Drucksache 994/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum
Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post 2002/2003 und zum
Sondergutachten der Monopolkommission -
"Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation -
Zementierung des Postmonopols"
...
31. In der Sache sieht die Europäische Kommission den
EG-Vertrag unter zwei Gesichtspunkten als verletzt an.
Zum einen würde die zweifelsohne bestehende
marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post AG im
Bereich der postalischen Grundversorgung auf den Markt
für Postvorbereitungsleistungen ausgedehnt. Zum
anderen verleiteten die gesetzlichen Bestimmungen die
Deutsche Post AG zu einer unzulässigen
Diskriminierung, da Großkunden, die die gleichen
Vorbereitungsleistungen erbringen, wie dies die
Postvorbereitungsunternehmen beabsichtigen, ein Rabatt
gewährt würde. Eine
Rechtfertigungsmöglichkeit könne nur dann
greifen, wenn diese Tätigkeiten zulässigerweise
für den Universaldienstanbieter gemäß der
EU-Postdienste-RL hätten reserviert werden
dürfen. Dies sei hier jedoch gerade nicht der Fall.
Die Europäische Kommission hat daher am 20. Oktober
2004 auf Basis des Art. 86 des EG-Vertrages entschieden,
dass das deutsche
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