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0613/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 15/15

... (c) Ausbau erneuerbarer Energien und Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/15




2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen

3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags

3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3

3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8

3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9

3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12

3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17

3.6 Änderungen Artikel 18-19

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Kapitel I
Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Artikel 1
Europäischer Fondsfür strategische Investitionen

Artikel 2
Inhalt der EFSI-Vereinbarung

Artikel 3
Leitungsstruktur des EFSI

Kapitel II
EU-Garantie und EU-Garantiefonds

Artikel 4
EU-Garantie

Artikel 5
Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie

Artikel 6
Zulässige Instrumente

Artikel 7
Deckung und Bedingungen der EU-Garantie

Artikel 8
EU-Garantiefonds

Kapitel III
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Artikel 9
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung

Artikel 10
Berichterstattung und Rechenschaftspflicht

Artikel 11
Rechenschaftspflicht

Artikel 12
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

Artikel 14
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 15
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel VI
Änderungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Übergangsbestimmung

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 401/1/15

... 65. Der Bundesrat setzt sich für ein integriertes europäisches Energie- und Klimakonzept ein. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen auf den Energiemärkten zu berücksichtigen. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit für zusätzliche Flexibilitätsoptionen im europäischen Strommarkt. Dabei spielt auch das Lastmanagement eine wichtige Rolle. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Fahrweise im Bereich von Teillastwirkungsgraden zu einer Verschlechterung des Wirkungsgrades und somit zur Erhöhung spezifischer Emissionen führt.



Drucksache 31/1/15

... 29. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Verlässlichkeit energie- und klimapolitischer Rahmenbedingungen, gerade für langfristige Investitionsentscheidungen im Industrie- und Kraftwerksbereich. Er erwartet, dass das heutige hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität auch in Zukunft erhalten bleibt als wesentliche Voraussetzung für den Hochtechnologiestandort Deutschland.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 52. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Kommission zur Etablierung einer europäischen Energieunion. Zur Verwirklichung einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik kündigt die Kommission weitere Initiativen im Rahmen der Energieunion an. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Umsetzung des Energie- und Klimapakets 2030 als zentrale Priorität benennt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 110/15

... Die Nachhaltigkeit ergibt sich bezüglich der Managementregel Energie- und Ressourcenverbrauch sowie des Indikators Ressourcenschonung, da aufgrund der Änderung ca. 530 000 Anträge entfallen. Neben dem Papier für die Anträge wird auch Druckermaterial eingespart. Auch müssen diese Anträge nicht mehr per Post transportiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemein

3 Gesetzesfolgen

I. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

II. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

III. Weitere Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2782: Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 15/1/15

... 23. Der Bundesrat hält es für notwendig und zielführend, die Mittel des EFSI insbesondere dazu einzusetzen, Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsbranchen anzustreben und zu sichern. Die aktuellen Innovationsstrategien der Länder bilden hierzu im Einklang mit der Europa-2020-Strategie eine gute, auf den regionalen Stärken basierte Handlungsgrundlage. Deshalb sollten sich die Investitionen des EFSI auf Projekte in Forschung und Entwicklung sowie marktrelevante Innovationen entsprechend fokussieren, beispielsweise in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie sowie allen Bereichen der digitalen Gesellschaft und der Industrie 4.0, Breitbandversorgung, Umwelttechnik, Gesundheitswirtschaft, Werkstoffe, grenzüberschreitende Energie- und Energiespeicherinfrastruktur, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Erneuerbare Energien.



Drucksache 15/15 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat hält es für notwendig und zielführend, die Mittel des EFSI insbesondere dazu einzusetzen, Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsbranchen anzustreben und zu sichern. Die aktuellen Innovationsstrategien der Länder bilden hierzu im Einklang mit der Europa-2020-Strategie eine gute, auf den regionalen Stärken basierte Handlungsgrundlage. Deshalb sollten sich die Investitionen des EFSI auf Projekte in Forschung und Entwicklung sowie marktrelevante Innovationen entsprechend fokussieren, beispielsweise in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie sowie allen Bereichen der digitalen Gesellschaft und der Industrie 4.0, Breitbandversorgung, Umwelttechnik, Gesundheitswirtschaft, Werkstoffe, grenzüberschreitende Energie- und Energiespeicherinfrastruktur, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Erneuerbare Energien.



Drucksache 500/15

... Allgemeiner gesprochen unterstreicht die Entwicklung globaler Wertschöpfungsketten die wechselseitige Abhängigkeit von Ein- und Ausfuhren. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Produktion in der EU von Energie- und Rohstoffeinfuhren abhängig ist. Oft wird jedoch vergessen, dass Gleiches für Teile, Bauteile und Investitionsgüter wie Maschinen gilt. Diese Produkte machen insgesamt etwa 80 % der Einfuhren in die EU aus. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU. Der Anteil der eingeführten Komponenten an den Ausfuhrerzeugnissen der EU ist seit 1995 um mehr als die Hälfte gestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 294/15

... 2. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass in Wirtschaftsbereichen wie insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des Gesundheitswesens, der Feuerwehr, der inneren Sicherheit oder des Verkehrs, auf deren Leistungen die Bevölkerung elementar angewiesen ist (insoweit Bereiche der Daseinsvorsorge) Streiks sich in ihren Auswirkungen von Streiks in anderen Wirtschaftsbereichen deutlich unterscheiden: Denn Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge treffen nicht nur den Arbeitgeber, sondern vor allem die Allgemeinheit, die auf diese Leistungen im täglichen Leben angewiesen ist. Ein Ausweichen auf andere Anbieter ist oft nicht bzw. nicht in der erforderlichen Schnelligkeit möglich. Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenverkehr und im Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge haben können.



Drucksache 62/1/15

... Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft sowie dem Energie- und Verkehrssektor haben vielfältige Auswirkungen auf Luft, Boden, Wasser, Klima, Natur und Gesundheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/15




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zum Bereich Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 228/15

... Darüber hinaus begrüßt die Kommission, dass der Bundesrat die zentralen Initiativen des Arbeitsprogramms zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen sowie die Vorhaben in den Bereichen Steuerrecht, Energie- und Klimapolitik, Umwelt und Migration unterstützt. Die Stellungnahmen der nationalen Parlamente sind ein wertvoller Beitrag zur Debatte über die politischen Prioritäten der Europäischen Union. Die Kommission ermutigt die nationalen Parlamente, das Arbeitsprogramm als strategisches Instrument zu betrachten, das einen frühzeitigen Austausch über Prioritäten ermöglicht.



Drucksache 511/15

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Ausschreibungsumfang für Wind an Land von 2,5 GW netto pro Jahr eingehalten werden muss, um einen Ausbau in ganz Deutschland auch mit dem System der Ausschreibung zu gewährleisten. Laut Marktanalyse des BMWi entspricht dies (im Zeitraum bis 2035) einem durchschnittlichen jährlichen Brutto-Zubau von 4,4 GW. Zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele ist dieserAusbaupfad unverzichtbar.



Drucksache 594/15

... (2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt im Jahr 2017 sowie im Jahr 2021 eine umfassende Evaluierung der Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland durch, insbesondere mit Blick auf 1. die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und dieses Gesetzes,



Drucksache 401/15 (Beschluss)

... 27. Er setzt sich für ein integriertes europäisches Energie- und Klimakonzept ein. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen auf den Energiemärkten zu berücksichtigen. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit für zusätzliche Flexibilitätsoptionen im europäischen Strommarkt. Dabei spielt auch das Lastmanagement eine wichtige Rolle. Er weist darauf hin, dass eine Fahrweise im Bereich von Teillastwirkungsgraden zu einer Verschlechterung des Wirkungsgrades und somit zur Erhöhung spezifischer Emissionen führt.



Drucksache 456/15

... Der "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser - Empfehlung von BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), BMG (Bundesministerium für Gesundheit), BfS, UBA (Umweltbundesamt), DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.) und BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) - erstellt unter Mitwirkung der Länder - vom 12. Juli 2012 enthält Empfehlungen zur Verhaltensweise bei Überschreitung der Parameter für die Richtdosis sowie die Radonaktivitätskonzentration..

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 7a
Radiologische Anforderungen

§ 14a
Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe

§ 20a
Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe

Anlage 3a
(zu §§ 7a, 9, 14a) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe

Teil I
Parameterwerte für Radon, Tritium und Richtdosis

Teil II
Berechnung der Richtdosis

Anmerkung 1:

Teil III
Durchführung, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen

1. Untersuchungskonzept

a Erstuntersuchung

b Regelmäßige Untersuchungen

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter

a Radon

b Tritium

c Richtdosis

aa Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,1 Becquerel pro Liter

bb Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,05 Becquerel pro Liter

cc Einzelnuklidbestimmung

3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

VIII. Evaluation

IX. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

X. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Die Verordnung enthält folgende Vorgaben an die Wirtschaft:

2.2 Durch die Verordnung werden folgende Informations- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt:

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Teil I Zu Teil II Zu Teil III

Zu 1. Untersuchungskonzept

Zu 2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter

Zu 3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3197: Entwurf eines Gesetzes zur Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 516/15

... Zu den Sondervermögen gehören der "Energie- und Klimafonds", der Fonds "Aufbauhilfe" und der "Kommunalinvestitionsförderungsfonds". Es ist derzeit noch nicht absehbar, in welchen Jahren und in welcher Höhe die Mittel der Fonds "Aufbauhilfe" und "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" ausgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/15




Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015 Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil II

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil IV


 
 
 


Drucksache 71/15

... Im Rahmen einer neu belebten europäischen Energie- und Klimapolitik wird die EU alle ihr zur Verfügung stehenden außenpolitischen Instrumente für den Aufbau strategischer Energiepartnerschaften mit immer wichtiger werdenden Erzeuger- und Transitländern bzw. -regionen wie Algerien und der Türkei, Aserbaidschan und Turkmenistan, dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika und anderen potenziellen Lieferanten einsetzen.

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Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 600/15

... (10) Aufgrund der beträchtlichen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile sollten separate Recyclingziele für Eisenmetalle und Aluminium festgelegt werden, da auf diese Weise mehr Aluminium recycelt würde, was wiederum erhebliche Energie- und CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 6a
Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6

Artikel 6b
Frühwarnbericht

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang

Anhang IV
Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i


 
 
 


Drucksache 298/14

... Die EU braucht Innovation und Kreativität, um gegenüber Ländern mit niedrigeren Arbeits-, Energie- und Rohstoffkosten im Wettbewerb bestehen zu können. Sie muss ein innovationsfreundliches Klima schaffen, damit die europäische Wirtschaft zur Überwindung der Krise beitragen kann. In den Strategien Europa 2020 und Globales Europa spielen wissensbasierte Industriezweige deshalb auch eine zentrale Rolle.

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Drucksache 298/14




1. Einführung

2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette

2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden

2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette

2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren

2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung

2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher

3. Zusammenarbeit der Behörden

3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts

3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte

4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes

4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten


 
 
 


Drucksache 311/14 (Beschluss)

... 3. Er erkennt an, dass in Abfällen noch ein erhebliches Ressourcenpotenzial vorhanden ist, insbesondere dort, wo die schon geltenden Vorgaben noch nicht erfüllt werden. Dennoch suggeriert die Mitteilung der Kommission aus der Sicht des Bundesrates zu großen Optimismus, wonach die EU-weiten Energie- und Rohstoffprobleme mit Hilfe der Abfallwirtschaft gelöst werden und zusätzlich zwei Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Der Bundesrat ist vielmehr der Auffassung, dass mit Ausgewogenheit und Realitätssinn an die Herausforderungen der Zukunft heranzugehen ist.



Drucksache 191/1/14

... Mit dieser Änderung soll der Übergang der Unternehmen zum Aufbau eines zertifizierten Energie- und

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Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... 14. Der Bundesrat sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Er nimmt den von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zur Kenntnis, geht jedoch davon aus, dass allein mit den Maßnahmen des NAPE das Ziel der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 2008 zu senken, verfehlt werden wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Einsparpotenziale der im NAPE formulierten Maßnahmen zu konkretisieren und weitere Schritte zu unternehmen, um auch die insoweit zu erwartende Lücke zu schließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 506/1/14

... Die Kosten für Energie (Strom, Gas) sowie teilweise Warmwasser gehören nicht zu den unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden bereits vom Regelsatz erfasst. Würde man darauf verzichten, auch für diese Kosten anstelle des Vorrangs von Geldleistungen, die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistungen vorzusehen, käme es zu Problemen bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, in denen zumindest häufig Energie und Warmwasser allen Bewohnern als Sachleistung gewährt, aber nicht individuell zugeordnet und abgerechnet werden. Entweder müssten mit erheblichem technischen und Verwaltungsaufwand Energie- und Warmwasserverbrauch individuell erhoben und abgerechnet werden und von den Betroffenen individuell aus den Regelsätzen getragen werden oder es müsste jeweils begründet werden, warum bei grundsätzlichem Vorrang von Geldleistungen pauschal Sachleistungen gewährt werden, obwohl das Gesetz diesen Vorrang ausdrücklich nur für Unterkunft und Heizung aufhebt, oder es würden trotz einer Sachleistungsgewährung von Energie und Warmwasser ungekürzte Regelsätze ausbezahlt werden, was zu einer Doppelbelastung führen würde. Soweit hinsichtlich der Warmwasseraufbereitung die Besonderheit gilt, dass sie, soweit diese zentral erfolgt, zu den Unterkunftskosten zählt, bei dezentraler Aufbereitung die Kosten hingegen vom Regelbedarf erfasst werden, ist diese Unterscheidung eine Frage der Berechnung, nicht aber des Gesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 1, Satz 3 AufenthG , Artikel 2 Nummer 6 § 60Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 AsylVfG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 60 Absatz 4 - neu - AsylVfG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG


 
 
 


Drucksache 583/14

... Gleichzeitig besteht großer Investitionsbedarf, der nicht gedeckt wird. Beispielsweise müssen und möchten Haushalte und Unternehmen die neuesten Technologien nutzen, um ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern. Bildungs- und Innovationssysteme sind weniger gut ausgestattet und haben weniger Finanzmittel zur Verfügung als dies bei unseren wichtigsten Mitbewerbern der Fall ist. Wir müssen unsere Sozialsysteme modernisieren, um die Herausforderungen durch die rasch voranschreitende Alterung unserer Bevölkerung zu bewältigen. Wir müssen in unserem Energiesektor die Netze auf den neuesten technologischen Stand aufrüsten, erneuerbare Energieträger integrieren und unsere Versorgungsquellen diversifizieren. Wir müssen im Verkehrswesen die Infrastruktur modernisieren, die Überbelastung der Verkehrswege verringern und die Handelsverbindungen ausbauen. Wir müssen im Umweltbereich die Abfallentsorgungs-, Recycling- und Wasseraufbereitungsanlagen verbessern. Und wir müssen überall in Europa ein weitverzweigtes und schnelleres Breitbandnetz sowie "smarte" Datenzentren einrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 293/2/14

... 10. Der Bundesrat begrüßt ferner die Absicht der Bundesregierung, erneut mit der EU-Kommission die Einstufung einzelner Branchen als energie- und handelsintensiv zu erörtern. Zielsetzung muss es sein, die einem erhöhten Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzten Branchen in die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien aufzunehmen.



Drucksache 51/14 (Beschluss)

... 19. Die industrielle Entwicklung ist eng mit der Energiepolitik verwoben. Eine zuverlässige, umweltverträgliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie unverzichtbar. Daher ist für den Bundesrat eine enge Abstimmung zwischen Energie- und Industriepolitik eine wesentliche Voraussetzung für eine Stärkung der Industrie.



Drucksache 580/14

... - Der Energie- und der Verkehrssektor sind wichtige Dimensionen des Binnenmarkts; deshalb muss die Durchführung der jüngsten Reformen beschleunigt vorangetrieben werden. Die Europäische Energieunion wird in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen. Hier muss für die vollständige Umsetzung des dritten Energiepakets gesorgt werden. Die Vorschriften für den grenzübergreifenden Energiehandel sind nach wie vor sehr uneinheitlich. So halten einige Mitgliedstaaten an einer marktverzerrenden Endkundenpreisregulierung fest - ein Problem, das in Angriff genommen werden muss. Darüber hinaus wird die Kommission die notwendigen Folgemaßnahmen zu den jüngsten Beschlüssen zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gewährleisten. - Des Weiteren bedarf es einer zügigen Umsetzung struktureller Reformen, mit denen Hindernisse für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und -systeme, insbesondere solche mit grenzüberschreitender Dimension, beseitigt werden. Damit die Vorteile des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden können, sollte für die Erreichung der Ziele des Europäischen Einheitlichen Luftraums sowie für eine zügige Annahme und Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets gesorgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 311/1/14

... 4. Der Bundesrat erkennt an, dass in Abfällen noch ein erhebliches Ressourcenpotenzial vorhanden ist, insbesondere dort, wo die schon geltenden Vorgaben noch nicht erfüllt werden. Dennoch suggeriert die Mitteilung der Kommission aus der Sicht des Bundesrates zu großen Optimismus, wonach die EU-weiten Energie- und Rohstoffprobleme mit Hilfe der Abfallwirtschaft gelöst werden und zusätzlich zwei Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Der Bundesrat ist vielmehr der Auffassung, dass mit Ausgewogenheit und Realitätssinn an die Herausforderungen der Zukunft heranzugehen ist.



Drucksache 308/1/14

... Den Formulierungen des Kommissionsvorschlags zufolge sollen bis 2020 50Prozent der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, bis 2030 sogar 70Prozent. Eine eindeutige Berechnungsformel, die erforderlich ist, um europaweit vergleichbare und einen Recyclingerfolg wirklich abbildende Daten zu erhalten, wird jedoch nicht vorgeschlagen. Da Recycling die Herstellung von Produkten aus Abfällen meint, bedeutet die Regelung des Artikels 11 Absatz 2, dass ab 2020 die Hälfte der Siedlungsabfälle in Produkte umgewandelt werden müssen. Die Möglichkeiten, solch hohe Anteile der Siedlungsabfälle zu Erzeugnissen, die die Vorgaben des Artikels 6 der vorgeschlagenen Richtlinie bzw. der bestehenden Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllen, aufzubereiten, werden selbst in einem abfalltechnisch hoch entwickelten Land wie Deutschland bis dahin bei Weitem nicht gegeben sein. Eine Realisierung dieser Anforderung würde enorme ökonomische und ökologisch fragwürdige Anstrengungen (Energie- und Rohstoffverbrauch) bedeuten und unter anderem dazu führen, dass eine Vielzahl minderwertiger Produkte auf den Markt kommt, die nur schwer Absatz finden. Dies würde dem Ziel der Novellierung, ein Recycling hoher Qualität zu gewährleisten, diametral widersprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 22/1/14

... 15. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den Abstimmungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass ein ambitioniertes und verbindliches Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz in den Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik der EU im Zeitraum 2020 bis 2030 aufgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 18. Er bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben für die Quotenermittlung präzisiert und die vorgegebenen Recyclingquoten auf einen realistisch erreichbaren Wert reduziert werden. Auch sollte überprüft werden, ob eine Quote überhaupt als Maß für Recyclingerfolge geeignet ist. Den Formulierungen des Kommissionsvorschlags zufolge sollen bis 2020 50 Prozent der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, bis 2030 sogar 70 Prozent. Eine eindeutige Berechnungsformel, die erforderlich ist, um europaweit vergleichbare und einen Recyclingerfolg wirklich abbildende Daten zu erhalten, wird jedoch nicht vorgeschlagen. Da Recycling die Herstellung von Produkten aus Abfällen meint, bedeutet die Regelung des Artikels 11 Absatz 2, dass ab 2020 die Hälfte der Siedlungsabfälle in Produkte umgewandelt werden müssen. Die Möglichkeiten, solch hohe Anteile der Siedlungsabfälle zu Erzeugnissen, die die Vorgaben des Artikels 6 der vorgeschlagenen Richtlinie bzw. der bestehenden Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllen, aufzubereiten, werden selbst in einem abfalltechnisch hoch entwickelten Land wie Deutschland bis dahin bei Weitem nicht gegeben sein. Eine Realisierung dieser Anforderung würde enorme ökonomische und ökologisch fragwürdige Anstrengungen (Energie- und Rohstoffverbrauch) bedeuten und unter anderem dazu führen, dass eine Vielzahl minderwertiger Produkte auf den Markt kommt, die nur schwer Absatz finden. Dies würde dem Ziel der Novellierung, ein Recycling hoher Qualität zu gewährleisten, diametral widersprechen.

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Drucksache 308/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 506/14 (Beschluss)

... Die Kosten für Energie (Strom, Gas) sowie teilweise Warmwasser gehören nicht zu den unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden bereits vom Regelsatz erfasst. Würde man darauf verzichten, auch für diese Kosten anstelle des Vorrangs von Geldleistungen, die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistungen vorzusehen, käme es zu Problemen bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, in denen zumindest häufig Energie und Warmwasser allen Bewohnern als Sachleistung gewährt, aber nicht individuell zugeordnet und abgerechnet werden. Entweder müssten mit erheblichem technischen und Verwaltungsaufwand Energie- und Warmwasserverbrauch individuell erhoben und abgerechnet werden und von den Betroffenen individuell aus den Regelsätzen getragen werden oder es müsste jeweils begründet werden, warum bei grundsätzlichem Vorrang von Geldleistungen pauschal Sachleistungen gewährt werden, obwohl das Gesetz diesen Vorrang ausdrücklich nur für Unterkunft und Heizung aufhebt, oder es würden trotz einer Sachleistungsgewährung von Energie und Warmwasser ungekürzte Regelsätze ausbezahlt werden, was zu einer Doppelbelastung führen würde. Soweit hinsichtlich der Warmwasseraufbereitung die Besonderheit gilt, dass sie, soweit diese zentral erfolgt, zu den Unterkunftskosten zählt, bei dezentraler Aufbereitung die Kosten hingegen vom Regelbedarf erfasst werden, ist diese Unterscheidung eine Frage der Berechnung, nicht aber des Gesetzes.

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Drucksache 506/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG


 
 
 


Drucksache 557/14

... Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel in 2007 und der seit Jahren über die derzeitige Dynamisierungsrate von 1,5 Prozent deutlich hinausgehenden Steigerungen der Trassen- und Stationspreise sowie der Energie- und Personalkosten sind erhebliche Defizite bei der Finanzierung eines zukunftsgerichteten öffentlichen Personennahverkehrs entstanden. Seit 2002 sind die Regionalisierungsmittel insgesamt um 6 Prozent, die Trassenkosten pro Zugkilometer jedoch um 28,8 Prozent (Stand 2013) gestiegen.

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Drucksache 557/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 5
Finanzierung und Verteilung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 628/1/14

... 20. Der Bundesrat unterstreicht zudem die ökologische Dimension des Arbeitsprogramms 2015. Die umweltpolitische Bilanz der neuen Kommission wird insbesondere an dem Erfolg der Energie- und Klimapolitik gemessen werden. Der Bundesrat würdigt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, eine Vorreiterrolle im Kampf gegen die globale Erwärmung zu übernehmen, und bittet sie, die Positionen der Mitgliedstaaten der EU im Vorfeld der Weltklimakonferenz in Paris im Interesse einer einheitlichen starken Position der Mitgliedstaaten zu koordinieren.



Drucksache 356/14 (Beschluss)

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"



Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Er nimmt den von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zur Kenntnis, geht jedoch davon aus, dass allein mit den Maßnahmen des NAPE das Ziel der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 2008 zu senken, verfehlt werden wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Einsparpotenziale der im NAPE formulierten Maßnahmen zu konkretisieren und weitere Schritte zu unternehmen, um auch die insoweit zu erwartende Lücke zu schließen.

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Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 331/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme vom 14. März 2014 (BR-Drucksache 22/14(B)), wonach zwingend eine ambitionierte Rahmenvorgabe für die Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung in die Energie- und Klimapolitik im Zeitraum 2020 bis 2030 der EU aufgenommen werden muss. Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Energieeffizienzziel setzt sich die EU ein ausgewogenes und verbindliches, aber zugleich ambitioniertes Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz.



Drucksache 258/1/14

... 14. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die Dämpfung der Energienachfrage eines der wirksamsten Instrumente ist, um die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit der EU gegenüber Preiserhöhungen zu verringern. Der Bundesrat spricht sich daher im Zusammenhang mit der Diskussion der energie- und klimapolitischen Ziele für 2030 für ein ambitioniertes separates Effizienzziel aus.



Drucksache 544/14

... Die in § 8d enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung soll es ermöglichen, flexibel auf die voranschreitende Standardisierung reagieren zu können und im Falle neuer Normen für Energieaudits oder Energie- und Umweltmanagementsystemen die Anforderungen zügig anpassen zu können.

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Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 589/14

... im Jahr 1977 errichtet worden und aus energetischer Sicht modernisierungsbedürftig. Entsprechend groß sind die Potenziale zur Energie- und Treibhausgaseinsparung.



Drucksache 557/14 (Beschluss)

... Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel in 2007 und der seit Jahren über die derzeitige Dynamisierungsrate von 1,5 Prozent deutlich hinausgehenden Steigerungen der Stations- und Trassenpreise sowie der Energie- und Personalkosten sind erhebliche Defizite bei der Finanzierung eines zukunftsgerichteten öffentlichen Personennahverkehrs entstanden. Seit 2002 sind die Regionalisierungsmittel insgesamt um 6 Prozent, die Trassenkosten pro Zugkilometer jedoch um 28,8 Prozent (Stand 2013) gestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 1
... Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 5
Finanzierung und Verteilung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 154/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und der Postdienstleistung (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1) und von Artikel 1 Absatz 9 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 271a
Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen

§ 288
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 1a
Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU

2. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU

a Zahlungshöchstfristen

b Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

c Entschädigung für Beitreibungskosten

d Gesetzlicher Verzugszins

e Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

f Transparenz und Aufklärung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

2. Höchstgrenze für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

3. Höchstgrenze für vereinbarte Zahlungsfristen

4. Entschädigung für Beitreibungskosten

5. Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

6. Transparenzgebot

7. Eigentumsvorbehalt

8. Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BMJ)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen

1. Sachverhalt


 
 
 


Drucksache 356/14

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die Dämpfung der Energienachfrage eines der wirksamsten Instrumente ist, um die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit der EU gegenüber Preiserhöhungen zu verringern. Er spricht sich daher im Zusammenhang mit der Diskussion der energie- und klimapolitischen Ziele für 2030 für ein ambitioniertes separates Effizienzziel aus.



Drucksache 572/14

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 70. Sitzung am 27. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/3199 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" - Drucksachen 18/2443, 18/2658 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/14




‚Artikel 2 Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes

§ 11
Auflösung des Fonds

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung

§ 9
Auflösung des Fonds

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 283/14

... Angesichts der energie- und klimapolitischen Ziele wird die heimische Förderung von Erdöl und insbesondere von Erdgas auch zukünftig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität in Deutschland leisten können.



Drucksache 331/1/14

... 6. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme vom 14. März 2014 (BR-Drucksache 22/14(B)), wonach zwingend eine ambitionierte Rahmenvorgabe für die Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung in die Energie- und Klimapolitik im Zeitraum 2020 bis 2030 der EU aufgenommen werden muss. Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Energieeffizienzziel setzt sich die EU ein ausgewogenes und verbindliches, aber zugleich ambitioniertes Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz.



Drucksache 18/1/14

... 8. Insgesamt muss die Industrie darin unterstützt werden, ihre innovativen Fähigkeiten zu nutzen, um industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa zu erhalten und auszubauen. Dies gilt auch im Hinblick auf die wichtigen Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz und weitere umwelt- und energiepolitische Fragestellungen.



Drucksache 571/14

... a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Rentenversicherung" das Komma und die Wörter,Zuweisung an das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"‘gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/14




Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes

Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes

Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht

Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan

Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 18/14 (Beschluss)

... 7. Insgesamt muss die Industrie darin unterstützt werden, ihre innovativen Fähigkeiten zu nutzen, um industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa zu erhalten und auszubauen. Dies gilt auch im Hinblick auf die wichtigen Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz und weitere umwelt- und energiepolitische Fragestellungen.



Drucksache 628/14 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat unterstreicht zudem die ökologische Dimension des Arbeitsprogramms 2015. Die umweltpolitische Bilanz der neuen Kommission wird insbesondere an dem Erfolg der Energie- und Klimapolitik gemessen werden. Der Bundesrat würdigt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, eine Vorreiterrolle im Kampf gegen die globale Erwärmung zu übernehmen, und bittet sie, die Positionen der Mitgliedstaaten der EU im Vorfeld der Weltklimakonferenz in Paris im Interesse einer einheitlichen starken Position der Mitgliedstaaten zu koordinieren.



Drucksache 111/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134 vom 30.4.2004) enthalten sind.15

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 22/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den Abstimmungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass ein ambitioniertes und verbindliches Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz in den Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik der EU im Zeitraum 2020 bis 2030 aufgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 543/14

... Managementregel 6 (Energie- und Ressourcenverbrauch), Indikator 6 (Staatsverschuldung) und Indikator 11 (Mobilität).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1

§ 13a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes

Anlage 1a
(zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 448/13

... Der Gebäudebereich - insbesondere der Bestand - weist ganz erhebliche Potentiale zur Energie- und Co-2-Einsparung auf. Um das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 zu erreichen müssen diese Potentiale erschlossen werden. Dazu bedarf es zusätzlicher Anreize zur energetischen Gebäudesanierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

§ 10j
Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 113/13

... "Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt, sind der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zu berechnen. Die Ergebnisse sind in den Energieausweisen anzugeben, soweit ihre Angabe für Energieverbrauchswerte in den Mustern der Anlagen 6, 7 und 9 vorgesehen ist."



Drucksache 758/3/13

... -Minderung im Wärmesektor vor Ort zu entwickeln. Insbesondere ist dafür das Fördervolumen für integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte deutlich auszuweiten und ein spezifisches Anforderungsprofil für kommunale Wärmeplanungen und deren Umsetzung aufzustellen.



Drucksache 112/1/13

... - Einsparziel von mindestens 80 Prozent bis 95 Prozent bis 2050 erreicht werden, so ist eine jährliche Sanierungsquote - Sanierung möglichst auf einem Passivhausstandard - von zirka 3 Prozent erforderlich, da bis dahin der Gebäudebestand nahezu vollständig klimaneutral sein muss. Sollen die damit verbundenen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen gemeistert werden, ist aus Sicht des Bundesrates daher insbesondere eine umfassende Förderpolitik des Bundes zur energetischen Sanierung von Gebäuden erforderlich. Hierzu gehört, die unsichere Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen aus dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - § 5a Satz 2 Nummer 8 EnEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1a EnEG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 4 - neu -, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 einleitender Satzteil und Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 EnEG

§ 7b
Erfassung von Daten zur sachbezogenen Auswertung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 EnEG


 
 
 


Drucksache 32/13

... /EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1) verwendete Terminologie anzupassen. Dabei gebraucht die deutsche Sprachfassung der Richtlinie eine vom üblichen Sprachgebrauch abweichende Bezeichnung. Im Einklang mit der englischen Sprachfassung und der Wortwahl der entsprechenden internationalen technischen Normen (DIN EN ISO/IEC 17025) ist daher der Begriff der „Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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