Drucksache 200/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 18. fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam an der Entwicklung einer klaren Strategie dahingehend zu arbeiten, wie die EU öffentlich und auf privater Ebene aktiv die Freilassung der inhaftierten Aktivisten noch vor den Ministertreffen EU-GCC durchsetzen kann, die Mitte 2013 in Bahrain stattfinden sollen, und fordert die VP/HR in diesem Zusammenhang auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Schlussfolgerungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" zur Menschenrechtslage in Bahrain zu verabschieden, in deren Rahmen die spezifische Forderung gestellt werden sollte, die Aktivisten unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
Drucksache 663/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
... Mit der Einführung des Koordinationsverfahrens schlägt der Entwurf einen anderen Weg ein als der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Europäischen Insolvenzverordnung (COM (2012) 744). Obgleich sich der Entwurf und der Verordnungsvorschlag in Bezug auf die jeweils vorgesehenen allgemeinen Instrumentarien für die Verfahrenskoordination, namentlich im Hinblick auf die Kooperationspflichten auf der Ebene der Verwalter und der Gerichte, decken, gehen sie in der Frage nach der Ausgestaltung zusätzlicher Koordinationsinstrumente unterschiedliche Wege. Der Vorschlag der Europäischen Kommission räumt den Insolvenzverwaltern der gruppenangehörigen Unternehmen wechselseitig Mitwirkungsrechte in den jeweilig anderen Verfahren ein. Diese Befugnisse reichen von einem Teilnahmerecht in den Gläubigerversammlungen über das Recht, in den jeweils anderen Verfahren einen Reorganisationsplan vorzuschlagen, bis hin zum Recht, die Aussetzung der anderen Verfahren zu beantragen. Die Einräumung solch weitreichender Mitwirkungsbefugnisse soll der Abstimmung der einzelnen Verfahren dienen. Sie geht allerdings auch mit der Gefahr einher, dass es bei unkoordiniertem Gebrauch dieser Mitwirkungsrechte zu einer wechselseitigen Blockade der Verfahren kommt, die das Gegenteil der angestrebten und erstrebenswerten Koordinierung der Verfahren bewirkt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Mitwirkungsrechte in zweckwidriger Weise gebraucht werden, um der Durchsetzung unangemessener Forderungen Nachdruck zu verleihen und um kooperationswillige Beteiligte dazu zu verleiten, dem Störer eine Lästigkeitsprämie für den Verzicht auf die Geltendmachung dieser Rechte zu bezahlen.
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Bei gleichem Bildungs- und Berufshintergrund, gleicher geografischer Herkunft und gleichem Alter oder Geschlecht kann es dazu kommen, dass sich bei Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane von Unternehmen engstirniges "Gruppendenken" einstellt. Dies kann dazu beitragen, dass Managemententscheidungen nicht mehr wirklich in Frage gestellt werden, da durch den Mangel an unterschiedlichen Meinungen, Werten und Kompetenzen in den Führungsetagen dieser Unternehmen auch weniger Diskussionen, weniger Ideen und weniger Widerspruch aufkommen. Dies kann auch zur Folge haben, dass sich innovative Vorschläge der Geschäftsleitung schwerer durchsetzen. Diese unzureichende Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen hängt in erster Linie damit zusammen, dass der Markt den Unternehmen nicht genügend Anreize bietet, daran etwas zu ändern. Dabei tragen ungeeignete Verfahren zur Besetzung solcher Organe, bei denen allzu oft auf einen allzu engen Personenkreis zurückgegriffen wird, dazu bei, dass immer wieder Personen mit ähnlichen Profilen ausgewählt werden. Ein weiterer Faktor, der das Problem verschärft, ist die unzureichende Transparenz in Bezug auf die Vielfalt in Leitungs- und Kotrollorganen, da die Ausführlichkeit der Informationen und das Ausmaß, in dem diese der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, oft zu wünschen übrig lassen.
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