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0862/1/04
0613/04
0707/04
0915/04
0888/04
0142/03B
0954/03B
Drucksache 90/1/12

... b) Der Bundesrat verfolgt mit Sorge die derzeitigen Überlegungen auf EU-Ebene, die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit denen für Versicherer (Solvency-II) zu vereinheitlichen (vgl. Anlage 1, Ziffer 11 zum Weißbuch der EU-Kommission "Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten" vom 16. Februar 2012). Er ist der Meinung, dass eine 1 : 1-Übertragung den Unterschieden zwischen Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung - beispielsweise die uneingeschränkte Haftung der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung - nicht gerecht würde.



Drucksache 278/12

... Nach Aufforderung durch die Europäische Kommission wird eine Hochrangige Lenkungsgruppe (HLG) gebildet, in der der Umweltkommissar den Vorsitz führt und die sich aus anderen EU-Kommissaren, Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und einer Vielzahl von Interessengruppen zusammensetzt. Die Mitglieder werden aufgrund ihrer persönlichen Kompetenzen berufen und vertreten die gesamte Innovationswertschöpfungskette. Die HLG legt das Mandat der EIP fest, verabschiedet den strategischen Durchführungsplan und stellt einen Mehrjahresfahrplan für den Zeitraum 2012-2020 auf. Die Rolle der HLG während der Durchführungsphase wird nach Verabschiedung des strategischen Durchführungsplans überprüft.



Drucksache 185/1/12

... c) Der Bundesrat erkennt an, dass sich die Bundesregierung in den bisherigen Verhandlungen mit anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission für entsprechende Warnhinweise im Rahmen der Verordnung eingesetzt hat. Seitens der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission wurde hierzu jedoch eine ablehnende Haltung vertreten.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... es erweitert und ergänzt (§ 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 und § 47 Absatz 7 Satz 3). Schließlich wird eine Pflicht der Länder normiert, die zur Information der EU-Kommission erforderlichen Angaben über die Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 566/12

... Hinsichtlich der EU-Kompetenz für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geht aus der Mitteilung deutlich hervor, dass dieser Begriff sowohl wirtschaftliche Tätigkeiten als auch nichtwirtschaftliche Leistungen abdeckt. In Einklang mit den von Ihnen vorgetragenen Bedenken steht für uns außer Frage, dass nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse weder spezifischen EU-Vorschriften noch den Binnenmarkt-und Wettbewerbsregeln des Vertrags unterliegen. Hinsichtlich bestimmter Aspekte der Organisation dieser Dienstleistungen können andere allgemeine Vorschriften des Vertrags wie etwa das Diskriminierungsverbot jedoch durchaus greifen.



Drucksache 736/1/12

... Anlass für das vorliegende Gesetz ist das EuGH-Verfahren C 284-09. Die EU-Kommission hatte Deutschland in diesem Vertragsverletzungsverfahren verklagt, weil bislang auf Streubesitzdividenden Kapitalertragsteuer einzubehalten war, die bei inländischen Anteilseignern nach § 8b Absatz 1



Drucksache 285/1/12

... geregelt. Anders als die Formulierung in den Nummern 4.5 Buchstabe h und 5.4 Buchstabe g lautet die Formulierung dort "übermitteln" und nicht "vorlegen" und entspricht damit der auch sonst im Immissionsschutzrecht üblichen Formulierung. Dies stellt klar, dass hier nicht eine nachgeordnete Stelle ihrer vorgesetzten vorlagepflichtig ist. Die Länder nehmen hier eine eigene, ihnen verfassungsrechtlich zugewiesene Verantwortung für den Gesetzesvollzug wahr. Dem Umweltbundesamt kommt insoweit keine Prüf- und Kontrollkompetenz zu. Es hat keine über die Weiterleitung von Mitteilungen an die EU-Kommission hinausgehende koordinierende Kontrollaufgabe. Seine Mitwirkung erschöpft sich in diesem Zusammenhang in der Weiterleitung der Berichte aus den Ländern an die EU-Kommission. Daher bedarf es keiner Regelung von Einzelheiten in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Ansonsten käme es zu einer eigentümlichen Überschneidung von Normarten (Verordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift) und -inhalten (Kommunikationspflichten). Daher sind Nummer 4.5 Buchstabe h und Nummer 5.4 Buchstabe g zu streichen.



Drucksache 726/12

... Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EU-Kommission auf Grund eines



Drucksache 595/12

... 1) Die Schreibweise"eCall" wird von der EU-Kommission als Abkürzung für emergency call benutzt und daher bei wörtlichen Zitaten von EU-Regelungen übernommen. Für deutsche Texte empfiehlt die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unter Hinweis auf Regelungen des Dudens die Schreibweise"E-Call". Beide Schreibweisen bezeichnen unterschiedslos denselben Gegenstand.



Drucksache 445/12

... Neue Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus Saatgutwirtschaft und zuständiger Verwaltung sowie verschiedene Durchführungsvorschriften der EU-Kommission zum Saatgutrecht erfordern des weiteren Änderungen der Verordnung über das Artenverzeichnis zum



Drucksache 223/12

... - Gewährleistung, dass die EU-Antizipationsinstrumente für Kompetenzen (EU-Kompetenzpanorama, ESCO, CEDEFOP und EUROFUND-Umfragen usw.) auch den entstehenden Bedarf an grünen Kompetenzen erfassen; - Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zum Voneinander-Lernen mit den einschlägigen Akteuren des Arbeitsmarktes im Jahr 2013, insbesondere zur Einbindung der Frage der Kompetenzen und der Ausbildung in den größeren Kontext der einzelstaatlichen grünen Wachstumsstrategien (Programm "Voneinander Lernen" der GD Beschäftigung) und zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um Arbeitssuchende und von Entlassung bedrohte Personen in Richtung grüner Beschäftigungsmöglichkeiten zu orientieren (Dialog zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen);



Drucksache 372/12

... Im Zuge der geplanten Initiative zum EU-Kompetenzpanorama, die die Kommission Ende 2012 startet, wird ein Prognoseinstrument präsentiert werden, mit dem sich überwachen lässt, welche Kompetenzen derzeit und in Zukunft auf den Arbeitsmärkten benötigt werden. Dieses Online-Tool dient zur Darstellung kurz- und mittelfristiger Aussichten für Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Ebene des jeweiligen Landes, der Branche oder der beruflichen Tätigkeit.



Drucksache 470/12

... Kapitel VI schließlich regelt die Berichterstattung der EU-Kommission über die Anwendung und Wirkung der EU-VO, die Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 548/12

... (7) Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die aus dem künftigen Programm "Erasmus für alle" finanziert werden sollen, wie z.B. "Wissensallianzen" oder "Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten", sowie Instrumente zur Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten und Qualifikationen wie z.B. der Europäische Qualifikationsrahmen und eine bessere Vorbereitung auf Qualifikations- und Arbeitsmarkterfordernisse durch die Einrichtung von EU-Branchenräten für Qualifikationen und das EU-Kompetenzpanorama;



Drucksache 612/12

... Zwischenzeitlich wurde eine offizielle Datenbank "ecertis" aufgebaut und eingerichtet. Das System wird von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt und verwaltet. Es handelt sich um einen Leitfaden zu den verschiedenen Dokumenten und Bescheinigungen, die Unternehmen benötigen, welche sich um öffentliche Aufträge bewerben (s.a. die in der Anlage beigefügte Kurzübersicht). Die Datenbank hilft öffentlichen Auftraggebern bei der Festlegung, welche Dokumente sie von den Bietern verlangen müssen oder akzeptieren können. Sie ist online aufrufbar (markte-certis@ec.europa.eu) und kann in 21 Amtssprachen genutzt werden.



Drucksache 789/12

... zu erlassenden Rechtsverordnungen näher bestimmt. Danach kann u.a. geregelt werden, dass das Saatgut nur unter Beachtung bestimmter Anforderungen an die Menge in den Verkehr gebracht werden darf. Diese Mengenregelung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden EU-Recht, welches diesbezüglich vorschreibt, den betroffenen Saatguterzeugern die in den Verkehr zu bringenden Saatgutmengen zuzuweisen und die jährlich in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Saatgutmenge der EU-Kommission mitzuteilen. Es ist aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung angezeigt, die Mengenzuweisung zentral durchzuführen. Deshalb soll das BSA mit dieser Aufgabe betraut werden. Der Regelungsumfang der Ermächtigung des



Drucksache 743/2/12

... 2. Einige der Vorschläge hält der Bundesrat auch in ihrer noch nicht konkret ausformulierten Form für nicht tragbar. Hierzu zählen z.B. die Vorschläge für eine Einführung von Euro-Anleihen, eine Aushöhlung des Nobailout-Gebots, zur eigenen EU-Kompetenz für Besteuerung und Kreditaufnahme sowie zu Eingriffen in nationale Haushalte. u.a. ist auch darauf hinzuweisen, dass Restrukturierungen von Bankenaltlasten keinesfalls zu einer gemeinsamen Haftung führen dürfen und die EZB in ihrer Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden darf.



Drucksache 797/12

... Das Ressort stellt nachvollziehbar dar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Wirtschaft und die Verwaltung der mögliche Erfüllungsaufwand nicht dargestellt werden kann, da die EU-Kommission die entsprechenden Spezifikationen noch erlassen werden. Darüber hinaus, kann die zuständige Behörde entscheiden, ob sie Anwendungen und Dienste Intelligenter Verkehrssysteme einführt. Erst wenn sie diese einführt, sind die Spezifikationen gemäß der Richtlinie



Drucksache 302/1/12

... Anhängige Verfahren vor der EU-Kommission und dem EuGH (doppelter Inlandsbezug bei Organgesellschaften) sowie die Rechtsprechung des BFH zur grenzüberschreitenden Organschaft (Urteile in den Rechtssachen I R 54, 55/10) haben neue Fragen zur Organschaft aufgeworfen. Daher sollte auch geprüft werden, ob sich hieraus gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.



Drucksache 564/12

... - Im Rahmen der Weiterentwicklung der WWU sollte das Europäische Parlament unter Beachtung der Gemeinschaftsmethode eng eingebunden und seine Rolle gestärkt werden. Betreffen Maßnahmen auf europäischer Ebene - entweder im Rahmen der EU oder durch eine intensivierte Abstimmung der Mitgliedstaaten - EU-Kompetenzen, muss das Europäische Parlament in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, entweder im Rahmen der Mitentscheidung oder der Anhörung. Beispielsweise sollte das Europäische Parlament unter anderem im Rahmen des Europäischen Semesters vor der Formulierung grundsätzlicher Aspekte (z.B. des Jahreswachstumsberichts) bzw. zu die EU oder die Eurozone als Ganzes betreffenden konkreten Empfehlungen konsultiert werden. Wenn wir die verbindlichere Koordinierung spezifischer Elemente des Euro-Plus-Pakts auf europäischer Ebene einführen, so sollte das Europäische Parlament auch hier konsultiert werden. Die meisten Mitglieder der Gruppe waren der Ansicht, dass, wenn eine Maßnahme nur den Euroraum und andere Mitgliedstaaten, die sich beteiligen wollen, betrifft, die EP-Abgeordneten aus diesen Ländern eine besondere Rolle innehaben sollten - unter voller Achtung der Integrität der Europäischen Union und des Europäischen Parlamentes in ihrer Gesamtheit. Werden Mittel aus einem möglichen zentralen Budget, das diese Staaten umfasst, zur Unterstützung von Strukturreformen in einem dieser Mitgliedstaaten eingesetzt, muss das Europäische Parlament entsprechend den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren zustimmen; hierbei müssen die Abgeordneten aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten wiederum eine spezifische Rolle innehaben.



Drucksache 253/12

... Um Inkompatibilitäten mit dem EU-Überwachungsregime und damit insbesondere unnötigen Umstellungsaufwand und eventuelle Doppelmeldungen für die Wirtschaft zu vermeiden, empfiehlt der NKR eine Festlegung von Datenformaten und - übermittlungsprozessen erst auf Grundlage der noch zu erlassenden Durchführungsakte der EU-Kommission vorzunehmen.



Drucksache 632/2/12

... gibt das EuGH-Verfahren C 284-09. Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil bislang auf Streubesitzdividenden Kapitalertragsteuer einzubehalten war, die bei inländischen Anteilseignern erstattet, bei ausländischen Anteilseignern hingegen definitiv wurde. Der EuGH hat im zitierten Verfahren entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Anteilseignern gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Deutschland ist verpflichtet, den festgestellten Vertragsverstoß zu beseitigen.



Drucksache 635/1/12

... Die Bündelung von Aufgaben bei der BaFin ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Kreditinstitute zunehmend im Internet für ihre Produkte werben und damit Verbraucherinnen und Verbraucher im gesamten Bundesgebiet ansprechen. Inwieweit solche Onlineangebote die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen, wurde beispielsweise im September 2011 von der EU-Kommission ("Internet-Sweep on Consumer Credit") ausgewertet. Dabei hat die BaFin gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. die Onlinekreditangebote von 26 Anbietern in Deutschland auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. 20 der geprüften Websites enthielten Verstöße gegen die Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie - insbesondere gegen die Vorgaben des § 6 (Kreditpreise) und des § 6a (Kreditwerbung) der Preisangabenverordnung.



Drucksache 185/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat erkennt an, dass sich die Bundesregierung in den bisherigen Verhandlungen mit anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission für entsprechende Warnhinweise im Rahmen der Verordnung eingesetzt hat. Seitens der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission wurde hierzu jedoch eine ablehnende Haltung vertreten.



Drucksache 411/12

... Die EU-Kommission hat dieses Anliegen zwar grundsätzlich aufgenommen und im Mai diesen Jahres die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 382/12

... /EU der EU-Kommission in der Anwendung um ein Jahr auf den 5. April 2013 hinausgeschoben. Für die Anpassung der administrativen Strukturen in der Wirtschaft und der Pflicht zur Übermittlung von Kontaktdaten eines Ansprechpartners, damit den zuständigen Behörden jederzeit auf Anforderung Informationen über die Herkunft und den aktuellen Aufbewahrungsort jedes Explosivstoffs erteilt werden können, wird die Umsetzung um drei Jahre auf den 5. April 2015 hinausgeschoben. Darüber hinaus wurden bestimmte Explosivstoffe von der Anwendung ausgenommen. Die Änderungsrichtlinie ist am 23. Februar 2012 im Amtsblatt der EU (L 50 S. 18) veröffentlicht worden. Sie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 4. April 2012 in nationales Recht umzusetzen.



Drucksache 624/12

... Im Dezember 2011 schickten elf Dachorganisationen EU-Kommissar Andor und dem Generaldirektor für Beschäftigung, Soziales und Inklusion ein Schreiben, in dem sie Fortschritte bei der Ausarbeitung einer EU-Strategie gegen Obdachlosigkeit einmahnten. Und auch das Europäische Parlament forderte eine solche Strategie - zunächst in einer schriftlichen Erklärung (2010), danach in einer Entschließung (2011).



Drucksache 285/12 (Beschluss)

... geregelt. Anders als die Formulierung in den Nummern 4.5 Buchstabe h und 5.4 Buchstabe g lautet die Formulierung dort "übermitteln" und nicht "vorlegen" und entspricht damit der auch sonst im Immissionsschutzrecht üblichen Formulierung. Dies stellt klar, dass hier nicht eine nachgeordnete Stelle ihrer vorgesetzten vorlagepflichtig ist. Die Länder nehmen hier eine eigene, ihnen verfassungsrechtlich zugewiesene Verantwortung für den Gesetzesvollzug wahr. Dem Umweltbundesamt kommt insoweit keine Prüf- und Kontrollkompetenz zu. Es hat keine über die Weiterleitung von Mitteilungen an die EU-Kommission hinausgehende koordinierende Kontrollaufgabe. Seine Mitwirkung erschöpft sich in diesem Zusammenhang in der Weiterleitung der Berichte aus den Ländern an die EU-Kommission. Daher bedarf es keiner Regelung von Einzelheiten in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Ansonsten käme es zu einer eigentümlichen Überschneidung von Normarten (Verordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift) und -inhalten (Kommunikationspflichten). Daher sind Nummer 4.5 Buchstabe h und Nummer 5.4 Buchstabe g zu streichen.



Drucksache 632/1/12

... Anlass für den Regelungsvorschlag ist das EuGH-Verfahren C 284-09. Die EU-Kommission hatte Deutschland vor dem EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren verklagt, weil bislang auf Streubesitzdividenden Kapitalertragsteuer einbehalten wird, die bei inländischen Anteilseignern erstattet, bei ausländischen Anteilseignern hingegen definitiv wird. Der EuGH hatte entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Anteilseignern gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Infolge der Entscheidung des EuGH ist Deutschland verpflichtet, den festgestellten Vertragsverstoß zu beseitigen.



Drucksache 90/12 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat verfolgt mit Sorge die derzeitigen Überlegungen auf EU-Ebene, die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit denen für Versicherer (Solvency II) zu vereinheitlichen (vgl. Anlage 1, Ziffer 11 zum Weißbuch der EU-Kommission "Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten" vom 16. Februar 2012). Er ist der Meinung, dass eine 1:1-Übertragung den Unterschieden zwischen Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung - beispielsweise die uneingeschränkte Haftung der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung - nicht gerecht würde.



Drucksache 196/12

... Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass der Ausschuss der Regionen künftig nicht mehr als 350 Mitglieder haben soll. Die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten wird danach nicht mehr im Primärrecht festgelegt, sondern soll Gegenstand eines einstimmigen Ratsbeschlusses auf Vorschlag der EU-Kommission sein. Im Oktober 2010 hatte der Ausschuss der Regionen gegen die Stimmen der Mandatsträger aus den größeren Mitgliedstaaten eine Empfehlung an die Kommission und den Rat beschlossen, wonach auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 begrenzt werden sollte. In seiner Entschließung vom Dezember 2010 hatte der Bundesrat diese Empfehlung kritisiert.



Drucksache 464/12

... In anderen europäischen Ländern sind Schlichtungsstellen speziell für die Rechte von Fluggästen im Luftverkehr eingerichtet, etwa im Vereinigten Königreich oder in Norwegen, oder Fluggastansprüche fallen in die Zuständigkeit von Schlichtungsstellen, die allgemein für Verbraucheransprüche eingerichtet worden sind, etwa in Schweden, Dänemark, Finnland, Estland oder Lettland (Isermann/Berlin, RRa 2010, 207, 210). Dies entspricht auch der Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung in den Mitgliedstaaten, wie sie von der EU-Kommission mit der Empfehlung 98/257/EG vom 30. März 1998 betreffend die Grundsätze für Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zuständig sind (ABl. L 115 vom 17.4.1998, S. 31), und der Empfehlung 2001/31/EG über die Grundsätze für an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen vom 4. April 2001 (ABl. L 109 vom 19.4.2001, S. 56) angestrebt wird.



Drucksache 441/12

... 4. Der Bundesrat bittet daher den Bund, sich bei der EU-Kommission baldmöglichst dafür einzusetzen, die ECE-R 41 nicht ohne Verbesserungen zu übernehmen, sondern für Krafträder EU-Lärmbegrenzungsvorschriften mit folgenden ergänzenden Regelungen festzulegen:



Drucksache 281/1/11

... prüft auch die EU-Kommission bis zum Jahre 2014 weitere alternative Parameter wie z.B. die Fahrzeugstandfläche neben dem jetzigen Parameter Masse, um ein neues Konzept für die Beschreibung des Nutzwertes eines Fahrzeugs in Korrelation zu den tatsächlichen CO



Drucksache 858/11

... Das Ressort hat dargelegt, dass einer Umsetzung der entsprechenden Richtlinie in deutsches Recht nunmehr notwendig ist, da die EU-Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beschlossen hat. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.



Drucksache 129/11

... In Satz 3 Nummer 2 wird die Vorschrift aus Artikel 26 Abs. 5 Satz 1 bis 3 der geänderten URL 2002/22/EG, dass Informationen zum Anruferstandort "unmittelbar nach Eingang des Anrufs" zu übermitteln sind, mit den Wörtern "mit der Notrufverbindung übermittelt oder zeitgleich auf andere Weise bereitgestellt werden" umgesetzt. In der deutschen Fassung des Art. 26 Absatz 1 der geänderten URL 2002/22/EG wird zwar gefordert, dass die Daten zur Standortermittlung des oder der Notrufenden an die Notrufabfragestelle zu "übermitteln" sind. Andere Sprachfassungen indessen gehen davon aus, dass ein "Bereitstellen" der Daten ausreichend ist, was eine andere Anforderung im Vergleich zu der deutschen Fassung darstellt, da "bereitstellen" nicht zwingend bedeutet, dass die Information ohne weitere Aufforderung, also automatisch, an den Empfänger gesendet werden muss, sondern auch bedeuten kann, dass sie zum Abruf vorgehalten wird. Da die EU-Kommission auf Nachfrage bestätigt hat, dass Deutschland den hier tätigen Telefondiensteanbietern und Netzbetreibern in Folge der in diesem Punkt mangelhaften deutschen Fassung der Richtlinie keine höheren Anforderungen als andere Mitgliedstaaten aufbürden muss, wird durch Satz 3 Nr. 2 vorgeschrieben, dass die Diensteanbieter sicherzustellen haben, dass die Daten zur Standortermittlung übermittelt oder zeitgleich auf andere Weise bereitgestellt werden.



Drucksache 877/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat lehnt nach wie vor Maßnahmen der EU betreffend die Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die EU ihre Regelungskompetenz betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten und dort insbesondere der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.



Drucksache 303/11

... Mit dem Regelungsvorhaben werden die von der EU-Kommission eingeräumten Möglichkeiten zur Einschränkung verpflichtender BSE-Tests in nationales Recht umgesetzt.



Drucksache 129/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass insbesondere die unterschiedlichen Arten von so genannten "FTTx"-Infrastrukturen (beispielsweise passive optische Netze oder Punkt-zu-Punkt-Netze) stark differierende Konzepte hinsichtlich Konzentratorpunkten haben. Der erste Konzentrations- oder Verteilerpunkt kann daher je nach verwendeter Technologie innerhalb des Gebäudes, auf dem betroffenen Grundstück oder auch (weit) jenseits des Gebäudes bzw. Grundstücks liegen. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung darum, ggf. in Abstimmung mit der EU-Kommission, eine Klärung dieses Begriffs herbeizuführen.



Drucksache 877/1/11

... 3. Der Bundesrat lehnt nach wie vor Maßnahmen der EU betreffend die Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die EU ihre Regelungskompetenz betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten und dort insbesondere der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.



Drucksache 48/1/11

... "Mit einer Veröffentlichung der im November 2010 vorgelegten Änderungen durch die EU-Kommission wird im April 2011 gerechnet. Der Prozess der Entwicklung eines einheitlichen Logos endet voraussichtlich im Mai 2012."



Drucksache 230/11

... Über Artikel 2 werden den Normadressaten kurze, aber angemessene Fristen zur Anpassung an die neue Rechtslage gegeben. Im Hinblick auf Artikel 1 können längere Fristen vor dem Hintergrund der ausführlichen Stellungnahme der EU-Kommission und einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren nicht vorgesehen werden.



Drucksache 525/11

... /EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften bestimmt, dass neue technische Vorschriften, die Dienste der Informationsgesellschaft verpflichten, gegenüber der EU-Kommission notifizierungspflichtig sind. Die Buttonlösung begründete eine solche neuartige Verpflichtung im Sinne der genannten Richtlinie, denn es werden Vorgaben zur funktionalen Ausgestaltung entgeltpflichtiger Online-Angebote gemacht, die direkten Einfluss auf deren technische Umsetzung haben.



Drucksache 853/11

... /EU sowie der tendenziell steigenden Zahl der delegierten Rechtsakte der EU-Kommission zusätzliche Kosten entstehen, da neue Produktgruppen geprüft und interne Prozesse angepasst werden müssen.



Drucksache 859/11

... Die EU-Kommission hat am 30.09.2011 ein schriftliches Verfahren zur Anpassung der Schwellenwerte in den EU-Vergaberichtlinien angestoßen (Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, Richtlinie



Drucksache 715/11

... Die EU-Kommission geht in der Konsultation "Zugang zu einem Basiskonto" davon aus, dass in der EU ca. 30 Millionen Bürger keinen Zugang zu einem Bankkonto haben (EU-KOM "Konsultation Zugang zu einem Basiskonto vom 6.10.2010). Für Deutschland hat sie, beruhend auf eine Hochrechnung nach einer Umfrage bei Personen über 21 Jahren, die Zahl der Kontolosen mit 670.000 angegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Auswirkungen auf den Haushalt

D. Auswirkungen auf die Vermögenslage

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

F. Familienpolitische Auswirkungen

G. Klimaschutzpolitische Auswirkungen

H. Alternativen Im Sinne der Zielsetzung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 2 § 850k Abs. 7 Satz 4 neu

Zu Art. 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 321/11

... Der neue Absatz 2 enthält eine Verordnungsermächtigung zur Regelung von Einzelheiten des Verfahrens für die Registrierung von Organisationen aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union im EMAS-Register. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Leitlinien der EU-Kommission zum Registrierungsverfahren bezüglich außereuropäischer Standorte umzusetzen. Inhaltlich können diese Regelungen vor allem die Vorlage von Unterlagen und die Kommunikation mit Organisationen, zuständigen Stellen und Umweltbehörden in Drittstaaten betreffen. Die Verordnungsermächtigung erstreckt sich jedoch nicht auf das Registrierungsverfahren für inländische Standorte. Hier verbleibt es bei der Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern nach Absatz 1.



Drucksache 88/11

... Die rechtlichen Anforderungen an die Emissionsberichterstattung werden ab 2013 EU-weit einheitlich in einer Monitoring-Verordnung nach Art. 14 EH-RL geregelt sein. Diese Verordnung wird erst 2011 verabschiedet. Nach den Ankündigungen der EU-Kommission ist jedoch sicher davon auszugehen, dass in dieser Verordnung die Anforderungen der bislang geltenden Monitoring-Leitlinien übernommen werden, soweit sie sich in der Praxis bewährt haben, und zusätzliche Erleichterungen zugelassen werden, wo ein vergleichbares Qualitätsniveau der Emissionsberichterstattung kosteneffizienter erreicht werden kann. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung der Verwendung von Standardfaktoren für die Emissionsberichterstattung sowie die Anerkennung von bereits aus anderen Gründen erstellter Laboranalysen zur Vermeidung von Doppelprüfungen. Darüber hinaus wird in § 27



Drucksache 129/1/11

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass insbesondere die unterschiedlichen Arten von so genannten "FTTx"-Infrastrukturen (beispielsweise passive optische Netze oder Punkt-zu-Punkt-Netze) stark differierende Konzepte hinsichtlich Konzentratorpunkten haben. Der erste Konzentrations- oder Verteilerpunkt kann daher je nach verwendeter Technologie innerhalb des Gebäudes, auf dem betroffenen Grundstück oder auch (weit) jenseits des Gebäudes bzw. Grundstücks liegen. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung darum, ggf. in Abstimmung mit der EU-Kommission, eine Klärung dieses Begriffs herbeizuführen.



Drucksache 281/11 (Beschluss)

... prüft auch die EU-Kommission bis zum Jahre 2014 weitere alternative Parameter wie z.B. die Fahrzeugstandfläche neben dem jetzigen Parameter Masse, um ein neues Konzept für die Beschreibung des Nutzwertes eines Fahrzeugs in Korrelation zu den tatsächlichen CO



Drucksache 329/11

... Die EU-Kommission hat für Orlistat am 29. November 2010 eine weitere Formulierung unter dem Produktnamen alli® in einer Dosierung von 27 mg je Kautablette zugelassen (empfohlene Tagesdosis 81 mg). Die Indikationen der alli® Kautabletten entsprechen denjenigen der alli® Hartkapseln. Die Angabe zur Tageshöchstdosis wird ergänzt, um hinreichend zwischen den verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Formen unterscheiden zu können.



Drucksache 48/11

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlung der EU-Kommission zur Umsetzung der Grundsätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen vom 12. Mai 2009 (2009/387/EG, veröffentlicht in ABl. L 122 vom 16.05.2009, S. 47ff.) auf nationaler Ebene umzusetzen und zu konkretisieren. Aus Sicht des Verbraucherschutzes sollen insbesondere folgende Anforderungen gewährleistet sein:



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... /EG in anderen Mitgliedstaaten vorliegen und geprüft werden, ob die EU-Kommission bereit ist, weiter gehende Empfehlungen oder verbindliche Vorgaben zu Nachhaltigkeitskriterien für feste und gasförmige



Drucksache 68/11

... Die Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen ist mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 auf die Europäische Union übergegangen. Davon sind auch die bisher von den Mitgliedstaaten bilateral geschlossenen Investitionsförderungs- und -schutzverträge betroffen. Neben einer Mitteilung der Europäischen Kommission (Dok.-Nr. COM (2010) 343) zur Wahrnehmung der Kompetenzen auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 7. Juli 2010 den Vorschlag einer EU-Verordnung (Dok.-Nr. COM (2010) 344) vorgelegt. Sie soll durch den Rat und das Europäische Parlament verabschiedet werden. Hiermit werden die Mitgliedstaaten u.a. ermächtigt, bereits begonnene bilaterale Verhandlungen zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen zu beenden sowie auch künftig eigene Investitionsförderungs- und -schutzverträge abzuschließen, wenn ein spezifisches Interesse an einem EU-Abkommen nicht gegeben ist. Für die Übergangszeit bis zur Verabschiedung der angekündigten EU-Verordnung besteht Einvernehmen zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, dass die formellen Voraussetzungen für das Inkrafttreten betroffener Verträge weiter durch die Mitgliedstaaten geschaffen werden, soweit in der Sache keine Einwände seitens der EU-Kommission gegen einzelne Verträge bestehen. Gegen das vorliegende Abkommen hat die EU-Kommission keine Einwände erhoben.



Drucksache 580/11

... Darüber hinaus könnten bessere Arbeitsmarktdaten über derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf dazu beitragen, Bereiche mit Beschäftigungswachstum auszumachen und eine bessere Abstimmung zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage zu erreichen. Wie in der Leitinitiative für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten festgehalten, wird die Kommission das "EU-Kompetenzpanorama" erstellen, um die Informationen über den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf zu verbessern. Die Integration der Graduierten in den Arbeitsmarkt lässt sich dadurch weiter verbessern, dass es ihnen leichter gemacht wird, Erfahrungen zu sammeln, beispielsweise durch hochwertige Praktika.



Drucksache 48/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlung der EU-Kommission zur Umsetzung der Grundsätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen vom 12. Mai 2009 (2009/387/EG, veröffentlicht in ABl. L 122 vom 16.05.2009, S. 47ff.) auf nationaler Ebene umzusetzen und zu konkretisieren. Aus Sicht des Verbraucherschutzes sollen insbesondere folgende Anforderungen gewährleistet sein:



Drucksache 231/11

... b) § 20 Absatz 4: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und – Arbeitsmedizin unterrichtet die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über Maßnahmen, durch die die Vermarktung von Spielzeugen untersagt oder eingeschränkt oder sein Rückruf oder seine Rücknahme angeordnet wird.



Drucksache 590/11

... - ein EU-Kompetenzpanorama und einen europäischen Branchenrat für Qualifikationen für grüne und grünere Arbeitsplätze ausarbeiten;



Drucksache 342/1/11

... c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie 92/43/EWG (



Drucksache 127/11

... Auch auf europäischer Ebene wird dem Clearing von Derivaten über zentrale Kontrahenten als Instrument zur Finanzmarktstabilisierung zunehmend Bedeutung beigemessen und sogar über eine Verpflichtung zum Clearing bestimmter außerbörslich gehandelter Derivate diskutiert (vgl. hierzu die Mitteilung der EU-Kommission vom 20. Oktober 2009, KOM [2009] 563).



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.