518 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"EU-Richtlinie"
Drucksache 623/2/11
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
... Um auch für die Verwaltung vereinfachte Verfahren zu ermöglichen, ist es neben der bloßen Registrierung von privaten Zertifizierungssystemen notwendig, auch eine Zulassung der privaten Zertifizierungssysteme vorzusehen. Da hierzu eingehende Beratungen auch unter Beteiligung der Wirtschaft notwendig sind, sollte eine solche Regelung jedoch zurückgestellt werden, um auch die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie nicht zu gefährden. Die ordnungsgemäße Umsetzung ist auch ohne die Einbeziehung von Privaten in das Kontrollsystem möglich.
Drucksache 309/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass im Zuge der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 keine Verschärfungen der EU-Richtlinie 92/43/EWG (
Drucksache 571/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... § 19b Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe c LuftVG-E dient der Umsetzung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c der EU-Richtlinie 2009/12/EG, der ausdrücklich auf die Gesamtkostenstruktur abstellt; den Erlösen der verschiedenen Entgelte sind Gesamtkosten der damit finanzierten Dienstleistungen gegenüberzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG und
Zu Artikel 3 Nummer 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 19b Absatz 1 Nummer 3 und 4 LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 19b Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 LuftVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 19b Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe c LuftVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 31 Absatz 2 Nummer 10 LuftVG
Drucksache 571/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Insbesondere soll dem in Artikel 3 der EU-Richtlinie enthaltenen Diskriminierungsverbot Rechnung getragen werden. Differenzierungen der Entgelte zur Verfolgung von öffentlichen und allgemeinen Interessen sind daher nur zulässig, wenn die zugrunde gelegten Differenzierungskriterien transparent und nachvollziehbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 19b
§ 20a
§ 23c
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 4 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Inhalt des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Kosten
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
5. Sonstige Auswirkungen
a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
b Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1387: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Drucksache 525/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
... Eine Befristung des Gesetzes erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Im Rahmen der Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher, die u.a. den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Fernabsatz zum Gegenstand hat (s. u. VI. c), können Änderungen erforderlich werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzesfolgen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Bürokratiekosten
VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen
a Vereinbarkeit mit Europarecht
b Notifizierung
c Berücksichtigung aktueller europarechtlicher Entwicklungen
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu § 312g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
Drucksache 69/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
... Nach der EU-Richtlinie teilen die Mitgliedstaaten der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Genehmigungsbehörden und Technischen Dienste mit, die für die Durchführung der Richtlinie verantwortlich sind. Dies ist das Kraftfahrt-Bundesamt. Die EU-Richtlinie geht beim Vollzug von einem sehr engen Verhältnis zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Hersteller aus, innerhalb dem Registrierungs- und Kontrollpflichten stattfinden. Neben dem Hersteller auf der einen Seite und der Genehmigungsbehörde und den Technischen Diensten auf der anderen Seite sind in der EU-Richtlinie keine weitere Behörden oder Stellen genannt. Von besonderer Bedeutung ist, dass erforderliche Informationen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten über beim Kraftfahrt-Bundesamt geführte Listen zur Verfügung stehen und auch die Zuständigkeit zum Widerruf einer Typgenehmigung ausschließlich beim Kraftfahrt-Bundesamt liegt. Im Sinne effizienten Verwaltungshandelns macht deshalb die Übertragung der Aufgaben der Marktüberwachung in diesem Fall keinen Sinn.
1. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1:
Zu Artikel 1 Nummer 3
Drucksache 153/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV )
... Die vorgeschlagene Neufassung beseitigt dies und übernimmt Inhalt und Wortlaut der EU-Richtlinie 1:1, indem die Wörter "mittelbar und unmittelbar" gestrichen werden.
Anlage Änderungen zur Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)
1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2
2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2
3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu § 7 Absatz 1
5. Zu § 7 Absatz 2
6. Zu § 7 Absatz 2
7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1
8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 In § 9 Absatz 1 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:
9. Zu § 10 Absatz 2
10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2
11. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
12. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165
13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156
14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167
15. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff
16. Zu Anlage 7 Nummer 2
17. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3
18. Zu Anlage 8 Nummer 2.2
19. Zu Anlage 8 Nummer 3.2
20. Zu Anlage 8 Nummer 3.3
21. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle
22. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle
23. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle
24. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle
25. Zu Anlage 10 Nummer 1.3
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... angeordnet. Die genannten Bestimmungen der Gewerbeordnung setzen exemplarisch die Anforderungen der Artikel 4, 11 und 13 der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen um, die insoweit spezieller sind als die allgemeiner gehaltenen Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Bezugnahme auf die genannten Bestimmungen der
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... Zweitens soll künftig mehr Rechtssicherheit in der Frage herrschen, wie das EU-Beschaffungsrecht auf die Beziehungen von öffentlichen Einrichtungen untereinander anzuwenden ist. Um "öffentlichöffentliche Kooperation" handelt es sich, wenn öffentliche Einrichtungen wie etwa kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten. Dass die Parteien eines öffentlichen Beschaffungsvertrags den Status öffentlicher Einrichtungen besitzen, reicht allein nicht aus, um derartige Verträge von der Anwendung der EU-Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen auszunehmen, aber die reformierten Vorschriften legen in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eindeutig fest, in welchen Fällen derartige Verträge nicht dem EU-Beschaffungsrecht unterliegen. Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass die Anwendung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen nicht mit der Freiheit der Behörden kollidiert, selbst zu entscheiden, wie sie ihre öffentlichen Aufgaben organisieren und ausführen. Andere Vorschriften sollen hingegen dafür sorgen, dass öffentlichöffentliche Kooperationen den Wettbewerb mit privaten Wirtschaftsteilnehmern nicht verzerren.
1. Einleitung
Grundbegriffe und -konzeptionen
2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa
1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit
1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen
1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften
2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung
2.1. Postdienste
2.2. Basisbankdienstleistungen
2.3. Verkehr
2.4. Energie
2.5. Elektronische Kommunikation
3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte
3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen
3.3. Statut einer europäischen Stiftung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 853/11
... sgesetzes und soll beibehalten werden. Sofern in den zugrunde liegenden EU-Richtlinien Regelungen über Befugnisse von Behörden existieren, die nicht bereits im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen
§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
§ 6 Marktüberwachungskonzept
§ 7 Vermutungswirkung
§ 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 10 Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten
§ 11 Meldeverfahren
§ 12 Berichtspflichten
§ 13 Beauftragte Stelle
§ 14 Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 5 Nicht ausgestellte Geräte
§ 6a Anforderungen an die Werbung
§ 6b Anforderungen an technische Werbeschriften
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
3.1 Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungsrelevanz
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
Drucksache 861/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... , nach der ab 1. November 2014 die meisten einschlägigen EU-Richtlinien für Typgenehmigungen entfallen, auf denen die
Anlage Entschließung zur Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 324/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes
... Das Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) regelt die Auskunftspflichten der Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungsbetrieben für Zwecke der amtlichen Tourismusstatistik des Bundes. Es ist so gestaltet, dass das Statistische Bundesamt die auf einer EU-Richtlinie beruhende Verpflichtung zur Lieferung von Tourismusdaten an das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) erfüllen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
§ 5 Art und Umfang der Erhebungen
§ 12 Übergangsregelung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten- und Preiswirkungen
3. Informationspflichten und Bürokratiekosten
IV. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 214/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren § 5 mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/31/EG vom 23. April 2009 grundlegend zu überarbeiten.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 KSpG
3. Zu Artikel 1 § 2 Überschrift, Absatz 6 - neu - KSpG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9a - neu - KSpG
10. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG
17. Zu Artikel 1 § 5 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
30. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
36. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - KSpG
Zu Artikel 1
39. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
43. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
46. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
47. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
48. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
52. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
53. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
54. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
Drucksache 161/1/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... d) Das vorliegende Gesetz wird dem in der EU-Richtlinie und im
1. Der Bundesrat stellt fest:
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 58/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Umsetzung der EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht an. Gleichwohl stellt der Bundesrat fest, dass es insbesondere hinsichtlich der Natura 2000-Gebiete und des Artenschutzes zu einer erheblichen Erhöhung des strafrechtlichen Risikos für Landwirte und Waldbesitzer kommt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 und 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG
5. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe bneu - § 39 Absatz 2 Nummer 5aneu - BJagdG
6. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG
'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
7. Zur Eingangsformel und Artikel 5
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Die Lenkung öffentlicher Ausgaben hin zu energieeffizienten Produkten, Verkehrsformen, Gebäuden, Bau- und Dienstleistungen trägt zu niedrigeren Energiekosten für staatliche Stellen und zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis bei. Die Arbeit der Kommission im Bereich des umweltorientierten öffentlichen Auftragswesens hat dies durch die Entwicklung von Beschaffungskriterien unterstützt, die die Energieeffizienz berücksichtigen 17 . Außerdem müssen staatliche Einrichtungen, die den EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen unterliegen, bei der Beschaffung von Fahrzeugen 18 oder Bürogeräten bereits Energieeffizienzkriterien berücksichtigen19. Ab 2019 wird dies auch für neue Gebäude des20 öffentlichen Sektors gelten, die Niedrigstenergiegebäude sein müssen . Im Interesse einer umfassenderen Anwendung dieses Ansatzes schlägt die Kommission vor, dass hohe Energieeffizienzstandards systematisch gelten sollen, wenn staatliche Stellen Waren (z.B. IKT-Ausrüstung), Dienstleistungen (z.B. Energie) und Bauleistungen (z.B. Gebäudesanierung) beschaffen.
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 58/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Umsetzung der EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht an. Gleichwohl stellt der Bundesrat fest, dass es insbesondere hinsichtlich der Natura 2000-Gebiete und des Artenschutzes zu einer erheblichen Erhöhung des strafrechtlichen Risikos für Landwirte und Waldbesitzer kommt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 BNatSchG Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 ist zu streichen.
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 38 Absatz 2 BJagdG
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 39 Absatz 2 Nummer 5a - neu - BJagdG Artikel 3 Nummer 6 ist wie folgt zu fassen:
8. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG
'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
9. Zur Eingangsformel und Artikel 5
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 571/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... § 19b Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe c LuftVG-E dient der Umsetzung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c der EU-Richtlinie 2009/12/EG, der ausdrücklich auf die Gesamtkostenstruktur abstellt; den Erlösen der verschiedenen Entgelte sind Gesamtkosten der damit finanzierten Dienstleistungen gegenüberzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG und zu Artikel 3 Nummer 1 und 2 §§ 15a und 16 LuftVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 19b Absatz 1 Nummer 3 und 4 LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 19b Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 LuftVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 19b Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe c LuftVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 31 Absatz 2 Nummer 10 LuftVG
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Die EU-Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets schreiben die Abwicklung eines Versorgerwechsels innerhalb einer Frist von 3 Wochen vor. Die Umsetzung der kurzen Wechselfristen ist elementar für eine Akzeptanz und Teilnahme der Verbraucher an den liberalisierten Energiemärkten. Eine hohe Wechselwilligkeit der Verbraucher ist die Grundlage für eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs. Bei einer Wechselmöglichkeit jeweils zum Monatsersten beträgt in Deutschland die Dauer eines Versorgerwechsels derzeit zwischen 8 bis 12 Wochen, in Einzelfällen auch wesentlich länger. Die von der
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 1.
3 2.
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *
§ 12h Speicherkataster
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 39
15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:
3 17.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 39
3 18.
3 19.
20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
27. Zu Artikel 6
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 38/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen - Nutzung der Ergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie KOM (2011) 20 endg.
... vorgesehen ist. Auch wenn ein solcher Mechanismus nicht für die Umsetzung aller EU-Richtlinien angemessen oder erforderlich wäre, machten die Besonderheiten der
Mitteilung
1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft
2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen
3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen
4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung
4.1. Was wurde erreicht
4.2. Was bleibt zu tun
5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen
5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen
5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern
5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 623/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
... Um auch für die Verwaltung vereinfachte Verfahren zu ermöglichen, ist es neben der bloßen Registrierung von privaten Zertifizierungssystemen notwendig, auch eine Zulassung der privaten Zertifizierungssysteme vorzusehen. Da hierzu eingehende Beratungen auch unter Beteiligung der Wirtschaft notwendig sind, sollte eine solche Regelung jedoch zurückgestellt werden, um auch die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie nicht zu gefährden. Die ordnungsgemäße Umsetzung ist auch ohne die Einbeziehung von Privaten in das Kontrollsystem möglich.
Anlage Änderungen zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
1. Zu § 5 Absatz 2 Erhaltungsmischungsverordnung
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage Nummer 1.1.4 bis 1.1.6 - neu - Anhang der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 1 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
'Artikel 2 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 138/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... -Informationspflichten-Verordnung eine Evaluierung von Rechtsvorschriften über Informationspflichten durchgeführt. Der Evaluierungsbericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine Zusammenfassung von Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene nicht befürwortet werden kann. Denn auf Grund der auf europarechtlichen Vorgaben beruhenden, unterschiedlichen Adressatenkreise und Ausnahmebereiche könnte eine Vereinheitlichung von Informationspflichten nur unter Abweichung von dem Prinzip der 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien erreicht werden. Dies wäre aber eine Vereinheitlichung, die zu zusätzlichen Bürokratiekosten für die betroffenen Unternehmen führen würde.
Zu Ziffer 4 und 5 der Entschließung:
Zu Ziffer 6 der Entschließung:
Drucksache 345/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Dem steht auch nicht entgegen, dass diese Anforderung der Verordnung lediglich als Sollbestimmung ausgestaltet ist. Denn "Soll" bedeutet ohne seltene Ausnahmegründe im Regelfall ein "Muss", zumal wenn keine Ausnahmetatbestände vorgesehen sind. Deshalb erscheint es zwingend notwendig, konkrete, in der EU-Richtlinie schon verankerte, Gegengründe auch in das nationale Recht zu überführen, um eine größere Rechtssicherheit, insbesondere in der Anwendung dieser neuen Regelung, sicherzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 5 Satz 2 - neu - VgV und Nummer 2 § 6 Absatz 3 Satz 2 - neu - VgV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 6 Nummer 1 VgV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und Nummer 2 § 4 Absätze 6b, 7 Satz 1, Absatz 8 Nummer 2, § 6 Absatz 6 VgV
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... - Einbeziehung aller oder eines Teils der derzeit ausgenommenen Seeleute in den Geltungsbereich mehrerer arbeitsrechtlicher EU-Richtlinien oder Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus mit anderen Mitteln.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 800/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen COM(2011) 778 final Drucksache: 800/11 in Verbindung mit
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse COM(2011) 779 final; Ratsdok. 16972/11 Drucksache: 801/11
... Im Unterschied zur geltenden EU-Richtlinie zur Abschlussprüfung sieht der Verordnungsvorschlag jedoch keine Erleichterungen für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen von öffentlichem Interesse vor. Damit würden für die Prüfung kleiner, regional tätiger Kreditinstitute dieselben Anforderungen gelten wie für die Prüfung börsennotierter, international tätiger Konzernunternehmen. Dies ist nicht angemessen. Regional tätige Kreditinstitute waren nicht Auslöser der Finanzkrise und erwiesen sich auch während der Krise als stabil. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts ist es daher nicht erforderlich, diese Institute ebenso streng zu regulieren wie Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen.
Zu BR-Drucksachen 800/11 und 801/11
Zur BR-Drucksache 800/11
Zur BR-Drucksache 801/11
Drucksache 153/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV )
... Die vorgeschlagene Neufassung beseitigt dies und übernimmt Inhalt und Wortlaut der EU-Richtlinie 1:1, indem die Wörter "mittelbar und unmittelbar" gestrichen werden.
1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2
2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2
3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu § 7 Absatz 1
5. Zu § 7 Absatz 2
6. Hauptempfehlung*
Zu § 7
7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1
8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2
9. Zu § 10 Absatz 2 In § 10 Absatz 2 ist das Wort nichtsynthetischen zu streichen.
10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2
11. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2
12. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 150 bis 167
14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165
15. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156
16. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167
17. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff
18. Zu Anlage 6 Nummer 2 Tabelle und Fußnote 1 - neu -
19. Zu Anlage 7 Nummer 2
20. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3
21. Zu Anlage 8 Nummer 2.2
22. Zu Anlage 8 Nummer 3.2
23. Zu Anlage 8 Nummer 3.3
24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 nur U
Zu Anlage 9 Klammerzusatz nach Anlage 9
25. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle
26. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle
27. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle
28. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle
29. Zu Anlage 10 Nummer 1.3
Drucksache 342/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie 92/43/EWG (
2 Hauptempfehlung:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 3.
3 4.
2 Hauptempfehlung:
3 5.
3 6.
Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:
3 7.
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 allgemein
10. Zu Artikel 1 NABEG
11. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift und Satz 1 NABEG
12. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 - neu - NABEG
13. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG
14. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV
§ 28a Ausgleichszahlungen
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2:
15. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 17 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
16. Zu Artikel 1 § 5 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG
18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG
20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG
§ 14 Einvernehmen der Länder
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
21. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
22. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
24. Zu Artikel 1 § 16 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:
25. Zu Artikel 1 §§ 18 bis 28 NABEG
26. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d - neu - § 43a Absatz 1 Satz 6 - neu - EnWG
27. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 43h EnWG und
Zu Artikel 5
28. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG
29. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG
30. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV
31. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV
Drucksache 31/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... Die Regionalpolitik hat durchgängig die Bereitstellung von Umweltinfrastrukturen für das Wasser- und Abfallmanagement kofinanziert und so den Regionen dabei geholfen, den strengen, in den EU-Richtlinien vorgegebenen Rahmen einzuhalten. Dadurch konnte außerdem die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und gleichzeitig zum Umweltschutz und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik
Tabelle
Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten
Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008
Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013
3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum
3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren
Zukunftsfähige europäische Städte
Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen
3.2. Säule II: Besser investieren
Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus
Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten
Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz
Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz
Bessere Governance
4. Fazit für die Politik
Anhang 1 Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Anhang 2 Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Vom Grundsatz her sollen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen die von den Auftraggebern getätigten Beschaffungen regeln. Der Anwendungsbereich der EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen beschränkt sich allerdings nicht ausdrücklich auf Beschaffungen, die spezifische Bedürfnisse des Auftraggebers 14 abdecken. Dies hat eine Debatte über die Anwendbarkeit der Richtlinien in Situationen ausgelöst, in denen Behörden Vereinbarungen abschließen, die rechtsverbindliche Verpflichtungen für Zwecke einführen, die nicht mit ihrem eigenen Beschaffungsbedarf zusammenhängen.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 623/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
... Die vom BMELV vorgelegte Erhaltungsmischungsverordnung enthält Regelungen, die zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen sollen. Nach der zugrundeliegenden EU-Richtlinie
1. Zu § 5 Absatz 2 Erhaltungsmischungsverordnung
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage Nummer 1.1.4 bis 1.1.6 - neu - Anhang der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 1 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)
'Artikel 2 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 88/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... /EG fallen, wie z.B. Triebwerkstestläufe im Rahmen von normalen Wartungsarbeiten. Die vorgesehene Regelung würde über die umzusetzende EU-Richtlinie im beträchtlichen Umfang hinausgehen. Es sollte daher ein Einklang mit der Definition des Anwendungsbereichs in Anhang I der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 TEHG Der Bundesrat fordert,
2. Zur Eingangsformel
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Anhang 1 Teil 1 Nummer 1 Satz 1 TEHG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 3 TEHG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 TEHG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 1 TEHG
9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 TEHG
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1, Absatz 5 Satz 1 TEHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 TEHG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 - neu - TEHG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TEHG
14. Zu Artikel 1 § 10 Satz 1 und § 28 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 TEHG
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 1 TEHG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und Absatz 3 - neu - und § 6 Absatz 2 Satz 4 TEHG
17. Zu Artikel 1 § 23 Satz 4 - neu - TEHG
18. Zu Artikel 1 § 24 TEHG
19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 und Anhang 5 Teil 2 TEHG
20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 5 Satz 1TEHG
21. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 6 Satz 2 TEHG
22. Zu Artikel 1 § 27 TEHG
23. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a TEHG
24. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Nummer 1 TEHG
25. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 TEHG
26. Zu Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummern 1, 5, 11, 13, 19 und 22 TEHG
27. Zu Artikel 1 TEHG
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Im Übrigen würde eine solche Doppelregelung im Widerspruch zu einer europarechtskonformen Umsetzung der "EU-Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der Mineral gewinnenden Industrie
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG
14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG
16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG
17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG
18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,
19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG
Zu Buchstabe n
20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG
24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG
25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG
26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG
27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG
28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG
§ 47a Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken
29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG
§ 49 Registerpflichten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG
31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG
32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG
35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG
36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG
37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG
38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG
39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG
40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG
41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG
42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG
43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG
44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG
45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG
46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG
47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG
48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG
50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG
51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG
52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV
'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV
54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV
§ 5 Anforderungen an beauftragte Dritte
55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV
56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV
57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV
'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG
63. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 88/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... /EG fallen, wie z.B. Triebwerkstestläufe im Rahmen von normalen Wartungsarbeiten. Die vorgesehene Regelung würde über die umzusetzende EU-Richtlinie im beträchtlichen Umfang hinausgehen. Es sollte daher ein Einklang mit der Definition des Anwendungsbereichs in Anhang I der Richtlinie
Drucksache 519/11
... ) präzisiert, ohne den bisherigen Rechtsrahmen auszuweiten. Die den nach dieser Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen (z.B. Erhaltungssortenverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2107) zugrundeliegenden EU-Richtlinien (z.B. Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen, örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten (ABl. L 162 vom 21.6.2008, S. 13) enthalten unter anderem Vorgaben hinsichtlich der regionalen Herkunft des Saatgutes, der in den Verkehr zu bringenden Saatgutmengen und spezielle Aufzeichnungspflichten für Erzeuger solchen Saatgutes. Dem wird durch die Änderung Rechnung getragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Düngegesetzes
Artikel 2 Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Ein anderer Ansatz für eine weitergehende Überarbeitung der Urheberrechtsregelungen auf europäischer Ebene könnte die Entwicklung eines europäischen Urheberrechtskodex sein. Dieser könnte eine breit angelegte Kodifizierung des aktuellen Bestands an EU-Richtlinien im Bereich der Urheberrechte umfassen, um die Berechtigungen aufgrund des Urheberrechts und verwandter Regelungen auf EU-Ebene zu harmonisieren und zu konsolidieren. In diesem Kontext könnte auch geprüft werden, ob die derzeitigen Ausnahmen und Beschränkungen, die aufgrund der Richtlinie 2001/29/EG gewährt wurden21, auf EU-Ebene aktualisiert oder harmonisiert werden müssen. Ein Kodex könnte zur Klärung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen ausschließlichen Rechten der Rechteinhaber und dem Umfang der Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf diese Rechte beitragen. Die Kommission wird auch die Möglichkeit der Schaffung eines wahlweisen „einheitlichen” Urheberrechtstitels auf der Grundlage von Artikel 118 AEUV und seine möglichen Auswirkungen für Binnenmarkt, Rechteinhaber und Verbraucher untersuchen.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Allerdings wirkt sich eine EU-Richtlinie zum Strafrecht nicht unmittelbar auf den Bürger aus; sie muss erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb werden an die Rechtsicherheit nicht dieselben Anforderungen gestellt wie bei nationalen Strafgesetzen. Entscheidend ist, dass dem nationalen Gesetzgeber klar ist, welche Ergebnisse mit der Umsetzung der EU-Regelung erzielt werden sollen.
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
Drucksache 4/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... Auch wenn diese Regelung nach Artikel 1 Nummer 2 der EG-Richtlinie 2008/117/EG optional zulässig ist und EU-Richtlinien nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP "
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
Zu Artikel 5 Nummer 2
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 11 Absatz 1 FeuerschStG
§ 11 Absatz 3 FeuerschStG
§ 11 Absatz 4 FeuerschStG
18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
§ 3 Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG
§ 6a ZuInvG
§ 7 Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG
Drucksache 117/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV )
... Die vorgeschlagene Änderung dient der 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/50 EG, die in der entsprechenden Begriffsbestimmung nach Artikel 2 Nummer 20 ebenfalls die Ermittlung der durchschnittlichen Exposition anhand von Messungen an Messstationen für den städtischen Hintergrund vorsieht.
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22
3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1
8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3
11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1
12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2
13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3
16. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 1, Absatz 8
17. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3
18. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4
19. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz
20. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2
21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B
22. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2
23. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2
24. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8
25. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D
B Entschließung
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak
Drucksache 231/1/10
... Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Energieunternehmen selbst für ein ausreichendes Angebot sorgen müssen. Gegebenenfalls soll die Bundesstelle für Energieeffizienz die Energieunternehmen sogar verpflichten können, dieses Angebot durch Heranziehung von ihnen unabhängiger Dritter sicher zu stellen. Es kann nicht von Energieunternehmen verlangt werden, bei mangelnder Anbietervielfalt in einem Geschäftsbereich, der nicht zum eigentlichen engeren Unternehmenszweck gehört, für Wettbewerb zu sorgen, und das gegebenenfalls sogar bundesweit. Die EU-Richtlinie sieht diese Maßnahme auch nicht zwingend für die Energieunternehmen vor, sondern stellt sie als eine mögliche Maßnahme von mehreren Varianten zu Sicherstellung des Wettbewerbs dar (vgl. Artikel 6).
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G
12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 647/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... Die Forderung nach einer derart umfangreichen unverzüglichen Informationsbereitstellung geht über Artikel 16 Absatz 5 der EU-Richtlinie hinaus und erhöht das Streitpotenzial bei der Umsetzung des
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 5 Buchstabe d Satz 1 und 2 - neu - EEG **
3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a EEWärmeG
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG
Zu Artikel 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG
9. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEWärmeG
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG
11. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG
12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG
13. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG
14. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e ist wie folgt zu fassen:
15. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG Artikel 2 Nummer 13 ist zu streichen.
16. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG
17. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG
18. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.
19. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG
22. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG
'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
23. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG
24. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer III.1 Buchstabe b Satz 1 EEWärmeG
25. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb Anlage Nummer III.2 EEWärmeG
Zu Artikel 2 Nummer 22
26. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG
28. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG
Drucksache 117/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV )
... Die vorgeschlagene Änderung dient der 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/50 EG, die in der entsprechenden Begriffsbestimmung nach Artikel 2 Nummer 20 ebenfalls die Ermittlung der durchschnittlichen Exposition anhand von Messungen an Messstationen für den städtischen Hintergrund vorsieht.
1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22
3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1
8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3
11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1
12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2
13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
18. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3
19. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4
20. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz
21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2
22. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B
23. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2
24. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2
25. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8
26. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D
28. Zur Verordnung allgemein
29. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... (5) Änderungen der EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen vorgeschlagen, die die Nutzung elektronischer Verfahren bei der Beschaffung ermöglichen und die Einführung der für e-Procurement voraussichtlich nützlichen Techniken und Instrumente ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung dieser Methoden war zuvor im EU-Recht nicht vorgesehen. Daneben hat die Kommission neue Techniken und Instrumente (elektronische Versteigerungen, Dynamische Beschaffungssysteme) eingeführt, um den öffentlichen Auftraggebern eine umfassendere Nutzung der elektronischen Kommunikation im Interesse besserer Beschaffungsergebnisse zu ermöglichen. Diese Vorschläge wurden mit den geänderten Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen von 2004 verabschiedet und umgesetzt;
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 41/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2009/10 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 12. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über
Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... h) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein
3. Zu Artikel 1 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG
25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... aufgenommenen Bestimmungen über die Regulierung „Neuer Märkte“ (§ 3 Nr. 12b und 9a TKG) zu streichen7. Den Herausforderungen des Aufbaus von Netzen der nächsten Generation ist stattdessen auf Grundlage der nun umzusetzenden Vorgaben des EU-Richtlinienrahmens zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für Investitionsförderung Rechnung zu tragen.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 5/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 24 Absatz 2 der EU-Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - und Buchstabe b - neu - § 40 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 BImSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 47 Absatz 2 Satz 1 BImSchG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa1 - neu § 47 Absatz 2 Satz 2 - neu - BImSchG
Drucksache 530/1/10
... 1. auf den Entwurf einer EU-Richtlinie zu Radioaktivität im Trinkwasser aus dem Jahr 2008 (Council Directive laying down requirements for the protection of the health of the general public with regard to radioactive substances in water intended for human consumption, Entwurf Stand April 2008);
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3
Artikel 3Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3Inkrafttreten
Drucksache 242/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Klarstellung und 1:1-Anpassung an den Text der VOC-Richtlinie 1999/13/EC bzw. den Entwurf der Industrieemissionsrichtlinie. Unter dem in der EU-Richtlinie genannten Begriff Flüchtigkeit kann der Dampfdruck von 0,01 Kilopascal bei den Temperaturen der jeweiligen Verwendungsbedingungen, aber auch der gleiche Verdampfungsverlust, das gleiche Verdunstungsverhalten bzw. die gleiche Verdunstungsgeschwindigkeit bei den jeweiligen Verwendungsbedingungen verstanden werden. Neben der Temperatur kann unter Umständen auch der Druck der jeweiligen Prozesse relevant sein.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV
3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV
4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV
9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV
12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV
15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV
20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV
21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV
22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV
23. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV
24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV
25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV
26. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV
27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV
28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV
29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV
30. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFltgV
31. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV
32. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 231/10 (Beschluss)
... Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Energieunternehmen selbst für ein ausreichendes Angebot sorgen müssen. Gegebenenfalls soll die Bundesstelle für Energieeffizienz die Energieunternehmen sogar verpflichten können, dieses Angebot durch Heranziehung von ihnen unabhängiger Dritter sicher zu stellen. Es kann nicht von Energieunternehmen verlangt werden, bei mangelnder Anbietervielfalt in einem Geschäftsbereich, der nicht zum eigentlichen engeren Unternehmenszweck gehört, für Wettbewerb zu sorgen, und das gegebenenfalls sogar bundesweit. Die EU-Richtlinie sieht diese Maßnahme auch nicht zwingend für die Energieunternehmen vor, sondern stellt sie als eine mögliche Maßnahme von mehreren Varianten zu Sicherstellung des Wettbewerbs dar (vgl. Artikel 6).
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G
10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G
11. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 5/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 24 Absatz 2 der EU-Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 47 Absatz 2 Satz 1 BImSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa1 - neu § 47 Absatz 2 Satz 2 - neu - BImSchG
Drucksache 530/4/10
... Die Änderung entspricht einer 1:1-Umsetzung der Vorgabe durch die EU-Richtlinie.
Drucksache 242/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... . Diese beiden Gesetze haben zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien mit ähnlicher Zielrichtung, der
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV *
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV *
3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV *
4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV *
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV *
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV *
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV *
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV *
9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV
12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV *
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV
15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV *
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV *
20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 5 - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV
22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV *
23. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV *
24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV *
25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV *
26. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV *
27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV **
28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV *
29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV *
30. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV *
31. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFLtgV
32. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV
33. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 155/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... " vom 10. Dezember 2009 bereits veröffentlicht. Weitere Konkretisierungen nach der EU-Richtlinie sind vorerst wenig wahrscheinlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 1 Satz 9 KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
5. Zu Artikel 2 InsO
6. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 4/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... –E für die Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2011 anstelle des Betrags von 50.000 Euro im Quartal einen Betrag von 100.000 Euro vorsieht, kann nicht mehr von einer hinnehmbaren geringfügigen Beeinträchtigung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung gesprochen werden. Auch wenn diese Regelung nach Artikel 1 Nummer 2 der EG-Richtlinie 2008/117/EG optional zulässig ist und EU-Richtlinien nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP "
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... 4.1. EU-Richtlinien
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
Drucksache 534/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... f) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG
3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... VII zur Verfügung stehen. Des Weiteren können diese Daten auch für künftige Erhebungen zu epidemiologischen Studien zur Verbesserung der Prävention am Arbeitsplatz (z.B. für besser abgesicherte gesundheitsbasierte Grenzwerte) nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig werden durch eine zentrale Aufbewahrung die entsprechenden Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern nach den EU-Richtlinien 2004/37/EG und 2009/148/EG eindeutig umgesetzt.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV
10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV
§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden
11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV
Begründung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV
Zu a:
Zu b:
14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV
18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV
19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV
20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV
21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV
§ 2 Allgemeine Anforderungen
23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe u
25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV
26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV
27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV
28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV
29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV
30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV
1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt
2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten
3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV
4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln
Drucksache 155/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... " vom 10. Dezember 2009 bereits veröffentlicht. Weitere Konkretisierungen nach der EU-Richtlinie sind vorerst wenig wahrscheinlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
4. Zu Artikel 2 InsO
5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Ziel ist es, sowohl die EU-Verordnung als auch die EU-Richtlinie gegebenenfalls zu aktualisieren, zu straffen und zu modernisieren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und den Markenämtern der Mitgliedstaaten einzurichten, damit das Markensystem in Europa als Ganzes wirksamer und kohärenter wird.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 530/10
... Ausgangspunkt für die Neuregelungen ist der derzeit auf EU-Ebene diskutierte Entwurf einer EU-Richtlinie unter dem Euratom-Vertrag zur Festlegung von Anforderungen zum Schutz vor Radioaktivität im Trinkwasser (Council Directive laying down requirements for the protection of the health of the general public with regard to radioactive substances in water intended for human consumption; Entwurf Stand: April 2008, im Folgenden: "EU-Richtlinienentwurf Radioaktivität im Trinkwasser"), durch welchen die
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.