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Drucksache 676/16

... 1. gegenüber der EU-Kommission eine Anpassung der Verordnungen



Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei einer Neuregelung die Situation von so genannten Business Angels, Gründern und Investoren, die ihre Beteiligungen häufig über eine Kapitalgesellschaft halten, mit in den Blick zu nehmen ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen robuste und - in Abstimmung mit der EU-Kommission - unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht.



Drucksache 227/16

... 9. Aus Sicht des Bundesrates sind aufgrund der internationalen Erfahrungen und der von der EU-Kommission identifizierten bestpractice Beispiele folgende Eckpunkte für eine steuerliche FuE-Förderung vorstellbar:



Drucksache 10/16

... Die EU-Kommission wird die zugrunde liegende EU Verordnung bis zum 31.12.2018 evaluieren. Das Ressort wird die geforderten Evaluierungsbeiträge erbringen.



Drucksache 603/16

... Zum 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union beigetreten. Damit wurde von Kroatien zeitgleich der Besitzstand der Gemeinschaft in vollem Umfang übernommen. Im Hinblick auf die Kabotage wurden zwischen der Europäischen Union und Kroatien Übergangsfristen vereinbart. Beginnend mit dem EU-Beitritt Kroatiens wurden kroatische Güterkraftverkehrsunternehmen für einen Zeitraum von zwei Jahren von der Kabotage in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen - mithin bis Ablauf des 30. Juni 2015. Innerhalb dieses Zeitraumes konnten die Mitgliedstaaten die EU-Kommission informieren, ob die Übergangsfrist um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Für Deutschland wurde entschieden, von der Verlängerungsoption keinen Gebrauch zu machen.



Drucksache 72/16

... Aufgrund des Berufskraftfahrermangels ist Deutschland auf Fahrer aus anderen Mitgliedstaaten der EU angewiesen und sollte - nachdem die bisherigen Lösungsansätze auch unter Einschaltung der EU-Kommission scheiterten - eine den Fahrern in Grenzgebieten entgegenkommende Lösung schaffen. Mit der Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises für die Personengruppe der Grenzgänger wird einer Bitte der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nachgekommen, im deutschen Recht einen weiteren europaweit anerkannten Nachweis für die Weiterbildung zu schaffen.



Drucksache 797/16 (Beschluss)

... Ob die Stellungnahme der EU-Kommission aus dem Jahr 2009, in der sie die Option für eine Produktkennzeichnung grundsätzlich anerkannt hat, aber in der Abwägung mit Belangen des freien Warenverkehrs in diesem Fall nicht befürwortet hat, heute noch so Bestand hat, wäre zumindest in einer neuen Abstimmung zu klären.



Drucksache 132/16

... 5. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für den Erhalt einer starken Stahlindustrie einzusetzen. Insbesondere bittet der Bundesrat die Bundesregierung,



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Bei vergangenen Evaluierungen des KWKG durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde ein genereller Förderbedarf für Wärme- und Kältenetze sowie für Wärme- und Kältespeicher festgestellt und die Fortführung der Förderung empfohlen. Eine Einzelfallprüfung, die für einzelne Projekte ein Investitionshemmnis darstellt, erscheint vor dem Hintergrund dieser Evaluierungsergebnisse entbehrlich. Stattdessen sollte die generelle Fördernotwendigkeit für Netze und Speicher - entsprechend der bereits in § 34 KWKG-E vorgesehenen Evaluierungen - vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich überprüft werden. Damit wird der Vorgabe der EU-Kommission Genüge getan, zugleich wird vermieden, Netz- und Speicherbetreibern zusätzlichen administrativen Mehraufwand aufzubürden, der eine entsprechende Investition hemmen oder mindestens verzögern kann. Sollte die generelle Fördernotwendigkeit in Zukunft entfallen, dürfte beihilferechtlich eine gesetzliche Anpassung erforderlich sein, um die beihilferechtliche Zulässigkeit der Förderung von Netzen und Speichern weiterhin zu gewährleisten.



Drucksache 395/16

... Die Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sind rechtlich erforderlich. Die Änderungen der InVeKoS-Verordnung könnten unterbleiben; dies würde allerdings entsprechend der mitgeteilten Auslegung der EU-Kommission zu einer Erhöhung der Zahl der nach den §§ 10 Absatz 3 und 30 Absatz 3 der InVeKoSV informationspflichtigen Fälle führen.



Drucksache 404/16

... Das Bundesministerium muss der EU-Kommission mit Einreichung der nationalen Strategie mitteilen, ob Deutschland beabsichtigt, auch eventuell vorhandene Restmittel zu verwenden, die dadurch entstehen, dass nicht alle Mitgliedstaaten an dem EU-Schulprogramm teilnehmen oder bereitgestellte Mittel nicht im vollen Umfang in Anspruch nehmen. Daher ist es erforderlich, dass die Länder dem Bundesministerium mit Einreichung ihrer Strategie als Teil der nationalen Strategie mitteilen, ob sie entsprechende Restmittel in Anspruch nehmen möchten. Die Frist hierfür wird durch eine eigenständige Verordnung geregelt. Dasselbe gilt für etwaige Änderungen der Strategien durch die Länder.



Drucksache 112/16 (Beschluss)

... Bereits mit dem Entschließungsantrag (BR-Drucksache 813/11) des Landes Rheinland-Pfalz wurutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die in den europäischen Vermarktungsnormen festgelegten Haltungssysteme sind bei Eiern zu kennzeichnen. Die Haltungsformen sind im Detail beschrieben. Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. In einem ersten Schritt kann eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund muss sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch wenn die EU-Kommission bisher nur eine Evaluation zur Kennzeichnung der Herkunft von



Drucksache 320/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen robuste und - in Abstimmung mit der EU-Kommission - unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht.



Drucksache 558/16

... vom 21. Juni 2016 (BGBl. I S. 1468) wurde das nationale Tabakrecht an die beiden folgenden Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission angepasst:



Drucksache 119/1/16

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei einer Neuregelung die Situation von so genannten Business Angels, Gründern und Investoren, die ihre Beteiligungen häufig über eine Kapitalgesellschaft halten, mit in den Blick zu nehmen ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen robuste und - in Abstimmung mit der EU-Kommission - unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht.



Drucksache 432/16

... Mit der TEN-Verordnung und der Finanzierungsvorschrift Connecting Europe Facility (CEF) hat die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten 2013 einen neuen verkehrspolitischen Rahmen vereinbart. Ziel ist ein leistungsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem, das der Europäischen Union im globalen Wettbewerb Vorteile verschaffen soll. Das setzt leistungsfähige Infrastrukturen voraus, die Anziehungspunkt für internationale Investoren und damit zentraler Standortfaktor sind. Dabei setzen Bundesregierung und Kommission gleiche Schwerpunkte: Konzentration auf die am stärksten belasteten Hauptstrecken und Engpassbeseitigung. Bis 2030 soll ein hoch leistungsfähiges Kernnetz, bis 2050 das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz nach einheitlichen Standards realisiert werden.



Drucksache 569/16

... Dieser Vorschlag bedeutet daher eine Weiterentwicklung des Europasses von einem Angebot von Dokumenten hin zu einer Dienstleistungsplattform; er erweitert das Aktivitätsspektrum und gewährleistet, dass die Nutzerbedürfnisse Ausgangspunkt für die Dienste des Rahmens bilden. Der neue Europass-Rahmen wird Informationen bündeln, die derzeit mithilfe verschiedener Instrumente bereitgestellt werden: des Portals "Learning Opportunities and Qualifications in Europe" (das Informationen über Lernmöglichkeiten und Qualifikationen bietet), des EU-Kompetenzpanoramas (das Informationen über Kompetenzen u.a. auf nationaler und europäischer Ebene, aber auch für bestimmte Berufe und Wirtschaftszweige umfasst) sowie des ESCO-Portals (europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die eine gemeinsame Terminologie für die Beschreibung einzelner Fähigkeiten und zugehöriger Begriffe für Beschäftigungs- und Bildungszwecke bietet). Bisher unterstützt das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), eine Agentur der Europäischen Union, die Entwicklung und Umsetzung dieser Instrumente. Zweitens wird der neue Europass-Rahmen lokale Dienste umfassen, die gewährleisten sollen, dass die Angebote möglichst breite Zielgruppen erreichen, auch diejenigen, die möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Diensten und bei ihrer Nutzung haben.



Drucksache 132/1/16

... 5. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für den Erhalt einer starken Stahlindustrie einzusetzen. Insbesondere bittet der Bundesrat die Bundesregierung,



Drucksache 396/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012, Abl. L 316 vom 14.11.2012, S. 38) von der EU-Kommission zugelassenen Arzneimittel.



Drucksache 358/16

... Umweltqualitätsnormen für diese Stoffe benannt sind und die Umweltqualitätsnormen im Formationswasser oder Flowback überschritten werden; nicht geregelte Stoffe sind nach dem EU-KOMGuidance Document No. 27 "Technical Guidance For Deriving Environmental Quality Standards" (TGD EQS, EU 2011) zu bewerten; sowie'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/16




1. Zu Artikel 1 Eingangsformel und Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2a UVP-V Bergbau

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2c UVP-V Bergbau

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Nummer 6 UVP-V Bergbau

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8 UVP-V Bergbau

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8a UVP-V Bergbau

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a UVP-V Bergbau

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 297/1/16

... Es wurde lediglich auf Basis eines von der EU-Kommission verabschiedeten Hilfspaketes in Höhe von 500 Mio. Euro ein Liquiditätshilfeprogramm initiiert. Darüber hinaus sollten Steuererleichterungen und ein Zuschuss zur Unfallversicherung für eine gewisse finanzielle Entlastung der Betriebe sorgen.



Drucksache 405/16

... /EG des Rates hinsichtlich der Registrierung von Versorgern und der Eintragung von Sorten sowie des gemeinsamen Sortenverzeichnisses (ABl. L 298 vom 16.10.2014, S. 16) hat die EU-Kommission u.a. Regelungen für ein Sortenverzeichnis mit Sorten von Obstarten zur Fruchterzeugung getroffen. In dieses Verzeichnis sollen die Mitgliedstaaten die bei ihnen zum Inverkehrbringen mit amtlicher Beschreibung zugelassenen, nach dem nationalen Sortenschutzrecht oder nach dem gemeinschaftlichen Sortenschutzrecht geschützten, sowie die bereits vor dem 30. September 2012 mit amtlich anerkannter Beschreibung in den Verkehr gebrachten Sorten aufnehmen. Die Rechtsgrundlagen für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Obstarten zur Fruchterzeugung finden sich im



Drucksache 155/16

... Die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes soll neue Vorgaben der EU-Kommission zur Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik umsetzen.



Drucksache 422/1/16

... "Die Anwendung von § 2 Absatz 1 Nummer 3 UmwRG kann auch nicht aus Gründen des Europarechts unterbleiben. Insbesondere erlaubt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (- Rs. C-137/14 -, NVwZ 2015, 1665 [Beanstandungsklage der EU-Kommission]) nicht, die nationale Vorschrift in § 2 Absatz 1 Nummer 3 UmwRG außer Anwendung zu lassen [...]."



Drucksache 494/16

... Die Bundesregierung evaluiert die Ziele und Wirkungen des Gesetzes bis zum 30. September 2019 und übermittelt die Ergebnisse auch an die EU-Kommission.



Drucksache 624/16

... -Energien-Richtlinie der EU (2009/28/EG) ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission regelmäßig über die Erfüllung der Anforderungen und Auswirkungen der Produktion von



Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Auf den Zusammenhang zwischen Bedürfnisunterdrückung und Leiden weist auch schon länger die EU-Kommission hin:



Drucksache 340/16

... -Reduktionsziele der EU-Kommission im Mobilitätssektor ist ein Markterfolg von Elektrofahrzeugen in Deutschland mitentscheidend. Daneben ist der Erfolg der



Drucksache 797/1/16

... Der angedachte Anreiz geht aber ins Leere, wenn dem System kein konkreter Nutzen aus der dem Lizenznehmer gewährten Ermäßigung entsteht, das System z.B. von einer erhöhten werkstofflichen Ausbeute individuell profitieren könnte. Da die entsprechenden Verpackungen aber nicht für das System aussortiert werden können, entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen. Erst die Incentivierung des Recyclateinsatzes schafft einen entsprechenden Anreiz, da jedes System über Vorgaben an die Sortieranlagenbetreiber sowie in den weiteren Verwertungsschritten Recyclate anbieten könnte, die bei der Herstellung von Verkaufsverpackungen verwendet werden könnten. Dies wäre dann ein wirklich nachhaltiger Schritt in eine Circular Economy, die auch von der EU-Kommission für Kunststoffe im Rahmen des Circular Economy Packages (CEP) angestrebt wird. Die Regelung sollte (zunächst) auf Kunststoffe beschränkt bleiben, da sich hier noch kein Markt für hochwertige Anwendungen etabliert hat.



Drucksache 78/16

... - Auf den Zusammenhang zwischen Bedürfnisunterdrückung und Leiden weist auch schon länger die EU-Kommission hin:



Drucksache 433/16

... Mit der TEN-Verordnung und der Finanzierungsvorschrift Connecting Europe Facility (CEF) hat die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten 2013 einen neuen verkehrspolitischen Rahmen vereinbart. Ziel ist ein leistungsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem, das der Europäischen Union im globalen Wettbewerb Vorteile verschaffen soll. Das setzt leistungsfähige Infrastrukturen voraus, die Anziehungspunkt für internationale Investoren und damit zentraler Standortfaktor sind. Dabei setzen Bundesregierung und Kommission gleiche Schwerpunkte: Konzentration auf die am stärksten belasteten Hauptstrecken und Engpassbeseitigung. Bis 2030 soll ein hochleistungsfähiges Kernnetz, bis 2050 das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz nach einheitlichen Standards realisiert werden.



Drucksache 320/1/16

... 9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen robuste und - in Abstimmung mit der EU-Kommission - unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht.



Drucksache 273/16

... Den Grenzwert für Barium hat die EU-Kommission ihrerseits nachgebessert. In § 10 wird nur die Verwendung von Blei geregelt. Hinsichtlich des Grenzwertes für Blei hatte die Bundesregierung ihre Klage gegenüber der EU-Kommission in erster Instanz rechtskräftig gewonnen. Deutschland kann diesen Grenzwert beibehalten.



Drucksache 506/16

... Der Arbeitsplatzbegriff in der ArbStättV wird in der betrieblichen Praxis derzeit so ausgelegt, dass die ArbStättV nur für Arbeitsplätze gilt, an denen Beschäftigte mindestens 2 Stunden täglich oder an mehr als 30 Tagen im Jahr tätig werden. Diese Auslegung bedeutet aber, dass zum Beispiel viele Arbeitsplätze auf Baustellen - insbesondere zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen - keine Arbeitsplätze im Sinne dieser Verordnung sind. Derartig kurzzeitige Arbeiten prägen aber nicht nur die Arbeiten im Bereich von Reparatur und Instandhaltung von Bauwerken, sondern sind auch beim Errichten und beim Rückbau von Bauwerken und im Straßenbau verfahrenstypisch und damit auf Baustellen allgegenwärtig. Weil die ArbStättV diese Arbeitsplätze bislang faktisch ausnimmt, sind verbindliche Schutzvorschriften für kurzfristige Arbeiten auf Baustellen - auch nach Ansicht der Bau- Berufsgenossenschaft ("Lücke im staatlichen Recht") - aktuell ausschließlich in den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (UVV - BGV C22) verankert (vergleiche auch Begründung zu Nummer 12 Buchstabe p bis w sowie Buchstabe k). Nach der Arbeitsschutzkonzeption der Bundesregierung soll EG-Recht ausschließlich durch staatliches Recht umgesetzt werden. Es bestand aus Sicht des Bundes und der Länder nicht die Absicht, diesen Grundsatz zu brechen. Die UVV Baustellen wurde daher auch nicht als Teil der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie an die EU-Kommission gemeldet.



Drucksache 281/1/16

... Die Maut hat sich zudem als ein wirksames Instrument zur beschleunigten Modernisierung der von Mautgebühren betroffenen Fahrzeugflotte erwiesen. Der Modernisierungseffekt auf die Fahrzeugflotte wirkt sich auch direkt in Städten aus, also dort, wo besonders hohe Luftbelastungen auftreten. Auf Grund der in vielen Städten auftretenden Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch die Grenzwerte für die nationalen Emissionshöchstwerte für Stickoxide werden von Deutschland überschritten. Daher ist es erforderlich, alle Maßnahmenpotenziale zu nutzen, um Stickoxidemissionen zu reduzieren. Hierzu gehört auch die Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Stickoxidminderungssystemen, die bei Linienbussen bereits erfolgreich durchgeführt wurde. Mit Berücksichtigung einer Nachrüstung bei den Mautsätzen könnte ein wirksamer finanzieller Anreiz geschaffen werden.



Drucksache 171/16

... wäre. Die EU bzw. die EU-Kommission scheidet als Beklagte aus. Bund und Länder haben entsprechende Kommissionsentscheidungen weder rechtlich zu verantworten noch sind sie mir ihrer Durchführung betraut. Der Dritte, gegen den sich die Aufsichtsmaßnahme richten soll, hat die Entscheidungen der Kommission ebenfalls nicht zu verantworten, so dass zweifelhaft erscheint, ob er verpflichtet werden kann, diese (mit entsprechendem Kostenrisiko) zu verteidigen. Angesichts dieser Unsicherheiten erscheint eine ausdrückliche gesetzliche Normierung eines Klagerechts der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern geboten. Auch die Datenschutzkonferenz hat in ihrem Positionspapier vom 21. Oktober 2015 (Punkt 11) die Forderung erhoben, dass den Datenschutzbehörden ein Klagerecht entsprechend dem Urteil des EuGH eingeräumt wird. Zweckmäßig könnte insbesondere eine spezielle Form der Feststellungsklage sein, die auf einen Beklagten verzichtet.



Drucksache 171/16 (Beschluss)

... wäre. Die EU bzw. die EU-Kommission scheiden als Beklagte aus. Bund und Länder haben entsprechende Kommissionsentscheidungen weder rechtlich zu verantworten noch sind sie mir ihrer Durchführung betraut. Der Dritte, gegen den sich die Aufsichtsmaßnahme richten soll, hat die Entscheidungen der Kommission ebenfalls nicht zu verantworten, so dass zweifelhaft erscheint, ob er verpflichtet werden kann, diese (mit entsprechendem Kostenrisiko) zu verteidigen. Angesichts dieser Unsicherheiten erscheint eine ausdrückliche gesetzliche Normierung eines Klagerechts der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern geboten. Auch die Datenschutzkonferenz hat in ihrem Positionspapier vom 21. Oktober 2015 (Punkt 11) die Forderung erhoben, dass den Datenschutzbehörden ein Klagerecht entsprechend dem Urteil des EuGH eingeräumt wird. Zweckmäßig könnte insbesondere eine spezielle Form der Feststellungsklage sein, die auf einen Beklagten verzichtet.



Drucksache 175/16

... Mit der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2015/1955 der Kommission vom 29. Oktober 2015 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 66/402/EWG des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 142) hat die EU-Kommission die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Saatgut von Hybridsorten von Gerste geändert. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 30.06.2016 in das nationale Recht umzusetzen. Die Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/11 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2002/57/EG des Rates über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 48) passt die Anforderungen an Saatgut von Hybridsorten von Sommerraps an die Saatgutsysteme der OECD an. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 31.12.2016 in das nationale Recht umzusetzen.



Drucksache 112/16

... Bereits mit dem Entschließungsantrag (BR-Drs. 813/11) des Landes Rheinland-Pfalz wurutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die in den europäischen Vermarktungsnormen festgelegten Haltungssysteme sind bei Eiern zu kennzeichnen. Die Haltungsformen sind im Detail beschrieben. Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. In einem ersten Schritt kann eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund muss sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch wenn die EU-Kommission bisher nur eine Evaluation zur Kennzeichnung der Herkunft von



Drucksache 415/16

... Die E-Rechnungsrichtlinie regelt die Verpflichtung zur Stellung, Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen ausschließlich für den sog. oberschwelligen Vergabebereich, für dessen Regelung eine einschlägige EU-Kompetenz besteht. Da der oberschwellige Vergabebereich lediglich einen geringen Teil der von der öffentlichen Hand ausgeschriebenen Aufträge umfasst, ist es angezeigt, die elektronische Rechnungsstellung auch für den unterschwelligen Bereich zu regeln. Dem entsprechend erstreckt sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auch auf Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Das wird in Absatz 1 Satz 2 auch ausdrücklich klargestellt. Andernfalls ließe sich das Ziel, die Rechnungskommunikation im Sinne des Bürokratieabbaus und der verwaltungsinternen Prozessoptimierung zu vereinfachen, zu standardisieren und interoperabel auszugestalten, nur unzureichend gewährleisten. Insbesondere ist es aus Sicht der rechnungsstellenden Unternehmen nicht praktikabel, die Form der Rechnungsstellung von einer vorherigen Prüfung des Auftragswertes abhängig zu machen. Eine solche Differenzierung der Rechnungsstellung nach oberschwelligen und unterschwelligen Aufträgen würde für eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen eine Umgestaltung der internen Buchhaltungssysteme erforderlich machen und damit zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand an Prüfpflichten führen. Durch die Vorgaben der E-Rechnungsrichtlinie nicht vorgeprägt sind im Übrigen die Fallgestaltungen, in denen die Ausschreibung eines Rahmenvertrages im oberschwelligen Vergabebereich erfolgt, die nachfolgenden Abrufe hingegen den Schwellenwert für sich betrachtet unterschreiten. Auch bei diesen Fallgestaltungen ist es aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität angezeigt, den Anwendungsbereich der Richtlinie für die bundesrechtliche Umsetzung zu erweitern. Diese Erweiterung hilft entsprechend dem Sinn und Zweck der E-Rechnungsrichtlinie, den Rechnungsstellungsprozess insgesamt unbürokratisch und einfach handhabbar auszugestalten.



Drucksache 227/16 (Beschluss)

... 9. Aus Sicht des Bundesrates sind aufgrund der internationalen Erfahrungen und der von der EU-Kommission identifizierten bestpractice Beispiele folgende Eckpunkte für eine steuerliche FuE-Förderung vorstellbar:



Drucksache 34/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission zur Steigerung des Industrieanteils in der EU auf bis zu 20 % des Bruttoinlandsprodukts der EU, insbesondere dann, wenn dies mit der angestrebten Steigerung der Energieeffizienz von 20 % im Rahmen der Europa-2020-Strategie einhergeht. Deutschland verfügt über eine starke industrielle Basis. In keiner anderen europäischen Volkswirtschaft vergleichbarer Größe ist der Wertschöpfungsanteil der Industrie derart ausgeprägt.



Drucksache 458/16

... "§ 67b EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen, EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte, Unterrichtungspflichten".



Drucksache 88/16

... Im Rahmen der "Digital Single Market"-Strategie der EU-Kommission ist auch eine Überarbeitung des Telekommunikationsrechtsrahmens vorgesehen, die mit einer umfassenden Konsultation eingeleitet wurde. Die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens wird jedoch erst mittelfristig greifen. Deshalb sind insbesondere in den oben genannten Bereichen bereits jetzt Ansätze im nationalen Rechtsrahmen erforderlich.



Drucksache 310/16

... Außerdem wird die Bundesregierung in der Besonderen Ausgleichsregelung im weiteren Verfahren eine EU-rechtskonforme Regelung vorlegen, nach der Unternehmen, die einer Branche der Liste 1 des Anhangs 4 des EEG 2014 angehören und die aufgrund der Anhebung der Stromkostenintensität von 14 auf 17 Prozent aus der Befreiung der EEG-Umlage herausfallen, in Zukunft mit Unternehmen der Liste 2 dauerhaft gleichgestellt werden (20 Prozent der EEG-Umlage). Im Falle EU-rechtlicher Vorbehalte seitens der EU-Kommission wird die Bundesregierung einen Alternativvorschlag für eine Härtefallregelung vorlegen, die die angestrebte Entlastungswirkung für die betroffenen Unternehmen sicherstellt.



Drucksache 373/15

... -Energien-Richtlinie der EU (2009/28/EG) ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission regelmäßig über die Erfüllung der Anforderungen und Auswirkungen der Produktion von



Drucksache 247/15 (Beschluss)

... 3. Die deutsche Agrarpolitik ist, wie aus dem Bericht ersichtlich, überwiegend von EU-rechtlichen Vorgaben geprägt. Der Bundesrat betont, dass mit der Reform ab 2015 der bürokratische Aufwand für Landwirte und Verwaltung erheblich angestiegen ist. Der neue EU-Agrarkommissar hat eine Vereinfachungsdebatte zur jüngsten Reform der GAP eröffnet und das Thema zum Schwerpunkt für seine Amtszeit erklärt. Die Mitgliedstaaten sind diesem Aufruf ernsthaft gefolgt und haben knapp 700 Seiten Vereinfachungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Dies unterstreicht, dass die EU-Kommission dringend die Rechtsvorschriften anpassen muss. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin für praxisorientierte Vereinfachungen in der GAP einzusetzen. Aus deutscher Sicht ergeben sich durchaus Spielräume, ohne das Ziel der Reform in Frage zu stellen.



Drucksache 65/15

... vorgesehenen Strafen orientieren sich auch hinsichtlich des Strafmaßes an europäischen Standards. Es gibt keine unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen. Die Todesstrafe wurde 2001 im Deliktsrecht abgeschafft; 2007 wurde auch die Option der Todesstrafe im Kriegsfall aufgehoben. Albanien hat die Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Bestrafungen samt Fakultativprotokoll ebenso wie das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ratifiziert. Die Verfassung verbietet explizit Folter und jegliche grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung. Nach übereinstimmenden Erkenntnissen nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen wird in Albanien in Polizeigewahrsam und in den Haftanstalten nicht mehr auf staatliche Anweisung gefoltert. Trotzdem kommt es immer wieder zu Fällen von Gewalt und Misshandlungen seitens oder im Verantwortungsbereich der Polizei während sich Personen im Polizeigewahrsam befinden, jedoch auch in Untersuchungs- und Langzeithaft. Die Haftbedingungen in albanischen Gefängnissen entsprechen noch nicht westeuropäischen Standards. Die Situation in den Gefängnissen und in den Einrichtungen für Untersuchungshäftlinge verbessert sich mit internationaler Finanzhilfe, insbesondere seitens der EU-Kommission, langsam. Eine zunehmend bedeutende Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Institution des Ombudsmannes, der aktiv unangemeldete Kontrollvisiten in Polizeikommissariaten und Einrichtungen des Strafvollzugs tätigt und zu bemängelnde Tatbestände beim albanischen Innenministerium anhängig macht. Reaktiv geht er Beschwerden nach.



Drucksache 627/1/15

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die EU-Kommission um Mitteilung des Sachstands zu deren Auftrag aus dem Erwägungsgrund 6 Satz 3 der Richtlinie



Drucksache 446/15

... Der Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom Oktober 2014 erkennt Fortschritte im Justizbereich an, sieht jedoch weiterhin Defizite u.a. im Bereich der Unabhängigkeit und Effizienz von Richtern und Staatsanwälten.



Drucksache 604/1/15

... Empfehlungen zur Gestaltung und Form der Packungsbeilage sind in der "Guideline on the readability of the label and package leaflet of medicinal products for human use" der EU-Kommission aus dem Jahr 2009 aufgeführt.



Drucksache 551/15 (Beschluss)

... Nach Aussagen der EU-Kommission sind entsprechende nationale Regelungen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die angekündigten rechtlichen Vorschriften ohne weiteren Zeitverlust zu erarbeiten. Die Verabschiedung einer nationalen Regelung erscheint auch deshalb dringend geboten, da ein öffentlich bekanntes Schreiben von EU-Verkehrskommissarin Bulc an Bundesverkehrsminister Dobrindt vom Juni diesen Jahres erkennen lässt, dass man auf EU-Ebene Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen frühestens ab 2022 ins Auge fasst. Dieser Absicht ist entgegenzutreten. Die bisherigen Maßnahmen kommen angesichts der hohen Lärmbelastung an vielen Strecken bereits viel zu spät.



Drucksache 439/1/15

... Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsrechts sollen lediglich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur UVP von Flugverfahren im Rahmen der vorausgehenden Zulassungsverfahren für Flughäfen zur Klarstellung normiert und dadurch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abgewendet werden. Auf die ebenfalls im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes seit vielen Jahren diskutierten notwendigen Verbesserungen im Hinblick auf den Schutz vor Fluglärm (vgl. u.a. die Gesetzesanträge der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, BR-Drucksache 90/13, des Landes Brandenburg, BR-Drucksache 138/13 sowie des Landes Hessen, BR-Drucksache 124/13) wird in diesem Gesetzentwurf nicht eingegangen. Fluglärm führt durch die Konzentration auf die Umgebung von Flugplätzen bereits heute im Einzelfall zu hohen Belastungen. Im Hinblick auf das prognostizierte weitere erhebliche Wachstum des Luftverkehrs sind daher klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise im Luftverkehrsgesetz notwendig. Planungssicherheit ist sowohl für die Verkehrsseite als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ohne dabei eine Seite zu privilegieren. Bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten besteht insgesamt Reformbedarf, um den Fluglärm auf Dauer wirksam zu reduzieren und damit auch die Akzeptanz des Luftverkehrs in Deutschland zu erhalten. Prüf- und Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Verfahren, beim aktiven und passiven Lärmschutz, bei der Flugroutenfestsetzung und bei der Lärmbegrenzung.



Drucksache 340/15

... So besteht nach Auffassung der Wirtschaft eine grundsätzliche negative Auswirkung darin, dass der EU-Kommissionsbeschluss



Drucksache 404/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum für Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung auszusetzen (Moratorium) sowie Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.



Drucksache 368/15 (Beschluss)

... e) Der notwendige regelmäßige und unverzögerte Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der beteiligten Staaten bezieht sich insbesondere auf Daten über Finanzkonten, die von Finanzinstituten geführt werden. Diese Daten sind von der jeweils zuständigen Finanzbehörde nur dann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Besteuerungsverfahrens verwendbar, wenn sie den betroffenen Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet werden können. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es deshalb begleitender Regelungen, um die wirtschaftlichen Profiteure etwa international tätiger Stiftungen oder Trusts identifizieren und ordnungsgemäß zur Besteuerung heranziehen zu können. Mit dem Ziel weitreichender Transparenz in Steuerangelegenheiten nur schwer kompatibel ist aus Sicht des Bundesrates auch der Vorschlag der EU-Kommission zur Schaffung einer "Societas Unius Personae (SUP)" mit vereinfachten Gründungsregelungen und über eine einfache Onlineanmeldung, d.h. ohne notarielle Beteiligung und insbesondere auch ohne Verifizierung der Beteiligten.



Drucksache 108/1/15

... Zurzeit ist in Deutschland keine gentechnisch veränderte Pflanze zum Anbau zugelassen. Es ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission zeitnah mehrere gentechnisch veränderte Maislinien zum Anbau zulassen wird. Sobald wieder gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, muss mit Einträgen von gentechnisch veränderten Pollen in Honig gerechnet werden.



Drucksache 627/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die EU-Kommission um Mitteilung des Sachstands zu deren Auftrag aus dem Erwägungsgrund 6 Satz 3 der Richtlinie



Drucksache 247/1/15

... c) Die deutsche Agrarpolitik ist, wie aus dem Bericht ersichtlich, überwiegend von EU-rechtlichen Vorgaben geprägt. Der Bundesrat betont, dass mit der Reform ab 2015 der bürokratische Aufwand für Landwirte und Verwaltung erheblich angestiegen ist. Der neue EU-Agrarkommissar hat eine Vereinfachungsdebatte zur jüngsten Reform der GAP eröffnet und das Thema zum Schwerpunkt für seine Amtszeit erklärt. Die Mitgliedstaaten sind diesem Aufruf ernsthaft gefolgt und haben knapp 700 Seiten Vereinfachungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Dies unterstreicht, dass die EU-Kommission dringend die Rechtsvorschriften anpassen muss. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin für praxisorientierte Vereinfachungen in der GAP einzusetzen. Aus deutscher Sicht ergeben sich durchaus Spielräume, ohne das Ziel der Reform in Frage zu stellen.



Drucksache 604/15

... Empfehlungen zur Gestaltung und Form der Packungsbeilage sind in der Guideline on the readability of the label and package leaflet of medicinal products for human use der EU-Kommission aus 2009 aufgeführt.



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.