Drucksache 191/3/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... In den Hafenstädten tragen die Abgase aus Dieselgeneratoren von Schiffen in ganz erheblichem Umfang zur Beeinträchtigung der Luftqualität und damit der Gesundheit der Bevölkerung bei. Schiffe benötigen auch während der Liegezeiten in Häfen zum Teil erhebliche Mengen an Strom, den sie in der Regel mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren, zum Teil unter Verwendung von Schweröl, erzeugen. Alternativen dazu bietet eine landseitige Stromversorgung (Landstrom) oder eine wasserseitige Stromversorgung von Schiffen durch so genannte Bargen, bei denen der Strom in einer schwimmenden Kraftwärme-Kopplungs-Anlage mit Hilfe von (Flüssig-)Gas erzeugt wird. Diese Form der Stromversorgung von Schiffen ermöglicht die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten in Häfen. Hierfür bedarf es deutlich mehr finanzieller Anreize, da Infrastruktur und Investitionen in Landstrom heute noch wesentlich teurer sind als der von den Schiffen selbst erzeugte Strom. Diese umweltfreundlichen Technologien werden sich nur dann rasch durchsetzen, wenn die Kosten für die alternative Stromversorgung von Schiffen nicht wesentlich höher liegen als die für herkömmlichen Schiffsstrom. Die Schaffung von wirtschaftlichen Anreizen für die Landstromerzeugung folgt der Empfehlung der Kommission vom 8. Mai 2006 über die Förderung der Landstromversorgung von Schiffen an Liegeplätzen in den Häfen der Gemeinschaft (2006/339/EG), nach der die Mitgliedstaaten unter Nutzung der Möglichkeiten, die das Gemeinschaftsrecht bietet, wirtschaftliche Anreize für Schiffsbetreiber, die Landstromversorgung zu nutzen, prüfen sollen.
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