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0862/1/04
0613/04
0707/04
0915/04
0888/04
0142/03B
0954/03B
Drucksache 541/15

... - und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) wurde u.a. europäisches Recht umgesetzt. Die neue Herangehensweise der EU-Kommission (sog. New Approach) sieht bei der Harmonisierung von Produktvorschriften die Festlegung von wesentlichen Anforderungen an die Produkte sowie ein Konformitätsbewertungsverfahren vor Inverkehrbringen vor. Im Bereich des Messwesens gibt es zwei Richtlinien, mit denen dieser New Approach umgesetzt wurde: die Richtlinie



Drucksache 119/15

... Nach Nummer 1 Buchstabe b wird ein Buchstabe c ergänzt. Die bisherige Einteilung anhand der Systematik der FAO-Fischereigebiete erschien der EU-Kommission als ein zu grobes Raster. Bisher reichte beispielsweise eine Angabe wie" Fanggebiet 27 (Nordostatlantik)", in dem die deutsche Flotte im Übrigen überwiegend fischt. Nach der geänderten gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur muss beim genannten Fanggebiet 27 - wie auch beim Fanggebiet 37 (Mittelmeer und Schwarzes Meer) - nun auf eine kleinräumigere Einteilung, wie sie in den FAO-Fischereigebieten aufgelistet sind, zurückgegriffen werden. Die Fischereiprodukte müssen entsprechend gekennzeichnet werden, nämlich anhand des sogenannten



Drucksache 630/1/15

... Der Bundesrat stellt fest, dass die für die Umstellung notwendigen Informationen erst im vierten Quartal 2015 mit den letzten Umsetzungsrechtsakten der EU-Kommission verfügbar waren. Absolute Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen besteht zudem erst mit Erlass der Tabakerzeugnisverordnung.



Drucksache 551/15

... 3. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat auch Überlegungen der EU-Kommission ab, ein Durchfahrtverbot für laute Güterwagen über das Jahr 2020 hinaus weiter zu verzögern.



Drucksache 350/1/15

... 8. Mit Sorge betrachtet der Bundesrat das Vorhaben der EU-Kommission, periodenbasierte europäische



Drucksache 28/15

... Auf Grund der Entscheidung der Europäischen Kommission (EU-Kommission), das Notfallkontrazeptivum ellaOne® mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (UPA) aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wird die AMVV entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Verschreibungspflicht entlassen.



Drucksache 604/15 (Beschluss)

... Empfehlungen zur Gestaltung und Form der Packungsbeilage sind in der "Guideline on the readability of the label and package leaflet of medicinal products for human use" der EU-Kommission aus dem Jahr 2009 aufgeführt.



Drucksache 368/1/15

... e) Der notwendige regelmäßige und unverzögerte Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der beteiligten Staaten bezieht sich insbesondere auf Daten über Finanzkonten, die von Finanzinstituten geführt werden. Diese Daten sind von der jeweils zuständigen Finanzbehörde nur dann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Besteuerungsverfahrens verwendbar, wenn sie den betroffenen Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet werden können. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es deshalb begleitender Regelungen, um die wirtschaftlichen Profiteure etwa international tätiger Stiftungen oder Trusts identifizieren und ordnungsgemäß zur Besteuerung heranziehen zu können. Mit dem Ziel weitreichender Transparenz in Steuerangelegenheiten nur schwer kompatibel ist aus Sicht des Bundesrates auch der Vorschlag der EU-Kommission zur Schaffung einer "Societas Unius Personae (SUP)" mit vereinfachten Gründungsregelungen und über eine einfache Onlineanmeldung, d.h. ohne notarielle Beteiligung und insbesondere auch ohne Verifizierung der Beteiligten.



Drucksache 350/15 (Beschluss)

... 8. Mit Sorge betrachtet der Bundesrat das Vorhaben der EU-Kommission, periodenbasierte europäische



Drucksache 58/15

... Die Änderungsrichtlinie trägt dem Umstand Rechnung, dass die verfügbare Datenmenge seit dem Erlass der Richtlinie erheblich zugenommen hat und Technologien zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung von Daten kontinuierlich weiterentwickelt wurden. Neue Dienste und Anwendungen beruhen auf dem Verwenden, Aggregieren oder Kombinieren von Daten. In diesem Zusammenhang hat sich unter dem Stichwort "Open (Government) Data" weltweit die Praxis des Bereitstellens von maschinenlesbaren Daten durch Regierungen und Verwaltungen entwickelt. Die Daten stehen zur Weiterverwendung durch Dritte zur Verfügung, um Wirtschaftswachstum und Transparenz zu fördern. Die Änderungsrichtlinie ist im Rahmen der Open-Data-Strategie der EU-Kommission entstanden. Die wirtschaftlichen und sozialen Chancen, die sich daraus ergeben, sollen besser genutzt werden. Insbesondere soll erreicht werden, dass ein grenzübergreifendes Angebot von Produkten und Dienstleistungen besteht, das die Weiterverwendung vergleichbarer Datensätze europaweit ermöglicht. Das geht nur, wenn die Weiterverwendung in der EU unter gleichen Voraussetzungen erlaubt ist und nicht wie bisher unterschiedlichen Vorschriften und Verfahren der Mitgliedstaaten bzw. der betreffenden öffentlichen Stellen unterliegt.



Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsrechts sollen lediglich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur UVP von Flugverfahren im Rahmen der vorausgehenden Zulassungsverfahren für Flughäfen zur Klarstellung normiert und dadurch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abgewendet werden. Auf die ebenfalls im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes seit vielen Jahren diskutierten notwendigen Verbesserungen im Hinblick auf den Schutz vor Fluglärm (vgl. u.a. die Gesetzesanträge der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, BR-Drucksache 90/13, des Landes Brandenburg, BR-Drucksache 138/13 sowie des Landes Hessen, BR-Drucksache 124/13) wird in diesem Gesetzentwurf nicht eingegangen. Fluglärm führt durch die Konzentration auf die Umgebung von Flugplätzen bereits heute im Einzelfall zu hohen Belastungen. Im Hinblick auf das prognostizierte weitere erhebliche Wachstum des Luftverkehrs sind daher klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise im Luftverkehrsgesetz notwendig. Planungssicherheit ist sowohl für die Verkehrsseite als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ohne dabei eine Seite zu privilegieren. Bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten besteht insgesamt Reformbedarf, um den Fluglärm auf Dauer wirksam zu reduzieren und damit auch die Akzeptanz des Luftverkehrs in Deutschland zu erhalten. Prüf- und Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Verfahren, beim aktiven und passiven Lärmschutz, bei der Flugroutenfestsetzung und bei der Lärmbegrenzung.



Drucksache 55/15

... 1. §§ 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 4 Abs. 1 und 2 UKlaG legen die Voraussetzungen für klageberechtigte Stellen fest: Danach ist die Eintragung in einem Register der EU-Kommission oder des Bundesamtes für Justiz (BfJ) erforderlich; Voraussetzung hierfür ist dass es sich um "rechtsfähige Verbände" handelt, "zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend wahrzunehmen, wenn sie mindestens drei im gleichen Aufgabenbereich tätige Verbände oder mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder haben, seit mindestens einem Jahr bestehen und auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten".



Drucksache 122/14 (Beschluss)

... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission "Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.



Drucksache 183/14

... Die mazedonische Verfassung entspricht auch nach Ansicht der EU-Kommission im Wesentlichen europäischen Standards (The Former Yugoslav Republic of Macedonia, 2013 progress report, Accompanying the document: communication from the Commission to the European Parliament and the Council - Enlargement Strategy and Main Challenges 2013-2014).



Drucksache 293/2/14

... 10. Der Bundesrat begrüßt ferner die Absicht der Bundesregierung, erneut mit der EU-Kommission die Einstufung einzelner Branchen als energie- und handelsintensiv zu erörtern. Zielsetzung muss es sein, die einem erhöhten Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzten Branchen in die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien aufzunehmen.



Drucksache 336/14

... Durch verschiedene Verbände wurde vorgetragen, dass mittlerweile die Zahl der Verkehrsunfälle eine weitaus größere Gefahr darstelle als die Gefahr durch Überfälle. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird deshalb die bisherige Ausnahmemöglichkeit für Taxi- und Mietwagenfahrer/innen, sich während der Fahrt nicht anschnallen zu müssen, nicht mehr als sinnvoll angesehen und abgeschafft. Damit müssen sich auch Taxi- und Mietwagenfahrer/innen stets anschnallen. Die EU-Kommission wurde bereits über die Absicht, diese Ausnahme im deutschen Recht abzuschaffen, informiert.



Drucksache 516/14 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Ministerrat und im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass die Landesförderbanken durch Beiträge zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds nicht oder wesentlich geringer belastet werden als durch den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission vom 21. Oktober 2014 vorgesehen.



Drucksache 543/1/14

... Die Maut hat sich als ein wirksames Instrument zur beschleunigten Modernisierung der von Mautgebühren betroffenen Fahrzeugflotte erwiesen. Damit leistet die Autobahnmaut einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und zur Reduzierung der großräumigen Hintergrundbelastung durch Luftschadstoffe. Insbesondere der Modernisierungseffekt auf die Fahrzeugflotte wirkt sich auch direkt in Städten aus, also dort, wo besonders hohe Luftbelastungen auftreten. Auf Grund der in vielen Städten auftretenden Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch die Grenzwerte für die nationalen Emissionshöchstwerte für Stickoxide werden von Deutschland überschritten. Daher ist es erforderlich, alle Maßnahmenpotenziale zu nutzen, um Stickoxidemissionen zu reduzieren.



Drucksache 105/14

... 3. Der Bundesrat hat große Bedenken im Hinblick auf die derzeit auf EU-Ebene diskutierten Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der "optout"-Regelung. Eine Regelung, wonach Mitgliedsstaaten, falls sie ein nationales Anbauverbot aussprechen wollen, während des EU-Zulassungsverfahrens im Rahmen einer vorhergehenden Konsultation aktiv auf die Antragsteller zugehen sollen, stößt auf große Bedenken. Eine vorherige "Konsultation" der Antragsteller durch Mitgliedstaaten darf keine Voraussetzung für nationale Verbote sein. Ansprechpartner der Mitgliedstaaten sollte nur die EU-Kommission sein. Darüber hinaus sollte es keine zeitliche Beschränkung oder Ausschlussfrist für ein nationales Anbauverbot geben, d.h. es sollte auch eine Verbotsmöglichkeit außerhalb des Zulassungsverfahrens geben.



Drucksache 295/14

... ). Wegen scharfer Kritik an möglichen negativen Auswirkungen der Schiedsverfahrens für demokratische Gesetzgebungsprozesse und staatliche Regulierung hat die EU-Kommission die Verhandlungen im Januar 2014 zu diesem geplanten Teil des Freihandelsabkommens ausgesetzt und Ende März 2014 ein öffentliches Konsultationsverfahren auf den Weg gebracht. Bis Anfang Juli können EU-weit interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen ihre Position zur Frage des Investorenschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung direkt gegenüber der EU-Kommission einbringen.



Drucksache 503/14

... 4. Durch das inzwischen von der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der



Drucksache 362/14

... Die jeweils geltenden Mautsätze werden in wissenschaftlich fundierten Wegekostengutachten ermittelt. Hierzu wurden in der Vergangenheit die Wegekostengutachten 2002 (für den Zeitraum 2003 bis 2007) und 2007 (für den Zeitraum 2008 bis 2012) erstellt. Das neue Wegekostengutachten wurde am 25. März 2014 vorgestellt. Es behält die bislang angewandte, auch von der EU-Kommission akzeptierte Methodik in weiten Teilen bei.



Drucksache 536/14

... oder, bei von der EU-Kommission zugelassenen Arzneimitteln, auf Grund der Entscheidung der EU-Kommission der Verschreibungspflicht ("neue" Arzneimittel mit in der Wissenschaft unbekannten Wirkungen).



Drucksache 630/14 (Beschluss)

... In Abhängigkeit von der Entscheidung der EU-Kommission bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die nationalen Rechtsgrundlagen, insbesondere die InVeKoSVerordnung, rechtzeitig dahingehend zu ändern, dass Ufervegetationsstreifen spätestens ab 2016 nicht bei der Anrechnung von Pufferstreifen berücksichtigt werden.



Drucksache 516/1/14

... d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Ministerrat und im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass die Landesförderbanken durch Beiträge zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds nicht oder wesentlich geringer belastet werden als durch den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission vom 21. Oktober 2014 vorgesehen.



Drucksache 357/1/14

... bb) Nach den bisherigen Vorschlägen der EU-Kommission sollen die für kleine Banken ins Auge gefassten Beitragserleichterungen an die kumulativ zu erfüllenden Abgrenzungskriterien "Bemessungsgrenze" und "Bilanzsumme" geknüpft werden. Der Bundesrat spricht sich für eine alternativ wirkende Festsetzung dieser beiden Kriterien aus.



Drucksache 122/1/14

... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.



Drucksache 544/14

... Informationen über Energieeinsparmöglichkeiten erhalten. Die EU-Kommission geht in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass ein typisches Audit zu Energieeinsparungen von 20 Prozent führt, wovon die Hälfte ohne oder mit nur geringen Investitionen erzielt werden können.



Drucksache 104/14

... Bereits im Juli 2010 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 543/14 (Beschluss)

... Die Maut hat sich als ein wirksames Instrument zur beschleunigten Modernisierung der von Mautgebühren betroffenen Fahrzeugflotte erwiesen. Damit leistet die Autobahnmaut einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und zur Reduzierung der großräumigen Hintergrundbelastung durch Luftschadstoffe. Insbesondere der Modernisierungseffekt auf die Fahrzeugflotte wirkt sich auch direkt in Städten aus, also dort, wo besonders hohe Luftbelastungen auftreten. Auf Grund der in vielen Städten auftretenden Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch die Grenzwerte für die nationalen Emissionshöchstwerte für Stickoxide werden von Deutschland überschritten. Daher ist es erforderlich, alle Maßnahmenpotenziale zu nutzen, um Stickoxidemissionen zu reduzieren.



Drucksache 509/14

... Der Arbeitsplatzbegriff in der ArbStättV wird von den Länderbehörden, der Bau-Berufsgenossenschaft und den Arbeitgebern derzeit so ausgelegt, dass die ArbStättV nur für Arbeitsplätze gilt, an denen Beschäftigte mindestens 2 Stunden täglich oder an mehr als 30 Tagen im Jahr tätig werden (vgl. LASI-Veröffentlichung - LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung"). Diese Auslegung bedeutet aber, dass z.B. viele Arbeitsplätze auf Baustellen - insbesondere zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen - keine Arbeitsplätze im Sinne dieser Verordnung sind. Derartig kurzzeitige Arbeiten prägen aber nicht nur die Arbeiten im Bereich von Reparatur und Instandhaltung von Bauwerken, sondern sind auch beim Errichten und beim Rückbau von Bauwerken verfahrenstypisch und damit auf Baustellen allgegenwärtig. Weil die ArbStättV diese Arbeitsplätze bislang faktisch ausnimmt, sind verbindliche Schutzvorschriften für kurzfristige Arbeiten auf Baustellen - auch nach Ansicht der Bau-Berufsgenossenschaft ("Lücke im staatlichen Recht") - aktuell ausschließlich in den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (UVV - BGV C22) verankert (vgl. auch Begründung zu Nummer 12 p) bis w) Nr. b)). Nach der Arbeitsschutzkonzeption der Bundesregierung soll EG-Recht ausschließlich durch staatliches Recht umgesetzt werden. Es bestand aus Sicht des Verordnungsgebers nicht die Absicht, diesen Grundsatz zu brechen. Die UVV Baustellen wurde daher auch nicht als Teil der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie an die EU-Kommission gemeldet.



Drucksache 357/14 (Beschluss)

... bb) Nach den bisherigen Vorschlägen der EU-Kommission sollen die für kleine Banken ins Auge gefassten Beitragserleichterungen an die kumulativ zu erfüllenden Abgrenzungskriterien "Bemessungsgrenze" und "Bilanzsumme" geknüpft werden. Der Bundesrat spricht sich für eine alternativ wirkende Festsetzung dieser beiden Kriterien aus.



Drucksache 630/1/14

... In Abhängigkeit von der Entscheidung der EU-Kommission bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die nationalen Rechtsgrundlagen, insbesondere die InVeKoS-Verordnung, rechtzeitig dahingehend zu ändern, dass Ufervegetationsstreifen spätestens ab 2016 nicht bei der Anrechnung von Pufferstreifen berücksichtigt werden.



Drucksache 460/14

... Anpassung des Verweises auf den aktuell gültigen Beschluss der EU-Kommission. Die Neufassung des Beschlusses war notwendig geworden durch den Beitritt Kroatiens zur EU sowie Änderungen der mit dem früheren Beschluss genehmigten Äquivalenzen durch die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Italien, Slowenien und Schweden.



Drucksache 202/14

... Demgegenüber hat die EU-Kommission in einem aktuellen Vorlageverfahren in Bezug auf die geltende Regelung der Richtlinie die Auffassung vertreten, dass arbeitsuchende EU-Bürger nicht generell und ohne Einzelfallprüfung von SGB II-Leistungen ausgeschlossen werden könnten. Experten der EU-Kommission halten es für erforderlich, dass die zuständigen Behörden (Jobcenter) jeden Einzelfall prüfen und dabei untersuchen, ob die gewünschte Unterstützung eine "übermäßige Belastung" der deutschen Sozialsysteme bedeute. Einzelheiten müssten die Gerichte klären.



Drucksache 259/2/13

... 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Resolution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die Forderung des Europäischen Parlaments eingegangen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Abkommen einzubeziehen, eine neue 'Fachgruppe für Handelsabkommen und Menschenrechte' einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzustocken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut werden, um das Problem der hohen Straflosigkeit anzugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments erreicht werden konnte, dass die Umsetzung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird.



Drucksache 657/13

... Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Verschreibungsvoraussetzungen einsetzen. Insoweit wird dem in der Entschließung ausgedrückten Anliegen zugestimmt. Der von der EU-Kommission angekündigte Verordnungsentwurf steht jedoch noch aus.



Drucksache 207/13

... "5. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzierung von Wagniskapital in Deutschland bis Mitte 2013 zu stärken. Insbesondere wird der Grundstein für eine verbesserte Investitionsförderung für Business Angels bereits in diesem Jahr gelegt. Anpassungen einzelner steuerrechtlicher Rahmenbedingungen werden geprüft und wo erforderlich mit der EU-Kommission besprochen."(124) Die Bundesregierung verbessert den Zugang zu Wagniskapital für junge, innovative Unternehmen. Mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital, der voraussichtlich ab Frühjahr 2013 zur Verfügung steht, sollen private Investoren - insbesondere Business Angels - motiviert werden, Beteiligungskapital für diese Unternehmen bereit zu stellen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 11 und 12). Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Investitionssumme (min. 2 Tausend Euro, max. 50 Tausend Euro) des Investors in ein begünstigtes Unternehmen. Voraussetzung ist u.a., dass die Beteiligung mind. drei Jahre gehalten wird. Hierfür sind ab 2013 für vier Jahre insgesamt 150 Millionen Euro vorgesehen.



Drucksache 626/1/13

... zur Stärkung des Klimaschutzes und Stabilisierung der Strompreise. Der Bundesrat fordert den Bund daher auf, sich bei den weiteren Verhandlungen mit der EU-Kommission und im EU-Ministerrat für eine Reduzierung der Emissionszertifikate, ausgerichtet an einem Klimaschutzziel für die EU von minus 30 Prozent bis 2020 (gegenüber 1990), einzusetzen.



Drucksache 705/13

... oder, bei von der EU-Kommission zugelassenen Arzneimitteln, auf Grund der Entscheidung der EU-Kommission der Verschreibungspflicht ("neue" Arzneimittel mit in der Wissenschaft unbekannten Wirkungen).



Drucksache 315/13

... In Deutschland wurde es bisher versäumt, verständliche, hinreichend konkrete und verpflichtende Regelungen für den Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung zu treffen. Die europäische Sozialpartnervereinbarung zum arbeitsbedingten Stress (European Trade Union Confederation et.al. 2004), in der sich die Sozialpartner freiwillig zu systematischen Verfahren und Maßnahmen gegen Stress bei der Arbeit verpflichten, wurde nicht in dem vereinbarten Maße umgesetzt. In Deutschland sind weder die Sozialpartner noch der Gesetzgeber bisher aktiv geworden, im Gegensatz zu dreizehn anderen Mitgliedstaaten der EU. So konnte die EU-Kommission im Jahr 2011 in Deutschland kaum positive Effekte feststellen (European Commission 2011).



Drucksache 98/13

... - geregelt. In der Praxis sind diese Vorschriften allerdings erst in den letzten Jahren verstärkt zum Zuge gekommen, da sich das Programm der EU-Kommission zur Überprüfung alter Wirkstoffe nach Artikel 16 der Biozid-Richtlinie gegenüber den ursprünglichen Zeitvorstellungen verzögert hat und die meisten Biozid-Produkte daher unter die Übergangsregelung für Biozid-Produkte mit Altwirkstoffen nach § 28 Absatz 8



Drucksache 440/13

... Zudem arbeitet die Europäische Kommission an der Einrichtung eines EU-Kompetenzpanoramas mit aktuellen Prognosen für das Qualifikationsangebot und den Bedarf am Arbeitsmarkt bis 2020, um die europäische Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO) als gemeinsame Schnittstelle zwischen den Welten der Beschäftigung und der Aus- und Fortbildung transparenter zu machen und um die Mobilität zu fördern.



Drucksache 315/13 (Beschluss)

... In Deutschland wurde es bisher versäumt, verständliche, hinreichend konkrete und verpflichtende Regelungen für den Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung zu treffen. Die europäische Sozialpartnervereinbarung zum arbeitsbedingten Stress (European Trade Union Confederation et.al. 2004), in der sich die Sozialpartner freiwillig zu systematischen Verfahren und Maßnahmen gegen Stress bei der Arbeit verpflichten, wurde nicht in dem vereinbarten Maße umgesetzt. In Deutschland sind weder die Sozialpartner noch der Gesetzgeber bisher aktiv geworden, im Gegensatz zu dreizehn anderen Mitgliedstaaten der EU. So konnte die EU-Kommission im Jahr 2011 in Deutschland kaum positive Effekte feststellen (Europäische Kommission 2011).



Drucksache 552/13

... Angesichts der Versäumnisse der Bundesregierung ist es nun dringend geboten, im europäischen Rechtsetzungsverfahren, das auf den Erlass einer EU-weit unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung gerichtet ist, darauf hinzuwirken, dass der Beschäftigtendatenschutz weiterhin so weit als möglich auf nationaler Ebene geregelt werden kann. Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass die EU-Verordnung auch für den Beschäftigtendatenschutz allgemein geltende Grundsätze aufstellen wird. Hier gilt es zu verhindern, dass Spielräume für den nationalen Gesetzgeber, den Beschäftigtendatenschutz im oben genannten Sinne zu regeln, verloren gehen.



Drucksache 566/13

... Die Initiative der Europäischen Kommission (EU-KOM) mit der "Empfehlung der Kommission zur Umsetzung der Grundsätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen" vom 12.05.2009, das Vertrauen und den Datenschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei RFID-gestützten Anwendungen zu stärken, wird von der Bundesregierung begrüßt, da diese Fragen und die technologiespezifischen Herausforderungen dieser Querschnittstechnologie aufgrund ihres grenzüberschreitenden Charakters nur auf europäischer und globaler Ebene gelöst werden können. Wesentliche Elemente dieser Empfehlung wurden auf Initiative der Europäischen Kommission durch relevante europäische und deutsche Industrie- und Anwenderverbände der RFID-Technologie mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits auf den Weg gebracht und befinden sich in der Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/13




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Zu 1. Potenziale der RFID-Technologie und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Zu 2. Aufforderung der Bundesregierung:

Die Entwicklung eines Rahmens für Datenschutzfolgeabschätzungen für RFID-Anwendungen

Die Entwicklung eines PIA-Leitfadens und von anwendungsspezifischen technischen Richtlinien für die Informationssicherheit und den Datenschutz

Die Kennzeichnung von RFID-Chips

Zur Forderung einer einfachen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbaren Deaktivierung der RFID-Chips

Zu 3. Aufforderung der Bundesregierung:

Zu 4.


 
 
 


Drucksache 4/1/13

... Aus Sicht des Bundesrates ist diese Konkretisierung aus Gründen der Rechtssicherheit gerade auch im Hinblick auf die von EU-Kommission vorgesehen Kontrollen (vgl. Artikel 34 und 35 der Richtlinie) zwingend geboten.



Drucksache 305/13

... 1. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, dass auf europäischer Ebene verbindliche und wirksame Vorgaben für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien - wie etwa Verbundstoffbremssohlen für Güterwagen - erlassen werden. Er erinnert diesbezüglich an seinen Beschluss vom 15.04.2011 (BR-Drs. 151/11(B)) und bittet die Bundesregierung, sich die nachfolgenden Forderungen zu eigen zu machen und gegenüber der EU-Kommission nachdrücklich zu unterstützen.



Drucksache 765/13

... Aufgrund der GAP-Reform beabsichtigt die KOM die Fristen für die Einreichung der Strategien durch die Mitgliedstaaten vom 31. Januar 2014 auf den 30. April 2014 zu verschieben. Mit dem neuen Absatz 5 wird das Gesetz im Hinblick auf die zu erwartende Fristveränderung durch die EU-Kommission angepasst.



Drucksache 765/13 (Beschluss)

... Auf Grund der GAP-Reform beabsichtigt die Kommission, die Fristen für die Einreichung der Strategien durch die Mitgliedstaaten vom 31. Januar 2014 auf den 30. April 2014 zu verschieben. Mit dem neuen Absatz 5 wird das Gesetz im Hinblick auf die zu erwartende Fristveränderung durch die EU-Kommission angepasst.



Drucksache 60/13

... Der 2012 eingerichtete europäische Qualifikationsrat für den Handelssektor, der sowohl den Groß- als auch den Einzelhandel abdeckt, soll eine wichtige Rolle dabei spielen, zusammen mit den betreffenden nationalen Qualifikationsräten Informationen zum Qualifikationsangebot in diesem Sektor zusammenzutragen. Die Arbeit dieser Qualifikationsräte wird in das kürzlich gestartete EU-Kompetenzpanorama46 einfließen und dazu beitragen, Qualifikationslücken und Diskrepanzen zu antizipieren und zu vermeiden, indem die Interessenträger über die Entwicklung des Qualifikationsbedarfs und die Beschäftigungssituation informiert werden. Eine bessere Antizipierung wird den Unternehmen in den Mitgliedstaaten sowie Einzelpersonen ermöglichen, sachkundiger Entscheidungen zu treffen und Investitionen zu tätigen.



Drucksache 661/13

... Die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015 steht auf europäischer Ebene nach mehrjährigen Verhandlungen nunmehr vor dem Abschluss. Die wesentlichen Eckpunkte der neuen GAP wurden bereits am 25. Juni 2013 mit der Veröffentlichung des sogenannten angepassten Verhandlungsmandates (Einigung zwischen Agrarrat, EU-Kommission und Berichterstattern der Europäischen Parlaments) getroffen und lassen den Mitgliedstaaten in vielen Fällen Flexibilität bei der Entscheidung über die Anwendung einzelner Maßnahmen bzw. deren konkreter Ausgestaltung. Dies gilt insbesondere im Bereich der Direktzahlungen (1. Säule). Neben der obligatorischen Anwendung des Greenings, der Junglandwirteregelung sowie einer Zusatzzahlung für die ersten Hektare als Ersatz für eine Degression der Direktzahlungen, können die Mitgliedstaaten weitere fakultative Sonderzahlungen aus der 1. Säule entscheiden (gekoppelte Zahlungen, Kleinerzeugerregelung, Förderung benachteiligter Gebiete).



Drucksache 610/13

... § 2 VgV wird neu gefasst und erhält die Überschrift "Anwendungsbereich". Absatz 1 enthält künftig eine dynamische Verweisung auf die in Artikel 7 der Richtlinie 2004/18/EG regelmäßig angepassten Schwellenwerte. Damit entfällt künftig die stets alle zwei Jahre notwendig gewordene Anpassung der VgV aufgrund der regelmäßigen Schwellenwertanpassung durch die EU-Kommission. Die EU-Schwellenwerte gelten unmittelbar und werden durch die Bundesregierung nach Änderung nur noch im Bundesanzeiger bekannt gegeben (s. Satz 3). Damit wird auch ein Gleichklang zur SektVO und zur VSVgV erreicht. In beiden Rechtsverordnungen gibt es bereits eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden EU-Schwellenwerte in der maßgeblichen EU-Richtlinie.



Drucksache 721/13

... Zu diesem Zweck wurde vor kurzem das EU-Kompetenzpanorama ins Leben gerufen.



Drucksache 753/13

... Feldbestandsprüfer vorgenommen werden kann. Da eine solche Vorgehensweise zur Vereinfachung des amtlichen Anerkennungsverfahrens beitragen kann, hat Deutschland gegenüber der EU-Kommission seine Bereitschaft zur Teilnahme an dem Versuch erklärt.



Drucksache 100/13

... Im Zuge der Harmonisierung der Regeln für den EU-Emissionshandel hat die EU-Kommission auf Basis des Artikels 15 der Emissionshandels-Richtlinie eine EU-Verordnung zur Akkreditierung und Verifizierung beschlossen (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 464/13

... 8. Der Bundesrat fordert angesichts der Tragweite und Bedeutung des zu verhandelnden Abkommens die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck bei der EU-Kommission und beim EU-Ministerrat für die Veröffentlichung der Verhandlungsmandate sowie für eine transparente Verhandlungsführung einzusetzen, die die Möglichkeit zur Stellungnahme für nationale Parlamentskammern und Akteure der Zivilgesellschaft vorsehen, sich auch mit Blick auf den Verhandlungsfortschritt, in den einzelnen Bereichen zu äußern



Drucksache 208/1/13

... Angesichts zahlreicher bereits bestehender Kennzeichnungspflichten (z.B. für Lebensmittel, Elektrogeräte oder Fahrzeugreifen) erscheinen EU-rechtliche Bedenken gegen eine solche Kennzeichnungspflicht nicht stichhaltig. Die EU-Kommission selbst bezeichnet es in ihrer Mitteilung "Getränkeverpackungen, Pfandsysteme und freier Warenverkehr" (2009/C 107/01) vom 9. Mai 2009 in Kapitel 3.3.3 "Bewährte Lösungen" als nützlich, Getränke oder Getränkeverpackungen, die einem Pfand- und Rückgabesystem unterliegen, besonders zu kennzeichnen, beispielsweise mit einem einheitlichen Logo, damit der Verbraucher diese Produkte leichter erkennen kann. Die Kommission weist darauf hin, dass dieser Nutzen für den Verbraucher zwar zusätzliche Kosten für den Hersteller oder Händler verursachen könne, da die Kennzeichnung an die spezifischen Anforderungen des nationalen Marktes angepasst werden müsse, und dass eine derartige Vorschrift, die Verpackung zu verändern, unter Umständen ein Handelshemmnis gemäß Artikel 28 EG-Vertrag darstellen könne. Die Kommission spricht sich dennoch nicht gegen entsprechende Kennzeichnungspflichten aus, sondern empfiehlt, zum Ausgleich der widerstreitenden Interessen, d.h. der Information der Verbraucher und des einfachen Marktzugangs, jegliche Vorschrift zur Kennzeichnung auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.



Drucksache 1/12

... 12. http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf europäischen Benchmark für die Beschäftigungsfähigkeit13 zu verbessern und den künftigen Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu antizipieren, insbesondere mit Hilfe des EU-Kompetenzpanoramas.



Drucksache 91/12

... Zum anderen ist vorgesehen, dass die Kennzeichnung von Arzneimittelverpackungen zum Schutz vor Fälschungen für einige Arzneimittel um Sicherheitsmerkmale erweitert wird. Die EU-Kommission geht bei ihrer Folgenabschätzung von einem Investitionsvolumen für die pharmazeutische Industrie innerhalb der Europäischen Union (EU) zwischen rund 1 und 9 Mrd. Euro im Lauf der nächsten 10 Jahre aus. Hinzu kämen für das Gebiet der EU jährliche Betriebskosten zwischen 200 und 500 Mio. Euro. Da die Höhe des Erfüllungsaufwandes ganz entscheidend von der konkreten Ausgestaltung und der Art der gewählten Technik abhängt, ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung frühzeitig auf europäischer Ebene für eine praktikable Umsetzung einsetzt. Das Ressort hat dem NKR hierzu mitgeteilt, dass es sich derzeit für eine sachgerechte Begrenzung des Anwendungsbereiches einsetzt.



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.