292 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Einigungsverfahren"
Drucksache 935/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV )
... Die Vorschrift regelt das Bescheinigungsverfahren bei Übertragungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pachtverträgen nach § 48 Abs. 1 und nimmt insofern § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a.F. auf
Drucksache 755/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... (7) Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 entsprechend der Zahl der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten sowie dem in den Verträgen nach Absatz 4 vereinbarten Inhalt der hausarztzentrierten Versorgung zu bereinigen, soweit der damit verbundene einzelvertragliche Leistungsbedarf den nach § 295 Abs. 2 auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen abgerechneten Leistungsbedarf vermindert. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Behandlungsbedarf nach § 85a Abs. 3 Satz 2 entsprechend der Zahl und der Morbiditätsstruktur der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten sowie dem in den Verträgen nach Absatz 4 vereinbarten Inhalt der hausarztzentrierten Versorgung zu bereinigen. Kommt eine Einigung über die Verringerung der Gesamtvergütungen nach Satz 1 oder des Behandlungsbedarfs nach Satz 2 nicht zu Stande, können auch die Krankenkassen, die Vertragspartner der Verträge nach Absatz 4 sind, das Schiedsamt nach § 89 anrufen. Die für die Bereinigungsverfahren erforderlichen arzt- und versichertenbezogenen Daten übermitteln die Krankenkassen den zuständigen Gesamtvertragspartnern."
Drucksache 85/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Diese Bestimmung regelt das Verfahren und die Sprachanforderungen, wenn der gemäß Absatz 1 erstellte und gebilligte Prospekt für ein grenzüberschreitendes öffentliches Angebot oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt genutzt werden soll. In diesen Fällen sind das Bescheinigungsverfahren durchzuführen und die Sprachanforderungen des § 19 zu erfüllen.
Drucksache 810/05
Verordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
... ist Artikel 32 Abs. 4 Unterabs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 umgesetzt worden. Diese Vorschrift ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1085/2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 (ABl. EU (Nr.) L 177, S 27) eingefügt worden. Danach haben die Mitgliedstaaten zu regeln, welche Flächen im Falle von Neuzuteilung im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren in der Zeit zwischen der Antragstellung 2003 und der Antragstellung 2005 als Dauergrünland im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 anzusehen sind. Im Rahmen der Betriebsprämienregelung ist diese Entscheidung von Bedeutung für die Beurteilung der Stilllegungsfähigkeit von Flächen im Rahmen von Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und für die Ermittlung des Wertes eines Zahlungsanspruchs nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003. Die Verpflichtung zu den erforderlichen Festlegungen für die Bestimmung des Dauergrünlandes in den angeführten Fällen der Flurbereinigung wird durch die Regelung in § 3a den Ländern übertragen. Sie haben durch Rechtsverordnung die maßgeblichen Festlegungen zu treffen Hierbei sind die Sätze 2 und 3 des neu angefügten Unterabsatzes zu beachten. Es muss gewährleistet sein, dass das Dauergrünland nicht signifikant abnimmt, die stilllegungsfähige Fläche nicht signifikant ansteigt und die Betriebsinhaber ihre Zahlungsansprüche maximal möglich aktivieren können.
Drucksache 52/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Strategischen
Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG
(SUPG )
§ 19 Flurbereinigungsverfahren
Drucksache 915/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für Holzbestandteile von Gebäuden und Möbeln sowie für Textilien, die vor dem 23. Dezember 1989 mit Zubereitungen behandelt wurden, die Stoffe nach Absatz 1 Nr. 1 oder 2 enthielten. In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet tritt an die Stelle des 23. Dezember 1989 der 3. Oktober 1990.
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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