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"EU-Daten"


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Drucksache 757/12

... Gestützt auf die Empfehlungen der eHealth-Taskforce wird die Kommission nach der Verabschiedung der vorgeschlagenen Datenschutzverordnung die darin vorgesehenen Verfahren nutzen, um Vorgaben für die Anwendung des EU-Datenschutzrechts im Bereich der Gesundheitsdienste zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. elektronische Gesundheitsdienste in Europa - Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen für die europäischen Gesundheitssysteme

2.2. Chancen durch Entfaltung des Marktpotenzials

2.3. Hindernisse beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste

3. ZIELVORSTELLUNG

4. Herstellung einer breiteren Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste

4.1. Lösung technischer und semantischer Fragen durch Förderung EU-weiter Normung, Interoperabilitätsprüfung und -zertifizierung

4.2. Lösung der organisatorischen Fragen

4.3. Klärung rechtlicher Fragen

5. Unterstützung der Forschung, Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

5.1. Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Innovation

5.2. Förderung der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische Gesundheitsdienste

6. ERLEICHTERUNG der Einführung und Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste

6.1. FazilitätConnecting Europe

6.2. Kohäsionspolitik

6.3. Fähigkeiten und digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich

6.4. Messung des Mehrwerts

7. Förderung des politischen Dialogs und der Internationalen Zusammenarbeit IM Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 378/11

... 16 gilt, aber ihr Einsatzbereich könnte erweitert werden, falls die Mitgliedstaaten dies für angemessen erachten, um alle beruflichen Tätigkeiten zu erfassen und nicht nur jene, für die die Dienstleistungsrichtlinie gilt. Desgleichen könnten die Mitgliedstaaten auf Erfahrungen mit den „Einheitlichen Ansprechpartnern“ aufbauen, indem sie Online-Anwendungen weiterentwickeln, durch die die Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen aller Berufsangehörigen unter Berücksichtigung des EU-Datenschutzrechts (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 720/11

... Bis 2014 werden die Kosten des Enterprise Europe Network aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt. Parallel dazu wird ein Portal-Pilotprojekt durchgeführt, das nach und nach die Übersetzungen der Informationen in alle Sprachen der EU aufnehmen wird. In diesem Portal werden die auf EU- und einzelstaatlicher Ebene bestehenden Portale einschließlich der EU-Datenbank Market Access und des Export Helpdesk verlinkt; das Portal wird zusätzliche Informationen sowie einen Überblick über die verschiedenen verfügbaren Dienstleistungen bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 821/11

... - Informationsgesellschaft und insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz von personenbezogenen Daten: Hier könnte die Agentur insbesondere Daten über die Auswirkungen der Onlinewelt auf Grundrechte wie beispielsweise den Schutz personenbezogener Daten oder die Privatsphäre erheben. Das Europäische Parlament hat die große Bedeutung dieser Themen hervorgehoben. Die Agentur war in diesem Bereich bereits tätig (Bericht "Data Protection in the European Union: the role of National Data Protection Authorities") und sollte daher künftig ein entsprechendes Fachwissen aufbauen. Sie könnte durch die Erhebung einschlägiger Daten mit zur reibungslosen Umsetzung der überarbeiteten EU-Datenschutzbestimmungen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012

1.4. Europäisches Parlament und Rat

2. Konsultation

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen


 
 
 


Drucksache 176/11

... - eigenen Kontrollen der Angaben und Dokumente, die der potenzielle Kunde vorlegen muss, und - Kontrollen durch Überprüfungskontrolleure unter Einhaltung der Auflagen der EU-Datenschutzvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 305/11

... An den EU-Außengrenzen sind die Zollbehörden in der günstigen Position, effektiv eingreifen zu können. Der EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2009-201258 gibt Kommission und Mitgliedstaaten als Priorität die Durchführung von Maßnahmen vor, mit denen eine effektivere Rechtsdurchsetzung durch die Zollbehörden erreicht wird. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine neue Verordnung vor, die an die Stelle der Verordnung 1383/2003 treten soll und auf eine bessere Rechtsdurchsetzung und die gleichzeitige Straffung der Verfahren abzielt. Derzeit wird unter der Bezeichnung COPIS eine zentrale EU-Datenbank aufgebaut, in der alle Anträge von Unternehmen auf Tätigwerden der Zollbehörden im Sinne der genannten Verordnung erfasst werden. Die nationalen Zollbehörden und die Kommission sollten gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um eine effektive Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu gewährleisten. So wird die Kommission beispielsweise eine Expertengruppe und ein Netz nationaler Zollkontaktstellen einrichten, um die Einfuhr von über das Internet verkauften Waren zu unterbinden, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 96/11

... festgelegt. Die spezifischen Bestimmungen zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften sind Gegenstand von zwei Kommissionsentscheidungen und einer Empfehlung12. Um datenschutzbedingte Probleme bei der Ausweitung des IMI zu vermeiden, gedenkt die Kommission, im ersten Halbjahr 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegen. Dieses horizontale, vom Rat und vom Europäischen Parlament zu verabschiedende Rechtsinstrument wird einen umfassenden Datenschutzrahmen schaffen, der vor allem im Hinblick auf die Ausweitung des IMI und unter Berücksichtigung der Vorschläge des EDPS13 einen höheren Grad an Rechtssicherheit einführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Binnenmarktakte

1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt

1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen

a Höhere Kosteneffizienz

b Größere Benutzerfreundlichkeit

c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen

d Sichere Grundlage

e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte

2. Strategie für weitere Ausweitung

2.1. Grundprinzipien des IMI

a Wiederverwendbarkeit

b Organisatorische Flexibilität

c Einfache vereinbarte Verfahren

d Mehrsprachigkeit

e Benutzerfreundlichkeit

f Datenschutz

g Keine IT-Kosten für die Nutzer

2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems

2.3. Potenzielle neue Funktionen

2.4. Potenzielle neue Politikbereiche

2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen

2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke

3. Herausforderungen einer Systemausweitung

3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten

3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems

3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen

a Finanzierung

b Ressourcen der Kommission

c Nationale Ressourcen

3.4. Einfache Handhabung

3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen

a Tägliche Verwaltung des Systems

b Politische Entscheidungen

c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen

d Ausbau der Governance-Struktur

3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau

a Leistung

b Sicherheit

4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte

4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit

4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System

4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung

4.4. Weitere IT-Entwicklung


 
 
 


Drucksache 707/10

... Nach Meinung der Kommission sollte die Tatsache, dass personenbezogene Daten von für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen verarbeitet werden, die in einem Drittland niedergelassen sind, den Betroffenen nicht den Schutz entziehen, auf den sie kraft der Grundrechtecharta und der EU-Datenschutzvorschriften Anspruch haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/10




Mitteilung

1. neue Herausforderungen für den Datenschutz

Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien

Binnenmarktdimension des Datenschutzes

Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers

Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

Kohärentere Regelung für den Datenschutz

2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz

2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen

2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen

2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen

2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten

2.1.4. Bewusstsein fördern

2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage

2.1.6. Schutz sensibler Daten

2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen

2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension

2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands

2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten

2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen

2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU

2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes

2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers

2.4.2. Förderung universeller Grundsätze

2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 707/10 (Beschluss)

... Das Vorhaben, eine Einbeziehung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in den Anwendungsbereich der allgemeinen EU-Datenschutzbestimmungen auch bei einer rein innerstaatlichen Datenverarbeitung zu prüfen, stößt auf erhebliche Bedenken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein maßgeblicher Bestandteil des Strafverfahrens. Die Zielsetzung der Kommission, diesen Aspekt des innerstaatlichen Strafverfahrens den EU-Datenschutzbestimmungen zu unterwerfen, würde in letzter Konsequenz zu einer Harmonisierung von Teilen des Strafverfahrensrechts der Mitgliedstaaten führen. Die Kompetenz der EU zum Erlass von Vorschriften für den Datenschutz nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 AEUV umfasst das Handeln der Mitgliedstaaten jedoch nur im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Die eingeschränkten Kompetenzen der EU zum Erlass von Richtlinien für das Strafverfahren (Artikel 82 Absatz 2 AEUV) begrenzen daher auch die datenschutzrechtliche Kompetenz der EU für diesen Sachbereich. Dies steht einer Harmonisierung der rein innerstaatlichen Datenverarbeitung im Strafverfahren entgegen. Die von der Kommission angenommenen praktischen



Drucksache 707/1/10

... 12. Das Vorhaben, eine Einbeziehung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in den Anwendungsbereich der allgemeinen EU-Datenschutzbestimmungen auch bei einer rein innerstaatlichen Datenverarbeitung zu prüfen, stößt auf erhebliche Bedenken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein maßgeblicher Bestandteil des Strafverfahrens. Die Zielsetzung der Kommission, diesen Aspekt des innerstaatlichen Strafverfahrens den EU-Datenschutzbestimmungen zu unterwerfen, würde in letzter Konsequenz zu einer Harmonisierung von Teilen des Strafverfahrensrechts der Mitgliedstaaten führen. Die Kompetenz der EU zum Erlass von Vorschriften für den Datenschutz nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 AEUV umfasst das Handeln der Mitgliedstaaten jedoch nur im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Die eingeschränkten Kompetenzen der EU zum Erlass von Richtlinien für das Strafverfahren (Artikel 82 Absatz 2 AEUV) begrenzen daher auch die datenschutzrechtliche Kompetenz der EU für diesen Sachbereich. Dies steht einer Harmonisierung der rein innerstaatlichen Datenverarbeitung im Strafverfahren entgegen. Die von der Kommission angenommenen praktischen Schwierigkeiten bei einer rechtlichen Unterscheidung zwischen der innerstaatlichen Datenverarbeitung und dem grenzüberschreitenden Austausch von personenbezogenen Daten können keine Erweiterung der bestehenden Kompetenzen begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/10




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffern 8, 9 bis 13:

Zu Ziffer 14:

Zu Ziffer 15:

Zu Ziffer 16:


 
 
 


Drucksache 730/09

... Dieser Rahmenbeschluss legt die Grundsätze fest, die die Mitgliedstaaten bei der Verarbeitung von Daten aus EU-Datenbanken, wie EURODAC, zu beachten haben, und verlangt gleichzeitig von den Mitgliedstaaten wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundsätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benannte Behörden

Artikel 4
Prüfstellen

Artikel 5
Europol

Kapitel II
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten

Artikel 6
Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten

Artikel 8
Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten

Artikel 9
Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen

Kapitel III
Datenschutz

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Datensicherheit

Artikel 12
Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen

Artikel 13
Protokollierung und Dokumentierung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 16
Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen

Artikel 17
Überwachung und Bewertung

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 496/09

... - unter Hinweis auf vorhandene und geplante EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem, Eurodac und das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/09




Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining

Rechtliche Verpflichtungen

2 Wirksamkeit

Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale


 
 
 


Drucksache 793/09

... Das Fehlen allgemein verfügbarer und vergleichbarer EU-Daten und Forschungsergebnisse für die gesamte EU stellt ein Hindernis dar für die Bewertung der aktuellen Sachlage, das Überdenken politischer Prioritäten, das Erstellen von Vergleichen, das Ableiten vorbildlicher Verfahren und die Umschichtung von Mitteln in Bereiche, in denen sie am dringendsten gebraucht werden. Jetzt und künftig auf EU-Ebene vorliegende Daten – insbesondere aufgrund der vollständigen Durchführung von EU-Erhebungen wie der EU-Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), der Europäischen Gesundheitsumfrage und der EU-Umfrage über Behinderung sowie der Verordnungen in allen Bereichen der Gesundheitsstatistik – sollten dazu verwendet werden, Maßzahlen für gesundheitliche Ungleichheit zu entwickeln, die zeitliche und geografische Vergleiche in der ganzen EU ermöglichen. Auch sollte für die Kohärenz mit anderen internationalen Datenbeständen gesorgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/09




Mitteilung

1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen

2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU

3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU

4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz

5. Hauptprobleme

Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung

Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung

Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen

Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik

6. Weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 841/09

... Darüber hinaus sollten Organisatoren in Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Datenschutzbestimmungen ihren Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nachkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/09




Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative

I. Einleitung

II. Gegenstand der Konsultation

1. Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürger kommen müssen

4 Fragen:

2. Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

4 Fragen:

3. Kriterien für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

4 Fragen:

4. Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

4 Fragen:

5. Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

4 Fragen:

6. Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

4 Fragen:

7. Anmeldung geplanter Initiativen

4 Fragen:

8. Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung

4 Fragen:

9. Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

4 Frage:

10. Initiativen zu ein und demselben Thema

4 Fragen:

III. Wie können Sie antworten


 
 
 


Drucksache 471/08

... – jeglicher Zugang der USA zu Datenbanken oder -Informationssystemen von EU/EG untersagt werden sollte, es sei denn, dieser wäre gemäß EG-Recht ausdrücklich zulässig, wobei er in diesem Fall einvernehmlich von der Europäischen Union genehmigt werden und auf der uneingeschränkten Wahrung des Gegenseitigkeitsgrundsatzes basieren sollte; der Zugang sollte also nur genehmigt werden, wenn er mit dem spezifischen Zweck dieser EU-Informationssysteme gemäß deren jeweiliger Rechtsgrundlage in Einklang steht; darüber hinaus ist ein angemessenes Schutzniveau im Einklang mit den Kriterien sicherzustellen die in den einschlägigen EU-Datenschutzinstrumenten allgemeinen Charakters (Richtlinie



Drucksache 35/08

... Die Kommission ist der Meinung, dass Geber und Vermittler von Hypothekarkrediten – im Interesse aller (Verbraucher, Anleger, Anteilseigner des Kreditgebers usw.) – verpflichtet sein sollten die Kreditwürdigkeit des Kunden mit allen geeigneten Mitteln zu prüfen, bevor sie einen Hypothekarkredit vergeben. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass Hypothekarkreditgeber beim Zugang zu Kreditregistern in anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden und Kreditdaten - unter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften -problemlos weitergeleitet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/08




Weissbuch
über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

2. Handlungsgründe auf EU-Ebene

3. Ziele

3.1. Die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtern

3.2. Das Produktangebot erweitern

3.3. Das Verbrauchervertrauen erhöhen

3.4. Die Kundenmobilität fördern

4. Erreichung der Ziele

4.1. Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln

Vorzeitige Rückzahlung

Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern

Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern

4.2. Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung

4.3. Vorgehen bei Vertragsverletzungen

4.4. Folgemaßnahmen zum Bericht der Expertengruppe für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten

4.5. Weitere Untersuchungen

5. Schlussfolgerungen

Anhang Im
Weißbuch angekündigte Aufgaben und Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 548/1/08

... Der deutsche Gesetzgeber würde ansonsten von der EU-Datenschutzrichtlinie (Artikel 15) abweichen, denn die Richtlinie sieht eine derartige Begründungspflicht nicht vor. Die konkrete automatisierte Einzelentscheidung muss nach EU-Recht wegen der Vertragsabschlussfreiheit eines Unternehmens nicht begründet werden. Die Begründungspflicht würde zu einer Rechtfertigungspflicht des Kreditinstituts führen und damit in die Vertragsabschlussfreiheit des Kreditinstituts eingreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 983/08

... 25. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Annahme eines geeigneten Datenschutzrahmens im Rahmen des dritten Pfeilers eine unabdingbare Voraussetzung für jedes System der Europäischen Union zur Verwertung von PNR-Daten ist, ebenso wie konkrete Vorschriften für die Weitergabe und die Verwertung von PNR-Daten, die nicht unter den EU-Datenschutzrahmen der ersten und dritten Säule fallen; betont, dass klargestellt werden muss, welche Datenschutzbestimmungen für die PNR-Zentralstellen gelten und dass die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Zugriffe, Übertragungen und Verwendungen von PNR-Daten gewährleistet werden muss;

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Drucksache 983/08




Verfahrenstechnische Fragen

2 Subsidiarität

2 Verhältnismäßigkeit

2 Zweckbindung

Schutz personenbezogener Daten

Einzelheiten zur Umsetzung

Folgen für die Fluggesellschaften

Vermittler/PNR -Zentralstellen


 
 
 


Drucksache 213/07

... ") im Rahmen eines Programms für visafreie Einreise, die die Weitergabe von Fluggastdaten durch die Luftverkehrsunternehmen ersetzen, müssen mit EU-Datenschutznormen in Einklang stehen;

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Drucksache 213/07




2 Allgemeines

Aushandlung des langfristigen Abkommens über Fluggastdatensätze

Zugang zu SWIFT-Daten


 
 
 


Drucksache 830/07

... Die vorgeschlagenen Vereinfachungen könnten die Meldelast für Unternehmen verringern. Das genaue Ausmaß dieser Wirkung ist derzeit schwierig zu veranschlagen. Die Vorteile der Vereinfachung werden erst längerfristig vollständig zum Tragen kommen, wenn die neuen Zollbestimmungen in Kraft sind, die Daten zu Bestimmungs- und Ausfuhrmitgliedstaat von allen Mitgliedstaaten erhoben werden und der elektronische Austausch von Zolldaten funktioniert. Von dem Zeitpunkt an werden nationale und EU-Daten nach denselben Verfahren erhoben, wobei beide auf Verwaltungsdaten (d. h. den Zollanmeldungen) beruhen werden. Zudem wird sich die Meldelast im Rahmen des Intrastat-Systems verringern, da die Handelsstatistik nach Mitgliedstaaten der endgültigen Bestimmung und der tatsächlichen Ausfuhr aufgeschlüsselt und es nicht mehr nötig sein wird, die entsprechenden innergemeinschaftlichen Ströme zu melden.

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Drucksache 830/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option A:

Option B:

Option C:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Datenquelle

Artikel 5
Statistische Daten

Artikel 6
Erstellung von Außenhandelsstatistiken

Artikel 7
Datenaustausch

Artikel 8
Übermittlung der Außenhandelsstatistiken an die Kommission (Eurostat)

Artikel 9
Qualitätsbewertung

Artikel 10
Verbreitung der Außenhandelsstatistik

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 187/06

... Die Partizipation von Frauen in Wissenschaft und Technik kann dazu beitragen, Innovation, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit wissenschaftlicher und industrieller Forschung zu steigern und sollte daher gefördert werden. Um die Zielvorgabe10 von 25 % Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Forschung zu erreichen, sollten Maßnahmen gesetzt und die Fortschritte überprüft werden. Weitere Vernetzung und die Verfügbarkeit von EU-Daten sind eine wichtige Voraussetzung.

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Drucksache 187/06




2 Einleitung

Teil I
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung

1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie

1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede

1.3 Frauen als Unternehmerinnen

1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung

1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen

1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten

Zentrale Aktionen

2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben

2.1 Flexible Arbeitsregelungen

2.2 Ausbau der Betreuungsangebote

2.3 Bessere Vereinbarkeit

Zentrale Aktionen

3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

3.1 Frauen in der Politik

3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik

Zentrale Aktionen

4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

4.1 Geschlechterbezogene Gewalt

4.2 Menschenhandel

Zentrale Aktionen

5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft

5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur

5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt

5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien

Zentrale Aktionen

6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU

6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15

6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik

Zentrale Aktionen

Teil II
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung

Zentrale Aktionen

Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 5/06

... Durchführbarkeitsstudien sind für etwaige neue Maßnahmen geplant, nämlich Langzeit-Mehrfachvisa für zurückkehrende Migranten oder die Möglichkeit, ehemaligen Migranten den Vorzug zu geben und ihnen eine neue Aufenthaltsgenehmigung für eine weitere befristete Beschäftigung im ehemaligen Aufnahmeland in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen. Zu diesem Zweck könnte eine EU-Datenbank errichtet werden, in der die Drittstaatsangehörigen erfasst werden, die die EU nach Ablauf ihrer befristeten Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung verlassen haben. Eine Durchführbarkeits-/Zweckmäßigkeitsanalyse für eine solche Datenbank könnte beispielsweise im Rahmen der Folgenabschätzung erfolgen, die für das Einreise-/Ausreise-Erfassungssystem24 durchzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06




1. Einleitung

1.1. Politischer Hintergrund

1.2. Die Lissabon-Agenda und demografische Trends

2. Legilative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften

2.1. Allgemeine Rahmenrichtlinie

2.2. Vier spezifische Richtlinien

2.2.1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer13

2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

2.2.3.Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern

2.2.4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

2.3. Sonstige legislative Maßnahmen

3. Wissensaufbau und Integration

3.1. Information und politische Debatte

3.2. Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EURES

3.3. Europäisches Migrationsnetz EMN

4. Integration

5. Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

5.1. Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration

5.2. Schulung in den Herkunftsländern

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 312/05 (Beschluss)

... - Verbesserung des Zugangs zu den militärischen Mitteln der EU für Katastrophenhilfe, indem die EU-Datenbank der militärischen Mittel besser genutzt wird sowie spezifische Planungsszenarien mit der zivilmilitärischen Zelle ausgearbeitet und operative Verfahren mit dem EU-Militärstab eingeführt werden;



Drucksache 312/05

... - den Zugang zu den militärischen Mitteln der EU für Katastrophenhilfe zu verbessern, indem die EU-Datenbank der militärischen Mittel besser genutzt wird und spezifische Planungsszenarien mit der zivilmilitärischen Zelle ausgearbeitet sowie operative Verfahren mit dem EU-Militärstab eingeführt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/05




1. Einleitung

2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion

3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz

3.1. Humanitäre Hilfe

3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge

3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung

3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams

3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU

3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz

3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe

3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU

3.5. Solide Finanzverwaltung

4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen

4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz

4.2. Logistik und Beschaffungswesen

4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität

5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge

5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen

5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme

6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger

7. Schlussfolgerung

Anhang I
Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004

1. Einleitung

2. HUMANITÄRE Hilfe

3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe

4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe

5. Partnerschaften

6. flankierende Massnahmen

7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien

8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung

Anhang II
Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz

1. INDISCHER Ozean

2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean

3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean

4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 323/05

... Der Zugang zu militärischen Mitteln der EU kann ferner durch eine bessere Nutzung der EU-Datenbank zu militärischen Mitteln verbessert werden. In der Mitteilung der Kommission „Stärkung der Katastrophen- und Nothilfe der EU“14 wird dargelegt, wie auch die Ausarbeitung spezieller Planungsszenarios zusammen mit der zivilmilitärischen Zelle zum Erreichen dieses Ziels beitragen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 312/1/05

... - Verbesserung des Zugangs zu den militärischen Mitteln der EU für Katastrophenhilfe, indem die EU-Datenbank der militärischen Mittel besser genutzt wird sowie spezifische Planungsszenarien mit der zivilmilitärischen Zelle ausgearbeitet und operative Verfahren mit dem EU-Militärstab eingeführt werden;



Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 64/16 PDF-Dokument



Drucksache 96/20 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/1/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 120/16 PDF-Dokument



Drucksache 153/18 PDF-Dokument



Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 161/18 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Drucksache 245/17 PDF-Dokument



Drucksache 261/18 PDF-Dokument



Drucksache 270/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 381/17 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 414/16 PDF-Dokument



Drucksache 420/14 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



Drucksache 633/17 PDF-Dokument



Drucksache 637/16 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Drucksache 715/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.