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36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchsetzungsregeln"


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Drucksache 157/12

... Im Seearbeitsübereinkommen wird eine strenge Durchsetzungsregelung festgelegt, die durch ein Zertifizierungssystem gestützt wird, bei dem der Flaggenstaat (oder eine für ihn tätig werdende anerkannte Organisation/Stelle) die Pläne des Schiffseigners zur Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert und überprüft und zertifiziert, dass sie tatsächlich vorhanden sind und umgesetzt werden. Die Schiffe müssen ein Seearbeitszeugnis und eine Seearbeits-Konformitätserklärung an Bord mitführen. Diese Dokumente werden von dem Flaggenstaat ausgestellt, dessen Gerichtsbarkeit das Schiff untersteht, und der das Ergebnis der Kontrollen zertifiziert. Nach dem Seearbeitsübereinkommen gilt diese Anforderung für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr, die für internationale Fahrten oder für den Kabotageverkehr im Ausland verwendet werden. Es wird jedoch von den EU-Flaggenstaaten erwartet, dass die nationalen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Richtlinie 2009/13/EG auch auf kleineren Schiffen (mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500) eingehalten werden, für die die Zertifizierung nach dem Seearbeitsübereinkommen nicht vorgeschrieben ist. Um zu vermeiden, dass für die Mitgliedstaaten eine weitere Rechtsebene hinzukommt, wurde das gesamte Zertifizierungssystem nicht durch den vorliegenden Vorschlag in das EU-Recht aufgenommen, sondern bleibt durch internationales Recht geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Das Seearbeitsübereinkommen

1.2. Die Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens

1.3. Geltende Rechtsvorschriften der EU

1.3.1 Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten6

1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Inhalt des Vorschlags

3.1.1 Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats

3.1.2 Inhalt des Vorschlags im Einzelnen

3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5 Wahl des Instruments

3.6 Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften

Artikel 4
Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständige Personen

Artikel 5
Beschwerden

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 156/12

... Harmonisierte Durchsetzungsregeln in der gesamten EU sollten dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, damit zum einen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auf Kosten der Seeverkehrssicherheit verhindert und zum anderen menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Seeleute unabhängig von deren Nationalität gewährleistet werden. Insbesondere hat sich die Hafenstaatkontrolle auf EU-Ebene als effizient erwiesen, um eine bessere Überwachung von Schiffen zu gewährleisten, die in Häfen der EU einlaufen, da Ressourcen gebündelt und Informationen ausgetauscht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Das Seearbeitsübereinkommen

1.2. Die Verantwortlichkeiten des Hafenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens

1.3 Geltende Rechtsvorschriften der EU

1.3.1 Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle6

1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Inhalt des Vorschlags

3.1.1 Änderung der Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle

3.1.2 Einzelerläuterungen zum Vorschlag

3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5 Wahl des Instruments

3.6 Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 18a
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Seearbeitsübereinkommen

Artikel 30a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 30b
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 31
Ausschuss

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 724/06

... Die Richtlinie beschreibt zwar detailliert das technische Konzept, lässt den Mitgliedstaaten ansonsten aber reichlich Spielraum, ihre Durchsetzungsregeln selbst zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und deren Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Entsprechungstabelle

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.