Drucksache 313/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... Die nationalen haushaltspolitischen Rahmen müssen die Prioritäten der EU-Haushaltsüberwachung besser widerspiegeln. Die Mitgliedstaaten sollten ermuntert werden das im Vertrag verankerte Ziel gesunder öffentlicher Finanzen in ihr nationales Recht zu integrieren. Der nationale haushaltspolitische Rahmen ist die Gesamtheit aller Faktoren, die die Grundlage für die nationale Haushaltsführung bilden, d.h. die länderspezifischen institutionellen Gegebenheiten, die die Gestaltung der Haushaltspolitik auf nationaler Ebene bestimmen. Um die Komplementarität der haushaltspolitischen Rahmen der EU und der Mitgliedstaaten inhaltlich zu konkretisieren, könnte die gemäß Protokoll Nr. 12 AEUV bestehende Pflicht der Mitgliedstaaten, im Haushaltsbereich über innerstaatliche Verfahren zu verfügen die sie in die Lage versetzen, ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen im Bereich der Haushaltsdisziplin zu erfüllen, mittels rechtsverbindlicher Instrumente präzisiert werden. Beispielsweise könnte mit solchen Instrumenten vorgeschrieben werden, dass die nationalen Rahmen mehrjährige Haushaltsverfahren widerspiegeln müssen, um die Erreichung der mittelfristigen haushaltspolitischen Ziele sicherzustellen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Die weltweite Finanzkrise hat die Herausforderungen für die EU-Wirtschaft offfenbart und vergrössert
III. Ausbau der wirtschaftspolitischen Koordinierung
III.1. Bessere Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und tiefergehende haushaltspolitische Koordinierung
III.2. Hin zu einer umfassenderen Überwachung von makroökonomischen Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum
III.3. Eine integrierte Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU: das Europäische Semester
III.4. Ein robuster Rahmen für das Krisenmanagement der Euroraum-Mitglieder
IV. Nächste Schritte
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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