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"EU-Haushalt"
Drucksache 537/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte KOM (2006) 276 endg.; Ratsdok. 10361/06
... 8. Nach wie vor offen ist aus Sicht des Bundesrates die Frage der Finanzierung eines ETI. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung [in diesem Zusammenhang] darauf hinzuwirken, dass zur Anbahnung, Errichtung oder zum Unterhalt eines ETI keine Gelder des FRP7 oder des Programms für Wettbewerb und Innovation (CIP-Programms) verwendet werden. Sollte es [hingegen] gelingen, im Rahmen der [im Jahr 2008/2009 geplanten] Revision des EU-Haushalts {(midterm-review)} [innerhalb der Budgetobergrenzen] weitere Gelder für den Forschungsbereich und damit für das ETI zu erwirken, wäre dies aus Sicht des Bundesrates ein [zulässiger Finanzierungsweg] und {begrüßenswert}.
Drucksache 210/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates darf der Betrag, der sich aus der Anpassung der VK-Korrektur infolge der Begrenzung des Gesamtbetrags der zurechenbaren Ausgaben ergibt, 10,5 Mrd. EUR für den gesamten Zeitraum 2007-2013 nicht übersteigen (zu Preisen von 2004). Der hier vorgeschlagene Beschluss sieht daher vor, dass die Kommissionsdienststellen jedes Jahr prüfen, ob der kumulierte Betrag aus der Anpassung der VK-Korrektur diesen Betrag übersteigt. Ist das der Fall, wird der Beitrag des Vereinigten Königreiches zum EU-Haushalt entsprechend gekürzt. Für die einschlägige Berechnung kommt jeweils der jüngste von der Kommission gelieferte BIP-Deflator für die EU in Euro zur Anwendung.
Begründung
1. Einführung
2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss
2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1
2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2
2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5
2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2
2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9
2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10
3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -
4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM
4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2
4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7
4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3
4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7
4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ARBEITSDOKUMENTDER Kommission
2 Einführung
1. VK-KORREKTUR
1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006
1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur
2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006
3. DEFINITION der Haushaltsaggregate
3.1. Gesamtausgaben im Jahr t
3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben
3.3. Heranführungsausgaben
4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan
4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird
4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3
4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages
4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages
4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan
Drucksache 210/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... 7. Von den Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Konsolidierung der Haushalte darf der EU-Haushalt nicht ausgenommen werden. Für den EU-Haushalt ist strikte Haushaltsdisziplin zu fordern. Die EU-Ausgaben müssen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip auf die Aufgaben konzentriert werden, die die Mitgliedstaaten nicht mehr allein bewältigen können; neue Aufgaben und Ausgaben der EU sind zum jetzigen Stand der Integration kritisch zu prüfen (vgl. BR-Drucksache 294/05 (Beschluss)).
Drucksache 180/06
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125 c, 143c)
... Leistungen, die nicht durch Länderhaushalte, sondern vollständig aus Beitragsmitteln, Zuschüssen aus dem EU-Haushalt oder dem Bundeshaushalt finanziert werden, sind nicht von dem neuen Zustimmungstatbestand erfasst.
Entschließung
3 I.
3 II.
1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG - Hauptstadt:
2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - Grundsätze des Naturschutzes:
3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG - Statusrechte und Statuspflichten:
4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG - Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:
5. Zu Art. 91b GG - überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:
Zu Art. 91b Abs. 1 GG:
Zu Art. 91b Abs. 2 GG:
Zu Art. 91b Abs. 3 GG:
6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG - neues Zustimmungsrecht:
7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG - EU-Haftung:
Eckpunkte Ausführungsgesetz:
• Haftung für legislatives Fehlverhalten:
• Haftung für judikatives Fehlverhalten Verursacherprinzip
• Haftung für exekutives Fehlverhalten:
8. Zu Art. 104b Abs. 1 Satz 2 GG - Ausschluss Finanzhilfen:
9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:
10. Zu Art. 143c GG - Finanzkompensation:
Zu Art. 143c Abs. 1 GG:
Zu Art. 143c Abs. 3 GG:
Drucksache 462/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... Leistungen, die nicht durch Länderhaushalte, sondern vollständig aus Beitragsmitteln, Zuschüssen aus dem EU-Haushalt oder dem Bundeshaushalt finanziert werden, sind nicht von dem neuen Zustimmungstatbestand erfasst. Dieses wird im Verfassungstext durch den letzten Halbsatz zum Ausdruck gebracht.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.
II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes
1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:
2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:
3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:
4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:
5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:
Zu Art. 91b Abs. 1 GG:
Zu Art. 91b Abs. 2 GG:
Zu Art. 91b Abs. 3 GG:
6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:
7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:
Haftung für legislatives Fehlverhalten:
Haftung für judikatives Fehlverhalten
Haftung für exekutives Fehlverhalten:
8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:
9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:
10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:
Zu Art. 143c Abs. 1 GG:
Zu den einzelnen Bereichen:
a Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken
b Bildungsplanung
c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
d Wohnungsbauförderung
Zu Art. 143c Abs. 3 GG:
11. Dokumentation abweichenden Landesrechts
Anlage zu Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)
Drucksache 390/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 213 endg.; Ratsdok. 9628/06
... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass weder im Rahmen der Änderung der EU-Haushaltsordnung noch der Transparenzinitiative der Kommission oder anderer Rechtsetzungen die Verpflichtung geschaffen wird, Namen und Förderbeträge einzelner Begünstigter, die EU-Mittel im Rahmen der "
Drucksache 214/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2006) 91 endg.; Ratsdok. 7301/06
... 8. Der Fonds weckt als neue Finanzquelle neue Begehrlichkeiten und ist mit dem Erfordernis der Begrenzung des EU-Haushalts nicht zu vereinbaren.
Drucksache 388/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz
... 11. betont, dass der von der Kommission vorgeschlagene Indikator den EU-Haushalt nicht mit zusätzlichen Ausgaben belastet, und dass die vorgesehenen operativen Ausgaben im Rahmen der bestehenden Programme Sokrates und Leonardo da Vinci und des neuen integrierten Programms im Bereich des lebenslangen Lernens getätigt werden;
Drucksache 210/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... 7. Von den Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Konsolidierung der Haushalte darf der EU-Haushalt nicht ausgenommen werden. Für den EU-Haushalt ist strikte Haushaltsdisziplin zu fordern. Die EU-Ausgaben müssen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip auf die Aufgaben konzentriert werden, die die Mitgliedstaaten nicht mehr allein bewältigen können; neue Aufgaben und Ausgaben der EU sind zum jetzigen Stand der Integration kritisch zu prüfen (vgl. BR-Drucksache 294/05 (Beschluss)).
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Die Union muss in der Lage sein, ihre Politiken auch künftig in nachhaltiger Weise zu finanzieren. Die Auswirkungen der Erweiterung auf den EU-Haushalt werden daher im gesamten Verlauf des Erweiterungsprozesses bewertet werden. Jede Stellungnahme der Kommission zu dem Antrag eines Landes auf Beitritt zur EU wird eine Schätzung der damit verbundenen Auswirkungen auf den EU-Haushalt enthalten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 349/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... Für die aus EU-Geldern finanzierten Politikbereiche, die die Kommission zentral und direkt verwaltet stellt sie diese Informationen bereits zur Verfügung und hat sich hier zu größerer Nutzerfreundlichkeit verpflichtet. Der größte Teil des EU-Haushalts wird allerdings nicht zentral und direkt von der Kommission ausgeführt sondern in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten ("
Grünbuch Europäische Transparenzinitiative
I. Einführung
• Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit
• Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation
• Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit
1. Definitionen und Rahmenbestimmungen
2. Mögliche Problembereiche
3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung
3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation
Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Umfassendere Informationen
3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten
3 Fragen:
III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation
3 Frage:
IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern
3 Fragen:
Anhang 1 Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags
Anhang 2 Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21
Drucksache 214/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2006) 91 endg.; Ratsdok. 7301/06
... 9. Der Fonds weckt als neue Finanzquelle neue Begehrlichkeiten und ist mit dem Erfordernis der Begrenzung des EU-Haushalts nicht zu vereinbaren.
Drucksache 349/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 31 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... 2. Der Bundesrat begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.
Drucksache 349/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... 1. Der Bundesrat stimmt zwar dem Anliegen der Kommission, die Transparenz der EU Politiken zu stärken, grundsätzlich zu. Er begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen begründet keine neuen finanziellen Verpflichtungen, sondern die Kosten werden aus dem TACIS-Programm gedeckt. Die Bundesrepublik Deutschland ist an den Kosten in Höhe ihres Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt.
Drucksache 390/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 213 endg.; Ratsdok. 9628/06
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass weder im Rahmen der Änderung der EU-Haushaltsordnung noch der Transparenzinitiative der Kommission oder anderer Rechtsetzungen die Verpflichtung geschaffen wird, Namen und Förderbeträge einzelner Begünstigter, die EU-Mittel im Rahmen der "
Drucksache 128/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 - 200456 - vom 3. Februar 2006.
... 18. unterstreicht die Notwendigkeit, einen Plan für eine sehr zügige Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) aufzustellen deren Finanzierung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch - im Rahmen des Möglichen - durch öffentlichprivate Partnerschaften erfolgen muss;
Drucksache 452/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (2005/2166(INI))
... 7. bedauert, dass der Finanzrahmen der Europäischen Union für 2007-2013 den Prioritäten, die den Ausgaben im Rahmen der Ziele der Lissabon-Strategie zuerkannt wurden, nicht hinreichend Rechnung trägt; unterstreicht, dass die Beiträge zum EU-Haushalt unter dem Aspekt des künftigen Nutzens unter Berücksichtigung ihrer positiven Ausstrahlungs- und Hebelwirkung gesehen werden sollten, sofern der EU-Haushalt hinreichend auf Ausgaben ausgerichtet ist, die einen eindeutigen Mehrwert erbringen;
Drucksache 65/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... Die Vorbehalte der Zuverlässigkeitserklärung machen deutlich, mit welchen komplizierten Problemen die Kommission bei der Ausführung des EU-Haushalts konfrontiert ist und wie schwierig es für sie ist, dem Rechnungshof hinreichende Prüfnachweise vorzulegen. Die Öffentlichkeit fasst eine eingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung als schwere Kritik am Finanzmanagement der Kommission auf. Aus diesen Gründen hat es sich das derzeitige Kollegium zum Ziel gemacht in seiner Amtszeit eine positive das zu erreichen.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Vorschläge für 2006 und 2007 umzusetzende Massnahmen
2.1. Vereinfachung und gemeinsame Kontrollgrundsätze
2.2. Erklärungen zur Mittelverwaltung und Zuverlässigkeit der Rechnungsprüfung
2.3. Ansatz der Einzigen Prüfung:
2.4. Sektorspezifische Defizite
3. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Summary of action plan and requested support from other Institutions Simplification and common control principles
Anhang 2 Entwurf für die Verankerung des Grundsatzes der wirksamen und effizienten Kontrolle
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... Leistungen, die nicht durch Länderhaushalte, sondern vollständig aus Beitragsmitteln, Zuschüssen aus dem EU-Haushalt oder dem Bundeshaushalt finanziert werden sind nicht von dem neuen Zustimmungstatbestand erfasst.“
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
Drucksache 102/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine europäische Kommunikationspolitik KOM (2006) 35 endg.; Ratsdok. 5992/06
... 8 PRINCE wurde 1995 eingerichtet, um aus dem EU-Haushalt finanzierte Maßnahmen zu prioritären Informationsthemen zusammenzufassen. Im Jahr 2006 gehören dazu die fünf folgenden Themen: Wirtschafts- und Währungsunion; Zukunft Europas; Justiz, Freiheit und Sicherheit; Rolle der EU in der Welt; Erweiterung.
Einleitung: die KLUFT überbrücken
Teil I Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen
1. Kommunikation ALS eigenständige Politik
2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE
Teil II Die Dinge voranbringen
1. gemeinsame Grundsätze festlegen
• Einbeziehung.
• Vielfalt.
• Teilnahme.
2. Die Rolle der Bürger stärken
3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen
4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen
5. Die Aufgabe gemeinsam angehen
6. Schlussfolgerung
Finanzbogen
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Das Volumen des EU-Haushalts 2005 beläuft sich auf 105,7 Mrd. Euro. Mit einem Finanzierungsanteil von 20,9 Prozent des EU-Haushalts ist Deutschland (vor Frankreich mit 16,6 Prozent) der mit Abstand größte Beitragszahler unter den 25 EU-Mitgliedstaaten (zu den Eigenmittelabführungen des Bundes vgl. Tabelle 12).
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 805/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus
... 13. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass keine „Pseudo-NGOs“ EU-Mittel oder Hilfen aus dem EU-Haushalt erhalten, die von den belarussischen Behörden gegründet werden, um Mittel ausländischer Geber zu erhalten;
Drucksache 601/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05 KEP-AE-Nr. 051896
... Von besonderer Bedeutung ist die Situation der Roma. Die Kommission hat wiederholt auf die Roma-Problematik in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Kandidatenländern hingewiesen. Erhebliche Beihilfemittel wurden aus dem EU-Haushalt bereitgestellt - u. a. mehr als 100 Millionen € im Rahmen des Programms PHARE - für gezielt auf die Roma ausgerichtete Projekte. Nach wie vor sind die Roma jedoch besonders schweren Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung in Bildung, Beschäftigung, beim Zugang zu Wohnungen, in der Gesundheitsversorgung und in anderen Bereichen ausgesetzt. Außerdem muss die EU geeignete Strategien entwickeln, um den vielfältigen Bedürfnissen der neuen Zuwanderer, der bestehenden durch Zuwanderung entstandenen Minderheiten und sonstiger Minderheitsgruppen gerecht zu werden.
Mitteilung
1. Einführung - der politische Kontext
2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch
3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten
3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens
3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle
3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen
3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern
3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten
3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit
4. Fazit
Drucksache 294/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union KOM (2005) 108 endg.; Ratsdok. 8323/05
... Ein Solidaritätsfonds der EU wurde bereits mit Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 eingeführt, eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ersichtlich. Bereits auf der Grundlage des bestehenden Solidaritätsfonds erhöhen sich die Kostenrisiken jeweils mit der Aufnahme weiterer Beitrittsverhandlungen zur EU. Ein erweiterter materieller Anwendungsbereich des Fonds würde diese Risiken für den EU-Haushalt und die Finanzierungslasten der Mitgliedstaaten zusätzlich erhöhen. Eine Handhabung des vorgeschlagenen Regelwerks in Richtung auf ein Transferinstrument zugunsten nicht so wohlhabender Mitgliedstaaten würde den Finanzierungssaldo der Nettozahler zum EU-Haushalt weiter verschlechtern.
Drucksache 23/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - kann eine finanziell verbesserte Ausstattung von Eurostat und der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen nur dann unterstützen, wenn sie durch Umschichtungen im EU-Haushalt, also ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch die Mitgliedstaaten, erfolgt;
Drucksache 596/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens
... In den Bereichen geteilter Mittelverwaltung tragen die Mitgliedstaaten/Empfängerländer den Hauptanteil der Kosten für Kontrolltätigkeiten, das finanzielle Ergebnis fließt jedoch dem EU-Haushalt zu Für die Mitgliedstaaten/Empfängerländer besteht demnach wenig Anreiz, ausreichende Ressourcen für die Kontrolle der EU-Mittel bereitzustellen.
A. HANDLUNGSBEDARF
Unklare und uneinheitliche Ziele
Mangelnde Koordinierung
Keine Angaben zu Kosten und Nutzen
Uneinheitliche Anwendung
B. von der Kommission ZU ergreifende Massnahmen
C. von den Mitgliedstaaten ZU ergreifende Massnahmen
D. ROLLE des Rechnungshofs
E. Schlussfolgerung und Vorschlag
Anlage
Drucksache 232/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
KOM (2005) 130 endg.; Ratsdok. 7872/05
... Durch die Verordnung wurde ein Fonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Gemeinschaft gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Gemeinschaft geleistet werden können. Die Hauptaufgabe des Fonds besteht darin, den EU-Haushalt vor Schocks durch Schuldnerausfälle in Verbindung mit vom Fonds abgedeckten Darlehen oder Darlehensgarantien zu schützen. Die Mittelausstattung des Fonds erfolgt aus dem EU-Haushalt und muss prozentual zum Gesamtbetrag der durch den Fonds gesicherten Darlehen und Garantien auf einer bestimmten Höhe, dem so genannten Zielbetrag (gegenwärtig 9 %), gehalten werden.
Drucksache 288/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften : "Die Schaffung des Europäischen Forschungsraums des Wissens für Wachstum" KOM (2005) 118 endg.; Ratsdok. 8156/05
... Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007 - 2013, die in großen Teilen der Agenda von Lissabon Rechnung trägt, misst dem Wissen und der Innovation im künftigen EU-Haushalt eine größere Bedeutung bei. Um auf abgestimmte Art und Weise die wissensgestützte Wirtschaft verwirklichen zu können, ist die Mobilisierung einer breiten Palette von Förderinstrumenten vorgesehen.
Drucksache 23/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" KOM (2004) 832 endg.; Ratsdok. 5049/05
Die Frage nach Qualität und Zuverlässigkeit der für die EU-Haushaltsüberwachung erforderlichen Daten über Defizit und Schuldenstand ist in jüngster Zeit verstärkt in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. In den gemeldeten Haushaltsdaten wurden erhebliche Datenkorrekturen vorgenommen, und zeitweise stand die Glaubwürdigkeit der Haushaltsüberwachung auf dem Spiel.
1. Einleitung
2. AUF vorhandenen ERFAHRUNGEN AUFBAUEN
2.1. Der EU-Rechtsrahmen
2.2. Die Erfahrung der statistischen Überwachung
3. DieKommission SCHLÄGT DREI AKTIONSLINIEN VOR
3.1. Ergänzung des Rechtsrahmens
3.2. Weiterentwicklung der operationellen Kapazität
3.3. Auf dem Wege zu europäischen Mindeststandards
Drucksache 290/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... 9. Abzulehnen ist die Steigerung des Finanzrahmens gegenüber dem derzeit geltenden Vorläuferprogramm, soweit sie durch vorzeitig bindende Beschlüsse die deutsche Forderung nach einer Begrenzung des EU-Haushalts auf 1 % des BNE vereitelt.
Drucksache 785/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine einheitliche EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten KOM (2005) 518 endg.; Ratsdok. 13629/05
... 3. Der Bundesrat ist im Übrigen der Auffassung, dass der Kommissionsvorschlag grundsätzlich nicht zu erhöhten Berichtspflichten der Länder im Vorhinein des Erlasses eines Rechtsakts führen darf. In zwingenden Fällen müssten jedenfalls hohe Aufwendungen durch den EU-Haushalt erstattet werden.
Drucksache 428/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel
... 16. betont, dass auf der Ebene des EU-Haushalts und der nationalen Haushalte die erforderlichen Finanzmittel für die Umsetzung der Lissabon-Agenda gewährleistet sein müssen;
Entschließung
I. Stabilitäts- und Wachstumspakt
II. Neubelebung des Lissabon-Prozesses
III. Nachhaltige Entwicklung
IV. Klimaänderung
V. Vorbereitung des UN-Gipfels
VI. Außenbeziehungen
Drucksache 273/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)
... 28. Dabei sollte die Qualitätssicherung (unter anderem Auswahl der Evaluatoren) beachtet und die fachliche und die finanzielle Autonomie der Konsortien gegenüber der Kommission gestärkt werden. Der Bundesrat behält sich eine eingehende Stellungnahme zu diesem Themenkomplex, insbesondere zur Frage des Kostenmodells, das bei Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen anzuwenden ist, nach der Vorlage der Beteiligungsregeln vor. Der Bundesrat ermuntert die Kommission, bei der Vereinfachung der Verfahren auch dem EU-Haushaltsrecht und den dort möglichen Optionen ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... - Kapazitäten zur Aufdeckung und Kontrolle von Betrug in Bezug auf den EU-Haushalt und die missbräuchliche Verwendung von Mitteln durch automatische Gewinnung von Informationen und die Anwendung fortgeschrittener Analysetechniken auf große Datenmengen;
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
Ethische Aspekte
Drucksache 273/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)
... 27. Dabei sollte die Qualitätssicherung (unter anderem Auswahl der Evaluatoren) beachtet und die fachliche und die finanzielle Autonomie der Konsortien gegenüber der Kommission gestärkt werden. Der Bundesrat behält sich eine eingehende Stellungnahme zu diesem Themenkomplex, insbesondere zur Frage des Kostenmodells, das bei Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen anzuwenden ist, nach der Vorlage der Beteiligungsregeln vor. Der Bundesrat ermuntert die Kommission, bei der Vereinfachung der Verfahren auch dem EU-Haushaltsrecht und den dort möglichen Optionen ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Drucksache 271/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005
... 19. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen; die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass - zur Vollendung des Binnenmarkts, zur Förderung des Zusammenhalts und zur Schaffung von effizienteren Verbindungen innerhalb der erweiterten Union - die vorrangigen TEN-Vorhaben auf der Grundlage einer Unterstützung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch möglichst in Form von öffentlichprivaten Partnerschaften geplant und finanziert sowie so schnell wie möglich realisiert werden sollten; ist der Ansicht, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) dazu herangezogen werden sollte und parallel dazu die Fazilität für strukturierte Finanzierungen (FSF) ausgeschöpft werden sollte;
Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa
2 Binnenmarkt
2 Finanzdienstleistungen
Corporate Governance und Vertragsrecht
Forschung und Entwicklung
2 Wettbewerbspolitik
Stabilitäts - und Wachstumspakt
2 Kohäsionspolitik
Transeuropäische Netze
Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt
Nachhaltige und innovative Energieträger
Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr
Demographische Entwicklung
2 Sozialpolitik
Bildungs -, Kultur- und Jugendpolitik
Gleichstellung der Geschlechter
Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Terrorismus und organisierte Kriminalität
2 Verkehrssicherheit
Gesundheit und Katastrophenvorbeugung
2 Verbraucherschutz
Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung
2 Nachbarschaftspolitik
Bilaterale Beziehungen
Regionale Fragen
2 Entwicklungspolitik
Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung
2 Handelspolitik
2 Petitionen
Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform
2 Betrugsbekämpfung
Drucksache 231/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.297/95 über die Gebühren der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln KOM (2005) 106 endg.; Ratsdok. 7798/05
... Die vorgeschlagene Verordnung soll ab 20. November 2005 gelten. Die Berechnung der Gesamtauswirkungen für die Jahre 2005-2010 ergibt eine Zunahme der Bruttoeinnahmen der Agentur in der Größenordnung von 2 bis 4 Millionen EUR jährlich. Die Mehrkosten durch die neuen Aufgaben, die der Agentur mit der Verordnung (EG) Nr.726/2004 zugewiesen wurden, sind jedoch noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Daher können die Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses aus dem EU-Haushalt erst zu einem späteren Zeitpunkt bewertet werden.
Drucksache 785/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine einheitliche EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten KOM (2005) 518 endg.; Ratsdok. 13629/05
... 3. Der Bundesrat ist im Übrigen der Auffassung, dass der Kommissionsvorschlag grundsätzlich nicht zu erhöhten Berichtspflichten der Länder im Vorhinein des Erlasses eines Rechtsakts führen darf. In zwingenden Fällen müssten jedenfalls hohe Aufwendungen durch den EU-Haushalt erstattet werden.
Drucksache 354/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" 2007 bis 2013
... Damit Synergieeffekte erzielt werden, wird das Rahmenprogramm die Aktivitäten der im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz tätigen Agenturen ergänzen. Das Europäische Polizeiamt Europol wird bei der Kriminalprävention und bei der Aufdeckung von Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, sowie bei den strafrechtlichen Ermittlungen eine immer größere Rolle spielen. Seine finanziellen Ressourcen werden demnächst möglicherweise aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellt. Im Rahmen des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ werden nationale und länderübergreifende Projekte durchzuführen sein, die sich nicht mit der Arbeit von Europol überschneiden, sondern sie verstärken und ergänzen, und zwar entsprechend den Jahresprogrammen, die die beiden Einzelprogramme des Rahmenprogramms vorsehen, und den allgemeinen Vergabekriterien, die auf einen europäischen Mehrwert abstellen. Die Kommission wird bei ihren Maßnahmen auf der Grundlage dieses Rahmenprogramms selbstverständlich die Zuständigkeiten von Europol beachten. Bei den in den Programmen vorgesehenen Schulungen wird hinsichtlich der Tätigkeit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL), deren Finanzierung aus dem EU-Haushalt geplant ist, nach ähnlichen Prinzipien verfahren.
Mitteilung
1. Einführung
2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“
2.1. Inhalt und Ziele des Programms
2.2. Europäischer Mehrwert
2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen
3. Rationalisierung und Vereinfachung
3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten
3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen
4. finanzielle Ressourcen
5. Fazit
Anhang zum Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz
Begründung
1. Hintergrund
2. Begründung der MASSNAHME
2.1. Problemstellung
2.2. Weiteres Vorgehen
2.3. Programmziele
3. Bewertung
4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Wahl des Instruments
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Fazit
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Teilnahme am Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
2. Begründung der MASSNAHME
4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Ziele
Artikel 3 Themenschwerpunkte und spezifische Ziele
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Teilnahme am Programm
Artikel 6 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 7 Durchführung
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Beratungsverfahren
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 603/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor allem an den Binnengrenzen, und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen KOM (2005) 317 endg.; Ratsdok. 11407/05
... Der EU-Haushalt wird mit circa 202.500 EUR jährlich für Personal- und Verwaltungsausgaben für die Sitzungen des Regelungsausschusses belastet, der durch den vorliegenden Beschluss eingesetzt wird, der auch das Mandat des Ausschusses festlegt. Zu Beginn seiner Tätigkeit bis zu dem Augenblick, in dem die Vorschläge dieses Beschlusses vollständig in die Praxis umgesetzt sind, wird sich der Ausschuss häufiger treffen müssen und mehr verwaltungstechnische Unterstützung benötigen, um beispielsweise bei der Abfassung von Mustervereinbarungen, der Schaffung von Strukturen und in Evaluierungsfragen Lösungen finden zu können. Der Regulierungsausschuss soll regelmäßig - voraussichtlich zweimal jährlich - zusammentreten und das weitere Vorgehen und die Maßnahmen zu erörtern, die getroffen werden müssen, um Artikel 3 des Ratsbeschlusses über die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit umzusetzen. Veranstalter und Gastgeber dieser Treffen wird die Kommission sein.
Begründung
1 Hintergrund
- Gründe und Ziele des Entwurfs
- Allgemeines
- Geltende Vorschriften im Regelungsbereich des Entwurfs
- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
- Anhörung betroffener Kreise
- Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Rechtsinstruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Angaben
- Aufhebung geltender Vorschriften
- Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
2 beschliesst:
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Informationsaustausch
Artikel 4 Strukturelle Koordinierung
Artikel 5 Praktische Zusammenarbeit
Artikel 6 Informationsaustausch und Koordinierungsstrukturen
Artikel 7 Datenschutz
Artikel 8 Evaluierung der Durchführung
Artikel 9 Bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den von diesem Beschluss erfassten Behörden
Artikel 10 Ausschuss
Artikel 11 Änderungen am Schengener Übereinkommen
Artikel 12 Schlussbestimmungen
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 285/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... 13. Hier besteht die Gefahr, dass der EU-Haushalt zunehmend intransparent wird und insbesondere in Bereichen wie dem Gesundheits- und Verbraucherschutz eine Kompetenzerweiterung über faktische Strukturen geschaffen wird, die der Kompetenzverteilung des EGV (Artikel 152 und Artikel 153) tendenziell widersprechen.
Drucksache 572/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
... Fragen des Vollzugs der EU-Strukturpolitik sind nur ein Teil der EU-Haushaltsordnung.
Drucksache 744/05
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU
KOM (2005) 327 endg.
... (8) Für die meisten EU-Bürger stellt der Erwerb eines Eigenheims die größte Investition ihres Lebens dar. In den meisten Fällen muss für einen Teil des Kaufpreises ein Kredit aufgenommen werden. Solche Kredite sind in aller Regel, wenn auch nicht immer, durch eine Hypothek abgesichert. Für die meisten EU-Haushalte dürfte die Rückzahlung die größte laufende finanzielle Verpflichtung darstellen. Das in der Immobilie gebundene Kapital kann also einen erheblichen Vermögenswert ausmachen, der potenziell zur Finanzierung von Konsum oder Rente eingesetzt werden kann. Somit können der Umfang der Hypothekarkredite und die Konditionen der Verträge für die erfolgreiche Weitergabe der Geldpolitik und die Wirtschaft insgesamt von unmittelbarer Bedeutung sein. So können vertragliche Beschränkungen der vorzeitigen Rückzahlung oder Vorfälligkeitsentschädigungen die Weitergabe von Zinsänderungen verzögern und dadurch einer Refinanzierung im Wege stehen. Diese Beziehung zwischen Makroökonomie und Hypothekarkrediten ist vor allem auf flexiblen Hypothekarkreditmärkten von größter Bedeutung, da die geringste Zinsänderung sich erheblich auf die Budgets der privaten Haushalte und deren Kaufkraft auswirken kann. Die Auswirkungen auf die Schuldner können erheblich sein und die Höhe ihrer Ausgaben und ihres Vermögens in beide Richtungen beeinflussen.
Grünbuch Hypothekarkredite in der EU Text von Bedeutung für den EWR Einleitung
I SOLL die Kommission tätig werden?
II Verbraucherschutz
4 Verbraucherinformationen
Beratung und Kreditvermittlung
Vorzeitige Rückzahlung
Effektiver Jahreszins
Regeln in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze
4 Kreditvertrag
Durchsetzung und Rechtsbehelfe
III Rechtsfragen Geltendes Recht
Bonität des Kunden
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden
4 Zwangsversteigerungsverfahren
4 Steuern
IV HYPOTHEKARISCHE Sicherheiten Grundbuchregister
Euro -Hypothek
V Finanzierung von Hypothekarkrediten
Drucksache 290/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... 16. Abzulehnen ist die Steigerung des Finanzrahmens gegenüber dem derzeit geltenden Vorläuferprogramm, soweit sie durch vorzeitig bindende Beschlüsse die deutsche Forderung nach einer Begrenzung des EU-Haushalts auf 1 % des BNE vereitelt.
Drucksache 294/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union KOM (2005) 108 endg.; Ratsdok. 8323/05
... Ein Solidaritätsfonds der EU wurde bereits mit Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 eingeführt, eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ersichtlich. Bereits auf der Grundlage des bestehenden Solidaritätsfonds erhöhen sich die Kostenrisiken jeweils mit der Aufnahme weiterer Beitrittsverhandlungen zur EU. Ein erweiterter materieller Anwendungsbereich des Fonds würde diese Risiken für den EU-Haushalt und die Finanzierungslasten der Mitgliedstaaten zusätzlich erhöhen. Eine Handhabung des vorgeschlagenen Regelwerks in Richtung auf ein Transferinstrument zugunsten nicht so wohlhabender Mitgliedstaaten würde den Finanzierungssaldo der Nettozahler zum EU-Haushalt weiter verschlechtern.
Drucksache 23/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - kann eine finanziell verbesserte Ausstattung von Eurostat und der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen nur dann unterstützen, wenn sie durch Umschichtungen im EU-Haushalt, also ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch die Mitgliedstaaten, erfolgt;
Drucksache 576/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013
... 1. betont, dass die sich erweiternde Europäische Union über angemessene Finanzmittel verfügen sollte, um dem Umfang ihrer wachsenden politischen Ambitionen gerecht zu werden und ihren zunehmenden Verantwortlichkeiten im Innern wie nach außen hin nachzukommen; betont außerdem, dass sämtliche Ausgaben aus dem EU-Haushalt dazu bestimmt sein sollten, den öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten einen europäischen Zusatznutzen hinzuzufügen, und dass das Subsidiaritätsprinzip im Falle von Ausgabenbeschlüssen im Bereich der nicht ausschließlichen Zuständigkeiten streng beachtet werden sollte, was insbesondere für das Kriterium gilt, dass ein Vorgehen der Union aufgrund seines Umfangs oder seiner Wirkungen besser geeignet ist, die Zielvorgaben der Union zu verwirklichen;
Drucksache 285/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... Hier besteht die Gefahr, dass der EU-Haushalt zunehmend intransparent wird und insbesondere in Bereichen wie dem Gesundheits- und Verbraucherschutz eine Kompetenzerweiterung über faktische Strukturen geschaffen wird, die der Kompetenzverteilung des EGV (Artikel 152 und Artikel 153) tendenziell widersprechen.
Drucksache 348/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2005) 171 endg.; Ratsdok. 8630/05
... über ein EU-Modell zur Finanzierung der von Tierseuchen ausgehenden Risiken erstellen lassen; eine ergänzende Studie ist für 2005 vorgesehen. Sie hat auch in Angriff genommen, die gesamte Tiergesundheitspolitik der Gemeinschaft zu bewerten und in diesem Zusammenhang auch Fragen über Kosten/Nutzen der derzeitigen Instrumente zur Finanzierung der Überwachung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen zu prüfen und herauszukristallisieren, wie Erzeuger veranlasst werden sollten, alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Minimierung des Risikos der Einschleppung von Seuchenerregern in ihre Betriebe erforderlich sind. In diesem Zusammenhang werden auch Hauptrisikofaktoren (Tierbesatzdichte und innerbetriebliche biologische Gefahren) sowie Maßnahmen zur Abschwächung dieser Risiken und die Auswirkungen auf den EU-Haushalt geprüft.
Begründung
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären
Artikel 3 Sonstige Definitionen
Kapitel II Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen
Artikel 4 Jährliche Überwachungsprogramme
Artikel 5 Seuchenmeldung und Mitteilungen
Artikel 6 Epidemiologische Untersuchung
Kapitel III Massnahmen bei Seuchenverdacht
Artikel 7 Maßnahmen in Haltungsbetrieben
Artikel 8 Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 9 Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 10 Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung
Kapitel IV Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)
Abschnitt 1 Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 11 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Artikel 12 Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 13 Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe
Abschnitt 2 Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe
Artikel 14 Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten
Artikel 15 Maßnahmen für Kontaktbetriebe
Abschnitt 3 Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete
Artikel 16 Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)
Artikel 17 Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen
Abschnitt 4 Massnahmen für Schutzzonen
Artikel 18 Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung
Artikel 19 Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 20 Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben
Artikel 21 Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen
Artikel 22 Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern
Artikel 23 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung
Artikel 24 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken
Artikel 25 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen
Artikel 26 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern
Artikel 27 Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies
Artikel 28 Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln
Artikel 29 Dauer von Maßnahmen
Abschnitt 5 Maßnahmen für Überwachungszonen
Artikel 30 Maßnahmen für Überwachungszonen
Artikel 31 Dauer von Maßnahmen
Abschnitt 6 Massnahmen für weitere Sperrgebiete
Artikel 32 Maßnahmen für weitere Sperrgebiete
Abschnitt 7 Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen
Artikel 33 Ausnahmen
Artikel 34 Biosicherheitsvorkehrungen
Abschnitt 8 Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln
Artikel 35 Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln
Artikel 36 Maßnahmen für Schlachthöfe
Artikel 37 Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel
Artikel 38 Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel
Kapitel V Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)
Abschnitt 1 Massnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 39 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Artikel 40 Ausnahmen für bestimmte Betriebe
Abschnitt 2 Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben
Artikel 41 Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten
Artikel 42 Maßnahmen für Kontaktbetriebe
Abschnitt 3 Abgrenzung von Sperrgebieten
Artikel 43 Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch
Artikel 44 Maßnahmen für das Sperrgebiet
Artikel 45 Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten
Artikel 46 Ausnahmen
Kapitel VI Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies
Artikel 47 Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 48 Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere
Kapitel VII Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung
Artikel 49 Reinigung, Desinfektion und Behandlung
Artikel 50 Wiederbelegung von Haltungsbetrieben
Kapitel VIII Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien
Artikel 51 Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch
Artikel 52 Referenzlaboratorien
Kapitel IX Impfung
Abschnitt 1 Allgemeines Impfverbot
Artikel 53 Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen
Abschnitt 2 Notimpfung
Artikel 54 Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies
Artikel 55 Genehmigung von Notimpfplänen
Artikel 56 Ausnahmen
Abschnitt 3 Schutzimpfung
Artikel 57 Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies
Artikel 58 Genehmigung von Schutzimpfplänen
Abschnitt 4 Impfstoffbanken
Artikel 59 Gemeinschaftliche Impfstoffbank
Artikel 60 Nationale Impfstoffbanken
Kapitel X Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne
Artikel 61 Gemeinschaftskontrollen
Artikel 62 Sanktionen
Artikel 63 Krisenpläne
Kapitel XI DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren
Artikel 64 Durchführungsvorschriften
Artikel 65 Ausschussverfahren
Kapitel XII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 66 Aufhebungen
Artikel 67 Übergangsvorschriften
Artikel 68 Umsetzung
Artikel 69 Inkrafttreten
Artikel 70 Adressaten
Begründung
Entwurf
Drucksache 275/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) KOM (2005) 121 endg.; Ratsdok. 8081/05
... Zahlungen des Treuhänders an Finanzintermediäre werden vom entsprechenden Treuhandkonto abgebucht. Die vom Treuhänder an den EU-Haushalt zurückzuzahlenden Beträge, die vom Treuhänder berechneten Verwaltungsgebühren und sonstige erstattungsfähige Kosten und Ausgaben werden nach den Bestimmungen der von der Kommission mit dem Treuhänder geschlossenen Vereinbarung vom Treuhandkonto abgebucht. Einnahmen von der Kommission, Zinsen und gegebenenfalls Erlöse aus getätigten Investitionen (GIF), Gebühren, Prämien für Kreditbürgschaften und sonstige Einnahmen (SMEG-Fazilität) werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben.
Begründung
1. Einleitung
2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation
3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen
5. Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I gemeinsame Bestimmungen
Kapitel I Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Artikel 1 Einrichtung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Budget
Artikel 4 Teilnahme von Drittländern
Kapitel II Durchführung des Rahmenprogramms
Artikel 5 Arbeitsprogramme
Artikel 6 Art der Durchführungsmaßnahmen
Artikel 7 Technische Unterstützung
Artikel 8 Überwachung und Bewertung
Artikel 9 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Titel II Die spezifischen Programme
Kapitel I Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 10 Einrichtung und Ziele
Artikel 11 Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase
Artikel 12 Zusammenarbeit zwischen KMU
Artikel 13 Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen
Artikel 14 Unternehmerische Initiative und Innovationskultur
Artikel 15 Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform
Abschnitt 2 Durchführung
Artikel 16 Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU
Artikel 17 Die GIF
Artikel 18 Die SMEG-Fazilität
Artikel 19 Das CBS
Artikel 20 Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation
Artikel 21 Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen
Artikel 22 Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern
Artikel 23 Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene
Artikel 24 Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 25 Arbeitsprogramm
Kapitel II Programm zur Unterstützung der IKT-Politik
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 26 Einrichtung und Ziele
Artikel 27 Europäischer Informationsraum
Artikel 28 Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT
Artikel 29 Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:
Abschnitt 2 Durchführung
Unterabschitt 1 Projekte
Artikel 30 Allgemeines
Artikel 31 Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze
Unterabschnitt 2 Sonstige Bestimmungen
Artikel 32 Anträge
Artikel 33 Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern
Artikel 34 Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung
Artikel 35 Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 36 Arbeitsprogramm
Kapitel III Das Programm „Intelligente Energie - Europa“
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 37 Einrichtung und Ziele
Artikel 38 Operative Ziele
Artikel 39 Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)
Artikel 40 Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)
Artikel 41 Energie im Verkehrswesen (Steer)
Artikel 42 Bereichsübergreifende Aktionen
Abschnitt 2 Durchführung
Artikel 43 Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:
Artikel 44 Technologievermarktungsprojekte
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 45 Arbeitsprogramm
Titel II allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausschüsse
Artikel 47 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 48 Übergangsbestimmungen
Artikel 49 Inkrafttreten
Anhang I Vorläufige Aufteilung der Mittel
Anhang II Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU
1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente
2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS
5. Bewertung
Anhang III Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation
Drucksache 571/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds KOM (2004) 492 endg.; Ratsdok. 11606/04
... " nach objektiven und transparenten Kriterien erfolgen soll. Dabei ist jedoch stärker als bisher die Schwere der Problemlagen in den Fördergebieten zu Grunde zu legen. Die indikative Mittelverteilung muss vom regionalen Wohlstand ausgehen. Der nationale Wohlstand findet bereits bei den Abführungen der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt Berücksichtigung. Die Arbeitslosigkeit muss stärker als bisher gewichtet werden. Die Aufteilung der Mittel auf die Kategorien innerhalb des Ziels Konvergenz kann erst festgelegt werden wenn aktuelle sozio-ökonomische Daten vorliegen und feststeht, welche Bevölkerungsanteile erfasst werden.
Drucksache 569/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des Programms "Jugend in Aktion " im Zeitraum 2007 bis 2013 KOM (2004) 471 endg.; Ratsdok. 11586/04
... " erst nach Verabschiedung der neuen Finanziellen Vorausschau entschieden werden sollte. Die Bundesregierung wird in jedem Fall gebeten darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Erhöhung des Programmbudgets gegenüber dem auslaufenden Programm nicht zu einer Erhöhung der mitgliedstaatlichen Beitragszahlung an die EU führt. Die Mittel wären durch Umschichtung im EU-Haushalt aufzubringen.
Drucksache 803/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) als Einrichtung der Europäischen Union KOM (2004) 623 endg.; Ratsdok. 13506/04
... (6) Der Verwaltungsausschuss der EPA sprach sich in dem von ihm im Jahre 2003 vorgelegten Dreijahresbericht mehrheitlich dafür aus, die EPA zu einer Einrichtung der Europäischen Union mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, eigenem Personal und Finanzmitteln aus dem EU-Haushalt zu machen, gleichzeitig jedoch an dem bewährten Netz der nationalen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten festzuhalten.
Drucksache 917/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... Diese Refokussierung muss ihren Niederschlag auch in den öffentlichen Finanzen auf europäischer wie nationaler Ebene finden. Zum einen ist es hier wichtig, dass sich jede Neuausrichtung der Lissabon-Strategie strikt im Kontext der Vorgaben für den EU-Haushaltsrahmen für 2007 2013 bewegen muss. Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten der EU fordern, diesen Haushaltsrahmen auf 1% des EU-Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Zum anderen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in den öffentlichen Haushalten der EU- Mitgliedstaaten auch die Maßgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beachten. Die Bundesregierung wird daher die gegenwärtigen Gespräche über den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit dem Ziel führen, dass der Pakt in Zukunft deutliche Anreize für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie für Strukturreformen zur nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen setzt. Aus diesen Gründen misst die Bundesregierung gerade angesichts enger Budgetrestriktionen der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft große Bedeutung bei. Dieser Prozess sollte auf EU-Ebene auf gemeinsamen Analysen zu den Wachstums- und Beschäftigungswirkungen einzelner Politikmaßnahmen aufbauen und durch einen intensiven Austausch von länderspezifischen Erfahrungen unterstützt werden.
I. Lissabon Eine Zwischenbilanz
A. Erzielte Erfolge
B. Bisherige Defizite und neue Herausforderungen
C. Die Lissabon-Strategie an geänderte Verhältnisse anpassen
II. Prioritäten für Wachstum und Beschäftigung
A. Sieben Chancen für den Binnenmarkt
1. Energie: Vollendung der Binnenmärkte für Strom und Gas Die Liberalisierung der Energiemärkte hat für Unternehmen und Verbraucher viele Vorteile gebracht. Die Bundesregierung ist bestrebt, weitere Verbesserungen für alle Marktteilnehmer zu erreichen.
2. Finanzmärkte: Europäische Finanzaufsicht
3. Zahlungsverkehr: Einheitlicher Raum für den Zahlungsverkehr
4. Dienstleistungen: Ambitionierte Dienstleistungsrichtlinie
5. Verteidigung: Binnenmarkt für Rüstung
6. EU-Vertragsrecht: Gemeinsamer Referenzrahmen für europäische Gesetzgebung
7. Unternehmensbesteuerung: Einheitliche Bemessungsgrundlage
B. Die zentrale Rolle von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz
1. Innovation, Forschung und Technologie als Keimzellen des Wachstums
2. Wettbewerbsfähigkeit für unsere industrielle Basis
3. Umweltschutz als Motor für Wachstum und Beschäftigung
III. Lissabon schneller zum Erfolg führen
A. Erfolg richtig messen und sinnvoll bewerten
B. Strategische Akteure besser einbinden
Drucksache 806/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit KOM (2004) 629 endg.; Ratsdok. 13689/04
... Auf dem Weg zur vollständigen Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt
Begründung
1. Ziele und Grundsätze Titel I
1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1
1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2
2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II
2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5
2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6
3. DurchfÜhrung Titel III
3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7
3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8
3.3. Förderfähigkeit Artikel 9
3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11
3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13
3.6. Mittelbindungen Artikel 14
3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15
3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16
3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18
3.10. Evaluierung Artikel 19
4. Schlussbestimmungen Titel IV
4.1. Jahresbericht Artikel 20
4.2. Ausschuss Artikel 21
4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22
4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23
4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24
4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25
Vorschlag
Titel I Ziele und Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Titel II PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel
Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel
Artikel 4 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme
Artikel 5 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme
Artikel 6 Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente
Titel III Durchführung
Artikel 7 Annahme der Aktionsprogramme
Artikel 8 Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen
Artikel 9 Förderfähigkeit
Artikel 10 Finanzierungsformen
Artikel 11 Flankierende Maßnahmen
Artikel 12 Kofinanzierung
Artikel 13 Verwaltungsformen
Artikel 14 Mittelbindungen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 16 Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln
Artikel 17 Vorfinanzierungen
Artikel 18 Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel
Artikel 19 Evaluierung
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 20 Jahresbericht
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer
Artikel 23 Aussetzung der Hilfe
Artikel 24 Finanzierung
Artikel 25 Überprüfung der Verordnung
Artikel 26
Artikel 27
Drucksache 622/04 ...
Die Bundesrepublik Deutschland ist an den Kosten in
Höhe ihres Finanzierungsanteils an dem jeweiligen
EU-Haushalt beteiligt.
Drucksache 1012/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Tagung des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004 in Brüssel EU-Haushalt
Das Europäische Parlament,
Vorbereitung der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie und Bericht der hochrangigen Gruppe Kok-Bericht
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: das Haager Programm
Kommunikation in Europa
3 Irak
Naher Osten
3 Sudan
3 Iran
3 Ukraine
Außenpolitische Aspekte der EU-Politik der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Drucksache 636/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2004) 501 endg.; Ratsdok. 11741/04
... Die Europäische Union schafft eine Zielgemeinschaft. Teile der EU-Haushaltsmittel sind eindeutig für die Verbesserung der Kohäsion bestimmt. Andere Teile dienen der Umsetzung spezifischer Ziele durch EU-Programme. Daher wird es immer Nettoempfänger aus dem und Nettobeitragszahler zum EU-Haushalt geben, auch wenn die Vorteile der EU-Politik der gesamten Union zugute kommen.
Drucksache 569/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des Programms "Jugend in Aktion " im Zeitraum 2007 bis 2013 KOM (2004) 471 endg.; Ratsdok. 11586/04
... " erst nach Verabschiedung der neuen Finanziellen Vorausschau entschieden werden sollte. Die Bundesregierung wird in jedem Fall gebeten darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Erhöhung des Programmbudgets gegenüber dem auslaufenden Programm nicht zu einer Erhöhung der mitgliedstaatlichen Beitragszahlung an die EU führt. Die Mittel wären durch Umschichtung im EU-Haushalt aufzubringen.
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.