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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Rechtsbestand"


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Drucksache 509/15

... Wirtschaftszweige, in denen Rechte des geistigen Eigentums (IPR) eine große Rolle spielen, erzielen 39 % des EU-BIP und stellen 35 % der Arbeitsplätze in der EU; sie sind eine treibende Kraft für Innovation. Beim Schutz des geistigen Eigentums waren in Europa große Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere durch die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Einheitspatentsystems44 und die Modernisierung des EU-Rechtsbestands im Bereich des Markenschutzes.

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Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 116/1/09

... 28. Der Bundesrat erkennt die seit 2005 unternommenen Anstrengungen der Kommission für eine Vereinfachung und Kodifizierung des EU-Rechts grundsätzlich an. Die von der Kommission vorgelegte Bilanz über die im Zuge der Rechtsvereinfachung bereits erfolgte Reduzierung des EU-Rechtsbestands in Höhe von 10 Prozent ist in quantitativer Hinsicht sicherlich beeindruckend, für eine Bewertung, ob das Vereinfachungsprogramm der Kommission tatsächlich bereits zu einer spürbaren Entlastung für die Bürger und Unternehmen in der EU geführt hat, allerdings wenig aussagekräftig.

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Drucksache 116/1/09




Verringerung der Verwaltungslasten

2 Gesetzesfolgenabschätzung

2 Vereinfachungsprogramm


 
 
 


Drucksache 116/09 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat erkennt die seit 2005 unternommenen Anstrengungen der Kommission für eine Vereinfachung und Kodifizierung des EU-Rechts grundsätzlich an. Die von der Kommission vorgelegte Bilanz über die im Zuge der Rechtsvereinfachung bereits erfolgte Reduzierung des EU-Rechtsbestands in Höhe von 10 Prozent ist in quantitativer Hinsicht sicherlich beeindruckend, für eine Bewertung, ob das Vereinfachungsprogramm der Kommission tatsächlich bereits zu einer spürbaren Entlastung für die Bürger und Unternehmen in der EU geführt hat, allerdings wenig aussagekräftig.

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Drucksache 116/09 (Beschluss)




Verringerung der Verwaltungslasten

2 Gesetzesfolgenabschätzung

2 Vereinfachungsprogramm


 
 
 


Drucksache 236/08

... Die Kommission stimmt dem Bundesrat zu, dass bereits in Kraft befindliche Gesetze für die Bürger die größte Rolle spielen. Daher hat das für den Zeitraum 2005-2009 vorgelegte Programm mit über 160 Initiativen zur Vereinfachung und Bereinigung des EU-Rechts für die Kommission eine hohe Priorität. Sie hat für 2008 45 Initiativen als Teil ihres Arbeits- und Legislativprogramms vorgelegt. Das Vereinfachungsprogramm umfasst auch die Durchleuchtung des gesamten EU-Rechtsbestandes mit dem Ziel, durch Neufassung und Kodifizierung zu seiner Vereinfachung beizutragen, und es wird ergänzt durch ein ambitioniertes Aktionsprogramm zur Reduktion von der sich aus EU-Rechtsetzung ergebenden Verwaltungslasten um 25% bis 2012.

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Drucksache 236/08




Anmerkungen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme des Bundesrates zum Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 20061


 
 
 


Drucksache 434/06 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt insbesondere das von der Kommission im Oktober 2005 gestartete Programm zur Aktualisierung und Vereinfachung des EU-Rechtsbestands. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass die Kommission mit der Vorlage der angekündigten Vorschläge hinterherhinkt und die ursprünglich festgelegten Ziele der Reduzierung des gemeinschaftlichen Rechtsbestands bei weitem noch nicht erreicht sind. Er ermutigt die Kommission daher, die Arbeiten an konkreten Vereinfachungsdossiers verstärkt voranzutreiben und sich dabei auf spürbare Entlastungen für die kleineren und mittleren Unternehmen zu konzentrieren. Dies kann neue Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung eröffnen. Der Bundesrat verweist insbesondere auf die mit seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 286/05 (Beschluss)) aufgelisteten Vorschläge zur Rechtsvereinfachung und lädt die Kommission dazu ein, bei der angekündigten Fortschreibung des Vereinfachungsprogramms die bisher noch unberücksichtigten Vorschläge der Länder aufzugreifen.



Drucksache 434/1/06

... 4. Der Bundesrat unterstützt insbesondere das von der Kommission im Oktober 2005 gestartete Programm zur Aktualisierung und Vereinfachung des EU-Rechtsbestands. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass die Kommission mit der Vorlage der angekündigten Vorschläge hinterherhinkt und die ursprünglich festgelegten Ziele der Reduzierung des gemeinschaftlichen Rechtsbestands bei weitem noch nicht erreicht sind. Er ermutigt die Kommission daher, die Arbeiten an konkreten Vereinfachungsdossiers verstärkt voranzutreiben und sich dabei auf spürbare Entlastungen für die kleineren und mittleren Unternehmen zu konzentrieren. Dies kann neue Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung eröffnen. Der Bundesrat verweist insbesondere auf die mit seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 286/05 (Beschluss)) aufgelisteten Vorschläge zur Rechtsvereinfachung und lädt die Kommission dazu ein, bei der angekündigten Fortschreibung des Vereinfachungsprogramms die bisher noch unberücksichtigten Vorschläge der Länder aufzugreifen.



Drucksache 805/04

... Wie auch bei den Strukturfonds ist der Mitgliedstaat, in dem die gemeinsame Verwaltungsstelle ihren Sitz hat, gegenüber der Kommission für die Ordnungsmäßigkeit der im Rahmen eines gemeinsamen Programms finanzierten Maßnahmen verantwortlich. Diese Bestimmung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Mitgliedstaaten über mehr Erfahrung als die Partnerländer bei der Verwaltung von EU-Mitteln und über Verfahren in den Bereichen Auftragsvergabe und Finanzkontrolle verfügen, die bereits mit dem EU-Rechtsbestand übereinstimmen.

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Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.