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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Gericht"


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Drucksache 221/18

... Neun Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien, die Slowakei, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich), gegen die Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit übermäßiger Luftverschmutzung durch Partikel oder Stickstoffdioxid laufen, deren nächster Schritt die Anrufung des EU-Gerichtshofes wäre, wurden von der Europäische Kommission am 30. Januar 2018 zu einem Luftqualitätsgipfel nach Brüssel eingeladen.

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Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 183/17

... Die Regelung bewirkt die Gleichstellung von Registerauskünften für Deutsche und Angehörige der EU-Mitgliedstaaten in Form von Führungszeugnissen, in die nunmehr für alle EU-Bürgerinnen und Bürger sämtliche Verurteilungen von EU-Gerichten aufgenommen werden müssen. Insofern ist eine unterschiedliche Ausgestaltung der Gebühren für die Erteilung der Führungszeugnisse nicht mehr gerechtfertigt mit der Folge, dass diese vereinheitlicht werden.

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Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... 22. Der Bundesrat unterstreicht die besondere Bedeutung, die dem Schutz der Grundrechte in der EU zukommt. Jede Bürgerin und jeder Bürger in Europa muss auf einen wirkungsvollen Grundrechtsschutz vertrauen können. Europa kann hier auf ein erfolgreiches, vorbildliches System des Grundrechtsschutzes verweisen. So bilden der Gerichtshof der, der Europäische Menschenrechts EU-gerichtshof und die nationalen Verfassungsgerichte einen erfolgreichen europäischen Verfassungsgerichtsverbund, der in arbeitsteiliger Weise für einen lückenlosen Grundrechtsschutz sorgt. Dieses bewährte Konzept gilt es fortzusetzen, ohne die geltende Anwendbarkeit der nationalen sowie der aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte fließenden Grundrechts- und Menschenrechtsregime zu verändern. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission einen raschen Abschluss des Beitritts der EU zur EMRK anstrebt.



Drucksache 648/13

... Diese neue Stelle würde nicht das gegenwärtige System der gerichtlichen Kontrolle der Untersuchungstätigkeiten des OLAF ersetzen, jedoch eine sinnvolle Ergänzung darstellen: Personen, die von Untersuchungen des OLAF betroffen sind, würden ein neues Rechtsmittel erhalten, so dass Verfahrensfehler, die dem OLAF vorgeworfen werden, weniger häufig von einzelstaatlichen Ermittlungsrichtern in der Hauptverhandlung bzw. im Falle von Schadensersatzklagen vom EU-Gericht geprüft werden müssten. Der/Die Kontrollbeauftragte würde die Einhaltung der Verfahrensgarantien in allen Untersuchungen prüfen, die vom OLAF eigenständig durchgeführt werden, unabhängig davon ob sie interner oder externer Art sind und unabhängig davon, ob finanzielle Interessen der Europäischen Union auf dem Spiel stehen oder nicht.

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Drucksache 648/13




1. Hintergrund:

2. Geänderte OLAF-Verordnung

3. Vorgesehene Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Rechtsrahmens

4. Fazit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 26/08 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat erinnert an seine ablehnende Haltung zum Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent und eine Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit nach der gemeinsamen politischen Ausrichtung vom März 2003 (BR-Drucksachen 64/04 (Beschluss) und 65/04 (Beschluss) vom 2. April 2004). Dies betrifft insbesondere die Sprachenfrage und die seinerzeit vorgeschlagene zentrale EU-Gerichtsbarkeit in erster Instanz. Die Arbeiten zu einem neuen Verordnungsvorschlag können daher nicht daran ansetzen, sondern müssen die Forderungen der europäischen Wirtschaft und der beteiligten Kreise, wie sie in der Konsultation der Kommission im Jahr 2006 zur Vertiefung des Patentsystems in Europa deutlich wurden aufgreifen und berücksichtigen.



Drucksache 26/1/08

... 10. Der Bundesrat erinnert an seine ablehnende Haltung zum Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent und eine Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit nach der gemeinsamen politischen Ausrichtung vom März 2003 - BR-Drucksachen 64/04 (Beschluss) und 65/04 (Beschluss) vom 2. April 2004 -. Dies betrifft insbesondere die Sprachenfrage und die seinerzeit vorgeschlagene zentrale EU-Gerichtsbarkeit in erster Instanz. Die Arbeiten zu einem neuen Verordnungsvorschlag können daher nicht daran ansetzen, sondern müssen die Forderungen der europäischen Wirtschaft und der beteiligten Kreise, wie sie in der Konsultation der Kommission im Jahr 2006 zur Vertiefung des Patentsystems in Europa deutlich wurden, aufgreifen und berücksichtigen.



Drucksache 53/1/06

... " in Erwägung gezogene Befugnis einer EU-Behörde zur verbindlichen Streitentscheidung würde in jedem Fall, wie die Kommission einräumt, die o. a. Kompetenz überschreiten, weil diese sich auf einen Beitrag zur Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden beschränkt. Gleiches gilt für die langfristig in Betracht gezogene Nachprüfung der Zuständigkeit durch ein EU-Gericht.

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Drucksache 53/1/06




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Drucksache 53/06 (Beschluss)

... " in Erwägung gezogene Befugnis einer EU-Behörde zur verbindlichen Streitentscheidung würde in jedem Fall, wie die Kommission einräumt die o. a. Kompetenz überschreiten, weil diese sich auf einen Beitrag zur Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden beschränkt. Gleiches gilt für die langfristig in Betracht gezogene Nachprüfung der Zuständigkeit durch ein EU-Gericht.

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Drucksache 53/06 (Beschluss)




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.