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"Elterngeldhöhe"


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Drucksache 884/1/09

... Sätze 4 bis 7 betrifft die Berechnung der Abzüge. Die Berechnung der Abzüge soll bei der Ermittlung der Elterngeldhöhe grundsätzlich nach den Vorgaben der Sätze 4 bis 6 pauschaliert erfolgen, sodass der Elterngeldvollzug erleichtert wird. Nur soweit Sozialabgaben oder Steuern im Inland nicht zu entrichten sind, werden die tatsächlich im Ausland gezahlten Beträge berücksichtigt. Deshalb kann etwa die Berechnung der Abzüge bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus dem Ausland ggf. teilweise nach den Sätzen 4 bis 6 (etwa für in Deutschland zu entrichtende Sozialabgaben) und teilweise nach Satz 7 (z.B. für im Ausland zu entrichtende Steuern) vorzunehmen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/1/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständige Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Im Einzelnen:

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Im Einzelnen:

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Sätze 5 und 6

Satz 7

Zu Buchstabe c

Satz 4 Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 884/09 (Beschluss)

... Sätze 4 bis 7 betrifft die Berechnung der Abzüge. Die Berechnung der Abzüge soll bei der Ermittlung der Elterngeldhöhe grundsätzlich nach den Vorgaben der Sätze 4 bis 6 pauschaliert erfolgen, sodass der Elterngeldvollzug erleichtert wird. Nur soweit Sozialabgaben oder Steuern im Inland nicht zu entrichten sind, werden die tatsächlich im Ausland gezahlten Beträge berücksichtigt. Deshalb kann etwa die Berechnung der Abzüge bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus dem Ausland ggf. teilweise nach den Sätzen 4 bis 6 (etwa für in Deutschland zu entrichtende Sozialabgaben) und teilweise nach Satz 7 (z.B. für im Ausland zu entrichtende Steuern) vorzunehmen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


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