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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Regelwerkes"


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Drucksache 412/13 (Beschluss)

... 6. Mit dem Vorschlag werden auch Vorschriften für "andere amtliche Tätigkeiten, die von den zuständigen Behörden nach dieser Verordnung und den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 durchgeführt werden" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung (vgl. Artikel 1 Absatz 5) einbezogen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus. Zum Zwecke eines einheitlichen EU-Regelwerkes für amtliche Kontrollen ist es jedoch nicht erforderlich, auch für andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden außerhalb einer amtlichen Kontrolle (vergleiche Artikel 1 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2) EU-weit verbindlich geltende Regelungen einzuführen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der Verordnung die Einbeziehung von Vorschriften für andere amtliche Tätigkeiten nicht erforderlich ist. Er hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

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Drucksache 412/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77

Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 412/1/13

... 6. Mit dem Vorschlag werden Vorschriften für "andere amtliche Tätigkeiten, die von den zuständigen Behörden nach dieser Verordnung und den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 durchgeführt werden" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung (vgl. Artikel 1 Absatz 5) einbezogen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus. Zum Zwecke eines einheitlichen EU-Regelwerkes für amtliche Kontrollen ist es jedoch nicht erforderlich, auch für andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden außerhalb einer amtlichen Kontrolle (vergleiche Artikel 1 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2) EU-weit verbindlich geltende Regelungen einzuführen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der Verordnung die Einbeziehung von Vorschriften für andere amtliche Tätigkeiten nicht erforderlich ist. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

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Drucksache 412/1/13




Zur Vorlage allgemein

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen

Pflichtgebühren Artikel 77

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 917/04

... iii. Schließlich muss auch der bestehende Regelungsrahmen auf unnötige und übertriebene Belastungen der Unternehmen hin überprüft werden. Dabei geht es zum einen um Rechtsvereinfachung, d.h. wie gegebene Ziele mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand erreicht werden können. Zum anderen geht es auch um eine Neuausrichtung unserer Politikziele selbst. Ausgangspunkt sollten die Sektoruntersuchungen der Kommission sein, mit denen die kumulativen Belastungen einzelner Branchen und Widersprüche zwischen einzelnen Regulierungen aufgezeigt werden sollen. Zur Textilindustrie hat die Kommission bereits eine Analyse vorgelegt und zum Automobilbau sowie Maschinenbau entsprechende Untersuchungen angekündigt. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist ein Aktionsplan aufzustellen, der einen konkreten Zeitplan zum Durchforsten des bestehenden EU-Regelwerkes vorgibt.

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Drucksache 917/04




I. Lissabon ­ Eine Zwischenbilanz

A. Erzielte Erfolge

B. Bisherige Defizite und neue Herausforderungen

C. Die Lissabon-Strategie an geänderte Verhältnisse anpassen

II. Prioritäten für Wachstum und Beschäftigung

A. Sieben Chancen für den Binnenmarkt

1. Energie: Vollendung der Binnenmärkte für Strom und Gas Die Liberalisierung der Energiemärkte hat für Unternehmen und Verbraucher viele Vorteile gebracht. Die Bundesregierung ist bestrebt, weitere Verbesserungen für alle Marktteilnehmer zu erreichen.

2. Finanzmärkte: Europäische Finanzaufsicht

3. Zahlungsverkehr: Einheitlicher Raum für den Zahlungsverkehr

4. Dienstleistungen: Ambitionierte Dienstleistungsrichtlinie

5. Verteidigung: Binnenmarkt für Rüstung

6. EU-Vertragsrecht: Gemeinsamer Referenzrahmen für europäische Gesetzgebung

7. Unternehmensbesteuerung: Einheitliche Bemessungsgrundlage

B. Die zentrale Rolle von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz

1. Innovation, Forschung und Technologie als Keimzellen des Wachstums

2. Wettbewerbsfähigkeit für unsere industrielle Basis

3. Umweltschutz als Motor für Wachstum und Beschäftigung

III. Lissabon schneller zum Erfolg führen

A. Erfolg richtig messen und sinnvoll bewerten

B. Strategische Akteure besser einbinden


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.