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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Infrastrukturen"


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Drucksache 79/16

... EU-Infrastrukturen, die für die Strategie für LNG und die Speicherung von Gas relevant sind. Fehlende Verbindungen: Infrastrukturen, die gebaut oder ausgebaut werden müssen, um die Anbindung von LNG-Terminals an den Binnenmarkt zu verbessern. Die blauen Punkte stellen bestehende LNG-Terminals dar.

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Drucksache 79/16




Mitteilung

Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt

1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur

4 Speicherinfrastruktur

Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte

4 Aktionslinien:

2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte

Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen

4 Aktionslinien:

Gasspeicherung im Binnenmarkt

4 Aktionslinien:

Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung

4 Aktionslinien:

3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN

4 Aktionslinien:

4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG

4 Aktionslinien:

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 930/08

... 7. hält ein nachhaltiges und wachstumsorientiertes makroökonomisches Umfeld für unbedingt erforderlich; erinnert daran, dass ein ununterbrochener Zugang der Bürger und KMU zu Krediten und Investitionen in EU-Infrastrukturen von größter Bedeutung sind wenn ein dramatischer Rückgang des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung verhindert werden soll; unterstreicht die Rolle, die der EIB in diesem Zusammenhang zukommen kann;

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Drucksache 930/08




Makroökonomische Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die reale Wirtschaft

Strategie für einen Ausweg aus der Finanzkrise

Verbesserung der Regulierung

Vertrag von Lissabon

Energie und Klimawandel

2 Energieversorgungssicherheit

Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl


 
 
 


Drucksache 938/1/06

... 7. Das Vorgehen zur Einstufung von kritischen EU-Infrastrukturen (EUKI) belastet in Deutschland ebenso wie in den anderen Mitgliedstaaten durch zusätzliche Pflichten und Mehrkosten nicht unerheblich die Wirtschaft. Eine solche, bisher nicht überschaubare Kostenrelevanz einer Richtlinie durch rechtsverbindliche Festlegungen, wie sie vorgesehen sind, lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 938/06 (Beschluss)

... 5. Das Vorgehen zur Einstufung von kritischen EU-Infrastrukturen (EUKI) belastet in Deutschland ebenso wie in den anderen Mitgliedstaaten durch zusätzliche Pflichten und Mehrkosten nicht unerheblich die Wirtschaft. Eine solche, bisher nicht überschaubare Kostenrelevanz einer Richtlinie durch rechtsverbindliche Festlegungen, wie sie vorgesehen sind, lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 851/1/05

... 18. Frage 6.3: Das Vorgehen zur Einstufung von kritischen EU-Infrastrukturen (EUKI) bedarf wegen der nicht unerheblichen Belastungen der Wirtschaft durch zusätzliche Pflichten und Mehrkosten eingehender weiterer Beratung. Angesichts der Kompetenzverteilung in den Mitgliedstaaten lehnt der Bundesrat insbesondere rechtsverbindliche Entscheidungen und Schlichtungsverfahren auf europäischer Ebene ab.



Drucksache 851/05 (Beschluss)

... 13. Frage 6.3: Das Vorgehen zur Einstufung von kritischen EU-Infrastrukturen (EUKI) bedarf wegen der nicht unerheblichen Belastungen der Wirtschaft durch zusätzliche Pflichten und Mehrkosten eingehender weiterer Beratung. Angesichts der Kompetenzverteilung in den Mitgliedstaaten lehnt der Bundesrat insbesondere rechtsverbindliche Entscheidungen und Schlichtungsverfahren auf europäischer Ebene ab.



Drucksache 851/05

... Das EPSKI könnte freiwillig oder verbindlich sein oder beides je nach Regelungsgegenstand. Das Schutzprogramm könnte bestehende sektorspezifische oder sektorübergreifende Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten ergänzen. Aber nur eine rechtliche Rahmenregelung könnte eine starke, durchsetzbare Rechtsgrundlage für eine kohärente, einheitliche Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz von kritischen EU-Infrastrukturen abgeben und die Verantwortungsbereiche der Mitgliedstaaten und der Kommission klar voneinander abgrenzen. Nicht verbindliche, freiwillige Maßnahmen wären zwar flexibel, würden aber keine Klarheit darüber schaffen, wer wofür zuständig ist.

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Drucksache 851/05




Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen

1. Hintergrund

2. Zielsetzung

3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI

3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll

3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte

4. wesentliche Grundsätze

5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen

6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI

6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen

6.2. Interdependenzen

6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI

7. nationale kritische Infrastrukturen NKI

7.1. Rolle der NKI im EPSKI

7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen

7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde

7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI

8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen

9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI

9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI

9.2. Einheitliche Methodik

9.3. Finanzierung

9.4. Kontrolle und Bewertung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.