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"Eigenbedarfskündigung"


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Drucksache 313/1/12

... Die Regelung überzeugt nicht. Die Kündigungsbeschränkungen nach Satz 1 erfassen im Wege der Verweisung auf § 577a Absatz 1 BGB nicht nur die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB, sondern auch die Verwertungsmöglichkeit nach § 573 Absatz 2 Nummer 3 BGB. Bei einer Verwertungskündigung liegt aber kein Fall der Selbstnutzung vor, so dass - auch nach der Begründung des Gesetzentwurfs - bereits kein Anlass besteht, Familienmitglieder oder Personen, die demselben Haushalt angehören, hinsichtlich der Kündigungsbeschränkungen zu privilegieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 536 Absatz 1a BGB

a Systembruch]

b Umfang des Minderungsausschlusses

c Dreimonatige Frist

d Abgrenzungsprobleme

e Anreiz für den Vermieter

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 536 Absatz 1a Satz 2 - neu - BGB *

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 555b Nummer 1 und 1a - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 555b Nummer 6 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 - neu - BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 555d Absatz 4 Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 556c BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 556c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu überprüfen, wie die Kostenneutralität für den Mieter über den einmaligen Zeitpunkt der Umstellung hinaus dauerhaft gewährleistet werden kann.

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 558 Absatz 3 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 559 Absatz 1 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 569 Absatz 2a Satz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 577a Absatz 1a Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 283a ZPO Nummer 3 § 283a ZPO Nummer 7 § 940a Absatz 3 ZPO Artikel 6 Nummern 1211, 1222, 1223 und 1232 der Anlage 1 - Kostenverzeichnis - zum GKG Artikel 8 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 RVG

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 283a ZPO

Zu Artikel 4 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 313/12

... Beruft sich die Gesellschaft, die das Grundstück erworben hat und damit nach § 566 in die Vermieterstellung eingerückt ist, für einen ihrer Gesellschafter auf berechtigte Interessen nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 (insbesondere auf Eigenbedarf), so genügt nach bislang geltender Rechtslage der Eigenbedarf eines Gesellschafters (BGH, Urteil vom 27. Juni 2007, VIII ZR 271/06, WuM 2007, 515, 517). Der Eigenbedarf eines Gesellschafters soll der Gesellschaft bürgerlichen Rechts deshalb zuzurechnen sein, weil es im Ergebnis nicht gerechtfertigt sei, ihre Gesellschafter insoweit schlechterzustellen als die Mitglieder einer einfachen Vermietermehrheit. Mehrere Personen als Vermieter sind nach geltender Rechtslage berechtigt, bei Eigenbedarf eines Vermieters den Mietvertrag zu kündigen. Hieran ändert der neue Absatz 1a nichts. Jedoch ist der Erwerber bzw. sind die Erwerber durch die Neuregelung gehindert, innerhalb der Frist des Absatzes 1 dieses berechtigte Interesse eines Gesellschafters oder Miteigentümers geltend zu machen. Damit löst jede Veräußerung eines mit Mietwohnraum bebauten Grundstücks an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder an mehrere Erwerber die Sperrfrist nach Absatz 1 aus. Die Kündigungssperrfrist beginnt mit dem Erwerb, also der Eintragung im Grundbuch. Durch die Verweisung auf § 577a Absatz 1 ist nicht nur die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Absatz 2 Nummer 2, sondern auch die Verwertungskündigung nach § 573 Absatz 2 Nummer 3 erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.