[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

576 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Richtlinien"


⇒ Schnellwahl ⇒

0018/1/20
0066/20B
0286/20
0066/20
0091/20
0051/20B
0286/20B
0088/20
0051/1/20
0439/1/20
0098/20B
0098/1/20
0434/1/20
0498/20
0434/20B
0352/19B
0405/19
0421/19
0196/19B
0196/1/19
0663/19
0229/1/19
0489/19B
0489/1/19
0239/19
0229/19B
0024/19
0399/19
0578/19
0352/1/19
0175/18
0028/1/18
0468/18
0153/18B
0221/18
0551/18B
0216/18
0067/18
0132/1/18
0207/1/18
0207/18B
0153/1/18
0551/18
0213/18
0214/18
0667/17
0045/17
0164/1/17
0709/17
0157/17B
0074/17B
0060/1/17
0060/17B
0277/17
0010/17B
0157/1/17
0010/1/17
0187/17B
0074/1/17
0256/17
0569/17
0385/17B
0187/1/17
0120/17
0385/1/17
0479/16B
0406/1/16
0072/16
0813/16B
0073/16
0770/1/16
0271/16
0126/16
0815/16B
0479/1/16
0229/16
0087/1/16
0311/16
0238/16B
0489/16
0071/1/16
0533/1/16
0422/16
0651/1/16
0533/16B
0770/16B
0175/16
0166/16
0071/16B
0338/16B
0338/16
0059/1/16
0813/1/16
0207/16
0249/16
0201/16
0025/15
0242/15B
0630/15B
0207/1/15
0242/1/15
0022/15
0108/15
0196/15
0431/15
0630/1/15
0395/15
0507/15
0207/15
0207/15B
0199/15
0054/15
0229/14
0150/14B
0544/14B
0169/14
0544/1/14
0357/1/14
0400/14
0400/14B
0357/14B
0150/1/14
0400/1/14
0543/14
0157/14B
0157/3/14
0097/13
0764/13
0113/13
0615/13
0577/1/13
0717/13
0318/13
0228/13
0814/1/13
0265/13B
0814/13B
0660/13
0004/1/13
0610/13
0265/1/13
0097/1/13
0185/13
0753/13
0173/13
0091/12
0090/1/12
0487/2/12
0387/1/12
0508/12
0546/12
0791/1/12
0791/12B
0478/12
0016/12
0434/12
0300/12
0612/12
0692/12
0300/1/12
0670/12
0162/12
0253/12
0300/12B
0487/12B
0611/12
0513/12
0314/1/12
0746/12
0633/1/12
0576/1/12
0090/12B
0558/12
0606/1/11
0343/11B
0861/1/11
0060/11
0357/11
0114/11
0768/11
0623/2/11
0309/1/11
0571/1/11
0571/11
0525/11
0069/1/11
0153/11B
0216/11X
0877/11
0853/11
0861/11B
0324/11
0214/1/11
0161/1/11
0058/1/11
0142/11
0058/11B
0571/11B
0343/1/11
0038/11
0623/11B
0138/11
0345/1/11
0179/11
0800/2/11
0153/1/11
0342/1/11
0031/11
0037/11
0623/1/11
0088/11B
0216/11B
0088/1/11
0519/11
0305/11
0582/11
0004/1/10
0117/10B
0231/1/10
0647/1/10
0117/1/10
0662/10
0041/1/10
0534/1/10
0438/10
0005/1/10
0530/1/10
0242/10B
0231/10B
0005/10B
0530/4/10
0242/1/10
0155/1/10
0004/10B
0549/10
0534/10B
0456/10B
0155/10B
0693/10
0530/10
0811/10
0772/10
0488/10
0530/2/10
0786/10
0530/10B
0647/10B
0569/1/10
0631/10
0508/10
0441/09
0280/1/09
0274/09
0266/09
0277/1/09
0795/09B
0399/1/09
0280/09B
0173/1/09
0856/09
0180/1/09
0795/1/09
0182/09
0278/09B
0278/1/09
0369/09
0295/09
0281/09
0338/09
0007/09
0172/09
0683/09
0522/09
0277/09B
0048/09
0399/09B
0215/09
0173/09B
0349/08B
0525/08
0344/08B
0810/08
0999/1/08
0799/08
0012/08
0951/08
0643/08
0710/1/08
0147/08B
0848/1/08
0168/08
0778/1/08
0760/08
0710/08B
0168/1/08
0168/08B
0345/08B
0100/1/08
0349/1/08
0345/1/08
0349/2/08
0102/08B
0999/08B
0102/1/08
0656/08
0847/08
0147/1/08
0344/1/08
0555/2/07
0426/07
0028/1/07
0100/07
0558/07B
0207/07
0547/07
0359/07B
0359/1/07
0040/07B
0824/07
0061/1/07
0558/1/07
0604/1/07
0221/07
0419/07B
0512/1/07
0040/1/07
0534/07B
0508/07
0508/07B
0541/07B
0146/1/07
0865/07
0534/1/07
0555/07B
0419/1/07
0661/07
0637/07
0508/1/07
0720/07C
0604/07
0146/07B
0276/2/07
0276/1/07
0541/1/07
0795/07
0728/07
0275/07
0604/07B
0512/07B
0833/06B
0579/06B
0579/1/06
0153/1/06
0329/06
0303/1/06
0678/1/06
0622/06B
0572/06B
0329/2/06
0010/06
0246/1/06
0259/06
0054/06
0119/1/06
0551/06B
0258/1/06
0209/06B
0153/06B
0476/06
0833/1/06
0680/1/06
0868/06
0206/1/06
0209/06
0190/1/06
0071/1/06
0257/06B
0119/3/06
0696/1/06
0209/1/06
0680/06
0155/06
0303/06B
0551/1/06
0680/06B
0190/06B
0206/06B
0494/06
0246/06B
0020/1/06
0331/06B
0257/1/06
0119/06B
0299/06
0011/06
0398/06B
0020/06B
0329/06B
0141/06
0696/06B
0751/1/06
0398/1/06
0678/06B
0572/2/06
0871/06
0398/5/06
0485/06
0331/1/06
0252/05
0710/05
0829/1/05
0285/05
0286/1/05
0195/05B
0911/1/05
0438/1/05
0795/05
0033/05
0195/1/05
0710/1/05
0202/05
0438/05B
0052/1/05
0911/05B
0272/05
0783/05
0084/05
0286/05B
0163/1/05
0089/05
0271/05
0019/1/05
0136/1/05
0817/05
0631/05
0019/05B
0137/05
0710/05B
0829/05B
0052/05B
0654/05
0033/2/05
0942/05
0033/05B
0095/05
0136/05B
0269/04
0812/04B
0955/1/04
0173/04B
0994/04
0812/1/04
0950/04
0482/04B
0547/04B
0487/04B
0664/2/04
0270/04
0860/04
0734/04
0482/1/04
0838/04B
0664/04B
0955/04B
0691/04B
0955/2/04
0487/1/04
0821/04
0709/04
0613/04
0269/1/04
0269/04B
0574/03B
0715/03
0954/03B
Drucksache 877/11

... Zweitens soll künftig mehr Rechtssicherheit in der Frage herrschen, wie das EU-Beschaffungsrecht auf die Beziehungen von öffentlichen Einrichtungen untereinander anzuwenden ist. Um "öffentlichöffentliche Kooperation" handelt es sich, wenn öffentliche Einrichtungen wie etwa kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten. Dass die Parteien eines öffentlichen Beschaffungsvertrags den Status öffentlicher Einrichtungen besitzen, reicht allein nicht aus, um derartige Verträge von der Anwendung der EU-Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen auszunehmen, aber die reformierten Vorschriften legen in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eindeutig fest, in welchen Fällen derartige Verträge nicht dem EU-Beschaffungsrecht unterliegen. Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass die Anwendung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen nicht mit der Freiheit der Behörden kollidiert, selbst zu entscheiden, wie sie ihre öffentlichen Aufgaben organisieren und ausführen. Andere Vorschriften sollen hingegen dafür sorgen, dass öffentlichöffentliche Kooperationen den Wettbewerb mit privaten Wirtschaftsteilnehmern nicht verzerren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 853/11

... sgesetzes und soll beibehalten werden. Sofern in den zugrunde liegenden EU-Richtlinien Regelungen über Befugnisse von Behörden existieren, die nicht bereits im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 861/11 (Beschluss)

... , nach der ab 1. November 2014 die meisten einschlägigen EU-Richtlinien für Typgenehmigungen entfallen, auf denen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 142/11

... Die Lenkung öffentlicher Ausgaben hin zu energieeffizienten Produkten, Verkehrsformen, Gebäuden, Bau- und Dienstleistungen trägt zu niedrigeren Energiekosten für staatliche Stellen und zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis bei. Die Arbeit der Kommission im Bereich des umweltorientierten öffentlichen Auftragswesens hat dies durch die Entwicklung von Beschaffungskriterien unterstützt, die die Energieeffizienz berücksichtigen 17 . Außerdem müssen staatliche Einrichtungen, die den EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen unterliegen, bei der Beschaffung von Fahrzeugen 18 oder Bürogeräten bereits Energieeffizienzkriterien berücksichtigen19. Ab 2019 wird dies auch für neue Gebäude des20 öffentlichen Sektors gelten, die Niedrigstenergiegebäude sein müssen . Im Interesse einer umfassenderen Anwendung dieses Ansatzes schlägt die Kommission vor, dass hohe Energieeffizienzstandards systematisch gelten sollen, wenn staatliche Stellen Waren (z.B. IKT-Ausrüstung), Dienstleistungen (z.B. Energie) und Bauleistungen (z.B. Gebäudesanierung) beschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 343/1/11

... Die EU-Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets schreiben die Abwicklung eines Versorgerwechsels innerhalb einer Frist von 3 Wochen vor. Die Umsetzung der kurzen Wechselfristen ist elementar für eine Akzeptanz und Teilnahme der Verbraucher an den liberalisierten Energiemärkten. Eine hohe Wechselwilligkeit der Verbraucher ist die Grundlage für eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs. Bei einer Wechselmöglichkeit jeweils zum Monatsersten beträgt in Deutschland die Dauer eines Versorgerwechsels derzeit zwischen 8 bis 12 Wochen, in Einzelfällen auch wesentlich länger. Die von der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 38/11

... vorgesehen ist. Auch wenn ein solcher Mechanismus nicht für die Umsetzung aller EU-Richtlinien angemessen oder erforderlich wäre, machten die Besonderheiten der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/11




Mitteilung

1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft

2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen

3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen

4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung

4.1. Was wurde erreicht

4.2. Was bleibt zu tun

5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen

5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen

5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern

5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 138/11

... -Informationspflichten-Verordnung eine Evaluierung von Rechtsvorschriften über Informationspflichten durchgeführt. Der Evaluierungsbericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine Zusammenfassung von Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene nicht befürwortet werden kann. Denn auf Grund der auf europarechtlichen Vorgaben beruhenden, unterschiedlichen Adressatenkreise und Ausnahmebereiche könnte eine Vereinheitlichung von Informationspflichten nur unter Abweichung von dem Prinzip der 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien erreicht werden. Dies wäre aber eine Vereinheitlichung, die zu zusätzlichen Bürokratiekosten für die betroffenen Unternehmen führen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/11




Zu Ziffer 4 und 5 der Entschließung:

Zu Ziffer 6 der Entschließung:


 
 
 


Drucksache 179/11

... - Einbeziehung aller oder eines Teils der derzeit ausgenommenen Seeleute in den Geltungsbereich mehrerer arbeitsrechtlicher EU-Richtlinien oder Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus mit anderen Mitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 31/11

... Die Regionalpolitik hat durchgängig die Bereitstellung von Umweltinfrastrukturen für das Wasser- und Abfallmanagement kofinanziert und so den Regionen dabei geholfen, den strengen, in den EU-Richtlinien vorgegebenen Rahmen einzuhalten. Dadurch konnte außerdem die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und gleichzeitig zum Umweltschutz und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik

Tabelle

Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten

Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008

Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013

3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum

3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren

Zukunftsfähige europäische Städte

Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen

3.2. Säule II: Besser investieren

Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus

Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten

Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz

Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz

Bessere Governance

4. Fazit für die Politik

Anhang 1
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen

Anhang 2
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen


 
 
 


Drucksache 37/11

... Vom Grundsatz her sollen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen die von den Auftraggebern getätigten Beschaffungen regeln. Der Anwendungsbereich der EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen beschränkt sich allerdings nicht ausdrücklich auf Beschaffungen, die spezifische Bedürfnisse des Auftraggebers 14 abdecken. Dies hat eine Debatte über die Anwendbarkeit der Richtlinien in Situationen ausgelöst, in denen Behörden Vereinbarungen abschließen, die rechtsverbindliche Verpflichtungen für Zwecke einführen, die nicht mit ihrem eigenen Beschaffungsbedarf zusammenhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 519/11

... ) präzisiert, ohne den bisherigen Rechtsrahmen auszuweiten. Die den nach dieser Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen (z.B. Erhaltungssortenverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2107) zugrundeliegenden EU-Richtlinien (z.B. Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen, örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten (ABl. L 162 vom 21.6.2008, S. 13) enthalten unter anderem Vorgaben hinsichtlich der regionalen Herkunft des Saatgutes, der in den Verkehr zu bringenden Saatgutmengen und spezielle Aufzeichnungspflichten für Erzeuger solchen Saatgutes. Dem wird durch die Änderung Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngegesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 305/11

... Ein anderer Ansatz für eine weitergehende Überarbeitung der Urheberrechtsregelungen auf europäischer Ebene könnte die Entwicklung eines europäischen Urheberrechtskodex sein. Dieser könnte eine breit angelegte Kodifizierung des aktuellen Bestands an EU-Richtlinien im Bereich der Urheberrechte umfassen, um die Berechtigungen aufgrund des Urheberrechts und verwandter Regelungen auf EU-Ebene zu harmonisieren und zu konsolidieren. In diesem Kontext könnte auch geprüft werden, ob die derzeitigen Ausnahmen und Beschränkungen, die aufgrund der Richtlinie 2001/29/EG gewährt wurden21, auf EU-Ebene aktualisiert oder harmonisiert werden müssen. Ein Kodex könnte zur Klärung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen ausschließlichen Rechten der Rechteinhaber und dem Umfang der Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf diese Rechte beitragen. Die Kommission wird auch die Möglichkeit der Schaffung eines wahlweisen „einheitlichen” Urheberrechtstitels auf der Grundlage von Artikel 118 AEUV und seine möglichen Auswirkungen für Binnenmarkt, Rechteinhaber und Verbraucher untersuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 4/1/10

... Auch wenn diese Regelung nach Artikel 1 Nummer 2 der EG-Richtlinie 2008/117/EG optional zulässig ist und EU-Richtlinien nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

Zu Artikel 5 Nummer 2

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 11
Absatz 1 FeuerschStG

§ 11
Absatz 3 FeuerschStG

§ 11
Absatz 4 FeuerschStG

18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

§ 3
Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG

§ 6a
ZuInvG

§ 7
Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG


 
 
 


Drucksache 662/10

... (5) Änderungen der EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen vorgeschlagen, die die Nutzung elektronischer Verfahren bei der Beschaffung ermöglichen und die Einführung der für e-Procurement voraussichtlich nützlichen Techniken und Instrumente ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung dieser Methoden war zuvor im EU-Recht nicht vorgesehen. Daneben hat die Kommission neue Techniken und Instrumente (elektronische Versteigerungen, Dynamische Beschaffungssysteme) eingeführt, um den öffentlichen Auftraggebern eine umfassendere Nutzung der elektronischen Kommunikation im Interesse besserer Beschaffungsergebnisse zu ermöglichen. Diese Vorschläge wurden mit den geänderten Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen von 2004 verabschiedet und umgesetzt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 438/10

... aufgenommenen Bestimmungen über die Regulierung „Neuer Märkte“ (§ 3 Nr. 12b und 9a TKG) zu streichen7. Den Herausforderungen des Aufbaus von Netzen der nächsten Generation ist stattdessen auf Grundlage der nun umzusetzenden Vorgaben des EU-Richtlinienrahmens zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für Investitionsförderung Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 242/1/10

... . Diese beiden Gesetze haben zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien mit ähnlicher Zielrichtung, der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/10




1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV *

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV *

3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV *

4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV *

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV *

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV *

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV *

8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV *

9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV

10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV

11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV

12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV *

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV

15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV *

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV

18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV

19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV *

20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 5 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV

22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV *

23. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV *

24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV *

25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV *

26. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV *

27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV **

28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV *

29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV *

30. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV *

31. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFLtgV

32. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV

33. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 4/10 (Beschluss)

... –E für die Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2011 anstelle des Betrags von 50.000 Euro im Quartal einen Betrag von 100.000 Euro vorsieht, kann nicht mehr von einer hinnehmbaren geringfügigen Beeinträchtigung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung gesprochen werden. Auch wenn diese Regelung nach Artikel 1 Nummer 2 der EG-Richtlinie 2008/117/EG optional zulässig ist und EU-Richtlinien nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes


 
 
 


Drucksache 549/10

... 4.1. EU-Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/10




Mitteilung

1. Kontext

2. Aktuelle Herausforderungen

3. Ziele

4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente

4.1. EU-Richtlinien

4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung

4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer

4.5. ur-EMODnet

4.6. EU- und nationale Agenturen

4.7. Küstendaten

Tabelle

4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente

5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur

6. Steuerung des Prozesses

7. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 456/10 (Beschluss)

... VII zur Verfügung stehen. Des Weiteren können diese Daten auch für künftige Erhebungen zu epidemiologischen Studien zur Verbesserung der Prävention am Arbeitsplatz (z.B. für besser abgesicherte gesundheitsbasierte Grenzwerte) nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig werden durch eine zentrale Aufbewahrung die entsprechenden Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern nach den EU-Richtlinien 2004/37/EG und 2009/148/EG eindeutig umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV

§ 12
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV

Begründung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV

Zu a:

Zu b:

14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV

20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV

§ 2
Allgemeine Anforderungen

23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe u

25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV

29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV

30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV

1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt

2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten

3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV

4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln


 
 
 


Drucksache 530/10

... Ausgangspunkt für die Neuregelungen ist der derzeit auf EU-Ebene diskutierte Entwurf einer EU-Richtlinie unter dem Euratom-Vertrag zur Festlegung von Anforderungen zum Schutz vor Radioaktivität im Trinkwasser (Council Directive laying down requirements for the protection of the health of the general public with regard to radioactive substances in water intended for human consumption; Entwurf Stand: April 2008, im Folgenden: "EU-Richtlinienentwurf Radioaktivität im Trinkwasser"), durch welchen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.