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"EU-Staat"
Drucksache 637/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... Für den Gesundheitsbereich regelt die Richtlinie unter anderem, dass Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Weiterhin sieht die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer vor, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen.
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung (FNA: 2121-1)
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (FNA: 2121.1.6)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen (FNA: 2121-2)
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung (FNA: 2122-1)
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (FNA: 2122-1-8)
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes (FNA: 2122-5)
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (FNA: 2122-5-1)
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (FNA: 2122-5-2)
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (FNA: 2123-1)
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte (FNA: 2123-2)
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (FNA:2124-1-10) .
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten (FNA: 2124-8)
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten (FNA: 2124-8-2)
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes (FNA: 2124-12)
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (FNA: 2124-12-2)
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (FNA: 2124-1.3)
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (FNA: 2124-13-1)
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes (FNA: 2124-14)
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes (FNA: 2124-16)
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (FNA: 2124-16-1)
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes (FNA: 2124-17)
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (FNA: 2124-17-1)
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes (FNA: 2124-18)
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (FNA: 2124-18-1)
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes (FNA: 2124-19)
A. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (FNA: 2124-19-1)
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (FNA: 2124-20)
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (FNA: 2124-20-1)
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (FNA: 2124-20-2)
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes (FNA: 2124-21)
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (FNA: 2124-21-1)
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes (FNA: 2124-22)
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (FNA: 2124-22-1)
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes (FNA: 2124-23)
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (FNA: 2124-23-1)
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (FNA: 7830-1)
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (FNA: 7830-1-6)
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (FNA: 860-5)
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (FNA: 8230-25)
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (FNA: 8230-26)
Artikel 41 Inkrafttreten
Drucksache 792/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... /EG würde zudem gegen das dort verfasste Prinzip der Gegenseitigkeit verstoßen. Grundlage der EU-Anerkennungsrichtlinie ist das gegenseitige Vertrauen darin, dass berufliche Qualifikationen in den EU-Staaten in der Regel auf einem gleichwertigen Niveau erworben werden. Für Unterschiede sieht die Richtlinie
Drucksache 415/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... 16. Der Bundesrat kritisiert die faktische Übernahme der Schutzverantwortung, die bei subsidiärem Schutz mit der Verpflichtung zur Rückübernahme nach einer Ausweisung verbunden ist, da es dem zweiten EU-Staat zugemutet werden kann die Schutzgewährung selbständig zu prüfen. Eine Schutzübernahme sollte wegen der erheblichen Bedeutung einer eigenständigen Regelung überlassen werden zumal hier auch unterschiedliche Behörden zuständig sein können.
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... 6. begrüßt das Vorgehen vieler EU-Staaten, die den Entwicklungsländern die Schulden erlassen haben; äußert sich jedoch besorgt darüber, dass ein solcher Schuldenerlass die Zahlen der EU-Entwicklungshilfe 2006 künstlich um fast 30 % in die Höhe getrieben hat, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten im letzten Jahr 0,31 % des BIP an tatsächlicher Hilfe gezahlt und damit das gemeinsame Zwischenziel von 0,33 % verfehlt haben;
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 415/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... 9. Der Bundesrat kritisiert die faktische Übernahme der Schutzverantwortung, die bei subsidiärem Schutz mit der Verpflichtung zur Rückübernahme nach einer Ausweisung verbunden ist, da es dem zweiten EU-Staat zugemutet werden kann die Schutzgewährung selbständig zu prüfen. Eine Schutzübernahme sollte wegen der erheblichen Bedeutung einer eigenständigen Regelung überlassen werden zumal hier auch unterschiedliche Behörden zuständig sein können.
Drucksache 423/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) KOM (2007) 329 endg.; Ratsdok. 10959/07
... "2 von 2006 hob die Kommission hervor, dass das Altern nur eine der großen Herausforderungen ist, vor denen alle EU-Staaten heute stehen, und dass die neue Technik dabei helfen kann, die Kosten zu beherrschen, das Wohlbefinden und die aktive Teilnahme älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Ziele der überarbeiteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwirklichen.
Drucksache 910/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Anwendungen der Satellitennavigation KOM (2006) 769 endg.; Ratsdok. 16540/06
... 8. Der Bundesrat bedauert jedoch sehr, dass das Thema öffentlich Regulierte Dienste (PRS) nicht Gegenstand des Grünbuchs ist. Das Thema öffentlich regulierte Dienste gewinnt sowohl politisch als auch wirtschaftlich in Europa zunehmend an Bedeutung. Diesen Schluss legen auch jüngste Äußerungen von EU-Kommissar Barrot nahe. Andere EU-Staaten haben schon seit geraumer Zeit ein klares Bekenntnis zur sicherheitsrelevanten Nutzung von Galileo abgegeben und handeln entsprechend. Der Bundesrat befürchtet, dass Deutschland im Bereich PRS zusehends an politischem und wirtschaftlichem Einfluss verliert.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Fragen und Kapiteln
- Informationsmanagement
- Förderung von Applikations-Entwicklungen
- Zugang zu Europäischen Förderungen
Drucksache 820/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
... - Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland deutlich unter 0,5 Prozent liegen, wobei dabei noch nicht zwischen EU-Ausland und nicht EU-Ausland unterschieden wird. Im Bereich der Pflege ist die Mobilität noch geringer. Die Nutzung des Versorgungsangebots der Krankenhäuser durch Patienten aus anderen EU-Staaten, die gezielt zur geplanten Krankenhausbehandlung kommen, hat ebenfalls nur sehr geringen Umfang. Demgegenüber dürfte die Bereitschaft von Leistungserbringern, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten - sei es vorübergehend oder durch Niederlassung -, tendenziell etwas höher ausgeprägt sein.
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Wohlstandskrankheiten und chronische Krankheiten nehmen weltweit rapide zu, wobei die alarmierendsten Entwicklungen bei der Fettleibigkeit zu verzeichnen sind (in den EU-Staaten ein Anstieg von 10-40 % in den letzten zehn Jahren). Die HIV/AIDS-Epidemie hat weltweit den bisher höchsten Stand an Infektionen erreicht (39,4 Mio.) und der Anteil an neuen HIV-Infektionen hat sich in Europa seit 1996 mehr als verdoppelt. Im Zuge der anhaltenden Zunehmende Kontakte und weltweite Mobilität haben die Auswirkungen der Gesundheitsrisiken durch übertragbare Krankheiten wie Vogelgrippe und SARS verschärft. Ein weiteres neues Element ist der Bioterrorismus. In den Entwicklungsländern wurde das, was in letzter Zeit in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung gewonnen wurde, zunichte gemacht und die Ausbreitung wichtiger übertragbarer Krankheiten stellt eine ernste Bedrohung für ihre künftige Entwicklung dar. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine gesundheitsschädliche Umwelt jährlich für den Tod von über 5 Mio. Kindern weltweit verantwortlich.
Mitteilung
1. EIN Aktionsrahmen
2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen
2.1. Klimawandel und saubere Energien
2.2. Gesundheit
2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration
2.4. Management der natürlichen Ressourcen
2.5. Nachhaltiger Verkehr
2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung
3. Ergebnisse
3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen
3.2. Bessere Politikgestaltung
4. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung
3 Hauptziele
4 Umweltschutz
Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt
Wirtschaftlicher Wohlstand
Unserer internationalen Verantwortung nachkommen
Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte
Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
Offene und demokratische Gesellschaft
Einbeziehung der Bürger
Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner
politische Kohärenz und Governance
politische Integration
Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse
4 Vorsorgeprinzip
Den Verursacher haftbar machen
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
Allgemeines Ziel
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Allgemeine Ziele
Operationelle Ziele und Vorgaben
Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
- Politik anders gestalten.
Kohärentere Politik
Ausbau der Methode der offenen Koordinierung
Preise und Anreize richtig gestalten
Investition in Wissenschaft und Technologie
Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren
- Nicht nachhaltige Trends
Klimaänderung und saubere Energie
Öffentliche Gesundheit
Armut und soziale Ausgrenzung
Alterung der Gesellschaft
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Flächennutzung und Verkehr
Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung
- Einhegen der Globalisierung
- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene
- Entwicklungsfinanzierung
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
Drucksache 820/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
... - Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland deutlich unter 0,5 Prozent liegen, wobei dabei noch nicht zwischen EU-Ausland und nicht EU-Ausland unterschieden wird. Im Bereich der Pflege ist die Mobilität noch geringer. Die Nutzung des Versorgungsangebots der Krankenhäuser durch Patienten aus anderen EU-Staaten, die gezielt zur geplanten Krankenhausbehandlung kommen, hat ebenfalls nur sehr geringen Umfang. Demgegenüber dürfte die Bereitschaft von Leistungserbringern, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten - sei es vorübergehend oder durch Niederlassung -, tendenziell etwas höher ausgeprägt sein.
Drucksache 142/2/06
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HbeglG2006)
... 21 EU-Staaten, darunter alle deutschen EU-Anrainerstaaten (außer Dänemark), wenden auf Beherbergungsumsätze einen ermäßigten Umsatzsteuersatz an (Stand: 1. Juli 2005). So konkurrieren beispielsweise Polen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hoteldienstleistungen von 7 %, Tschechien mit 5 %, Frankreich mit 5,5 %, Niederlande mit 6 % sowie Österreich und Italien mit jeweils 10 % mit dem normalen Umsatzsteuersatz in Deutschland von 16 %, der ab 1. Januar 2007 sogar auf 19 % steigen soll. Dadurch verschlechtert sich die Wettbewerbssituation für das deutsche Beherbergungsgewerbe.
Drucksache 404/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... nur Konteninformationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Regelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentralamt entsprechende Konten- und Depotinformationen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit praktisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürften. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperationsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder - wie z.B. im Falle der Türkei - Sonderregelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezogene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden.
Drucksache 750/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union KOM (2006) 316 endg.; Ratsdok. 12147/06
... Das Forum zählt mehr als 50 europäische Mitgliedsorganisationen mit nationalen Mitgliedsverbänden in allen oder den meisten EU-Staaten. Organisationen, die nicht Mitglieder sind, aber dennoch Interesse an dem Forum haben, können sich in einer Datenbank von Organisationen registrieren lassen und werden dann regelmäßig über die Tätigkeit des Forums unterrichtet (Verteilung des Protokolls, Konsultation usw.).
Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union
1. Hintergrund
2. Der Begriff Zivilgesellschaft”
3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge
4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung
5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung
6. Weiteres Vorgehen Optionen
6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft
6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze
7. Schlussfolgerung
Anhang Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft
1. Konsultation im Internet
2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich
3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO
4. Kombination von zweistufigen Foren
4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum
4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft
Drucksache 89/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts von Anhang XI KOM (2006) 7 endg.; Ratsdok. 5672/06
... Für Personen, die eine Rente aus einem anderen EU-Staat beziehen oder in einem anderen EU-Staat pflichtversichert sind, soll dies nicht gelten. Es stellt sich daher die Frage, ob dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und damit verfassungs- und europarechtswidrigen Ungleichbehandlung führt.
Drucksache 542/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Wenn die Einführung des § 27 Abs. 8 KStG-E schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor der geplanten Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlagen in den EU-Staaten für erforderlich gehalten wird, sollte für die Umsetzung dieser Regelung daher das Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich zuständig sein.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Begründung
Zu Artikel 3
§ 37 Abs. 3
§ 37 Abs. 4
§ 37 Abs. 5
§ 37 Abs. 6
§ 37 Abs. 7
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 542/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Wenn die Einführung des § 27 Abs. 8 KStG-E schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor der geplanten Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlagen in den EU-Staaten für erforderlich gehalten wird, sollte für die Umsetzung dieser Regelung daher das Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich zuständig sein.
1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 351/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses oder, wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3
1. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3
2. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
3. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2
4. Zu § 66 Abs. 1
5. Eine solche Regelung verhindert gleichzeitig, dass Antragsteller oder Antragstellerinnen doppelt oder mehrfach Beantragungen vornehmen.
6. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote
Drucksache 535/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen KOM (2006) 402 endg.; Ratsdok. 11881/06
... 5. Die Auffassung der Kommission, klare und transparente EU-Regeln für die legale Zuwanderung dürften die illegale Einwanderung dadurch mindern, dass sie denjenigen eine Perspektive bieten, die sich andernfalls zur illegalen Migration entschließen würden, ist im Übrigen spekulativ. Sie übersieht, dass solche Regeln angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Gemeinschaft allenfalls einen ganz geringen Anteil der potentiell zuwanderungswilligen Drittstaatsangehörigen erfassen könnten. Der verbleibende ganz überwiegende Teil wird sich durch die für ihn nicht einmal theoretisch bestehende Möglichkeit einer legalen Einwanderung nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen, sondern weiterhin nach Mitteln und Wegen suchen, um letztlich doch noch in die Gemeinschaft zu gelangen. Die Überlegungen der Kommission vernachlässigen zudem die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchstspezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen.
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... a) aus EU-Staat, d.h. aus dem gesamten Bereich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Drucksache 5/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 5. Die Auffassung der Kommission, die Zuwanderung weiterer drittstaatsangehöriger Ausländer werde von elementarer Bedeutung für die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitskräftebedarfs sein und daher wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum gewährleisten, ist spekulativ. Sie vernachlässigt insbesondere die Möglichkeiten der erforderlichen Mobilisierung des EU-heimischen Arbeitskräftepotentials, insbesondere auch mit Blick auf die Beitritts- und Kandidatenstaaten und auf die anstehende völlige Arbeitnehmerfreizügigkeit, und verdrängt die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen. Beleg hierfür ist der weit überproportionale Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Zahl der Erwerbslosen.
Drucksache 381/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU im Jahr 2005
... 20. ist erfreut darüber, dass mit dem Wechsel zwischen einem AKP-Staat und dem EU-Mitgliedstaat, der jeweils den Ratsvorsitz der Europäischen Union innehat, nunmehr eine echte Gleichwertigkeit der Tagungen in den AKP- und den EU-Staaten erreicht ist;
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Artikel 2 Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 14e Aussetzung
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Vergütungssystem
2. Privatkopie
3. Sonstige Schranken
4. Unbekannte Nutzungsarten
5. § 20b Kabelweitersendung
6. § 87 Abs. 5
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
2 Allgemein:
Zu § 54
Zu § 54a
Zu § 54b
Zu § 54c
Zu § 54d
Zu § 54e
Zu § 54f
Zu § 54g
Zu § 54h
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 5/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 5. Die Auffassung der Kommission, die Zuwanderung weiterer drittstaatsangehöriger Ausländer werde von elementarer Bedeutung für die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitskräftebedarfs sein und daher wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum gewährleisten, ist spekulativ. Sie vernachlässigt insbesondere die Möglichkeiten der erforderlichen Mobilisierung des EU-heimischen Arbeitskräftepotentials, insbesondere auch mit Blick auf die Beitritts- und Kandidatenstaaten und auf die anstehende völlige Arbeitnehmerfreizügigkeit, und verdrängt die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen. Beleg hierfür ist der weit überproportionale Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Zahl der Erwerbslosen.
Drucksache 398/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
... Damit wird ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler im Vergleich zu Händlern anderer EU-Staaten vermieden. Gleichzeitig werden die strengen Anforderungen der EU-Richtlinie für Ware, die für den europäischen Binnenmarkt bestimmt ist, eingehalten.
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 AMWHV
2. Zu Artikel 1 § 2 AMWHV
3. Zu Begriffsdefinitionen
3 4.
5. Mit der Verordnung sollen Regelungen geschaffen werden,
Anlage Änderungen der Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMWHV
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AMWHV
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a - neu - AMWHV
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 5 - neu - und § 26 Abs. 3 AMWHV
6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 AMWHV
7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 5 AMWHV
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 AMWHV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 AMWHV
10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6 AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 AMWHV
12. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 5 - neu - AMWHV
13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 6 Satz 2 AMWHV
14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AMWHV
15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 6 Satz 5 AMWHV
16. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz AMWHV
17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AMWHV
19. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Satz 6 und 7 - neu -, Abs. 3 - neu - AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
20. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 AMWHV
21. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 4 Satz 3 - neu - und § 26 Abs. 1 Satz 1 AMWHV
22. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 4 Satz 5 - neu - und Abs. 5 Satz 3 - neu - AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 10 Satz 1 bis 3 AMWHV
24. Zu Artikel 1 §§ 32 und 33 AMWHV
Drucksache 552/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... 2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen
§ 3 Anerkennung von Vereinigungen
§ 4 Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 5 Übergangsvorschrift
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2003/35/EG
2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 404/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 2 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... nur Konteninformationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Regelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentralamt entsprechende Konten- und Depotinformationen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit praktisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürften. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperationsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder - wie z.B. im Falle der Türkei - Sonderregelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezogene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden.
Drucksache 89/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts von Anhang XI KOM (2006) 7 endg.; Ratsdok. 5672/06
... Für Personen, die eine Rente aus einem anderen EU-Staat beziehen oder in einem anderen EU-Staat pflichtversichert sind, soll dies nicht gelten. Es stellt sich daher die Frage, ob dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und damit verfassungs- und europarechtswidrigen Ungleichbehandlung führt.
Drucksache 535/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen KOM (2006) 402 endg.; Ratsdok. 11881/06
... 5. Die Auffassung der Kommission, klare und transparente EU-Regeln für die legale Zuwanderung dürften die illegale Einwanderung dadurch mindern, dass sie denjenigen eine Perspektive bieten, die sich andernfalls zur illegalen Migration entschließen würden, ist im Übrigen spekulativ. Sie übersieht, dass solche Regeln angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Gemeinschaft allenfalls einen ganz geringen Anteil der potentiell zuwanderungswilligen Drittstaatsangehörigen erfassen könnten. Der verbleibende ganz überwiegende Teil wird sich durch die für ihn nicht einmal theoretisch bestehende Möglichkeit einer legalen Einwanderung nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen, sondern weiterhin nach Mitteln und Wegen suchen, um letztlich doch noch in die Gemeinschaft zu gelangen. Die Überlegungen der Kommission vernachlässigen zudem die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchstspezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen.
Drucksache 398/5/06
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Punkt 47 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
... Damit wird ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler im Vergleich zu Händlern anderer EU-Staaten vermieden. Gleichzeitig werden die strengen Anforderungen der EU-Richtlinie für Ware, die für den europäischen Binnenmarkt bestimmt ist, eingehalten.
Drucksache 351/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses oder, wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3
Anlage Änderungen der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
1. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
2. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2
3. Zu § 66 Abs. 1
4. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote
Drucksache 352/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007 bis 2013
... 31. Der Bundesrat ist zudem mit der Bundesregierung der Auffassung, dass neben den sich länger als drei Jahre im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhältigen Drittstaatsangehörigen auch EU-Staatsangehörige sowie Spätaussiedler stärker berücksichtigt werden können sollten.
Drucksache 37/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse EU - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
... 9. sowie die mangelnde Qualifikation der bisher nach Deutschland und in die EU zugewanderten Drittstaatenangehörigen im Hinblick auf den höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten.
Drucksache 412/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Neunte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... werden in mehrfacher Hinsicht als problematisch angesehen. So bestehen erhebliche Schwierigkeiten, geeignete Nebenbestimmungen zu formulieren, die je nach Art und Schwere der Verstöße ein abgestuftes Handeln ermöglichen würden. Ein Entzug der Genehmigung als das härteste aller denkbaren Mittel wäre aber in der Regel nicht zu vertreten, so dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu wahren wäre. Hinzu kommt, dass Eingriffe im Genehmigungsbereich gegenüber Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten auf Grund der bilateralen Luftverkehrsabkommen in der Regel erst nach Durchführung eines zeitraubenden förmlichen Konsultationsverfahrens mit der jeweiligen Regierung vorgenommen werden können und häufig das Risiko von entsprechenden Maßnahmen gegen deutsche Unternehmen im Heimatland des betreffenden Unternehmens in sich bergen. Die Verhängung von genehmigungsrechtlichen Sanktionen gegenüber Luftfahrtunternehmen aus EU-Staaten ist auch nicht frei von rechtlichen Bedenken. Einschränkungen der auf Grund von EG-Recht erteilten Genehmigungen sind nur im Rahmen der durch die jeweilige Verordnung gesetzten Grenzen zulässig. Anwendbar sind hier die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen und die Verordnung (EWG) Nr.2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs. Die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 lässt gern. Artikel 6 Abs. 1 das Aussetzen oder den Widerruf der den Luftfahrtunternehmen erteilten Betriebsgenehmigung bei "schwerwiegendem standeswidrigen Verhalten" der Personen, "die auf Dauer die tatsächliche Leitung der Geschäfte des Unternehmens übernehmen" zu. Schwerwiegendes standeswidrige Verhalten ist der Unzuverlässigkeit der für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Personen im Sinne des § 20 Abs. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 8 Abs. 2 Nr.3
3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:
§ 63d Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen
4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts
5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts
6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich
§ 101 Anwendungsbereich
7. Die bisherige Überschrift
8. § 102 wird wie folgt geändert:
9. § 102a wird wie folgt gefasst:
§ 102a Anzeigepflicht
10. § 102b wird aufgehoben.
11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers
12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.
13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:
14. § 104 wird wie folgt gefasst:
§ 104 Versicherung für Güterschäden
15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften
17. § 106 wird wie folgt geändert:
18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:
§ 106a Selbstbehalt
19. § 108 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Die Verordnung EG Nr.261/2004
2. Die Verordnung EG Nr.261/2004
3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004
3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen
3.2. Verstöße gegen die Verordnung
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Auch Familienbetriebe sind inzwischen auf internationalen Märkten tätig und unterhalten Niederlassungen, Betriebsstätten oder Tochterunternehmen in anderen Ländern. Die Erleichterungen bei der deutschen Erbschaftsteuer gelten bisher in der Regel nur für Inlandsvermögen. Dies widerspricht dem Diskriminierungsverbot nach dem EU-Vertrag, da sie Erwerber schlechter stellen, wenn der Rechtsvorgänger in Unternehmen in anderen EU-Staaten statt in Deutschland investiert hat. Die bestehende Diskriminierung wird durch die vorgeschlagene Regelung aufgehoben. Die erweiterte Nachweispflicht nach Satz 3 rührt aus dem Umstand her, dass deutsche Finanzbehörden nicht selbst in anderen Staaten Sachverhalte ermitteln können. Die Verlagerung der Beweislast auf den Steuerpflichtigen trägt diesem Umstand Rechnung und stellt insoweit auch keine Diskriminierung für Investitionen in anderen EU-Staaten dar.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 554/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Energieeffizienz oder "Weniger ist mehr" KOM (2005) 265 endg.; Ratsdok. 10368/05
... Rat und Parlament haben in Artikel 3 der Gebäuderichtlinie bestimmt, dass die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene selbst festgelegt werden soll. Die Kommission hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem die Gebäuderichtlinie nicht in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt ist, keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Standards auf freiwilliger Basis nicht eingehalten werden. Eine Diskussion über die Vorgabe rechtsverbindlicher Standards für den Fall, dass die zur freiwilligen Anwendung empfohlenen Standards nicht eingehalten werden, hält der Bundesrat für nicht sachgerecht und lehnt sie deshalb ab.
20. Haltung zur Mobilität
21. Verhältnis der Verkehrsträger
22. Ökonomische Effizienz
23. Individuelle Handlungsfreiheit
24. Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen Frage 11
25. Gebührenerhebung Frage 21
Drucksache 1/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses, oder wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 BApO
Begründung
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 11 Abs. 1 - neu - bis 3 - neu - BApO , Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 2 - neu - BApO und Nr. 02 - neu - § 3 - neu - BApO
§ 11 Erlaubniserteilung
Begründung
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 12 Abs. 2 bis 4 - neu - BApO
Begründung
4. Prüfbitte
Begründung
Drucksache 362/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Entscheidend ist daher eine sofortige Umsetzung einer entschlossenen Missbrauchsbekämpfung. Verstärkte Kontrollen zur Durchsetzung des Rechts bzw. eine Verwaltungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern müssen dem Lohn - und Sozialdumping durch Niedriglohnarbeiter insbesondere aus den neuen EU-Staaten entgegenwirken. Eine erfolgreiche Verfolgung der Hinterziehung von Steuern/Abgaben durch die Zollverwaltung ist ebenso erforderlich wie eine effektive Einhaltung der bestehenden Regelungen des
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Der zunehmende globale Wettbewerb in der Pharmaindustrie sowie die wachsende europäische Zusammenarbeit machen es erforderlich, für die Arzneimittelzulassung in Deutschland Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit denen anderer EU-Staaten vergleichbar sind. Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Arzneimittelzulassung ein effektives und auf hohem Wissenschaftsniveau stehendes Zulassungsmanagement sicherzustellen und die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der im Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) zu stärken. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch ein flexibles an internationalen Standards ausgerichtetes Leitungsmanagement auszeichnet, das schnelle und qualifizierte Entscheidungen ermöglicht. An die Stelle einer Bundesoberbehörde tritt eine im Rahmen der Vorgaben und Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weitgehend eigenverantwortlich und nach ökonomischen Grundsätzen geführte Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur. Sie wird als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, die von einem zweiköpfigen Vorstand geleitet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 554/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Energieeffizienz oder "Weniger ist mehr" KOM (2005) 265 endg.; Ratsdok. 10368/05
... 17. Vorgabe rechtsverbindlicher Standards, falls die Anwendung der von der Kommission als Instrument zur Festlegung materieller Anforderungen zu künftig zur Verfügung gestellten 30 Berechnungs-Standards auf freiwilliger Basis scheitern sollte Rat und Parlament haben in Artikel 3 der Gebäuderichtlinie bestimmt, dass die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene selbst festgelegt werden soll. Die Kommission hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem die Gebäuderichtlinie nicht in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt ist, keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Standards auf freiwilliger Basis nicht eingehalten werden. Eine Diskussion über die Vorgabe rechtsverbindlicher Standards für den Fall, dass die zur freiwilligen Anwendung empfohlenen Standards nicht eingehalten werden, hält der Bundesrat für nicht sachgerecht und lehnt sie deshalb ab.
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... Allgemeines Ziel der EU-Gesundheits - und Verbraucherschutzpolitik ist es, die Lebensqualität der EU-Bürger zu verbessern, was ihre Gesundheit und ihre Interessen als Verbraucher betrifft. Dies wird dazu beitragen, die Bürger Europas gesünder, sicherer und zuversichtlicher zu machen, die Voraussetzungen für wirtschaftliche und soziale Integration zu schaffen und damit der EU-Staatsbürgerschaft einen Sinn zu verleihen. Was die Gesundheit angeht, werden die Fortschritte in Richtung auf dieses Ziel mit dem Strukturindikator für gesunde Lebensjahre gemessen.
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
Drucksache 580/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und den Auswirkungen des industriellen Wandlungsprozesses auf die Politik und die Rolle der KMU
... 21. unterstreicht die Kernaussage der Kommission, wonach die Regulierung vereinfacht werden muss, um die immer noch geringe Wettbewerbsfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten zu erhalten, und vertritt die Auffassung, dass dieser Ruf nach einer Lockerung der gesetzlichen Auflagen für alle EU-Staaten gelten sollte, wenn die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und ein reales Beschäftigungswachstum sichergestellt werden sollen;
Festlegung von Zielen für die europäische Industriepolitik
Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen der europäischen Industriepolitik
Eine Methode und ein ordnungspolitischer Rahmen für unsere Ziele im Bereich der Industriepolitik
Instrumente zur Unterstützung der europäischen Industrie
Drucksache 911/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags primär dafür einzusetzen, dass nur der Lastschriftverkehr (wegen der SEPA-Lastschrift, Single European Payments Area) durch die Richtlinie geregelt wird und die übrigen Regelungsinhalte nicht weiterverfolgt werden, da hierfür kein tatsächlicher Bedarf erkennbar ist. Vielmehr würden durch die vorgesehene Regelungsdichte sehr hohe Kosten in den Volkswirtschaften der EU-Staaten, insbesondere in der Kredit- und Finanzwirtschaft für die bereitzustellende Technologie und den organisatorischen und administrativen Aufwand insgesamt entstehen, die zum Teil an die Kunden weitergegeben würden.
Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Titel II - Zahlungsdienstleister
Zu Artikel 23
Zu Titel III - Informationspflichten
Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 24
Zu Artikel 41
Zu Artikel 50
Zu Artikel 52
Zu Artikel 60
Zu Artikel 65
Drucksache 275/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) KOM (2005) 121 endg.; Ratsdok. 8081/05
... 25. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der EU, die Forschung in Umwelttechnologien stärker zu unterstützen an, dennoch fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen für eine ausgewogene Förderung von allen Technologien auszusprechen. Deutschland trägt im Vergleich mit den anderen EU-Staaten die größte Last der Reduzierung von CO
Drucksache 362/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Entscheidend ist daher eine sofortige Umsetzung einer entschlossenen Missbrauchsbekämpfung. Verstärkte Kontrollen zur Durchsetzung des Rechts bzw. eine Verwaltungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern müssen dem Lohn - und Sozialdumping durch Niedriglohnarbeiter insbesondere aus den neuen EU-Staaten entgegenwirken. Eine erfolgreiche Verfolgung der Hinterziehung von Steuern/Abgaben durch die Zollverwaltung ist ebenso erforderlich wie eine effektive Einhaltung der bestehenden Regelungen des
Drucksache 361/2/05
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45 /EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe
... sicherheit dienen oder entsprechend ausgebaut werden. Insofern könnte dieses vorhandene System der Marktüberwachung für chemikalienbezogene Überwachungsaufgaben mitgenutzt oder entsprechend erweitert werden. Der Erfolg der Europäischen Chemikalienverordnung und letztlich auch der Lissabon-Strategie steht und fällt mit einer glaubwürdigen Kontrolle und Durchsetzung, insbesondere gegenüber Nicht-EU-Staaten.
1. Die Registrierung
2. Erzeugnishersteller
3. Der Grundsatz
4. Der Tierschutz
5. Die Europäische Chemikalienagentur
6. Wettbewerbsverzerrungen
7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit
Anlage Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung
Drucksache 911/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags primär dafür einzusetzen, dass nur der Lastschriftverkehr (wegen der SEPA-Lastschrift, Single European Payments Area) durch die Richtlinie geregelt wird und die übrigen Regelungsinhalte nicht weiterverfolgt werden da hierfür kein tatsächlicher Bedarf erkennbar ist. Vielmehr würden durch die vorgesehene Regelungsdichte sehr hohe Kosten in den Volkswirtschaften der EU-Staaten, insbesondere in der Kredit- und Finanzwirtschaft für die bereitzustellende Technologie und den organisatorischen und administrativen Aufwand insgesamt entstehen, die zum Teil an die Kunden weitergegeben würden.
Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie
Zu Titel II - Zahlungsdienstleister
Zu Artikel 23
Zu Titel III - Informationspflichten
Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 24
Zu Artikel 41
Zu Artikel 50
Zu Artikel 52
Zu Artikel 60
Zu Artikel 65
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... In diesem Zusammenhang sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 5. November 2002 in den so genannten „Open Skies“-Rechtssachen von Bedeutung7. Diese Urteile waren der Ausgangspunkt für eine umfassende Reform der Außenbeziehungen der EU im Luftverkehrsbereich. Im Zuge dieser Reform wurden bereits über 200 Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten geändert, um die Möglichkeit der Besteuerung von Treibstoff für EU- und Nicht-EU-Luftverkehrsunternehmen auf einer einheitlichen Grundlage zu schaffen. Dieser Prozess muss und wird fortgesetzt werden, was natürlich Zeit in Anspruch nimmt. In Anbetracht dieser für die Luftfahrt einzigartigen Ausprägung, kann die breitere Anwendung von Energiesteuern in der Luftfahrt kurz- und mittelfristig nicht als zentrale Säule einer Strategie gegen den Einfluss der Luftfahrt auf den Klimawandel dienen. Sie ist daher im gegenwärtigen Zusammenhang nicht weiter bewertet worden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 79/05
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
der Bundesregierung
Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die
Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV)
in Lebenspartnerschaftssachen angewendet werden; für Entscheidungen aus EU-Staaten besteht
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 18. DA-ÄndVwV
2 I.
1. In § 22 Abs. 3
2. In § 32 Abs. 3 Satz 3, § 276 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4, § 285 Abs. 6 Satz 3 und § 301 Abs. 2 Satz 3
3. In § 49 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2
4. In § 63 Abs. 2 Satz 1
5. § 87
6. § 91a Abs. 2 Satz 2
7. § 101
8. In § 120 Abs. 2
9. § 139
10. § 141
11. Dem § 142 Abs. 2
12. § 147 Abs. 2 und 3
13. § 158
14. § 159
15. § 159a
16. § 182 Abs. 1 Nr. 4
17. § 190 Abs. 3 Satz 2
18. In § 215 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 2 Satz 2 und § 369 Abs. 1 Satz 1
19. § 233
20. § 237 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und § 239 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a
21. § 240c
22. § 261a Abs. 1 und 2
23. In § 265 Abs. 2 Nr. 1
24. In § 266
25. In § 285 Abs. 2
26. § 293
27. In § 297 Abs. 4 Satz 1 und § 298 Abs. 2 Satz 1
28. § 299
29. In § 300 Abs. 1 Satz 3
30. In § 301 Abs. 1 Satz 3
31. § 302
32. In § 324 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
33. § 339
34. In § 367 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
35. Nach § 370a
36. In § 372 Abs. 1
37. § 379
38. § 380a
39. In § 383 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3
40. In § 401 Abs. 5
2 II.
Begründung
Der Inhalt der 18. DA-ÄndVwV wird weitgehend von Rechtsänderungen bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf das Personenstandswesen auswirken; zu nennen sind insbesondere
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 20
Zu Nummer 22
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 40
Drucksache 765/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Einrichtung eines Verfahrens zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen KOM (2005) 480 endg.; Ratsdok. 13215/05
... - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Verhandlungen gegenüber der Kommission auf eine Präzisierung dahin gehend hinzuwirken, dass von der Mitteilungspflicht gemäß Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a nur solche Entwürfe erfasst werden, die einen asyl- oder einwanderungsspezifischen Bezug haben. Tatsächlich kann nahezu jede verwaltungs- und/oder gesetzgeberische Maßnahme - z.B. auf dem Gebiet der sozialen Unterstützungsleistungen - Migrationsbewegungen zwischen EU-Staaten auslösen. Die derzeit vorgeschlagene Formulierung könnte zur Folge haben, dass die Mitteilungspflichten nicht sachgerecht ein- und abgegrenzt werden können.
Drucksache 729/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 443 endg.; Ratsdok. 12729/05
... Wissens- und Erfahrungsaustausch durch transnationale gegenseitige Entsendung von Forschungspersonal zwischen ausgewählten Zentren in den förderfähigen Regionen und einer oder mehreren Partnerorganisationen in einem anderen EU-Staat, mit der Verpflichtung des von den ausgewählten Zentren in den förderfähigen Gebieten entsandten Personals zur Rückkehr.
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
3 Einleitung
Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik
• Fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie
• Koordinierung der Forschungspolitik, einschließlich grenzüberschreitender Initiativen der Zusammenarbeit, die auf der nationalen oder regionalen Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden.
Ethische Aspekte
1. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN
4 Ziel
4 Ansatz
4 Maßnahmen
1.1. Vorhandene Forschungsinfrastrukturen
1.1.1. Grenzüberschreitender Zugang
1.1.2. Integrationsmaßnahmen
1.1.3. Elektronische Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen IKT
1.2. Neue Forschungsinfrastrukturen
1.2.1. Design-Studien für neue Infrastrukturen
1.2.2. Unterstützung für den Aufbau neuer Infrastrukturen
Phase 1: Unterstützung der Sondierungsphase:
Phase 2: Unterstützung der Aufbauphase:
1.3. Unterstützungsmaßnahmen, auch für neue Erfordernisse
2. Forschung zugunsten von KMU
4 Ziele
4 Ansatz
4 Maßnahmen
Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen
Gemeinsame Merkmale der Förderformen
3. WISSENSORIENTIERTE Regionen
4 Ziele
4 Ansatz
4 Maßnahmen
4. FORSCHUNGSPOTENZIAL
4 Ziel
4 Ansatz
4 Maßnahmen
5. WISSENSCHAFT und Gesellschaft
4 Ziel
4 Ansatz
Ziel des gewählten Ansatzes ist es:
Die Rolle der Hochschulen im Wandel
Junge Menschen und Wissenschaft
Dritte Handlungsschiene: Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft
6. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit
4 Ziel
4 Ansatz
4 Maßnahmen
• Regionale Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit
• Stärkung und Ausbau der Partnerschaften für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit, einschließlich struktureller Maßnahmen und Netze
• Unterstützung der Koordinierung nationaler Strategien und Maßnahmen für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis
Anhang IV Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens
• Initiative für forschungsintensive KMU auf der Grundlage von Artikel 169
Drucksache 578/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa
... 48. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der effektiven Beteiligung nationaler Minderheiten am öffentlichen Leben gemäß Artikel 15 des FCNM sowie gemäß der Lund-Empfehlungen auf die Gemeinschaften auf ihrem Gebiet lebender Staatenloser als Schlüssel zu ihrer Integration anzuwenden und das Einbürgerungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die EU-Staatsbürgerschaft der Mehrheit derjenigen zu gewähren, die sie noch nicht besitzen;
Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz
Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Gemeinschaft der Roma
Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer
Sprachliche Minderheiten
Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben
Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose
Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen
Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen
Drucksache 339/1/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz
Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa und Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union
... Der Verfassungsvertrag für Europa bietet den geeigneten Rahmen für die weitere Entwicklung der EU. Die Ausfüllung dieses Rahmens erfolgt durch die Entscheidungen der Organe und Institutionen unter Mitwirkung der EU-Staaten und ihrer Regionen.
Drucksache 163/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
... Für Retailkredite an kleinere und mittlere Unternehmen gilt im Standardansatz und im IRB-Basisansatz eine Erleichterung bei der Eigenkapitalunterlegung. Im Standardansatz ist hierfür jedoch Voraussetzung, dass die Aufsichtsbehörden eine ausreichende Granularität feststellen. Obwohl die ursprünglich vorgesehene 0,2 %-Grenze nicht mehr explizit erwähnt ist, wird dennoch auf die Notwendigkeit einer breiten Risikostreuung hingewiesen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen in einzelnen EU-Staaten hinsichtlich der Erreichung einer breit gestreuten Portfoliodiversifikation ist zu befürchten, dass eine restriktive Grenze doch noch aufgenommen wird. Es sollte deshalb im EU-Richtlinienpapier explizit festgehalten werden, dass Vorschriften hinsichtlich der Granularität zu keinen Wettbewerbsbenachteiligungen für kleinere Banken führen dürfen. Mittelstandsfinanzierungen könnten für kleinere Banken ansonsten erheblich erschwert werden.
1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten
2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89
3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken
4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV
5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten
6. Keine überzogenen Risikogewichte
7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen
8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.
9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz
10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften
11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien
12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie
13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie
14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2
15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b
16. Prozyklische Effekte von Basel II
17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute
18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator
19. Übergangsregelungen
20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko
21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie
22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4
23. Offenlegungsanforderungen
24. Komitologie
25. Änderung von Vorschriften für Großkredite
Drucksache 1/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses, oder wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3
Drucksache 37/05 (Beschluss)
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
KOM (2004) 811 endg.; Ratsdok. 5436/05
... 6. Zudem geht das Grünbuch von einem (nicht existierenden) einheitlichen EU-Arbeitsmarkt aus, trägt den mit der angestrebten verstärkten Zuwanderung verbundenen Problemen nicht angemessen Rechnung und vernachlässigt die Möglichkeiten der Mobilisierung des EU-heimischen Arbeitskräftepotenzials, insbesondere auch mit Blick auf die Beitrittsstaaten sowie die mangelnde Qualifikation der bisher nach Deutschland und in die EU zugewanderten Drittstaatenangehörigen im Hinblick auf den höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten. Gerade Deutschland liegt mit einer allgemeinen Frauen-Erwerbsquote von rund 43 %, in der Altersgruppe der 60 bis 65-jährigen Frauen sogar nur 17 %, und einer Erwerbsquote der Männer in der Altersgruppe der 60 bis 65-jährigen von 35 % im europäischen Vergleich deutlich zurück. Der Bundesrat lehnt zudem das politische Vorverständnis ab, dass die illegale Zuwanderung ohne europarechtliche Regelungen zur Wirtschaftsmigration ansteigt.
Drucksache 873/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2005) 607 endg.; Ratsdok. 15127/05
... - Berichterstattung und Rücksprache über Vorbereitungen für die nächste Phase, insbesondere hinsichtlich der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten und der Pläne zur Unterstützung anderer EU-Staatsangehöriger in Drittländern, einschließlich Schutzmaßnahmen vor Ort und Repatriierung.
1. Kontext und ZIEL der Mitteilung
2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie
3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen
3.1. Planung und Koordination
3.2. Überwachung und Bewertung
3.3. Prävention und Eindämmung
3.4. Kapazität des Gesundheitssystems
3.5. Kommunikation
Kommunikation mit der Bevölkerung
Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden
4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen
Planung und Koordination
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
6 Kommunikation
4.1.1. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.2. ECDC
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.3. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;
4.1.4. Kommission
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.5. ECDC
Monitoring und Bewertung
Interventionen des Public-Health-Bereichs
4.1.6. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.7. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.8. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Kommunikation
4.1.9. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.10. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
4.1.11. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
6 Kommunikation
4.1.12. Mitgliedstaaten
4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Neue Pandemiephasen der WHO20
Anhang 2 Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza
Anhang 3 Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen
Drucksache 89/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen
... Der o.g. Leitfaden sieht eine Genehmigungspflicht für die Ein- und Ausfuhr bestimmter hochradioaktiver Strahlenquellen aUS Nicht-EU-Staaten bzw. in Nicht-EU-Staaten vor. Diese Genehmigungspflicht ist für umschlossene radioaktüve Strahlenquellen vorgesehen, deren Aktivität der Kategorie 1 oder 2 des "Code of Conduct on the Safety an Security of Radioactive Sources zuzuordnen ist. Die Aktivitätswerte der Kategorie 2 entsprechen im wesentlichen den A1-Werten der Tabelle 2:2.7:7.2.1 der Anlage zur 15. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen vom 15. Juni 2001 (BGBl. II Nr. 20 S. 654), getrennter Anlagenband zum Bundesgesetzblatt Teil 11 Nr. 20 S. 2-95ff, d.h. dem 100-fachen der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3a (vgl. Begründung zu Nr. 21). Auf Grund des Artikels 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Gender -Mainstreaming
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4 Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
1. Kosten für die Wirtschaft
2. Allgemeine Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 275/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) KOM (2005) 121 endg.; Ratsdok. 8081/05
... 17. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der EU, die Forschung in Umwelt-technologien stärker zu unterstützen an, dennoch fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen für eine ausgewogene Förderung von allen Technologien auszusprechen. Deutschland trägt im Vergleich mit den anderen EU-Staaten die größte Last der Reduzierung von CO
Drucksache 850/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Erklärung des Europäischen Parlaments zu rheumatischen Erkrankungen
... - die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zur Sicherstellung eines besseren Zugangs zum vollständigen Behandlungsspektrum in allen EU-Staaten aufzufordern;
Drucksache 339/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Verfassungsvertrag für Europa bietet den geeigneten Rahmen für die weitere Entwicklung der EU. Die Ausfüllung dieses Rahmens erfolgt durch die Entscheidungen der Organe und Institutionen unter Mitwirkung der EU-Staaten und ihrer Regionen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.