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"EURATOM"


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0168/05
0788/05
0509/05
0884/05
0572/1/05
0817/05
0726/05
0731/05
0089/2/05
0564/05
0211/05
0233/05
0219/05
0576/05
0715/05
0275/05
0569/04
0803/04
0807/04
0176/04
0166/04
0678/04
0565/04
0664/2/04
0806/04
0805/04
0576/04
0280/04
0578/04
0636/04
0571/04
0939/04
0664/04B
0804/04
1013/04
0649/03
Drucksache 140/20

... Die vorgeschlagene Änderung zieht keinerlei Änderungen an den jährlichen Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen gemäß Anlage I der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 nach sich. Die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds bleibt unberührt.



Drucksache 47/20

... Um die vollständige Selbständigkeit und Unabhängigkeit der EUStA gewährleisten zu können, wird sie mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet. Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus einem Beitrag aus dem Haushalt der Europäischen Union (Artikel 91 Absatz 3 Buchstabe a EUStA-Verordnung). Da die EUStA im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet wird, gehen die Zuweisungen aus dem Unionshaushalt im Innenverhältnis gemäß Artikel 332 AEUV zulasten der an der Errichtung beteiligten Mitgliedstaaten; daher sollen die nicht an der Errichtung teilnehmenden Mitgliedstaaten Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt. und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung), ABl. 2014 L 168, 39 erhalten (siehe Artikel 91 Absatz 7 EUStA-Verordnung). Die Vorschriften der Artikel 90 bis 95 enthalten weitgehend übliche Regelungen zur Aufstellung und Ausführung des Haushalts von EU Agenturen.



Drucksache 316/20

... "(3) Müssen nach Artikel 220 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates12 (im Folgenden "Haushaltsordnung") genehmigte Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für Mitgliedstaaten gewährten finanziellen Beistand in Anspruch genommen werden, so sollte der notwendige Betrag über die Obergrenzen für die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen des MFR hinaus, aber unter Einhaltung der Obergrenze für die Eigenmittel bereitgestellt werden."



Drucksache 175/20

... (7) Nach Artikel 220 der Verordnung (EU, Euratom) 1046/2018 des Europäischen Parlaments und des Rates2 kann finanzieller Beistand der Union für die Mitgliedstaaten in Form von Darlehen erfolgen. Solche Darlehen sollten Mitgliedstaaten gewährt werden, in denen die ab dem 1. Februar 2020 im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch getroffenen nationalen Maßnahmen zu einem unvermittelten und heftigen Anstieg der tatsächlichen und möglicherweise auch der geplanten öffentlichen Ausgaben geführt haben. Dieses Datum stellt die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten sicher und sorgt dafür, dass tatsächliche und möglicherweise auch geplante Ausgabenerhöhungen, die mit den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, wann COVID-19 in dem jeweiligen Mitgliedstaat ausgebrochen ist, gedeckt sind. Die ab diesem Datum getroffenen nationalen Maßnahmen sollten unmittelbar mit der Schaffung oder Ausweitung von Kurzarbeitsregelungen oder ähnlichen Maßnahmen, einschließlich für Selbstständige getroffener Maßnahmen, in Verbindung stehen. Kurzarbeitsregelungen sind öffentliche Programme, die es in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen unter bestimmten Umständen ermöglichen, die Zahl der Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter vorübergehend herabzusetzen, wobei diese für die nicht geleisteten Stunden eine Einkommensunterstützung der öffentlichen Hand erhalten. Ähnliche Regelungen gibt es für Einkommensersatzleistungen für Selbstständige. Mitgliedstaaten, die finanziellen Beistand beantragen, sollten einen Nachweis für den unvermittelten und heftigen Anstieg ihrer tatsächlichen und möglicherweise auch ihrer geplanten öffentlichen Ausgaben für Kurzarbeiterregelungen oder ähnliche Maßnahmen erbringen.



Drucksache 39/20

... /EURATOM /Euratom 1:1 um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Registrierung

2.1 Allgemeine Anforderungen

2.1.1 Prüfung des zur Registrierung vorgelegten Strahlenpasses

2.1.2 Ausstellung

2.2 Besondere Anforderungen bei der Registrierung

2.2.1 Erstmalige Registrierung

2.2.2 Folgepass

2.2.3 Verlängerung

2.3 Änderungen im Strahlenpass

2.4 Vorgehen beim Besitz mehrerer Strahlenpässe

3. Anerkennung ausländischer Strahlenpässe

4. Aufbewahrung des Strahlenpasses durch die zuständige Behörde

5. Freiwilliges Führen eines Strahlenpasses

6. Mitteilungen zur Eintragung in das Strahlenschutzregister

7. Übergangsregelungen

8. Inkrafttreten

Anlage
(zur AVV Strahlenpass) Muster - Deutsche Version des europäischen Strahlenpasses Vorbemerkungen -Ausführung des Musters des Strahlenpasses

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5001, BMU: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

III. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

IV. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 264/20

... Artikel 14 der Verordnung sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, dem Beschäftigungsausschuss und dem Rat binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung sowie sechs Monate danach im Rahmen von Artikel 250 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 einen Bericht über die Nutzung des finanziellen Beistands und den Fortbestand der außergewöhnlichen Umstände, die die Anwendung der Verordnung rechtfertigen, übermittelt.



Drucksache 325/20

... 37 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).



Drucksache 170/19

... Als Teil einer zukunftsorientierten Agenda für Energie- und Klimapolitik gibt es Bereiche, die noch weiter verbessert werden müssen, um alle politischen Ziele zu erreichen. Ein wichtiger Aspekt dieser zukunftsorientierten Agenda für die künftige Energiepolitik besteht darin, den Beschlussfassungsprozess der Union in diesem Bereich zu prüfen. In seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2017 hat Präsident Juncker klar dargelegt, dass in wichtigen Binnenmarktfragen im Rat öfter mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden sollte, unter gleichberechtigter Mitwirkung des Europäischen Parlaments. Letzteres ist insbesondere im Nuklearbereich relevant, wo das Europäische Parlament gemäß Euratom-Vertrag nicht auf die gleiche Art und Weise in die Beschlussfassung eingebunden wird, wie es der Lissabon-Vertrag für das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorschreibt.



Drucksache 412/19

... Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 darf der EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.



Drucksache 170/1/19

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, auf der Ebene der EU darauf hinzuwirken, zeitnah einen Konvent nach Artikel 48 Absatz 3 EUV in Verbindung mit Artikel 106a EURATOM-Vertrag zur umfassenden Reform des EURATOM-Vertrags einzuberufen. Neben der von der Kommission angestrebten Demokratisierung der Entscheidungsprozesse sollte eine Reform des EURATOM-Vertrags nach Ansicht des Bundesrates folgende Punkte zum Ziel haben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/19




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept des Fz-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 596/19

... die Festsetzung eines Anpassungssatzes im Rahmen der Haushaltsdisziplin vor. Die derzeitigen einschlägigen Bestimmungen verweisen jedoch auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013, in der nur die Obergrenzen für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt sind. Damit die Obergrenze für die Finanzierung der marktbezogenen Ausgaben und der Direktzahlungen auch nach 2020 eingehalten wird, sollte der rechtliche Verweis in den Artikeln 16 und 26 dahin gehend geändert werden, dass er die Verordnung einschließt, die vom Rat gemäß Artikel 312 Absatz 2 AEUV für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2021 anzunehmen ist.



Drucksache 411/19

... (4) Jegliche Rückzahlung an den Gesamthaushalt der Union hat vor dem Fälligkeitsdatum zu erfolgen, das in der gemäß Artikel 101 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates12 ausgestellten Einziehungsanordnung angegeben ist. Das Fälligkeitsdatum ist der letzte Tag des zweiten Monats nach Ausstellung der Einziehungsanordnung.



Drucksache 168/18

... (14) Aus Gründen der Kohärenz, der Kontinuität und der Rechtssicherheit ist es notwendig, Bestimmungen für den reibungslosen Übergang von dem mit dem Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates eingeführten System auf das mit dem vorliegenden Beschluss eingeführte System festzulegen.



Drucksache 169/18

... Ziel dieses Vorschlags ist die Festlegung von Durchführungsbestimmungen nach Artikel 7 des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union1 gemäß Artikel 311 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Er hebt die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates2 auf und ersetzt sie.



Drucksache 263/1/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bewertung der erheblichen negativen Umweltauswirkungen und -risiken der Kernenergie nach der Katastrophe von Fukushima im Jahr 2011 dazu führte, dass der deutsche Gesetzgeber im Konsens mit einer großen gesellschaftlichen Mehrheit einen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie beschlossen hat. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es auch innerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft keiner Forschungsanstrengungen im Nuklearbereich zum Zweck einer Laufzeitverlängerung bestehender Nuklearanlagen zur Energieerzeugung oder Forschungen mit dem Ziel der Entwicklung neuer Atomkraftwerke. Die Fortführung der EURATOM-Förderung für Forschung im Nuklearbereich sollte sich aus Sicht des Bundesrates in Zukunft auf Grundlagenforschung, Forschung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung und Endlagerung, die nukleare Sicherheit und Sicherung, den Strahlenschutz und die Nichtverbreitung konzentrieren.



Drucksache 347/18

... Euratom-Angelegenheiten



Drucksache 423/18

... /EURATOM /Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom/Euratom, 90/641/Euratom/Euratom,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 445/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 im Hinblick auf ein Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament begangene Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten



Drucksache 423/18 (Beschluss)

... /EURATOM /Euratom sollten bei Interventionen mit erheblichen Expositionen die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) nach Tabelle 3 "Aktuelle durchleuchtungsgestützte Interventionen mit hohen Patientendosen (modifiziert nach SSK 2007)" berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

8. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

32. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 1, Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

43. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

44. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

46. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

47. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

48. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

54. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

55. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

56. Zu Artikel 4 § 11 NiSV

57. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

58. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

59. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV

B Entschließung

1. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

2. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... /EURATOM /Euratom sollten bei Interventionen mit erheblichen Expositionen die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) nach Tabelle 3 "Aktuelle durchleuchtungsgestützte Interventionen mit hohen Patientendosen (modifiziert nach SSK 2007)" berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [§ 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 124/18

... Die von der Kommission vorgeschlagenen Euratom-Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernspaltung beschränken sich - wie es dem Standpunkt des Bundesrates entspricht - auf Aspekte der Sicherheit und der Gefahrenabwehr. In dieser Hinsicht knüpft der aktuelle Vorschlag an seinen unmittelbaren Vorgänger, das Euratom-Programm 20142018, an, dessen Ziel darin bestand, Sicherheitsrisiken und Risiken im Zusammenhang mit Strahlenexpositionen durch industrielle oder medizinische Anwendungen zu verringern und die Notfallvorsorge bei Unfällen mit Strahlungsfreisetzung zu fördern. Der Umfang und die Ziele des Programms wurden infolge eines Kompromisses, der nach dem Nuklearunfall in Fukushima im Jahr 2011 im Rat erzielt wurde, neu auf diese Bereiche ausgerichtet. Deutsche Wissenschaftler haben von diesem Ansatz profitiert: Seit 2014 haben sie 20 % der verfügbaren Euratom-Fördermittel erhalten.



Drucksache 217/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF



Drucksache 173/18

... Die Bediensteten der EU-Organe und - Einrichtungen genießen Hinweisgeberschutz nach Maßgabe des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. Im Jahr 2004 wurde das Statut durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates24 unter anderem um Verfahrensvorschriften für die Meldung von Betrug, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten sowie um Bestimmungen über den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 217/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final



Drucksache 245/18

... c) "staatliche Einrichtung" sämtliche Behörden unabhängig von der Regierungsebene einschließlich nationaler, regionaler und kommunaler Behörden sowie mitgliedstaatliche Organisationen im Sinne des [Artikels 2 Ziffer 42] der Verordnung (EU, Euratom) Nr. [...] ("Haushaltsordnung").



Drucksache 442/18

... (30) Die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden; dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) XXX des Europäischen Parlaments und des Rates25 [die Haushaltsordnung].



Drucksache 445/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 im Hinblick auf ein Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament begangene Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten



Drucksache 24/17

... "§ 30a Zuständige Stelle zur Ausführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014



Drucksache 521/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final



Drucksache 373/17

... 4. Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1-96.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS

II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS

III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien

III.1 Bürgerrechte

III.2 Finanzielle Abrechnung

III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht

A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden

B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht

C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht

D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union

III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union

III.5 Handhabung des Abkommens

IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG


 
 
 


Drucksache 736/17 (Beschluss)

... 7. Die im Rahmen von EURATOM geförderten Atomkernforschungsgebiete sollten sich nach Auffassung des Bundesrates in Zukunft ausschließlich auf medizinische Forschungen, die physikalische Grundlagenforschung jenseits der Kraftwerkstechnik, Forschungen zu den Risiken, dem Rückbau und dem Ausstieg aus der Atomkernenergienutzung, zur nuklearen Sicherheit, zur Endlagerung und zum Strahlenschutz beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 138/17

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).



Drucksache 632/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen - COM(2017) 481 final



Drucksache 661/17

... - einen Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die in den Mitgliedstaaten zur Erfassung der Steuerpflichtigen und die Ermittlung und Einziehung der Mehrwertsteuer angewandten Verfahren sowie über die Einzelheiten und Ergebnisse ihrer Kontrollsysteme auf dem Gebiet dieser Steuer33;



Drucksache 521/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final



Drucksache 736/1/17

... 10. Die im Rahmen von EURATOM geförderten Atomkernforschungsgebiete sollten sich nach Auffassung des Bundesrates in Zukunft ausschließlich auf medizinische Forschungen, die physikalische Grundlagenforschung jenseits der Kraftwerkstechnik, Forschungen zu den Risiken, dem Rückbau und dem Ausstieg aus der Atomkernenergienutzung, zur nuklearen Sicherheit, zur Endlagerung und zum Strahlenschutz beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/1/17




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 82/16

... "jedes rechtsverbindliche Abkommen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern, das Auswirkungen auf das Funktionieren des Energiebinnenmarkts oder auf die Energieversorgungssicherheit der Union hat". Der ZSA-Beschluss gilt somit für alle zwischenstaatlichen Abkommen über die Versorgung mit Energieerzeugnissen (insbesondere Erdgas, Erdöl und Elektrizität) und die zugehörige Infrastruktur. Lediglich zwischenstaatliche Abkommen zu Fragen, die Gegenstand des Euratom-Vertrags sind, fallen nicht darunter. Für diese Abkommen sieht Artikel 103 des Euratom-Vertrags ein spezielles vorgeschaltetes Verfahren vor.



Drucksache 518/16

... Der EFSI wurde zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschaffen und sollte mindestens 315 Mrd. EUR an Investitionen mobilisieren. Angesichts seines Erfolgs spricht sich die Kommission für eine Verdoppelung des EFSI aus - sowohl in Bezug auf seine Laufzeit als auch seine finanzielle Ausstattung. Die heute vorgeschlagene rechtliche Verlängerung fällt in den Zeitraum des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens und sollte bis 2020 zu mindestens einer halben Billion Euro an Investitionen führen. Der Vorschlag steht im Einklang mit der von der Kommission gleichzeitig vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung, mit der ein stabiler Rahmen für die Verwaltung der finanziellen Verbindlichkeiten der Union geschaffen werden sollte. Um die Schlagkraft des EFSI noch weiter zu steigern und die angestrebte Verdoppelung des Investitionsziels zu erreichen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihren Beiträgen ebenfalls Vorrang einzuräumen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission heute einen Vorschlag zur Erleichterung von Beitragszahlungen auf der Ebene der Risikoübernahmekapazität des EFSI angenommen, um dessen Schlagkraft zu erhöhen; darin wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Übertragung von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) eingeräumt, die ihnen im Rahmen der geteilten Verwaltung zugewiesen worden waren.



Drucksache 333/16

... Der Vorschlag entspricht dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gemäß der Feststellung in der ExanteBewertung, die dem Kommissionsvorschlag für die Finanzierungsverordnung beigefügt ist, geht diese Verordnung nicht über das Maß hinaus, das zur Aufrechterhaltung der bisherigen Wirkungen des vorangegangenen Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahme erforderlich ist. Es wird eine Unionsfinanzierung für zwei bereits bekannte Begünstigte vorgeschlagen, deren Tätigkeiten sowie deren Ergebnisse und Wirkungen 2015 bewertet wurden. Innerhalb des derzeitigen institutionellen Rahmens werden die neuen Finanzierungsvereinbarungen eine stabile, solide und angemessene Finanzierung gewährleisten und so zur Erreichung der politischen Ziele beitragen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.



Drucksache 562/16

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 618/16

... Es wird vorgeschlagen, den EFSD und den EFSD-Garantiefonds durch die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einzurichten. Die Einrichtung einer Garantie, die eine Eventualverbindlichkeit der Union beinhaltet, muss durch den Gesetzgeber erfolgen. Parallel dazu schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vor.



Drucksache 570/16

... Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 295, und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), insbesondere Artikel 106a, in Erwägung nachstehender Gründe:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 13/16

... Die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsplänen - auch im Wege von Normungstätigkeiten - ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen von Horizont 2020 wird künftig viel dafür getan, dass sich Innovationen auf dem Markt durchsetzen können, indem insbesondere Normungsvorhaben durch die Forschung unterstützt und wissenschaftliche Erkenntnisse in Normen übernommen werden. Normungstätigkeiten sind ein wesentliches Mittel für die Übernahme von Forschungsergebnissen und die Verbreitung von Innovationen, einschließlich der Forschungsergebnisse aus dem Euratom-Teil des Programms Horizont 2020.



Drucksache 521/16

... - ein Vorschlag zur Änderung der EFSI-Verordnung (2015/1017) zwecks Ausweitung des EFSI14; - im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer: ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und zur Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds15; ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen16; und ein Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union17.



Drucksache 507/16

... 2. Jede Genehmigungsbehörde muss den Sicherheitsbescheid für Einrichtungen besitzen, der für den Umgang mit EU-Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads "EU CONFIDENTIAL" oder höher gemäß der Definition im Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission7 erforderlich ist.



Drucksache 798/1/16

... /Euratom /Euratom auch in einem System von Behörden bestehen. Das ist in Deutschland der Fall. Da das zuständige Bundesministerium den zuständigen Landes- und Bundesbehörden im Rahmen der Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht (Bundes- oder Fachaufsicht) Weisungen oder Erlasse erteilen kann, gelten die Anforderungen an eine Regulierungsbehörde auch für das Bundesministerium, das für die nukleare Sicherheit zuständig ist.



Drucksache 301/16

... Die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsplanungen - auch im Wege von Normungstätigkeiten - ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Im Rahmen von Horizont 2020 wird künftig viel dafür getan, dass sich Innovationen auf dem Markt durchsetzen können, indem insbesondere Normungsvorhaben durch die Forschung unterstützt und wissenschaftliche Erkenntnisse in Normen übernommen werden. Normungstätigkeiten spielen eine wesentliche Rolle für die Marktakzeptanz von Forschungsergebnissen und die Verbreitung von Innovationen, was auch für Forschungsergebnisse aus dem Euratom-Teil des Programms Horizont 2020 gilt.



Drucksache 137/16

... (67) Die Berechnung der in dieser Verordnung vorgesehenen Fristen und Termine sollte nach Maßgabe der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine26 erfolgen.



Drucksache 798/16 (Beschluss)

... /Euratom /Euratom auch in einem System von Behörden bestehen. Das ist in Deutschland der Fall. Da das zuständige Bundesministerium den zuständigen Landes- und Bundesbehörden im Rahmen der Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht (Bundes- oder Fachaufsicht) Weisungen oder Erlasse erteilen kann, gelten die Anforderungen an eine Regulierungsbehörde auch für das Bundesministerium, das für die nukleare Sicherheit zuständig ist.



Drucksache 438/16

... (5) Im Einklang mit Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 82 Absatz 3 Buchstabe a der in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates1 niedergelegten Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union kann der Direktor der Agentur ausnahmsweise die Einstellung von Staatsangehörigen Albaniens, die im Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte sind, genehmigen - 1 ABl. L 107 vom 28.4.2009, S. 166.



Drucksache 205/16

... 10. Das jährliche Arbeitsprogramm der Union nach Artikel 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1025/2012, der fortlaufende Plan für die IKT-Normung, der Ausschuss für Normen und die Europäische Multi-Stakeholder-Plattform.



Drucksache 562/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final; Ratsdok. 12193/16



Drucksache 550/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164), die durch die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 456/1/15

... /EURATOM des Rates vorgesehen ist, kann in der Anwendung zu Missverständnissen führen. Mit der Änderung wird im Sinne einer besseren Verständlichkeit eine unmissverständliche Formulierung angestrebt, die in der Verordnung ohnehin häufig verwendet wird. Formulierungen ohne den Zusatz "für radioaktive Stoffe" werden entsprechend ergänzt. Ausnahmen bilden Formulierungen, bei denen es um Parameterwerte bestimmter radioaktiver Stoffe oder Parameterwerte der in § 3 Nummer 9c TrinkwV 2001 definierten "Richtdosis" geht, da sich hier der Bezug zu radioaktiven Stoffen anderweitig ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Nummer 9a TrinkwV 2001 ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Nummer 9b und Nummer 9c TrinkwV 2001 und Nummer 17 Anlage 3a zu §§ 7a, 9, 14a

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Nummer 9c TrinkwV 2001

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 7 TrinkwV 2001

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 Absatz 5 TrinkwV 2001 und Nummer 15 Buchstabe b § 25 Nummer 3 TrinkwV 2001

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14a Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 TrinkwV 2001


 
 
 


Drucksache 390/1/15

... /EURATOM geänderte Rechtslage angepasst ist und diese deshalb unvollständig wiedergibt.



Drucksache 260/15

... /EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/15




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 2c
Nationales Entsorgungsprogramm

§ 2d
Grundsätze der nuklearen Entsorgung

§ 9h
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 9i
Bestandsaufnahme und Schätzung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

III.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III.2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

§ 7c
Die in § 9h normierte Ausweitung der Pflichten aus § 7c - Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen - auf die in § 9h genannten Inhaber einer Zulassung verursacht keine wesentliche Änderung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, da die Inhaber diese Pflichten weitestgehend bereits aufgrund ihrer jeweiligen atom- oder strahlenschutzrechtlichen Zulassung sowie aufgrund der einschlägigen Vorschriften des bestehenden Atom- und Strahlenschutzrechts erfüllen müssen.

III.4. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

§ 7c
Die in § 9h vorgesehene Ausweitung der Pflichten aus § 7c (Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen) auf die dort genannten Inhaber einer Zulassung für Anlagen und Einrichtungen führt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand.

b Länder

Im Einzelnen:

Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. 7c

Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. § 19a Absatz 3 und 4

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit Europarecht

VI. Nachhaltige Entwicklung

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3270: Entwurf für ein 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMUB)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1 Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 230/15

... Gesetzbuchs, soweit sich nicht aus der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine etwas anderes ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/15




Gesetz

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 3
Zuständigkeit

§ 4
Antragstellung

§ 5
Verfahren

§ 6
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 7
Entscheidung

§ 8
Vollstreckungsklausel

§ 9
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 10
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 11
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 12
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 13
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 14
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte

§ 15
Prüfung der Beschränkung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat

§ 25
Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist

§ 26
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht

§ 31
Entgegennahme von Erklärungen

§ 32
Aneignungsrecht

Abschnitt 5
Europäisches Nachlasszeugnis

§ 33
Anwendungsbereich

§ 34
Örtliche und sachliche Zuständigkeit

§ 35
Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 36
Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 37
Beteiligte

§ 38
Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 39
Art der Entscheidung

§ 40
Bekanntgabe der Entscheidung

§ 41
Wirksamwerden

§ 42
Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 43
Beschwerde

§ 44
Rechtsbeschwerde

Abschnitt 6
Authentizität von Urkunden

§ 45
Aussetzung des inländischen Verfahrens

§ 46
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

Abschnitt 7
Zuständigkeit i n sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 47
Sonstige örtliche Zuständigkeit

Artikel 2
Änderung des Konsulargesetzes

Artikel 3
Änderung der Auslandskostenverordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 16
Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis.

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 8
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 9
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 343
Örtliche Zuständigkeit

§ 352
Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit

§ 352a
Gemeinschaftlicher Erbschein

§ 352b
Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers

§ 352c
Gegenständlich beschränkter Erbschein

§ 352d
Öffentliche Aufforderung

§ 352e
Entscheidung über Erbscheinsanträge

§ 354
Sonstige Zeugnisse

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

§ 40
Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis.

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 25
Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 26
Form von Verfügungen von Todes wegen

Artikel 16
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 2363
Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers

§ 2368
Testamentsvollstreckerzeugnis

Artikel 17
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 18
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Höfeordnung

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 21
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 33/15

... 2. Für die Beträge der Makrofinanzhilfe der Union werden erforderlichenfalls gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates14 Rückstellungen gebildet.



Drucksache 260/15 (Beschluss)

... /EURATOM. Die Regelung zielt auf Tätigkeiten, die mit der Handhabung, Vorbehandlung, Behandlung, Konditionierung, Lagerung radioaktiver Abfälle zusammenhängen. Wenn im Anwendungsbereich nur allgemein der Umgang mit radioaktiven Stoffen mit dem Ziel, diese geordnet zu beseitigen, erwähnt wird, kann dies im Vollzug zu Unklarheiten führen, da auch Labore und medizinische Einrichtungen im Rahmen ihrer Umgangsgenehmigung radioaktive Abfälle lagern mit dem Ziel, diese geordnet zu beseitigen, dies aber nicht selbst durchführen, sondern die Abfälle einem Dritten überlassen bzw. sie an die Landessammelstellen abgeben. Die zutreffenden Ausführungen in der Gesetzesbegründung reichen für die Vollzugspraxis nicht aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 § 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9h Nummer 2 AtG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b § 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 553/15

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.