Drucksache 513/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz COM(2013) 401 final
... Die Justizpolitik der EU ist auf den Aufbau eines echten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger und Unternehmen gerichtet.1 Bürger wie Unternehmen sollten ihre Rechte gerade bei Streitsachen mit Bezug zu einem anderen EU-Mitgliedstaat und in Fällen, in denen die ihnen kraft Unionsrecht zustehenden Rechte verletzt wurden, wirksam durchsetzen können. Hierzu müssen gegebenenfalls verfahrensrechtliche Lösungen auf der Grundlage von EU-Recht gefunden werden. Die Arbeiten im Bereich des Verfahrensrechts haben bereits eine Reihe von Regelungen hervorgebracht, die den Zugang zum Recht erleichtern. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen2 beispielsweise ist ein vereinfachtes, kostengünstiges europäisches Zivilverfahren, das Verbrauchern die Geltendmachung ihrer Ansprüche aus Käufen im Ausland erleichtert. Mit dem Europäischen Mahnverfahren3 können Unternehmen ihre ausstehenden Forderungen in anderen Mitgliedstaaten schneller eintreiben. Die Mediationsrichtlinie4, die für alle grenzübergreifenden Zivilrechtsstreitigkeiten gilt, fördert die alternative Streitbeilegung und spart Zeit und Kosten bei Streitsachen mit Auslandsbezug. Noch weiter gehen im Bereich des Verbraucherschutzes5 die unlängst erlassene Richtlinie über Formen der alternativen
Drucksache 33/13
Beschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... Sind Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder sind Anteile im Sinne des § 17 vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3 übertragen oder überführt worden, und ist eine Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Übertragung oder Überführung unterblieben, so ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger, der im Sinne eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im anderen Vertragsstaat ansässig ist, aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern. Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn Wirtschaftsgüter vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] Betriebsvermögen einer Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, weil der Steuerpflichtige sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann und dem nutzenden Betrieb eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt." ‘
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Auf EU-Ebene hat man sich mit unlauteren Handelspraktiken erstmals 2009 im Zusammenhang mit dem EU-Lebensmittelsektor befasst, als die Verbraucherpreise vor dem Hintergrund der für Agrarerzeugnisse zu zahlenden Rekordpreise anstiegen. Der Mangel an Markttransparenz, die unausgewogene Verteilung der Verhandlungsmacht und wettbewerbswidrige Praktiken hatten offenbar zu Marktverzerrungen geführt, die potenzielle negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Lebensmittelversorgungskette haben konnten. Daraus erwuchs die Notwendigkeit, die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette zu analysieren. Die Kommission gelangte zu der Auffassung, dass den Verbrauchern - was Produktpalette und Preise anbelangt - keine ausreichend fairen Angebote gemacht werden und dass Zwischenhändler / lebensmittelverarbeitende Industrie / Einzelhändler die Gewinnspanne der landwirtschaftlichen Erzeuger schmälern.2 In der Tat hat die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette nicht nur Auswirkungen auf den Alltag der EU-Bürgerinnen und Bürger, die etwa 14 % ihres Haushaltsbudgets für Lebensmittel aufwenden3, sondern auch auf das Funktionieren von Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, lebensmittelverarbeitender Industrie und Einzelhandel. Zudem waren die realen Lebensmittelpreise allein im Jahr 2008 um über 3 % gestiegen4, was zu einem Verlust an Kaufkraft und an Verbrauchervertrauen geführt hatte und zu einem der Haupttreiber der allgemeinen Preisinflation geworden war. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2010 innerhalb des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette eine Expertenplattform für B2B-Vertragspraktiken eingerichtet. Im Jahr 2011 hat die Expertenplattform eine Reihe von Grundsätzen sowie Beispiele fairer und unfairer Praktiken in den vertikalen Beziehungen entlang der Lebensmittelversorgungskette formuliert, die von elf Organisationen verschiedener Interessenträger innerhalb der Lebensmittelversorgungskette in Europa unterzeichnet wurden5. Im Jahr 2012 hat die Plattform an der Konzipierung eines Durchsetzungsmechanismus gearbeitet. Trotz der gemeinsamen Bemühungen fand der vorgeschlagene Rahmen bis zum Zeitpunkt der dritten Sitzung des Hochrangigen Forums, die am 5. Dezember 2012 stattfand, nicht die Unterstützung der Vertreter der gesamten Lieferkette und es konnten keine wirksamen Abhilfemaßnahmen bei Verstößen ermittelt werden. Acht6 der elf Organisationen kündigten jedoch ihre Absicht an, die Umsetzung der Grundsätze einer fairen Praxis Anfang 2013 auf freiwilliger Basis in die Wege zu leiten. Gleichzeitig arbeiten sämtliche Akteure weiter gemeinsam darauf hin, im Rahmen dieses sektorspezifischen Ansatzes zu einem Kompromiss zu finden. Die Kommission hat zudem das Mandat des Hochrangigen Forums bis zum 31. Dezember 2014 verlängert7 und wird die spezifischen Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelversorgungskette und die erzielten Fortschritte weiterhin überwachen.
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