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"Eigenkapital"
Drucksache 369/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
... "Teile des Sondervermögens werden als Eigenkapital in Form einer Kapitalrücklage (Förderrücklage) in die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingebracht".
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Drucksache 354/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... " sein sollte. Wenn eine Kapitalerhöhung bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) allein dem Willen der Gesellschafter obliegen soll (fakultative Ausgestaltung des Stammkapitals), läuft dies darauf hinaus, das Stammkapital im GmbH-Recht zur Disposition zu stellen. Eine entsprechende Sollvorschrift könnte hier zur Stärkung des Nominalkapitals beitragen, in dem das von § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG-E angeordnete variable Eigenkapital solchem gesetzlichen Appell unterworfen wird.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1 GmbHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 5 Abs. 1 GmbHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG , Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GmbHG Nr. 17 Buchstabe b § 19 Abs. 5 GmbHG
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG Nr. 21 § 31 Abs. 3 GmbHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG
20. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG
21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG
22. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG
23. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 53 Abs. 2 GmbHG
24. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG
25. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG
26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG
27. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB
28. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB
29. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB
30. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a HGB
31. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB ,
32. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG
33. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO
34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO
35. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO
36. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO
37. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO
38. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG
39. Zu Artikel 25 Inkrafttreten
Drucksache 556/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
... Finanzierungen von Kooperationsprojekten mit europäischen Institutionen zu Bereitstellung von haftendem Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen in Deutschland
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007
3 Investitionsfinanzierung
4 Erläuterungen
Sonstige Ausgaben
4 Erläuterungen
Kap. 3
2 Abschluss
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
Drucksache 404/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen
... snormen auf der Grundlage zuverlässiger aufsichtsbehördlicher Überwachung zu vereinbaren; betont, wie wichtig die Durchführung der II. Basler Eigenkapitalvereinbarung durch die USA und die gegenseitige Anerkennung der internationalen
Drucksache 748/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... (24) Die Eigenmittel im Sinne dieses Gesetzes bestehen aus dem haftenden Eigenkapital und den Drittrangmitteln im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 des
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2a Änderung der Solvabilitätsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3a Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 8 Aufhebung der Investmentmeldeverordnung
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 11 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 13 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 14 Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 17a Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19a Änderung in anderen Gesetzen
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... zu verwenden. Der zu verwendende Zinssatz bestimmt sich als gewichteter Mittelwert aus Eigenkapitalzinssatz und Fremdkapitalzinssatz, wobei der Eigenkapitalzinssatz mit 40 Prozent und der Fremdkapitalzinssatz mit 60 Prozent zu gewichten ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Beginn des Verfahrens
Teil 2 Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Regulierungsperioden
§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden
Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
§ 4 Erlösobergrenzen
§ 5 Regulierungskonto
§ 6 Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze
§ 7 Regulierungsformel
§ 8 Allgemeine Geldwertentwicklung
§ 9 Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
§ 10 Erweiterungsfaktor
§ 11 Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile
§ 12 Effizienzvergleich
§ 13 Parameter für den Effizienzvergleich
§ 14 Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
§ 15 Ermittlung der Ineffizienzen
§ 16 Effizienzvorgaben
Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
§ 17 Netzentgelte
Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
§ 18 Qualitätsvorgaben
§ 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel
§ 20 Bestimmung des Qualitätselements
§ 21 Bericht zum Investitionsverhalten
Teil 3 Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
§ 22 Sondervorschriften für den Effizienzvergleich
§ 23 Investitionsbudgets
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
§ 24 Vereinfachtes Verfahren
Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
§ 25 Pauschalierter Investitionszuschlag
Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
§ 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Teil 4 Sonstige Bestimmungen
§ 27 Datenerhebung
§ 28 Mitteilungspflichten
§ 29 Übermittlung von Daten
§ 30 Fehlende oder unzureichende Daten
§ 31 Veröffentlichung von Daten
§ 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde
§ 33 Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 7)
Anlage 2 (zu § 10)
Anlage 3 (zu § 12)
Artikel 2 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
Zu § 17
Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
Zu § 22
Zu § 23
Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
Zu § 24
Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
Zu § 25
Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 5
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
Drucksache 84/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht 2007 der Bundesregierung
... Die bereinigte Eigenkapitalbildung als Maßstab für die finanzielle Stabilität der Unternehmen ist gegenüber dem Vorwirtschaftsjahr um 17 Prozent zurückgegangen, liegt jedoch deutlich über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre. Auch hier sind gravierende Unterschiede zwischen Betriebsform und -größe festzustellen. Insbesondere für kleinere Haupterwerbsbetriebe besteht angesichts einer nur geringen Eigenkapitalbildung kurz- bis mittelfristig erheblicher Anpassungsdruck.
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... (1) Bei Beendigung der Sicherungsübertragung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 steht der Deutschen Bahn AG ein Wertausgleich zu. Der Wertausgleich umfasst den vollen Wert der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und bemisst sich nach dem bilanziellen Eigenkapital (Netto-Reinvermögen) der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum Zeitpunkt der Beendigung der Sicherungsübertragung. Der Ermittlung sind die unter Berücksichtigung der im
Drucksache 567/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Der Bundesrat sieht zwar mit der Bundesregierung vordringlichen Handlungsbedarf im Bereich des Wagniskapitals, hält es aber darüber hinaus für notwendig, die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital für den Mittelstand und für Beteiligungskapital insgesamt zu verbessern. Leider werden mit der vorgesehenen Struktur des Gesetzes und den gewählten Abgrenzungskriterien (Alter und Eigenkapital der Unternehmen) weite Teile der Private-Equity-Branche aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Es wird damit die Chance vergeben, für die gesamte PE-Branche in Deutschland eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Dies aber sollte eines der vorrangigen Ziele sein.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
8. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
10. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
13. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
15. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
16. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
17. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 938/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg. Ratsdok. 16933/06
... (d) die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten,
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens
• Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• im IT-Bereich
• im Gesundheitswesen:
• im Finanzsektor:
• im Verkehrssektor:
• im Chemiesektor:
• im Nuklearsektor:
• Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Ergänzende Informationen
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 4 Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 5 Sicherheitspläne
Artikel 6 Sicherheitsbeauftragte
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen
Artikel 9 Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Artikel 10 Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Anhang I List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen
Anhang II Sicherheitsplan
Drucksache 153/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Hiervon ist laut Begründung in einem zweiten Schritt der erforderliche Grad der Hinterlegung mit Eigenkapital abhängig. Die Maßnahme soll letztlich zu einer größeren Stabilität im Bankensektor beitragen. Das europäische Richtlinienwerk räumt ausdrücklich ein Wahlrecht zwischen dem Standard-, IRBund fortgeschrittenem IRB-Ansatz ein. Aus Sicht der kleineren Banken ist zu vermeiden dass die nationalen Vorschriften - unter Verweis auf die Gesetzesbegründung - dahingehend ausgelegt werden, dass mittel- bzw. langfristig sämtliche Kreditinstitute gehalten sind, in die IRB-Ansätze zu wechseln. Auch ein dauerhaftes Verbleiben im Standardansatz gefährdet nicht die Stabilität des Bankensektors. Da in der Gesetzesbegründung unter A.II.2.1.3 lediglich ein dauerhafter Verbleib im Basis-IRB-Ansatz als Option erwähnt wird, ist zur Klarstellung eine entsprechende Aussage in Bezug auf den Standardansatz notwendig.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Die Bundesregierung
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Die Einführung deutscher REITs soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Mobilisierung ihrer Immobilien ermöglichen. In Deutschland liegt der Eigenbesitzanteil von Unternehmen an Immobilien bei ca. 73 % und ist damit im Vergleich zu den USA mit 25 % und England mit 54 % relativ hoch. Allein die 65 größten börsennotierten Gesellschaften in Deutschland verfügen über Immobilienreserven von rund 80 Mrd. Euro. An dieser Stelle wird viel Eigenkapital gebunden. Die begünstigte Aufdeckung von stillen Reserven schafft einen Anreiz, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu veräußern. Das hierdurch frei werdende Eigenkapital stärkt die Liquidität der Unternehmen und ermöglicht ihnen Investitionen in ihr Kerngeschäft. Die damit verbundene Stärkung der Eigenkapitalquote ist gerade im Hinblick auf Basel II von großer Bedeutung. Zudem verbessert sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, was wiederum das wirtschaftliche Wachstum fördert und neue Arbeitsplätze schafft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Kreditaufnahme
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung
2. Gesicherte Besteuerung
3. Anlegerstruktur
4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen
5. Bilanzierung
6. Exit Tax
7. Immobilienhandel
8. Wohnimmobilien
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 111/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... Nach dem Tiefpunkt im Wirtschaftsjahr 2003/2004 ist bei der Investitionsbereitschaft nun endlich wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Ungeachtet dessen weisen aber insbesondere kleinere Haupterwerbsbetriebe trotz eines Gewinnanstiegs weiter eine negative Nettoinvestitionsrate und eine nur sehr geringe bereinigte Eigenkapitalbildung auf. Viele dieser Betriebe werden somit kurz- bis mittelfristig aber spätestens im Zuge des Generationenwechsels, aus der landwirtschaftlichen Produktion ausscheiden oder als Nebenerwerbsbetriebe weitergeführt.
Drucksache 461/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
... Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mittelstandsfinanzierung und bei der Belebung des Marktes für Wagniskapitalbeteiligungen an innovativen mittelständischen Unternehmen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Das gegenwärtig geltende UBGG ist nicht mehr zeitgemäß, da es die Entwicklung bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen nicht berücksichtigt. Unnötige Beschränkungen und Hemmnisse behindern die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. In der Praxis haben sich einzelne Vorschriften als missverständlich und nicht eindeutig herausgestellt. Der Gesetzeszweck ist aus dem Gesetzestext nicht klar ersichtlich.
Drucksache 59/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... 10. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch eine hohe bürokratische Regelungsdichte, die noch immer schwache Eigenkapitalausstattung sowie Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unter Druck. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, ein Mittelstands-Entlastungsgesetz auf den Weg zu bringen mit dem Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten verringert Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt Doppel- und Mehrfachprüfungen abgebaut, Schwellenwerte vereinheitlicht, die Verpflichtung von Betrieben zur Bestellung von Beauftragten begrenzt sowie die bereits begonnene Vereinfachung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinbetrieben fortgeführt werden sollen. Mit Befriedigung stellt der Bundesrat fest, dass der Bürokratieabbau durch die Einrichtung eines Normenkontrollrats im Bundeskanzleramt, einen Bürokratie-TÜV und die Übernahme des niederländischen Standardkosten-Modells auf eine neue Grundlage gestellt wird. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen bei der Bildung von Eigenkapital, einen erleichterten Zugang zu den Kreditmärkten sowie die Unterstützung bei der Nutzung neuer Finanzierungsformen verbessert werden.
Drucksache 40/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
... Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellt eine Möglichkeit dar, zumindest existenzbedrohende Einflüsse auf die Unternehmen zu mindern, indem der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen muss, wenn er das Entgelt für den jeweiligen Umsatz auch tatsächlich erhalten hat. Demgegenüber wird bei der Regelversteuerung nach vereinbarten Entgelten die Umsatzsteuer bereits in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Der Zeitpunkt der Bezahlung ist für die Besteuerung dann nicht mehr von Bedeutung. Konsequenz hieraus ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer vorstrecken muss. Regelmäßig muss dazu der Betriebsmittelkredit eingesetzt werden da eine Finanzierung über Eigenkapital wegen der geringen Eigenkapitalausstattung der Betriebe überwiegend ausscheidet. Dies engt die Finanzierungsspielräume der Unternehmen zusätzlich ein und erhöht die Zinslasten. Auf Grund des schwachen Konjunkturverlaufs besteht auch für die Unternehmen gegenwärtig keine Möglichkeit Eigenkapital anzusammeln.
1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35a Abs. 2 Satz 1 und 5 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35a Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG
4. Zu Artikel 2 Buchstabe a und b § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UStG
Drucksache 816/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds KOM (2006) 621 endg.; Ratsdok. 14606/06
... Von dem bestehenden Eigenkapital des EIF ist bisher nur ein geringer Teil von 400 Mio. Euro eingezahlt. 1,6 Mrd. Euro könnten von den Anteilseignern noch eingefordert werden, bevor eine Kapitalerhöhung als Liquiditätszuführung erforderlich ist (Jahresabschluss des EIF vom 31. Dezember 2005). Gründe, die gegen diesen Weg der Liquiditätsbeschaffung sprechen könnten, werden nicht angeführt. Es wird ferner nicht dargelegt, weshalb eine Kapitalerhöhung in Höhe von nominal 1,0 Mrd. Euro vorgenommen werden soll, wenn dem EIF als Barmittel nur 330 Mio. Euro zugeführt werden sollen. Die angestrebte Kapitalerhöhung führt hinsichtlich des Engagements der Kommission zu einer nicht erkennbar notwendigen Erhöhung des Finanzrisikos letztendlich der Gemeinschaft.
Drucksache 153/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Hiervon ist laut Begründung in einem zweiten Schritt der erforderliche Grad der Hinterlegung mit Eigenkapital abhängig. Die Maßnahme soll letztlich zu einer größeren Stabilität im Bankensektor beitragen. Das europäische Richtlinienwerk räumt ausdrücklich ein Wahlrecht zwischen dem Standard-, IRBund fortgeschrittenem IRB-Ansatz ein. Aus Sicht der kleineren Banken ist zu vermeiden dass die nationalen Vorschriften - unter Verweis auf die Gesetzesbegründung - dahingehend ausgelegt werden, dass mittel- bzw. langfristig sämtliche Kreditinstitute gehalten sind, in die IRB-Ansätze zu wechseln. Auch ein dauerhaftes Verbleiben im Standardansatz gefährdet nicht die Stabilität des Bankensektors. Da in der Gesetzesbegründung unter A.II.2.1.3 lediglich ein dauerhafter Verbleib im Basis-IRB-Ansatz als Option erwähnt wird, ist zur Klarstellung eine entsprechende Aussage in Bezug auf den Standardansatz notwendig.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 778/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... Fast in jedem Betrieb sind solche Vermögensgegenstände vorhanden, weil sie für operative Zwecke benötigt werden, teils in Form von Kundenforderungen und Geldmitteln zur Abwicklung der täglichen Geschäfte, teils, weil sie als Reserven für langfristig vorbereitete Maßnahmen oder Änderungen im Betriebsablauf eingeplant werden müssen. Nicht produktives Vermögen, das mit Fremdmitteln finanziert wurde, kann für die erbschaftsteuerliche Entlastung außer Betracht bleiben. Aus diesem Grund führt auch die Einlage nicht produktiver Vermögensgegenstände, z.B. eines fremd vermieteten Grundstücks in das Betriebsvermögen, nicht zum Verlust der Vergünstigung, wenn sie beispielsweise zur Besicherung eines Betriebsmittelkredits eingelegt werden. Nur soweit nicht produktives Vermögen die betrieblichen Schulden und sonstigen Abzüge übersteigt und damit zumindest rechnerisch mit Eigenkapital finanziert ist ist der Wert des Betriebsvermögens um den übersteigenden Wert zu kürzen, wodurch sich auch der Wert des begünstigten Betriebsvermögens entsprechend verringert. Vermögensgegenstände, insbesondere Betriebsgrundstücke, die zwar nicht in das Betriebsvermögen eingelegt werden, aber dem Inhaber oder beherrschenden Gesellschafter gehören und von ihm dem Betrieb zur Nutzung überlassen sind, zählen nach den Grundsätzen der "
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts
E. Finanzielle Auswirkungen
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten für die Wirtschaft
7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 836/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... es vom ... (BGBl.1 S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung sowie Seitenzahl zum Textbeginn von Artikel 6 des vorliegenden Gesetzes]) in der jeweils geltenden Fassung genannten Vorgänge ganz oder teilweise auf eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, oder auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts über oder wird die Körperschaft steuerbefreit, erhöht sich die Körperschaftsteuer um den Betrag, der sich nach § 38 ergeben würde, wenn das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 dem steuerlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist, als im Zeitpunkt des Vermögensübergangs für eine Ausschüttung verwendet gelten würde. Die Körperschaftsteuer erhöht sich nicht in den Fällen des § 38 Abs. 3.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
Erster Teil
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Steuerliche Rückwirkung
Zweiter Teil
§ 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
§ 4 Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers
§ 5 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
§ 6 Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten
§ 7 Besteuerung offener Rücklagen
§ 8 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen
§ 9 Formwechsel in eine Personengesellschaft
§ 10 Körperschaftsteuererhöhung
Dritter Teil
§ 11 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
§ 12 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
§ 13 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
§ 14 (weggefallen)
Vierter Teil
§ 15 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
§ 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
Fünfter Teil
§ 17 (weggefallen)
§ 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft
§ 19 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft
Sechster Teil
§ 20 Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
§ 21 Bewertung der Anteile beim Anteilstausch
§ 22 Besteuerung des Anteilseigners
§ 23 Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft
Siebter Teil
§ 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft
Achter Teil
§ 25 Entsprechende Anwendung des sechsten Teils
§ 26 (weggefallen)
Zehnter Teil
§ 27 Anwendungsvorschriften
§ 28 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen
Artikel 1la Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach
Artikel 11 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 12 Inkrafttreten
Drucksache 59/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... 10. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch eine hohe bürokratische Regelungsdichte, die noch immer schwache Eigenkapitalausstattung sowie Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unter Druck. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, ein Mittelstands-Entlastungsgesetz auf den Weg zu bringen mit dem Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten verringert Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt Doppel- und Mehrfachprüfungen abgebaut, Schwellenwerte vereinheitlicht, die Verpflichtung von Betrieben zur Bestellung von Beauftragten begrenzt sowie die bereits begonnene Vereinfachung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinbetrieben fortgeführt werden sollen. Mit Befriedigung stellt der Bundesrat fest, dass der Bürokratieabbau durch die Einrichtung eines Normenkontrollrats im Bundeskanzleramt, einen Bürokratie-TÜV und die Übernahme des niederländischen Standardkosten-Modells auf eine neue Grundlage gestellt wird. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen bei der Bildung von Eigenkapital, einen erleichterten Zugang zu den Kreditmärkten sowie die Unterstützung bei der Nutzung neuer Finanzierungsformen verbessert werden.
Drucksache 866/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds KOM (2006) 686 endg.; Ratsdok. 15484/06
... Bei Investmentfonds handelt es sich um speziell geschaffene Anlageinstrumente, die zu dem einzigen Zweck der Sammlung von Vermögenswerten von Anlegern und ihrer Anlage in einen diversifizierten Pool von Vermögenswerten ins Leben gerufen wurden. Dabei kaufen Anleger vom Fonds ausgegebene Wertpapiere, die gegen Basisvermögenswerte ausgegeben werden. Der Wert dieser Wertpapiere schwankt dann entsprechend dem Wert der Basisvermögenswerte. Auf diese Art und Weise können private Anleger Risikoanteile eines professionell verwalteten und diversifizierten Korbs an Finanzwerten oder sonstigen Vermögenswerten kaufen. Gemeinkosten werden über den Pool von Anlegern gestreut, wodurch die durchschnittlichen von jedem Anleger zu tragenden Kosten gesenkt werden. Die Anleger können ihre Anteile auf Wunsch an das allgemeine Anlegerpublikum zurück verkaufen (offene Fonds) oder ihre Vermögenswerte werden für eine bestimmte Dauer fest angelegt (geschlossene Fonds). OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind Investmentfonds, die gemäß den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG aufgelegt und genehmigt werden. Diese Richtlinie legt die gemeinsamen Vorschriften für den Aufbau, die Verwaltung und die Beaufsichtigung der Fonds fest. Sie schreibt Regeln für die Fondsdiversifizierung, -liquidität und für die Nutzung der Hebelwirkung (Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital) vor. Zudem listet die OGAW-Richtlinie die in Frage kommenden Vermögenswerte auf, in die ein Fonds investieren kann. Nach seiner einmaligen Zulassung in einem Mitgliedstaat kann ein OGAW-Fonds in allen EU-Ländern vertrieben werden, sofern jeder entsprechende Mitgliedstaat eine Anzeige erhält. "
Weissbuch Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds
1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche
1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb
1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen
1.3. Pooling von Vermögenswerten8
1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften
1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit
1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen
2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert
2.1. Vereinfachter Prospekt
2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen
3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?
4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 : Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen
A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG
B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens
C. Nichtharmonisierte Investmentfonds
Drucksache 816/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds KOM (2006) 621 endg.; Ratsdok. 14606/06
... Die Europäischen Märkte für Risikokapital müssen nicht nur neu gegründeten und jungen innovativen KMU einen besseren Zugang z.B.teiligungskapital ermöglichen, sondern auch für KMU in reiferem Stadium Möglichkeiten für Anschlussfinanzierungen bieten, damit die Unternehmen ihr volles Potenzial ausschöpfen, ihre Produkte und Dienstleistungen auf den Markt bringen, Arbeitsplätze schaffen und ihre Forschungstätigkeiten finanzieren können. Im europäischen Bankensektor wird die Verbriefung weithin als eine der möglichen Lösungen für Probleme der Darlehensvergabe an KMU gesehen, die aufgrund der ab 2008 geltenden Eigenkapitalbestimmungen von Basel II auftreten könnten. Seit Errichtung des Fonds konnten in der Europäischen Union und in den Beitrittsländern rund 270.000 KMU durch Bereitstellung von Risikokapital und Garantieportfolios unterstützt werden. Über den Fonds profitierten rund 263.000 KMU vom EIB-Risikokapitalmandat, dem vom deutschen Wirtschaftsministerium initiierten EIF/ERP1-Mandat und den Mandaten der Gemeinschaft (insbesondere ETF-Startkapitalfazilität, KMU-Bürgschaftsfazilität und Fördersystem "
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 206/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 22 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Die vorgesehene Besteuerung von Pflanzenöl in Höhe von 15 Cent pro Liter gefährdet allein in Bayern bereits getätigte Investitionen in 120 dezentralen Ölmühlen, die ausschließlich mit Eigenkapital finanziert wurden und die auf den Markt für Pflanzenölkraftstoff auch außerhalb der Landwirtschaft (umgerüstete Pkw und Lkw) angewiesen sind. Auch aus diesem Grunde ist für reine Pflanzenöle eine Besteuerung nicht angemessen. Eine Besteuerung von Pflanzenölen würde in der Umsetzung einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern weil zwischen landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Verwendung differenziert werden müsste. Angesichts des im Vergleich zu Biodiesel noch geringen Einsatzes von Pflanzenöl ist der mit einer Besteuerung verbundene Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe
3. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
15. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
16. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
17. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
18. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
19. Zu Artikel 1 § 57 EnergieStG
20. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 542/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... es vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung sowie Seitenzahl zum Textbeginn von Artikel 6 des vorliegenden Gesetzes]) in der jeweils geltenden Fassung genannten Vorgänge ganz oder teilweise auf eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts über oder wird die Körperschaft steuerbefreit so mindert oder erhöht sich die Körperschaftsteuer um den Betrag, der sich nach §§ 37 oder 38 ergeben würde, wenn das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 dem steuerlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist, als im Zeitpunkt des Vermögensübergangs für eine Ausschüttung verwendet gelten würde. Die Körperschaftsteuer erhöht sich nicht in den Fällen des § 38 Abs. 3. § 37 Abs. 2a ist nicht anzuwenden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Begründung
Zu Artikel 3
§ 37 Abs. 3
§ 37 Abs. 4
§ 37 Abs. 5
§ 37 Abs. 6
§ 37 Abs. 7
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 111/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... Nach dem Tiefpunkt im Wirtschaftsjahr 2003/2004 ist bei der Investitionsbereitschaft nun endlich wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Ungeachtet dessen weisen aber insbesondere kleinere Haupterwerbsbetriebe trotz eines Gewinnanstiegs weiter eine negative Nettoinvestitionsrate und eine nur sehr geringe bereinigte Eigenkapitalbildung auf. Viele dieser Betriebe werden somit kurz- bis mittelfristig, aber spätestens im Zuge des Generationenwechsels, aus der landwirtschaftlichen Produktion ausscheiden oder als Nebenerwerbsbetriebe weitergeführt.
Drucksache 542/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... es vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung sowie Seitenzahl zum Textbeginn von Artikel 6 des vorliegenden Gesetzes]) in der jeweils geltenden Fassung genannten Vorgänge ganz oder teilweise auf eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts über oder wird die Körperschaft steuerbefreit, so mindert oder erhöht sich die Körperschaftsteuer um den Betrag, der sich nach §§ 37 oder 38 ergeben würde, wenn das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 dem steuerlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist, als im Zeitpunkt des Vermögensübergangs für eine Ausschüttung verwendet gelten würde. Die Körperschaftsteuer erhöht sich nicht in den Fällen des § 38 Abs. 3. § 37 Abs. 2a ist nicht anzuwenden.
1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 827/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts KOM (2006) 604 endg. Ratsdok. 14871/06
... (e) Einnahmen, die sich aus den Tätigkeiten oder Produkten oder aus dem Eigenkapital des ETI ergeben, einschließlich Mitteln, die von der ETI-Stiftung verwaltet werden, sowie Einnahmen aus Rechten am geistigen Eigentum;
Begründung
1. Kontext
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags
1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI
2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der Betroffenen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
5.1. Überprüfungsklausel
5.2. Flexibilität
5.3. Personal
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Aufgaben
Artikel 5 Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Artikel 6 Akademische Grade und Abschlüsse
Artikel 7 Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene
Artikel 8 Die Organe des ETI
Artikel 9 Umgang mit geistigem Eigentum
Artikel 10 Rechtsstatus
Artikel 11 Haftung
Artikel 12 Transparenz und Zugang zu Dokumenten
Artikel 13 Ressourcen
Artikel 14 Planung und Berichterstattung
Artikel 15 Evaluierung des ETI
Artikel 16 Mittelbindungen
Artikel 17 Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts
Artikel 18 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 19 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 20 Überprüfungsklausel
Artikel 21 Satzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Anhang Satzung des Europäischen Technologieinstituts
Artikel 1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 2 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Artikel 4 Der Exekutivausschuss
Artikel 5 Der Direktor
Artikel 6 Der Prüfungsausschuss
Artikel 7 Personal des ETI
Artikel 8 Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)
Artikel 9 Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Artikel 10 Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft
Artikel 11 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 12 Auflösung des ETI
Drucksache 608/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... (6) Bei Positionen des Handelsbuchs, die mit Handelsabsicht gehalten werden, muss sich die Handelsabsicht anhand einer von der Geschäftsleitung genehmigten Handelsstrategie sowie eindeutig verfasster Vorgaben zur aktiven Steuerung und zur Überwachung der Handelsbuchpositionen des Instituts auf Übereinstimmung mit der Handelsstrategie des Instituts nachweisen lassen. Die Ausgestaltung und Dokumentation der Handelsstrategie sowie der institutsinternen Vorgaben zur Steuerung und zur Überwachung der Handelsbuchpositionen auf Übereinstimmung mit der Handelsstrategie muss die in Anhang VII, Teil A der Richtlinie 2006/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABl. EU (Nr.) L ... S. ...) (Kapitaladäquanzrichtlinie) niedergelegten Anforderungen erfüllen. Die Handelsstrategie kann dabei ein Teil der in § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 geforderten Strategien sein.
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:
Drucksache 206/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Die vorgesehene Besteuerung von Pflanzenöl in Höhe von 15 Cent pro Liter gefährdet allein in Bayern bereits getätigte Investitionen in 120 dezentralen Ölmühlen, die ausschließlich mit Eigenkapital finanziert wurden und die auf den Markt für Pflanzenölkraftstoff auch außerhalb der Landwirtschaft (umgerüstete Pkw und Lkw) angewiesen sind. Auch aus diesem Grunde ist für reine Pflanzenöle eine Besteuerung nicht angemessen. Eine Besteuerung von Pflanzenölen würde in der Umsetzung einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern weil zwischen landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Verwendung differenziert werden müsste. Angesichts des im Vergleich zu Biodiesel noch geringen Einsatzes von Pflanzenöl ist der mit einer Besteuerung verbundene Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
3. Zu Artikel 1 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 461/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
... Das gegenwärtig geltende UBGG ist nicht mehr zeitgemäß, da es die Entwicklung bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen nicht berücksichtigt. Unnötige Beschränkungen und Hemmnisse behindern die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. In der Praxis haben sich einzelne Vorschriften als missverständlich und nicht eindeutig herausgestellt. Der Gesetzeszweck ist aus dem Gesetzestext nicht klar ersichtlich.
Drucksache 816/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds KOM (2006) 621 endg.; Ratsdok. 14606/06
... 3. Nach der Vorlage soll eine Kapitalerhöhung in Höhe von 50% von zwei auf drei Mrd. Euro vorgenommen werden, weil die Eigenmittel des Fonds bis Mitte 2007 erschöpft seien. Anteilseigner des Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind die Kommission mit 30%, die Europäische Investitionsbank (EIB) mit 61,9% und europäische Banken und Finanzinstitute mit 8,1%. Die Kapitalerhöhung soll für die Kommission 300 Mio. Euro betragen, wovon 100 Mio. Euro plus Finanzmittel in Höhe erwarteter Dividenden von 25,7 Mio. Euro - insgesamt also 125,7 Mio. Euro - bis 2010 als Bareinlage erbracht werden sollen. Diese Summen sind nach den Ausführungen mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar und führen nicht zu einer Veränderung des Finanzrahmens 2007 bis 2013. Auch für die übrigen Anteilseigner ist eine unter dem Nominalbetrag liegende Kapitaleinlage vorgesehen, da dem EIF insgesamt nur 330 Mio. Euro Barmittel zugeführt werden sollen. Von dem bestehenden Eigenkapital des EIF ist bisher nur ein geringer Teil von 400 Mio. Euro eingezahlt. 1,6 Mrd. Euro könnten von den Anteilseignern noch eingefordert werden, bevor eine Kapitalerhöhung als Liquiditätszuführung erforderlich ist (Jahresabschluss des EIF vom 31. Dezember 2005). Gründe, die gegen diesen Weg der Liquiditätsbeschaffung sprechen könnten, werden nicht angeführt. Es wird ferner nicht dargelegt, weshalb eine Kapitalerhöhung in Höhe von nominal 1,0 Mrd. Euro vorgenommen werden soll, wenn dem EIF als Barmittel nur 330 Mio. Euro zugeführt werden sollen. Die angestrebte Kapitalerhöhung führt hinsichtlich des Engagements der Kommission zu einer nicht erkennbar notwendigen Erhöhung des Finanzrisikos letztendlich der Gemeinschaft. Stattdessen könnte das schon bestehende Finanzrisiko für noch nicht eingezahlte, aber einforderbare Anteile an dem EIF in Höhe von 480 Mio. Euro durch die nach der Finanzplanung bis 2010 darstellbaren Beträge in Höhe von 125,7 Mio. Euro reduziert werden.
Drucksache 299/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz es sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
... "Forderungen an Versicherungs-Zweckgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat dürfen nur dann bei den Bilanzwerten abgezogen werden, wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird, über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Mindesteigenkapitalausstattung und über sichere und liquide Kapitalanlagen verfügt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie
2. Sonstige Änderungen
II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu § 121f
Zu § 121g
Zu § 121h
Zu § 121i
Zu § 121j
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 461/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg,
... sowie dem Risiko nach eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1a Abs. 2 Satz 2 UBGG
2. Zu Nummer 5 der Begründung Dritter Absatz
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Für den Markterfolg junger Technologieunternehmen ist die Verfügbarkeit von Beteiligungskapital von entscheidender Bedeutung. Nur so kann schnelles Wachstum in neuen Märkten mit innovativen Produkten und Dienstleistungen finanziert werden. Der Eigenkapitalschwäche junger, innovativer Unternehmen trägt die Bundesregierung durch das Programm „Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen(BTU)“ weiterhin Rechnung. Die Bundesregierung übernimmt dabei Teil-Haftungsfreistellungen für Engagements der KfW bzw. der tbg-Technologiebeteiligungsgesellschaft.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 935/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV )
... Wirtschaftlich werden die unterschiedlichen Preisvorstellungen in den neuen und alten Ländern häufig mit einer niedrigeren Eigenkapitalausstattung und einer geringeren Liquidität der Betriebe in den neuen Ländern begründet. Die Unterschiede in den Referenzmengenpreisen sind weiterhin damit zu erklären, dass die kleineren Betriebe in den alten Ländern in weit stärkerem Maße zum Wachstum "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeiten
§ 3 Betriebssitz
§ 4 Unschädliche Beseitigung
§ 5 Bundes- und Landesreserven
§ 6 Einziehung und Zuteilung
§ 7 Abgabe
Abschnitt 2 Übertragungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 8 Grundsätze
§ 9 Pflicht zur Weiterübertragung
§ 10 Umgehungen
Unterabschnitt 2 Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen
§ 11 Grundsätze
§ 12 Angebote
§ 13 Nachfragegebote
§ 14 Einreichung und Bestätigung der Gebote
§ 15 Übertragungsbereiche
§ 16 Übertragungsstellen
§ 17 Gleichgewichtspreis
§ 18 Festlegung der Übertragungen
§ 19 Durchführung der Übertragungen
§ 20 Aufzeichnungen
Unterabschnitt 3 Besondere Übertragungen
§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten
§ 22 Betriebsübertragung
§ 23 Gesellschafterstellung
§ 24 Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche
§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft
§ 26 Insolvenz
§ 27 Verfahren der Übertragungsbescheinigung
§ 28 Inhalt der Übertragungsbescheinigung
§ 29 Spätere Antragstellung
§ 30 Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe
Abschnitt 3 Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung
§ 31 Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 32 Einziehung nicht genutzter Referenzmengen
§ 33 Umwandlung von Referenzmengen
§ 34 Saldierung nicht genutzter Referenzmengen
Abschnitt 4 Durchführung und Kontrolle
§ 35 Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 36 Beförderungsdokumente
§ 37 Zulassung der Käufer
§ 38 Käuferwechsel
§ 39 Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen
§ 40 Mitteilungen der Käufer
§ 41 Mehrere Käufer
§ 42 Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen
§ 43 Äquivalenzmengen für Käse
§ 44 Aufzeichnungen bei Direktverkäufen
§ 45 Mitwirkungspflichten
§ 46 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 47
§ 48 Behandlung laufender Pachtverträge
§ 49 Übernahmerecht des Pächters
§ 50 Übertragung übernommener Referenzmengen
§ 51 Ausnahmen
§ 52 Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen
§ 53 Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09
§ 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
§ 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen
§ 56 Übergangsregelungen
§ 57 Aufhebung von Vorschriften
§ 58 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
3 Kosten
3 Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... In ihrem Finanzdienstleistungsaktionsplan aus dem Jahr 1999 nennt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen erforderlich sind. Darin wird im Hinblick auf die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die für 2004 zu erwartenden Ergebnisse eine Richtlinie mit neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser angekündigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:
10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:
11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
13. § 10a wird wie folgt gefasst:
14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:
16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
17. § 12 wird wie folgt geändert:
18. § 12a wird wie folgt geändert:
19. § 13 wird wie folgt geändert:
20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6
21. § 13b wird wie folgt geändert:
22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
24. § 15 wird wie folgt geändert:
25. In § 18 Satz 4
26. § 19 wird wie folgt geändert:
27. § 20 wird wie folgt gefasst:
28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:
29. § 22 wird wie folgt gefasst:
30. § 24 wird wie folgt geändert:
31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:
32. § 25 wird wie folgt geändert:
33. § 25a wird wie folgt geändert:
34. In § 25b Abs. 1 Satz 1
35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:
36. In § 28 Abs. 3
37. § 29 wird wie folgt geändert:
38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
39. § 31 wird wie folgt geändert:
40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
41. In § 33a Satz 1
42. In § 33b Satz 1
43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:
44. § 44 wird wie folgt geändert:
45. § 44a wird wie folgt geändert:
46. In § 44b
47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
48. § 45a wird wie folgt geändert:
49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:
50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
51. In § 46e Abs. 5 Satz 1
52. § 49 wird wie folgt gefasst:
53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
54. In § 53b Abs. 3 Satz 1
55. § 53e wird wie folgt geändert:
56. In § 55a Abs. 1
57. In § 55b Abs. 1
58. § 56 wird wie folgt geändert:
59. § 64a wird aufgehoben.
60. § 64c wird aufgehoben.
61. § 64e wird wie folgt geändert:
62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.
63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Ziele der Regelungen:
2. Regelungsansatz
2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen
2.1.1. Standardansatz
2.1.2. Basis-IRB-Ansatz
2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,
2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht
2.3. Säule III - Offenlegungspflichten
2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand
2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:
3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
B. Besonderer Teil
I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 38
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen
III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 81/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern
... 25. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch die unverändert hohe bürokratische Regelungsdichte sowie durch die anhaltenden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung auf Grund der anhaltenden konjunkturbedingten Ertragsschwäche unter Druck. Die wenigen bisher von der Bundesregierung im Rahmen des "Masterplans Bürokratieabbau" ergriffenen Maßnahmen reichen zur Entlastung der Unternehmen nicht annähernd aus und werden durch neue Initiativen wie das Antidiskriminierungsgesetz sogar entscheidend konterkariert. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen zu Gunsten der Bildung von Eigenkapital verbessert werden.
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen vielfach unzureichend ist und die Möglichkeiten, Fremdkapital zu tragbaren Bedingungen zu erhalten, eingeschränkt sind. Die Mehrzahl dieser Unternehmen ist von Unternehmerpersönlichkeiten geprägt, die nicht dem Ziel der Optimierung der zur Ausschüttung verfügbaren Gewinne verpflichtet sind, sondern ihre Unternehmensidee verwirklichen wollen und daher jeden verfügbaren Euro wiederum ins Unternehmen stecken.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 619/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG)
... Der Gesetzentwurf erleichtert auch die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht. Die Werthaltigkeitsprüfung von Bar- und Sacheinlagen ändert sich nicht. Prüfungsumfang und Prüfungsaufwand bleiben identisch. Der eigentlich bestehende Reformbedarf des Rechts der GmbH wird in keiner Weise berücksichtigt: Bei der Gesellschaftsgründung sind in erster Linie die Probleme bei der Vornahme von Rechtsgeschäften vor Eintragung, bei verdeckten Sacheinlagen sowie bei der zeitaufwändigen Beschaffung von Genehmigungen als Eintragungsvoraussetzung zu nennen, bei bestehenden Gesellschaften das äußerst unpraktikable Eigenkapitalersatzrecht.
Drucksache 247/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
Anlage
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Periodenübergreifende Saldierung
§ 11 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 12 Kostenstellen
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
§ 21 Verfahren
§ 22 Vergleich
§ 23 Strukturklassen
§ 24 Kostenstruktur
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 26 Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen
Drucksache 167/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
... Die Banken in Deutschland tragen schwer an der insgesamt schlechten wirtschaftlichen Lage, dem geringen Wirtschaftswachstum und ihren eigenen noch nicht überwundenen strukturellen Problemen. Im internationalen Vergleich weisen sie eine sehr geringe Eigenkapitalrendite auf. Hinzu kommt eine zunehmende Belastung durch gesetzliche und administrative Vorgaben, die nur zum Teil auf die europäische Integration des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen zurückzuführen sind und sich nachteilig auf die Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand auswirken. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern weist Deutschland ein deutlich schwächeres Kreditwachstum auf. Der Grund hierfür ist nicht nur in der konjunkturell bedingten Zurückhaltung bei Investitionen zu sehen, sondern auch in einer restriktiven Kreditvergabe wegen der zunehmenden Einengung der Ermessensspielräume aufgrund der stringenten Vorgaben durch die Aufsicht, die zu einer übersteigerten Vorsichtsstrategie bei den für die Kreditentscheidungen Verantwortlichen führen. Auf der anderen Seite kommt es nicht selten bei den vermeintlich guten Risiken zu einem ruinösen Konditionenwettbewerb der Banken untereinander.
Drucksache 911/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05
... 30. Die zwischen Kreditinstituten und Zahlungsinstituten nicht differenzierende Regelung, die Zahlungsdienstleistern uneingeschränkt den Zugang zu Zahlungsdiensten eröffnen soll, ist nicht ausgewogen, weil mit einem EU-weiten Lastschriftverfahren für alle teilnehmenden Institute besondere Risiken verbunden sind. Zur Wahrung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ist es erforderlich, dass nur solche Institute am Lastschriftverfahren teilnehmen, die auf Grund bankaufsichtsrechtlicher Überwachung über angemessenes Eigenkapital und eine Risikosteuerung verfügen. Das Risiko von Lastschriftretouren auf Grund eines Erstattungsanspruchs des Zahlers nach Artikel 52 und 53 erfordert aufsichtsrechtliche Instrumente, um sicherzustellen, dass vom Institut des Zahlungsempfängers die Lastschriftrückgaben angenommen werden können und der Lastschriftbetrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers erstattet werden kann. Deshalb sollten entweder der Begriff des Zahlungssystems in Artikel 4 Abs. 3 eingegrenzt oder qualitative Anforderungen als Zugangsvoraussetzung gestellt werden können.
Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Titel II - Zahlungsdienstleister
Zu Artikel 23
Zu Titel III - Informationspflichten
Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 24
Zu Artikel 41
Zu Artikel 50
Zu Artikel 52
Zu Artikel 60
Zu Artikel 65
Drucksache 783/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie KOM (2005) 488 endg.; Ratsdok. 13606/05
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, private Mittel zur Förderung von Forschung und Technik zu mobilisieren. Der Haushalt der EU darf durch Eigenkapitalzuschüsse an die EIB grundsätzlich nicht belastet werden.
Drucksache 81/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Wi - AS - Fz - G 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
und
Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern
... 31. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch die unverändert hohe bürokratische Regelungsdichte sowie durch die anhaltenden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung auf Grund der anhaltenden konjunkturbedingten Ertragsschwäche unter Druck. Die wenigen bisher von der Bundesregierung im Rahmen des "Masterplans Bürokratieabbau" ergriffenen Maßnahmen reichen zur Entlastung der Unternehmen nicht annähernd aus und werden durch neue Initiativen wie das Antidiskriminierungsgesetz sogar entscheidend konterkariert. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen zu Gunsten der Bildung von Eigenkapital verbessert werden.
Drucksache 619/05
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG)
... Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf sind freilich auch in Zukunft gut beraten, schon bei Gründung ein höheres Kapital zu zeichnen. Für viele solche Unternehmen waren auch 25.000,- € von Anfang an zu niedrig. So wird beispielsweise eine mit Eigenkapital besser ausgestattete GmbH wesentlich einfacher einen Bankkredit ohne zusätzliche persönliche Sicherheiten erhalten. Aus diesem Grund ist auch nicht zu erwarten, dass sich durch die Neuregelung des § 5 Abs. 1 die Zahl der unterkapitalisierten Gesellschaften merklich erhöhen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 706/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße KOM (2005) 319 endg.; Ratsdok. 11508/05
... 3. In den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und den allgemeinen Vorschriften sind die Modalitäten der Aufteilung der Kosten, die mit der Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung stehen, festzulegen. Diese Kosten umfassen insbesondere Personalkosten, Energiekosten, Wartungs- und Instandsetzungskosten für das Rollmaterial sowie gegebenenfalls die Fixkosten und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung.
Begründung
3 Einleitung
1. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2. GEMEINWIRTSCHAFTLICHE Verpflichtungen IM Verkehrssektor
2.1 Der gemeinschaftliche Besitzstand
2.2 Marktöffnung
3. DER Kommissionsvorschlag von 2000, geändert 2002
4. DAS Altmark-urteil
5. DAS NEUE Konzept der Kommission
die einzelnen Artikel
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Artikel 5 Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 7 Veröffentlichung
Artikel 8 Übergangsregelung
Artikel 9 Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Überwachung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Artikel 5 Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 7 Veröffentlichung
Artikel 8 Übergangsregelung
Artikel 9 Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Überwachung
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang
Drucksache 116/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts
... "Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 Euro oder 10 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt."
§ 46 Beleihungsgrenze
§ 51 Getrennter Pfandbriefumlauf
,Artikel 10a Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Für die Wirtschaft werden durch die Modernisierung des Anfechtungsrechtes und die weitere Nutzung elektronischer Medien bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen geringfügige Einsparungen eintreten. Die Verbesserung des haftungsrechtlichen Verfahrens kann zu höheren Kosten für Organversicherungen führen, obwohl es im Kern um Ansprüche im nichtversicherbaren Bereich (Unredlichkeiten) geht. Zugleich dürfte der Vertrauensgewinn zugunsten des deutschen Kapitalmarkts nicht quantifizierbare Verbesserungen der Eigenkapitalfinanzierung zur Folge haben. Eine Auswirkung des Gesetzentwurfs auf Einzelpreise, Preisniveau und Verbraucherpreisniveau ist nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Drucksache 364/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 bis 2010) KOM (2005) 177 endg.; Ratsdok. 8823/05
... Die Herkunftslandkontrolle bleibt das Grundprinzip für die Aufsicht in Europa. Die Rolle der Aufsichtsbehörden wird allmählich der Art und Weise der unternehmenseigenen Organisation bzw. des unternehmensspezifischen Managements angepasst. So schlägt im Bankbereich beispielsweise die Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung für einige Gebiete Entscheidungsbefugnisse für die Aufsichtsbehörden vor, die auch die Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten miteinbeziehen und so Vielfach-Entscheidungen vermeiden und administrative Zwänge verringern. Bevor diese Befugnisse auf andere Bereiche ausgedehnt werden können, müssen die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden verstärkt und eine Reihe von zugrunde liegenden und miteinander verbundenen Fragen geklärt werden (wie z.B. Liquidität, Krisenmanagement, Refinanzierungsinstitut der letzten Instanz, Einlagensicherung sowie Liquidations- und Konkursverfahren). Auf den Versicherungs- und den Wertpapiermärkten bedürfen vergleichbare Fragen vielleicht einer ähnlichen Aufmerksamkeit. Die Arbeiten beginnen prioritär mit allen beteiligten Parteien, um die bestmögliche Art und Weise der Behandlung der Fragen wie Wesensart, Belegenheit und Beaufsichtigung der Risiken bei grenzübergreifenden Geschäften festzulegen.
Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik
1. Grundlegende politische Ausrichtung
2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung
3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010
3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung
3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht
3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs
3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension
4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen
Anhang I , Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration
Anhang I , Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung
Anhang I , Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht
Anhang I , Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung
Anhang I , Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension
Anhang I , Abschnitt VI - Vermögensverwaltung
Künftiges Vorgehen
3 Verbraucherperspektive
Drucksache 911/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05
... 25. Die zwischen Kreditinstituten und Zahlungsinstituten nicht differenzierende Regelung, die Zahlungsdienstleistern uneingeschränkt den Zugang zu Zahlungsdiensten eröffnen soll, ist nicht ausgewogen, weil mit einem EU-weiten Lastschriftverfahren für alle teilnehmenden Institute besondere Risiken verbunden sind. Zur Wahrung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ist es erforderlich, dass nur solche Institute am Lastschriftverfahren teilnehmen die auf Grund bankaufsichtsrechtlicher Überwachung über angemessenes Eigenkapital und eine Risikosteuerung verfügen. Das Risiko von Lastschriftretouren auf Grund eines Erstattungsanspruchs des Zahlers nach Artikel 52 und 53 erfordert aufsichtsrechtliche Instrumente, um sicherzustellen, dass vom Institut des Zahlungsempfängers die Lastschriftrückgaben angenommen werden können und der Lastschriftbetrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers erstattet werden kann. Deshalb sollten entweder der Begriff des Zahlungssystems in Artikel 4 Abs. 3 eingegrenzt oder qualitative Anforderungen als Zugangsvoraussetzung gestellt werden können.
Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie
Zu Titel II - Zahlungsdienstleister
Zu Artikel 23
Zu Titel III - Informationspflichten
Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 24
Zu Artikel 41
Zu Artikel 50
Zu Artikel 52
Zu Artikel 60
Zu Artikel 65
Drucksache 619/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG)
... Der Gesetzentwurf erleichtert auch die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht. Die Werthaltigkeitsprüfung von Bar- und Sacheinlagen ändert sich nicht. Prüfungsumfang und Prüfungsaufwand bleiben identisch. Der eigentlich bestehende Reformbedarf des Rechts der GmbH wird in keiner Weise berücksichtigt: Bei der Gesellschaftsgründung sind in erster Linie die Probleme bei der Vornahme von Rechtsgeschäften vor Eintragung, bei verdeckten Sacheinlagen sowie bei der zeitaufwändigen Beschaffung von Genehmigungen als Eintragungsvoraussetzung zu nennen, bei bestehenden Gesellschaften das äußerst unpraktikable Eigenkapitalersatzrecht.
Drucksache 911/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
... Eine von der Kommission erstellte Risikoanalyse für das Zahlungsverkehrsgeschäft von Nichtbanken ergab, dass sich deren Risiken erheblich von denen der Kreditinstitute unterscheiden. In diesem Sektor wurden keine empirischen Belege für Insolvenzen oder Probleme gefunden, die ähnliche Auflagen wie für Kreditinstitute rechtfertigen würden. Ein besonderes Schutzbedürfnis ist nicht gegeben: keine Einlagensicherung erforderlich, Integrität und Stabilität des Finanzsystems sind nicht gefährdet, da die betreffenden Zahlungssysteme für das Finanzsystem keine tragende Funktion haben. Den operationellen und begrenzten finanziellen Risiken der Zahlungsinstitute dürften ausgewogene qualitative Aufsichtsregeln am besten entsprechen. Quantitative Auflagen (wie Eigenkapitalanforderungen) werden in Bezug auf das Geschäftsrisiko als unverhältnismäßig angesehen und könnten kleinere Anbieter und Marktneulinge zu stark belasten.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund
Bestehende einschlägige Vorschriften
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
4 Konsultation
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
Einholung und Verwertung von Fachwissen
4 Folgenabschätzung
4 Zahlungsinstitute
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
Transparenz - und Informationsanforderungen Titel III
Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten Titel IV
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Wahl des Rechtsinstruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Informationen
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse27 beschlossen werden -
Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Tätigkeiten
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Titel II Zahlungsdienstleister
Kapitel 1 Zahlungsinstitute
Artikel 5 Zulassungsantrag
Artikel 6 Erteilung der Zulassung
Artikel 7 Bescheid über den Antrag
Artikel 8 Registrierung
Artikel 9 Fortbestand der Zulassung
Artikel 10 Zugelassene Tätigkeiten
Artikel 11 Inanspruchnahme von Bevollmächtigten, ausgelagerten Betrieben oder Tochtergesellschaften
Artikel 12 Haftung
Artikel 13 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Artikel 14 Ort der Hauptverwaltung
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Aufsicht
Artikel 17 Berufsgeheimnis
Artikel 18 Rechtsweggarantie
Artikel 19 Informationsaustausch
Artikel 20 Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr
Artikel 21 Voraussetzungen
Artikel 22 Mitteilung und Information
Kapitel 2 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 23 Zugang zu und Betrieb von Zahlungssystemen
Titel III Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Kapitel 1 Einzelzahlungen
Artikel 24 Anwendungsbereich
Artikel 25 Allgemeine vorvertragliche Informationen
Artikel 26 Mitteilung der Vertragsbedingungen
Artikel 27 Dem Zahler nach Annahme der Zahlungsanweisung zu übermittelnde Angaben
Artikel 28 Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben
Kapitel 2 Rahmenverträge
Artikel 29 Anwendungsbereich
Artikel 30 Allgemeine vorvertragliche Informationen
Artikel 31 Mitteilung der Vertragsbedingungen
Artikel 32 Informationspflichten nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags
Artikel 33 Änderungen der Vertragsbedingungen
Artikel 34 Kündigung des Rahmenvertrags
Artikel 35 Vor Ausführung einer Einzelzahlung zu erteilende Auskünfte
Artikel 36 Dem Zahler nach Ausführung einer Einzelzahlung zu übermittelnde Angaben
Artikel 37 Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben
Artikel 38 Kleinbetragszahlungen
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 39 Währung der Zahlung und Umrechnung
Artikel 40 Zusätzliches Entgelt
Titel IV Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Kapitel 1 Autorisierung von Zahlungsvorgängen
Artikel 41 Zustimmung
Artikel 42 Übermittlung der Zustimmung
Artikel 43 Nutzung des Zahlungsverifikationsinstruments
Artikel 44 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Artikel 45 Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Widerruf der Zustimmung
Artikel 46 Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente
Artikel 47 Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente
Artikel 48 Strittige Autorisierung
Artikel 49 Haftung des Dienstleisters für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden
Artikel 50 Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden
Artikel 51 Kleinstunternehmen und elektronisches Geld
Artikel 50 Absatz 3 findet auf elektronisches Geld in dem Maße Anwendung, wie der Zahlungsdienstleister technisch in der Lage ist, das auf einem Datenträger gespeicherte elektronische Geld zu sperren oder dessen weitere Inanspruchnahme zu unterbinden.
Artikel 52 Erstattungen
Artikel 53 Anträge auf Rückerstattung
Kapitel 2 Ausführung eines Zahlungsvorgangs
Artikel 54 Annahme von Zahlungsanweisungen
Artikel 55 Ablehnung von Zahlungsanweisungen
Artikel 56 Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung
Artikel 57 Gebühren
Artikel 58 Transferierte und eingegangene Beträge
Artikel 59 Anwendungsbereich
Artikel 60 Vom Zahler angewiesene Zahlungsvorgänge
Artikel 61 Vom oder über den Zahlungsempfänger angewiesene Zahlungsvorgänge
Artikel 62 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
Artikel 63 Bareinzahlungen
Artikel 64 Inlandszahlungen
Artikel 65 Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto
Artikel 66 Fehlerhafte Kundenidentifikatoren
Artikel 67 Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung
Artikel 68 Transfers in Drittländer
Artikel 69 Zusätzliche Entschädigung
Artikel 70 Haftungsausschluss
Kapitel 3 Datenschutz
Artikel 71 Ausnahmen und Einschränkungen von Datenschutzvorschriften
Kapitel 4 Sanktionen und Streitbeilegungsverfahren
Artikel 72 Beschwerden
Artikel 73 Sanktionen
Artikel 74 Zuständige Behörden
Artikel 75 Außergerichtliche Streitbeilegung
Titel V Änderungen und Zahlungsverkehrsausschuss
Artikel 76 Änderungen und Aktualisierung
Artikel 77 Ausschuss
Titel VI Schlussbestimmungen
Artikel 78 Vollständige Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 79 Bericht
Artikel 80 Übergangsbestimmung
Artikel 81 Änderung der Richtlinie 97/7/EG
Artikel 8 der Richtlinie 97/7/EG wird gestrichen.
Artikel 82 Änderung der Richtlinie 2000/12/EG
Artikel 83 Änderung der Richtlinie 2002/65/EG
Artikel 8 der Richtlinie 2002/65/EG wird gestrichen.
Artikel 84 Aufgehobener Rechtsakt
Artikel 85 Umsetzung
Artikel 86 Inkrafttreten
Artikel 87 Adressaten
Drucksache 57/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... 8. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten weiter verschlechtert hat. Das Gewinnniveau in den benachteiligten Gebieten liegt mit 11.500 € deutlich niedriger als in den anderen Gebieten. Im Vorjahr lag der Abstand bei 7.100 €. Der Gewinn pro Unternehmen sank im Wirtschaftsjahr 2003/04 um 3,7 %. Pro Hektar LF sank der Gewinn sogar um 7,2 %. Die Nettoinvestitionen ebenso wie die Eigenkapitalbildung waren im Durchschnitt negativ. Der Bundesrat befürchtet, dass sich die Landwirtschaft in diesen Gebieten, in denen knapp die Hälfte der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe liegen, langfristig zurückzieht, wenn die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in diesen Gebieten nicht verbessert.
Drucksache 783/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie KOM (2005) 488 endg.; Ratsdok. 13606/05
... Öffentliche Förderprogramme sind von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung von Spitzenkapazitäten, für die Attraktivität, die Wissenschaftsbasis und die Innovationsleistung der Unternehmen. Bei der Verteilung öffentlicher Ausgaben auf allen Ebenen sollte der Forschung und Innovation eine höhere Priorität eingeräumt werden. Außerdem sollten zur Ankurbelung privater Investitionen die verschiedenen staatlichen Fördermechanismen besser genutzt werden: Finanzhilfen, Eigenkapitalinstrumente, Bürgschaftsregelungen und sonstige Risikoteilungsmechanismen.
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
3 Einleitung
Kapitel 1 Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Politik
1.1. Bessere Rechtsetzung für neue Technologien
1.2. Neuausrichtung staatlicher Beihilfen auf Forschung und Innovation
1.3. Verbesserung von Efizienz und Nutzung geistigen Eigentums
1.4. Ein attraktiver Binnenmarkt für Forscher
1.5. Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschung und Innovation
1.6. Bessere und umfassendere Nutzung von Steueranreizen
Kapitel 2 Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Finanzierung
2.1. Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel für Schlüsseltechnologien
2.2. Europäische Strukturfonds als Motoren für Forschung und Innovation
2.3. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln
2.4. Mobilisierung nationaler Programme und anderer Finanzierungsquellen für europäische Forschung und Innovation
Kapitel 3 Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der Unternehmen
3.1. Intensivierung der Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie
3.2. Innovationspole sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster
3.3. Proaktive Unterstützungsdienste zur Förderung von Forschung und Innovation
3.4. Innovationsmanagement und sozialer Wandel
3.5. Das Potenzial innovativer Dienstleistungen
3.6. Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für industrielle Forschung und Innovation und Verbesserung der Berichterstattung über intellektuelles Kapital
Kapitel 4 Verbesserte Forschungs- und Innovationssysteme
4.1. Forschung und Innovation als ein vorrangiger Bereich der nationalen Reformprogramme für Wachstum und Beschäftigung
4.2. Verbesserte Instrumente für die Politikanalyse
4.3. Unterstützung für Lernprozesse in der Politik und für Kooperation
Schlussfolgerungen
Drucksache 84/05
... "Ein Versicherungsunternehmen braucht Positionen nach Satz 1 nicht von seinen Eigenmitteln abzuziehen, wenn es in die zusätzliche Berechnung der Eigenkapitalausstattung auf Konglomeratsebene nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 104q Abs. 1 Satz 2 näher bestimmten Berechnungsmethoden einbezogen wird."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds
§ 118a Definition
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
§ 118f Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 146 Bundesaufsicht
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 149 Verfahren
§ 150 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 151 Statistische Nachweisungen
§ 152 Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
§ 153 Ermächtigungsgrundlage
§ 55b Prognoserechnungen
§ 92 Versicherungsbeirat
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds
§ 118a Definition
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
§ 118f Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten
§ 146 Bundesaufsicht
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 149 Verfahren
Artikel 2 Änderung des Betriebsrentengesetzes
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)
§ 2 Überbetriebliche Pensionskassen
Artikel 4 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
§ 118a
§ 118b
§ 118c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
§ 118e
§ 118f
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
§ 147
§ 148
§ 149
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 57/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse A 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... 11. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten weiter verschlechtert hat. Das Gewinnniveau in den benachteiligten Gebieten liegt mit 11.500 € deutlich niedriger als in den anderen Gebieten. Im Vorjahr lag der Abstand bei 7.100 €. Der Gewinn pro Unternehmen sank im Wirtschaftsjahr 2003/04 um 3,7 %. Pro Hektar LF sank der Gewinn sogar um 7,2 %. Die Nettoinvestitionen ebenso wie die Eigenkapitalbildung waren im Durchschnitt negativ. Der Bundesrat befürchtet, dass sich die Landwirtschaft in diesen Gebieten, in denen knapp die Hälfte der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe liegen, langfristig zurückzieht, wenn die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in diesen Gebieten nicht verbessert.
Drucksache 247/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... (1) Bilanzielle und kalkulatorische Kosten des Netzbetriebs sind nur insoweit anzusetzen, als sie den Kosten eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen. Die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungsbeträge und der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung erfolgt nach der Methode der Nettosubstanzerhaltung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Periodenübergreifende Saldierung
§ 11 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 12 Kostenstellen
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
§ 21 Verfahren
§ 22 Vergleich
§ 23 Strukturklassen
§ 24 Kostenstruktur
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 26 Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 167/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
... • Gerade im Hinblick auf die Einführung der neuen relativen Offenlegungsgrenze von 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts muss die zusammengefasste Verlautbarung der BaFin - ein erster Entwurf mit 17 Seiten liegt bereits vor - noch weiter gestrafft und vereinfacht werden. Vor allem sollte geprüft werden, ob auf eine Verlautbarung zu § 18 KWG nicht wie in Österreich ganz verzichtet werden kann. Der vorliegende Entwurf lässt den Banken noch zu wenig wirtschaftliche Spielräume, auch fehlt eine Verknüpfung zu Basel II. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens zu MaRisk könnten etwaige EU-Standards zur Beherrschung von Ausfallrisiken über Offenlegungsregeln, die bisher noch nicht in den MaRisk geregelt sein sollten, in diese Vorschrift eingearbeitet werden. Im Übrigen sollte jedes Kreditinstitut in eigener Verantwortung nach anerkannten bankkaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der MaRisk entscheiden können, in welchen Kreditfällen, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Erstoffenlegung und laufende Offenlegung gemäß § 18 KWG durchzuführen sind."
- Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg -
1. Zu Absatz 1 Sätze 5 und 6, Absatz 2
2. Zu Absatz 3 Sätze 1 und 2 Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
3. Zu Absatz 4 Unterabs. 01 - neu -
4. Zu Absatz 4 Unterabs. 1 Sätze 2 und 3
5. Zu Absatz 4 Unterabs. 2 Sätze 1 bis 4
6. Satz 2 ist wie folgt zu fassen:
7. Zu Absatz 4 Unterabs. 4 Satz 2
8. Zu Absatz 4 Unterabs. 5 Sätze 2 bis 4
Drucksache 875/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 KOM (2005) 629 endg.; Ratsdok. 15345/05
... , die Abschlussprüfung und die Eigenkapitalausstattung von Banken. Angesichts der Größe des EU-Markts und der Erfahrenheit Europas damit, berechtigte Forderungen nach einheitlichen Regeln auf pragmatische Weise mit den unterschiedlichen Bedürfnissen ungleicher Märkte, Kulturen und Akteure in Einklang zu bringen, muss die EU bei der Standardsetzung auf internationaler Ebene eine führende Rolle spielen.
2 ÜBERSICHT
Weissbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010
1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen
2. Gute Gesetzgebungspraxis
2.1. Offene und transparente Konsultationen
2.2. Folgenabschätzungen
2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung
2.4. Expost-Bewertung
2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung
2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen
2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen
3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert
3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik
3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat
3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden
3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht
3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur
4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010
4.1. Laufende Vorhaben
4.1.1. Privatkundenbankgeschäft
4.1.2. Solvabilität II
4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen
4.1.4. Clearing und Abrechnung
4.2. Aktuelle Überlegungen
4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung
4.2.2. E-Geld-Richtlinie
4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen
4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen
4.2.5. Freiwillige Instrumente
4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind
4.4. Künftige Initiativen
4.4.1. Investmentfonds
4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler
5. Die Internationale Dimension
6. MONITORING
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Tierschutz ,
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