drucksache 215/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 4. Der Bundesrat ist sich der über die EU hinaus strahlenden Wirkung eines solchen Regelungsvorschlags bewusst. Mit dem Verordnungsvorschlag sowie dem parallel vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Festlegung einheitlicher Regelungen für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren (BR-Drucksache 218/18) soll ein Rechtsregime geschaffen werden, das Internet-Diensteanbieter zur Sicherung und Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet, unbeschadet des Umstands, ob ihr Sitz innerhalb der EU liegt oder die von ihnen verarbeiteten Daten auf Servern innerhalb der EU oder in einem Drittstaat gespeichert werden. Dies stellt ein Novum in der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit dar, die bisher für die Vornahme strafprozessualer Handlungen an den Ort der Vornahme und die bestehende Verfügungsberechtigung des Adressaten über die geforderten Beweismittel anknüpft.
Drucksache 390/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... "Eine Verlängerung um höchstens zwölf Monate ist auch möglich, soweit die Haft auf der Grundlage des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1a angeordnet worden ist und sich die Übermittlung der für die Abschiebung erforderlichen Unterlagen durch den zur Aufnahme verpflichteten oder bereiten Drittstaat verzögert." `
§ 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
,Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 6 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Drucksache 333/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681
... § 10 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 1 Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (F1uggastdatengesetz - F1ugDaG)*
Abschnitt 1 Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
§ 1 Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Abschnitt 2 Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle
§ 2 Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
§ 3 Datenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten
Abschnitt 3 Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
§ 4 Voraussetzungen für die Datenverarbeitung
§ 5 Depersonalisierung von Daten
Abschnitt 4 Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
§ 6 Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland
§ 7 Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 8 Teilnahme an gemeinsamen Verfahren der Zusammenarbeit
§ 9 Datenübermittlung an Europol
§ 10 Datenübermittlung an Drittstaaten
Abschnitt 5 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 11 Nationale Kontrollstelle
§ 12 Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle
§ 13 Löschung von Daten
§ 14 Protokollierung
§ 15 Dokumentationspflicht
Abschnitt 6 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 16 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 17 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
§ 18 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Fluggastdatengesetzes
§ 14 Protokollierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... a) Der Bundesrat hält eine umfassende und regelungsspezifische Überarbeitung der Abgrenzung zwischen den allgemeinen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und den besonderen Anforderungen des Verordnungsvorschlags als deren Präzisierung und Ergänzung (Artikel 1 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags) für unerlässlich. Die Mehrzahl der Regelungen für Telekommunikationsdienste lässt nicht erkennen, inwieweit sie im Fall personenbezogener Informationen die Datenschutz-Grundverordnung als lex specialis verdrängen oder von dieser weiterhin ergänzt werden. Dies gilt für allgemeine Anforderungen wie zum Beispiel den Grundsatz der Rechenschaftspflicht oder die Bedingungen für Drittstaatenübermittlungen ebenso wie für spezifische Verarbeitungsbedingungen, zum Beispiel die Regelungen zum sogenannten Offline-Tracking in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Verordnungsvorschlags, die sowohl als besondere Informationspflicht wie als Verdrängung des Widerspruchsrechts und der Profilinganforderungen des Artikels 22 der Datenschutz-Grundverordnung verstanden werden können.
Drucksache 183/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine verpflichtende Ausstellung von Europäischen Führungszeugnissen im Sinne des § 30b BZRG-E auch für dauerhaft im Bundesgebiet ansässige Angehörige von Drittstaaten ermöglicht, sofern diese vor ihrer Einreise in das Bundesgebiet in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft waren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9
5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG
9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Aufgrund der "weichen" Parameter der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren (zum Beispiel Wohnsitz des Kunden in geografischen Gebieten mit geringem Risiko nach Nummer 3; hierzu zählen Mitgliedstaaten und bestimmte Drittstaaten) besteht in der diesbezüglichen Entwurfsfassung insbesondere für die Verpflichteten im Nichtfinanzbereich ein so großer Interpretationsspielraum, der es erlauben würde, dass fast für jeden Fall eine Rechtfertigung dafür gefunden werden könnte, nur vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden zu müssen.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
Drucksache 158/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die vom Anwendungsbereich der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie nur teilweise erfassten Drittstaatensachverhalte abschließend in einer Norm geregelt werden sollten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG
3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB
8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB
10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
Drucksache 775/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... 9. Er hält es für eine grundlegende Änderung in der Regulierungssystematik, dass systemrelevante Wertpapierfirmen Kreditinstituten gleichgestellt werden und im Euroraum der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen sollen. Hierdurch besteht aber die Chance, die Konvergenz der Aufsichtsstandards in der EU zu verbessern. Mit Blick auf den "Brexit" sind einheitliche Regulierungs- und Aufsichtsstandards für Wertpapierfirmen aus der EU und aus Drittstaaten wichtig.
Drucksache 680/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die EU mit verbindlichen Sicherheitsanforderungen nicht allein stünde. Die Kommission selbst hat in ihrer Mitteilung "Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen" (BR-Drucksache 654/17) darauf hingewiesen, dass in einer Reihe von Drittstaaten bereits verbindliche Cybersicherheitsanforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen darüber entscheiden, ob Waren und Dienstleistungen aus der EU dort einen Marktzugang erhalten.
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... Die vorliegende Initiative erfordert keine umfassende Folgenabschätzung, da die vorgeschlagenen Änderungen die Praxis widerspiegeln, wonach die wesentlichen Grundsätze des Regelungsrahmens der Gasrichtlinie in Bezug auf Drittländer angewandt werden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass diese Grundsätze in verschiedenen internationalen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten oder zwischen der EU und Drittstaaten enthalten sind und auf Onshore-Leitungen aus und nach Drittländern einheitlich angewandt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Und schließlich hängt die Entwicklung des EU-Binnenmarktes auch davon ab, wie das Thema Cybersicherheit in die Strategien für die Bereiche Handel und Investitionen eingebunden wird. Die Auswirkungen ausländischer Übernahmen in Bezug auf kritische Technologien - wofür die Cybersicherheit ein wichtiges Beispiel ist - sind ein zentraler Aspekt des Rahmens für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union31, der es ermöglichen soll, Investitionen aus Drittstaaten aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu prüfen. Analog dazu beeinträchtigen in einer Reihe von Drittstaaten bestehende Cybersicherheitsanforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen bereits den Handel mit Waren und Dienstleistungen aus der EU. Der EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung wird die Position Europas auf internationaler Ebene weiter stärken. Gleichzeitig sollten die Bemühungen zur Entwicklung hochsicherer globaler Standards und zum Abschluss von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung fortgesetzt werden.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... (d) eine Übersicht über die für benachbarte Mitgliedstaaten und Drittstaaten geleistete oder von diesen erbrachte Unterstützung;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2. Wer ist auf welche Weise betroffen?
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständige Behörde
Kapitel II Risikobewertung
Artikel 4 Bewertung der Versorgungssicherheit
Artikel 5 Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 6 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 7 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene
Artikel 8 Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Artikel 9 Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Kapitel III Risikovorsorgeplan
Artikel 10 Erstellung der Risikovorsorgepläne
Artikel 11 Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen
Artikel 12 Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen
Kapitel IV Bewältigung von Stromversorgungskrisen
Artikel 13 Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise
Artikel 14 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 15 Einhaltung von Marktvorschriften
Kapitel V Bewertung und Überwachung
Artikel 16 Nachträgliche Analyse
Artikel 17 Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
Artikel 19 Befugnisübertragung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG
Anhang Muster für den Risikovorsorgeplan
Allgemeine Informationen
1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN
2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE
3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE
3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen
3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen
4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM
5. Konsultation der Interessenträger
6. NOTFALLTESTS
Drucksache 680/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... 14. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die EU mit verbindlichen Sicherheitsanforderungen nicht allein stünde. Die Kommission selbst hat in ihrer Mitteilung "Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen" (BR-Drucksache 654/17) darauf hingewiesen, dass in einer Reihe von Drittstaaten bereits verbindliche Cybersicherheitsanforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen darüber entscheiden, ob Waren und Dienstleistungen aus der EU dort einen Marktzugang erhalten.
Drucksache 697/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... 14. Schließlich sollte darüber nachgedacht werden, wie das Verfahren der BaFin bei Level-3-Maßnahmen transparenter gestaltet werden kann, beispielsweise durch Information von Deutschem Bundestag und Bundesrat oder durch die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des "Board of Supervisors". Dass die ESAs im Bereich von Drittstaatenkonstellationen eine stärkere Rolle übernehmen, hält der Bundesrat insbesondere im Zusammenhang mit dem "Brexit" für durchaus nachvollziehbar. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben Gleichwertigkeitsentscheidungen und deren laufende Überwachung - auch im Interesse stabiler Finanzmärkte in der EU - an Bedeutung gewonnen. Es spricht viel dafür, dass die Kommission hier durch die ESAs unterstützt wird. Bei der Frage der Zulässigkeit der Auslagerung von Funktionen und Risiken in ein Drittland kann eine koordinierende Funktion der ESAs wichtig sein, um Standortwettbewerbe innerhalb der EU mittels Fehlanreizen zu vermeiden.
Drucksache 109/1/17
... § 28 Absatz 3 BKAG-E enthält in dieser Hinsicht im Wesentlichen jedoch nur eine Verpflichtung des BKA, eine fortlaufend aktualisierte Aufstellung unter anderem über das Datenschutzniveau in Drittstaaten zu führen. Dies soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vergewisserung über ein ausreichendes Datenschutzniveau im Empfängerland sowie Artikel 38 der Richtlinie (EU) Nr.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 5 - neu - BKAG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 2 BKAG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 3 BKAG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 BKAG
6. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, 2 BKAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
7. Zu Artikel 1 §§ 18, 19 BKAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 28 BKAG
9. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht, § 31 Absatz 3 Satz 2, 3, § 69 Überschrift, Absatz 3 - neu - BKAG
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 2 BKAG
11. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BKAG
12. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 8, § 46 Absatz 8, § 49 Absatz 8, § 51 Absatz 8 BKAG
13. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 1 BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 1 BKAG
14. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 8 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 8 - neu - BKAG
15. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 9 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20z Absatz 9 - neu - BKAG
16. Zu Artikel 1 § 57 BKAG
17. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 BKAG
18. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 Satz 5 BKAG
19. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 Satz 6 BKAG
20. Zu Artikel 2 Nummer 1
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Aufgrund der "weichen" Parameter der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren (zum Beispiel Wohnsitz des Kunden in geografischen Gebieten mit geringem Risiko nach Nummer 3; hierzu zählen Mitgliedstaaten und bestimmte Drittstaaten) besteht in der diesbezüglichen Entwurfsfassung insbesondere für die Verpflichteten im Nichtfinanzbereich ein so großer Interpretationsspielraum, der es erlauben würde, dass fast für jeden Fall eine Rechtfertigung dafür gefunden werden könnte, nur vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden zu müssen.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG
Drucksache 158/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die vom Anwendungsbereich der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie nur teilweise erfassten Drittstaatensachverhalte abschließend in einer Norm geregelt werden sollten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG
3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB
8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB
9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB
10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB
11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,
12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB
14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
Drucksache 151/17
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... ist hinsichtlich eines für die Rückführung bestimmten Passersatzes an das ab dem 8. April 2017 veränderte Recht der Europäischen Union anzupassen. Durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über die Einführung eines europäischen Reisedokuments für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und zur Aufhebung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 (ABl. L 311 vom 17.11.2016, S. 13) wird das bisherige Standardreisedokument für die Rückführung durch ein neues europäisches Reisedokument mit erhöhten Sicherheitsanforderungen ersetzt. Die Änderung gilt nach der genannten Verordnung der Europäischen Union ab dem 8. April 2017. Das bisherige Standardreisedokument für die Rückführung hatte seine Grundlage in der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder (ABl. C 274 vom 19.9.1996, S. 18). In der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Anlage D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... aus Drittstaaten mit. Die Zollbehörden können
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 28a Invasive Arten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c für die öffentliche Verwaltung
aa für den Bund
bb für die Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung
III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Meistens handelt es sich bei Reisedokumenten um Reisepässe, aber auch nationale Personalausweise und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige können (in dem Gebiet ohne Kontrollen an den Binnengrenzen) verwendet werden. Für die EU, den Schengen-Raum und bestimmte Drittstaaten reicht EU-Bürgern für die Ein- und Ausreise ein nationaler Personalausweis, der von einem der Mitgliedstaaten ausgestellt wurde. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ausländische terroristische Kämpfer für Reisen zwischen der EU und der Türkei nur ihren nationalen Personalausweis benötigen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 103/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010 , (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 2015/2365 - COM(2016) 856 final
... 3. Sicherung der Wettbewerbsneutralität im Hinblick auf CCPs mit Sitz in Drittstaaten
Drucksache 406/17
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen berechnet. Diese Schätzung liefert die wesentlichen Bestandteile der folgenden Berechnung: Es wird von einem jährlichen zusätzlichen Aufwand von 0,5 Minuten für diese Angabe je Produkt ausgegangen. Der Lohnsatz liegt bei 30,40 Euro je Stunde und entspricht damit dem Einkommen eines Beschäftigten im mittleren Qualifikationsniveau des Gesundheitswesens. Im Jahr 2014 gab es nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) etwa 1 664 Importe aus Drittstaaten, im Jahr 2015 waren es 1 765. Die jährliche Fallzahl an Importen beträgt somit rund 1 700. Der jährliche Mehraufwand beläuft sich demnach auf 430 Euro (abgerundet 0 Euro).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
§ 41f Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung
§ 41g Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr
Artikel 2 Änderung der TPG-Gewebeverordnung
Artikel 3 Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 6 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 7 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Artikel 1 AMWHV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 2 TPG-GewV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 3 - TFGMV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 4 MPBetreibV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 5 - MPSV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 6 - Ärzte-ZV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 7 - Zahnärzte-ZV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 697/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unter-nehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... Dass die ESAs im Bereich von Drittstaatenkonstellationen eine stärkere Rolle übernehmen, hält der Bundesrat insbesondere im Zusammenhang mit dem "Brexit" für durchaus nachvollziehbar. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben Gleichwertigkeitsentscheidungen und deren laufende Überwachung - auch im Interesse stabiler Finanzmärkte in der EU - an Bedeutung gewonnen. Es spricht viel dafür, dass die Kommission hier durch die ESAs unterstützt wird. Bei der Frage der Zulässigkeit der Auslagerung von Funktionen und Risiken in ein Drittland kann eine koordinierende Funktion der ESAs wichtig sein, um Standortwettbewerbe innerhalb der EU mittels Fehlanreizen zu vermeiden.
2 Allgemeines
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
9. Angemessene allgemeine Befugnisse
a Nachhaltigkeit
b Fintechs
c Neue Konvergenzbefugnisse
d Level-2- und -3-Normierungen
10. Direkte Aufsichtsbefugnisse
11. Angemessene Governance-Strukturen
12. Angemessene Finanzierungsstruktur
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 98/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern"
... - Von einer Gefährdung der "öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" kann aus Sicht des Bundesrates auch in besonderen Einzelfällen ausgegangen werden, in denen Investoren aus Drittstaaten gestützt durch staatliche Subventionen gezielt strategisch überhöhte Preise für die Investitionen bieten und dies eine erhebliche Marktstörung zur Folge hat. Hierzu sollte eine entsprechende Konkretisierung in § 55 Abs. 1
Drucksache 417/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Nicht nur Auflagenverstöße bei EU-Fahrerlaubnissen, sondern auch solche bei Drittstaatenfahrerlaubnissen sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 25 Absatz 5 Satz 4 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - § 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71a Absatz 1 Satz 1 FeV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71b Satz 01 - neu - FeV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8a - neu - FeV
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8g FeV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III Überschrift FeV
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 FeV
15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fußnote * FeV
16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Gebührennummer 345 GebOSt
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - § 5 Absatz 1c und § 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV
19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV
Drucksache 565/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
Drucksache 183/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine verpflichtende Ausstellung von Europäischen Führungszeugnissen im Sinne des § 30b BZRG-E auch für dauerhaft im Bundesgebiet ansässige Angehörige von Drittstaaten ermöglicht, sofern diese vor ihrer Einreise in das Bundesgebiet in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft waren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee -neu- § 41 Absatz 1 Nummer 14 - neu - BZRG , Nummer 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb -neu- § 61 Absatz 1 Nummer 7 - neu - BZRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG
9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Drucksache 565/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 52. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten die hohen Schutzstandards insbesondere in den Bereichen des Umwelt-, Arbeitnehmer-, Verbraucher und Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Daseinsvorsorge erhalten und nicht abgesenkt werden. Unterstützt werden insbesondere die Bemühungen, trotz aller Widrigkeiten und momentaner Ablehnung seitens der USA, ein ausgewogenes Freihandelsabkommen der EU mit den USA anzustreben.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... a) Der Bundesrat hält eine umfassende und regelungsspezifische Überarbeitung der Abgrenzung zwischen den allgemeinen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und den besonderen Anforderungen des Verordnungsvorschlags als deren Präzisierung und Ergänzung (Artikel 1 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags) für unerlässlich. Die Mehrzahl der Regelungen für Telekommunikationsdienste lässt nicht erkennen, inwieweit sie im Fall personenbezogener Informationen die Datenschutz-Grundverordnung als lex specialis verdrängen oder von dieser weiterhin ergänzt werden. Dies gilt für allgemeine Anforderungen wie zum Beispiel den Grundsatz der Rechenschaftspflicht oder die Bedingungen für Drittstaatenübermittlungen ebenso wie für spezifische Verarbeitungsbedingungen, zum Beispiel die Regelungen zum sogenannten Offline-Tracking in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Verordnungsvorschlags, die sowohl als besondere Informationspflicht wie als Verdrängung des Widerspruchsrechts und der Profilinganforderungen des Artikels 22 der Datenschutz-Grundverordnung verstanden werden können.
Drucksache 103/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010
, (EU) Nr. 648/2012
und (EU) Nr. 2015/2365
- COM(2016) 856 final
... 3. Sicherung der Wettbewerbsneutralität im Hinblick auf CCPs mit Sitz in Drittstaaten
Drucksache 775/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... 11. Der Bundesrat hält es für eine grundlegende Änderung in der Regulierungssystematik, dass systemrelevante Wertpapierfirmen Kreditinstituten gleichgestellt werden und im Euroraum der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen sollen. Hierdurch besteht aber die Chance, die Konvergenz der Aufsichtsstandards in der EU zu verbessern. Mit Blick auf den "Brexit" sind einheitliche Regulierungs-und Aufsichtsstandards für Wertpapierfirmen aus der EU und aus Drittstaaten wichtig.
Drucksache 373/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Er ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 373/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.