2323 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Durchsetzen"
Drucksache 73/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... 6. Dies ist auch deshalb zu bedauern, da eine Novellierung nicht sofort einen rechtssicheren Rahmen für die Vergabe der Konzessionen im Wettbewerb schaffen wird. Denn eine Rechtssicherheit wird erst eintreten, wenn es eine gefestigte Rechtsprechung zum novellierten wettbewerblich ausgerichteten Konzessionsrecht, das notwendig unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, gibt. Da ein Konzessionsverfahren - auch nach der beabsichtigten Novellierung - mit Rechtsunsicherheiten verknüpft sein wird, werden auch zukünftig nur unzureichend klima- und umweltschutzpolitische Akzente im Konzessionsverfahren gesetzt werden können. Eine weitestgehende, sachlich begründete Ausschöpfung klima- und umweltpolitischer Gestaltungsspielräume wird zu einem rechtlichen Wagnis. Auch nach Konzessionserteilung erforderlich werdende klima- und umweltschutzpolitische Anforderungen, die vor Konzessionserteilung noch nicht absehbar waren, können grundsätzlich nicht mehr gestellt werden, was in Anbetracht der langen Konzessionslaufzeiten und der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Energiewende ein Fehlen an notwendigen Steuerungsmöglichkeiten bedeutet. Des Weiteren lässt sich bei der Erteilung von Konzessionen für die einzelnen Netze eine spartenübergreifende Netzkombination kaum durchsetzen; für jedes Netz gibt es einen eigenen Verantwortlichen, der seine spezifischen Interessen verfolgt und nicht das Interesse an einer im Sinne der Energiewende bestmöglichen Abstimmung der örtlichen Strom-, Gas- und Wärmenetze.
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... und das Netz der Schienenwege des Bundes gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz soll auch das Bundeswasserstraßennetz nach einem Bedarfsplan ausgebaut werden. Er ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans. In den Bedarfsplan aufgenommen werden nicht alle Investitionen, sondern nur Ausbaumaßnahmen. Mit der Aufnahme dieser Investitionen in den Bedarfsplan liegt ein durch das Parlament festgestelltes öffentliches Interesse am entsprechenden Ausbau des Bundeswasserstraßennetzes vor. Die Bedarfsfeststellung betrifft allerdings nur einen der öffentlichen Belange, die untereinander und gegenüber entgegenstehenden privaten Belangen im Rahmen der Planfeststellung oder Plangenehmigung abzuwägen sind. Dies bedeutet insbesondere, dass sich Umweltbelange gegenüber dem Verkehrsbedarf durchsetzen können und von daher auch die Prüfung von (baulichen) Alternativen, die dem im Bedarfsplan festgestellten Verkehrsbedürfnis gerecht werden, nicht ausgeschlossen ist.
Drucksache 493/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz es
... Gesetzbuchs (BGB) hergeleitete Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Regressanspruchs des Scheinvaters Auskunft über die Person des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erteilen, die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreite. Sie bedürfe einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.
Drucksache 123/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Die für das Handwerk bestehende Regressfalle würde insoweit teilweise fortbestehen, sodass zu befürchten ist, dass der Verbraucher in diesen Fällen seine werkvertraglichen Ansprüche gegen den Handwerker seinerseits nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzen können wird. Vor diesem Hintergrund sollte die in § 475 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Regelung inhaltlich auf alle
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsplänen - auch im Wege von Normungstätigkeiten - ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen von Horizont 2020 wird künftig viel dafür getan, dass sich Innovationen auf dem Markt durchsetzen können, indem insbesondere Normungsvorhaben durch die Forschung unterstützt und wissenschaftliche Erkenntnisse in Normen übernommen werden. Normungstätigkeiten sind ein wesentliches Mittel für die Übernahme von Forschungsergebnissen und die Verbreitung von Innovationen, einschließlich der Forschungsergebnisse aus dem Euratom-Teil des Programms Horizont 2020.
Drucksache 123/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Die für das Handwerk bestehende Regressfalle würde insoweit teilweise fortbestehen, sodass zu befürchten ist, dass der Verbraucher in diesen Fällen seine werkvertraglichen Ansprüche gegen den Handwerker seinerseits nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzen können wird. Vor diesem Hintergrund sollte die in § 475 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Regelung inhaltlich auf alle Kaufverträge - also auch zwischen Unternehmern - erstreckt werden.
Drucksache 681/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... Es handelt sich um eine Klarstellung, dass die einzelnen Hochschulambulanz-Vereinbarungen bundesweit Geltung haben, also innerhalb einer Kassenart auch für Regionalkassen aus anderen Ländern gelten, wenn deren Patienten in den entsprechenden Universitätsklinika behandelt werden. Derzeit sind Sozialgerichtsverfahren anhängig, weil einzelne Regionalkassen in Frage stellen, dass die Hochschulambulanz-Vereinbarungen über das jeweilige Land hinaus für Kassen der gleichen Kassenart gelten. In den erstinstanzlichen Urteilen ist die Rechtsprechung der Argumentation der Kassen gefolgt. Würde sich die Auffassung der Kassen auch letztinstanzlich durchsetzen, dann hätte dies erhebliche Rechtsunsicherheit für die Universitätsklinika zur Folge. Deshalb ist diese Klarstellung notwendig.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Kapazitätszuweisungsmechanismen an ausgenommenen LNG-Terminals durchsetzen, um neue Marktteilnehmer zu gewinnen, die so die Gasmärkte der EU erreichen.
Drucksache 78/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... Auf der Vollzugsebene ist die Problematik nicht lösbar. Die Verweigerung einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ist nur im Einzelfall anwendbar, aber zur generellen Regelung von Missständen nicht geeignet. Ebensowenig lassen sich bei bestimmten Tierarten grundlegende Verbesserungen der Tierhaltung über Verfügungen nach § 16 des Tierschutzgesetzes praktisch durchsetzen. Und auch die Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren ist oft problematisch. Geeignete Auffangstationen übernehmen die Tiere zu Recht oft nur dann, wenn gleichzeitig ein Wiederauffüllen der Plätze verhindert wird. Dabei darf nicht übersehen werden, dass sich weggenommene und anderweitig untergebrachte Tiere, anders als oft angenommen, in sachkundig geleiteten Haltungen fast immer resozialisieren lassen. Hierzu gibt es insbesondere aus den letzten Jahren aktuelle und belegbare Beispiele.
Drucksache 340/16
... Gesetzbuchs (BGB). Während im Mietrecht der Mieter gem. § 554a BGB vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen kann, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat, besteht im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander keine vergleichbare Regelung, was die Rechtsdurchsetzung bei Maßnahmen, die andere Miteigentümer zwar nicht nur unerheblich beeinträchtigen aber zugleich zur Ermöglichung einer behindertengerechten Nutzung erforderlich sind, erschwert.
Drucksache 704/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative - COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... 4. Innovationen, neue Produkte sowie Start-ups und Scale-ups werden sich eher durchsetzen und damit positiv auf Arbeitsplätze und Wachstum in der EU auswirken, wenn die Bevölkerung sich vor eventuellen Fehlentwicklungen geschützt weiß sowie aufgeklärt und beteiligt ist. Maßnahmen zur Begegnung von Vorbehalten von Bürgerinnen und Bürgern sind bei der Entwicklung von Unterstützungsaktivitäten von Start-ups und Scale-ups mitzubedenken.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.