[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

305 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Staat"


⇒ Schnellwahl ⇒

0497/20
0009/20
0055/20
0002/20
0021/20
0285/19B
0425/19
0425/19B
0406/19
0373/1/19
0076/1/19
0285/19
0347/18
0028/1/18
0182/18
0075/18
0383/18
0166/1/18
0667/17
0183/1/17
0180/17
0120/1/17
0183/17
0014/17
0183/17B
0373/17B
0373/1/17
0180/17B
0315/16
0801/16B
0414/16B
0801/1/16
0063/16
0295/16
0740/16
0740/16B
0414/1/16
0068/16
0339/16
0024/1/15
0415/15B
0024/15B
0446/15
0031/15B
0024/15
0031/1/15
0125/15B
0509/15
0415/1/15
0111/1/15
0111/15B
0502/15
0111/2/15
0125/1/15
0488/14
0045/14B
0068/14
0303/14
0097/13
0764/13
0218/13B
0758/13
0341/1/13
0461/13B
0175/13
0341/13B
0600/1/13
0603/13
0721/13
0600/13B
0114/13
0218/2/13
0461/13
0414/12
0372/12
0338/12
0632/1/12
0424/2/11
0848/1/11
0112/11
0872/11
0845/1/11
0569/1/11
0191/11
0834/1/11
0196/11
0424/11B
0211/11B
0834/11B
0179/11
0051/11
0580/11
0278/11
0616/10
0323/10
0831/1/10
0029/10B
0850/10B
0831/10B
0025/10
0839/10
0419/1/10
0814/10
0732/10
0096/1/10
0155/1/10
0052/10
0029/1/10
0799/10
0155/10B
0634/10
0657/10
0096/10B
0413/10
0419/10B
0113/10
0096/10
0850/1/10
0300/09
0730/09
0841/1/09
0553/09
0106/09
0120/09B
0841/09B
0120/2/09
0670/09
0620/09B
0804/09
0284/09
0067/09
0423/09
0277/09
0620/1/09
0173/08
0684/08
0300/08
0385/08
0401/08
0703/08
0520/08
0691/08
0914/08
0555/08
0687/08
0505/08
0367/08
0335/1/08
0031/1/08
0516/08
0495/08
0642/08
0437/08
0154/08
0031/08B
0254/08
0949/08
0426/07
0702/07
0516/07
0082/07
0514/07
0838/07B
0377/07
0824/07
0005/07
0838/3/07
0461/07
0485/07
0792/07B
0894/07
0522/1/07
0736/07
0251/07
0522/07B
0088/07
0865/07
0582/07
0634/07
0063/07
0637/07
0792/1/07
0415/1/07
0496/07
0415/07B
0423/07
0910/1/06
0820/06B
0054/06
0820/06
0142/2/06
0404/06B
0750/06
0089/1/06
0542/1/06
0542/06B
0351/1/06
0535/1/06
0081/06
0005/06B
0381/06
0257/06
0005/1/06
0398/06B
0552/06
0404/1/06
0089/06B
0535/06B
0398/5/06
0351/06B
0352/1/05
0037/1/05
0412/05
0341/05
0554/05B
0001/05B
0362/1/05
0238/05
0554/1/05
0285/05
0580/05
0911/1/05
0275/1/05
0362/05B
0361/2/05
0911/05B
0732/05
0079/05
0765/05B
0729/05
0578/05
0339/1/05
0163/1/05
0001/1/05
0037/05B
0873/05
0089/05
0275/05B
0850/05
0339/05B
0765/1/05
0744/05
0322/05
0137/05
0361/4/05
0341/05B
0321/05
0799/04
0917/04
0983/3/04
0232/04
0507/04B
Drucksache 637/07

... Für den Gesundheitsbereich regelt die Richtlinie unter anderem, dass Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Weiterhin sieht die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer vor, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/07




Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung (FNA: 2121-1)

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (FNA: 2121.1.6)

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen (FNA: 2121-2)

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung (FNA: 2122-1)

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (FNA: 2122-1-8)

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes (FNA: 2122-5)

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (FNA: 2122-5-1)

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (FNA: 2122-5-2)

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (FNA: 2123-1)

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte (FNA: 2123-2)

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (FNA:2124-1-10) .

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten (FNA: 2124-8)

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten (FNA: 2124-8-2)

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes (FNA: 2124-12)

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (FNA: 2124-12-2)

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (FNA: 2124-1.3)

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (FNA: 2124-13-1)

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes (FNA: 2124-14)

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes (FNA: 2124-16)

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (FNA: 2124-16-1)

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes (FNA: 2124-17)

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (FNA: 2124-17-1)

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes (FNA: 2124-18)

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (FNA: 2124-18-1)

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes (FNA: 2124-19)

A. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (FNA: 2124-19-1)

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (FNA: 2124-20)

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (FNA: 2124-20-1)

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (FNA: 2124-20-2)

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes (FNA: 2124-21)

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (FNA: 2124-21-1)

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes (FNA: 2124-22)

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (FNA: 2124-22-1)

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes (FNA: 2124-23)

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (FNA: 2124-23-1)

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (FNA: 7830-1)

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (FNA: 7830-1-6)

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (FNA: 860-5)

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (FNA: 8230-25)

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (FNA: 8230-26)

Artikel 41
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 792/1/07

... /EG würde zudem gegen das dort verfasste Prinzip der Gegenseitigkeit verstoßen. Grundlage der EU-Anerkennungsrichtlinie ist das gegenseitige Vertrauen darin, dass berufliche Qualifikationen in den EU-Staaten in der Regel auf einem gleichwertigen Niveau erworben werden. Für Unterschiede sieht die Richtlinie



Drucksache 415/1/07

... 16. Der Bundesrat kritisiert die faktische Übernahme der Schutzverantwortung, die bei subsidiärem Schutz mit der Verpflichtung zur Rückübernahme nach einer Ausweisung verbunden ist, da es dem zweiten EU-Staat zugemutet werden kann die Schutzgewährung selbständig zu prüfen. Eine Schutzübernahme sollte wegen der erheblichen Bedeutung einer eigenständigen Regelung überlassen werden zumal hier auch unterschiedliche Behörden zuständig sein können.



Drucksache 496/07

... 6. begrüßt das Vorgehen vieler EU-Staaten, die den Entwicklungsländern die Schulden erlassen haben; äußert sich jedoch besorgt darüber, dass ein solcher Schuldenerlass die Zahlen der EU-Entwicklungshilfe 2006 künstlich um fast 30 % in die Höhe getrieben hat, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten im letzten Jahr 0,31 % des BIP an tatsächlicher Hilfe gezahlt und damit das gemeinsame Zwischenziel von 0,33 % verfehlt haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/07




Erhöhung der Hilfe

2 Schuldenerlass

Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung

Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung

Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit

Allgemeine Budgethilfen

2 Regierungsführung

Frieden und Sicherheit

2 Handel

2 Klimawandel

Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach


 
 
 


Drucksache 415/07 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat kritisiert die faktische Übernahme der Schutzverantwortung, die bei subsidiärem Schutz mit der Verpflichtung zur Rückübernahme nach einer Ausweisung verbunden ist, da es dem zweiten EU-Staat zugemutet werden kann die Schutzgewährung selbständig zu prüfen. Eine Schutzübernahme sollte wegen der erheblichen Bedeutung einer eigenständigen Regelung überlassen werden zumal hier auch unterschiedliche Behörden zuständig sein können.



Drucksache 423/07

... "2 von 2006 hob die Kommission hervor, dass das Altern nur eine der großen Herausforderungen ist, vor denen alle EU-Staaten heute stehen, und dass die neue Technik dabei helfen kann, die Kosten zu beherrschen, das Wohlbefinden und die aktive Teilnahme älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Ziele der überarbeiteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwirklichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Ziele des Vorschlags

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Kontext

Koordinierung der nationalen Forschungs- und Entwicklungsprogramme

Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Grundoption: kein gemeinsames Programm, kein Rahmenprogramm

Option 1: kein gemeinsames Programm, nur 7. Rahmenprogramm

Option 2: das gemeinsame Programm AAL

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Ziele, Tätigkeiten und Durchführung des gemeinsamen Programms AAL

I. Einzelziele

II. Tätigkeiten

III. Programmdurchführung

IV. Finanzierungsgrundsätze

V. Erwartete Ergebnisse des gemeinsamen Programms AAL

Anhang II
Leitlinien für die Verwaltung des gemeinsamen Programms AAL

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 910/1/06

... 8. Der Bundesrat bedauert jedoch sehr, dass das Thema öffentlich Regulierte Dienste (PRS) nicht Gegenstand des Grünbuchs ist. Das Thema öffentlich regulierte Dienste gewinnt sowohl politisch als auch wirtschaftlich in Europa zunehmend an Bedeutung. Diesen Schluss legen auch jüngste Äußerungen von EU-Kommissar Barrot nahe. Andere EU-Staaten haben schon seit geraumer Zeit ein klares Bekenntnis zur sicherheitsrelevanten Nutzung von Galileo abgegeben und handeln entsprechend. Der Bundesrat befürchtet, dass Deutschland im Bereich PRS zusehends an politischem und wirtschaftlichem Einfluss verliert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/1/06




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Fragen und Kapiteln

- Informationsmanagement

- Förderung von Applikations-Entwicklungen

- Zugang zu Europäischen Förderungen


 
 
 


Drucksache 820/06 (Beschluss)

... - Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland deutlich unter 0,5 Prozent liegen, wobei dabei noch nicht zwischen EU-Ausland und nicht EU-Ausland unterschieden wird. Im Bereich der Pflege ist die Mobilität noch geringer. Die Nutzung des Versorgungsangebots der Krankenhäuser durch Patienten aus anderen EU-Staaten, die gezielt zur geplanten Krankenhausbehandlung kommen, hat ebenfalls nur sehr geringen Umfang. Demgegenüber dürfte die Bereitschaft von Leistungserbringern, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten - sei es vorübergehend oder durch Niederlassung -, tendenziell etwas höher ausgeprägt sein.



Drucksache 54/06

... Wohlstandskrankheiten und chronische Krankheiten nehmen weltweit rapide zu, wobei die alarmierendsten Entwicklungen bei der Fettleibigkeit zu verzeichnen sind (in den EU-Staaten ein Anstieg von 10-40 % in den letzten zehn Jahren). Die HIV/AIDS-Epidemie hat weltweit den bisher höchsten Stand an Infektionen erreicht (39,4 Mio.) und der Anteil an neuen HIV-Infektionen hat sich in Europa seit 1996 mehr als verdoppelt. Im Zuge der anhaltenden Zunehmende Kontakte und weltweite Mobilität haben die Auswirkungen der Gesundheitsrisiken durch übertragbare Krankheiten wie Vogelgrippe und SARS verschärft. Ein weiteres neues Element ist der Bioterrorismus. In den Entwicklungsländern wurde das, was in letzter Zeit in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung gewonnen wurde, zunichte gemacht und die Ausbreitung wichtiger übertragbarer Krankheiten stellt eine ernste Bedrohung für ihre künftige Entwicklung dar. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine gesundheitsschädliche Umwelt jährlich für den Tod von über 5 Mio. Kindern weltweit verantwortlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/06




Mitteilung

1. EIN Aktionsrahmen

2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen

2.1. Klimawandel und saubere Energien

2.2. Gesundheit

2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration

2.4. Management der natürlichen Ressourcen

2.5. Nachhaltiger Verkehr

2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung

3. Ergebnisse

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen

3.2. Bessere Politikgestaltung

4. Fazit

2 Anhänge

Anhang 1
Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung

3 Hauptziele

4 Umweltschutz

Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt

Wirtschaftlicher Wohlstand

Unserer internationalen Verantwortung nachkommen

Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte

Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen

Offene und demokratische Gesellschaft

Einbeziehung der Bürger

Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner

politische Kohärenz und Governance

politische Integration

Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse

4 Vorsorgeprinzip

Den Verursacher haftbar machen

Anhang 2
Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind

1. Massnahmen gegen den Klimawandel

Allgemeines Ziel

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung

Allgemeine Ziele

Operationelle Ziele und Vorgaben

Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

Anhang 3
Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)

2 Vorwort

Teil I
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

- Politik anders gestalten.

Kohärentere Politik

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Preise und Anreize richtig gestalten

Investition in Wissenschaft und Technologie

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

Öffentliche Gesundheit

Armut und soziale Ausgrenzung

Alterung der Gesellschaft

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Flächennutzung und Verkehr

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

- Einhegen der Globalisierung

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

- Entwicklungsfinanzierung

Teil II
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 820/06

... - Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland deutlich unter 0,5 Prozent liegen, wobei dabei noch nicht zwischen EU-Ausland und nicht EU-Ausland unterschieden wird. Im Bereich der Pflege ist die Mobilität noch geringer. Die Nutzung des Versorgungsangebots der Krankenhäuser durch Patienten aus anderen EU-Staaten, die gezielt zur geplanten Krankenhausbehandlung kommen, hat ebenfalls nur sehr geringen Umfang. Demgegenüber dürfte die Bereitschaft von Leistungserbringern, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten - sei es vorübergehend oder durch Niederlassung -, tendenziell etwas höher ausgeprägt sein.



Drucksache 142/2/06

... 21 EU-Staaten, darunter alle deutschen EU-Anrainerstaaten (außer Dänemark), wenden auf Beherbergungsumsätze einen ermäßigten Umsatzsteuersatz an (Stand: 1. Juli 2005). So konkurrieren beispielsweise Polen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hoteldienstleistungen von 7 %, Tschechien mit 5 %, Frankreich mit 5,5 %, Niederlande mit 6 % sowie Österreich und Italien mit jeweils 10 % mit dem normalen Umsatzsteuersatz in Deutschland von 16 %, der ab 1. Januar 2007 sogar auf 19 % steigen soll. Dadurch verschlechtert sich die Wettbewerbssituation für das deutsche Beherbergungsgewerbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/2/06




Zu Artikel 3

Zu 1.

Zu 2.


 
 
 


Drucksache 404/06 (Beschluss)

... nur Konteninformationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Regelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentralamt entsprechende Konten- und Depotinformationen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit praktisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürften. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperationsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder - wie z.B. im Falle der Türkei - Sonderregelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezogene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden.



Drucksache 750/06

... Das Forum zählt mehr als 50 europäische Mitgliedsorganisationen mit nationalen Mitgliedsverbänden in allen oder den meisten EU-Staaten. Organisationen, die nicht Mitglieder sind, aber dennoch Interesse an dem Forum haben, können sich in einer Datenbank von Organisationen registrieren lassen und werden dann regelmäßig über die Tätigkeit des Forums unterrichtet (Verteilung des Protokolls, Konsultation usw.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 750/06




Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

1. Hintergrund

2. Der Begriff Zivilgesellschaft”

3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge

4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

6. Weiteres Vorgehen Optionen

6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft

6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze

7. Schlussfolgerung

Anhang
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft

1. Konsultation im Internet

2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich

3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO

4. Kombination von zweistufigen Foren

4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum

4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 89/1/06

... Für Personen, die eine Rente aus einem anderen EU-Staat beziehen oder in einem anderen EU-Staat pflichtversichert sind, soll dies nicht gelten. Es stellt sich daher die Frage, ob dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und damit verfassungs- und europarechtswidrigen Ungleichbehandlung führt.



Drucksache 542/1/06

... Wenn die Einführung des § 27 Abs. 8 KStG-E schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor der geplanten Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlagen in den EU-Staaten für erforderlich gehalten wird, sollte für die Umsetzung dieser Regelung daher das Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich zuständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Begründung

Zu Artikel 3

§ 37
Abs. 3

§ 37
Abs. 4

§ 37
Abs. 5

§ 37
Abs. 6

§ 37
Abs. 7

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... Wenn die Einführung des § 27 Abs. 8 KStG-E schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor der geplanten Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlagen in den EU-Staaten für erforderlich gehalten wird, sollte für die Umsetzung dieser Regelung daher das Bundeszentralamt für Steuern ausschließlich zuständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 351/1/06

... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses oder, wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/1/06




1. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3

2. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

3. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2

4. Zu § 66 Abs. 1

5. Eine solche Regelung verhindert gleichzeitig, dass Antragsteller oder Antragstellerinnen doppelt oder mehrfach Beantragungen vornehmen.

6. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote


 
 
 


Drucksache 535/1/06

... 5. Die Auffassung der Kommission, klare und transparente EU-Regeln für die legale Zuwanderung dürften die illegale Einwanderung dadurch mindern, dass sie denjenigen eine Perspektive bieten, die sich andernfalls zur illegalen Migration entschließen würden, ist im Übrigen spekulativ. Sie übersieht, dass solche Regeln angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Gemeinschaft allenfalls einen ganz geringen Anteil der potentiell zuwanderungswilligen Drittstaatsangehörigen erfassen könnten. Der verbleibende ganz überwiegende Teil wird sich durch die für ihn nicht einmal theoretisch bestehende Möglichkeit einer legalen Einwanderung nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen, sondern weiterhin nach Mitteln und Wegen suchen, um letztlich doch noch in die Gemeinschaft zu gelangen. Die Überlegungen der Kommission vernachlässigen zudem die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchstspezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen.



Drucksache 81/06

... a) aus EU-Staat, d.h. aus dem gesamten Bereich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 5/06 (Beschluss)

... 5. Die Auffassung der Kommission, die Zuwanderung weiterer drittstaatsangehöriger Ausländer werde von elementarer Bedeutung für die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitskräftebedarfs sein und daher wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum gewährleisten, ist spekulativ. Sie vernachlässigt insbesondere die Möglichkeiten der erforderlichen Mobilisierung des EU-heimischen Arbeitskräftepotentials, insbesondere auch mit Blick auf die Beitritts- und Kandidatenstaaten und auf die anstehende völlige Arbeitnehmerfreizügigkeit, und verdrängt die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen. Beleg hierfür ist der weit überproportionale Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Zahl der Erwerbslosen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06 (Beschluss)




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

3 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 381/06

... 20. ist erfreut darüber, dass mit dem Wechsel zwischen einem AKP-Staat und dem EU-Mitgliedstaat, der jeweils den Ratsvorsitz der Europäischen Union innehat, nunmehr eine echte Gleichwertigkeit der Tagungen in den AKP- und den EU-Staaten erreicht ist;



Drucksache 257/06

... Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 5/1/06

... 5. Die Auffassung der Kommission, die Zuwanderung weiterer drittstaatsangehöriger Ausländer werde von elementarer Bedeutung für die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitskräftebedarfs sein und daher wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum gewährleisten, ist spekulativ. Sie vernachlässigt insbesondere die Möglichkeiten der erforderlichen Mobilisierung des EU-heimischen Arbeitskräftepotentials, insbesondere auch mit Blick auf die Beitritts- und Kandidatenstaaten und auf die anstehende völlige Arbeitnehmerfreizügigkeit, und verdrängt die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen. Beleg hierfür ist der weit überproportionale Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Zahl der Erwerbslosen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/06




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

2 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 398/06 (Beschluss)

... Damit wird ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler im Vergleich zu Händlern anderer EU-Staaten vermieden. Gleichzeitig werden die strengen Anforderungen der EU-Richtlinie für Ware, die für den europäischen Binnenmarkt bestimmt ist, eingehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 AMWHV

2. Zu Artikel 1 § 2 AMWHV

3. Zu Begriffsdefinitionen

3 4.

5. Mit der Verordnung sollen Regelungen geschaffen werden,

Anlage
Änderungen der Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMWHV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AMWHV

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a - neu - AMWHV

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 5 - neu - und § 26 Abs. 3 AMWHV

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 AMWHV

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 5 AMWHV

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 AMWHV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 AMWHV

10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6 AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 AMWHV

12. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 5 - neu - AMWHV

13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 6 Satz 2 AMWHV

14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AMWHV

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 6 Satz 5 AMWHV

16. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz AMWHV

17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AMWHV

19. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Satz 6 und 7 - neu -, Abs. 3 - neu - AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 AMWHV

21. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 4 Satz 3 - neu - und § 26 Abs. 1 Satz 1 AMWHV

22. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 4 Satz 5 - neu - und Abs. 5 Satz 3 - neu - AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 10 Satz 1 bis 3 AMWHV

24. Zu Artikel 1 §§ 32 und 33 AMWHV


 
 
 


Drucksache 552/06

... 2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Rechtsbehelfe von Vereinigungen

§ 3
Anerkennung von Vereinigungen

§ 4
Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 5
Übergangsvorschrift

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2003/35/EG

2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

III. Alternativen

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 404/1/06

... nur Konteninformationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Regelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentralamt entsprechende Konten- und Depotinformationen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit praktisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürften. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperationsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder - wie z.B. im Falle der Türkei - Sonderregelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezogene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden.



Drucksache 89/06 (Beschluss)

... Für Personen, die eine Rente aus einem anderen EU-Staat beziehen oder in einem anderen EU-Staat pflichtversichert sind, soll dies nicht gelten. Es stellt sich daher die Frage, ob dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und damit verfassungs- und europarechtswidrigen Ungleichbehandlung führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 535/06 (Beschluss)

... 5. Die Auffassung der Kommission, klare und transparente EU-Regeln für die legale Zuwanderung dürften die illegale Einwanderung dadurch mindern, dass sie denjenigen eine Perspektive bieten, die sich andernfalls zur illegalen Migration entschließen würden, ist im Übrigen spekulativ. Sie übersieht, dass solche Regeln angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Gemeinschaft allenfalls einen ganz geringen Anteil der potentiell zuwanderungswilligen Drittstaatsangehörigen erfassen könnten. Der verbleibende ganz überwiegende Teil wird sich durch die für ihn nicht einmal theoretisch bestehende Möglichkeit einer legalen Einwanderung nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen, sondern weiterhin nach Mitteln und Wegen suchen, um letztlich doch noch in die Gemeinschaft zu gelangen. Die Überlegungen der Kommission vernachlässigen zudem die Tatsache, dass die Mehrzahl der Zuwanderungswilligen nicht ausreichend qualifiziert ist, um dem höchstspezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten zu genügen.



Drucksache 398/5/06

... Damit wird ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler im Vergleich zu Händlern anderer EU-Staaten vermieden. Gleichzeitig werden die strengen Anforderungen der EU-Richtlinie für Ware, die für den europäischen Binnenmarkt bestimmt ist, eingehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/5/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 351/06 (Beschluss)

... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses oder, wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)

1. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

2. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2

3. Zu § 66 Abs. 1

4. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote


 
 
 


Drucksache 352/1/05

... 31. Der Bundesrat ist zudem mit der Bundesregierung der Auffassung, dass neben den sich länger als drei Jahre im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhältigen Drittstaatsangehörigen auch EU-Staatsangehörige sowie Spätaussiedler stärker berücksichtigt werden können sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Drucksache 37/1/05

... 9. sowie die mangelnde Qualifikation der bisher nach Deutschland und in die EU zugewanderten Drittstaatenangehörigen im Hinblick auf den höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/05




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 412/05

... werden in mehrfacher Hinsicht als problematisch angesehen. So bestehen erhebliche Schwierigkeiten, geeignete Nebenbestimmungen zu formulieren, die je nach Art und Schwere der Verstöße ein abgestuftes Handeln ermöglichen würden. Ein Entzug der Genehmigung als das härteste aller denkbaren Mittel wäre aber in der Regel nicht zu vertreten, so dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu wahren wäre. Hinzu kommt, dass Eingriffe im Genehmigungsbereich gegenüber Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten auf Grund der bilateralen Luftverkehrsabkommen in der Regel erst nach Durchführung eines zeitraubenden förmlichen Konsultationsverfahrens mit der jeweiligen Regierung vorgenommen werden können und häufig das Risiko von entsprechenden Maßnahmen gegen deutsche Unternehmen im Heimatland des betreffenden Unternehmens in sich bergen. Die Verhängung von genehmigungsrechtlichen Sanktionen gegenüber Luftfahrtunternehmen aus EU-Staaten ist auch nicht frei von rechtlichen Bedenken. Einschränkungen der auf Grund von EG-Recht erteilten Genehmigungen sind nur im Rahmen der durch die jeweilige Verordnung gesetzten Grenzen zulässig. Anwendbar sind hier die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen und die Verordnung (EWG) Nr.2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs. Die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 lässt gern. Artikel 6 Abs. 1 das Aussetzen oder den Widerruf der den Luftfahrtunternehmen erteilten Betriebsgenehmigung bei "schwerwiegendem standeswidrigen Verhalten" der Personen, "die auf Dauer die tatsächliche Leitung der Geschäfte des Unternehmens übernehmen" zu. Schwerwiegendes standeswidrige Verhalten ist der Unzuverlässigkeit der für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Personen im Sinne des § 20 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 341/05

... Auch Familienbetriebe sind inzwischen auf internationalen Märkten tätig und unterhalten Niederlassungen, Betriebsstätten oder Tochterunternehmen in anderen Ländern. Die Erleichterungen bei der deutschen Erbschaftsteuer gelten bisher in der Regel nur für Inlandsvermögen. Dies widerspricht dem Diskriminierungsverbot nach dem EU-Vertrag, da sie Erwerber schlechter stellen, wenn der Rechtsvorgänger in Unternehmen in anderen EU-Staaten statt in Deutschland investiert hat. Die bestehende Diskriminierung wird durch die vorgeschlagene Regelung aufgehoben. Die erweiterte Nachweispflicht nach Satz 3 rührt aus dem Umstand her, dass deutsche Finanzbehörden nicht selbst in anderen Staaten Sachverhalte ermitteln können. Die Verlagerung der Beweislast auf den Steuerpflichtigen trägt diesem Umstand Rechnung und stellt insoweit auch keine Diskriminierung für Investitionen in anderen EU-Staaten dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 554/05 (Beschluss)

... Rat und Parlament haben in Artikel 3 der Gebäuderichtlinie bestimmt, dass die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene selbst festgelegt werden soll. Die Kommission hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem die Gebäuderichtlinie nicht in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt ist, keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Standards auf freiwilliger Basis nicht eingehalten werden. Eine Diskussion über die Vorgabe rechtsverbindlicher Standards für den Fall, dass die zur freiwilligen Anwendung empfohlenen Standards nicht eingehalten werden, hält der Bundesrat für nicht sachgerecht und lehnt sie deshalb ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/05 (Beschluss)




20. Haltung zur Mobilität

21. Verhältnis der Verkehrsträger

22. Ökonomische Effizienz

23. Individuelle Handlungsfreiheit

24. Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen Frage 11

25. Gebührenerhebung Frage 21


 
 
 


Drucksache 1/05 (Beschluss)

... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses, oder wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 BApO

Begründung

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 11 Abs. 1 - neu - bis 3 - neu - BApO , Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 2 - neu - BApO und Nr. 02 - neu - § 3 - neu - BApO

§ 11 Erlaubniserteilung

Begründung

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 12 Abs. 2 bis 4 - neu - BApO

Begründung

4. Prüfbitte

Begründung


 
 
 


Drucksache 362/1/05

... Entscheidend ist daher eine sofortige Umsetzung einer entschlossenen Missbrauchsbekämpfung. Verstärkte Kontrollen zur Durchsetzung des Rechts bzw. eine Verwaltungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern müssen dem Lohn - und Sozialdumping durch Niedriglohnarbeiter insbesondere aus den neuen EU-Staaten entgegenwirken. Eine erfolgreiche Verfolgung der Hinterziehung von Steuern/Abgaben durch die Zollverwaltung ist ebenso erforderlich wie eine effektive Einhaltung der bestehenden Regelungen des



Drucksache 238/05

... Der zunehmende globale Wettbewerb in der Pharmaindustrie sowie die wachsende europäische Zusammenarbeit machen es erforderlich, für die Arzneimittelzulassung in Deutschland Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit denen anderer EU-Staaten vergleichbar sind. Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Arzneimittelzulassung ein effektives und auf hohem Wissenschaftsniveau stehendes Zulassungsmanagement sicherzustellen und die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der im Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) zu stärken. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch ein flexibles an internationalen Standards ausgerichtetes Leitungsmanagement auszeichnet, das schnelle und qualifizierte Entscheidungen ermöglicht. An die Stelle einer Bundesoberbehörde tritt eine im Rahmen der Vorgaben und Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weitgehend eigenverantwortlich und nach ökonomischen Grundsätzen geführte Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur. Sie wird als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, die von einem zweiköpfigen Vorstand geleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 554/1/05

... 17. Vorgabe rechtsverbindlicher Standards, falls die Anwendung der von der Kommission als Instrument zur Festlegung materieller Anforderungen zu künftig zur Verfügung gestellten 30 Berechnungs-Standards auf freiwilliger Basis scheitern sollte Rat und Parlament haben in Artikel 3 der Gebäuderichtlinie bestimmt, dass die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene selbst festgelegt werden soll. Die Kommission hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem die Gebäuderichtlinie nicht in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt ist, keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Standards auf freiwilliger Basis nicht eingehalten werden. Eine Diskussion über die Vorgabe rechtsverbindlicher Standards für den Fall, dass die zur freiwilligen Anwendung empfohlenen Standards nicht eingehalten werden, hält der Bundesrat für nicht sachgerecht und lehnt sie deshalb ab.



Drucksache 285/05

... Allgemeines Ziel der EU-Gesundheits - und Verbraucherschutzpolitik ist es, die Lebensqualität der EU-Bürger zu verbessern, was ihre Gesundheit und ihre Interessen als Verbraucher betrifft. Dies wird dazu beitragen, die Bürger Europas gesünder, sicherer und zuversichtlicher zu machen, die Voraussetzungen für wirtschaftliche und soziale Integration zu schaffen und damit der EU-Staatsbürgerschaft einen Sinn zu verleihen. Was die Gesundheit angeht, werden die Fortschritte in Richtung auf dieses Ziel mit dem Strukturindikator für gesunde Lebensjahre gemessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 580/05

... 21. unterstreicht die Kernaussage der Kommission, wonach die Regulierung vereinfacht werden muss, um die immer noch geringe Wettbewerbsfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten zu erhalten, und vertritt die Auffassung, dass dieser Ruf nach einer Lockerung der gesetzlichen Auflagen für alle EU-Staaten gelten sollte, wenn die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und ein reales Beschäftigungswachstum sichergestellt werden sollen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/05




Festlegung von Zielen für die europäische Industriepolitik

Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen der europäischen Industriepolitik

Eine Methode und ein ordnungspolitischer Rahmen für unsere Ziele im Bereich der Industriepolitik

Instrumente zur Unterstützung der europäischen Industrie


 
 
 


Drucksache 911/1/05

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags primär dafür einzusetzen, dass nur der Lastschriftverkehr (wegen der SEPA-Lastschrift, Single European Payments Area) durch die Richtlinie geregelt wird und die übrigen Regelungsinhalte nicht weiterverfolgt werden, da hierfür kein tatsächlicher Bedarf erkennbar ist. Vielmehr würden durch die vorgesehene Regelungsdichte sehr hohe Kosten in den Volkswirtschaften der EU-Staaten, insbesondere in der Kredit- und Finanzwirtschaft für die bereitzustellende Technologie und den organisatorischen und administrativen Aufwand insgesamt entstehen, die zum Teil an die Kunden weitergegeben würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/1/05




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 275/1/05

... 25. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der EU, die Forschung in Umwelttechnologien stärker zu unterstützen an, dennoch fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen für eine ausgewogene Förderung von allen Technologien auszusprechen. Deutschland trägt im Vergleich mit den anderen EU-Staaten die größte Last der Reduzierung von CO



Drucksache 362/05 (Beschluss)

... Entscheidend ist daher eine sofortige Umsetzung einer entschlossenen Missbrauchsbekämpfung. Verstärkte Kontrollen zur Durchsetzung des Rechts bzw. eine Verwaltungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern müssen dem Lohn - und Sozialdumping durch Niedriglohnarbeiter insbesondere aus den neuen EU-Staaten entgegenwirken. Eine erfolgreiche Verfolgung der Hinterziehung von Steuern/Abgaben durch die Zollverwaltung ist ebenso erforderlich wie eine effektive Einhaltung der bestehenden Regelungen des



Drucksache 361/2/05

... sicherheit dienen oder entsprechend ausgebaut werden. Insofern könnte dieses vorhandene System der Marktüberwachung für chemikalienbezogene Überwachungsaufgaben mitgenutzt oder entsprechend erweitert werden. Der Erfolg der Europäischen Chemikalienverordnung und letztlich auch der Lissabon-Strategie steht und fällt mit einer glaubwürdigen Kontrolle und Durchsetzung, insbesondere gegenüber Nicht-EU-Staaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/2/05




1. Die Registrierung

2. Erzeugnishersteller

3. Der Grundsatz

4. Der Tierschutz

5. Die Europäische Chemikalienagentur

6. Wettbewerbsverzerrungen

7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit

Anlage
Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags primär dafür einzusetzen, dass nur der Lastschriftverkehr (wegen der SEPA-Lastschrift, Single European Payments Area) durch die Richtlinie geregelt wird und die übrigen Regelungsinhalte nicht weiterverfolgt werden da hierfür kein tatsächlicher Bedarf erkennbar ist. Vielmehr würden durch die vorgesehene Regelungsdichte sehr hohe Kosten in den Volkswirtschaften der EU-Staaten, insbesondere in der Kredit- und Finanzwirtschaft für die bereitzustellende Technologie und den organisatorischen und administrativen Aufwand insgesamt entstehen, die zum Teil an die Kunden weitergegeben würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 732/05

... In diesem Zusammenhang sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 5. November 2002 in den so genannten „Open Skies“-Rechtssachen von Bedeutung7. Diese Urteile waren der Ausgangspunkt für eine umfassende Reform der Außenbeziehungen der EU im Luftverkehrsbereich. Im Zuge dieser Reform wurden bereits über 200 Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten geändert, um die Möglichkeit der Besteuerung von Treibstoff für EU- und Nicht-EU-Luftverkehrsunternehmen auf einer einheitlichen Grundlage zu schaffen. Dieser Prozess muss und wird fortgesetzt werden, was natürlich Zeit in Anspruch nimmt. In Anbetracht dieser für die Luftfahrt einzigartigen Ausprägung, kann die breitere Anwendung von Energiesteuern in der Luftfahrt kurz- und mittelfristig nicht als zentrale Säule einer Strategie gegen den Einfluss der Luftfahrt auf den Klimawandel dienen. Sie ist daher im gegenwärtigen Zusammenhang nicht weiter bewertet worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 79/05

in Lebenspartnerschaftssachen angewendet werden; für Entscheidungen aus EU-Staaten besteht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 18. DA-ÄndVwV

2 I.

1. In § 22 Abs. 3

2. In § 32 Abs. 3 Satz 3, § 276 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4, § 285 Abs. 6 Satz 3 und § 301 Abs. 2 Satz 3

3. In § 49 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

4. In § 63 Abs. 2 Satz 1

5. § 87

6. § 91a Abs. 2 Satz 2

7. § 101

8. In § 120 Abs. 2

9. § 139

10. § 141

11. Dem § 142 Abs. 2

12. § 147 Abs. 2 und 3

13. § 158

14. § 159

15. § 159a

16. § 182 Abs. 1 Nr. 4

17. § 190 Abs. 3 Satz 2

18. In § 215 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 2 Satz 2 und § 369 Abs. 1 Satz 1

19. § 233

20. § 237 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und § 239 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a

21. § 240c

22. § 261a Abs. 1 und 2

23. In § 265 Abs. 2 Nr. 1

24. In § 266

25. In § 285 Abs. 2

26. § 293

27. In § 297 Abs. 4 Satz 1 und § 298 Abs. 2 Satz 1

28. § 299

29. In § 300 Abs. 1 Satz 3

30. In § 301 Abs. 1 Satz 3

31. § 302

32. In § 324 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

33. § 339

34. In § 367 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

35. Nach § 370a

36. In § 372 Abs. 1

37. § 379

38. § 380a

39. In § 383 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3

40. In § 401 Abs. 5

2 II.

Begründung

Der Inhalt der 18. DA-ÄndVwV wird weitgehend von Rechtsänderungen bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf das Personenstandswesen auswirken; zu nennen sind insbesondere

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 40


 
 
 


Drucksache 765/05 (Beschluss)

... - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Verhandlungen gegenüber der Kommission auf eine Präzisierung dahin gehend hinzuwirken, dass von der Mitteilungspflicht gemäß Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a nur solche Entwürfe erfasst werden, die einen asyl- oder einwanderungsspezifischen Bezug haben. Tatsächlich kann nahezu jede verwaltungs- und/oder gesetzgeberische Maßnahme - z.B. auf dem Gebiet der sozialen Unterstützungsleistungen - Migrationsbewegungen zwischen EU-Staaten auslösen. Die derzeit vorgeschlagene Formulierung könnte zur Folge haben, dass die Mitteilungspflichten nicht sachgerecht ein- und abgegrenzt werden können.



Drucksache 729/05

... Wissens- und Erfahrungsaustausch durch transnationale gegenseitige Entsendung von Forschungspersonal zwischen ausgewählten Zentren in den förderfähigen Regionen und einer oder mehreren Partnerorganisationen in einem anderen EU-Staat, mit der Verpflichtung des von den ausgewählten Zentren in den förderfähigen Gebieten entsandten Personals zur Rückkehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

3 Einleitung

Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik

Fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie

Koordinierung der Forschungspolitik, einschließlich grenzüberschreitender Initiativen der Zusammenarbeit, die auf der nationalen oder regionalen Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden.

Ethische Aspekte

1. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN

4 Ziel

4 Ansatz

4 Maßnahmen

1.1. Vorhandene Forschungsinfrastrukturen

1.1.1. Grenzüberschreitender Zugang

1.1.2. Integrationsmaßnahmen

1.1.3. Elektronische Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen IKT

1.2. Neue Forschungsinfrastrukturen

1.2.1. Design-Studien für neue Infrastrukturen

1.2.2. Unterstützung für den Aufbau neuer Infrastrukturen

Phase 1: Unterstützung der Sondierungsphase:

Phase 2: Unterstützung der Aufbauphase:

1.3. Unterstützungsmaßnahmen, auch für neue Erfordernisse

2. Forschung zugunsten von KMU

4 Ziele

4 Ansatz

4 Maßnahmen

Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen

Gemeinsame Merkmale der Förderformen

3. WISSENSORIENTIERTE Regionen

4 Ziele

4 Ansatz

4 Maßnahmen

4. FORSCHUNGSPOTENZIAL

4 Ziel

4 Ansatz

4 Maßnahmen

5. WISSENSCHAFT und Gesellschaft

4 Ziel

4 Ansatz

Ziel des gewählten Ansatzes ist es:

Die Rolle der Hochschulen im Wandel

Junge Menschen und Wissenschaft

Dritte Handlungsschiene: Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft

6. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit

4 Ziel

4 Ansatz

4 Maßnahmen

Regionale Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit

Stärkung und Ausbau der Partnerschaften für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit, einschließlich struktureller Maßnahmen und Netze

Unterstützung der Koordinierung nationaler Strategien und Maßnahmen für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis

Anhang IV
Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens

Initiative für forschungsintensive KMU auf der Grundlage von Artikel 169


 
 
 


Drucksache 578/05

... 48. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der effektiven Beteiligung nationaler Minderheiten am öffentlichen Leben gemäß Artikel 15 des FCNM sowie gemäß der Lund-Empfehlungen auf die Gemeinschaften auf ihrem Gebiet lebender Staatenloser als Schlüssel zu ihrer Integration anzuwenden und das Einbürgerungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die EU-Staatsbürgerschaft der Mehrheit derjenigen zu gewähren, die sie noch nicht besitzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/05




Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz

Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Gemeinschaft der Roma

Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer

Sprachliche Minderheiten

Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben

Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose

Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen

Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen


 
 
 


Drucksache 339/1/05

... Der Verfassungsvertrag für Europa bietet den geeigneten Rahmen für die weitere Entwicklung der EU. Die Ausfüllung dieses Rahmens erfolgt durch die Entscheidungen der Organe und Institutionen unter Mitwirkung der EU-Staaten und ihrer Regionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/1/05




2 I.

2 II.

2 III.


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... Für Retailkredite an kleinere und mittlere Unternehmen gilt im Standardansatz und im IRB-Basisansatz eine Erleichterung bei der Eigenkapitalunterlegung. Im Standardansatz ist hierfür jedoch Voraussetzung, dass die Aufsichtsbehörden eine ausreichende Granularität feststellen. Obwohl die ursprünglich vorgesehene 0,2 %-Grenze nicht mehr explizit erwähnt ist, wird dennoch auf die Notwendigkeit einer breiten Risikostreuung hingewiesen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen in einzelnen EU-Staaten hinsichtlich der Erreichung einer breit gestreuten Portfoliodiversifikation ist zu befürchten, dass eine restriktive Grenze doch noch aufgenommen wird. Es sollte deshalb im EU-Richtlinienpapier explizit festgehalten werden, dass Vorschriften hinsichtlich der Granularität zu keinen Wettbewerbsbenachteiligungen für kleinere Banken führen dürfen. Mittelstandsfinanzierungen könnten für kleinere Banken ansonsten erheblich erschwert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 1/1/05

... -Apothekerordnung, die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, die Bundes-Tierärzteordnung und das Psychotherapeutengesetz setzen für einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, das heißt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Zulassung zur Ausübung des Heilberufes, grundsätzlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit voraus. Für Drittstaatsangehörige ist eine Approbation nur im Ausnahmefall im Wege des Ermessens möglich, nämlich aus Gründen des öffentlichen (Gesundheits-) Interesses, oder wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt bzw. die Versagung eine außergewöhnliche Härte darstellt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung, § 2 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, § 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung, § 2 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz bzw. § 4 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 6. Zudem geht das Grünbuch von einem (nicht existierenden) einheitlichen EU-Arbeitsmarkt aus, trägt den mit der angestrebten verstärkten Zuwanderung verbundenen Problemen nicht angemessen Rechnung und vernachlässigt die Möglichkeiten der Mobilisierung des EU-heimischen Arbeitskräftepotenzials, insbesondere auch mit Blick auf die Beitrittsstaaten sowie die mangelnde Qualifikation der bisher nach Deutschland und in die EU zugewanderten Drittstaatenangehörigen im Hinblick auf den höchst spezialisierten und differenzierten Bedarf auf den Arbeitsmärkten der EU-Staaten. Gerade Deutschland liegt mit einer allgemeinen Frauen-Erwerbsquote von rund 43 %, in der Altersgruppe der 60 bis 65-jährigen Frauen sogar nur 17 %, und einer Erwerbsquote der Männer in der Altersgruppe der 60 bis 65-jährigen von 35 % im europäischen Vergleich deutlich zurück. Der Bundesrat lehnt zudem das politische Vorverständnis ab, dass die illegale Zuwanderung ohne europarechtliche Regelungen zur Wirtschaftsmigration ansteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05 (Beschluss)




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 873/05

... - Berichterstattung und Rücksprache über Vorbereitungen für die nächste Phase, insbesondere hinsichtlich der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten und der Pläne zur Unterstützung anderer EU-Staatsangehöriger in Drittländern, einschließlich Schutzmaßnahmen vor Ort und Repatriierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/05




1. Kontext und ZIEL der Mitteilung

2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie

3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen

3.1. Planung und Koordination

3.2. Überwachung und Bewertung

3.3. Prävention und Eindämmung

3.4. Kapazität des Gesundheitssystems

3.5. Kommunikation

Kommunikation mit der Bevölkerung

Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden

4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen

Planung und Koordination

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

6 Kommunikation

4.1.1. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.2. ECDC

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.3. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;

4.1.4. Kommission

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.5. ECDC

Monitoring und Bewertung

Interventionen des Public-Health-Bereichs

4.1.6. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.7. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.8. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Kommunikation

4.1.9. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.10. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

4.1.11. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

6 Kommunikation

4.1.12. Mitgliedstaaten

4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Neue Pandemiephasen der WHO20

Anhang 2
Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza

Anhang 3
Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen


 
 
 


Drucksache 89/05

... Der o.g. Leitfaden sieht eine Genehmigungspflicht für die Ein- und Ausfuhr bestimmter hochradioaktiver Strahlenquellen aUS Nicht-EU-Staaten bzw. in Nicht-EU-Staaten vor. Diese Genehmigungspflicht ist für umschlossene radioaktüve Strahlenquellen vorgesehen, deren Aktivität der Kategorie 1 oder 2 des "Code of Conduct on the Safety an Security of Radioactive Sources zuzuordnen ist. Die Aktivitätswerte der Kategorie 2 entsprechen im wesentlichen den A1-Werten der Tabelle 2:2.7:7.2.1 der Anlage zur 15. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen vom 15. Juni 2001 (BGBl. II Nr. 20 S. 654), getrennter Anlagenband zum Bundesgesetzblatt Teil 11 Nr. 20 S. 2-95ff, d.h. dem 100-fachen der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3a (vgl. Begründung zu Nr. 21). Auf Grund des Artikels 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Gender -Mainstreaming

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4 Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Allgemeine Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 275/05 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der EU, die Forschung in Umwelt-technologien stärker zu unterstützen an, dennoch fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen für eine ausgewogene Förderung von allen Technologien auszusprechen. Deutschland trägt im Vergleich mit den anderen EU-Staaten die größte Last der Reduzierung von CO



Drucksache 850/05

... - die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zur Sicherstellung eines besseren Zugangs zum vollständigen Behandlungsspektrum in allen EU-Staaten aufzufordern;



Drucksache 339/05 (Beschluss)

... Der Verfassungsvertrag für Europa bietet den geeigneten Rahmen für die weitere Entwicklung der EU. Die Ausfüllung dieses Rahmens erfolgt durch die Entscheidungen der Organe und Institutionen unter Mitwirkung der EU-Staaten und ihrer Regionen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.